Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 21. Instandsetzungsmaßnahmen

Rz. 193 Für die Beschlüsse über Instandsetzungsmaßnahmen muss wieder das Gesamtinteresse der WEG und das Eigeninteresse des Klägers ermittelt werden. Ähnlich wie bei sonstigen baulichen Maßnahmen spiegelt sich das Gesamtinteresse vor allem in den dafür aufzuwendenden Kosten wieder. Auch ein zu erwartender Mehrwert des Eigentums oder verhinderte Mietminderungen gehören zum In...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Grundsätze

Rz. 126 [Autor/Stand] Stichtagsprinzip: Meist ereignet sich die Geldübergabe vor der Anschaffung des Grundbesitzes, der Fertigstellung des Gebäudes oder dem Abschluss der Bauarbeiten.[2] Eigentlich[3] haben die Beteiligten damit schon eine steuerbare Geldschenkung ausgeführt (§§ 7 Abs. 1 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG; §§ 516 Abs. 1, 518 Abs. 2 BGB – s. auch Rz. 23)[4] und spä...mehr

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§ 24 Erbvertrag / 1. Ausgangssituation

Rz. 12 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur ein Vertragspartner Verfügungen von Todes wegen trifft, sondern dass auch zwei oder mehrere Vertragspartner ihrerseits Verfügungen von Todes wegen treffen können. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird. Er gewinnt auch zunehmend an Bedeutung für geschiedene Ehega...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Miet- und Pachtforderungen.

Rn 14 Bei der Zwangsverwaltung eines Grundstücks bzw von Wohnungseigentum werden Mietforderungen nicht gepfändet. Vielmehr unterliegen Miet- und Pachtzinsforderungen entspr § 1123 BGB dem Haftungsverband der Hypothek und werden daher von der Beschlagnahme des Grundstücks umfasst, aber nur iRd Zwangsverwaltung, nicht bei der Zwangsversteigerung § 21 ZVG. Unter die genannten F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle von Identität.

Rn 5 Abänderungsklage des Schuldners und Klage auf Rückzahlung des dennoch geleisteten Unterhalts (Hambg FamRZ 98, 311; Köln FamFR 10, 351 = FamRZ 10, 1933), Klage auf Abnahme oder auf Feststellung des Annahmeverzugs neben einer Klage, bei der die Erbringung der Leistung Zug um Zug angeboten wird (BGH NJW-RR 10, 1295 [BGH 06.07.2010 - XI ZB 40/09]; NJW-RR 20, 1517 [BGH 13.10...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO W

Waffengleichheit Einl. ZPO Rdn. 42 Wahlfeststellung § 12 ZPO 15 Wahlordnung für die Präsidien § 21b GVG 18 Wahlrecht § 732 ZPO 4 ausschließlicher Gerichtsstand § 35 ZPO 2 Eilverfahren § 35 ZPO 3 Mahnbescheid § 35 ZPO 3 Rechtsmissbrauch § 35 ZPO 3 selbstständiges Beweisverfahren § 35 ZPO 3 Vollstreckungsabwehrklage § 35 ZPO 2 Widerklage § 35 ZPO 3 Wahrhaftigkeitspflicht § 138 ZPO 4 Wahrh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Übertragbarkeit der Prozessführungsbefugnis.

Rn 40 Eine gewillkürte Prozessstandschaft scheidet bei der Geltendmachung höchstpersönlicher Rechtsgüter aus (BGH NJW 83, 1559, 1561 [BGH 17.02.1983 - I ZR 194/80]): Dazu gehören Schmerzensgeldansprüche (§ 253 BGB, BGH VersR 53, 498 f), Ansprüche wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BGH NJW 69, 1110 f), Ansprüche aus einer beschränkt persönlichen Dienstbar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Erbauseinandersetzungen.

Rn 116 Bei Streit um das Erbrecht ist der Wert gem § 3, nicht § 6, nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers oder Rechtsmittelführers an dem geltend gemachten Erbteil zu bemessen; unstr Anteile oder Pflichtteile bleiben ohne Ansatz (BGH NJW 75, 1415; Köln JurBüro 79, 1704; BayObLG JurBüro 93, 227; Karlsr RPfleger 92, 254). Will der Kl das gesamte Erbe auf sich vereinig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beitritt.

