Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem um die Frage, ob man eine Person zum Mitglied des Verwaltungsbeirats bestellen kann, der eine Nähe zur Verwaltung hat. Eignung zum Mitglied des Verwaltungsbeirats Die Bestellung des Verwalters zum Verwaltungsbeirat ist, auch wenn er Wohnungseigentümer ist, wegen der offensichtlichen Interessenskollision und wegen der Unmöglichkeit der ...mehr

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Gebührenstreitwert: Angriff... / 2 Normenkette

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Gestattungsvereinbarung: We... / 5 Hinweis

Problemüberblick In dem Fall geht es um die Frage, wer die Kosten einer bereits durch eine Vereinbarung gestatteten baulichen Veränderung zu tragen hat. Kosten einer vereinbarten baulichen Veränderung Wer die Kosten einer baulichen Veränderung zu tragen hat, die durch eine Vereinbarung gestattet wurde, sollte am besten die Gestattungsvereinbarung selbst regeln. Fehlt es daran, ...mehr

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Hausgeldklage: Was tun ohne... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vertritt, wenn es keinen Verwalter gibt. Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Richtet sich eine Klage auf Vorschüsse gegen die anderen Wohnungseigentümer, vertritt der verbliebene Wohnungseigentümer die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Zahlung wäre, entgegen dem LG, ...mehr

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Kosten: Was gilt, wenn eine... / 2 Normenkette

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Umlagebeschluss: Grenzen / 2 Normenkette

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Altvereinbarung: Noch anwen... / 2 Normenkette

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Altvereinbarung: Noch anwen... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss, mit dem nur ein Wohnungseigentümer und ohne Befristung zum Beirat bestellt worden sei, widerspreche der Vereinbarung. Diese Vereinbarung sei trotz § 47 WEG auch noch anwendbar. Denn sie wiederhole nicht lediglich § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG a. F. Es gebe außerdem weitere hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass mit ihr eine dauerhafte Regelung habe gescha...mehr

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Gestattung einer baulichen ... / 2 Normenkette

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Gestattung einer baulichen ... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat Erfolg! Der Beschlussfeststellungsantrag sei zulässig. Eine Beschlussfeststellung sei stets veranlasst, wenn der Versammlungsleiter ein Beschlussergebnis nicht oder fehlerhaft verkünde. Denn der Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch ihn kommt konstitutive Bedeutung zu. Es handele sich um eine Voraussetzung für das rechtswirksame Zustand...mehr

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Jahresabrechnung: Pflicht d... / 6 Entscheidung

LG Berlin II, Urteil v. 10.12.2024, 56 S 24/24 WEGmehr

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Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 2 Normenkette

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Gebührenstreitwert: Angriff... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K geht gegen einen Umlagebeschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG für eine konkrete Erhaltungsmaßnahme i. H. v. 360.000 EUR vor. Zu klären ist, wie der Gebührenstreitwert festzusetzen ist.mehr

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Kosten: Was gilt, wenn eine... / 1 Leitsatz

Die Kosten einer Maßnahme, die nicht hätte getroffen werden dürfen, ist nicht nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG auf alle Wohnungseigentümer umzulegen.mehr

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Umlagebeschluss: Grenzen / 1 Leitsatz

§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG ermöglicht es nicht, den geltenden Umlageschlüssel für sämtliche Kosten zu ändern.mehr

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Teilungserklärung: Untersag... / 2 Normenkette

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Umlagebeschluss: Grenzen / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, der Beschluss zu TOP 7 sei nichtig. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG gebe nur eine Beschlusskompetenz für einzelne Kosten und bestimmte Kostenarten. Der Beschluss unter TOP 7, wonach alle Kosten und Aufwendungen von umlegbaren und nicht umlegbaren Kosten auf den Umlageschlüssel beheizbare Flächen umgestellt werden sollen, sei daher nicht möglich. Ein solcher "Generalbesc...mehr

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Heizkostenverordnung: Verstoß / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage wird der Verbrauch in den Jahren 2021 und 2022 nicht mit gleichen Ausstattungen erfasst. Entgegen § 5 Abs. 7 HeizkostenV gibt es keine Vorerfassung. Der Messdienstleister macht daher einer Differenzberechnung. Diese ist rechnerisch richtig. Fraglich ist, ob die Jahresabrechnung und damit der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG in diesem Fal...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gestattung einer baulichen ... / 3 Das Problem

