Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.4 Brandschutz

Verschließen der Haustür Die Bauordnungen der Länder sehen alle das Erfordernis eines 2. Rettungswegs im Brandfall vor. Dies impliziert das Vorhandensein überhaupt eines 1. Rettungswegs. Diesen stellen nicht nur die Treppenhäuser und Flure innerhalb der Wohnungseigentumsanlage dar, sondern in erster Linie die Haustür der Wohnanlage. Ist diese aber verschlossen, ist der 1. Ret...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 1.1.1 Wohnungseigentümergemeinschaft

Das Gemeinschaftseigentum ist Eigentum der Wohnungseigentümer in Form einer Bruchteilsgemeinschaft. Vom Grundsatz her sind also die Wohnungseigentümer zur Verkehrssicherung verpflichtet. Allerdings handelt es sich bei der Pflicht zu Verkehrssicherung um eine, die aus dem gemeinschaftlichen Eigentum resultiert und daher nach § 9a Abs. 2 WEG von der Gemeinschaft der Wohnungsei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 3 Beschlussfassung

Beseitigung von Gefahrenquellen Hat der Verwalter potenzielle Gefahrenbereiche erkannt, sollte er umgehend eine Wohnungseigentümerversammlung zwecks Beschlussfassung über Abhilfemaßnahmen einberufen. In aller Regel genügt der Verwalter seinen Pflichten zunächst, indem er etwaige Gefahrenquellen ermittelt und die Eigentümergemeinschaft hierüber unverzüglich in Kenntnis setzt. ...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.11 Kinderspielplatz

Gefährliche Einfriedung Allgemein sind an die Verkehrssicherungspflicht bei Kinderspielplätzen besonders hohe Anforderungen zu stellen.[1] Ist ein Spielplatz also etwa mit einem Stacheldraht oder mit einer Dornenhecke umzäunt, so hat der Verwalter dafür zu sorgen, dass diese gefährliche Einfriedung beseitigt wird.[2] In derartigen Extremfällen ist der Verwalter verpflichtet, ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.2 Aufzüge

Betriebssicherheit von Aufzugsanlagen Seit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) am 1.1.2015 gelten für Betreiber von Aufzugsanlagen strenge Regelungen. Zwar richtet sich die BetrSichV in erster Linie an Arbeitgeber. Da diese jedoch Regelungen für "Aufzugsanlagen im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.20...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verkehrssicherung im Wohnun... / 1.2.1 Vertragsgestaltung

Keinesfalls sollte der Verwalter im Verwaltervertrag ausdrücklich Pflichten der Verkehrssicherung übernehmen. Andernfalls ist er unstreitig zur Verkehrssicherung verpflichtet und haftet geschädigten Wohnungseigentümern unmittelbar. Über den im Wohnungseigentumsgesetz ausdrücklich geregelten Pflichtenkatalog hinaus sollte der Verwalter auch keine leeren Floskeln bemühen, die ...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.13 Räum- und Streupflichten

Die winterliche Räum- und Streupflicht setzt zunächst eine konkrete Gefahrenlage durch Glättebildung bzw. Schneebelag voraus. Grundvoraussetzung ist das Vorliegen allgemeiner Glätte und nicht nur das Vorhandensein einzelner Glättestellen.[1] Ist eine Streupflicht gegeben, richten sich Inhalt und Umfang nach den Umständen des Einzelfalls. Keine Beschlusskompetenz für Turnusre...mehr

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Bauliche Veränderung: Einba... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG einen Anspruch haben kann, dass ihm der Einbau eines Treppenlifts gestattet wird. Anspruch aus § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG Jeder Wohnungseigentümer kann nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Beh...mehr

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Vorschuss: Kein Zurückbehal... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist die Frage zu beantworten, ob ein Wohnungseigentümer sich gegenüber einer Hausgeldforderung damit verteidigen kann, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihre Pflichten nicht erfüllt hat und ihm daher ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf Hausgeld Teilweise wird bislang ein Zurückbehaltungsrecht jedenfalls wegen...mehr

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Klimagerät: Anspruch auf ba... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! K habe einen Anspruch aus § 20 Abs. 3 WEG. Eine Beeinträchtigung liege nicht vor. Denn der BGH habe entschieden, dass bei der Prüfung des § 20 Abs. 4 WEG nur die unmittelbar mit der baulichen Veränderung verbundenen Auswirkungen, nicht aber Auswirkungen des späteren Gebrauchs zu berücksichtigen seien (Hinweis auf BGH, Urteil v. 28.3.2025, V ZR 105/24). Dies sei a...mehr

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Klimagerät: Anspruch auf ba... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 3 WEG einen Anspruch haben kann, dass ihm der Einbau einer Klimaanlage gestattet wird. Anspruch aus § 20 Abs. 3 WEG bei Klimaanlagen Unbeschadet § 20 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 3 WEG verlangen, dass ihm eine bauliche Veränderung gestattet wird, wenn alle Wohnungs...mehr