Rn 1 Die Bestimmung regelt Form und Inhalt der Beitrittserklärung nicht nur für die einfache (§§ 66 ff) und die streitgenössische (§ 69) Nebenintervention, sondern auch für die Streitverkündung (§§ 72 ff). Die Regelung gilt auch für die Beiladung eines Wohnungseigentümers (LG Stuttg RR 13, 649, 650). I. Form. Rn 2 Der Beitritt erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes. Im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 65. Enteignung.

Rn 113 Im Streit um die Zulässigkeit ist der Verkehrswert anzusetzen (BGH NJW 63, 2173; BGHZ 50, 291), auch bei Einwänden nur eines Wohnungseigentümers (BGH WuM 00, 32); bei Klage auf Entschädigung gilt die Höhe der str Differenz, wobei Zinsen nur angesetzt werden, wenn sie als Entschädigung für entgangene Substanz Hauptforderung sind (BGH MDR 70, 994), sonst gilt § 4 I. Vgl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schutzwürdiges Interesse an Prozessführung.

Rn 42 Neben der Ermächtigung erfordert eine gewillkürte Prozessstandschaft ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung im eigenen Namen, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (BGHZ 119, 237, 242 = NJW 93, 918; BGHZ 108, 52, 56 = NJW 89, 2750; BGHZ 100, 217 f = NJW 87, 2018; BGHZ 96, 151, 152 f = NJW 86, 850; BGH GRUR 08, 1108, 111...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beweisführer.

Rn 15 Vereitelt der Beweisführer selbst den von ihm beantragten Augenscheinsbeweis, bleibt er schon nach allgemeinen Regeln beweisfällig (Musielak/Voit/Huber § 371 Rz 20). § 371 III stellt demgegenüber eine Beweislastregel zu Lasten derjenigen Partei auf, die den Augenschein vereitelt, also zB den Augenscheinsgegenstand zerstört oder beiseiteschafft (Zö/Greger § 371 Rz 7), d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Auf einen bestimmten Personenkreis.

Rn 43 Aus Zweckmäßigkeitsgründen, insb zur Verhütung von Verwirrung durch widersprechende Entscheidungen, ordnet das Gesetz in einigen Fällen an, dass ein ggü einem Beteiligten ergangenes Urt für und gg alle an dem streitigen Rechtsverhältnis materiell Beteiligten wirkt, zB für und gg alle Pfandgläubiger in § 856 IV. Eine rkr Entscheidung, durch die eine Forderung festgestel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtsgeschäft.

Rn 6 Übertragung, Belastung oder Aufgabe eines Rechts, wenn dadurch dem Kl die Aktiv-, dem Bekl die Passivlegitimation genommen wird (Frankf GRUR-RR 15, 204). Verlust der Rechtsträgerstellung durch Ausgliederung auf andere Gesellschaft (München MDR 24, 894). Mit Beschl der Eigentümergemeinschaft, die Verfolgung eines sog gemeinschaftsbezogenen Anspruchs an sich zu ziehen, wi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsstreit.

Rn 2 Zwischen Besitzer und einem Dritten über ein grundstücksbezogenes Recht oder Verpflichtung (Abs 1), zB Prozesse über Grunddienstbarkeiten, Aufgebotsverfahren für Briefhypothek (BGH NJW-RR 09, 660), Vorkaufsrechte, Hypothek, Grundschuld, Nießbrauch, aus § 894 BGB, Nachbarrecht aus § 906 BGB (BGHZ 175, 253), Notwegrecht (Karlsr NJW-RR 95, 1042), Unterlassungsklage nach § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Keine notwendige Streitgenossenschaft bei Einzelprozessführungsbefugnis.

Rn 13 Abweichend besteht in den vorbezeichneten Fällen keine notwendige Streitgenossenschaft, wenn das materielle Recht den einzelnen Teilhabern eine Einzelprozessführungsbefugnis des Inhalts verleiht, den Anspruch der Gemeinschaft (durch Leistung an diese, nicht sich selbst) geltend zu machen (BGHZ 30, 195, 197 = NJW 59, 1683). Dies gilt zugunsten von Miteigentümern (§ 1011...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anwaltsgebühren.

