Fachbeiträge & Kommentare zu Videoüberwachung

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Datenschutz und Datenschutz... / 1 Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz

Für nicht-öffentliche Stellen gilt das BDSG für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BDSG). Der Steuerberater bzw. die Steuerberatungsgesellschaft (alle Rechtsformen) gehört zu d...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Datenschutz für Beschäftigte

Ein gesondertes Beschäftigtendatenschutzgesetz ist trotz einiger Planungen bisher nicht existent. Zum Beschäftigtendatengesetz (BeschDG) liegt seit dem 8.10.2024 ein erster Referentenentwurf vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vor. Seit dem 25.5.2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.1.3 Heimliche Videoüberwachung

Der heimliche Einsatz von Videokameras ist nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig. Eine heimliche Videoüberwachung kann und sollte die ultima ratio zur Aufdeckung einer Straftat darstellen. Unzulässig wird daher stets sein, einen dauerhaften Arbeitsplatz 24/7 zu überwachen, z. B. zur Kontrolle, ob ein Beschäftigter gewisse Arbeitsprozesse bei der Produktion einhält. Verdec...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.1.4 Videoüberwachung in der Privat- und Intimsphäre

Aufnahmen in der Privat- und Intimsphäre am Arbeitsplatz, bspw. in Pausenräumen, Raucherecken, Umkleiden, Kantinen oder in Toilettenräumen sind in aller Regel unzulässig. Es versteht sich von selbst, dass danach erst recht die kombinierte optische und akustische Überwachung mithilfe von Video- und Tontechnik unzulässig ist. Denn es ist kein Fall vorstellbar, in dem die Kombi...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.1.2 Zeitweise und offene Videoüberwachung

Eine zeitweise und offene Videoüberwachung ist nur im Ausnahmefall bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte, die den konkreten Verdacht einer Straftat gegen einen Beschäftigten oder eingrenzbaren Kreis von Beschäftigten, begründen, zulässig.[1] Dies erfordert die Dokumentation des konkreten Verdachts im Vorfeld der Überwachungsmaßnahme. Zudem muss die Maßnahme erforderlich ...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.1.5 Videoüberwachung in nicht-öffentlich zugänglichen Räumen

Die Nutzung von Videokameras in einem nicht-öffentlichen Bereich, die nicht den Zweck der Mitarbeiterüberwachung verfolgt, etwa der Einsatz zur Aufsicht von Produktionsabläufen oder Sicherung von Zugängen zu sensiblen Bereichen, kann gerechtfertigt sein.[1] Der Aufnahmebereich ist jedoch auf den sicherheitsrelevanten Bereich einzugrenzen und die Erfassung von Mitarbeitern is...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.1 Einsatz von Videoüberwachungssystemen

Der Einsatz von Videoüberwachungssystemen am Arbeitsplatz stellt einen erheblichen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten dar, da sie umfangreiche Informationen über ihr Verhalten erfasst und kann regelmäßig über die zur Erfüllung des Verarbeitungszwecks erforderliche Datenverarbeitung hinausgehen. Die Videoüberwachung von Arbeitsplätzen ist folgl...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.1.3 Berechtigte Interessen, Art. 6 Abs. 1f DSGVO

Für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Rahmen von Überwachungsmaßnahmen spielt Art. 6 Abs. 1f DSGVO eine große Rolle und öffnet in der Praxis viele Handlungsspielräume, je nach Risikoappetit der Arbeitgeber. Danach ist die Verarbeitung zulässig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und sofern nicht ...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.2 Transparenz

Der Verantwortliche muss geeignete Maßnahmen treffen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß den Art. 13 und 14 DSGVO, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln.[1] Die Informationen müssen zum Zeitpunkt der Erhebung mitgeteilt werden, sofern...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.7 Datenschutzbeauftragter

Der Verantwortliche muss sicherstellen, dass der Datenschutzbeauftragte ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird, so auch bei Maßnahmen zur Überwachung.[1]mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.8.3 Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO

Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, können Beschäftigte die Löschung ihrer Daten verlangen.mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3 Anwendungsfälle aus der Praxis

Die oben aufgeführten Grundsätze und Prinzipien sollen einen groben Überblick und einen Leitfaden geben, an welchen Maßstäben sich einzelne Überwachungsmaßnahmen zu messen haben. Nachfolgend werden anhand konkreter Fallbeispiele diverse Maßnahmen konkreter beleuchtet und evaluiert. 3.1 Einsatz von Videoüberwachungssystemen Der Einsatz von Videoüberwachungssystemen am Arbeitspl...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.8.2 Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

Beschäftigte können die Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten verlangen.mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.8 Rechte der Betroffenen

