Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsbeirat

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.2 Zuständigkeitsfragen

Tz. 245 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Zur zivilrechtlichen Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung gehört, dass diese von den dafür zuständigen Organen vorgenommen wird. So ist zB für die Änderung eines Anstellungsvertrags grds die Gesellschafterversammlung zuständig (Ausnahme bei abweichender Satzungsregelung). Wird ein Anstellungsvertrag ohne den notwendigen Beschl der Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SEStEG (S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haskamp, Gleichgerichtete Interessen iSd § 8c Abs 1 S 3 KStG – Zugleich Bespr des Urt des Nds FG v 26.02.2015–6 K 424/13, DStR 2015, 1593; Krüger/Bakeberg, Neues zu gleichgerichteten Interessen beim Unternehmenskauf – Zugleich Anm zum BFH-Urt v 22.11.2016 – I R 30/15, Ubg 2018, 523; Ronneberger, Wann hat eine Erwerbergr gleichgerichtete Interessen gem § 8c KStG?, NWB 2017, 313...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8c KStG allgemein:

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss / 2.3 Personenhandelsgesellschaft

Bei den Personenhandelsgesellschaften stellen die persönlich haftenden Gesellschafter den Jahresabschluss auf. Die Feststellung des Jahresabschlusses ist eine den Gesellschaftern obliegende Angelegenheit der laufenden Verwaltung. Sie wird regelmäßig von einer allgemeinen Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag gedeckt.[1] Es handelt sich also unter Aufgabe einer früheren Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss / 2.5 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Bei der GmbH stellen die Geschäftsführer den Jahresabschluss auf.[1] Die Feststellung obliegt grundsätzlich der Gesellschafterversammlung.[2] Die Gesellschafter beschließen mit einfacher Mehrheit.[3] Das Feststellungsrecht der Gesellschafterversammlung ist nachgiebigen Rechts.[4] Das Recht auf Feststellung kann z. B. auf einen Beirat oder einen Gesellschafterausschuss übertra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 34a EStG ist durch G. v. 14.8.2007[1] mit Wirkung ab Vz 2008 eingeführt worden (§ 52 Abs. 34 EStG). Bilanzierenden Einzel- und Mitunternehmern wird das Wahlrecht eingeräumt, mit ihren Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit (Gewinneinkünfte) in vergleichbarer Weise wie Kapitalgesellschaften steuerlich belastet zu werden. Hi...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wachsende Vereine strukturi... / 4.5 Weitere Unterstützung

Neben Arbeitsgruppen gibt es folgende Unterstützungsmöglichkeiten für den Vorstand: Beirat: Der Beirat soll den Vorstand in Sachfragen beraten. Das erspart Recherchen und dient der Vorbereitung von Entscheidungen. Idealerweise gewinnt man für den Beirat Mitglieder (z. B. Manager), die ihre Kompetenzen und Erfahrungen einbringen und ihre persönlichen Netzwerke zur Verfügung st...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 77b Besonde... / 2.2 Jährlicher Beteiligungsbericht zur Information der Vertreterversammlung auf Bundesebene

Rz. 4 Nach Abs. 2 Satz 1 ist der KBV-/KZBV-Vorstand verpflichtet, zur Information der Vertreterversammlung der KBV bzw. der KZBV jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Das aus der rechtlichen und organisatorischen Verselbständigung der Beteiligungsgesellschaften folgende höhere Maß an Autonomie bei der Aufgabenerfüllung führt i. d. R. zu einem Informationsverlust b...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1 Steuerberater als Beirat bei der GmbH

1.1.1 Wesentliche Inhalte Ein Beirat (auch Verwaltungsrat oder Gesellschafterausschuss) ist bei keiner Gesellschaft zwingend vorgeschrieben, kann aber bei allen freiwillig errichtet werden, soweit es der Gesellschaftsvertrag vorsieht.[1] Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entsc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Beirat gem. § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG [1] oder Aufsichtsrat gem. § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG [2] einer Gesellschaft ist ihm nach § 15 Nr. 6 BOStB grundsätzlich erlaubt. 1.1 Steuerberater als Beirat bei der GmbH 1.1.1 Wesentliche Inhalte Ein Beirat (auch Verwaltungsrat oder Gesellschafterausschuss) ist bei keiner Gesellschaft zwingend vorgeschriebe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretung in der Eigentüme... / 1 Grundsätze

