Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Wohnungseigentum (Abs. 4)

Rz. 119 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum gilt gem. § 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Grundbesitzbewertung. Rz. 120 [Autor/Stand] Wohnungseigentum ist gem. § 181 Abs. 4 BewG definiert als das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Insoweit entspricht die Definition der G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Teileigentum (Abs. 5)

Rz. 133 [Autor/Stand] Jedes Teileigentum gilt gem. § 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Grundbesitzbewertung. Rz. 134 [Autor/Stand] Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 181 Abs. 5 BewG). Gemeinschaftliches Eigentum in di...mehr

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AGS 08/2023, Streitwert ein... / II. Maßgebend ist der Jahreswert

Die Streitwertfestsetzung durch das AG im Teilabhilfebeschluss ist nicht zu beanstanden. Die Wertfestsetzung richtet sich nach § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO. Bei Forderungen der Vorschüsse aus dem Wirtschaftsplan, die wie hier als monatliche Zahlung geschuldet sind, handelt es sich um wiederkehrende Leistungen gem. § 258 ZPO. Die Kammer teilt auch die Auffassung, dass im Fall...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Instandhaltungskosten

Instandhaltungskosten sind trotz der Teilrechtsfähigkeit der WEG-Gemeinschaft nach § 10 Abs 6 WEG 2007 erst bei Verausgabung durch den Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums für Erhaltungsmaßnahmen als BA/WK abgeflossen und nicht bereits bei Zuführung zur Erhaltungsrücklage nach § 19 Abs 2 Nr 4 WEG (bis zum 30.11.2020: Instandhaltungsrücklage gemäß § 21 Abs 5 Nr 4 WEG aF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 11 Abs 2 EStG gilt auch für die Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen, vgl BMF vom 09.11.2016, BStBl I 2016, 1213 Rz 44. Nach Rz 47 (Wohnungseigentümer und Mieter) dieses BMF-Schreibens müssen Aufwendungen entweder in der Jahresabrechnung gesondert aufgeführt sein oder durch Bescheinigung des Verwalt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 20 [Autor/Stand] Die in § 181 BewG genannten Grundstücksarten finden sich bis auf das Wohnungs- und Teileigentum in § 75 Abs. 1 BewG wieder; das Wohnungs- und Teileigentum wird für die Einheitsbewertung in § 93 BewG geregelt. Rz. 21 [Autor/Stand] Die nachfolgende Übersicht fasst die sechs Grundstücksarten und ihre Voraussetzungen in Kurzform zusammen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schiffers, Durchbrechung des Zufluss- und des Abflussprinzips bei Zahlungen für langfristige Nutzungsüberlassung – Änderung des § 11 EStG durch das RichtlinienumsetzungsG, DStZ 2005, 333; Söffing, Zur Anwendung des § 11 Abs 2 S 3 EStG auf Disagien, BB 2005, 77; Sauren, Beiträge zur Instandhaltungsrücklage nach dem WEG direkt abzugsfähig?, DStR 2006, 2161; Grürmann, Instandhaltu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Bruchteilsgemeinschaft

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Fließt ein Gut der Gemeinschaft zu, zB ein Geldbetrag auf ein Konto der Gemeinschaft, dann fließt es den Teilhabern unmittelbar anteilig zu, Krüger in Schmidt, § 11 EStG Rz 50 "Bruchteilsgemeinschaft" (42. Aufl); vgl FG Ha vom 01.10.2009, 6 K 45/07, EFG 2010, 425 zu einer Erbengemeinschaft; vgl FG BdW vom 09.11.1982, XI (II) 3/80, EFG 1984, 2...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 5. Abschlag für Wohnraumförderung (Abs. 4)

Rz. 168 [Autor/Stand] Art. 4 Abs. 4 BayGrStG sieht ermäßigte Grundsteuermesszahl für den sozialen Wohnungsbau vor. Die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird demnach um 25 % ermäßigt, soweit (Nummer 1) die Wohnflächen den Bindungen des sozialen Wohnungsbaus aufgrund einer staatlichen oder kommunalen Wohnraumförderung unterliegen oder (Nummer 2) die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Andere wertbeeinflussende Umstände