Betroffene haben verschiedene Rechte, die sie gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen können. 2.8.1 Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO Beschäftigte haben das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und den Zweck der Datenverarbeitung zu verlangen. Dieses Mittel wird bekanntlich gerne und häufig verwendet als "Gegenschlag" zu Überwachungsmaßnahmen, z. B. im ...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.8.4 Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

Beschäftigte können der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen, wenn keine zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verarbeitung vorliegen.mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 1 Begriff der Überwachung und Anwendungsfälle

Beschäftigtenüberwachung bezeichnet die systematische Erfassung, Analyse und Kontrolle von Aktivitäten, Verhalten und Kommunikation von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber selbst oder eine technische Einrichtung des Arbeitgebers.[1] Ziel der Überwachung ist in der Regel, die Produktivität zu steigern, Sicherheitsrisiken zu minimieren und die Einhaltung rechtli...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.4 Mitarbeiterüberwachung mittels KI

Mittels verschiedener KI-Systeme können die Mitarbeiter ebenfalls überwacht werden. Wie bei den anderen Technologien ist die Überwachung erstmal grundsätzlich verboten und nur zulässig, wenn eine Rechtfertigung, also ein Erlaubnistatbestand, vorliegt (vgl. Abschn. 2.1). Die Zulässigkeit richtet sich dann wieder nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei sind neben den datensc...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2 Datenschutzrechtliche Anforderungen und Prinzipien

Bei der Überwachung von Beschäftigen ist der Daten- und Privatsphärenschutz von zentraler Bedeutung. Dieser gilt auch im beruflichen Umfeld und am Arbeitsplatz. Kaum eine Überwachungsmaßnahme wird ohne einen Bezug zu einem konkreten Beschäftigten auskommen. Aufgrund des Prinzipien-Charakters dieser Gesetze haben sich Arbeitgeber daher entlang der datenschutzrechtlichen Kernp...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 4 Arbeitsrechtlicher Hintergrund

Der arbeitsrechtliche Hintergrund der Überwachungsmaßnahme beruht auf dem Spannungsverhältnis zwischen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers und den Persönlichkeitsrechten der Mitarbeiter. Arbeitgeber dürfen Überwachungsmaßnahmen ergreifen, um betriebliche Interessen wie Sicherheit und Leistungsüberprüfung zu wahren, müssen jedoch das Gebot der Verhältnismäßigkeit beachten. Der...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.1 Rechtmäßigkeit

Jede Datenverarbeitung muss rechtmäßig sein[1] – es gilt das Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, dass die Überwachung der Mitarbeiter als Datenverarbeitung im Grundsatz verboten ist, es sei denn sie ist ausdrücklich erlaubt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert daher stets eine explizite Rechtsgrundlage. Folgende Rechtsgrundlagen sind im R...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.1.4 Rechtspflicht, Art. 6 Abs. 1c DSGVO

Sofern eine Rechtspflicht zur Datenverarbeitung im Rahmen der Überwachungsmaßnahme besteht, ist auch diese Rechtsgrundlage denkbar. Arbeitgeber werden immer konkreter dazu verpflichtet, IT-Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, z. B. unter der NIS2-Richtlinie. Da die Rechtspflicht konkret auf die Datenverarbeitung bezogen sein muss (z. B. im Steuerrecht, wo gewissen Daten aufbewah...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.3 Zweckbindung

Personenbezogene Daten dürfen nur zu vorher klar definierten Zwecken verarbeitet werden.[1] Der Arbeitgeber muss demnach im Vorhinein klar und eindeutig festlegen, zu welchem Zweck die Überwachung erfolgt. Werden z. B. personenbezogene Daten für Zugriffszwecke verarbeitet, wäre die Nutzung derselben Daten für eine Leistungskontrolle nicht mehr vom Ursprungszweck abgedeckt. Z...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.5 Richtigkeit und Speicherbegrenzung

Die erhobenen Daten müssen korrekt und auf dem aktuellen Stand sein.[1] Zudem dürfen sie nur so lange gespeichert werden, wie dies für den verfolgten Zweck notwendig ist.[2] Der Verantwortliche ist zudem verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig s...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.8.1 Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO

Beschäftigte haben das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und den Zweck der Datenverarbeitung zu verlangen. Dieses Mittel wird bekanntlich gerne und häufig verwendet als "Gegenschlag" zu Überwachungsmaßnahmen, z. B. im Rahmen von internen Ermittlungen. Arbeitgeber sollten diesen Aspekt stets bei der Implementierung von Überwachungsmaßnahmen auf dem R...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.5 Datenscreenings

Manche Unternehmen führen Datenabgleiche – sog. Datenscreenings oder Rasterungen – durch, um Korruptionsfälle aufzudecken. In der Vergangenheit wurden Datenscreens etwa auch zu Krankendaten von Mitarbeitern vorgenommen. Dies ist jedenfalls unzulässig, soweit die Daten dazu nicht mit Einwilligung der Arbeitnehmer erhoben werden. Widersprüchliche Ansichten herrschen in der arbe...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 5 Strafrechtlicher Hintergrund

