Fachbeiträge & Kommentare zu Videoüberwachung

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Mehrfamilienhaus – Videoübe... / 5 Entscheidung

LG München I, Beschluss v. 7.6.2022, 14 S 2185/22mehr

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Mehrfamilienhaus – Videoübe... / 1 Leitsatz

Dem Anspruch eines Mieters auf Beseitigung von Überwachungskameras sowie auf Unterlassung ihrer erneuten Anbringung in einem Mehrparteienhaus steht insbesondere nicht entgegen, dass angeblich die überwiegende Anzahl der anderen Mieter des Anwesens (mehr als 90 %) die Installation der Kameras befürworten würde.mehr

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Mehrfamilienhaus – Videoübe... / 3 Das Problem

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Mietern und Besuchern in einem Mehrfamilienhaus kann verletzt sein, wenn durch Kameras festgehalten wird, welche Personen den Hauseingang passieren und das Anwesen betreten.mehr

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Leitfaden Geschwindigkeitsm... / 3.10 Geschwindigkeitsmessung mit der Videokamera von einer Brücke herab (stationäre Videoüberwachung)

Das Videobrückenmessverfahren wird regelmäßig zur Überwachung von Sicherheitsabständen eingesetzt; mit diesem Verfahren kann aber auch die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs gemessen werden. In Entfernungen von 90 und 40 m zur Brücke sind auf der Fahrbahn querverlaufende Markierungen angebracht. Die Videoaufzeichnung erfolgt mit Einblendung einer genauen Uhr. Die Zeit zwischen ...mehr

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WEMoG: Bauliche Veränderung... / 5.2.3.2 Videoüberwachung

Bereits nach alter Rechtslage bejaht die Rechtsprechung die Möglichkeit, den Eingangsbereich einer Wohnungseigentumsanlage mit einer Videokamera zu überwachen, wenn ein berechtigtes Überwachungsinteresse der Gemeinschaft besteht. Dies ist dann der Fall, wenn es in der Vergangenheit zu Straftaten gekommen ist und die Gemeinschaft nunmehr Straftaten gegen das Gemeinschaftseige...mehr

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WEMoG: Bauliche Veränderung... / 5.2.3 Einbruchschutz

Neu: Anspruch auf bauliche Veränderung zum Einbruchschutz § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WEG n. F. verleiht jedem Wohnungseigentümer einen Anspruch auf angemessene bauliche Veränderung, die dem Einbruchschutz dient. Einbruchschutz kann insoweit nicht nur bezüglich der jeweiligen Sondereigentumseinheit des Wohnungseigentümers begehrt werden, sondern auch bezüglich der Wohnanlage in...mehr

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Bauliche Veränderungen von A – Z (WEMoG)

Begriff Die Wohnungseigentümer können seit Inkrafttreten des WEMoG[1] am 1.12.2020 grundsätzlich bis zur Grenze der grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage[2] und der unbilligen Benachteiligung einzelner Wohnungseigentümer[3] sämtliche Maßnahmen beschließen, die über die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgehen. Vornahmebeschlüsse nach § 20 Abs. 1 WEG sind auf Grun...mehr

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WEMoG: Anspruch des Mieters... / 4.1.2 Mieterinteressen

Das Mieterinteresse besteht letztlich allein darin, die begehrte bauliche Veränderung durchführen zu können. Wie aus § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB n. F. folgt, ist dieses Veränderungsinteresse aus gesamtgesellschaftlichen Gründen stets beachtenswert. Insoweit bedarf es keines mieterspezifischen Interesses. Der Vermieter kann also den Wunsch des Mieters nicht per se mit dem Argumen...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 215 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts unterlag die vom Kläger vorgelegte Videoaufzeichnung keinem Beweisverwertungsverbot. Im Ergebnis zutreffend war das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass die streitgegenständliche Videoaufzeichnung nach den geltenden datenschutzrechtl...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / I. Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Rz. 5 Selten hat eine verfassungsgerichtliche Entscheidung im straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahren so viel Aufmerksamkeit erregt wie im Jahr 2009 der Beschl. des BVerfG vom 11.8.2009 in der Sache 2 BvR 941/08 (BVerfG, NJW 2009, 3293 = zfs 2009, 589; dazu auch noch den Beschl. v. 5.7.2010 – 2 BvR 759/10, NJW 2010, 2717 = DAR 2010, 508, und den v. 12.8.2010 – 2 BvR 1447/10...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / Literaturtipps