Rz. 141 [Autor/Stand] Die gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 BewG vorgeschriebene umfassende Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände erfordert neben der Beachtung der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes auch die Einbeziehung aller sonstigen die Wertbestimmung beeinflussenden Umstände. Derartige Umstände können wirtschaftlicher, rechtlicher oder tatsächlicher Art sein. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften an Wohnungseigentümer und Teileigentümer (§ 4 Nr. 13 UStG)

Rz. 182 § 9 Abs. 1 UStG führt auch die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 13 UStG auf. Nach der Begründung des Regierungsentwurfs eines UStG 1979[1] wurde die Anwendbarkeit des § 9 UStG auf die gem. § 4 Nr. 13 UStG steuerfreien Umsätze ausgedehnt, weil "die Steuerbefreiung bei Leistungen an Unternehmer zu wirtschaftlichen Nachteilen führen kann". Es sollte also sichergestellt werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.3 Gesondert geführter Betrieb im Ganzen

Rz. 433 Ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb liegt vor, wenn er wirtschaftlich selbstständig ist und als solcher vom Erwerber eigenständig fortgeführt werden kann. Früher ging die Finanzverwaltung davon aus, dass der veräußerte Teil des Unternehmens einen für sich lebensfähigen Organismus gebildet hat, der unabhängig von den anderen Geschäften...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Umsätze für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 97 Die Anwendung von § 9 UStG setzt nicht nur die Unternehmereigenschaft des Leistenden (Rz. 21ff.) und des Leistungsempfängers (Rz. 77ff.) voraus. Die in § 9 UStG erwähnten Umsätze müssen außerdem für das Unternehmen des Leistungsempfängers erbracht werden. Mit dieser Voraussetzung wird die Verbindung zum Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG hergestellt, denn auch der V...mehr

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Kostenfestsetzung: Wann ist § 50 WEG a. F. anwendbar?

1 Leitsatz § 50 WEG a. F. ist weiterhin anzuwenden, wenn eine Kostenfestsetzung zwar nach dem 30.11.2020 beantragt wird, der Kostentitel aber aus einem vor dem 1.12.2020 anhängig gewordenen Anfechtungsklage herrührt. 2 Normenkette § 50 a. F. WEG; § 48 Abs. 5 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K erhebt im Oktober 2020 verschiedene Anfechtungsklagen. Sämtliche Wohnungseigentümer ...mehr

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WEG-Streitigkeit: Erzwingung einer Baulast?

1 Leitsatz Die Klage des Grundstücksnachbarn gegen die anderen Wohnungseigentümer, eine Baulast zu bewilligen, ist auch dann keine WEG-Streitigkeit, wenn der Grundstücksnachbar Mitglied der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist. 2 Normenkette § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG; § 72 Abs. 2 GVG 3 Das Problem Grundstücksnachbar K, der auch Wohnungseigentümer ist, und die anderen Wohnungseigen...mehr

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Kostenfestsetzung: Vorrang des WEG-Rechtsanwalts?

1 Leitsatz Eine vorrangige Kostenerstattung im alten WEG-Recht war gerechtfertigt, wenn der Verwalter einen Rechtsanwalt für die beklagten Wohnungseigentümer beauftragt hatte. 2 Normenkette § 50 WEG a. F. 3 Das Problem Wohnungseigentümer K wendet sich gegen einen Beschluss, mit dem sein Antrag, Gewährleistungsansprüche gegen die Bauträgerin außergerichtlich und gerichtlich zu ver...mehr

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WEG-Streitigkeit: Erzwingun... / 2 Normenkette

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WEG-Streitigkeit: Erzwingun... / 1 Leitsatz

Die Klage des Grundstücksnachbarn gegen die anderen Wohnungseigentümer, eine Baulast zu bewilligen, ist auch dann keine WEG-Streitigkeit, wenn der Grundstücksnachbar Mitglied der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist.mehr

