Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsbeirat

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 9 Hausgeldforderungen: Möglichkeiten und Grenzen

Die Organisation der Hausgeldforderungen durch Beschlüsse und ihre außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung ist eine besondere Herausforderung für eine Verwaltung. Verfügt die GdWE, deren Organ die Verwaltung ist, nicht über ausreichende Mittel, die Forderungen Dritter, z. B. eines Energieversorgers oder der Verwaltung zu begleichen, kann es schnell kalt oder chaotisc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 5.5.4 Pflicht zur Unterlagenherausgabe

Der abberufene Verwalter ist verpflichtet, sämtliche Verwaltungsunterlagen entweder an einen neu bestellten Verwalter oder den nach § 9b Abs. 2 WEG fungierenden Vertreter der GdWE gegenüber dem Verwalter herauszugeben. Hierbei handelt es sich qua Gesetz um den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats. Die Wohnungseigentümer können aber auch einen anderen Eigentümer zum Vertreter ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 4.2 Alternativangebote

In aller Regel bedarf es bei der Wiederbestellung nicht des Einholens von Vergleichsangeboten. Allerdings sind 3 Ausnahmen zu berücksichtigen:[1] Die Verwaltung erfolgt nicht mehr so effizient, wie dies in der Vergangenheit der Fall war; das Verhältnis zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter hat sich aus anderen Gründen verschlechtert; die von dem bisherigen Verwalter angebo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 3.7.2 Unwirksame Vertragsklauseln

Salvatorische Klausel Eine salvatorische Klausel, wonach "unwirksame Vertragsbestimmungen durch eine dem beabsichtigten Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommende Bestimmung zu ersetzen" seien, verstößt gegen das Transparenzgebot und ist unwirksam.[1] Selbstkontrahierungsverbot Nach § 181 BGB darf der Vertreter in aller Regel kein Insichgeschäft tätigen. Er darf ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Anspruch auf einen zertifiz... / 1 Grundsätze

Kein Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters Der Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter besteht nicht, wenn es weniger als 9 Sondereigentumsrechte gibt, ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt.[1] Praxis-Beispiel Beispiele Es gibt in einer Woh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Umfang der Pflichten

Rz. 19 [Autor/Stand] "Für sich und im Zusammenwirken mit anderen". Die Formulierung ist sprachlich verunglückt. "Für sich" bedeutet bei wörtlicher Auslegung, dass der Stpfl. in eigener Sache Auskunft zu erteilen hat. Dies ist wiederum eine Selbstverständlichkeit, wenn man die systematische Stellung des § 17 Abs. 1 beachtet. Es liegt daher nahe, den Begriff "für sich" anderwei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.3 Selbstständige Arbeit, Nr. 3

Rz. 220 § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG betrifft die Einbeziehung von Einkünften aus selbstständiger Arbeit in die beschr. Steuerpflicht. Zum Begriff der selbstständigen Arbeit § 18 EStG; zu künstlerischer Tätigkeit Rz. 124ff. Rz. 221 Der Inlandsbezug bei selbstständiger Arbeit bestand ursprünglich nur darin, dass die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Dies ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zitterbeschluss / 1 Abweichungen vom Gesetz oder der Gemeinschaftsordnung

Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG von den Bestimmungen des WEG abweichende Vereinbarungen treffen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen bedürfen demnach der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Ergänzend sieht § 10 Abs. 3 Satz 1 WEG vor, dass derartige abweichende Vereinbaru...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vollmacht im Wohnungseigentum / 2 Nachweis der Verwalterstellung beim Grundbuchamt

Insbesondere im Rahmen einer Veräußerungszustimmung des § 12 WEG ist der Nachweis der Verwalterstellung dem Grundbuchamt gegenüber in öffentlich beglaubigter Form zu erbringen. Gleiches gilt im Fall der beschlussweisen Aufhebung der Veräußerungszustimmung gemäß § 12 Abs. 4 WEG. Ist der Verwalter ein bauträgerseits eingesetzter Erstverwalter, genügt auch die Vorlage der entsp...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vollmacht im Wohnungseigentum / Zusammenfassung