Wie oben angedeutet kann eine Überwachungsmaßnahme (Zugriff auf das E-Mail-Postfach bei erlaubter privater Nutzung) zur Verletzung des Fernmeldegeheimnisses gem. § 206 StGB führen. Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wir...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.1.2 Vertragserfüllung, Art. 6 Abs. 1b DSGVO, § 26 BDSG

Die Verarbeitung ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung eines Vertrags, etwa des Arbeitsvertrags, erforderlich ist. Gleichermaßen erlaubt § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG [1] die Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten unter anderem dann, wenn dies zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Praxis-Tipp Regelung im Arbeitsvertrag Es empfiehlt sich, di...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen

Zusammenfassung Überblick Aufgrund des technischen Fortschritts und dem Einsatz von künstlicher Intelligenz sind die Möglichkeiten der Überwachung von Beschäftigten vielfältig und operativ oft einfach umzusetzen. Gleichzeitig stellen erhöhte Compliance Anforderungen an die IT-Sicherheit Arbeitgeber vor neue Herausforderungen, z. B. im Rahmen der NIS2-Richtlinie, die z. B. die...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.1.1 Einwilligung, Art. 6 Abs. 1a DSGVO

Die Einwilligung der Beschäftigten in die Überwachung kann als eigenständige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten herangezogen werden. Die Einwilligung muss stets frei, spezifisch und unmissverständlich erteilt werden.[1] Im Beschäftigungsverhältnis birgt die Einwilligung bekanntlich stets das Risiko, dass sie aufgrund des Machtverhältnisses zwischen A...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.4 Datensparsamkeit und Verhältnismäßigkeit

Die Überwachungsmaßnahme hat sich am Grundsatz der Datensparsamkeit und der Verhältnismäßigkeit zu orientieren.[1] Danach dürfen nur solche Daten erhoben werden, die für den konkreten Zweck erforderlich sind. Eine umfassende Überwachung der Mitarbeiter, die unverhältnismäßig oder exzessiv ist, verstößt gegen den Grundsatz der Datenminimierung.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 2.6 Datenschutzfolgenabschätzung

Eine Datenschutzfolgeabschätzung ("DSFA")[1] ist dann durchzuführen, wenn die Verarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Bei Überwachungsmaßnahmen, die umfassend oder kontinuierlich erfolgen und tief in die Privatsphäre der Beschäftigten eingreifen, ist eine DSFA regelmäßig erforderlich. Arbeitgeber sollten diese vor Begin...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.2.1 Nutzung zu Dienstzwecken

Bei der Nutzung des betrieblichen E-Mail-Postfachs, des Telefons oder des Internets ausschließlich zu betrieblichen Zwecken richtet sich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von anfallenden personenbezogenen Daten nach der DSGVO und dem BDSG. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert, wie eingangs beschrieben, stets eine Rechtsgrundlage, also einer Einwilligung ode...mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.2 Kontrolle der Nutzung von E-Mail, Internet und Telefon

Viele Arbeitgeber beschäftigten sich mit der Frage, ob und in welchem Umfang ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten die private Nutzung von Internet, E-Mail und Telefon erlauben soll. Die Frage erhält dadurch besondere Brisanz, dass seit vielen Jahren unklar ist, ob der Arbeitgeber als Anbieter von ganz oder teilweise geschäftsmäßig angebotenen Telekommunikationsdiensten i. S....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / Zusammenfassung

Überblick Aufgrund des technischen Fortschritts und dem Einsatz von künstlicher Intelligenz sind die Möglichkeiten der Überwachung von Beschäftigten vielfältig und operativ oft einfach umzusetzen. Gleichzeitig stellen erhöhte Compliance Anforderungen an die IT-Sicherheit Arbeitgeber vor neue Herausforderungen, z. B. im Rahmen der NIS2-Richtlinie, die z. B. die Durchführung v...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.2.2 Überwachung der Privatnutzung

Die Überwachung des Inhalts von Privatgesprächen ist unzulässig. Das Mithören oder Aufzeichnen durch Dritte nur mit ausdrücklicher oder konkludenter Einwilligung der beteiligten Gesprächspartner zulässig. Die Überwachung des Inhalts von privaten E-Mails richtet sich ebenfalls wieder nach den Grundsätzen und Prinzipien des § 26 BDSG beziehungsweise den allgemeinen Rechtsgrundl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.3 Ortung des Beschäftigtenstandorts

