Fachbeiträge & Kommentare zu Videoüberwachung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.1.5 Videoüberwachung in nicht-öffentlich zugänglichen Räumen

Die Nutzung von Videokameras in einem nicht-öffentlichen Bereich, die nicht den Zweck der Mitarbeiterüberwachung verfolgt, etwa der Einsatz zur Aufsicht von Produktionsabläufen oder Sicherung von Zugängen zu sensiblen Bereichen, kann gerechtfertigt sein.[1] Der Aufnahmebereich ist jedoch auf den sicherheitsrelevanten Bereich einzugrenzen und die Erfassung von Mitarbeitern is...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.1 Einsatz von Videoüberwachungssystemen

Der Einsatz von Videoüberwachungssystemen am Arbeitsplatz stellt einen erheblichen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten dar, da sie umfangreiche Informationen über ihr Verhalten erfasst und kann regelmäßig über die zur Erfüllung des Verarbeitungszwecks erforderliche Datenverarbeitung hinausgehen. Die Videoüberwachung von Arbeitsplätzen ist folgl...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.1.3 Berechtigte Interessen, Art. 6 Abs. 1f DSGVO

Für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Rahmen von Überwachungsmaßnahmen spielt Art. 6 Abs. 1f DSGVO eine große Rolle und öffnet in der Praxis viele Handlungsspielräume, je nach Risikoappetit der Arbeitgeber. Danach ist die Verarbeitung zulässig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und sofern nicht ...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.2 Transparenz

Der Verantwortliche muss geeignete Maßnahmen treffen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß den Art. 13 und 14 DSGVO, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln.[1] Die Informationen müssen zum Zeitpunkt der Erhebung mitgeteilt werden, sofern...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.7 Datenschutzbeauftragter

Der Verantwortliche muss sicherstellen, dass der Datenschutzbeauftragte ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird, so auch bei Maßnahmen zur Überwachung.[1]mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.8.3 Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO

Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, können Beschäftigte die Löschung ihrer Daten verlangen.mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3 Anwendungsfälle aus der Praxis

Die oben aufgeführten Grundsätze und Prinzipien sollen einen groben Überblick und einen Leitfaden geben, an welchen Maßstäben sich einzelne Überwachungsmaßnahmen zu messen haben. Nachfolgend werden anhand konkreter Fallbeispiele diverse Maßnahmen konkreter beleuchtet und evaluiert. 3.1 Einsatz von Videoüberwachungssystemen Der Einsatz von Videoüberwachungssystemen am Arbeitspl...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.8.2 Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

Beschäftigte können die Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten verlangen.mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.8 Rechte der Betroffenen

Betroffene haben verschiedene Rechte, die sie gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen können. 2.8.1 Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO Beschäftigte haben das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und den Zweck der Datenverarbeitung zu verlangen. Dieses Mittel wird bekanntlich gerne und häufig verwendet als "Gegenschlag" zu Überwachungsmaßnahmen, z. B. im ...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.8.4 Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

Beschäftigte können der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen, wenn keine zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verarbeitung vorliegen.mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 1 Begriff der Überwachung und Anwendungsfälle

Beschäftigtenüberwachung bezeichnet die systematische Erfassung, Analyse und Kontrolle von Aktivitäten, Verhalten und Kommunikation von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber selbst oder eine technische Einrichtung des Arbeitgebers.[1] Ziel der Überwachung ist in der Regel, die Produktivität zu steigern, Sicherheitsrisiken zu minimieren und die Einhaltung rechtli...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.6 Social Engineering Audits

Social Engineering bezeichnet die zwischenmenschliche Beeinflussung einer Person mit dem Ziel, diese zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen, etwa zur Preisgabe vertraulicher Informationen, zum Kauf eines Produkts oder zur Freigabe von Finanzmitteln.[1] Die Angreifer nutzen dabei keine technischen Schwachstellen, sondern menschliche Eigenschaften wie Hilfsbereitschaft, Vert...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.4 Mitarbeiterüberwachung mittels KI

Mittels verschiedener KI-Systeme können die Mitarbeiter ebenfalls überwacht werden. Wie bei den anderen Technologien ist die Überwachung erstmal grundsätzlich verboten und nur zulässig, wenn eine Rechtfertigung, also ein Erlaubnistatbestand, vorliegt (vgl. Abschn. 2.1). Die Zulässigkeit richtet sich dann wieder nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei sind neben den datensc...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 4 Arbeitsrechtlicher Hintergrund

