Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / II. Anmerkungen zum Muster

Rz. 85 Fehlt ein Verwalter oder ist er zur Vertretung nicht berechtigt, wird der rechtsfähige Verband (GdWE) durch die Gesamtheit der Wohnungseigentümer vertreten, § 9b Abs. 1 S. 2 WEG.mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / c) "Dringender Fall"

Rz. 42 Bei Eilbedürftigkeit können Wohnungseigentümer einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.[118] So kann mit gerichtlicher Hilfe nach den §§ 43 Abs. 2, 44 Abs. 1 und 2 WEG, §§ 935 ff. ZPO der amtierende Verwalter abberufen und/oder ein neuer Verwalter bestellt werden. Auch kann die in einem Hauptsacheverfahren angefochtene (Wieder-)Bestellung des Verwalters im Wege ...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / X. Muster: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses

Rz. 93 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.24: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Baustopp) nach § 44 WEG, §§ 935 ff. ZPO In der WEG-Sache der Wohnungseigentümer Eheleute _________________________, _________________________-Straße, ______________________...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Muster: Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.13: Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Nr. 3 WEG des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ____...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Muster: Klage auf Entziehung von Wohnungseigentum

Rz. 78 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.17: Klage auf Entziehung von Wohnungseigentum An das Amtsgericht – Prozessgericht – _________________________ Klage Des Verbandes GdWE _________________________ der Wohnungseigentumsanlage _________________________-Straße, – Kläger – Verwalter: Fa. _________________________ Verwaltungs-GmbH, _____________________...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / H. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 80 Die §§ 485 ff. ZPO gelten auch im Verfahren nach § 43 WEG. Zuständig ist gem. § 43 Abs. 2 WEG die Zivilabteilung für WEG-Sachen des Amtsgerichts der Belegenheit.[193] Wichtig ist, dass der Antragsgegner eindeutig bezeichnet ist.[194] Führen Wohnungseigentümer oder die GdWE als rechtsfähiger Verband gegen den Bauträger ein selbstständiges Beweisverfahren,[195] ist das ...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XI. Muster: Nichtigkeitsfeststellungs- und Ungültigkeitsklage (Haupt- und Hilfsantrag)

Rz. 94 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.25: Nichtigkeitsfeststellungs- und Ungültigkeitsklage (Haupt- und Hilfsantrag) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 44 WEG des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevol...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 51 Die Verwaltungsunterlagen gehören zum Gemeinschaftsvermögen der GdWE (vgl. § 9a Abs. 3 WEG). Befinden sie sich im Besitz des Verwalters, hat dieser sie treuhänderisch zu verwahren. Entsprechend weit reicht das Einsichtsrecht. Dieses steht jedem einzelnen Wohnungseigentümer individuell zu (§ 18 Abs. 4 WEG), hinsichtlich der Abrechnungsbelege auch dem ausgeschiedenen,[1...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / VII. Muster: Unterlassungs- und Feststellungsklage (Dachbodennutzung als Wohnraum)

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.3: Unterlassungs- und Feststellungsklage (Dachbodennutzung als Wohnraum) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG der GdWE _________________________-Straße, vertreten durch den WEG-Verwalter _________________________, – Klägerin – Prozessbev...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / c) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung wegen Durchführungsverbot bzgl. Eigentümerversammlung

Rz. 31 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.6: Antrag auf einstweilige Verfügung wegen Durchführungsverbot bzgl. Eigentümerversammlung An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Antrag auf einstweilige Verfügung nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG i.V.m. 935, 940 ZPO des Wohnungseigentümers _________________________, ________...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 37 In einer aus drei Wohnungen bestehenden Wohnungseigentumsanlage sieht die Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) vor, dass vorerst kein Verwalter bestellt werden soll. Dementsprechend wurden anfallende Verwaltungsaufgaben wie Gartenpflege, Erhaltung etc. bislang einvernehmlich durchgeführt und anfallende Kosten stets unmittelbar und formlos auf alle Miteigentümer ve...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / VIII. Anmerkungen zum Muster

Rz. 22 Der rechtsfähige Verband (GdWE) kann gem. § 9a WEG die für ihn fremden Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche der Wohnungseigentümer in (gesetzlicher) Prozessstandschaft durchsetzen (Vergemeinschaftung kraft Gesetzes). Ab 1.12.2020 gilt nach § 9a Abs. 2 WEG, dass die GdWE die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte sowie solche Rechte der Wohnungs...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XVIII. Muster: Veräußerungszustimmung durch den Dritten/Verwalter

