Fachbeiträge & Kommentare zu Videoüberwachung

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Betriebskriminalität: Wege ... / 2.1 Prävention

Den Unternehmen stehen verschiedene Wege offen, Betriebskriminalität vorzubeugen. Soll dies nicht durch Schulung der Mitarbeiter, sondern auch durch eine aktive Überwachung des Betriebs geschehen, ist damit nicht nur die Kontrolle des Betriebsgeländes oder der Räume verbunden, sondern auch die der sich dort jeweils aufhaltenden Personen, und zwar der Arbeitnehmer und auch gg...mehr

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Versicherungsschutz für Sol... / 8 Prämie

Grundlage für die Prämienberechnung sind in der Regel für Wohngebäude: Ort der Anlage Leistung kWp Neuwert Anlagenart (Bodenanlage, Dachanlage, Fassade) Wo befindet sich die Anlage? (eigenes Grundstück, fremdes Grundstück) Gewünschte Selbstbeteiligung (150 EUR, 250 EUR, 500 EUR) Prämienbeispiele nur Anhaltspunkt Prämienbeispiele der Gesellschaften können nur als Anhaltspunkt dienen....mehr

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Versicherungsschutz für Sol... / 3 Risikovorsorge und Absicherung über Versicherungen/Photovoltaikanlagen

Ort und Art der Montage entscheidet über mögliche Schäden Um Schäden soweit wie möglich zu vermeiden, ist zur Risikovorsorge zunächst einmal die fachgerechte und sorgfältige Montage der Anlage wichtig. Dazu ist auch von Bedeutung, dass Wind- und Schneelasten ohne Schaden abgewehrt werden können. Blitzschutz ist bei privat genutzten Wohngebäuden nicht vorgeschrieben. Er ist je...mehr

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Betriebskriminalität: Wege ... / 1.2 Aufklärung und Sanktionen von Unrechtstatbeständen

Nach den KPMG-Studien werden in allen Unternehmen die Taten überwiegend durch Hinweise von Unternehmensinternen oder sogar durch Zufall aufgedeckt.[1] Ebenso setzen sowohl die mittelständischen Unternehmen als auch die Großunternehmen anschließend auf Mitarbeiterinterviews als primäre Aufklärungsmaßnahme, gefolgt von Hintergrundrecherchen und der Auswertung der physischen Un...mehr

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Betriebskriminalität: Wege ... / 2.3.4 Einsatz von Detektiven

Eine weitere Möglichkeit der Überwachung kann in dem Einsatz von Detektiven liegen, z. B. wenn Diebstahlsfälle wiederholt aufgetreten sind und nicht aufgeklärt werden konnten. Der Arbeitgeber hat in einem solchen Falle ein hohes Interesse an der endgültigen Überführung der Täter, da neben den materiellen Schäden auch eine "Misstrauenskultur" in den Betrieb getragen wird, die...mehr

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Sex auf der Motorhaube – Ke... / 3 Das Problem

Videoüberwachung durch den Vermieter z. B. im Treppenhaus, den Eingängen oder in der Tiefgarage wird von den Gerichten im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen sehr kritisch gesehen und nur unter engen Voraussetzungen für zulässig erklärt. Klagen gegen eine Videoüberwachung werden meist von Mietern oder anderen Personen initiiert, die sich dadurch ...mehr

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Sex auf der Motorhaube – Ke... / 4 Die Entscheidung

Einen Fall mit umgekehrten Vorzeichen hatte das LG Köln zu entscheiden. Hier hat ein Mieter dem Stellplatzvermieter eine zu oberflächliche Videoüberwachung vorgeworfen. Als der Mieter zu seinem über Nacht geparkten Pkw kam, stellte er fest, dass dieser auf der Motorhaube, den Kotflügeln und im Bereich der Außenspiegel erheblich beschädigt war. Aufschluss über die Ursache der...mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.7 Videoüberwachung durch Bewohner

Teilweise installieren Bewohner eines Mehrparteienhauses eine Videoüberwachung in ihrer Wohnung. Wird eine Videoüberwachung von einer natürlichen Person ausschließlich zum Zweck "ausschließlich persönlicher und familiärer Interessen" betrieben, ist die Datenschutz-Grundverordnung nicht anwendbar. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Videoüberwachung auf die eigenen Wohn...mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.2 Videoüberwachung in Bestandsgebäuden