Teilnahmeberechtigte Personen Die Eigentümerversammlung ist eine private, nicht öffentliche Veranstaltung. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die Inhaber eines Stimmrechts sind, unabhängig davon, ob sie an deren Ausübung gehindert sind oder nicht. Hierzu gehören neben allen Wohnungseigentümern auch diverse andere Personen wie Testamentsvollstrecker, Insolvenz-, Zwangs- u...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.2 Besonderheiten

Die Beiratstätigkeit ist keine Tätigkeit, die der Steuerberater "nebenbei" ausführen kann. I. d. R. wird von jedem Beiratsmitglied sorgfältige und aktive Mitarbeit gefordert. Der Steuerberater muss daher ausreichend Zeit und Interesse haben, um sich den vielfältigen Aufgaben eines Beiratsmitglieds widmen zu können. Praxis-Tipp Vereinbarungen eingehend prüfen Vor der Bestellung...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle: Steuerberater als Beirat und Aufsichtsrat, Treuhänder bei der Erbfolge oder Praxistreuhänder

Zusammenfassung Die Tätigkeit des Steuerberaters als Beirat oder Aufsichtsrat einer Gesellschaft ist ihm grundsätzlich erlaubt. Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entscheidungsfindung im Unternehmen als Beiratsmitglied ausgewählt, das dann im Rahmen der Kompetenzen, die dem Bei...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.1 Wesentliche Inhalte

Ein Beirat (auch Verwaltungsrat oder Gesellschafterausschuss) ist bei keiner Gesellschaft zwingend vorgeschrieben, kann aber bei allen freiwillig errichtet werden, soweit es der Gesellschaftsvertrag vorsieht.[1] Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entscheidungsfindung im Untern...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2 Steuerberater als Aufsichtsrat bei der AG bzw. GmbH

1.2.1 Wesentliche Inhalte Die Mitwirkung in einem Aufsichtsrat ist für den Steuerberater zulässig, soweit sie sich auf die wirtschaftsberatende Tätigkeit beschränkt. Jegliche gewerbliche Tätigkeit muss unterbleiben, genauso wie die Übernahme von Aufgaben, die zur laufenden Geschäftstätigkeit gehören. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands (§ 84 AktG)[1] und ber...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.3 Haftungsfallen

Die Rechte und Pflichten der Beiratsmitglieder bestimmen sich nach der Ausgestaltung und den Aufgaben des Beirats. Der Steuerberater als Beiratsmitglied ist dem Gesellschaftsinteresse verpflichtet und muss gegenüber der Gesamtheit der Gesellschafter Auskunft erteilen. Auch wenn der Steuerberater als Beiratsmitglied kein Gesellschafter ist, obliegen ihm gesellschaftsrechtlich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Beirat oder Aufsichtsrat einer Gesellschaft ist ihm grundsätzlich erlaubt. Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entscheidungsfindung im Unternehmen als Beiratsmitglied ausgewählt, das dann im Rahmen der Kompetenzen, die dem Beirat laut Gesell...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
WEG-Vorschriften, unabdingbare / 2.8 Gerichtliches Verfahren (§§ 43 ff. WEG)

Schließlich können auch keine abweichenden Vereinbarungen hinsichtlich der Bestimmungen über das gerichtliche Verfahren der §§ 43 ff. WEG getroffen werden. In bestimmten Bereichen können jedoch Schiedsabreden vereinbart werden. Wichtig Kein Schlichtungsversuch bei Anfechtungsklage Enthalten Teilungserklärung und/oder Gemeinschaftsordnung eine Vereinbarung, wonach bei Streitigk...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Treuhandtätigkeit im Zusammenhang mit der Erbfolge

2.1 Wesentliche Inhalte Nach § 1814 BGB [1] (bis 31.12.2022: § 1896 BGB a. F.) kann eine Betreuung nur dann erfolgen, wenn bei der volljährigen betroffenen Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die auf einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung beruht. Zu Krankheit oder Behinderung muss ein Fürsorgebedürfnis hinzukommen. Eine B...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4 Sonderfall: Praxistreuhänder nach § 71 StBerG

4.1 Wesentliche Inhalte Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters auf einen seiner Erben, der im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsträgers noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen nach § 3 StBerG befugt ist, übertragen werden, kann auf Antrag der Erben die zuständige Steuerberaterkammer für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren einen Steuerberater zum Treuhänder...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Prüfungsbefugnis des Eigent... / Zusammenfassung