Am 26.10.2022 findet eine Versammlung statt. Die Wohnungseigentümer stimmen zu TOP 14 über folgenden Antrag ab: "Jeder Wohnungseigentümer erhält an seinem Wohnungseigentum die Möglichkeit, einen (Edelstahl-)Schornstein an der Außenfassade bzw. Dachausführung für einen Kamin einzubauen, um eine individuelle und persönliche Heizquelle im Wohnraum zu schaffen, wenn der entsprec...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Angriff... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, das Gesamtinteresse i. S. d. § 49 Satz 1 GKG sei nach der Summe der zusätzlichen Be- oder Entlastungen zu ermitteln. Denn bei der Summe handele es sich um den Teil der zu verteilenden Kosten, der durch einen veränderten Umlageschlüssel umverteilt werden solle. Im Fall solle nach den nachvollziehbaren Berechnungen des klagenden Wohnungseigentümers von den zu ver...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung: Untersag... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das Land könne von B die Abgabe der für die Schließung der Wohnungsgrundbücher nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 WEG erforderlichen Erklärung verlangen. Denn dem Land gegenüber sei die trotz der vorläufigen Untersagung erfolgte Begründung von Wohnungs- und Teileigentum relativ unwirksam. Der Widerruf der Untersagungsverfügung im Anschluss an das Inkrafttreten der Erhaltungs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kosten: Was gilt, wenn eine... / 4 Die Entscheidung

Das AG erklärt den Beschluss für ungültig! Es gehe um Kosten für Maßnahmen, die auf Beschlüssen beruhten, die für ungültig erklärt worden seien – was die Wohnungseigentümer gewusst hätten. Zu Recht erkläre die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zwar, es stehe ihr nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG frei, über die Kostenverteilung auch entgegen der Gemeinschaftsordnung zu beschließe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtungsbefugnis: Gesell... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob auch der Gesellschafter einer GbR einen Beschluss im Wege der Anfechtungsklage angreifen kann. Klagebefugnis Nach § 44 Abs. 1 WEG sind die aktuellen – ggf. werdenden – Wohnungseigentümer klagebefugt, nicht aber Zweiterwerber. Ein nach Beschlussfassung, aber noch vor Ablauf der Klagefrist in das Grundbuch Eingetragener ist Wohnun...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen

Anstelle der Kürzung i. H. v. 1,2 % des Einheitswerts kann bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, auf Antrag die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG um den Teil des Gewerbeertrags erfolgen, der auf die Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz entfällt. Die Regelung ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung/Teilungsv... / Zusammenfassung

Begriff Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird entweder durch Vertrag gemäß § 3 WEG oder durch die Erklärung eines einzelnen Eigentümers gemäß § 8 WEG begründet. In beiden Fällen wird eine Urkunde, im einen Fall der Teilungsvertrag, im anderen Fall die Teilungserklärung erstellt, mittels derer die Aufteilung des Grundstücks bzw. des Gebäudes festgelegt wird. In aller Regel ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung/Teilungsv... / 2.3 Erstverwalterbestellung

Bis zum Inkrafttreten des WEMoG war zwar umstritten, ob der Verwalter bereits in der Gemeinschaftsordnung bestellt werden kann, wurde aber verbreitet angenommen und insbesondere auch vom BGH bejaht.[1] Nach § 26 Abs. 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer über die Bestellung und Abberufung des Verwalters. Nach § 26 Abs. 5 WEG sind Abweichungen u. a. von § 26 Abs. 1 WEG nich...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung/Teilungsv... / 2.1 Gemeinschaftsordnung

In Teil B (oder Teil II) der Teilungserklärung wird das Verhältnis der Eigentümer untereinander geregelt, wobei dies nicht erforderlich ist. Manche Teilungserklärungen begnügen sich mit dem Hinweis auf die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes. Teilweise sind Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung auch in getrennten Urkunden enthalten. Überwiegend enthalten die Geme...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung/Teilungsv... / 1 Teil A

Aufteilung des Grundstücks und des Gebäudes In Teil A (oder Teil I) der Teilungserklärung ist in der Regel die Aufteilung des Grundstücks und des Gebäudes erfasst. Das Eigentum an dem Grundstück und dem Gebäude wird in Miteigentumsanteile aufgeteilt. Zustimmung von Grundpfandrechtsgläubigern? Die Begründung von Wohnungseigentum gemäß § 8 WEG durch Teilungserklärung bedarf nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsanwalt: Gebührenverei... / Zusammenfassung

Begriff Bezüglich des Streitwerts in WEG-Verfahren ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Beschlussklage handelt oder ein anderes wohnungseigentumsrechtliches Verfahren. Hierbei ist der vom Richter festgelegte Streitwert nicht nur Grundlage für die Bemessung der Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltsgebühren des Klägers, sondern gleichfalls die Bemessungsgrundlage für die Anwa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsanwalt: Gebührenverei... / 3 Kostenverteilung im gerichtlichen Verfahren