Rn 18 Für die Tätigkeit des Anwalts ist eine Verfahrensgebühr nach Nr 3100 VV RVG zu entrichten, § 19 I Nr 15 RVG. Denn sie gehört zum Rechtszug. Die Gebühr des Vollstreckungsanwalts richtet sich nach Nr 3309 VV RVG, § 18 Nr 3 RVG. Eine Mehrvertretungsgebühr nach Nr 1008 RVG VV kann bei anwaltlicher Vollstreckungstätigkeit aus einem Titel, der auf einzelne Wohnungseigentümer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ausschließliche Zuständigkeit.

Rn 4 Sachliche (§ 689 I 1) und örtliche (§ 689 II) Zuständigkeit sind als ausschließlich festgelegt. Für Mahnverfahren ist dasjenige AG örtlich ausschließlich zuständig, bei welchem der inländische ASt seinen allgemeinen (§§ 12 ff) Gerichtsstand hat (§ 689 II 1). Hat der ASt im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist das AG Wedding in Berlin ausschließlich zuständig (§ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Veräußerung oder Abtretung (Abs 2).

Rn 5 Dies ist weit zu fassen (BGH NJW 60, 964), auch Pfändung und Überweisung (LG Hamburg ZMR 18, 793), Unterlassungsklage bei einem Prozess unter Wohnungseigentümern (LG Karlsruhe ZWE 18, 208) oder wenn Ansprüche aus dem Eigentum an der in Streit befangenen Sache aufgrund einer Ermächtigung durch den Rechtsinhaber von einem Dritten im Wege der gewillkürten Prozessstandschaf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erster Rechtszug.

Rn 13 Hier ist der Klägerwechsel, der Beklagtenwechsel und die Parteierweiterung (zusätzlicher Bekl oder Eintritt eines weiteren Kl) aus Gründen der Prozessökonomie uneingeschränkt als Klageänderung nach § 263 anzusehen (BGHZ 65, 264), somit bei Sachdienlichkeit auch gg den Willen der Beteiligten zulässig. Zulässig ist Parteiwechsels bei Umstellung der gg die Wohnungseigentü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Gewaltschutzsachen (§ 111 Nr 6 FamFG).

Rn 10 Gewaltschutzsachen sind Verfahren nach §§ 1, 2 GewSchG (§ 210 FamFG). Sie unterliegen der Zuständigkeit des FamG, ohne dass es auf eine familienrechtliche Beziehung zwischen den Beteiligten ankäme; auch eine personale Nähebeziehung ist zumindest für § 1 GewSchG nicht vorausgesetzt. Anträge auf Schutzanordnungen und Zuweisung des Wohnraums (§§ 1, 2 GewSchG) sind Familie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vertreter.

Rn 12 Der gesetzliche Vertreter (zB: Bürgermeister einer Gemeinde; Geschäftsführer einer GmbH) einer Partei ist als Partei zu vernehmen. Persönlich haftende Gesellschafter der KG und von der Vertretung der Gesellschaft nicht ausgeschlossene Gesellschafter einer GbR und einer OHG sind sämtlich Partei (BeckOKZPO/Scheuch, § 373 Rz 6 ff; s sogleich Rn 13). Partei ist auch der Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beteiligung anderer Parteien.

Rn 4 Der Nebenintervenient selbst muss parteifähig sein (BGH WM 15, 1283 Rz 14). Die Nebenintervention erfordert einen zwischen anderen Personen anhängigen Prozess, so dass die Partei oder ihr gesetzlicher bzw gewillkürter Vertreter – gleich auf welcher Seite – an einem Beitritt gehindert ist. Eine ausgeschiedene kann der verbliebenen Partei (BGHZ 18, 110, 112 = NJW 55, 1316...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Zustellung/Hemmung der Verjährung.