Begriff Eine Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Der Umfang einer Bevollmächtigung wird dabei stets von dem Vollmachtgeber bestimmt. Da der Verwalter die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gesetzlich vertritt, muss ein Nachweis der Vertretungsmacht von ihm nicht geführt werden, weshalb es keiner Vollmachts- bzw. Ermächtigungsurkunde zum Nachwei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 1 Entwicklung der Ehegattenbesteuerung

Rz. 1 bis 4 einstweilen frei Rz. 5 Das StNG v. 16.12.1954 [1] ging weiterhin von der Zusammenveranlagung aus, erweiterte allerdings die Ausnahmen über die Einkünfte der Ehefrau aus selbstständiger Arbeit in einem dem Ehemann fremden Betrieb hinaus auf Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sowie bestimmte gewerbliche Einkünfte und regelte die damit im Zusammenhang stehenden F...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach IFRS / 6.9 Besondere Angabepflichten im Konzernanhang aus deutscher Sicht

Rz. 199 Aus Sicht deutscher Anwender ist zu beachten, dass der nach IFRS erstellte Konzernabschluss (einschließlich Anhang) grundsätzlich befreiend für den HGB-Konzernabschluss ist.[1] Allerdings sind zusätzlich folgende Angabepflichten (vgl. § 315g Abs. 1 HGB) zu erfüllen:[2] Angaben nach § 313 Abs. 2-3 HGB: Dementsprechend sind bei Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.2 Erscheinungsformen

Rz. 3 Die personen- und beteiligungsgleiche GmbH & Co. KG scheint heute am häufigsten in der Praxis vertreten zu sein. Kennzeichnend für sie ist, dass die Gesellschafter der GmbH und die Kommanditisten der KG identisch sind und in beiden Gesellschaften dieselben Beteiligungsquoten haben. Dadurch verfügen sie in beiden Gesellschaften über den gleichen Gesellschaftereinfluss. E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Arbeitnehmerzahl

Rn. 14 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei dem Kriterium der AN-Zahl wird auf den Jahresdurchschnitt abgestellt (vgl. § 267 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 3). Es ergeben sich demnach die Fragen, wer einerseits als AN gilt und wie andererseits der Jahresdurchschnitt zu bestimmen ist. § 267 Abs. 5 schreibt vor, dass der AN-Begriff die im In- und Ausland beschäftigten AN umfasst, nicht j...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeiner Ausschlusstatbestand

Rn. 83 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ist ein WP oder vBP von der AP einer KapG ausgeschlossen, wenn er bei der zu prüfenden KapG ist. Diese Doppelfunktion des WP als AP und Funktionsträger in der zu prüfenden KapG wird auch als personelle Verflechtung bezeichnet. Aufgrund der jeweiligen Verweise sind ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nichtöffentlichkeit

Begriff Die Eigentümerversammlung ist nicht öffentlich.[1] Die Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung hat zur Folge, dass nur berechtigte Personen an der Versammlung teilnehmen dürfen. Nach dem Gesetz zählen hierzu in erster Linie die Wohnungseigentümer, denn für sie ist die Versammlung als Forum der Entscheidungsfindung gemäß §§ 24, 25 WEG vorgesehen. Ferner ist tei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 2.2.1 Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit

Rz. 24 Mit dem Erfordernis der gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit wird deutlich, dass die Rechtsfolge der Qualifizierung von Aufwendungen als Anschaffungskosten bei sämtlichen Gesellschaftern und nicht bei einzelne eintritt. Das Gesetz macht durch die Formulierung "...in..." ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit deutlich, dass einerseits eine Einflussnahme irrelev...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Informationspflichten des V... / Zusammenfassung