Die Verfahrenskosten werden nach den Bestimmungen der §§ 91 ff. ZPO verteilt. Obsiegende Partei ist von jeglicher Kostentragungsverpflichtung befreit Die Kostenfolge des § 91 ZPO besagt, dass der Unterlegene im Rechtsstreit sämtliche Kosten, also auch die dem Gegner erwachsenen außergerichtlichen Kosten, zu erstatten hat. Korrespondierend hiermit ist der Obsiegende von jeglich...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsanwalt: Gebührenverei... / 2 Ermächtigung des Verwalters

Es kann durchaus der Fall eintreten, dass ein Rechtsanwalt hinsichtlich des Gesamtinteresses seiner Mandantschaft und seines damit verbundenen Haftungsrisikos nicht bereit ist, zu den sich aus einem deutlich geringeren Streitwert errechnenden Gebühren die Vertretung der übrigen Wohnungseigentümer zu übernehmen. Praxis-Beispiel Erhaltungsmaßnahme ohne Vergleichsangebote Die Woh...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsanwaltsbeauftragung / 1 Anwaltsbeauftragung

Da der Verwalter nach § 9b Abs. 1 WEG als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich fungiert, ist er stets Vertreter der Gemeinschaft in gerichtlichen Verfahren, egal, ob Aktiv- oder Passivverfahren. Im Innenverhältnis zur Gemeinschaft stellt sich lediglich im Fall von Aktivverfahren die Frage, ob der Verwalt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung/Teilungsv... / 2.2 Sondernutzungsrechte

In Teil B (oder Teil II) der Teilungserklärung sind auch die Sondernutzungsrechte im Einzelnen geregelt. Solche können z. B. an Gärten, Terrassen und anderen Freiflächen bestehen. Sondernutzungsrechte sind mit einem Sondereigentum verbunden und stehen dessen Eigentümern zu. Sie können anderen Miteigentümern, nicht jedoch außenstehenden Dritten übertragen werden. Sind Sondernu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsanwaltsbeauftragung / Zusammenfassung

Begriff Die rechtliche Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Anfechtungsverfahren durch den Verwalter stellt zwar keinen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz dar, die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Verwalter dürfte jedoch in der Regel vorzuziehen sein. Sie verhindert Fehler und damit Haftungsprobleme des meist juristisch nicht vorgebildeten Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsanwaltsbeauftragung / 2 Anwaltsgebühren

Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Mehrvertretungsgebühr im Passivverfahren Bei der Beauftragung mehrerer Personen in derselben Angelegenheit ist dabei § 7 RVG i. V. m. Nr. 1008 VV RVG zu beachten. Nach dieser Vorschrift erhält der Rechtsanwalt für die Vertretung mehrerer Personen in derselben Angelegenheit eine Mehrvertr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsanwaltsbeauftragung / 3 Streitwertvereinbarung

Vereinbarung mit einem Rechtsanwalt Der Verwalter ist zwar gesetzlich nicht ausdrücklich ermächtigt, mit einem Rechtsanwalt eine Gebührenvereinbarung im Rahmen der Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in einem Rechtsstreit zu vereinbaren. Einhellig wird allerdings vertreten, dass der Verwalter berechtigt ist, mit einem Rechtsanwalt im Fall der Beschlussklagen de...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsanwalt: Gebührenverei... / 1 Grundsätze

Beschlussklagen Der Streitwert in den wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussklagen des § 44 Abs. 1 WEG ist gemäß § 49 Satz 1 GKG auf das Interesse aller Wohnungseigentümer an der Entscheidung festzusetzen. Er darf nach § 49 Satz 2 GKG den 7,5-fachen Wert des Interesses des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen sowie den Verkehrswert ihres Wohnungseigentums nicht über...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2.2.2 Grundstück

Rz. 37 Nach § 244 Abs. 1 BewG bildet jede wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens ein Grundstück i. S. d. Siebten Abschnitts des Zweiten Teiles des Bewertungsgesetzes. Die Grundstücke i. S. d. §§ 243, 244 BewG einschließlich der ihnen gem. § 218 S. 3 i. V. m. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG gleichgestellten Betriebsgrundstücke stellen gem. § 2 Nr. 2 GrStG den Steuergegenstand der ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betreten des Sondereigentums

Begriff Jeder Wohnungseigentümer ist gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dazu verpflichtet, "das Betreten seines Sondereigentums zu gestatten und andere Einwirkungen auf dieses und das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden". Entsprechende Verpflichtung besteht nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 WEG gegenüber anderen Wohnungseigentümern. Jeweils ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / Zusammenfassung

Begriff Vorformulierte Vertragsbedingungen sind im Rechtsverkehr von besonderer Bedeutung, da der Verwender seinem Vertragspartner hierdurch seinen Willen auferlegt und damit die rechtliche Entscheidungsfreiheit seines Vertragspartners einschränkt. Deshalb ist es für den Verwalter bei der Gestaltung und Verhandlung seiner eigenen Verträge wie bei der Prüfung fremder Geschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 10.1 Laufzeit des Verwaltervertrags