Der arbeitsrechtliche Hintergrund der Überwachungsmaßnahme beruht auf dem Spannungsverhältnis zwischen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers und den Persönlichkeitsrechten der Mitarbeiter. Arbeitgeber dürfen Überwachungsmaßnahmen ergreifen, um betriebliche Interessen wie Sicherheit und Leistungsüberprüfung zu wahren, müssen jedoch das Gebot der Verhältnismäßigkeit beachten. Der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.1 Rechtmäßigkeit

Jede Datenverarbeitung muss rechtmäßig sein[1] – es gilt das Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, dass die Überwachung der Mitarbeiter als Datenverarbeitung im Grundsatz verboten ist, es sei denn sie ist ausdrücklich erlaubt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert daher stets eine explizite Rechtsgrundlage. Folgende Rechtsgrundlagen sind im R...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.1.4 Rechtspflicht, Art. 6 Abs. 1c DSGVO

Sofern eine Rechtspflicht zur Datenverarbeitung im Rahmen der Überwachungsmaßnahme besteht, ist auch diese Rechtsgrundlage denkbar. Arbeitgeber werden immer konkreter dazu verpflichtet, IT-Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, z. B. unter der NIS2-Richtlinie. Da die Rechtspflicht konkret auf die Datenverarbeitung bezogen sein muss (z. B. im Steuerrecht, wo gewissen Daten aufbewah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.1.2 Vertragserfüllung, Art. 6 Abs. 1b DSGVO, § 26 BDSG

Die Verarbeitung ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung eines Vertrags, etwa des Arbeitsvertrags, erforderlich ist. Gleichermaßen erlaubt § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG [1] die Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten unter anderem dann, wenn dies zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Praxis-Tipp Regelung im Arbeitsvertrag Es empfiehlt sich, di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.3 Zweckbindung

Personenbezogene Daten dürfen nur zu vorher klar definierten Zwecken verarbeitet werden.[1] Der Arbeitgeber muss demnach im Vorhinein klar und eindeutig festlegen, zu welchem Zweck die Überwachung erfolgt. Werden z. B. personenbezogene Daten für Zugriffszwecke verarbeitet, wäre die Nutzung derselben Daten für eine Leistungskontrolle nicht mehr vom Ursprungszweck abgedeckt. Z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.5 Richtigkeit und Speicherbegrenzung

Die erhobenen Daten müssen korrekt und auf dem aktuellen Stand sein.[1] Zudem dürfen sie nur so lange gespeichert werden, wie dies für den verfolgten Zweck notwendig ist.[2] Der Verantwortliche ist zudem verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig s...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 2.3.4 Datenverarbeitung zur Aufdeckung von Straftaten

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG dürfen Daten zur Aufdeckung von Straftaten verarbeitet werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass die betroffene Person im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat. Nicht zulässig ist die Verarbeitung jedoch, wenn sie nur der Verdachtserforschung dient. Die Verarbeitung muss zudem zur Aufdec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.8.1 Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO

Beschäftigte haben das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und den Zweck der Datenverarbeitung zu verlangen. Dieses Mittel wird bekanntlich gerne und häufig verwendet als "Gegenschlag" zu Überwachungsmaßnahmen, z. B. im Rahmen von internen Ermittlungen. Arbeitgeber sollten diesen Aspekt stets bei der Implementierung von Überwachungsmaßnahmen auf dem R...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.6.3 Umgang mit Audit-Ergebnissen

Die Ergebnisse des Social Engineering Audits sollten primär zur Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen und zur Sensibilisierung der Belegschaft genutzt werden. Eine individuelle Zuordnung von Fehlverhalten zu einzelnen Beschäftigten sollte nur dann erfolgen, wenn dies für die Erreichung des Audit-Zwecks zwingend erforderlich ist (z. B. bei gezielten Schulungsmaßnahmen für bes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.5 Datenscreenings

Manche Unternehmen führen Datenabgleiche – sog. Datenscreenings oder Rasterungen – durch, um Korruptionsfälle aufzudecken. In der Vergangenheit wurden Datenscreens etwa auch zu Krankendaten von Mitarbeitern vorgenommen. Dies ist jedenfalls unzulässig, soweit die Daten dazu nicht mit Einwilligung der Arbeitnehmer erhoben werden. Widersprüchliche Ansichten herrschen in der arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 5 Strafrechtlicher Hintergrund

Wie oben angedeutet kann eine Überwachungsmaßnahme (Zugriff auf das E-Mail-Postfach bei erlaubter privater Nutzung) zur Verletzung des Fernmeldegeheimnisses gem. § 206 StGB führen. Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wir...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2 Datenschutzrechtliche Anforderungen und Prinzipien