Begriff Der Verwalter fungiert als Organ und nach § 9b Abs. 1 WEG als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber Dritten, hat Beschlüsse durchzuführen und eigenständig Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führen. Ne...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Brandschutz (WEG) / 1.3 Organisation und Aufgabenerledigung durch den Verwalter

Der WEG-Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG berechtigt und verpflichtet, alle Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen. Dies umfasst auch, die für eine ordnungsgemäße Erhaltung, also Instandhaltung und Instandsetzung, des geme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 2.2.2 Keine wesentlichen Möglichkeiten der Einflussnahme

Rz. 25 Zudem darf keine wesentliche Möglichkeit zur Einflussnahme bestehen. Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes muss die Möglichkeit der Einflussnahme von den Gesellschaftern ausgehen. Es genügt daher nicht, wenn diese vom Projektanbieter ausgeübt wird, sei es in seiner Funktion als Gesellschafter oder Geschäftsführer der Gesellschaft.[1] Dies ergibt sich auch vor dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.9.2 Nichteigentümer als Mitglied des Verwaltungsbeirats

Die gesetzliche Regelung in § 29 Abs. 1 Satz 1 WEG sieht als Mitglieder des Verwaltungsbeirats zwingend Wohnungseigentümer vor. Die Wahl eines Nichteigentümers zum Verwaltungsbeirat führt zur Beschlussnichtigkeit. Keine Seltenheit ist es in diesem Zusammenhang, dass insbesondere etwas ältere Wohnungseigentümer ihre Wohnung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf ihre Kinde...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.9 Verwaltungsbeirat

3.9.1 Anzahl der Beiratsmitglieder Seit Inkrafttreten des WEMoG schreibt das WEG keine konkrete Anzahl von Beiratsmitgliedern mehr vor. Abhängig von den konkreten Bedürfnissen der jeweiligen Eigentümergemeinschaft kann die Mitgliederzahl flexibel festgelegt werden. Nach alter Rechtslage musste der Verwaltungsbeirat gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG a. F. aus 3 Wohnungseigentümern ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.10.1 Einberufung bei Fehlen von Verwalter und Beirat

Entgegen eines höchst praktischen Bedürfnisses enthalten Gemeinschaftsordnungen regelmäßig keine Bestimmungen darüber, wie im Fall des Fehlens eines Verwalters und Verwaltungsbeirats die missliche Situation vermieden werden kann, dass entweder alle Wohnungseigentümer zur Versammlung einberufen müssen oder sich ein Wohnungseigentümer gerichtlich ermächtigen lassen muss. Die Be...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.9.3 Teilnahmerecht von Nicht-Wohnungseigentümerbeiräten

Auch wenn in der Gemeinschaftsordnung die Möglichkeit vorgesehen ist, auch Nichtwohnungseigentümer zu Verwaltungsbeiräten bestellen zu können, steht derartigen Beiräten im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung nur ein Teilnahmerecht zu, soweit ihr spezifischer Aufgabenbereich im Hinblick auf Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung betroffen ist. Nehmen sie über diesen Bereic...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.9.1 Anzahl der Beiratsmitglieder

Seit Inkrafttreten des WEMoG schreibt das WEG keine konkrete Anzahl von Beiratsmitgliedern mehr vor. Abhängig von den konkreten Bedürfnissen der jeweiligen Eigentümergemeinschaft kann die Mitgliederzahl flexibel festgelegt werden. Nach alter Rechtslage musste der Verwaltungsbeirat gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG a. F. aus 3 Wohnungseigentümern bestehen. Gerade in kleineren Geme...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.11.2 Unterzeichnung der Niederschrift

In der Praxis entstehen immer wieder vermeidbare Probleme hinsichtlich des Unterschriftenerfordernisses des § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG, wenn weder der Verwaltungsbeiratsvorsitzende noch sein Stellvertreter an der Wohnungseigentümerversammlung teilgenommen haben. Für diesen Fall sollte die Gemeinschaftsordnung eine Lösung bieten.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.9.6 Versicherungsschutz

