Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsbeirat

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentümergemeinschaft / Zusammenfassung

Begriff Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, wird Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft, die mit Stimmenmehrheit Beschlüsse auch gegen den Willen des Einzelnen fassen und durchsetzen kann. Die Auflösung der Gemeinschaft kann nicht verlangt werden. Mindestens einmal im Jahr muss eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ges...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein hoher Beschäftigungsstand und eine anhaltend hohe Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften lässt den Arbeitsmarkt in Deutschland nach der in der Gesetzesbegründung zum Qualifizierungschancengesetz geäußerten Auffassung der Bundesregierung auf Vollbeschäftigung zusteuern. Zugleich wird aber auf den sich in immer kürzeren Abständen wandelnden Arbeitsmarkt hingewi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jobcenter / 2.2.3 Örtlicher Beirat

Bei den gemeinsamen Einrichtungen wird ein örtlicher Beirat gebildet.[1] Dieser berät die gemeinsame Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbraucher-/Patientenberatung / 3 Vergabe der Fördermittel

Die Förderung einer Einrichtung zur Verbraucher- und Patientenberatung setzt deren Nachweis über ihre Neutralität und Unabhängigkeit voraus. Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft der GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Die Fördermittel werden jeweils für eine Laufzeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Risikostrukturausgleich (RSA) / 3 Reform des RSA im Jahr 2020

Mit dem am 1.4.2020 in Kraft getretenen "Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG)" soll auch der RSA mit dem Ziel gleicher Wettbewerbsbedingungen und der Stärkung der Manipulationsresistenz sowie der Präventionsorientierung weiterentwickelt werden. Zur systematischen Fortentwicklung und zur Reduzierung von strukturellen Fehld...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Entlastung des Verwalters / 3.4 Wissenszurechnung des Verwaltungsbeirats

Nach § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG soll u. a. die Jahresabrechnung vor Beschlussfassung über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge vom Verwaltungsbeirat geprüft werden. Demgegenüber scheiden bei erteilter Verwalterentlastung Ansprüche gegen den Verwalter aus, die bei zumutbarer Prüfung erkennbar gewesen waren. Praxis-Beispiel Die Fehlbuchung Im Beispiel oben war es a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Entlastung des Verwalters / 2 Rechtslage prüfen

Gesetzlich hat der Verwalter keinen Anspruch auf Entlastung. Ein Anspruch auf Entlastung kann sich allerdings aus einer entsprechenden Regelung im Verwaltervertrag oder in der Gemeinschaftsordnung ergeben.[1] Musterklausel: Regelung über die Entlastung des Verwalters im Verwaltervertrag "Nach Erstattung des Jahresberichts durch den Verwalter und des Prüfberichts des Verwaltun...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonderumlage / 2.2 Erhaltungsmaßnahmen

Die Maßnahmen der laufenden Erhaltung, also der Instandhaltung und Instandsetzung, werden in aller Regel aus den laufenden Hausgeldern gemäß Wirtschaftsplan finanziert und in einer entsprechenden Kostenposition berücksichtigt. Grundsätzlich ist bei Erhaltungs- bzw. Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu beachten, dass lediglich die Beschlussfassung über die entspre...mehr

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Entlastung des Verwalters / 4.1 Allgemein

Soweit nicht die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung oder eine anderweitige Vereinbarung der Wohnungseigentümer etwas anderes bestimmt, beschließen die Wohnungseigentümer über die Entlastung des Verwalters im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung. Praxis-Tipp Empfehlenswerter Versammlungsablauf Konkret sollte der Verwalter im Laufe der Wohnungseigentümerversammlung ...mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 1.1 Verwaltungsmaßnahmen

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 obliegt nach § 18 Abs. 1 WEG der GdWE die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Insoweit obliegen sämtliche Verwaltungsmaßnahmen betreffend das gemeinschaftliche Eigentum der GdWE. Im Innenverhältnis zu den Wohnungseigentümern ist sie demnach auch zur Organisation der Beschlussfassung und sodann zur Beschlussausführung verpflichtet....mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 1.2.1 Grundsätze