Rz. 101 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.30: Veräußerungszustimmung durch den Dritten/Verwalter An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage des Wohnungseigentümers der Wohnungseigentumsanlage, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / IX. Muster: Anfechtungs- und Zustimmungsklage bei negativem Beschluss

Rz. 92 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.23: Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage bei negativem Beschluss Klage nach § 44 WEG der Wohnungseigentümer Eheleute _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen den Verband "GdWE" ____________________...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / II. Checkliste: Wohngeld (Hausgeld)

Rz. 57 Bevor auf die rechtlichen Grundlagen eingegangen wird, soll zur besseren praktischen Verständlichkeit ein Kurzüberblick über die bei der Mandatserteilung ständig wiederkehrenden klärungsbedürftigen Fragen gegeben werden:mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XVI. Muster: Klage auf Beseitigung baulicher Veränderungen (Trittschall)

Rz. 99 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.28: Klage auf Beseitigung baulicher Veränderungen (Trittschall) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Antrag nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG der Wohnungseigentümerin _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Klägerin – Prozessbev...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XVII. Muster: Klage auf Unterlassung zweckbestimmungswidriger Nutzung

Rz. 100 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.29: Klage auf Unterlassung zweckbestimmungswidriger Nutzung An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ (Rubrum wie Rdn 99) Es wird beantragt, wie folgt zu erkennen: Dem Beklagten wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu s...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 5. Muster: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen gegen den Vorverwalter

Rz. 55 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.14: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen gegen den Vorverwalter An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG des Verbandes GdWE der Wohnungseigentumsanlage _________________________-Straße, vertreten durch den WEG-Verwalter der Firma _________...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XIX. Anmerkungen zum Muster

Rz. 102 Eine gerichtliche Ersetzung der Zustimmung kommt nicht in Betracht (BayObLG ZMR 2001, 41 m. Hinw. auf BayObLGZ 1977, 40, 44). Wichtig: Richtiger Beklagter ist nicht der in Teilungserklärungen oft erwähnte "Verwalter" (BGH v. 21.7.2023 – V ZR 90/22, ZMR 2023, 900) oder gar "die übrigen Wohnungseigentümer" (BGH v. 22.3.2024 – V ZR 141/23, ZMR 2024, 1049 = LG Frankfurt/...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XXI. Anmerkungen zum Muster

Rz. 104 Zuständig ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges, d.h. dasjenige Gericht, das den Vollstreckungstitel in die Welt gesetzt hat. Die Zuständigkeit ist ausschließlich und zwingend (§ 802 i.V.m. § 767 Abs. 1 ZPO).mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 71 Muster angelehnt an KG ZMR 2002, 460. Die Ermächtigung des Verwalters zur Beschlussklage ist im Außenverhältnis nicht mehr erforderlich, § 9b Abs. 1 S. 1 WEG ("Können") und begründet höchstens das "Dürfen" im Innenverhältnis.mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Die Bauträger B-GmbH & Co. KG (B-KG) erwirbt ein Grundstück (bebaut und z.T. vermietet oder auch unbebaut), auf dem sie 100 Eigentumswohnungen schaffen will, um diese dann zu veräußern an die Erwerber E 1 bis E 100. Die B-KG möchte anwaltliche Beratung darüber, worauf bei der Gestaltung der Teilungserklärung (TE) mit Gemeinschaftsordnung (GO) zu achten ist, welche Regel...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / IV. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden und rückständigen Hausgelds basierend auf Beschlüssen zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

Rz. 87 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.20: Gerichtliche Geltendmachung laufenden und rückständigen Hausgelds basierend auf Beschlüssen zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung (Rubrum wie Muster Rdn 84) Namens und in Vollmacht der Klägerin wird beantragt,mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / VI. Anmerkungen zum Muster

Rz. 89 Zur Beschlussfassung über eine Sonderumlage vgl. AG Hamburg-Blankenese v. 27.4.2015 – 539 C 21/14, ZMR 2015, 629; BayObLG v. 18.8.2004 – 2Z BR 114/04, NZM 2005, 110.mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 4. Muster: Anfechtung des negativen Abberufungsbeschlusses und positive Feststellung der Abberufung des Verwalters durch einen Wohnungseigentümer