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WEG-Streitigkeit: Erzwingun... / 4 Die Entscheidung

Das KG Berlin meint, der Zulässigkeit der Klage vor den staatlichen Gerichten stehe die Schiedsvereinbarung nicht entgegen. Bei dem in Rede stehenden Problem handele es sich nämlich nicht um eine WEG-Streitigkeit. Die Auseinandersetzung betreffe keine Binnenstreitigkeit i. S. v. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG. Die Streitigkeit betreffe auch kein sich aus der Gemeinschaft der Wohnungs...mehr

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Kostenfestsetzung: Wann ist... / 2 Normenkette

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WEG-Streitigkeit: Erzwingun... / 3 Das Problem

Grundstücksnachbar K, der auch Wohnungseigentümer ist, und die anderen Wohnungseigentümer streiten um die Bewilligung einer Baulast. Fraglich ist, ob es sich bei der Klage auf Bewilligung der Baulast um eine WEG-Streitigkeit handelt. Die beklagten Wohnungseigentümer bejahen die Frage und berufen sich auf eine unter ihnen als Wohnungseigentümer vereinbarte Schiedseinrede (Hin...mehr

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WEG-Streitigkeit: Erzwingun... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist zu klären, ob eine WEG-Streitigkeit vorliegt. Dies verneint das KG Berlin zu Recht – obwohl der Kläger (auch) ein Wohnungseigentümer ist. § 43 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 WEG sind zwar weit auszulegen. Für die Normanwendung kommt es nicht entscheidend auf die Rechtsgrundlage an, aus welcher der Anspruch abgeleitet wird. Maßgeblich ist allein der Umstan...mehr

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Kostenfestsetzung: Vorrang ... / 2 Normenkette

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WEG-Streitigkeit: Erzwingun... / 6 Entscheidung

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Kostenfestsetzung: Wann ist... / 4 Die Entscheidung

Der BGH meint ja! Er habe bereits geklärt, dass dann, wenn die Kostenfestsetzung vor dem 1.12.2020 beantragt worden sei, im Kostenfestsetzungsverfahren § 50 WEG a. F. weiterhin anzuwenden sei (Hinweis auf BGH, Beschluss v. 1.7.2021, V ZB 55/20, Rn. 5). Nichts Anderes gelte, wenn die Kostenfestsetzung nach dem 30.11.2020 beantragt werde, der Kostentitel aber aus einer vor dem...mehr

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Kostenfestsetzung: Vorrang ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 50 WEG a. F. waren den Wohnungseigentümern als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige Kosten nur die Kosten eines bevollmächtigten Rechtsanwalts zu erstatten. Mit anderen Worten: Wer auf den vom Verwalter beauftragten Rechtsanwalt nicht vertrauen wollte, war stets berechtigt, selbst einen Rechtsanwalt zu beauftragen...mehr

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Kostenfestsetzung: Vorrang ... / 1 Leitsatz

Eine vorrangige Kostenerstattung im alten WEG-Recht war gerechtfertigt, wenn der Verwalter einen Rechtsanwalt für die beklagten Wohnungseigentümer beauftragt hatte.mehr

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Kostenfestsetzung: Wann ist... / 1 Leitsatz

§ 50 WEG a. F. ist weiterhin anzuwenden, wenn eine Kostenfestsetzung zwar nach dem 30.11.2020 beantragt wird, der Kostentitel aber aus einem vor dem 1.12.2020 anhängig gewordenen Anfechtungsklage herrührt.mehr

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Kostenfestsetzung: Wann ist... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K erhebt im Oktober 2020 verschiedene Anfechtungsklagen. Sämtliche Wohnungseigentümer mit Ausnahme von Wohnungseigentümer K und Wohnungseigentümer X beauftragen mit ihrer Vertretung zur Verteidigung Rechtsanwalt 1. X beauftragt Rechtsanwalt 2. Der Rechtsstreit endet mit einem Vergleich. Fraglich ist, ob für die Kostenfestsetzung § 50 WEG a. F. anwendbar ist.mehr