In Bestandsgebäuden erfolgt die Installation von Videoüberwachungsanlagen häufig in Aufzügen, Eingangsbereichen, Müllräumen oder Tiefgaragen, wenn Verunreinigungen, Sachbeschädigungen oder Diebstähle vorgekommen sind. Eine Videoüberwachung in Wohngebäuden greift allerdings stark in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bewohner ein, da die Möglichkeit fehlt, dem überwachten...mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 1 Videoüberwachung

Damit eine Videoüberwachung im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften erfolgt, sind zahlreiche Vorgaben zu beachten, die im Folgenden erläutert werden. Die Kriterien sind sorgfältig zu prüfen, da eine Videoüberwachung stark in die Grundrechte der Betroffenen eingreift und die Risiken bezüglich Bußgeldern oder Schadenersatzansprüchen dementsprechend hoch sind. 1....mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.8 Videoüberwachung in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Der BGH[1] hat zur Zulässigkeit einer Videoüberwachung durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft Stellung genommen. Für die Zulässigkeit gelten die oben in Kap. 1.1.1 genannten Voraussetzungen, wobei das Überwachungsinteresse der Gemeinschaft das Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers und von Dritten am Schutz ihrer Privatsphäre überwiegen muss. Erforderlich ist ein Meh...mehr

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Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel (Videoüberwachung, Homepage und E-Mail-Verkehr)

Zusammenfassung Überblick Einsatz von Videoüberwachung, Verwendung von Online-Formularen, Cookies, Plug-Ins, Webcams – die technischen Einrichtungen werden zunehmen und die damit einhergehenden Datenschutzverpflichtungen umso wichtiger. 1 Videoüberwachung Damit eine Videoüberwachung im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften erfolgt, sind zahlreiche Vorgaben zu bea...mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.1.1 Zweck und Rechtmäßigkeit

In der DSGVO sind keine speziellen Regelungen zur Zulässigkeit der Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mittels optisch-elektronischer Einrichtungen (Videoüberwachung) enthalten. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist im Regelfall das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO. Danach ist die Verarbeitung zulässig, wenn sie "zur Wahrung der berechtigten Inte...mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.1.2 Transparenz der Verarbeitung / Kennzeichnungspflicht

Ohne eine ausreichende Kennzeichnung ist der Betrieb einer Videoüberwachung grundsätzlich unzulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Umstand der Videoüberwachung für Betroffene vor dem Betreten des überwachten Bereichs leicht erkennbar ist. Bei der Speicherung von Videoaufzeichnungen werden zudem die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO ausgelöst. Schilder mit nur...mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.1.5 Überprüfung der Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

In regelmäßigen Abständen ist zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für den Betrieb der Videoüberwachung noch gegeben sind. Vorkommnisse in der Vergangenheit rechtfertigen nicht die fortlaufende Überwachung. Entfällt die Gefährdungslage oder sollte sich gezeigt haben, dass der verfolgte Zweck nicht erreicht wurde, lässt sich die Überwachung nicht mehr rechtfertigen.mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.4 Kamera-Attrappen

Teilweise werden zur Abschreckung Kamera-Attrappen eingesetzt. Datenschutzrechtliche Vorschriften werden nicht berührt, da keine Erhebung von personenbezogenen Daten erfolgt. Gleichwohl könnte der erzeugte Überwachungsdruck zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führen, da Kamera-Attrappen häufig nicht von funktionstüchtigen Kameras zu unterscheiden sind un...mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.1.6 Dokumentations- und Rechenschaftspflicht

Nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO muss der Verantwortliche die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nachweisen können ("Rechenschaftspflicht"). Die Rechenschaftspflicht führt zu einer Beweislastumkehr. Wird dem Unternehmen durch die Aufsichtsbehörde oder einen Betroffenen vorgehalten, gegen Datenschutzregeln verstoßen zu haben, muss sich das Unternehmen entlasten. Dies setz...mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / Zusammenfassung

Überblick Einsatz von Videoüberwachung, Verwendung von Online-Formularen, Cookies, Plug-Ins, Webcams – die technischen Einrichtungen werden zunehmen und die damit einhergehenden Datenschutzverpflichtungen umso wichtiger.mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.1 Zulässigkeitsvoraussetzungen

1.1.1 Zweck und Rechtmäßigkeit In der DSGVO sind keine speziellen Regelungen zur Zulässigkeit der Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mittels optisch-elektronischer Einrichtungen (Videoüberwachung) enthalten. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist im Regelfall das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO. Danach ist die Verarbeitung zulässig, wenn sie "zur...mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.6 Bodycams