Für Pflichtverletzungen ihres Organs haftet die GdWE entsprechend § 31 BGB. Infolge einer Pflichtverletzung des Verwalters geschädigte Wohnungseigentümer haben keinen unmittelbaren Schadensersatzanspruch mehr gegen den Verwalter aus dem Verwaltervertrag. Seit Inkrafttreten des WEMoG entfaltet dieser keine Schutzwirkung mehr für die Wohnungseigentümer.[1] Praxisrelevante Haftu...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 2.6.1 Kurzzeitige Kreditaufnahme

Regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht ein Mehrheitsbeschluss, der kurzfristige Liquiditätsengpässe vermeiden soll.[1] Folgende Voraussetzungen sind zu beachten: Der Kreditbetrag sollte nicht eine Summe übersteigen, die das 3-fache der monatlichen Hausgeldzahlungen der Gesamtgemeinschaft übersteigt.[2] Des Weiteren ist natürlich zu beachten, dass eine entsprechende B...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonderumlage / 2.3 Bauliche Veränderung

Maßnahmen der baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums müssen nicht stets und zwangsläufig nur im Sinne eines oder einzelner Wohnungseigentümer liegen. Maßnahmen baulicher Veränderung können durchaus auch dem Interesse einer Mehrheit der Wohnungseigentümer dienen. Praxis-Beispiel Bauliche Veränderung im Interesse mehrerer Eigentümer Es kann durchaus im Interesse vieler...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Entlastung des Verwalters / 7 Rechtsprechungsübersicht

Ausgeschiedener Verwalter Auch ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem ausgeschiedenen Verwalter Entlastung erteilt wird, steht im Grundsatz nicht in Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung.[1] Jahresabrechnung, fehlerhafte Es entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, dem Verwalter und dem Beirat Entlastung zu erteilen, wenn die von der Entlastung umfasste Abrechnung ...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 6.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Zur Organschaft hat der EuGH in einer wichtigen Frage für Entwarnung gesorgt. Unklar war nach einer früheren Entscheidung des EuGH[1], ob Innenumsätze innerhalb eines Organkreises steuerbar sein können oder als nicht...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Technische Verwaltung und b... / 5 Praktische Durchführung einer Erhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahme

Kurzübersicht Instandsetzungsauftrag (Beispiel: Fassadenanstrich)mehr

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Technische Verwaltung und b... / 2.3.3 Übertragung von Entscheidungskompetenzen auf den Verwalter

Fraglich war, ob Kompetenzen nicht teilweise (also im jeweiligen Einzelfall) auf den Verwalter und/oder den Verwaltungsbeirat beschlussweise übertragen werden können. Problematisch war dabei aufgrund der vorrangigen Regelungskompetenz der Gemeinschaft, dass der Verwalter in der Gefahr schwebte, mangels wirksamen Beschlusses (z. B. nach erfolgreicher Anfechtung) als Vertreter...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Technische Verwaltung und b... / 5.1 Vorbereitung, Ausschreibung, Angebotseinholung

Jegliche anstehenden Erhaltungsmaßnahmen (Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen) sind verwalterseits ordnungsgemäß vorzubereiten (je nach Dringlichkeitsfeststellung); dies gilt gleichermaßen für kontinuierliche Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen (Maler-, Gärtnerarbeiten etc.) als auch insbesondere für größere Instandsetzungen (insbesondere zur Erhaltung der Funktionstau...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Technische Verwaltung und b... / 5.3 Beschlussfassung der Wohnungseigentümer

Hinweis Mögliche Beschlussgegenstände Regelungs- und gesondert beschlussbedürftig sind – je nach Einzelfall – folgende Themen: Feststellung des baulichen Zustands nebst Sanierungsempfehlung und vorläufiger Kostenschätzung, evtl. Nachgenehmigung bisheriger Verwalter- und Beiratsaktivitäten im Vorfeld einer zur Diskussion stehenden Sanierung (einschließlich etwa bereits erteilter...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeiräte: Entlastung

