Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsbeirat

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz im Wohnungseige... / Zusammenfassung

Begriff Berechtigten Auskunftsersuchen von Wohnungseigentümern steht der Datenschutz nicht entgegen. Die erforderlichen Informationen sind durch den Verwalter zu erteilen. Auch der vom Auskunftsbegehren betroffene Eigentümer kann sich nicht auf Anonymität berufen. Gegenüber Dritten hingegen können sich Informationsverpflichtungen des Verwalters nur aus gesetzlichen Vorgaben (...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Auskunftsanspruch gegenüber... / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen der Eigentümerversammlung informiert der Verwalter die Eigentümer regelmäßig über die Geschehnisse des Vorjahres sowie den aktuellen Stand der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Außerhalb der Eigentümerversammlung informiert der Verwalter in der Regel den Beirat über die laufenden Verwaltungshandlungen. Selbstverständlich aber haben Wohnungseigent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der Beirat im Kontext der Unternehmensnachfolge

Zusammenfassung Die Implementierung eines Beirats kann eine Unternehmensnachfolge erheblich erleichtern – sowohl bei der Weitergabe an die nächste Generation innerhalb der Familie als auch bei einer Veräußerung an externe Dritte, die sich etwa die Expertise des Gründers in der Übergangsphase und darüber hinaus sichern wollen. Der Beirat in der GmbH Im Unterschied zum Aufsichts...mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 1.2.2.3 Abnahme durch Sachverständigen

Auch eine Klausel, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmten Sachverständigen zu erfolgen hat, ist unwirksam. Dies auch dann, wenn die Abnahme auf Kosten des Bauträgers erfolgen soll.[1] Der Grund ist ebenso plausibel wie beim vom Bauträger eingesetzten Erstverwalter: Auch auf den Sachverständigen kann der Bauträger maßgeblich Einflus...mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 1.2.2.2 Abnahme durch Verwalter

Häufig enthalten Bauträgerverträge Klauseln, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Verwalter zu erfolgen hat. Bauträger ist Verwalter Setzt sich der Bauträger selbst als Erstverwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft ein, ist eine Regelung im Bauträgervertrag, wonach die Abnahme durch den Verwalter zu erfolgen hat, per se unwirksam.[1] Bauträger entscheidet ...mehr

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Abnahme von Wohnungseigentum / 1.3.3 Vergemeinschaftung durch Vereinbarung

Höchst umstritten ist, ob die Wohnungseigentümer in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung eine gemeinschaftliche Abnahme vereinbaren können. Gerade im Hinblick auf den "Nachzüglererwerb" ist es für den Bauträger von größtem Interesse, auch Erwerber an eine Abnahme des Gemeinschaftseigentums zu binden, die ihre Sondereigentumseinheit erst nach Monaten oder gar einig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abnahme von Wohnungseigentum / 1.2.1 Grundsätze

Zur Abnahme sind also in erster Linie die Wohnungseigentümer als Vertragspartner des Bauträgers berufen. Sie können die Abnahme persönlich erklären oder sich auch vertreten lassen. Wichtig Abnahmeerklärung eines Wohnungseigentümers: Bindung nur zwischen ihm und Bauträger Die von einem Wohnungseigentümer erklärte Abnahme des Gemeinschaftseigentums im Hinblick auf seinen Miteige...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abnahme von Wohnungseigentum / 1.2.2 Bevollmächtigung im Bauträgervertrag

Eine sukzessive Abnahme des Gemeinschaftseigentums seitens der einzelnen Erwerber ist selbstverständlich nicht im Sinne des Bauträgers. Zwischen der Abnahme des Ersterwerbers und des letzten Erwerbers können Jahre liegen. Da grundsätzlich ein jeder Wohnungseigentümer Anspruch auf mängelfreies Gemeinschaftseigentum hat, kann der Bauträger daher selbst dann noch Mängelansprüch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.6 Besonderheiten