Rz. 48 Zum Negativbeschluss vgl. Wenzel, ZMR 2005, 413. Rz. 49 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.12: Anfechtung des negativen Abberufungsbeschlusses und positive Feststellung der Abberufung des Verwalters durch einen Wohnungseigentümer An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Antrag nach §§ 43 Abs. 2 Nr. 3, 44 A...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XIV. Anmerkungen zum Muster

Rz. 97 Vgl. LG Hamburg v. 4.3.2016 – 318 S 109/15, ZMR 2016, 484; a.A. BGH v. 28.10.2016 – V ZR 91/16, ZMR 2017, 256.mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Abnahmevollmachten

Rz. 33 Von der Erteilung von Abnahmevollmachten im Bauträgervertrag ist abzuraten, sofern hiervon auch das Gemeinschaftseigentum erfasst wird. Die Rechtsprechung lässt für Vertretung bei der Abnahme kaum Raum. So sind Regelungen in einem vorformulierten Bauträgervertrag unwirksam, wonach das Gemeinschaftseigentum durch einen von dem Bauträger zu benennenden Sachverständigen ...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan mit Fortgeltungsklausel

Rz. 86 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.19: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan mit Fortgeltungsklausel An das Amtsgericht _________________________ (Rubrum etc. wie Muster Rdn 84) Begründung: Die Parteien bilden die im Rubrum genannte GdWE. In der Eigentümerversammlung vom _________________________, dere...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 44 Verwalter V ist als WEG-Verwalter der GdWE XY bestellt. Der Verwaltervertrag ist auf fünf Jahre abgeschlossen, von denen erst zwei verstrichen sind, und seine vorzeitige Beendigung ebenso wie (laut TE) die Abberufung ist auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes beschränkt. Auf der letzten Eigentümerversammlung beschlossen die Eigentümer mit 20 zu 5 Stimmen die sofort...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / V. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage

Rz. 88 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.21: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage (Rubrum etc. wie Muster Rdn 84) Begründung: Die Parteien bilden die im Rubrum genannte GdWE. In der Eigentümerversammlung vom _________________________, deren Protokoll überreicht wird als Anlage K 1, beschlossen die Eigentümer Vorschüsse zur K...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XII. Anmerkungen zum Muster

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Muster: Klage des Ausbauenden auf Zustimmung zur Wohnnutzung des Dachgeschosses und Grundbuchänderung

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.1: Klage des Ausbauenden auf Zustimmung zur Wohnnutzung des Dachgeschosses und Grundbuchänderung An das Amtsgericht Zivilabt. (für Wohnungseigentumssachen) _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG des Wohnungseigentümers _________________________, wohnhaft _________________________-Straße, _____...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XIII. Muster: Nichtigkeitsfeststellungsklage

Rz. 96 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.26: Nichtigkeitsfeststellungsklage An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ (Rubrum etc. wie Muster Rdn 94) Es wird beantragt, die Nichtigkeit des auf der Eigentümerversammlung vom _________________________ zu TOP _________________________ gefassten Beschlusses über die Än...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / IX. Muster: Antrag auf Beseitigung (Räumung und Rückbau) von Baumaßnahmen auf einem Dachboden

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.4: Antrag auf Beseitigung (Räumung und Rückbau) von Baumaßnahmen auf einem Dachboden An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG _________________________ (Rubrum wie Muster Rdn 21) wird beantragt, den Beklagten zu verurteilen, den ursprünglich...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / c) Anmerkungen zum Muster

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 76 Ein Wohnungseigentümer zahlt seit vielen Monaten kein Wohngeld mehr, obwohl der zugrunde liegende Beschluss über Vorschüsse zur Kostentragung bestandskräftig ist und die Beträge fällig sind; ggf wurde auch bereits eine Versorgungssperre[187] – die durch § 17 WEG nicht ausgeschlossen ist – beschlossen. Die GdWE hat ihn per Mehrheitsbeschluss zur Veräußerung seiner Einhe...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / c) Muster: Tagesordnungsergänzung, hilfsweise Neuladung (Einladung bereits versandt)

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.8: Tagesordnungsergänzung, hilfsweise Neuladung (Einladung bereits versandt) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Eilt! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf einstweilige Verfügung gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG, §§ 935, 940 ZPO des Wohnungseigentümers _______________________...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / b) Muster: Tagesordnungsergänzung (Einladung noch nicht versandt)

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.7: Tagesordnungsergänzung (Einladung noch nicht versandt) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtig...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Bezugsurkunde

