Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Absenkungsbeschluss: Ordnun... / 2 Normenkette

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob Verträge, die die Verwaltung schließt und schließen kann, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer binden und von ihr erfüllt werden müssen. Verträge der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Die Verwaltung ist berechtigt und sogar verpflichtet, im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Rechtsverkehr aufzutreten und Vertr...mehr

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Gebrauchsregelung: Abgrenzu... / 2 Normenkette

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Beschlusskompetenz: Hinterl... / 2 Normenkette

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Gebrauchsregelung: Abgrenzu... / 6 Entscheidung

AG Hamburg-St. Georg, Urteil v. 10.4.2025, 980b C 16/24 WEGmehr

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Abwasserleitung: Gemeinscha... / 2 Normenkette

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Veräußerungsbeschränkung: P... / 2 Normenkette

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Verfolgung von Ansprüchen: ... / 2 Normenkette

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Lastschriftverfahren: Besch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird die Frage gestellt, ob § 28 Abs. 3 WEG eine Beschlusskompetenz einräumt, die Wohnungseigentümer zu verpflichten, an einem Lastschriftverfahren teilzunehmen. Erfüllung einer Hausgeldforderung Die Wohnungseigentümer können vereinbaren oder nach § 28 Abs. 3 WEG beschließen, wie Forderungen zu erfüllen sind. Sie können daher auch bestimmen, dass ein Wo...mehr

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Teilungserklärung: Genehmigung / 2 Normenkette

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Bauträgervertrag: Klage auf... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall klagen Personen, die vom Bauträger Wohnungseigentum erworben haben, gegen den Bauträger, die Bauleistung teilweise fertigzustellen. Der Bauträgervertrag Ein Bauträgervertrag ist nach § 650u BGB ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unterneh...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 2 Normenkette

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Sondernutzungsrecht: Gestre... / 2 Normenkette

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 2 Normenkette

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Beschlusskompetenz: Hinterl... / 6 Entscheidung

AG Hamburg-St. Georg, Urteil v. 23.5.2025, 980a C 9/24 WEGmehr

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Gebrauchsregelung: Abgrenzu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um 2 Fragen. Die eine ist, ob eine bauliche Veränderung vorliegt. Die andere lautet, wenn man eine bauliche Veränderung ablehnt, ob der Gebrauchsbeschluss zu beanstanden ist. Begriff der baulichen Veränderung BGH, Urteil v. 18.7.2025, V ZR 29/24, hat nach Erlass dieser Entscheidung geurteilt, eine bauliche Veränderung setze "nicht zwingend einen...mehr

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Lastschriftverfahren: Besch... / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht die Frage! § 28 Abs. 3 WEG ermächtige die Wohnungseigentümer zu beschließen, "wie" Forderungen zu erfüllen seien. Hierzu gehöre das Lastschriftverfahren. Im Schrifttum oder in der Rechtsprechung finde sich keine Gegenstimme. Der Ansatz des B könne auch die Kammer nicht überzeugen. Das Lastschriftverfahren sei eine reine Zahlungsmodalität, deren Vorteile die Nac...mehr

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Störung des gemeinschaftlic... / 1 Leitsatz

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 9a Abs. 2 WEG befugt, im Wege der Klage gegen einen Nachbarn vorzugehen, der das gemeinschaftliche Eigentum stört.mehr

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Sondernutzungsrecht: Unterl... / 2 Normenkette

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Mietverträge über Stellplät... / 1 Leitsatz

Der Beschluss, bislang an Wohnungseigentümer vermietete Stellplätze zu kündigen, kann dann wie nach § 23 Abs. 2 WEG angekündigt werden "Stellplätze bei Haus 4 zu 6", wenn der Einladung folgender Beschlussentwurf beigefügt ist: "Die Wohnungseigentümer beschließen die ordentliche Kündigung der Mietverträge für die Stellplätze bei Haus 4 und 6 zur Verwendung als Handwerkerstell...mehr

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Lastschriftverfahren: Besch... / 1 Leitsatz

Die Wohnungseigentümer können nach § 28 Abs. 3 WEG bestimmen, dass ein Wohnungseigentümer an einem Lastschriftverfahren teilnehmen muss.mehr