Teilweise statten Wohnungsunternehmen ihre Hausmeister in Problemobjekten mit Bodycams (bewegliche Körperkameras) aus, da diese Hausmeister bedroht wurden. Zweck des Einsatzes dieser Kameras ist der Schutz der Beschäftigten vor Übergriffen oder auch die Beschaffung von Beweismitteln für zivilrechtliche Ansprüche. Zusätzlich erhofft man sich eine abschreckende oder deeskalier...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.3 Baustellenwebcams

Häufig werden Webcams auf Baustellen zu Dokumentations- und Werbezwecken eingesetzt und die Bilder auf die Homepage des Wohnungsunternehmens verlinkt. Grundsätzlich gilt, dass – sofern auf den Bildern keine Personen oder auch Fahrzeugkennzeichen identifiziert werden können – keine personenbezogenen Daten vorliegen und die Regelungen der DSGVO und des KunstUrhG nicht zur Anwen...mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.1.4 Technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO

In Dokumentationspflichten, Kap. 3 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) wird dargelegt, dass bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten immer ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten ist. Daraus ergibt sich, dass sowohl die Aufzeichnungen selbst als auch die Übertragungswege von der Kamera bis zum Speichermedium insbesondere vor unbefugtem Z...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.1.3 Löschung

Das aufgezeichnete Material ist unverzüglich zu löschen, wenn es zur Zweckerreichung nicht mehr notwendig ist (Art. 17 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die statthafte Speicherdauer orientiert sich damit an dem maximalen Zeitraum, der bis zur Erkennung von Vorkommnissen zu überbrücken ist. Als Regelfrist werden von den Aufsichtsbehörden 48–72 Stunden genannt. Bei kleineren Unternehmen, d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Nutzung betrieblicher Kommu... / 1.5 Klingelkameras

Von den Aufsichtsbehörden wird die Auffassung vertreten, dass eine direkte Übertragung von Bilddaten auf einen Monitor eine ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt, selbst wenn keine Speicherung erfolgt. Dies führt dazu, dass die Vorgaben der DSGVO einzuhalten sind. Neben der Erforderlichkeit, die regelmäßig gegeben ist, ist insbesond...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dokumentationspflichten (DS... / 2.1 Grundätze

Als Teil der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO ist ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Dieses Verzeichnis betrifft alle automatisierten und auch die nicht automatisierten Verarbeitungen personenbezogener Daten. Zunächst sind deshalb alle Verarbeitungsprozesse personenbezogener Daten im Unternehmen zu ermitteln. Um die Übersichtlichkeit zu wahr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz bei der Verwalt... / 1 Die Stellung des Verwalters aus datenschutzrechtlicher Sicht

Nach § 9b WEG wird die Gemeinschaft durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Eine Einschränkung erfährt diese Vertretungsmacht im Außenverhältnis nur dadurch, dass vor dem Abschluss eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer erforderlich ist. Nach § 27 Abs. 1 WEG ist der Verwalter gegenüber der Gemeinscha...mehr

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Mehrfamilienhaus – Videoüberwachung kann nicht mit mehrheitlicher Zustimmung begründet werden

1 Leitsatz Dem Anspruch eines Mieters auf Beseitigung von Überwachungskameras sowie auf Unterlassung ihrer erneuten Anbringung in einem Mehrparteienhaus steht insbesondere nicht entgegen, dass angeblich die überwiegende Anzahl der anderen Mieter des Anwesens (mehr als 90 %) die Installation der Kameras befürworten würde. 2 Normenkette §§ 823, 1004 BGB 3 Das Problem Das allgemeine...mehr

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Mehrfamilienhaus – Videoübe... / 4 Die Entscheidung

Dies gilt nach einem Urteil des LG München I auch dann, wenn die Kameras unstreitig nicht den Bereich der Wohnungstüren des Anwesens erfassen und damit nicht unmittelbar gefilmt wird, welche Person in welche Wohnung geht. Trotzdem können dadurch zumindest mittelbare Rückschlüsse auf den Empfang von Besuchern ermöglicht werden, was das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bewo...mehr

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Mehrfamilienhaus – Videoübe... / 5 Entscheidung

LG München I, Beschluss v. 7.6.2022, 14 S 2185/22mehr

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Mehrfamilienhaus – Videoübe... / 2 Normenkette