Bei der Überwachung von Beschäftigen ist der Daten- und Privatsphärenschutz von zentraler Bedeutung. Dieser gilt auch im beruflichen Umfeld und am Arbeitsplatz. Kaum eine Überwachungsmaßnahme wird ohne einen Bezug zu einem konkreten Beschäftigten auskommen. Aufgrund des Prinzipien-Charakters dieser Gesetze haben sich Arbeitgeber daher entlang der datenschutzrechtlichen Kernp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen

Zusammenfassung Überblick Aufgrund des technischen Fortschritts und dem Einsatz von künstlicher Intelligenz sind die Möglichkeiten der Überwachung von Beschäftigten vielfältig und operativ oft einfach umzusetzen. Gleichzeitig stellen erhöhte Compliance Anforderungen an die IT-Sicherheit Arbeitgeber vor neue Herausforderungen, z. B. im Rahmen der NIS2-Richtlinie, die z. B. die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.1.1 Einwilligung, Art. 6 Abs. 1a DSGVO

Die Einwilligung der Beschäftigten in die Überwachung kann als eigenständige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten herangezogen werden. Die Einwilligung muss stets frei, spezifisch und unmissverständlich erteilt werden.[1] Im Beschäftigungsverhältnis birgt die Einwilligung bekanntlich stets das Risiko, dass sie aufgrund des Machtverhältnisses zwischen A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.4 Datensparsamkeit und Verhältnismäßigkeit

Die Überwachungsmaßnahme hat sich am Grundsatz der Datensparsamkeit und der Verhältnismäßigkeit zu orientieren.[1] Danach dürfen nur solche Daten erhoben werden, die für den konkreten Zweck erforderlich sind. Eine umfassende Überwachung der Mitarbeiter, die unverhältnismäßig oder exzessiv ist, verstößt gegen den Grundsatz der Datenminimierung.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.6 Datenschutzfolgenabschätzung

Eine Datenschutzfolgeabschätzung ("DSFA")[1] ist dann durchzuführen, wenn die Verarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Bei Überwachungsmaßnahmen, die umfassend oder kontinuierlich erfolgen und tief in die Privatsphäre der Beschäftigten eingreifen, ist eine DSFA regelmäßig erforderlich. Arbeitgeber sollten diese vor Begin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.2 Kontrolle der Nutzung von E-Mail, Internet und Telefon

Viele Arbeitgeber beschäftigten sich mit der Frage, ob und in welchem Umfang ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten die private Nutzung von Internet, E-Mail und Telefon erlauben soll. Die Frage erhält dadurch besondere Brisanz, dass seit vielen Jahren unklar ist, ob der Arbeitgeber als Anbieter von ganz oder teilweise geschäftsmäßig angebotenen Telekommunikationsdiensten i. S....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / Zusammenfassung

Überblick Aufgrund des technischen Fortschritts und dem Einsatz von künstlicher Intelligenz sind die Möglichkeiten der Überwachung von Beschäftigten vielfältig und operativ oft einfach umzusetzen. Gleichzeitig stellen erhöhte Compliance Anforderungen an die IT-Sicherheit Arbeitgeber vor neue Herausforderungen, z. B. im Rahmen der NIS2-Richtlinie, die z. B. die Durchführung v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.2.2 Überwachung der Privatnutzung

Die Überwachung des Inhalts von Privatgesprächen ist unzulässig. Das Mithören oder Aufzeichnen durch Dritte nur mit ausdrücklicher oder konkludenter Einwilligung der beteiligten Gesprächspartner zulässig. Die Überwachung des Inhalts von privaten E-Mails richtet sich ebenfalls wieder nach den Grundsätzen und Prinzipien des § 26 BDSG beziehungsweise den allgemeinen Rechtsgrundl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.6.2 Pflichten und Anforderungen für Arbeitgeber bei der Durchführung eines Social Engineering Audits

Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, hat er ein Mitbestimmungsrecht, wenn technische Einrichtungen eingeführt oder genutzt werden, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung von Beschäftigten zu überwachen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Social Engineering Audits fallen in der Regel unter dieses Mitbestimmungsrecht, wenn sie mit technischen Mitteln durchgefü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.2.1 Nutzung zu Dienstzwecken

Bei der Nutzung des betrieblichen E-Mail-Postfachs, des Telefons oder des Internets ausschließlich zu betrieblichen Zwecken richtet sich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von anfallenden personenbezogenen Daten nach der DSGVO und dem BDSG. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert, wie eingangs beschrieben, stets eine Rechtsgrundlage, also einer Einwilligung ode...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.3 Ortung des Beschäftigtenstandorts