Auch wenn ohnehin für den Regelfall der unentgeltlichen Tätigkeit des Verwaltungsbeirats eine gesetzliche Haftungsbeschränkung in § 29 Abs. 3 WEG besteht, sollte für Fälle der groben Fahrlässigkeit dennoch für eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für die Verwaltungsbeiratsmitglieder gesorgt werden. Die Beiträge belasten die Gemeinschaft nicht sonderlich, weshalb ein...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.8.2 Fehlen eines Verwalters

Die Gemeinschaftsordnung sollte eine Regelung für den Fall enthalten, dass ein Verwalter fehlt oder zur Vertretung der Eigentümergemeinschaft nicht berechtigt ist. Dann nämlich vertreten nach der Bestimmung des § 9b Abs. 1 Satz 2 WEG sämtliche Wohnungseigentümer als Gesamtvertreter die Gemeinschaft, was insbesondere in größeren Wohnungseigentümergemeinschaften zu erheblichen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.9.5 Haftungsbeschränkung

§ 29 Abs. 3 WEG sieht eine Haftung unentgeltlich tätiger Beiratsmitglieder nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit vor. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit trifft also nur noch entgeltlich tätige Beiratsmitglieder. Freilich kann die Gemeinschaftsordnung auch für Letztere eine entsprechende Haftungsbeschränkung vorsehen.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.9.4 Ersatzbeiratsmitglied

Das Gesetz selbst sieht die Möglichkeit der Bestellung von Ersatzbeiratsmitgliedern nicht vor. Es empfiehlt sich jedenfalls für den Fall, dass Beiratsmitglieder ihr Amt niederlegen, insoweit für Ersatz zu sorgen, was durch Vereinbarung grundsätzlich zulässig ist.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 2.3 Verstoß gegen weitere zwingende WEG-Vorschriften

Als gesetzliche Verbote i. S. v. § 134 BGB gelten des Weiteren die folgenden unabdingbaren Vorschriften des WEG selbst. Hier kann also auch nicht wirksam Abweichendes in der Gemeinschaftsordnung vereinbart werden. § 5 Abs. 2 WEG: Zwingende Bestandteile des Gemeinschaftseigentums können nicht zu Sondereigentum erklärt werden Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Siche...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.8.3.3 Ermächtigung zur Sachverständigenbeauftragung

Insbesondere im Fall von Feuchtigkeitsschäden sollten unverzüglich Maßnahmen der Ursachenerforschung eingeleitet werden. In aller Regel wird insoweit kein Weg an einer entsprechenden Sachverständigenbegutachtung vorbeiführen. Wiederum in aller Regel zeigen sich Feuchteerscheinungen im Bereich von Sondereigentumseinheiten. Sollte Ursache für Schäden am Gemeinschaftseigentum e...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.8.3.2 Ermächtigung zur Auftragsvergabe

Auch was die Ermächtigung des Verwalters zur eigenständigen Auftragsvergabe im Rahmen der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums, also seiner Instandhaltung- und Instandsetzung, betrifft, ist wiederum die Größe bzw. das zur Verfügung stehende Finanzvolumen der jeweils verwalteten Gemeinschaft von Bedeutung. Auch insoweit empfiehlt es sich, bereits in der Gemeinschaftsordnung f...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 303b Datenz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt. Bis zum 31.12.2011 wurden die Bildung eines Beirates bei der Arbeitsgemeinschaft für Aufgaben der Datentransparenz und dessen Zusammensetzung geregelt. Rz. 2 Das Gesetz zur Verb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 24): Ausübu... / V. KI Avatare als Beirat/Aufsichtsrat