Rz. 13 Im Rahmen eines Bauträgerobjektes bedarf es, um den Anforderungen des § 311b BGB gerecht zu werden, der Beurkundung einer Reihe für alle Kaufobjekte gleicher oder weitestgehend gleicher Bestandteile. Hierzu zählen bei der Errichtung von Wohnungs- und/oder Teileigentumseinheiten vor allem die Teilungserklärung nach den §§ 3 oder 8 WEG mit Gemeinschaftsordnung, bei Reih...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / VIII. Anmerkungen zum Muster

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XX. Muster: Vollstreckungsabwehrklage

Rz. 103 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.31: Vollstreckungsabwehrklage An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _____________________...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / G. Entziehung des Wohnungseigentums

Rz. 75 Das Urteil einer solchen "Abmeierungsklage" wird gem. § 17 Abs. 4 WEG nunmehr nach den Regeln des ZVG vollstreckt. Das Urteil ersetzt nicht mehr Willenserklärungen des verklagten Wohnungseigentümers. Mangels näherer gesetzlicher Regelungen über den Ablauf dieses Verfahrens herrscht Uneinigkeit, wie ein Entziehungsurteil – gerade auch im Verhältnis zu anderen Ansprüche...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / II. Ansprüche des Einzelnen und der Gemeinschaft (GdWE)

Rz. 73 Hier ist zu unterscheiden zwischen individuellen Ansprüchen des einzelnen Wohnungseigentümers und Ansprüchen der GdWE gegen Miteigentümer, Verwalter oder Dritte. Anerkannt ist, dass Ansprüche gegen den Eigentümer, die von der GdWE auszuüben wären, vom Einzelnen grundsätzlich nur mit (Rück-)Ermächtigungsbeschluss geltend gemacht werden dürfen.[182] Ausnahmen werden nur ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei übernommenem Wohnungsrecht

Leitsatz Übernimmt der Käufer eines Grundstücks ein persönliches Wohnungsrecht, erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer um den kapitalisierten Wert des Wohnungsrechts. Bei dem persönlichen Wohnungsrecht handelt es sich nicht um eine dauernde Last im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes. Normenkette § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 GrEStG, § 1093, § 446 Satz 2 BGB Sachverhalt Die Klägerin erwarb im Jahr 2021 zwei Grundstücke. Eines davon war mit einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung (WEG)

Zusammenfassung Überblick Jeder Wohnungseigentümer ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Erhaltung, der Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen (§ 16 Abs. 2 Satz 1 WEG). Der Anteil des einzelnen ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung (WEG) / Zusammenfassung

Überblick Jeder Wohnungseigentümer ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Erhaltung, der Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen (§ 16 Abs. 2 Satz 1 WEG). Der Anteil des einzelnen Wohnungseigentü...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung (WEG) / 4 Kosten von Maßnahmen der baulichen Veränderung

Die Kosten und Nutzungen baulicher Veränderungen regelt § 21 WEG. Zunächst und grundsätzlich gilt, dass diejenigen, die die Baumaßnahme beschlossen haben, auch deren Kosten zu tragen haben, wofür sie aber die geschaffene Einrichtung auch ausschließlich nutzen dürfen. Von diesem Grundsatz gibt es 2 praxisrelevante Ausnahmen, die in § 21 Abs. 2 Satz 1 WEG geregelt sind. 4.1 Kos...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung (WEG) / 1.3 Sonderprobleme

Grundsätzlich ist der gesetzliche oder vereinbarte Kostenverteilungsschlüssel auch dann maßgeblich, wenn dieser etwa für einzelne Wohnungseigentümer nachteilig ist und die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Abänderung der geltenden Kostenverteilungsregelung auf Grundlage von § 10 Abs. 2 WEG nicht vorliegen und die Wohnungseigentümer auch nicht von ihrer Beschlusskompeten...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung (WEG) / 2.2 Verwaltungskosten

Bei den übrigen Positionen, die nicht von § 2 BetrKV erfasst werden, handelt es sich um WEG-typische Kostenpositionen, die zwar keine Betriebskosten, wohl aber überwiegend Verwaltungskosten darstellen. So gehören zu den Kosten der Verwaltung einer WEG insbesondere die Verwalterhonorare, sonstige administrative Kosten, Kosten des Geldverkehrs, Auslagen bzw. Vergütungen des Ve...mehr