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Teilungserklärung/Gemeinsch... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Negativbeschluss widerspreche keiner ordnungsmäßigen Verwaltung. Die Wohnungseigentümer könnten den beantragten Beschluss nicht einmal fassen. Ihnen fehle für diesen Gegenstand nämlich eine Beschlusskompetenz. Aufgrund der ausdrücklich bestehenden Regelung in der Gemeinschaftsordnung sei für einen abweichenden Beschluss über einzelne Kosten oder Arten von Ko...mehr

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Klimagerät: Anspruch auf ba... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K will auf dem Balkon seiner Wohnung eine Klimaanlage errichten. Er stellt einen Antrag, diese bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG zu gestatten. Da der Antrag keine Mehrheit findet, erhebt K gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B eine Beschlussersetzungsklage. Er meint, er habe aus § 20 Abs. 3 WEG einen Anspruch auf Gestattung. Das AG weist ...mehr

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Beschlussklage: Anfechtungs... / 2 Normenkette

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Teilungserklärung/Gemeinsch... / 2 Normenkette

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Entmodernisierende Erhaltun... / 2 Normenkette

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Versammlung: Leitung / 2 Normenkette

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Veräußerungsbeschränkung: W... / 2 Normenkette

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Notweg: Instandhaltung und ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer für die Instandsetzung und Unterhaltung eines Notweges verantwortlich ist, den die Wohnungseigentümer gebrauchen. Pflichten der Wohnungseigentümer Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer übt nach § 9a Abs. 2 WEG die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte sowie solche Rechte der Wohnungseigentümer aus, die ei...mehr

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Versammlung: Leitung / 6 Entscheidung

LG München I, Urteil v. 8.5.2025, 36 S 14653/23 WEGmehr

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Gebührenstreitwert: Mehrere... / 6 Entscheidung

OLG München, Beschluss v. 7.11.2025, 32 W 1454/25 WEG emehr

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Klimagerät: Anspruch auf ba... / 6 Entscheidung

LG Berlin II, Urteil v. 24.6.2025, 56 S 40/24 WEGmehr

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Klimagerät: Anspruch auf ba... / 2 Normenkette

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Vorschussbeschluss: Vorschu... / 2 Normenkette

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Einsichtnahme: Einstweilige... / 2 Normenkette

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Verwaltung: Haftung / 2 Normenkette

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Wohngebäudeversicherung: Re... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer eine Forderung gegen die Wohngebäudeversicherung durchsetzen kann, wenn dieses Vorgehen nach den AGB der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen ist. Wohngebäudeversicherung Versicherungsnehmer der Wohngebäudeversicherung ist in der Regel die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Versichert sind die Wohnungs...mehr

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Gestattungsbeschluss: mitte... / 2 Normenkette

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Notweg: Instandhaltung und ... / 2 Normenkette

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Notweg: Instandhaltung und ... / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint, X hätte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verklagen müssen! Die Klage gegen die Wohnungseigentümer 1 und 2 sei unzulässig, da es an ihrer Prozessführungsbefugnis fehle. Klagen, die das gemeinschaftliche Eigentum beträfen, seien grundsätzlich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten, nicht gegen einzelne Miteigentümer. Denn nach § 9a Abs. ...mehr

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Bauliche Veränderung: Einba... / 2 Normenkette

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Bauliche Veränderung: Einba... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat nach LG-Ansicht keine Aussicht auf Erfolg! Die Ablehnung der Beschlussfassung widerspreche ordnungsmäßiger Verwaltung. Das Ermessen der Wohnungseigentümer sei im Fall auf Null reduziert. Die Zustimmung zum Beschlussantrag, den Einbau eines "den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Treppenlifts" auf Kosten der K zu gestatten, sei anhand der konkreten Umst...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: W... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann die Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums versagt werden kann. Wichtiger Grund Eine nach § 12 Abs. 1 WEG notwendige Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund versagt werden (§ 12 Abs. 2 Satz 1 WEG). Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn der Erwerbsinteressent finanziell oder persönlich unzuverlässig ist. Im Fall lie...mehr

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Bauliche Veränderung: Einba... / 6 Entscheidung

LG München I, Beschluss v. 10.2.2025, 36 S 12455/24 WEGmehr

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Vorschussbeschluss: Vorschu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Vorschussbeschluss einer ordnungsmäßigen Verwaltung widerspricht, wenn er keine Vorschüsse zu Rücklagen vorsieht. Inhalte des Vorschussbeschlusses Die Wohnungseigentümer beschließen nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG oder durch Beschluss vorgesehenen Rückla...mehr

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Beschlussklage: Anerkenntnis / 2 Normenkette

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"Mehrhausanlage": Jahresabr... / 2 Normenkette