1 Leitsatz Die Verwaltungsbeiräte sind nicht verpflichtet, bei der anstehenden Wiederbestellung der bestehenden Verwaltung alternative Angebote anderer Unternehmen einzuholen. 2 Normenkette § 29 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K greift u. a. den Beschluss an, mit dem die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeiräten Entlastung erteilt hat. Er meint, die Verwalt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeiräte: Entlastung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche Aufgaben die Verwaltungsbeiräte haben und wann ihre Entlastung einer ordnungsmäßigen Verwaltung widerspricht. Aufgaben der Verwaltungsbeiräte Die Verwaltungsbeiräte haben den Verwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen und zu überwachen. Der Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung sollen, bevor die Beschl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeiräte: Entlastung / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das von K behauptete Fehlverhalten der Verwaltungsbeiräte stelle kein Verhalten dar, das zu einem möglichen Schadensersatzanspruch führen würde. Es sei den Verwaltungsbeiräten unbenommen gewesen, die vorübergehende Schließung des Schwimmbadbereichs gutzuheißen. Auch obliege Verwaltungsbeiräten keine Pflicht, Alternativangebote in Bezug auf die Wiederbestellung d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeiräte: Entlastung / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K greift u. a. den Beschluss an, mit dem die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den Verwaltungsbeiräten Entlastung erteilt hat. Er meint, die Verwaltungsbeiräte seien ihrer Überwachungspflicht aus § 29 Abs. 2 WEG nicht nachgekommen. Ein zur Wohnungseigentumsanlage gehörendes Hallenschwimmbad sei während der Pandemie vom 20.3.2020 bis 14.9.2021 und von Nov...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeiräte: Entlastung / 1 Leitsatz

Die Verwaltungsbeiräte sind nicht verpflichtet, bei der anstehenden Wiederbestellung der bestehenden Verwaltung alternative Angebote anderer Unternehmen einzuholen.mehr

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Verwaltungsbeiräte: Entlastung / 6 Entscheidung

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeiräte: Entlastung / 2 Normenkette

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versammlung: Ermächtigung e... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es keinen Verwalter und keinen Verwaltungsbeirat. Wohnungseigentümer K strebt daher einen Beschluss nach § 24 Abs. 3 WEG an, der ihn ermächtigt, zu einer Versammlung zu laden. Die Streithelfer der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B, die die Abweisung der Klage beantragen, meinen, es fehle für eine Beschlussersetzung an einer Vorbefass...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versammlung: Ermächtigung e... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Beschlussersetzungsklage. Ihr Gegenstand ist die Ermächtigung eines Wohnungseigentümers nach § 24 Abs. 3 WEG, die Versammlung einzuberufen. Ermächtigung nach §§ 24 Abs. 3, 44 Abs. 1 Satz 2 WEG Unterbleibt eine notwendige Beschlussfassung, kann das Gericht nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG auf Klage eines Wohnungseigentümers den Beschluss fasse...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versammlung: Ermächtigung e... / 4 Die Entscheidung

Das sieht das AG anders! Die Beschlussersetzungsklage hat Erfolg. In der Wohnungseigentumsanlage gebe es keinen Verwalter. Es gebe auch keinen Verwaltungsbeirat und keinen Einberufungsvertreter nach § 24 Abs. 3 WEG. Eine Vorbefassung sei nicht möglich. Damit die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B wieder handlungsfähig werde, sei zwingend ein Einberufungsvertreter nach § 2...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 11.2 Musterformulierung: Beirat

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Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 11 Beirat

11.1 Hintergrund Eine GmbH hat als notwendige Organe lediglich die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung ist auch für die Kontrolle der Geschäftsführung zuständig. Es kann in der Praxis ein Bedürfnis dafür bestehen, die Kontrollfunktion oder auch eine Beratungsaufgabe ggf. auch weitere Kompetenzen, wie etwa die Bestellung und Abberu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.2.2 Installierung eines Beirats/Aufsichtsrats

Es ist die Installierung eines Beirats bzw. Aufsichtsrats denkbar, in dem auch der Minderheitsgesellschafter repräsentiert ist, wobei dem Gremium bestimmte Aufgaben wie die Überwachung, Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern übertragen werden.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 11.1 Hintergrund