1. Aufsichtsrat im aktienrechtlichen Sinne Gemäß § 100 Abs. 1 S. 1 AktG können Mitglieder des Aufsichtsrats im aktienrechtlichen Sinne nur natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen sein. Selbst wenn KI-Systeme in Zukunft als Rechtssubjekt anerkannt werden würden, wäre eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mangels erforderlicher persönlicher Verantwortlichkeit[9] rechtli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 24): Ausübu... / 2. Aufsichtsrat ohne aktienrechtliche Berechtigung

Der Einsatz eines KI Avatars als Mitglied des Aufsichtsrats einer GmbH stößt auf erhebliche rechtliche Hürden. Zwar bestehen keine spezifischen gesetzlichen Bestimmungen im GmbHG hinsichtlich der Anforderungen an ein Aufsichtsratsmitglied, allerdings wird aus haftungsrechtlichen Gründen überwiegend in entsprechender Anwendung von § 100 Abs. 1 S. 1 AktG gefordert, dass Mitgli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 24): Ausübu... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Lara Weigand, wissenschaftliche Mitarbeiterin[*] Die rasante Entwicklung künstlicher Intelligenz eröffnet neue Möglichkeiten auch im Gesellschaftsrecht, wirft jedoch zugleich grundlegende rechtliche Fragen auf. Können KI-Avatare eines verstorbenen Gesellschafters Stimmrechte ausüben oder als Beirats- oder Schiedsinstanz fungie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 24): Ausübu... / 1. Aufsichtsrat im aktienrechtlichen Sinne

Gemäß § 100 Abs. 1 S. 1 AktG können Mitglieder des Aufsichtsrats im aktienrechtlichen Sinne nur natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen sein. Selbst wenn KI-Systeme in Zukunft als Rechtssubjekt anerkannt werden würden, wäre eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat mangels erforderlicher persönlicher Verantwortlichkeit[9] rechtlich nicht möglich.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 24): Ausübu... / I. Einleitung: Was kann, darf und soll KI?

Im Dokumentarfilm "Eternal You – Vom Ende der Endlichkeit" wird die Geschichte der Südkoreanerin Jang Ji Sung erzählt. Sie trauert um ihre Tochter, die im Alter von nur sieben Jahren gestorben ist. In einem virtuellen Raum begegnet die Mutter einem scheinbar lebensechten Avatar der Tochter. Die Mutter chattet über die Tastatur mit dem Avatar. Ethisch und psychologisch werfen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Protokoll der Eigentümerver... / 3 Form

Die Niederschrift über die Wohnungseigentümerversammlung ist in Schriftform zu verfassen. Dies ergibt sich zum einen aus der Bezeichnung "Niederschrift" sowie dem Unterschriftenerfordernis des § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG. Hiernach ist die Niederschrift von dem Vorsitzenden der Versammlung – in aller Regel also dem Verwalter – und einem Wohnungseigentümer zu unterzeichnen. Soweit ein...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Protokoll der Eigentümerver... / 9 Rechtsprechungsübersicht

Berichtigungsanspruch Das Rechtsschutzinteresse an der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs auf Berichtigung des Protokolls einer Wohnungseigentümerversammlung ist nur gegeben, wenn sich die Rechtsposition des Anspruchstellers durch die begehrte Änderung verbessern oder zumindest rechtlich erheblich verändern würde.[1] Der einzelne Wohnungseigentümer kann seinen Anspru...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Protokoll der Eigentümerver... / 2.1 Regelung durch Geschäftsordnungsbeschluss

Selbst wenn der Verwalter als Versammlungsleiter fungiert, können die Wohnungseigentümer zur Geschäftsordnung beschließen, dass z. B. ein Wohnungseigentümer ggf. in seiner Funktion als Mitglied des Verwaltungsbeirats die Niederschrift erstellt. Beschluss über die Wahl des Erstellers des Versammlungsprotokolls TOP XX: Wahl des Erstellers der Niederschrift Die Wohnungseigentüme...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Protokoll der Eigentümerver... / Zusammenfassung