Rz. 14 Besonderheiten hinsichtlich der Bestellung des Geschäftsführers gab es noch nach der Neufassung der Vorschrift durch das UVEG v. 7.8.1996 sowie das Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherungs-Neuregelungsgesetz v. 21.6.2002 für die Unfallkassen der Post, der Telekom und des Bundes . Wegen der privatrechtlichen Struktur von Post und Telekom hatte der Gesetzgeber eine st...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI 28a Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Dem Bundesministerium für Gesundheit wurde 2009 vom Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürfigkeitsbegriffs und 2013 vom Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs empfohlen, den Pflegegrad 1 zur Erhaltung und Wiederherstellung der Selbständigkeit und der Vermeidung schwererer Pflegebedürftigkeit für Personen mit geringen Beeinträchtigun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung: Grun... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es zum einen um einen formalen Beschlussmangel. Hier kann man fragen, wer was im Prozess vortragen muss. Zum anderen geht es um die Frage, ob eine juristische Person als Mitglied des Verwaltungsbeirats in Betracht kommt. Formale Beschlussmängel Nach h. M. ist es am klagenden Wohnungseigentümer, einen formalen Beschlussmangel als ihm günstig darzule...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung: Grun... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Beschlüsse litten unter keinem formalen Mangel. Sie seien nicht wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit für ungültig zu erklären. Richtig sei allerdings, dass die Versammlung der Wohnungseigentümer nicht öffentlich sei. Sei durch Vereinbarung nichts anderes bestimmt, so seien nur die Wohnungseigentümer und deren bevollmächtigte Vert...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung: Einb... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Kleinstanlage, die aufgrund der Struktur der Wohnungseigentümer letztlich unverwaltbar ist. Fraglich ist dort, ob ein Wohnungseigentümer ohne weiteres berechtigt ist, eine Versammlung einzuberufen. Einberufungskompetenz Von Gesetzes wegen gibt es 3 Stellen, die dazu berechtigt sind, eine Versammlung einzuberufen. Primär ist dies eine Auf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung: Grun... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer bestellen X zum Mitglied des Verwaltungsbeirats. Ferner wird bestimmt, dass die X-GmbH mit Planungsleistungen für die Erneuerung der Dächer beauftragt werden soll. Gegen diese Beschlüsse wendet sich Wohnungseigentümer K. Er rügt, ein Y, der kein Wohnungseigentümer sei, sei in der Versammlung anwesend gewesen. X sei auch kein Wohnungseigentümer. Wohnung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung: Einb... / 3 Das Problem

In der Wohnungseigentumsanlage X gibt es nur 3 Wohnungseigentumsrechte, keine Gemeinschaftsordnung, keinen Verwalter und keine Verwaltungsbeiräte. Wohnungseigentümerin 3 ruft per E-Mail vom 11.5.2022 eine Versammlung auf den 18.5.2022, 17.30 Uhr, ein. Wohnungseigentümer 1 teilt mit, aus Termingründen nicht kommen zu können. Per E-Mail vom 15.5.2022 schlägt er aber einen neue...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 13.5 Steuerliche Behandlung der verbleibenden Anteilseigner

Es gilt Folgendes: Abbildung 17 Für die im Rückbeziehungszeitraum erfolgten Zahlungen an verbleibende Anteilseigner gilt die Rückbeziehung nach § 2 Abs. 1 UmwStG in vollem Umfang. Im Rückbeziehungszeitraum gezahlte Vergütungen an den Gesellschafter für die Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft (Arbeitslohn oder Honorar); die Hingabe von Darlehen (an den Gesellschafter bezahlte Zi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 153a Sachve... / 2.3 Dauer der Mitgliedschaft im Beirat (Abs. 3)

Rz. 18 § 153a Abs. 3 regelt die Grundsätze der Arbeit im Sachverständigenbeirat und dessen Geschäftsführung (vgl. BT-Drs. 20/5664 S. 21 zu Art. 1 Nr. 5 Abs. 3). Die Vorschrift entspricht der zuvor geltenden Regelung des § 3 Abs. 4 und 5 VersMedV (a. F.). Die Mitglieder des Beirats werden für die Dauer von 4 Jahren berufen. Wenn ein Mitglied ausscheidet, wird ein neues Mitglie...mehr

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Sauer, SGB IX § 153a Sachve... / 2.4 Beschlussfassung des Beirats (Abs. 4)

Rz. 23 Die Beschlüsse des Beirates werden gemäß § 153a und in Kontinuität zur vorherigen Regelung des § 4 VersMedV (a. F.) mit der einfachen Mehrheit der Mitglieder getroffen. Ein Beschluss ist also dann rechtswirksam gefasst, wenn die Mehrheit der berufenen Mitglieder des Sachverständigenbeirates einem Beschlussvorschlag zustimmen. Mathematisch betrachtet bildet die einfach...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 153a Sachve... / 2.2 Benennung der Mitglieder (Abs. 2)

Rz. 14 In profunder Abänderung des bisherigen § 3 VersMedV hat sich der Gesetzgeber nunmehr von einer rein ärztlichen Besetzung des Sachverständigenbeirates zu einer multiprofessionellen Expertise hingewendet. Hintergrund ist die stärkere Fokussierung auf den Aspekt der sozialen Teilhabe und damit auf das biopsychosoziale Beeinträchtigungsmodell des ICF-Systems. Nachdem die ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 153a Sachve... / 2.1 Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 bestimmt, dass beim BMAS ein unabhängiger "Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung" gebildet wird, dessen Zusammensetzung in Abs. 2 geregelt ist. Da der Wortlaut des Abs. 1 dieses Gremium als "unabhängig" bezeichnet, ist davon auszugehen, dass die berufenen Beiratsmitglieder jedenfalls keinen Weisungen des BMAS unterliegen können. Da die früh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2.6 Beirat