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Teilungserklärung: Genehmigung / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Dem Antrag, die Teilung nach § 8 WEG im Grundbuch zu vollziehen, könne derzeit nicht stattgegeben werden, da ein Eintragungshindernis vorliege. Dem Grundbuchamt sei das Nichtbestehen der Genehmigungspflicht i. S. v. § 250 Abs. 5 BauGB nicht in der Form des § 29 GBO nachgewiesen worden. § 250 Abs. 5 Satz 1 BauGB ordne an, dass das Grundbuchamt die Eintragung eine...mehr

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Störung des gemeinschaftlic... / 2 Normenkette

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Einstweilige Verfügung / 7 Einstweilige Verfügung auf Bestellung eines (Not)Verwalters

Verbreiteter Gegenstand eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist die Bestellung eines (Not)Verwalters für die Gemeinschaft. Dringend zu beachten ist hier, dass dem Gericht übernahmebereite Verwalter benannt werden, da das Gericht sich nicht von sich aus auf die Suche macht.[1] Weiter bedarf es vor der Antragstellung einer Vorbefassung der übrigen Wohnungseig...mehr

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Einstweilige Verfügung / 8 Zuständiges Gericht

Zuständig für den Erlass der einstweiligen Verfügung ist gemäß § 937 ZPO das Gericht, das für die Hauptsache (den zu sichernden Verfügungsanspruch) zuständig wäre, in dringenden Fällen gemäß § 942 ZPO auch das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die streitbefangene Sache befindet. Letztlich richtet sich die Zuständigkeit in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren also nach § 4...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: P... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall begehrt ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Zustimmung zu einer Veräußerung, da die Wohnungseigentümer eine Veräußerungsbeschränkung vereinbart haben. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn gegen den potenziellen Erwerber kein wichtiger Grund besteht. Hier kann man fragen, was der Wohnungseigentümer über den Erwerber m...mehr

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Mietverträge über Stellplät... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, der Beschluss sei weder nichtig noch widerspreche er einer ordnungsmäßigen Verwaltung! Die Einladung habe dem "Ankündigungsgrundsatz" des § 23 Abs. 2 WEG genügt. Danach erfordere die gültige Beschlussfassung die Bezeichnung des Beschlussgegenstands bei der Einberufung, wobei insbesondere bei einfachen Sachverhalten wie dem vorliegenden eine schlagwortartige Bez...mehr

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Sondernutzungsrecht: Gestre... / 3 Das Problem

In der Gemeinschaftsordnung heißt es wie folgt: "Bezüglich der im Aufteilungsplan mit Ga bezeichneten Garage und den mit Nrn. St 1 bis 8 bezeichneten Pkw-Stellplätzen werden hiermit ebenfalls Sondernutzungsrechte begründet. Die alleinige Nutzung dieser Garagen und Stellplätze steht derzeit X als Eigentümer aller Miteigentumsanteile verbunden mit Sondereigentum zu, und zwar a...mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer bestimmen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG mit Wirkung vom 1.1.2024 einen neuen Umlageschlüssel für die Erhaltungskosten und die Erhaltungsrücklage. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Das AG weist die Klage ab. Der Beschluss sei hinreichend bestimmt, der gewählte Umlageschlüssel nicht willkürlich. Auch im Hinblick auf die angewandte Berec...mehr

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Wiederbestellung: Alternati... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist zu fragen, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei der Wiederbestellung der bisherigen Verwaltung Alternativangebote einholen muss. Wiederbestellung und Alternativangebote Nach h. M. ist es für die Ordnungsmäßigkeit eines Wiederbestellungsbeschlusses grundsätzlich nicht erforderlich, vor der Beschlussfassung Alternativangebote einzuholen. Etw...mehr

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Umlagevereinbarung: Unklarh... / 3 Das Problem

In der Gemeinschaftsordnung heißt es in einem ersten Absatz u. a.: "Für die Beteiligung der einzelnen Wohnungseigentümer an den Nutzungen, Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums sind gemäß § 16 WEG die Miteigentumsanteile maßgebend, soweit nicht in dieser Gemeinschaftsordnung oder im Verwaltervertrag etwas anderes bestimmt ist." Ferner heißt es in einem zweiten A...mehr

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Mietverträge über Stellplät... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: "Die Wohnungseigentümer beschließen die ordentliche Kündigung der Mietverträge für die Stellplätze bei Haus 4 und 6 zur Verwendung als Handwerkerstellplätze sowie Anbringung entspr. Absperrbügel". Gegen diesen Beschluss wendet sich Wohnungseigentümer K. In der X-Straße und ihren Nebenstraßen herrsche eine durch die vielen Ver...mehr