Rn 18 Gem § 204 I Nr 7 BGB ist die Rechtsfolge der Hemmung der Verjährung von der Zustellung des Antrags auf Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens abhängig. Bei dem selbstständigen Beweisverfahren handelt es sich um einen abgekoppelten, eigenständigen u vorweggenommenen Teil eines etwa nachfolgenden Hauptsacheprozesses, nach dessen Beendigung angeordnet werden kann...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Abmahnungsbeschluss vor Eigentumsentziehung nach § 17 WEG

Rz. 170 Vor der Entziehung eines Wohneigentumsanteils wegen schwerer Pflichtverletzungen ist regelmäßig eine Abmahnung oder eine Unterlassungsklage notwendig.[185] Aus Sicht des abgemahnten Wohneigentümers muss die Abmahnung als Vorbereitungshandlung der Entziehung betrachtet werden. Danach würde das Interesse des Abgemahnten, der sich gegen die Abmahnung wehrt, am Verkehrswe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einseitige Rechtskrafterstreckung.

Rn 5 Sie wird bei stattgebenden Klagen auf Feststellung der Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses durch § 248 AktG begründet. Ebenso verhält es sich bei erfolgreichen Klagen nach §§ 2342 BGB, 246, 275 AktG, 75 GmbHG, 51, 94 GenG, 1495, 1496 BGB, die durch das zusätzliche Merkmal der Gestaltungswirkung gekennzeichnet sind. Notwendige Streitgenossen sind ebenso mehrer...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 4. Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft

Rz. 174 Bei der Anfechtung des Beschlusses bestimmt sich der Streitwert nach dem neuen § 49 GKG. Zu addieren ist die Summe aller Interessen der Wohnungseigentümer an der Durchführung dieses Beschlusses, dem Gesamtinteresse. Angefochten wird jeder einzelne Beschlussmangel, der für sich genommen einen eigenen Streitgegenstand bildet.[190] Das Eigeninteresse des Klägers richtet ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / b) Zutritts zur Ablesung der Verbrauchserfassungsgeräte

Rz. 178 Das Gesamtinteresse an der Gewährung des Zutritts zu einer Wohnung zum Zweck der Ablesung der Verbrauchsgeräte dürfte sich an dem Interesse zur Erstellung einer korrekten Jahresabrechnung orientieren. Grundlage sind damit die gesamten von der jeweiligen Ablesung betroffenen Kosten der WEG für den Abrechnungszeitraum. Auch hier liegt nur eine Vorbereitungshandlung vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIII. Sonstige Rechte.

Rn 73 Die einem Milcherzeuger zustehende Anlieferungs-Referenzmenge nach der Milchabgabenverordnung stellt ein anderes Vermögensrecht iSv § 857 I dar (BGH NJW-RR 07, 1219). Die Pfändung des Anwartschaftsrechts des Nacherben wird mit Eintritt eines weiteren Nacherbfalls absolut unwirksam (Nürnbg BeckRS 17, 132620; vgl BGHZ 33, 76, 86). Das Recht des Mitglieds, in einem berufs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Unbewegliche Sachen (Nr 1).

Rn 3 Dieser Tatbestand beruht seinem Zweck nach teils auf der Beweis- und Vollstreckungsnähe dieses Gerichtsstands. Bei der Immobilienmiete und -pacht soll die richtige Anwendung des örtlich maßgebenden Rechts gesichert sein (EuGH Slg 77, 2383 Rz 10; Slg 90, I-27 Rz 10), ohne dass es auf die Erreichung dieser Zwecke im Einzelfall ankommt. Ausschlaggebend ist, dass die Klage ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO M

Mahnantrag § 852 ZPO 5 Ausfüllhinweise § 690 ZPO 20; § 703a ZPO 2 Barcode § 690 ZPO 3, 5; § 691 ZPO 19; § 703c ZPO 10 Basiszinssatz § 688 ZPO 11 Beleg § 688 ZPO 16; § 690 ZPO 1, 20; § 691 ZPO 3; § 693 ZPO 8; § 703a ZPO 1 Bezeichnung des Gerichts § 690 ZPO 24 eK § 690 ZPO 13 Formularzwang § 690 ZPO 5 GbR § 690 ZPO 11 Gegenleistung § 688 ZPO 17; § 690 ZPO 23 Gerichtsgebühr § 688 ZPO 30;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prorogationsbefugte Parteien des Abs 1.