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Mehrfamilienhaus – Videoübe... / 3 Das Problem

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Mietern und Besuchern in einem Mehrfamilienhaus kann verletzt sein, wenn durch Kameras festgehalten wird, welche Personen den Hauseingang passieren und das Anwesen betreten.mehr

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Mehrfamilienhaus – Videoübe... / 1 Leitsatz

Dem Anspruch eines Mieters auf Beseitigung von Überwachungskameras sowie auf Unterlassung ihrer erneuten Anbringung in einem Mehrparteienhaus steht insbesondere nicht entgegen, dass angeblich die überwiegende Anzahl der anderen Mieter des Anwesens (mehr als 90 %) die Installation der Kameras befürworten würde.mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 215 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts unterlag die vom Kläger vorgelegte Videoaufzeichnung keinem Beweisverwertungsverbot. Im Ergebnis zutreffend war das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass die streitgegenständliche Videoaufzeichnung nach den geltenden datenschutzrechtl...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / I. Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Rz. 5 Selten hat eine verfassungsgerichtliche Entscheidung im straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahren so viel Aufmerksamkeit erregt wie im Jahr 2009 der Beschl. des BVerfG vom 11.8.2009 in der Sache 2 BvR 941/08 (BVerfG, NJW 2009, 3293 = zfs 2009, 589; dazu auch noch den Beschl. v. 5.7.2010 – 2 BvR 759/10, NJW 2010, 2717 = DAR 2010, 508, und den v. 12.8.2010 – 2 BvR 1447/10...mehr

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§ 2 Medizinische Aspekte / I. Einleitung

Rz. 1 Neben der Identifizierung einer Person anhand eines Gesichtervergleichs stehen noch viele weitere Identifikationsverfahren zur Verfügung, wie die Fingerbilderkennung, Iriserkennung, Spracherkennung u.a.[1] Da neben dem Fingerabdruck das Gesicht zu den am besten zugänglichen Merkmalen eines Menschen gehört, besitzt es im forensischen Bereich eine große Relevanz, nicht z...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / Literaturtipps

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 2. Prüffragen

Rz. 12 Soweit nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Rdn 10 ff.) überhaupt noch eine Verteidigungsmöglichkeit besteht (vgl. Rdn 11), muss der Verteidiger, wenn ggf. eine Videomessung eine Rolle spielt, auf der Grundlage der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG, NJW 2009, 3293 = zfs 2009, 589; NJW 2010, 2717 = DAR 2010, 508; DAR 2010, 574) folgende Fragen stellen/prüfen...mehr

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§ 1 Messverfahren / I. Historie

Rz. 329 Die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes gehört mit zu den Hauptunfallursachen in der Verkehrsunfallstatistik, weshalb der Abstandsüberwachung zunehmend Bedeutung beigemessen wird. Rz. 330 Das richtige Abstandsverhalten ist in § 4 StVO geregelt, wobei drei Abstandsregeln unterschieden werden (vgl. auch § 3 Rdn 96). Dort heißt es: Zitatmehr

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§ 4 Arbeitshilfen / VI. Hamburg

Rz. 6 SPL-Anweisung 2022–1 Leitlinie der Geschwindigkeitsüberwachung – Überwachung des Straßenverkehrs Stand: 29.3.2022 Vorwort Verkehrssituation und -entwicklung in Hamburg Hamburg hat aufgrund seiner geographischen Lage und verkehrlichen Bedeutung eine besondere Gewichtung in der Metropolregion. Die vorliegenden Prognosen zum Mobilitätsverhalten signalisieren dabei eine steige...mehr

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Wege aus der Krise / 1 Dokumentation

Kardinalspflicht des Vermieters zur Bewältigung eines schwierigen Mietverhältnisses ist die lückenlose Dokumentation der Pflichtverstöße des Mieters. Im Fall der Fälle, also im gerichtlichen Verfahren, trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für den Grund seiner Abmahnung und Kündigung. Seiner Darlegungslast kann er nur dann genügen, wenn er den Vertragsverstoß ex...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 9. Videoüberwachung