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Teilungserklärung: Vollzug ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Mit dem durch das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland vom 14.6.2021 eingefügten § 250 BauGB hat der Gesetzgeber für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt (§ 201a Abs. 3 und 4 BauGB) mit dem Ziel einer Erhaltung von Mietwohnraum die Bildung von Wohnungseigentum an Bestandsimmobilien unter ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gestellt. Gem. § 250 Abs...mehr

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Beschlussersetzungsurteil: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist zu fragen, ob die Wohnungseigentümer eine Kompetenz hatten, die erste AG-Entscheidung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG in ihrem Sinne zu ändern. BGH, Urteil v. 10.11.2023, V ZR 51/23 Der BGH meinte mit Urteil v. 10.11.2023, V ZR 51/23, die Wohnungseigentümer seien wegen der materiellen Rechtskraft eines Beschlussersetzungsurteils gehindert, den Beschluss...mehr

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Schadensersatz: Notwendiger... / 5 Hinweis

Problemüberblick In der Entscheidung, die hier auf eine Frage reduziert ist, ist zu fragen, welche Wohnungseigentümer Schadensersatz schulden können (der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, aber auch nach § 9a Abs. 4 WEG nach außen), wenn ein Wohnungseigentümer einen Schaden durch die Hinauszögerung einer Erhaltungsmaßnahme beklagt. Erhaltung und Schadensersatz Lehnen die Wohn...mehr

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Absenkungsbeschluss: Ordnun... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist zu fragen, ob ein Absenkungsbeschluss eine ausreichende Grundlage für einen Beschluss außerhalb der Versammlung war. Absenkungsbeschluss Ein Absenkungsbeschluss muss "bestimmt" gefasst werden. Denn er soll für einen Beschluss außerhalb der Versammlung eine Stimmenmehrheit einräumen, die von § 23 Abs. 3 Satz 1 WEG abweicht. Aus diesem Grund muss für ...mehr

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Störung des gemeinschaftlic... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! K sei zur Prozessführung berechtigt. Sie handele in gesetzlicher Prozessstandschaft gem. § 9a Abs. 2 WEG für die jeweiligen Eigentümer des Weges. Bei dem Unterlassungsanspruch handele es sich um einen Anspruch, der unmittelbar aus dem gemeinschaftlichen Eigentum folge. Die Verwaltung könne die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch ohne einen Beschluss, der sie...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einstweilige Verfügung / 1 Voraussetzungen

Voraussetzung einer einstweiligen Verfügung ist stets, dass ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges richterliches Eingreifen besteht. Die Eilbedürftigkeit der einstweiligen Verfügung ist zu begründen und glaubhaft zu machen. Praxis-Beispiel Einstweilige Verfügungen im Bereich des Wohnungseigentums Praxisrelevante Beispiele für einstweilige Verfügungen im Bereich des Wohnun...mehr

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Einstweilige Verfügung / 3 Einstweilige Verfügung auf Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung

Im Wege der einstweiligen Verfügung kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer jedoch wiederum nur ausnahmsweise dann verpflichtet werden, eine Eigentümerversammlung einzuberufen, wenn die Behandlung eines bestimmten Punkts so dringend ist, dass ein Eigentümer, der bei seinem Einberufungsverlangen ein ordentliches Hauptsacheverfahren abwartet, unverhältnismäßig großen, gar...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlusskompetenz: Hinterl... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Das AG meint, der Beschluss sei nichtig. Grundsätzlich stehe es den Wohnungseigentümern nach §§ 18 Abs. 1, 19 Abs. 1 und 2 WEG im Rahmen ihrer (Ermessens-)Entscheidung über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zwar frei, Verträge zwischen der Gemeinschaft, der sie angehören, und einzelnen Sonder-/Teileigentümern und/oder Dritten abzuschließen, zu beend...mehr

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Wiederbestellung: Alternati... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Beschluss sei nicht wegen fehlender Alternativangebote zu beanstanden. Denn bei der Wiederwahl der amtierenden Verwaltung sei die Einholung von Alternativangeboten anderer Verwaltungen in der Regel nicht erforderlich. Der Umstand, dass die Wohnungseigentümer die Verwaltung und deren Arbeit kennen würden, rechtfertige es, der Wiederbestellung der bisherigen V...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann ein Beschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG ordnungsmäßig ist. Dazu ist im Fall auf die jeweilige Kostenposition zu sehen. Ferner geht es um die Frage der Bestimmtheit. Bestimmtheit Beschlüsse müssen grundsätzlich bestimmt genug formuliert sein. Ein Beschluss ist in diesem Sinne "bestimmt", wenn er aus sich heraus genau, klar, e...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Wohnungseigentum / Zusammenfassung

