Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Benutzungszwang (WEG) / 3 Rechtliche Ausgestaltung

Ob sich ein Benutzungszwang der Wohnungseigentümer ergibt, ist nach der Ausgestaltung der Rechte und Pflichten zu beurteilen. 3.1 Teilungserklärung Enthält die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung eine klare Zuordnung bzw. Benennung des Gebäudeteils zum Gemeinschaftseigentum mit einer dazugehörigen Benutzungsregelung, ergibt sich die eindeutigste Ausgestaltung. Aufgrund...mehr

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Benutzungszwang (WEG) / 3.2 Versorgungsvertrag mit der Wohnungseigentümergemeinschaft

Ebenfalls kann sich der Benutzungszwang aus einem mit der Wohnungseigentümergemeinschaft geschlossenen Versorgungsvertrag ergeben. In diesem Fall sind die Wohnungseigentümer kraft ihrer Mitgliedschaft an den Vertragsschluss gebunden. Der Vertrag verpflichtet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sodass die Gemeinschaft unabhängig von dem Mitgliederbestand und der Ausgesta...mehr

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Benutzungszwang (WEG) / 1.2 Benutzungszwang im Zivilrecht

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Benutzung einer bestimmten Einrichtung ergibt sich im Zivilrecht hingegen nicht. Ein Benutzungszwang an einer Heizungsanlage oder anderen im Gemeinschaftseigentum stehenden Anlagen oder Einrichtungen kann sich im Wohnungseigentumsrecht aus einem Vertrag oder aber der Gemeinschaftsordnung ergeben, wenn zuvor bereits erklärt wurde, dass der W...mehr

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Prüfungsbefugnis des Eigent... / Zusammenfassung

Begriff Der Verwalter hat nach § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG für jedes Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen, der die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die anteilige Kostentragungspflicht und die Beitragsleistungen zur Erhaltungsrücklage und weiter gebildeten Rücklagen enthält. Daneben hat der Verwalter gemäß § 2...mehr

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Vertretung in der Eigentüme... / 1 Grundsätze

Teilnahmeberechtigte Personen Die Eigentümerversammlung ist eine private, nicht öffentliche Veranstaltung. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die Inhaber eines Stimmrechts sind, unabhängig davon, ob sie an deren Ausübung gehindert sind oder nicht. Hierzu gehören neben allen Wohnungseigentümern auch diverse andere Personen wie Testamentsvollstrecker, Insolvenz-, Zwangs- u...mehr

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Vertretung in der Eigentüme... / 3 Nachweis der Vertretungsmacht

Form Die Stimmrechtsvollmacht kann seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 gemäß § 25 Abs. 3 WEG in Textform erteilt werden. Dies gilt auch dann, wenn Altvereinbarungen die schriftliche Erteilung der Vollmacht vorschreiben. Hier ist nämlich im Zweifel davon auszugehen, dass lediglich eine Formvorschrift für Vollmachten geschaffen werden sollte, da das WEG bis zum Inkrafttre...mehr

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Prüfungsbefugnis des Eigent... / 2 Anspruchsgrundlage für ein Prüfungs- und Einsichtsrecht

Anspruchsgrundlage für ein Prüfungs- bzw. Einsichtsrecht ist § 18 Abs. 4 WEG. Hiernach kann jeder Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. Gerade im Hinblick auf Prüfungs- und Einsichtsrechte kommt insbesondere der Jahresabrechnung erhebliche Bedeutung zu. Insoweit ist nämlich zu berücksichtigen, dass es s...mehr

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Emissionen im Wohnungseigentum / 1 Allgemeines

Jeder Wohnungseigentümer kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren (§ 13 Abs. 1 WEG). Das Wohnungseigentum ist auch nicht lediglich ein beschränktes dingliches Recht, sondern echtes Eigentum nach den Regeln des BGB. Es versteht sich aber von selbst, dass auch das Wohnungseigentum...mehr

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Emissionen im Wohnungseigentum / 3 Grillen

Für das Grillen im Hof oder auf dem Balkon gelten die gleichen Grundsätze des § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG. Immer ist das Recht zum Gebrauch des Sondereigentums und das Recht zum Mitbesitz bzw. Mitgebrauch des Gemeinschaftseigentums maßvoll auszuüben. Grillen auf dem Balkon mit Holzkohle kann jedenfalls durch Beschluss untersagt werden.[1] Das Verwenden von Elektrogeräten ist hingeg...mehr