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Vorschuss: Kein Zurückbehal... / 2 Normenkette

§§ 28 Abs. 1 Satz 1, 28 Abs. 2 Satz 2 WEG; § 271 Abs. 1 BGBmehr

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Wohngebäudeversicherung: Re... / 2 Normenkette

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Gestattungsbeschluss: mitte... / 3 Das Problem

Einem Wohnungseigentümer wird der Einbau eines Klimageräts gestattet. Wohnungseigentümer K hält den Beschluss nach § 20 Abs. 4 Halbsatz 1 WEG nicht für ordnungsmäßig. Er befürchtet eine Beeinträchtigung durch tieffrequenten Schall. Das LG meint, auf diese Beeinträchtigung komme es für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Gestattung nicht an.mehr

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Klimagerät: Anspruch auf ba... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer kann aus § 20 Abs. 3 WEG einen Anspruch auf Einbau eines Klimageräts haben.mehr

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Verwaltung: Haftung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es aus Verwaltersicht um die Frage, welche Pflichten die Verwaltung bei der Betreuung von Werkverträgen treffen. Werkverträge: Grundlagen Bei einem Werkvertrag geht es nach der Feststellung, was zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu tun ist und woher die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die notwendigen Mittel hierfür nimmt, für die G...mehr

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Gestattungsbeschluss: mitte... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Gestattungsbeschlusses auf die mittelbaren Folgen der baulichen Veränderung (= den späteren möglichen Lärm) ankommt. Unmittelbare und mittelbare Nachteile Wird eine technische Anlage gestattet, ist nach § 20 Abs. 4 Halbsatz 1 WEG zu fragen, ob diese einen Wohnungseigentümer gegenüb...mehr

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Beschlussklage: Anfechtungs... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, K habe die Klagefrist nicht gewahrt! § 45 Satz 1 Fall 1 WEG knüpfe an die Klageerhebung an. Es komme nach § 253 Abs. 1 ZPO also auf die Zustellung der Klage an. Die Klage sei noch nicht am 9.9.2024 zugestellt worden. Denn das Gericht habe für die Klage keine Zustellungsabsicht besessen. Die Zustellungsabsicht sei aber Voraussetzung für eine Zustellung. Die Zust...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versammlung: Leitung / 4 Die Entscheidung

Das LG sieht hierin kein Problem! Gem. § 24 Abs. 5 WEG führe grundsätzlich der Verwalter den Vorsitz in der Versammlung. Er habe für die ordnungsmäßige Durchführung der Tagesordnung zu sorgen und trage auch die Verantwortung für die korrekte Feststellung der Beschlussergebnisse. Regelmäßig sei der Verwalter berechtigt und verpflichtet, den Vorsitz in der Versammlung auszuübe...mehr

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Gebührenstreitwert: Mehrere... / 4 Die Entscheidung

Die Beschwerde hat Erfolg! Der Streitwert für das Berufungsverfahren betrage 41.255 EUR. Bei der Anfechtung mehrerer Beschlüsse in einem Verfahren liege eine objektive Klagehäufung i. S. v. § 39 GKG vor. Jede Anfechtung eines gesonderten Beschlusses stelle einen eigenen Streitgegenstand dar. Der Wert jedes Streitgegenstands sei nach § 49 GKG zu bemessen. Die einzelnen Werte ...mehr

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Bauliche Veränderung: Einba... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümerin K beantragt, ihr den Einbau eines Treppenlifts zu gestatten. Der Antrag findet keine Mehrheit. K erhebt daher u. a. eine Beschlussersetzungsklage. Das AG gibt der Klage statt. Bei dem Einbau des Treppenlifts handele es sich um eine privilegierte Maßnahme im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG, auf die der K ein Anspruch zukomme. K könne aufgrund ihrer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussklage: Anfechtungs... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob der klagende Wohnungseigentümer die Anfechtungsfrist gewahrt hat. Anfechtungsfrist Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb zweier Monate nach der Beschlussfassung begründet werden. Die Klagefrist wird durch Erhebung einer ordnungsmäßigen und wirksamen Anfechtungsklage gewa...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung/Gemeinsch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, gegen wen ein Wohnungseigentümer klagen muss, wenn er eine Änderung der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung anstrebt. Beschlussklagen Nach § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG sind nur die Beschlussklagen gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Strebt ein Wohnungseigentümer eine sachen- oder schuldrechtliche Vereinbarun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einsichtnahme: Einstweilige... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer eine Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen im Wege der einstweiligen Verfügung erzwingen kann. Verfügungsgrund Nach LG München I, Urteil v. 2.8.2022, 34 O 7857/22, IMR 2023, 40 kann grundsätzlich kein Verfügungsgrund vorliegen. Anders könne es nur liegen, wenn der Antragsteller auf die Erfüllung dring...mehr