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Kostenfestsetzung: Vorrang ... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K wendet sich gegen einen Beschluss, mit dem sein Antrag, Gewährleistungsansprüche gegen die Bauträgerin außergerichtlich und gerichtlich zu verfolgen, abgelehnt worden ist. Bei dieser Anfechtungsklage, die noch dem alten Recht unterliegt, beauftragen die Wohnungseigentümer 10 und 11, Gesellschafterinnen der Bauträgerin, zu ihrer Verteidigung einen eigenen...mehr

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Kostenfestsetzung: Wann ist... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 50 WEG a. F. waren den Wohnungseigentümern als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige Kosten nur die Kosten eines bevollmächtigten Rechtsanwalts zu erstatten. Mit anderen Worten: Wer auf den vom Verwalter beauftragten Rechtsanwalt nicht vertrauen wollte, war stets berechtigt, selbst einen Rechtsanwalt zu beauftragen...mehr

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Kostenfestsetzung: Vorrang ... / 6 Entscheidung

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Kostenfestsetzung: Wann ist... / 6 Entscheidung

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Kostenfestsetzung: Vorrang ... / 4 Die Entscheidung

Der BGH verneint die Frage! Zwar hätten die Wohnungseigentümer 10 und 11 kein Interesse an der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen die Bauträgerin. Die übrigen Wohnungseigentümer verfolgten aber dasselbe prozessuale Ziel. Ob das Abstimmungsverhalten der Wohnungseigentümer zu 10 und 11 ansonsten regelmäßig jenem der übrigen Wohnungseigentümer gegenläufig sei, t...mehr

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Bauliche Veränderung: Beein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es neben vielen prozessualen Fragestellungen vor allem um zweierlei: Welcher Mehrheit bedarf eine Gestattung nach § 20 Abs. 1 WEG? Ist es relevant, ob ein Wohnungseigentümer durch eine bauliche Veränderung eine Beeinträchtigung i. S. v. § 20 Abs. 3 WEG erfährt? Erforderliche Mehrheit für eine bauliche Veränderung Haben die Wohnungseigentümer nichts...mehr

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Gebrauch des Wohnungseigent... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall nimmt ein Wohnungseigentümer einen anderen Wohnungseigentümer auf Einwirkung auf das Verhalten seiner Mieter in Anspruch. Eine solche Klage ist zwischen Wohnungseigentümern auch nach der WEG-Reform 2020 möglich und hat Erfolg, wenn die Mieter, für die der vermietende Wohnungseigentümer einzustehen hat, den Rahmen des Zumutbaren überschreiten. Im Verhä...mehr

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Altvereinbarung: Weitergelt... / 4 Die Entscheidung

Das LG verneint die Frage! Im Fall sei ein Wille der Wohnungseigentümer zu erkennen, dass die Altvereinbarung weiter anwendbar sein soll. Maßgebend für einen solchen "Versteinerungswillen" sei der Wortlaut und Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergebe. Umstände außerhalb der Eintragung dürften nur herangezogen werden, wenn si...mehr

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Bauträger: Durchsetzung von... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall klagt ein Wohnungseigentümer gegen den Bauträger. Zu fragen ist, wer für die Geltendmachung der Mängelrechte in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum zuständig ist. Primäre Mängelrechte Die primären Mängelrechte (= Nacherfüllung, Selbstvornahme und das Verlangen eines Kostenvorschusses) kann jeder Wohnungseigentümer selbst durchsetzen. Dies galt vor ...mehr

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Bauträger: Durchsetzung von... / 4 Die Entscheidung

Das OLG sieht es wie K und meint, dieser sei prozessführungsbefugt! Dies gelte auch, soweit K Rechte verfolge, die auf die mangelfreie Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums gerichtet seien. § 9a Abs. 2 WEG stehe der Geltendmachung dieser Rechte durch K nicht entgegen. Dabei könne offenbleiben, ob die Geltendmachung primärer Mängelrechte aus einem Bauträgervertrag (= N...mehr

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Zuständigkeitsbestimmung / 4 Die Entscheidung