Rn 6 Die Kaufleute gehören zu den prorogationsbefugten Vertragsparteien gem § 38 I. Wer Kaufmann ist, bestimmt sich im Anwendungsbereich des § 38 I nach dem deutschen Sachrecht als der lex fori (München OLGR 01, 27), mithin nach den §§ 1 ff HGB (Hambg OLGR 08, 340; Karlsr MDR 02, 1269). Demnach fallen hierunter ein Handelsgewerbe betreibende Vollkaufleute (§ 1 II HGB), ins H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Vor § 239 Rn 1. § 240 gilt für rechtshängige Erkenntnisverfahren in allen Instanzen, und zwar unabhängig davon, ob der Schuldner auf der Kläger- oder der Beklagtenseite steht (vgl allg zum Anwendungsbereich Vor §§ 239 ff Rn 1, 2). Sind mehrere Parteien auf einer Seite vorhanden und wird nur über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet, bleibt eine Kost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ne bis in idem.

Rn 14 Auf der Grundlage der prozessualen Rechtskrafttheorie wirkt die materielle Rechtskraft einer Entscheidung in einem späteren Prozess als eine negative Prozessvoraussetzung. Nach rkr Entscheidung ist damit nicht nur eine erneute Entscheidung über denselben Streitgegenstand, sondern bereits eine erneute Klage unzulässig und durch Prozessurteil abzuweisen (BGHZ 157, 47, 50...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Willenserklärungen/Individualvereinbarungen.

Rn 4 Die Auslegung individueller Erklärungen ist grds Sache des Tatrichters. Dessen Auslegung bindet das Revisionsgericht nur dann nicht, wenn sie gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze, allgemeine Verfahrenssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt (stRspr vgl nur BGH WM 09, 980 Tz 14; WM 09, 861 Tz 12 jew mwN). Ob eine Willenserklärung eindeut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Vertragsähnliche Sonderbeziehungen.

Rn 5 Nach allgM gilt § 29 jedenfalls in analoger Anwendung auch für vertragsähnliche Sonderbeziehungen (vgl KGR 05, 723 f; Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 4). Eine solche vertragsähnliche Sonderbeziehung wird angenommen bei der culpa in contrahendo, was nunmehr auch durch die gesetzliche Regelung in den §§ 311 II, 241 II BGB bestätigt wird (hM; BayObLG VersR 85,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bezeichnung des Gerichts, das für ein streitiges Verfahren zuständig ist (Nr 5).

Rn 24 Für das Mahnverfahren ist gem § 689 II 1 ausschließlich das AG zuständig, bei welchem der ASt seinen allgemeinen Gerichtsstand (§ 12 ff) hat. Nach Widerspruch ist an das örtlich und sachlich endgültig zuständige Gericht abzugeben (§ 696 I 1). Dieses Gericht muss der ASt ermitteln und die Bezeichnung eintragen. Zu den Folgen der Bezeichnung(en) s § 696 Rn 11. Das Mahnge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vertretungsbefugnis (Nr 1).

Rn 9 Nach § 79 können sich im Parteiprozess die Parteien durch einen RA als Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 79 II 1). ›Darüber hinaus sind als Bevollmächtigte vertretungsbefugt‹ die in Abs 2 S 2 Nr 1–4 genannten Personen und Institutionen. Nr 4 enthält für das Mahnverfahren die Besonderheit, dass Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Insolvenzmasse.

Rn 6 Eine Unterbrechung findet nur statt, wenn die Insolvenzmasse (§§ 35, 36 InsO) betroffen ist, wobei ein mittelbarer Bezug (BGH NJW 10, 2213; NJW-RR 13, 1461; NZI 15, 127 und 173; MDR 21, 260 = BeckRS 20, 37271 Rz 18; WM 23, 525; Frankf ZInsO 15, 2240; BAG NJW 22, 3242 Rz 17; NZA 24, 1292 Rz 16; 20, 1091) und auch eine abstrakte Eignung genügen (FG Köln NZI 17, 118 [FG Kö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zu den Zuständigkeiten nach § 266 I Nr 1–5 FamFG im Einzelnen.

Rn 19 § 266 I Nr 1 FamFG erfasst Streitigkeiten ›zwischen miteinander verlobten oder ehemals verlobten Personen im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses‹. Erfasst sind lediglich Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses (ausf dazu Bömelburg FF 14, 232, 234 f), denn aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden, § 1297 BGB....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. § 266 Abs 1 Nr 3 FamFG.