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 2. Prüffragen

Rz. 12 Soweit nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Rdn 10 ff.) überhaupt noch eine Verteidigungsmöglichkeit besteht (vgl. Rdn 11), muss der Verteidiger, wenn ggf. eine Videomessung eine Rolle spielt, auf der Grundlage der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG, NJW 2009, 3293 = zfs 2009, 589; NJW 2010, 2717 = DAR 2010, 508; DAR 2010, 574) folgende Fragen stellen/prüfen...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / I. Einleitung

Rz. 1 Neben der Identifizierung einer Person anhand eines Gesichtervergleichs stehen noch viele weitere Identifikationsverfahren zur Verfügung, wie die Fingerbilderkennung, Iriserkennung, Spracherkennung u.a.[1] Da neben dem Fingerabdruck das Gesicht zu den am besten zugänglichen Merkmalen eines Menschen gehört, besitzt es im forensischen Bereich eine große Relevanz, nicht z...mehr

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§ 1 Messverfahren / I. Historie

Rz. 329 Die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes gehört mit zu den Hauptunfallursachen in der Verkehrsunfallstatistik, weshalb der Abstandsüberwachung zunehmend Bedeutung beigemessen wird. Rz. 330 Das richtige Abstandsverhalten ist in § 4 StVO geregelt, wobei drei Abstandsregeln unterschieden werden (vgl. auch § 3 Rdn 96). Dort heißt es: Zitatmehr

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§ 4 Arbeitshilfen / VI. Hamburg

Rz. 6 SPL-Anweisung 2022–1 Leitlinie der Geschwindigkeitsüberwachung – Überwachung des Straßenverkehrs Stand: 29.3.2022 Vorwort Verkehrssituation und -entwicklung in Hamburg Hamburg hat aufgrund seiner geographischen Lage und verkehrlichen Bedeutung eine besondere Gewichtung in der Metropolregion. Die vorliegenden Prognosen zum Mobilitätsverhalten signalisieren dabei eine steige...mehr

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Videoüberwachung im Nachbarrecht

Zusammenfassung Begriff Die Videoüberwachung ist ein zunehmend häufiger Streitpunkt zwischen Nachbarn, Vermietern und Mietern sowie Wohnungseigentümern. Egal, ob Kamera-Attrappe oder ständig laufende Kamera mit Aufzeichnungsmöglichkeit: Ziel ist aus Sicht des Überwachenden in den meisten Fällen die Gefahrenabwehr. Vor allem Vermieter und Wohnungseigentümer, aber auch Mieter e...mehr

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Videoüberwachung im Nachbar... / Zusammenfassung

Begriff Die Videoüberwachung ist ein zunehmend häufiger Streitpunkt zwischen Nachbarn, Vermietern und Mietern sowie Wohnungseigentümern. Egal, ob Kamera-Attrappe oder ständig laufende Kamera mit Aufzeichnungsmöglichkeit: Ziel ist aus Sicht des Überwachenden in den meisten Fällen die Gefahrenabwehr. Vor allem Vermieter und Wohnungseigentümer, aber auch Mieter erhoffen sich Sc...mehr

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Videoüberwachung im Nachbar... / 1.2 Datenschutz

Hinweis § 4 BDSG ist europarechtswidrig Mit § 4 BDSG wollte der deutsche Gesetzgeber eine klare und einfache Regelung zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen schaffen – im Unterschied zu Art. 6 Abs. 1f DSGVO, der eine umfangreiche Abwägung erforderlich macht. § 4 BDSG wurde aber 2019 vom BVerwG für europarechtswidrig erklärt, weil die DSGVO die Videoüberwachung a...mehr

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Videoüberwachung im Nachbar... / 4.1 Ordnungsmäßige Verwaltung

Die Videoüberwachung von Teilen des Gemeinschaftseigentums ist eine Maßnahme der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zum Schutz der Wohnanlage und ihrer Bewohner. Die mit dem Einbau der Videoanlage angestrebte Überwachung muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Hinweis Einbruch und Sachbeschädigung Eine Videoüberwachung ist sinnvoll, wenn es in der Verga...mehr

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Videoüberwachung im Nachbar... / 1.1 Öffentlicher oder privater Lebensraum

Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen weder angrenzende öffentliche Bereiche und Wege, noch Nachbargrundstücke, noch gemeinsame Zugänge zu Grundstücken von einer Videokamera erfasst werden[1], denn die Aufzeichnung mittels eines Videogeräts in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Bereich kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Person erheblich beeinträchtigen. Ob ei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 4.4 Sondereigentum