Ein weiterer Fall aus der Praxis ist die Überwachung des Standorts der Beschäftigten mittels technischer Einrichtungen wie GPS-Systemen oder RFID-Chips. Diese kommt unter anderem im Rahmen des Gebrauchs von Dienstfahrzeugen sowie zunehmend auch der Nutzung von mobilen Endgeräten oder der Verwendung von Mitarbeiterkarten (bspw. Zugangskarten) zum Einsatz. Grundsätzlich stellt ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bußgelder und Strafen nach ... / 6.2 Verstoß gegen Art. 6 DSGVO: 10.400.000 EUR

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz von Niedersachsen hat ein Bußgeld gegen den Online-Versandhändler notebooksbilliger.de verhängt, weil das Unternehmen seine Mitarbeiter und Kunden ohne angemessene rechtliche Grundlage überwacht hatte. Die Videoüberwachung war pauschal und zeitlich unbegrenzt, was gegen die Datenschutzbestimmungen verstößt. Das Bußgeld entspricht 1,1...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   Videoüberwachung

Fällt die Installation einer Videoüberwachung auch unter die Regelung in § 20 Abs. 2 Nr. 3 WEG (Einbruchsschutz)? Wenn ja, wie geht man dann mit dem Konflikt zu der bestehenden BGH-Rechtsprechung um, die eine Videoüberwachung in einer WEG nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt? Ja. Tatsächlich besteht kein Konflikt, da die BGH-Rechtsprechung nur versucht, die Anforderun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert, der Beschwerdewert und der Gegenstandswert für Rechtsverfolgungskosten. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständi...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.3 Nichtgewährung des Gebrauchs bzw. Gebrauchsentziehung

Rz. 22 Das Kündigungsrecht besteht immer dann, wenn der vertragsmäßige Gebrauch der gemieteten Sache nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Dabei kommt es auf den Inhalt und Umfang des vertragsmäßigen Gebrauchs an. Dazu gehört nicht nur die Überlassung der gemieteten Sache, sondern auch die Überlassung ohne Sach- oder Rechtsmängel i. S. d. §§ 536 ff. oder mit d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobbing / 4 Rechtsfolgen

Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auf die (zukünftige) Unterlassung der Mobbing-Handlungen, aber auch auf Schadensersatzansprüche richten. Die Ansprüche richten sich zunächst gegen die handelnde(n) Person(nen). Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer auch einen Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch gegen den in die Handlungen nicht involvierten Arbeitgeber, soweit das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Grundlagen

Rz. 48 Eine unzulässige Beeinträchtigung kann sich aus einem zweckbestimmungswidrigen Gebrauch des Sonder- oder Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer ergeben. Während dieser als solcher "nur" einen Unterlassungsanspruch der GdWE aus Absatz 1 Nr. 1 auslöst, löst er einen Unterlassungsanspruch anderer Wohnungseigentümer nur aus, wenn es dadurch auch zu einer Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / IV. Wertbestimmung bei sonstigen WEG-Verfahren

Rz. 442 Bei Leistungsklagen (Zahlung, Unterlassung, Protokollberichtigungsklagen usw.) und Feststellungsklagen, die keine Beschlussklagen i.w.S. darstellen, gelten für die Wertbestimmung die §§ 3 ff. ZPO über den Verweis in § 48 GKG. Rz. 443 Bei einer positiven Feststellungsklage ist der Wert mit 80 % gegenüber dem Wert einer entsprechenden Leistungsklage anzusetzen; bei eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Einzelfälle in alphabetischer Übersicht

Rz. 20 Aufzug Der Einbau eines (Außen-)Aufzugs in einem umgewandelten Altbau ist bauliche Veränderung.[35] Auf die Gestattung seines Einbaus kann nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 ein gesetzlicher Anspruch bestehen. Sie kann dann regelmäßig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden und ist in der Regel weder eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage noch eine unbillige Benachte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Allgemeines und Abgrenzung zu anderen Klagearten

Rz. 93 Bei der Beschlussersetzungsklage handelt es sich um eine Gestaltungsklage. Rz. 94 Mit ihr beantragt der klagende Wohnungseigentümer, dass Gericht möge anstelle der Wohnungseigentümer einen ­Beschluss fassen. Rz. 95 Die vor dem Inkrafttreten des WEMoG in § 21 Abs. 8 WEG a.F. geregelte Klageart ist zum 1.12.2020 in § 44 Abs. 1 WEG übernommen und legaldefiniert worden. Rz....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Sonstige Fälle ordnungsmäßiger Verwaltung (Übersicht über die Rechtsprechung)

Rz. 36 Als Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung, die mit Mehrheit beschlossen und somit vorbehaltlich der Entscheidung für eine Alternative, die ebenfalls einer korrekten Ermessensausübung entspricht, auch verlangt werden können, wurden anerkannt:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / VI. Beispiele zur fehlenden Ordnungsmäßigkeit einzelner Gebrauchsregelungen

Rz. 48 Nach diesen Maßstäben können folgende Gebrauchsregelungen weder beschlossen noch gar verlangt werden:mehr