Begriff Eine Abmahnung ist allgemein die Missbilligung eines Pflichtverstoßes (z. B. Störung des Hausfriedens oder Verletzung der Arbeitspflicht) unter Androhung einer Sanktion (z. B. Entziehung des Wohnungseigentums oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses) für den Wiederholungsfall. Von einer Abmahnung (Abgrenzung zur Ermahnung, Verwarnung etc.) kann nur dann gesprochen werd...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Wohnungseigentum / 7.4 Angestellte des Verwalters oder der WEG

Eine Abmahnung ist Voraussetzung für die verhaltensbedingte Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Praxis-Beispiel Verhaltensbedingte Kündigungsgründe Unfreundliches Verhalten von Verwaltungsmitarbeitern gegenüber Eigentümern und Mietern, fahrlässiger oder sorgloser Umgang mit Gemeinschaftseigentum, Schlechterfüllung der Arbeitspflicht.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Wohnungseigentum / 7.1 Abmahnung gegenüber dem Eigentümer

Dem Eigentümer kann gemäß § 17 Abs. 2 WEG das Wohnungseigentum entzogen werden, wenn er trotz Abmahnung wiederholt gröblich gegen die ihm nach § 14 WEG obliegenden Pflichten verstößt. Darüber hinaus ist eine Abmahnung grundsätzlich auch dann erforderlich, wenn die Entziehung auf § 17 Abs. 1 WEG gestützt wird, ohne dass das Regelbeispiel des § 17 Abs. 2 WEG vorliegt.[1] Grund...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Wohnungseigentum / 3 Wer darf die Abmahnung aussprechen?

Zur Abmahnung berechtigt sind zunächst alle Personen, die auch berechtigt sind, die Kündigung auszusprechen. Dies wären im Miet- und Arbeitsrecht die jeweiligen Vertragspartner bzw. die mit der jeweiligen Erklärungsbefugnis ausgestatteten Personen. Darüber hinaus können dies im Arbeitsrecht auch alle Vorgesetzten sein, die bezüglich Arbeitsort und -zeit sowie der Art und Wei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abmahnung im Wohnungseigentum / 7.3 Abmahnung gegenüber dem Verwalter

Da der Verwalter nach § 26 Abs. 3, 5 WEG jederzeit grundlos von seinem Amt abberufen werden kann, ist eine Abmahnung niemals Voraussetzung für die Abberufung des Verwalters. Allerdings endet der unabhängig von der Amtsdauer befristete Verwaltervertrag erst (spätestens) 6 Monate nach der Abberufung. Liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor, kann der V...mehr

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Wohnungseigentumsgemeinscha... / 3.2 Wesentliche Inhalte des WEG

Eine Wohnungseigentumsgemeinschaft kann gem. § 2 WEG begründet werden durch die Teilung eines Gebäudes [1] oder durch die Einräumung von Sondereigentum. [2] Bei der Teilung geben die Eigentümer eines Gebäudes in der sog. Teilungserklärung eine Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt ab, dass das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt werden soll. Hierbei m...mehr

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Wohnungseigentumsgemeinscha... / 3.1 Gesetzliche Grundlagen

Grundlage für das Wohnungseigentumsrecht bildet das "Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht", kurz Wohnungseigentumsgesetz (WEG) [1], welches zuletzt in 2007 maßgeblichen Änderungen unterworfen war.[2] An der Grundstruktur des Wohnungseigentumsrechts hat sich indes auch durch diese Novelle nichts geändert. Allerdings wurden die Kompetenzen der verschiedenen O...mehr

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Wohnungseigentumsgemeinscha... / Zusammenfassung

Überblick Die Wohnungseigentumsgemeinschaft ist eine Art Zwangsgemeinschaft, die immer dann entsteht, wenn mehrere Eigentümer eine solche Gemeinschaft durch eine Teilungserklärung begründen. Dies kann geschehen durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder durch den Abschluss einer Teilungserklärung. Diese Gesellschaft kann dann nicht gekündigt werden. Aus dieser ...mehr