Probleme können sich dann ergeben, wenn die Videoüberwachung von einem einzelnen Wohnungseigentümer installiert wird, um den Eingangsbereich zu seiner Wohnung oder den Außenbereich seines Sondereigentums zu überwachen, und er die Überwachung selbst steuert. Die Verwaltung und/oder die übrigen Wohnungseigentümer haben in diesen Fällen keine Kontrollmöglichkeiten. Solche Konfl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 2 Nachbarrecht

2.1 Eigenes Privatgrundstück Die Überwachung ausschließlich des eigenen Grundstücks ist zulässig.[1] Wurde die Kamera z. B. wegen wiederholter Sachbeschädigungen angebracht, um den Täter zu entlarven, und stellt sich heraus, dass es der Nachbar war, können von diesem sogar die Kosten der Videoanlage verlangt werden.[2] Da das eigene Grundstück aber auch regelmäßig von Persone...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 3 Mietverhältnis

3.1 Einwilligung/Zustimmung der Mieter Mit Zustimmung der Mieter können Vermieter eine Videokamera installieren. Aber: Es müssen alle Mieter zustimmen und die Zustimmung muss die Vorgaben der Art. 5 ff. DSGVO berücksichtigen, insbesondere die Bedingungen für die Einwilligung nach Art. 7 DSGVO. Da nach dieser Vorschrift die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann, können...mehr

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Videoüberwachung im Nachbar... / 1 Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Grundsätzlich gilt, dass der Persönlichkeitsschutz Vorrang vor dem Eigentumsschutz hat. Bei der Frage, ob eine Videoüberwachung stattfinden darf oder nicht, muss das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht im Einzelfall abgewogen werden.[1] Grundsätzlich hat der Eigentümer ein Recht darauf, sein Eigentum zu schützen. Ande...mehr

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Videoüberwachung im Nachbar... / 2.1 Eigenes Privatgrundstück

Die Überwachung ausschließlich des eigenen Grundstücks ist zulässig.[1] Wurde die Kamera z. B. wegen wiederholter Sachbeschädigungen angebracht, um den Täter zu entlarven, und stellt sich heraus, dass es der Nachbar war, können von diesem sogar die Kosten der Videoanlage verlangt werden.[2] Da das eigene Grundstück aber auch regelmäßig von Personen besucht wird (z. B. Gäste,...mehr

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Videoüberwachung im Nachbar... / 4 Wohnungseigentum

Wie bereits oben ausgeführt[1], muss bei der Installation von Videoüberwachungsanlagen auf einem Privatgrundstück sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betre...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 3.2 Abwägung im Einzelfall

Liegt keine Einwilligung vor, gilt auch im Mietverhältnis nichts anderes als im Nachbarrecht: Es hat eine strenge und ausführliche Abwägung im Einzelfall zu erfolgen. Eine Videoaufzeichnung ist nur dann zulässig, wenn das Überwachungsinteresse des Observierenden den Schutz der Privatsphäre des Überwachten überwiegt. Dient eine Kamera nur der Vorbeugung, um mögliche Straftate...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 4.2 Bauliche Veränderung

Beim Einbau einer Videoüberwachungsanlage handelt es sich um eine bauliche Veränderung. Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 sind bauliche Veränderungen einfach-mehrheitlich zu beschließen. Jeder Wohnungseigentümer kann außerdem nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 WEG angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Einbruchschutz dien...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 3.1 Einwilligung/Zustimmung der Mieter

Mit Zustimmung der Mieter können Vermieter eine Videokamera installieren. Aber: Es müssen alle Mieter zustimmen und die Zustimmung muss die Vorgaben der Art. 5 ff. DSGVO berücksichtigen, insbesondere die Bedingungen für die Einwilligung nach Art. 7 DSGVO. Da nach dieser Vorschrift die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann, können sich Vermieter nie sicher sein, ob si...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 4.3 Beschlussinhalt

Ein Beschluss über den Betrieb einer Videoüberwachungsanlage muss verbindlich festlegen, welche Regeln hierfür gelten sollen, damit der Umfang der Überwachung und ihre Bedingungen für jeden transparent und jederzeit verifizierbar sind.[1] Dabei sind insgesamt stets die Vorgaben des Datenschutzrechts (berechtigtes Interesse, Erforderlichkeit und Abwägung im Einzelfall) zu bea...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Videoüberwachung im Nachbar... / 2.2 Nachbargrundstück

Bei der Installation von Überwachungsanlagen auf einem Privatgrundstück muss sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betreibers der Anlage im Rahmen einer ausführlichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 9. Videoüberwachung