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Übernahme neuer Gemeinschaft / Zusammenfassung

Begriff Unabhängig davon, ob die Amtszeit eines Verwalters aus wichtigem Grund, durch Ablauf der vereinbarten Amtszeit oder aufgrund einvernehmlicher Aufhebungsvereinbarung endet, können sich vielfältige rechtliche und organisatorische Probleme bei der Übernahme der Verwaltung durch den neuen Verwalter ergeben. Dies betrifft insbesondere die Durchsetzung der Herausgabeansprü...mehr

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Vertretung in der Eigentüme... / 5 Muster einer Stimmrechtsvollmacht

Praxis-Beispiel Stimmrechtsvollmacht Vollmacht zur Eigentümerversammlung am ________mehr

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Vertretung in der Eigentüme... / 6.3 Checkliste

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Übernahme neuer Gemeinschaft / 5 Verfahrensfragen

Soweit der frühere Verwalter seinen Verpflichtungen anlässlich der Beendigung seines Verwalteramts nicht nachkommt und der Rechtsweg beschritten werden muss, ist zu beachten, dass entsprechende Ansprüche – auch gegen den ausgeschiedenen Verwalter – vor dem sachlich und örtlich ausschließlich zuständigen Amtsgericht des Belegenheitsorts der Wohnanlage gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 3 ...mehr

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Übernahme neuer Gemeinschaft / 4.5 Durchführung von Beschlüssen

Der übernehmende Verwalter muss anhand der übergebenen Unterlagen schließlich überprüfen, ob die auf früheren Eigentümerversammlungen gefassten Beschlüsse auch tatsächlich durchgeführt worden sind. Hierzu sollte er sowohl die früheren Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie etwa Beschlussbücher und insbesondere die nach § 24 Abs. 7 WEG zu führende Beschluss-Sammlung dur...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretung in der Eigentüme... / 6.2 Beistand des einzelnen Eigentümers

Eigentümer nimmt mit seinem persönlichen Berater an der Versammlung teil Der einzelne Wohnungseigentümer kann in der Versammlung einen Beistand als Berater hinzuziehen. Voraussetzung: Die Teilungserklärung enthält keine Beschränkungen und der Eigentümer weist ein berechtigtes Interesse für diese Maßnahme nach. Ist ein Rechtsanwalt im Auftrag der Gemeinschaft der Wohnungseigen...mehr

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Vertretung in der Eigentüme... / Zusammenfassung

Begriff Die Eigentümerversammlung ist nicht öffentlich und grundsätzlich für Außenstehende nicht zugänglich. Ob und unter welchen Umständen Wohnungseigentümer sich durch andere Personen vertreten lassen können, ergibt sich zunächst aus der Teilungserklärung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung OLG Celle, Beschluss v. 18.12.1957, 4 Wx 42/57: Die Teilnahme an der Eigentüme...mehr

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Übernahme neuer Gemeinschaft / 1.3 Herausgabeverweigerung

Häufig gestaltet es sich schwierig, den Herausgabeanspruch gegenüber dem alten Verwalter durchzusetzen. Ist es in diesem Zusammenhang und im Verzugsfall des ausgeschiedenen Verwalters erforderlich, den Rechtsweg zu beschreiten, so ist der übernehmende Verwalter berechtigt, den Herausgabeanspruch im Hinblick auf seine Organstellung für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ...mehr

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Nutzungen des gemeinschaftl... / 4 Die Entscheidung

Das AG verneint einen entsprechenden Anspruch! K habe keinen Anspruch auf Auszahlung der Miete in Höhe seines Eigentumsanteils aus § 16 Abs. 1 Satz 1 WEG a. F. oder § 16 Abs. 1 Satz 2 WEG n. F. Zwar stünden die Mieten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu. § 16 Abs. 1 Satz 1 WEG a. F. oder § 16 Abs. 1 Satz 2 WEG n. F. räumten K aber keinen unmittelbaren Anspruch auf Zah...mehr

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WEG-Streitigkeit: Unterlass... / 2 Normenkette

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WEG-Streitigkeit: Unterlassungsklage gegen Verpächter und Pächter?

