An das Amtsgericht
Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen
_________________________
Klage nach § 44 WEG
des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _________________________
– Kläger –
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________
gegen
Verband "GdWE" _________________________, vertreten durch den Verwalter Firma _________________________ Verwaltungs-GmbH, _________________________, gesetzlich vertreten durch deren Geschäftsführerin _________________________
– Beklagter –
Es wird beantragt, wie folgt zu erkennen:
| 1. |
Es wird festgestellt, dass der zu TOP _________________________ der Eigentümerversammlung Nr. _________________________ vom _________________________ gefasste Mehrheitsbeschluss nichtig ist, hilfsweise wird beantragt, diesen Beschluss für ungültig zu erklären. |
| 2. |
Die zu TOP _________________________ gefassten Beschlüsse der in Antrag zu 1. genannten Eigentümerversammlung werden für ungültig erklärt. |
Begründung:
Der Kläger ist Mitglied der beklagten GdWE. Die Firma _________________________ ist Verwalter der Wohnungseigentumsanlage nach WEG. In der Eigentümerversammlung vom _________________________ fassten die Eigentümer die in den Klageanträgen genannten Beschlüsse, lautend:
"_________________________"
Die Beschlüsse sind für ungültig zu erklären, weil _________________________ (z.B. sie nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, im Einzelfall gegen die Teilungserklärung verstoßen, mit der Gemeinschaftsordnung oder Hausordnung nicht in Einklang stehen o.Ä.).
Der Beschluss zu TOP _________________________ begründet bei objektiver Auslegung konstitutiv einen Zahlungsans...