Eine GmbH hat als notwendige Organe lediglich die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung ist auch für die Kontrolle der Geschäftsführung zuständig. Es kann in der Praxis ein Bedürfnis dafür bestehen, die Kontrollfunktion oder auch eine Beratungsaufgabe ggf. auch weitere Kompetenzen, wie etwa die Bestellung und Abberufung von Geschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gründung einer GmbH / 3 Übersicht: Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Praxis-Beispiel Obligatorische (= zwingende) Regelungen (fettgedruckt), fakultative (= wahlweise) Regelungen Firma Name + Zusatz "GmbH" Vertretungsregelung Sitz Gegenstand des Unternehmens Betrag des Stammkapitals (mindestens 25.000 EUR) Beirat bzw. fakultativer Aufsichtsrat Betrag der Stammeinlage eines jeden Gesellschafters (Unterscheidung zwischen Bar- und Sacheinlage) Mehrheitse...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Beendigung des Vorstandsamt... / 8.3 Die vorläufige Amtsenthebung (Suspension)

Im Vereinsrecht ist die Suspension nicht gesetzlich geregelt. Eine vergleichbare Regelung gibt es u. a. im § 40 Genossenschaftsgesetz (GenG). Danach ist der Aufsichtsrat einer Genossenschaft ermächtigt, Mitglieder des Vorstands vorläufig, bis zur Entscheidung der ohne Verzug zu berufenden Generalversammlung, von ihren Geschäften zu entheben und wegen einstweiliger Fortführun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftungsbegrenzung: Das lei... / 2 Versicherter Personenkreis

Zu den in D&O-Policen versicherten Personen gehören meist – je nach Deckungskonzept – nicht nur die Geschäftsführer, sondern auch Aufsichtsräte, ggf. Beiräte sowie leitende Angestellte, insbesondere Prokuristen. Der Kreis der versicherten Personen wird durch Vereinbarung festgelegt. Beim Konzern wird die Police in der Regel von der Konzernmuttergesellschaft abgeschlossen und...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafterversamml... / 4.1.1 Überwachungsorgan

Ist nach mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften ein Aufsichtsrat vorgeschrieben, übernimmt dieses Organ die Überwachungsfunktion. Auch bei kommunalen Gesellschaften, wie. z. B. Stadtwerken, kann es die Verpflichtung zur Installation eines Aufsichtsrats geben. Die Gesellschafter können – außerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Mitbestimmungsrechts – auf freiwilliger Grundla...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verschmelzung: Die Fusion v... / Einführung

Welcher Unternehmer kennt diese Situation nicht: Mit einem Partner lassen sich ggf. neue Absatzmärkte erschließen und Potenziale ausschöpfen. Es gibt viele Möglichkeiten der Zusammenarbeit, von der losen Kooperation bis zur gesellschaftsrechtlichen "Ehe" in Form einer Fusion. Die Verschmelzung (Fusion) bietet den Beteiligten die Möglichkeit, ihre bisher in mehreren Unternehm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 1.4 Musterformulierung: Vertretung und Geschäftsführung

Praxis-Beispiel Vertretung/Geschäftsführungmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Kriterien für die Angemessenheit der Gesamtausstattung (Übersicht)

Tz. 388 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Angemessenheit der GF-Bezüge ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Unternehmens sowie der Pers und der Leistungen des Ges-GF im Einzelfall zu bestimmen. Im Einzelnen sind vor allem folgende Kriterien maßgebend; s Schr des BMF v 14.10.2002 (BStBl I 2002, 972 Rn 10) Größe des Unternehmens, Ertragssituation der Gesellschaft/Verhältni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Vorlage an die Gesellschafter bzw. das zuständige Organ

Rz. 3 Grundsätzlich sind der Jahresabschluss und der Lagebericht den Gesellschaftern vorzulegen. Da der Zweck der Vorlage die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung ist, erübrigt sich eine Vorlage an die Gesellschafter, wenn durch den Gesellschaftsvertrag die Zuständigkeit eines anderen Organs (z.B. Beirat oder Aufsichtsrat) begründet worden ist (vgl. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers

Rz. 146 Für die Kündigung des Dienstvertrags eines GmbH-Geschäftsführers ist ebenfalls die Gesellschafterversammlung zuständig, sofern diese Kompetenz nach dem Gesellschaftsvertrag nicht auf einen Beirat übertragen ist. In der nach dem MitbestG mitbestimmten GmbH liegt die Zuständigkeit beim Aufsichtsrat. Das Fehlen eines Beschlusses oder die Rechtsfehlerhaftigkeit des Besch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 5. Zuständigkeit zu Abschluss, Änderung oder Aufhebung des Anstellungsvertrags