Nach umstrittener Rechtsprechung des BGH unterliegt die Laufzeit des Verwaltervertrags auch in einem Formularvertrag wegen der vorrangigen Sonderregelung in § 26 Abs. 2 Satz 1 WEG nicht dem Klauselverbot des § 309 Nr. 9a BGB, wonach eine den anderen Vertragsteil länger als 2 Jahre bindende Laufzeit des Vertrags unwirksam ist.[1] Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmoderni...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 10.4 Befugnis zur eigenmächtigen Beauftragung von Sonderfachleuten

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt nach § 18 Abs. 1 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Sie soll nach der weiteren gesetzlichen Wertung des § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG die wesentlichen Entscheidungen durch Beschluss der Wohnungseigentümer treffen, wenn eine Verwaltungsmaßnahme nicht mehr von untergeordneter Bedeutung oder mit einer erheblichen Verpfli...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 10.9 Provision des makelnden Verwalters

Geklärt ist durch die Rechtsprechung des BGH, dass ein WEG-Verwalter grundsätzlich als Makler tätig werden darf, sofern sich nicht im konkreten Einzelfall ein Interessenkonflikt ergibt. Der Verwalter kann für eine erbrachte Maklerleistung also Provision verlangen und dies in einer gesonderten Vereinbarung regeln. Hinweis Überraschende Klausel Wird eine solche Provision deklara...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Definition der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrags stellt.[1] Hiervon ist selbst dann auszugehen, wenn der Verwalter den Vertragstext nicht selbst erstellt, sondern einen bereits erstellten Vertrag übernommen hat: Hierbei kommt es nicht darauf an, ob de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / III. Obliegenheiten der versicherten Personen und subjektive Risikoausschlüsse

Rz. 23 Die versicherten Organpersonen sind selbst nicht Vertragspartner, sie treffen daher keine Vertragspflichten, es sei denn sie haben sich zur Übernahme derselben verpflichtet. Es wäre rechtlich zulässig, dass mit jeder Organperson Vereinbarungen getroffen werden, z. B. dass diese die Direktansprüche aus dem Versicherungsvertrag erhalten und im Gegenzug aber bestimmte Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 5. Fehlerhafte bzw. faktische Organstellung

Rz. 13 Eine Person kann wie ein Organ handeln, obwohl diese Stellung formal korrekt nicht oder nicht mehr besteht bzw. ggf. niemals bestand. Unterschieden werden kann zwischen den Fällen, wo es immerhin einen Bestellungsakt gab, der jedoch fehlerhaft war oder wo die Wirkung des Bestellungsaktes z. B. durch Befristung weggefallen ist und den Konstellationen, in denen Personen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietermodernisierung / 2.2 E-Mobilität

§ 554 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB betrifft bauliche Veränderungen im Zusammenhang mit der E-Mobilität. Konkreter geht es hierbei um den Anspruch des Mieters, vom Vermieter die Gestattung baulicher Veränderungen zur Errichtung einer Lademöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf eigene Kosten (des Mieters) zu verlangen.[1] Hierzu gehört nicht nur die Ersteinrichtung, so...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 249 Grundst... / 6 Wohnungseigentum (§249 Abs. 5 BewG)

Rz. 27 Nach § 249 Abs. 1 Nr. 4 BewG stellt bei der Bewertung bebauter Grundstücke auch Wohnungseigentum eine Grundstücksart dar. In § 249 Abs. 5 BewG wird die Grundstücksart "Wohnungseigentum" durch Übernahme der zivilrechtlichen Bestimmung des Begriffs Wohnungseigentum in § 1 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)[1] definiert. Nach § 1 Abs. 2 WEG ist Wohnungseigentum das Sond...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 243 Begriff... / 2.2.6 Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 40 Nach § 243 Abs. 1 Nr. 3 BewG gehören des Weiteren das Wohnungs- und Teileigentum zum Grundvermögen. Auf die zusätzliche Zitierung des Wohnungseigentumsgesetzes, wie in § 68 Abs. 1 Nr. 3, § 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG, konnte verzichtet werden. Einerseits gilt nach § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG jedes Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz als Grundstück und an...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 249 Grundst... / 7 Teileigentum (§249 Abs. 6 BewG)

Rz. 29 Nach § 249 Abs. 1 Nr. 5 BewG stellt bei der Bewertung bebauter Grundstücke auch Teileigentum eine Grundstücksart dar. In § 249 Abs. 6 BewG wird die Grundstücksart "Teileigentum" durch Übernahme der zivilrechtlichen Bestimmung des Begriffs Teileigentum in § 1 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)[1] definiert. Nach § 1 Abs. 3 WEG ist Teileigentum das Sondereigentum an ni...mehr