Begriff Der Verwalter hat nach § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG für jedes Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen, der die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die anteilige Kostentragungspflicht und die Beitragsleistungen zur Erhaltungsrücklage und weiter gebildeten Rücklagen enthält. Daneben hat der Verwalter gemäß § 2...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.2 Besonderheiten

Wichtig Interessenkollision droht Berufsrechtlich ist dem Steuerberater die Tätigkeit untersagt – Gefahr der Interessenkollision – wenn er die Gesellschaft in steuerlichen Angelegenheiten vertritt. Zu beachten ist auch nach §§ 114, 113 AktG, dass Beratungsverträge zwischen einer AG und einem Unternehmer, der Mitglied des Aufsichtsrats ist, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.1 Wesentliche Inhalte

Die Mitwirkung in einem Aufsichtsrat ist für den Steuerberater zulässig, soweit sie sich auf die wirtschaftsberatende Tätigkeit beschränkt. Jegliche gewerbliche Tätigkeit muss unterbleiben, genauso wie die Übernahme von Aufgaben, die zur laufenden Geschäftstätigkeit gehören. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands (§ 84 AktG)[1] und beruft sie ab.[2] Rechtsgrun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater als Aufsichtsrat haftet aus Vertrag i. V. m. §§ 111, 116 AktG, und aus Gesetz gem. §§ 48 und 117 AktG sowie u. U. aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff. BGB. Ansprüche gegen den Aufsichtsrat bestehen nicht, wenn dieser Pflichten verletzt hat, ihm jedoch kein kausaler Schaden nachgewiesen werden kann, weil die Insolvenz der Gesellschaft nicht auf das Verha...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Wesentliche Inhalte

Nach § 1814 BGB [1] (bis 31.12.2022: § 1896 BGB a. F.) kann eine Betreuung nur dann erfolgen, wenn bei der volljährigen betroffenen Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die auf einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung beruht. Zu Krankheit oder Behinderung muss ein Fürsorgebedürfnis hinzukommen. Eine Betreuung kann nur dann ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Insolvenzberatung beim Mandanten

Mit Insolvenz ist der Steuerberater konfrontiert bei Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit des eigenen Mandanten. Hier kann der Steuerberater den Mandanten beraten, wie die Krise u. U. überwunden werden kann. Achtung Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz seit dem 1.1.2021 Im Rahmen des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1 Wesentliche Inhalte

Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters auf einen seiner Erben, der im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsträgers noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen nach § 3 StBerG befugt ist, übertragen werden, kann auf Antrag der Erben die zuständige Steuerberaterkammer für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren einen Steuerberater zum Treuhänder bestellen.[1] In Ausna...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Tätigkeit für den Insolvenzverwalter

Häufig benötigen Rechtsanwälte, die zum Insolvenzverwalter bestellt worden sind, die Mithilfe eines Steuerberaters bei der Erstellung der Insolvenzunterlagen, insbesondere der Jahresabschlüsse des Schuldners. War der Schuldner vor der Insolvenz Mandant des Steuerberaters, wird sich der Steuerberater u. U. dem Risiko ausgesetzt sehen, dass der Insolvenzverwalter nach Vorlage d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6 Steuerberater als Nachlassverwalter

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Nachlassverwalter ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 15 Nr. 8 BOStB gestattet.[1] Die Nachlassverwaltung empfiehlt sich in Fällen, in denen die Nachlasswerte unklar sind, insbesondere bei komplexen Konstellationen, wenn z. B. ein Unternehmen oder ein Gesellschaftsanteil Nachlassbestandteil ist. In der Praxis wird ein Steuerberater N...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Steuerberater als Nachlasspfleger

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Nachlasspfleger ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG, § 15 Nr. 8 BOStB grundsätzlich erlaubt.[1] Da der Pfleger gerichtlich bestellt wird, ist diesem auch gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 RDG das Erbringen von Rechtsdienstleistungen im Rahmen seines Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erlaubt. 2.3.1 Wesentliche Inhalte Die Nachlasspflegschaft ist in...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4 Steuerberater als Vormund

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Vormund ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG, § 15 Satz 1 Nr. 8 BOStB erlaubt.[1] In der Praxis wird der Steuerberater wohl nur dann Vormund, wenn er aufgrund eines Testaments von Mandanten für dessen minderjährige Kinder dazu berufen wird (§ 1782 Abs. 1 BGB). Dies dürfte in der gesamten Berufszeit nur vereinzelt vorkommen. Meist wird si...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2 Besonderheiten