Rz. 129 Zuständig ist die Gesellschafterversammlung, nicht andere Geschäftsführer (BGHZ 89, 55; BGH GmbHZ 1991, 363; GmbHR 1997, 548; MHLS/Tebben/Kämper § 6 Rz. 141; Rowedder/Pentz/Belz § 35 Rz. 45). Der Gesellschaftsvertrag kann die Zuständigkeit auf ein anderes Organ übertragen (z.B. Aufsichtsrat oder Beirat). Der Aufsichtsrat/Beirat kann ein oder mehrere Mitglieder oder G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Sozialrecht / 2. Stiftungsrechtliche Gestaltung

Rz. 58 Die klassische Gestaltung zugunsten eines Kindes mit Behinderung durch Vor- und Nacherbfolge und Dauertestamentsvollstreckung ist in Zeiten niedriger Zinsen bzw. bei einem geringeren Erbteil als 150.000 EUR häufig nicht geeignet, die oben genannten Ziele der Gestaltung, insbesondere die spürbare Steigerung der Lebensqualität des Begünstigten, zu erreichen und einen (s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Entlastung eines Gesellschafters

Rz. 43 Es handelt sich um die Entlastung eines Gesellschafters in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer, Liquidator, Beirat oder Aufsichtsrat. Wegen der Personen, die einem Gesellschafter gleichstehen vgl. Rz. 31. Das Stimmverbot (es gilt auch für eine Folgeversammlung, OLG Hamm NZG 2003, 632) findet seine Rechtfertigung darin, dass mit der Entlastung (vgl. hierzu § 46 Rz. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Beschränkungen der Befugnisse der Gesellschafter – Verlagerung auf andere Organe

Rz. 6 Die Übertragung von Zuständigkeiten auf andere Organe (Aufsichtsrat, Beirat) ist zulässig, soweit nicht gegen zwingende Vorschriften verstoßen wird (Scholz/ K. Schmidt/Bochmann § 45 Rz. 8). Die Mitglieder dieser Organe unterliegen den gleichen Treu- und Sorgfaltspflichten wie die Gesellschafter bei Gesellschafterbeschlüssen (Lutter/Hommelhoff § 45 Rz. 12; Rowedder/Pent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Bestellung durch das zuständige Organ

Rz. 8 Zuständig sind grds. die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit (vgl. § 46 Nr. 5, näher dort). Die Satzung kann ein anderes Organ (z.B. Beirat, Aufsichtsrat) bestimmen. Rz. 9 Der Gesellschafter, der zum Geschäftsführer bestellt werden soll, ist zwar nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen, jedoch unterliegt er den Beschränkungen des § 181 BGB, wenn er von anderen Gesellschafter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Zuständigkeit

Rz. 60 Zuständig ist, soweit der Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Regelung enthält (z.B. Aufsichtsrat, Beirat, besonderer Gesellschafterausschuss, vgl. Noack § 42a Rz. 35; vgl. bereits OLG Düsseldorf GmbHR 1983, 125), die Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 1). Die Zuständigkeit kann abw. von der Zuständigkeit für die Feststellung geregelt werden (Noack § 42a Rz. 35).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Nutzung des genehmigten Kapitals durch Geschäftsführer

Rz. 8 Die Geschäftsführer entscheiden über die Kapitalerhöhung auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses nach pflichtgemäßem Ermessen durch Beschluss (so auch Lutter/Hommelhoff § 55a Rz. 9). Gegenstand des Beschlusses sind die Durchführung der Kapitalerhöhung und die Ausgabe neuer Anteile. Sie bestimmen Zeitpunkt, Umfang, Ausgabe neue Anteile bzw. Nennwerterhöhung bishe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ortsbeiräte

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ortsbeiräte sind Mitglieder eines Verwaltungsorgans in Gemeinden oder Städten, das die Interessen eines Orts- oder Stadtteils gegenüber dem Stadt- oder Gemeinderat vertreten soll. Je nach Gemeindeordnung der Länder hat dieses Gremium die Bezeichnung Ortsbeirat, Ortsausschuss, Ortsrat, Beirat, Bezirksvertretung oder Bezirksausschuss. Ortsbeiräte bez...mehr