Rz. 32 Eine Videoüberwachung stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gefilmten dar, der selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen hat. Die Zulässigkeit der hier interessierenden Videoüberwachung durch Private richtet sich nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. f DSGVO.[62] Die Bestimmung entspricht inhaltlich im Wese...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auswirkungen elektronischer... / 5 Videoüberwachung

Eine spezielle Form der Überwachung ist die Videoüberwachung, die von vielen Beschäftigten als belastend empfunden wird. Dies bestätigt auch Tim Hagemann, Professor für Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsychologie an der Fachhochschule für Diakonie in Bielefeld: "Videoüberwachung erzeugt Stress. Wenn eine Kamera mich während der gesamten Arbeitszeit filmt, ist das kei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auswirkungen elektronischer... / 4.1.3 Zusammenhänge zwischen Überwachung und Kontrollerleben

Die Studien zeigen: je höher das Ausmaß der Überwachung, desto stärker das Erleben von Kontrollverlust. Videoüberwachung zeigt keine signifikanten Zusammenhänge. Das Kontrollerleben wird erhöht, wenn Beschäftigte Einfluss auf die Überwachung haben, sei es durch die Beeinflussung der Resultate, sei es durch die vorübergehende Abschaltung der Überwachung.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.2 Umfang der gerichtlichen Überprüfung

Rz. 37 Für den Umfang der gerichtlichen Überprüfung ist es von Bedeutung, ob es sich um Rechtsfragen oder Regelungsfragen handelt. Sind Rechtsfragen betroffen, so hat sich die gerichtliche Prüfung auf solche Rechtsfragen zu erstrecken, die zur Unwirksamkeit des Spruchs führen könnten. Bei Sozialplänen ist Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle, ob sich der Spruch der Einigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing / 4 Rechtsfolgen

Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auf die (zukünftige) Unterlassung der Mobbing-Handlungen, aber auch auf Schadensersatzansprüche richten. Die Ansprüche richten sich zunächst gegen die handelnde(n) Person(nen). Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer auch einen Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch gegen den in die Handlungen nicht involvierten Arbeitgeber, soweit das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 328 Für diejenigen Tatsachen, die für eine Begrenzung des Unterhalts sprechen, trägt der Unterhaltspflichtige die Darlegungs- und Beweislast.[538] Rz. 329 Im Rahmen des § 1579 BGB trifft die Unterhaltsberechtigte eine sekundäre Darlegungslast, sich zu dem schlüssigen Vortrag des Unterhaltsverpflichteten näher zu äußern und diesen substantiiert zu bestreiten.[539] Rz. 330 W...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Datenschutz für Beschäftigte

Seit dem 25.5.2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Jeder Betrieb, der Daten erfasst und speichert, muss seine komplette Datenverwaltung danach ausrichten. Wesentliche Inhalte Nach Art. 88 DS-GVO kann jeder Mitgliedstaat im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten eigene, spezielle Vorgaben aufstellen (Öffnungsklausel im Arbeitnehmerdatens...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Arbeitsrecht / 2.1 Kontrolle von dienstlichen Unterlagen, Dateien und E-Mails

Der Zugriff auf dienstliche Unterlagen und/oder Akten ist regelmäßig unproblematisch zulässig.[1] Der Arbeitgeber – aber auch Vorgesetzte oder Kollegen – können diese jederzeit herausverlangen und einsehen. Der Arbeitnehmer darf weder die Einsichtnahme noch die Herausgabe der Unterlagen oder Akten verweigern. Ihm steht im Hinblick auf dienstliche Unterlagen und Akten auch ni...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / II. Datenschutzrechtliche Vorgaben zur Videoüberwachung

Rz. 7 Das Bundesdatenschutzgesetz regelt die Möglichkeiten einer Videoüberwachung nur rudimentär. Der bereits erwähnte § 4 BDSG enthält eine Legaldefinition des Begriffes und darüber hinaus Bestimmungen zur Beobachtung in öffentlich zugänglichen Räumen. § 26 BDSG behandelt demgegenüber die Videoüberwachung nicht ausdrücklich. Allerdings gestattet die Vorschrift es Arbeitgebe...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / I. Begriff der Videoüberwachung

Rz. 4 Der Begriff der Videoüberwachung wird in § 4 Abs. 1 BDSG wie folgt definiert: Als Videoüberwachung gilt die Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen. Rz. 5 Naheliegend erfasst der Begriff vor allem Videokameras, die Vorgänge aufzeichnen. Aber auch solche Einrichtungen, die digital oder analog Bilder auf einen Fernsehmonitor übermitteln, ohne dass sie gespeic...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / B. Videoüberwachung