Begriff Nach der Bestimmung des § 24 Abs. 6 WEG sind die in der Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse in eine Niederschrift (Protokoll)[1] aufzunehmen. Diese ist von dem Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter und einem Wohnungseigentümer und, falls ein Verwaltungsbeirat bestellt ist, auch von dessen Vorsitzenden oder seinem Vertreter zu unterschreiben. Jeder Wohnu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Protokoll der Eigentümerver... / 3.1 Wechsel im Versammlungsvorsitz

Insbesondere im Fall der Verwalterabberufung oder auch im Fall der Amtsniederlegung durch den Verwalter kommt es zum Wechsel im Versammlungsvorsitz, so die Eigentümerversammlung noch fortgeführt werden soll. Entsprechendes kann erforderlich werden, wenn etwa der Verwalter wegen persönlichen Anfeindungen den Versammlungsvorsitz abgeben, aber die weitere Durchführung der Versa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Protokoll der Eigentümerver... / 8.1 Berichtigung durch Ersteller/Unterzeichner

Der Ersteller der Niederschrift kann zusammen mit den weiteren Unterzeichnern jederzeit eine fehlerhafte Niederschrift korrigieren.[1] Freilich sind die Wohnungseigentümer hiervon in Kenntnis zu setzen. Ist der Verwalter zur Übersendung der Niederschrift verpflichtet, hat er die korrigierte Fassung der Niederschrift den Wohnungseigentümern zu übersenden. Ist eine Übersendung...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Protokoll der Eigentümerver... / 3.3 Qualifizierte Protokollierungsklausel

Anders ist dies zu beurteilen, wenn die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung oder eine nachfolgende Vereinbarung der Wohnungseigentümer die Wirksamkeit der jeweiligen Beschlussfassung von einer Aufnahme in die Niederschrift abhängig macht. Dann sind die Beschlüsse erst wirksam gefasst, wenn sie tatsächlich auch in der Versammlungsniederschrift ordnungsgemäß wiedergege...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Protokoll der Eigentümerver... / 3.4 Öffentliche Beglaubigung

In bestimmten Fällen muss die Eigenschaft, Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu sein, nachgewiesen werden. Dies ist allgemein dann der Fall, wenn wie etwa im Grundbuchverfahren gemäß § 29 GBO die Vorlage öffentlich beglaubigter Urkunden vorgesehen ist. Wichtigstes Beispiel ist in diesem Zusammenhang die Veräußerungszustimmung des Verwalters gemäß § 12 WEG. Denn d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerwechsel im Wohnun... / Zusammenfassung

Begriff Ein Eigentümerwechsel kann im Wege der rechtsgeschäftlichen Veräußerung erfolgen. Hierunter fällt der vertragliche Erwerb von Sondereigentum (z. B. durch Kaufvertrag oder Schenkung). Ferner kann ein Eigentümerwechsel durch Erbfolge oder Zwangsversteigerung erfolgen. Praktische Relevanz hat der Eigentümerwechsel in erster Linie hinsichtlich der Zahlungspflichten des n...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 4.1 Grundsätze

Im Fall der Amtsbeendigung – aus welchem Grund auch immer – hat der Verwalter sämtliche Verwaltungsunterlagen herauszugeben.[1] Er hat diejenigen Unterlagen herauszugeben, die er aufgrund eigener Verwaltertätigkeit erlangt hat[2], die aus der Geschäftsbesorgung resultieren[3] und die er von seinem Amtsvorgänger erhalten hat.[4] Zu übergeben sind stets die Originalunterlagen. Die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 3.1.2 Grenzen

Allgemein setzt das Missbrauchs- und Schikaneverbot dem Einsichtsbegehren der Wohnungseigentümer Grenzen. Ob diese Grenzen überschritten sind, richtet sich maßgeblich nach den Umständen des konkreten Einzelfalls. Zu beachten ist jedenfalls grundsätzlich, dass der Anspruch auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen nicht auf eine nur einmalige Einsichtnahme beschränkt ist.[1] ...mehr