1 Leitsatz Es ist häufig sachgerecht, bei einer Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen den verpachtenden Teileigentümer und den Pächter das AG als WEG-Gericht als zuständiges Gericht zu bestimmen. 2 Normenkette § 43 WEG; § 36 ZPO 3 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K will gegen Teileigentümer B und dessen Pächter P auf Unterlassung klagen. Es geht u...mehr

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WEG-Streitigkeit: Unterlass... / 1 Leitsatz

Es ist häufig sachgerecht, bei einer Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen den verpachtenden Teileigentümer und den Pächter das AG als WEG-Gericht als zuständiges Gericht zu bestimmen.mehr

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WEG-Streitigkeit: Unterlass... / 4 Die Entscheidung

Das BayObLG bestimmt das WEG-Gericht als das für den Rechtsstreit sachlich zuständige Gericht! Gegen B mache K die nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG von konkreten Beeinträchtigungen losgelöste Pflicht der Wohnungseigentümer geltend, das in der Gemeinschaft geltende Regelwerk einzuhalten. Damit werde B in seiner Eigenschaft als Mitglied der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in ein...mehr

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WEG-Streitigkeit: Unterlass... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K will gegen Teileigentümer B und dessen Pächter P auf Unterlassung klagen. Es geht um den Gebrauch einer Außenfläche als Freischankfläche mit Bestuhlung, Tischen, Sonnenschirmen, Speisen- und Getränkeangebot. Fraglich ist, bei welchem Gericht die Klage zu erheben ist, da für die Klage gegen Teileigentümer B das AG als WEG-Gericht, für...mehr

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WEG-Streitigkeit: Unterlass... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann man gegen einen verpachtenden Teileigentümer (= eine WEG-Streitigkeit) und seinen Pächter (= keine WEG-Streitigkeit) vor dem WEG-Gericht eine Klage erheben kann. Teileigentümer und Pächter Fällt bei Streitgenossen die örtliche und/oder die sachliche Zuständigkeit auseinander, kann das Oberlandesgericht (in Bayern das BayObLG) ...mehr

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WEG-Streitigkeit: Unterlass... / 6 Entscheidung

BayObLG, Beschluss v. 27.11.2024, 101 AR 144/24 emehr

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Bauliche Veränderung: Erric... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall will ein Wohnungseigentümer, dass ihm eine bauliche Veränderung (hier: Wärmepumpe) gestattet wird. Da die Errichtung einer Wärmepumpe nicht § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG unterfällt, kann ein Anspruch nur aus § 20 Abs. 3 WEG folgen. Anspruch aus § 20 Abs. 3 WEG Unbeschadet von § 20 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 3 WEG verlangen, dass ih...mehr

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Umlagebeschluss: Erhaltungs... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Wohnungseigentümer seien berechtigt gewesen, nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG den Umlageschlüssel für die Erhaltungsrücklage zu ändern. Formal gesehen gehörten Zahlungen, die auf eine Rücklage geleistet werden, zwar nicht zu den Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Der Begriff der "Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" sei aber dahin auszuleg...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um 2 Fragen: Kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Eigentum (hier: Teileigentum) in der von ihr verwalteten Gemeinschaft erwerben? Wann ist das ordnungsmäßig? Erwerb von Wohnungs- oder Teileigentum Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Grundstücke kaufen und deren Eigentümerin werden. Das Grundstück wird dann Teil des Gemei...mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K beantragt auf einer Versammlung, ihm zu gestatten, Wohnraumentlüftungen montieren zu lassen. Der Antrag wird abgelehnt. K, der meint, er habe nach § 20 Abs. 3 WEG einen Anspruch auf Gestattung dieser baulichen Veränderung, erhebt daher nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG eine Beschlussersetzungsklage. Das AG weist diese als unbegründet ab. Die hiergegen gerichte...mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern über eine prozessuale Frage, nämlich die, wann eine Beschlussersetzungsklage zulässig ist. Hier gilt u. a. das Vorbefassungsgebot. Zulässigkeitsvoraussetzung ist danach, dass sich der Kläger vor der Anrufung des Gerichts um die Beschlussfassung der primär zuständigen Versammlung der Wohnungseigentümer (§§ 19 Abs. 1, 23 Abs. 1 WEG) bemü...mehr