Die Person des künftigen Praxisnachfolgers muss spätestens zum Zeitpunkt der Bestellung des Praxistreuhänders feststehen. Eine Bestimmung der Person des Nachfolgers durch den verstorbenen Praxisinhaber ist nicht erforderlich. Ein zeitnaher Antrag seitens der Erben – nach erfolgter Absprache mit dem geeigneten Treuhänder – ist notwendig, damit die Steuerberaterkammer nicht ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Tätigkeit als Insolvenzverwalter

Als Insolvenzverwalter werden üblicherweise Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer eingesetzt. Der Insolvenzverwalter hat das Vermögen im Fall des Insolvenzverfahrens in Besitz zu nehmen und es für den Gläubiger zu sichern. Der Insolvenzverwalter muss prüfen, ob das Unternehmen in Teilen oder in unveränderter Struktur oder Organisation weitergeführt werden kann. Ist dies nicht ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 Steuerberater als Testamentsvollstrecker

Steuerberater dürfen Testamentsvollstrecker sein.[1] Laut BGH ist die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers (§§ 2197 ff. BGB) keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i. S. v. Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG. Laut Rechtsdienstleistungsgesetz ist die Testamentsvollstreckung ausdrücklich erlaubte Nebenleistung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 RDG). Die Tätigkeit als Testamentsvollstrecke...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater sollte sich strikt an den Aufgabenkatalog laut "Bestallungsurkunde" halten und im Zweifel immer Rücksprache mit dem Nachlassgericht nehmen. Nach der Inbesitznahme des Nachlasses muss der Nachlasspfleger beim Nachlassgericht ein Nachlassverzeichnis einreichen (§ 1802 BGB a. F.): Er muss die Überschuldung des Nachlasses prüfen und ggf. nach § 317 InsO ein Nac...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4.3 Haftungsfallen

Grundsätzlich ist der von den Eltern des Mündels benannte Steuerberater (§ 1782 Abs. 1 BGB) zur Übernahme der Vormundschaft nach § 1785 BGB verpflichtet. Ihm stehen u. U. die nach § 1785 Abs. 1 BGB bestimmten Ablehnungsmöglichkeiten zu. Auf jeden Fall muss der Steuerberater aber beachten, dass derjenige, der die Übernahme einer Vormundschaft ohne Grund ablehnt, bei Verschuld...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5.2 Haftungsfallen

Der Betreuer ist innerhalb seines Aufgabenkreises gesetzlicher Vertreter der betreuten Personen (§ 1823 BGB).[1] Aus Rechtsgeschäften des Betreuers im zugewiesenen Aufgabenkreis wird allein der Betreute berechtigt und verpflichtet (§ 164 Abs. 1 BGB). Wichtig Einschränkungen durch das Betreuungsgericht Die gesetzliche Vertretungsmacht des Betreuers ist eingeschränkt; bestimmte ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6.3 Haftungsfallen

Die Aufgaben eines Nachlassverwalters sind sehr haftungsträchtig. Der Steuerberater sollte das Amt also nur übernehmen, wenn er ausreichend Zeit und erforderliche wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse hat. Im Zweifel sollte er sich auf eigene Kosten während der Amtsinhaberschaft Rechtsrat einholen. Sogleich nach seiner Bestellung muss der Steuerberater als Nachlassverwalt...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6.1 Wesentliche Inhalte

Die Nachlassverwaltung ist ein Sonderfall der Nachlasspflegschaft. Sie dient der Befriedigung der Nachlassgläubiger und ist in §§ 1975, 1976 bis 1979 und 1981 bis 1989 BGB geregelt.[1] Die Anordnung der Nachlassverwaltung ist kein Mittel zur Überwindung fehlender Mitwirkungsbereitschaft bzw. der Passivität einzelner Miterben bei der Nachlassauseinandersetzung, sofern von die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.3 Haftungsfallen

Grundsätzlich hat der Praxistreuhänder gegenüber den Mandanten des Praxisnachfolgers die gleichen Pflichten, wie gegenüber eigenen Mandanten und wie sie sich aus dem Steuerberatungsgesetz und der Berufsordnung ergeben. In der Rechtsprechung wird überwiegend die direkte Haftung des Praxistreuhänders gegenüber den Mandanten bejaht.[1] Der Praxistreuhänder sollte das Amt nur anne...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Besonderheiten