Rz. 32 Eine Videoüberwachung stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gefilmten dar, der selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen hat. Die Zulässigkeit der hier interessierenden Videoüberwachung durch Private richtet sich nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. f DSGVO.[62] Die Bestimmung entspricht inhaltlich im Wese...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 328 Für diejenigen Tatsachen, die für eine Begrenzung des Unterhalts sprechen, trägt der Unterhaltspflichtige die Darlegungs- und Beweislast.[538] Rz. 329 Im Rahmen des § 1579 BGB trifft die Unterhaltsberechtigte eine sekundäre Darlegungslast, sich zu dem schlüssigen Vortrag des Unterhaltsverpflichteten näher zu äußern und diesen substantiiert zu bestreiten.[539] Rz. 330 W...mehr

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Compliance im Arbeitsrecht / 2.1 Kontrolle von dienstlichen Unterlagen, Dateien und E-Mails

Der Zugriff auf dienstliche Unterlagen und/oder Akten ist regelmäßig unproblematisch zulässig.[1] Der Arbeitgeber – aber auch Vorgesetzte oder Kollegen – können diese jederzeit herausverlangen und einsehen. Der Arbeitnehmer darf weder die Einsichtnahme noch die Herausgabe der Unterlagen oder Akten verweigern. Ihm steht im Hinblick auf dienstliche Unterlagen und Akten auch ni...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / II. Datenschutzrechtliche Vorgaben zur Videoüberwachung

Rz. 7 Das Bundesdatenschutzgesetz regelt die Möglichkeiten einer Videoüberwachung nur rudimentär. Der bereits erwähnte § 4 BDSG enthält eine Legaldefinition des Begriffes und darüber hinaus Bestimmungen zur Beobachtung in öffentlich zugänglichen Räumen. § 26 BDSG behandelt demgegenüber die Videoüberwachung nicht ausdrücklich. Allerdings gestattet die Vorschrift es Arbeitgebe...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / I. Begriff der Videoüberwachung

Rz. 4 Der Begriff der Videoüberwachung wird in § 4 Abs. 1 BDSG wie folgt definiert: Als Videoüberwachung gilt die Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen. Rz. 5 Naheliegend erfasst der Begriff vor allem Videokameras, die Vorgänge aufzeichnen. Aber auch solche Einrichtungen, die digital oder analog Bilder auf einen Fernsehmonitor übermitteln, ohne dass sie gespeic...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / B. Videoüberwachung

I. Begriff der Videoüberwachung Rz. 4 Der Begriff der Videoüberwachung wird in § 4 Abs. 1 BDSG wie folgt definiert: Als Videoüberwachung gilt die Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen. Rz. 5 Naheliegend erfasst der Begriff vor allem Videokameras, die Vorgänge aufzeichnen. Aber auch solche Einrichtungen, die digital oder analog Bilder auf einen Fernsehmonitor übe...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / V. Beweisverwertung

Rz. 16 Die prozessuale Verwertung der durch die Videoüberwachung gewonnenen Beweise hat in aller Regel für den Arbeitgeber große Bedeutung. Im Kündigungsschutzprozess trifft ihn die Beweislast. Deshalb ist er bspw. darauf angewiesen, den bestrittenen Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung (auch wegen etwaiger strafrechtlicher Delikte zu Lasten des Arbeitgebers) durch d...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / 2. Überwachung nicht-öffentlich zugänglicher Räume

Rz. 11 Während § 4 BDSG den Einsatz von Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen regelt, enthält das BDSG keinerlei Vorschriften dazu, wie in nicht-öffentlich zugänglichen Räumen zu verfahren ist. Mangels spezialgesetzlicher Vorschriften ist deshalb auf § 26 BDSG zurückzugreifen. Hiernach ist die Datenerhebung im Beschäftigungsverhältnis zur Aufdeckung von Straftat...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / b) Zulässigkeit einer verdeckten Überwachung öffentlicher Räume

Rz. 10 Diese Notwendigkeit der Offenlegung i.S.v. § 4 Abs. 2 BDSG führt zu der Frage, ob in öffentlich zugänglichen Räumen auch eine verdeckte Videoüberwachung stattfinden darf. Vor der Einführung der Erlaubnisnorm im BDSG (§ 6b BDSG a.F.) ging das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass auch in öffentlich zugänglichen Räumen eine verdeckte Videoüberw...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / III. Betriebsverfassungsrechtliche Grenzen – § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 12 Neben den datenschutzrechtlichen Vorgaben sind auch die mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften, ­allen voran § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu beachten. Dieses Mitbestimmungsrecht erfasst technische Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistungen der Arbeitnehmer zu überwachen. Die Überwachung vollzieht sich durch die Ermittlung der Daten, Überarbeit...mehr