Das OLG bejaht die Frage! Die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO lägen vor. Im Fall bestünden überwiegende Gesichtspunkte für eine Zuständigkeit des AG. Dieses sei für die gegen den Wohnungseigentümer gerichtete Klage gem. § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG ausschließlich sachlich zuständig. Für die weiteren Antragsgegner, die Mieterin und ihren E...mehr

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Kostenbeschluss: Reichweite / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu tragen. Zu diesen Kosten gehören die Kosten im Zusammenhang mit der Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Zu den Erhaltungskosten gehören auch die Kosten der Erhaltung der Bauteile, die sich im Bereich des Sondereigentums befinden, beispielswei...mehr

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall klagt ein Wohnungseigentümer, wohl gestützt auf § 10 Abs. 2 WEG, seine Räumlichkeiten, die als Teileigentum gewidmet sind und also nicht bewohnt werden dürfen, in ein Wohnungseigentum umzuwidmen. Eine solche Klage ist regelmäßig zum Scheitern verurteilt, da die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 WEG in aller Regel nicht vorliegen werden! Die Entscheidung...mehr

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Bauliche Veränderung: Beein... / 1 Leitsatz

Eine Gestattung nach § 20 Abs. 1 WEG widerspricht einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn ein Wohnungseigentümer durch die bauliche Veränderung eine Beeinträchtigung i. S. v. § 20 Abs. 3 WEG erfährt.mehr

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Altvereinbarung: Weitergelt... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist zu klären, ob eine Vereinbarung, die vor dem 1.12.2020 Verwaltungs- und Kostenregelungen abweichend von §§ 18 Abs. 1, 16 Abs. 2 Satz 1 WEG bestimmt hat, nach dem 30.11.2020 noch anwendbar ist. Das LG bejaht die Frage, weil es meint, nach einer Auslegung sei zu erkennen, dass die Umlagevereinbarung bzw. Verwaltungsvereinbarung weiterhin anwendbar s...mehr

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Zuständigkeitsbestimmung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall muss ein zuständiges Gericht für 3 Beklagte bestimmt werden. Die Zuständigkeit ist auf Grundlage von Zweckmäßigkeitserwägungen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Prozesswirtschaftlichkeit im Wege einer Ermessensentscheidung zu bestimmen, wobei dem räumlichen Schwerpunkt eines Rechtsstreits besonderes Gewicht beizumessen ist. Anknüpfungspunkt i...mehr

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Videoaufzeichnung: Unterlas... / 4 Die Entscheidung

Die sofortige Beschwerde hat teilweise Erfolg. Nach LG-Ansicht erscheint eine Kostenaufhebung sachgerecht. Der Ausgang des Prozesses sei unsicher gewesen. Zwar könnten die Wohnungseigentümer Abwehransprüche aus § 1004 BGB in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum nicht geltend machen. Auch der Abwehranspruch aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG liege bei der Gemeinschaft der Wohnungs...mehr

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Gebrauch des Wohnungseigent... / 1 Leitsatz

Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern verpflichtet, deren Sondereigentum nicht über das in § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG bestimmte Maß hinaus zu beeinträchtigen, also nicht in einer Weise, dass ihnen ein Nachteil über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus erwächst.mehr

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Wohnungseigentümer: Ermächt... / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht die Frage! § 9a Abs. 2 WEG stehe einer Ermächtigung nicht entgegen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei vielmehr berechtigt, einen Wohnungseigentümer zu ermächtigen, einen aus dem gemeinschaftlichen Eigentum folgenden Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums geltend zu machen (Hinweis u. a. auf B...mehr

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 5 Hinweis

Problemüberblick Das LG fragt, wie der Gebührenstreitwert für den Antrag zu ermitteln ist, einen Wohnungseigentümer auf künftigen Vorschuss zu verpflichten, bis ein neuer Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG gefasst ist. Das LG Karlsruhe, Beschluss v. 8.7.2022, 11 T 42/22, meinte, der Streitwert richte sich nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 9 ZP...mehr

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Kostenbeschluss: Reichweite / 2 Normenkette

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