Ein weiterer Fall aus der Praxis ist die Überwachung des Standorts der Beschäftigten mittels technischer Einrichtungen wie GPS-Systemen oder RFID-Chips. Diese kommt unter anderem im Rahmen des Gebrauchs von Dienstfahrzeugen sowie zunehmend auch der Nutzung von mobilen Endgeräten oder der Verwendung von Mitarbeiterkarten (bspw. Zugangskarten) zum Einsatz. Grundsätzlich stellt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.6.1 Datenschutzrechtliche Einordnung im Beschäftigungskontext

Die Durchführung eines Social Engineering Audits geht regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten einher. Erfasst werden typischerweise das Verhalten des einzelnen Mitarbeiters gegenüber dem simulierten Angriff (z. B. Anklicken eines Links, Eingabe von Zugangsdaten, Weitergabe vertraulicher Informationen) sowie Metadaten wie Zeitpunkt und Art de...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 3.1 Informationspflichten

Sofern die betroffenen Personen nicht bereits Kenntnis über die folgenden Informationen haben, müssen Unternehmen sie künftig zum Zeitpunkt der Datenerhebung über folgende Punkte informieren: Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Zwecke der Datenverarbeitung Berechtigte Interessen, falls die Verarbeitung aufgrund eines berechtigten I...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstliche Intelligenz und ... / 3.6 Arbeitsumgebung, Kontrolle und Überwachung: Privacy-Stress und algorithmischer Leistungsdruck

Ein besonders sensibler Bereich sind neue Formen der Kontrolle und Überwachung. Immer mehr Arbeitgeber zeigen Interesse an Electronic Performance Monitoring und anderen Überwachungsformen, wie etwa GPS-Tracking von Fahrern, Überwachung von Mausbewegungen, Keylogger oder Screenshot-Tools am PC, Videoüberwachung von Arbeitsplätzen, Wearables zur Leistungsmessung oder Mikrofona...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.3 Nichtgewährung des Gebrauchs bzw. Gebrauchsentziehung

Rz. 22 Das Kündigungsrecht besteht immer dann, wenn der vertragsmäßige Gebrauch der gemieteten Sache nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Dabei kommt es auf den Inhalt und Umfang des vertragsmäßigen Gebrauchs an. Dazu gehört nicht nur die Überlassung der gemieteten Sache, sondern auch die Überlassung ohne Sach- oder Rechtsmängel i. S. d. §§ 536 ff. oder mit d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert, der Beschwerdewert und der Gegenstandswert für Rechtsverfolgungskosten. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Vollzug / 65 Strafvollzug, Erwachsene, Unterbringung [Rdn 691]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Vollzug / 41 Strafvollzug, Erwachsene, Datenschutz [Rdn 426]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Vollzug / 59 Strafvollzug, Erwachsene, Sicherungsmaßnahmen [Rdn 626]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Vollzug / 7 Maßregelvollzug, Erwachsene, Datenschutz [Rdn 53]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Vollzug / 24 Strafvollzug, Erwachsene, Allgemeines [Rdn 169]

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Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.2.1 Allgemeine Hinweise

Rz. 71 Die Hinnahme einer arbeitgeberseitigen Kündigung durch einen schwerbehinderten Beschäftigten, die mit Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen wurde, deutet an, dass der Arbeitnehmer sich gegen die Kündigung auch nicht erfolgreich hätte zur Wehr setzen können. Ein Tatbestand für eine Leistungsminderung kann dennoch vorliegen, wenn der arbeitgeberseitigen Kündigu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung / 4.3.3 Mieterinteressen

Das Mieterinteresse besteht letztlich allein darin, die begehrte bauliche Veränderung durchführen zu können. Wie aus § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB folgt, ist dieses Veränderungsinteresse aus gesamtgesellschaftlichen Gründen stets beachtenswert. Insoweit bedarf es keines mieterspezifischen Interesses. Der Vermieter kann also den Wunsch des Mieters nicht per se mit dem Argument zurü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 215 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts unterlag die vom Kläger vorgelegte Videoaufzeichnung keinem Beweisverwertungsverbot. Im Ergebnis zutreffend war das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass die streitgegenständliche Videoaufzeichnung nach den geltenden datenschutzrechtl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ordnungsmäßige Verwaltung / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der "ordnungsmäßigen Verwaltung" ist gesetzlich nicht bestimmt. Was hierunter zu verstehen ist, kann dem WEG nur teilweise entnommen werden. Ordnungsmäßig ist nach § 18 Abs. 2 WEG, was dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht. Ferner können die Wohnungseigentümer eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen E...mehr