Rn 3 Voraussetzung des § 266 Abs 1 Nr 3 ist stets, dass die Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Trennung, Ehescheidung oder Aufhebung der Ehe der Ehegatten steht (BGH Beschl v 12.7.17 – XII ZB 40/17, openJur 18, 3211 = FamRZ 17, 1599). Hierfür bedarf es eines inhaltlichen und eines zeitlichen Zusammenhangs. Das erfordert eine Entscheidung im Einzelfall. Es kann ein ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beispiele.

Rn 18 Das Anerkenntnisurteil (§ 307) beschwert den Beklagten grds nicht; hat er sein Anerkenntnis unter einem Vorbehalt abgegeben und verurteilt das Gericht ihn vorbehaltlos, ist er jedoch in Höhe des Werts des nicht berücksichtigten Vorbehalts beschwert (Schlesw MDR 05, 350). Hat das Gericht die Klage durch Prozessurteil abgewiesen und will der Beklagte mit der Berufung ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Befugnisse des Streitgenossen.

Rn 9 Als wesentlicher Unterschied zum einfachen darf der streitgenössische Nebenintervenient das Recht der unterstützten Hauptpartei betreffende Angriffs- und Verteidigungsmittel auch gegen deren Widerspruch wahrnehmen (BGHZ 92, 275 f = NJW 85, 386; BGHZ 89, 121, 124 = NJW 84, 353; BAG DB 11, 2441 Rz 21). Einzelne Wohnungseigentümer können der GdWE im Prozess beitreten und a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld § 851 ZPO 5 Übergabe Scheck § 757 ZPO 3 Titel und Quittung § 757 ZPO 1 überlanges Gerichtsverfahren § 198 GVG 1 Überlastung des Richters § 21e GVG 37 Übermittlung elektronischer Dokumente Art der Dokumente § 14b FamFG 9 Ausnahmen § 14b FamFG 6 Behörden und Zusammenschlüsse von Behörden § 14b FamFG 5 Ersatzeinreichung § 14b FamFG 8 fakultative elektronische Übermittlun...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Mehrere Auftraggeber

Rz. 69 Der Rechtsanwalt muss in dieser Angelegenheit mehrere Auftraggeber vertreten. Dabei müssen die Aufträge nicht gleichzeitig erteilt werden. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann diese Personenmehrheit dann vorliegen, wenn der Rechtsanwalt die einzelnen Wohnungseigentümer vertritt. Zu beachten ist hier aber, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 27 Die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten stellen solche des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, sofern die Parteien u der Streitgegenstand beider Verfahren identisch oder teilidentisch sind; im selbstständigen Beweisverfahren ergeht grds keine Kostenentscheidung, es ist deshalb über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Regelfall im H...mehr

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Verwaltungsbeirat: Organisa... / 6.3.2 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Ein anderer Weg besteht darin, dass die Wohnungseigentümer eine Versicherung der Verwaltungsbeiräte durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 19 Abs. 1 WEG beschließen. Eine solche Versicherung entspricht in der Regel ordnungsmäßiger Verwaltung.[1] Hinweis Selbstbehalt Streitig ist, ob ein Beschluss nur dann ord...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Aufwendu... / 2.8 Haftung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Handelt ein Verwaltungsbeirat für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, haftet diese für den Verwaltungsbeirat nach § 31 BGB.mehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 3.3.2 Unterschrift als Wohnungseigentümer und als Verwaltungsbeirat

Nach h. M. ist der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder sein Vertreter berechtigt, als "Wohnungseigentümer" und nochmals als "Verwaltungsbeirat" zu unterschreiben.[1] Streitig ist nur, ob der jeweilige Verwaltungsbeirat klarstellen muss, in welcher "Funktion" er unterschreibt.[2] Hinweis Mehrere Unterschriften eines Beirats Das Berliner Kammergericht ist der h. M. entgegeng...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 3 Versammlung der Wohnungseigentümer

3.1 Ladung zur Eigentümerversammlung 3.1.1 Überblick Fehlt ein Verwalter oder weigert er sich pflichtwidrig, die Eigentümerversammlung einzuberufen, kann der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder subsidiär – nämlich dann, wenn, der Vorsitzende nicht handelt oder nicht handeln kann – sein Vertreter gem. § 24 Abs. 3 WEG die Versammlung einberufen. Der Verwaltungsbeirat als sol...mehr