I. Begriff der Videoüberwachung Rz. 4 Der Begriff der Videoüberwachung wird in § 4 Abs. 1 BDSG wie folgt definiert: Als Videoüberwachung gilt die Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen. Rz. 5 Naheliegend erfasst der Begriff vor allem Videokameras, die Vorgänge aufzeichnen. Aber auch solche Einrichtungen, die digital oder analog Bilder auf einen Fernsehmonitor übe...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / 2. Überwachung nicht-öffentlich zugänglicher Räume

Rz. 11 Während § 4 BDSG den Einsatz von Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen regelt, enthält das BDSG keinerlei Vorschriften dazu, wie in nicht-öffentlich zugänglichen Räumen zu verfahren ist. Mangels spezialgesetzlicher Vorschriften ist deshalb auf § 26 BDSG zurückzugreifen. Hiernach ist die Datenerhebung im Beschäftigungsverhältnis zur Aufdeckung von Straftat...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / b) Zulässigkeit einer verdeckten Überwachung öffentlicher Räume

Rz. 10 Diese Notwendigkeit der Offenlegung i.S.v. § 4 Abs. 2 BDSG führt zu der Frage, ob in öffentlich zugänglichen Räumen auch eine verdeckte Videoüberwachung stattfinden darf. Vor der Einführung der Erlaubnisnorm im BDSG (§ 6b BDSG a.F.) ging das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass auch in öffentlich zugänglichen Räumen eine verdeckte Videoüberw...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / III. Betriebsverfassungsrechtliche Grenzen – § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 12 Neben den datenschutzrechtlichen Vorgaben sind auch die mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften, ­allen voran § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu beachten. Dieses Mitbestimmungsrecht erfasst technische Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistungen der Arbeitnehmer zu überwachen. Die Überwachung vollzieht sich durch die Ermittlung der Daten, Überarbeit...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / V. Beweisverwertung

Rz. 16 Die prozessuale Verwertung der durch die Videoüberwachung gewonnenen Beweise hat in aller Regel für den Arbeitgeber große Bedeutung. Im Kündigungsschutzprozess trifft ihn die Beweislast. Deshalb ist er bspw. darauf angewiesen, den bestrittenen Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung (auch wegen etwaiger strafrechtlicher Delikte zu Lasten des Arbeitgebers) durch d...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / a) Zulässigkeit einer offenen Überwachung öffentlicher Räume

Rz. 9 Wie bereits erwähnt, regelt § 4 BDSG nur die offene Überwachung. Sie ist in öffentlich zugänglichen Räumen nicht allgemein zulässig. Vielmehr muss die Videoüberwachung den in § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BDSG genannten Zwecken dienen und vor allem "erforderlich" sein. Hierdurch hat der Gesetzgeber auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip abgestellt. Deshalb ist insbesondere z...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / IV. Unzulässigkeit der Beweisverwertung bei fehlender Betriebsratsbeteiligung

Rz. 71 Weiterhin greift meist dann ein Beweisverwertungsverbot, wenn der Arbeitgeber Beweismittel mitbestimmungswidrig erlangt hat.[100] Rz. 72 Hinsichtlich der Frage der Annahme von Beweisverwertungsverboten ist die Einzelfallrechtsprechung der Arbeitsgerichte zu beachten. In folgenden Fällen[101] wurden Beweisverwertungsverbote angenommen:mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / IV. Kostenerstattung für Überwachungseinrichtungen

Rz. 15 Wird eine Videoanlage präventiv eingesetzt, trägt der Arbeitgeber die damit verbundenen Kosten selbst. Setzt der Arbeitgeber die Videoanlage hingegen repressiv ein und kann er den Arbeitnehmer aufgrund eines konkreten Verdachts einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführen, hat er einen Anspruch auf Ersatz seiner notwendigen Auslagen.[19] Es genügt indes nic...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / IV. Beweisverwertungsverbot

Rz. 65 Verstößt der Arbeitgeber bei seiner Recherche gegen die Vorschriften der DSGVO oder des Bundesdatenschutzgesetzes, stellt sich die Frage, ob er die erhobenen Daten in einem späteren Rechtsstreit verwenden darf. Grundsätzlich kennt das deutsche Zivilprozessrecht kein Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot.[96] Das Gericht entscheidet auf der Grundlage von § 286 ZPO ...mehr