Die Nachlasspflegschaft wird lt. § 1885 BGB ab 1.1.2023 vom Nachlassgericht anordnet, das einen geeigneten Pfleger auswählt und ihn bestellt, nachdem er sich zur Übernahme des Amts bereit erklärt hat. Die Vorschriften des Betreuungsrechts (§§ 1814 ff. BGB) sind gem. § 1888 Abs. 1 BGB auf sonstige Pflegschaften (§§ 1882 bis 1887 BGB) entsprechend anwendbar, soweit sich nicht ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4.2 Besonderheiten

Der Wirkungskreis des Vormunds umfasst die gesamte Personen- und Vermögenssorge einschließlich der Vertretung des Mündels auf beiden Gebieten (§ 1789 Abs. 1 Satz 1 BGB). Er endet dort, wo für Angelegenheiten des Mündels ein Pfleger bestellt ist (§ 1789 Abs. 1 Satz 2 BGB), wo die Vertretungsmacht des Vormunds wegen möglicher Interessenkonflikte kraft Gesetzes ausgeschlossen i...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Steuerberater als Betreuer

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Betreuer ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG, § 15 Satz 1 Nr. 8 BOStB gestattet.[1] Auch als Betreuer wird der Steuerberater wohl nur in Ausnahmefällen tätig werden, z. B. aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses zu einem Mandanten, der ihn in seiner Betreuungsverfügung als Betreuer ausgewählt hat. Im günstigsten Fall hat der M...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3 Tätigkeit bei Insolvenzen

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Insolvenzverwalter ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 15 Nr. 9 BOStB grundsätzlich erlaubt.[1] Die Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit einer Krise fällt unter die erlaubte Sanierungsberatung, weil dies im Wesentlichen wirtschaftliche Beratungsanteile betrifft.[2] Soweit rechtliche Fragen zu klären sind, gilt § 5 Abs. 1 RDG: Erlaub...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6.2 Besonderheiten

Mit Anordnung der Nachlassverwaltung (§ 1981 BGB) geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass analog zum Insolvenzverfahren (§ 80 InsO) auf den Nachlassverwalter über (§ 1984 BGB). Allerdings bleibt der Erbe Rechtsträger des Nachlassvermögens und Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten. Der Nachlassverwalter ist nicht etwa treuhänderischer Inhaber des Nachl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5.1 Besonderheiten

Die Anordnung einer Betreuung bedeutet nicht die Entmündigung oder Entrechtung des Betroffenen. Die betreute Person bleibt weiterhin geschäftsfähig. Eine Betreuung darf nicht länger als notwendig dauern. Dementsprechend wird in die gerichtliche Entscheidung ein festes Datum für eine Überprüfung der Betreuung und ihrer weiteren Notwendigkeit aufgenommen. Nach spätestens 5 Jahr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.1 Wesentliche Inhalte

Die Nachlasspflegschaft ist in §§ 1960 ff. BGB geregelt. Die Nachlasspflegschaft kann in folgenden Fällen vom Nachlassgericht[1] angeordnet werden:[2] Der Erbe ist dem zuständigen Nachlassgericht unbekannt.[3] Der Erbe hat die Erbschaft noch nicht angenommen. Der Erbe ist bekannt, es steht aber noch nicht fest, ob er die Erbschaft annimmt. In allen Fällen muss ein Bedürfnis nach...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4.1 Wesentliche Inhalte

Die Vormundschaft ist die Wahrnehmung einer Fürsorgepflicht für eine minderjährige Person und deren Vermögen. Sie ist geregelt in §§ 1773 ff. BGB. Als Vormund berufen ist, mit der Folge, dass das Familiengericht ihn bei der Auswahl des Vormunds nicht übergehen darf, wer durch letztwillige Verfügung der beiden Eltern des Mündels als Vormund benannt ist (§ 1777 Abs. 3 BGB a. F...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
WEG-Vorschriften, unabdingbare / 1.4 Höchstdauer der Bestellung/Wiederbestellung (§ 26 Abs. 2 i. V. m. Abs. 5 WEG)

Gemäß § 26 Abs. 2 WEG darf die Bestellung höchstens auf 5 Jahre – bei einer Erstverwalterbestellung nach Begründung des Wohnungseigentums höchstens auf 3 Jahre – vorgenommen werden. Ein Beschluss über die Wiederbestellung des Verwalters darf frühestens ein Jahr vor Ablauf der Bestellungszeit gefasst werden. Auch dies kann durch Vereinbarung nicht abweichend geregelt werden.[...mehr