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Nutzungen des gemeinschaftl... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wem die Nutzungen einer baulichen Veränderung zustehen. Nutzungen einer baulichen Veränderung Die Nutzungen einer baulichen Veränderung, die einem Wohnungseigentümer gestattet worden sind, gebühren nach § 21 Abs. 1 Satz 2 WEG ihm. Wäre der Beschluss daher nach dem 30.11.2020 gefasst worden, wäre der Fall leicht zu lösen. Im alten Re...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 6 Entscheidung

AG Würzburg, Urteil v. 17.10.2024, 30 C 771/24 WEGmehr

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Bauliche Veränderung: Verst... / 6 Entscheidung

LG München, Urteil v. 9.10.2024, 1 S 2535/24 WEGmehr

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Vergleichsangebote: Verzicht? / 2 Normenkette

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Gestattungsvereinbarung: Wa... / 6 Entscheidung

LG München I, Urteil v. 10.7.2024, 1 S 10018/22 WEGmehr

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Erhaltungsmaßnahme: Anfecht... / 2 Normenkette

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Gebührenstreitwert: Angriff... / 4 Die Entscheidung

Das LG sieht das so! Bei der Bemessung der Einzelinteressen der Kläger sei deren Anfechtungsinteresse zu berücksichtigen. Die Wohnungseigentümer beschlössen zwar nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG nach Maßgabe der Einzelabrechnung einheitliche Beträge. Ferner sei eine Teilanfechtung nicht möglich. Beschränke sich ein Kläger auf einzelne Positionen reduziere sich aber das Prüfungspro...mehr

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Nutzungen des gemeinschaftl... / 2 Normenkette

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Erhaltungsrücklage: Werbung... / 4 Die Entscheidung

Der BFH vereint die Frage! Die Zahlungen können nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden. Die WEG-Reform 2020 gebe keinen Anlass, die bisherige Rechtsprechung aufzugeben. Die tragenden Erwägungen des BFH, die Zuführung von Mitteln zur Erhaltungsrücklage nicht als Werbungskosten anzuerkennen, würden trotz der veränderten zivilrechtlichen Ausgangslage fortgelten. Wede...mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 2 Normenkette

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Nutzungen des gemeinschaftl... / 6 Entscheidung

AG München, Urteil v. 3.6.2024, 1291 C 17860/23 WEGmehr

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Umlagebeschluss: Erhaltungs... / 1 Leitsatz

§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG begründet die Kompetenz, den Umlageschlüssel für die Zuführung zu Rücklagen zu beschließen. Die Formulierung "bestimmte Arten von Kosten" in § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG hebt das allgemein für Beschlüsse geltende Bestimmtheitserfordernis hervor. Sie begründet keine darüberhinausgehenden Anforderungen. Ein Umlagebeschluss, mit dem eine Umlagevereinbarung, die...mehr

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Erhaltungsmaßnahme: Anfecht... / 6 Entscheidung

LG München I, Urteil v. 23.10.2024, 1 S 4107/24 WEGmehr

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Umlagebeschluss: Erhaltungs... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem um die Frage, ob die Wohnungseigentümer nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG befugt sind, den Umlageschlüssel für die Ansammlung einer Rücklage zu ändern. Beschlusskompetenz Der BGH klärt für die Praxis, dass die Wohnungseigentümer nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG für die Ansammlung einer Rücklage einen anderen Umlageschlüssel bestimmen können (im F...mehr

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Gestattungsvereinbarung: Wa... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer, der von einer Gestattungsvereinbarung Gebrauch macht, für Schäden einstehen muss, die den anderen Wohnungseigentümern bei der Durchführung entstehen. Schadensersatz Die Wohnungseigentümer haben im Fall vereinbart, was gilt, wenn durch die Gestattungsvereinbarung Schäden verursacht werden. Fehlt es hieran,...mehr

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Beschlussersetzungsklage: G... / 2 Normenkette

§§ 18 Abs. 2, 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, 44 Abs. 1 Satz 2 WEGmehr

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Bauliche Veränderung: Erric... / 2 Normenkette

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Veräußerungsbeschränkung: Z... / 2 Normenkette

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 2 Normenkette

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 2 Normenkette

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