Rz. 77 Die Tatsache, dass bei einer GmbH & Co. mit größerem Gesellschafterbestand die Geschäftsführung oft in Händen von gesellschaftsfremden Personen liegt, hat den Wunsch entstehen lassen, den Kommanditisten auf andere Weise laufend Einblick in sowie Einflussnahme auf die Gesellschaft zu geben. Aus diesem Grund findet man vermehrt freiwillig eingerichtete, zusätzliche Gese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.5.8 Beiratsvergütungen

Rz. 128 Anhand der allgemeinen Grundsätze zur Behandlung von Vergütungen im Rahmen von Mitunternehmerschaften sind auch Vergütungen an Mitglieder eines Beirats, Verwaltungsrats oder Gesellschafterausschusses zu beurteilen. Es kommt also insoweit nicht darauf an, ob der Beirat usw. bei der GmbH – abgesehen von der Abzugsbeschränkung des § 10 Nr. 4 KStG für Beiräte mit Aufsich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Grundlagen

Tz. 100 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Merkmal der Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist das wichtigste der vGA-Definition. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle entscheidet sich anhand dieses Merkmals, ob eine vGA vorliegt oder nicht. Vor allem mit der Frage nach der gesellschaftlichen Veranlassung wird also die Sphäre der Einkommenserzielung von der der Eink...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.2 Die Anteilsübertragung und vergleichbare Sachverhalte

Tz. 66 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 8c Abs 1 S 1 KStG bezeichnet als schädlichen Beteiligungserwerb die Übertragung des gezeichneten Kap (richtig muss es heißen: der Anteile am gezeichneten Kap). Gezeichnetes Kap ist bei einer AG und SE das Nenn-Kap, bei einer GmbH das Stamm-Kap; der Mitgliedschaftsrechte. Mitgliedschaftsrechte bestehen an einer Erwerbs- und Wirtschaftsgen sow...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.2 Zuständigkeitsfragen

Tz. 245 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Zur zivilrechtlichen Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung gehört, dass diese von den dafür zuständigen Organen vorgenommen wird. So ist zB für die Änderung eines Anstellungsvertrags grds die Gesellschafterversammlung zuständig (Ausnahme bei abweichender Satzungsregelung). Wird ein Anstellungsvertrag ohne den notwendigen Beschl der Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 Die "ausschüttende" Körperschaft

Tz. 17 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Grds gilt § 8 Abs 3 S 2 KStG für alle Arten von Kö iSv § 1 Abs 1 Nr 1 bis 6 KStG. Auch beschr stpfl Kö iSv § 2 Abs 1 KStG können Leistende einer vGA sein; s Urt des BFH v 21.12.1994 (BB 1995, 1174), und s Kohlhepp (in Schn/F, 2. Aufl, § 8 KStG Rn 318). Allerdings muss es sich um Kö handeln, zu denen eine mitgliedschaftsrechtliche Beziehung be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Zusammenrechnung der Beteiligungen mehrerer Gesellschafter

Tz. 222 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine beherrschende Stellung eines oder mehrerer Gesellschafter(s) ist bei einer Beteiligung bis 50 % auch ohne Hinzutreten besonderer Umstände anzunehmen, wenn mehrere Gesellschafter einer Kap-Ges mit gleichgerichteten Interessen zusammenwirken, um eine ihren Interessen entspr einheitliche Willensbildung herbeizuführen; zB s Urt des BFH v 25...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Sonderproblem: Beherrschende Stellung bei AG und KGaA

Tz. 228 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Wie eine "normale" vGA so ist auch eine vGA wegen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot bei allen Arten von Kö denkbar. Dies gilt dann grds auch für eine Kap-Ges in der Rechtsform der AG. Nach der älteren Rspr des BFH können jedoch die zur GmbH entwickelten Grundsätze nicht ohne Weiteres auf die AG übertragen werden (s Urt des BFH v 15.12.1971...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8c KStG allgemein:

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haskamp, Gleichgerichtete Interessen iSd § 8c Abs 1 S 3 KStG – Zugleich Bespr des Urt des Nds FG v 26.02.2015–6 K 424/13, DStR 2015, 1593; Krüger/Bakeberg, Neues zu gleichgerichteten Interessen beim Unternehmenskauf – Zugleich Anm zum BFH-Urt v 22.11.2016 – I R 30/15, Ubg 2018, 523; Ronneberger, Wann hat eine Erwerbergr gleichgerichtete Interessen gem § 8c KStG?, NWB 2017, 313...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SEStEG (S...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss / 2.3 Personenhandelsgesellschaft

Bei den Personenhandelsgesellschaften stellen die persönlich haftenden Gesellschafter den Jahresabschluss auf. Die Feststellung des Jahresabschlusses ist eine den Gesellschaftern obliegende Angelegenheit der laufenden Verwaltung. Sie wird regelmäßig von einer allgemeinen Mehrheitsklausel im Gesellschaftsvertrag gedeckt.[1] Es handelt sich also unter Aufgabe einer früheren Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss / 2.5 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Bei der GmbH stellen die Geschäftsführer den Jahresabschluss auf.[1] Die Feststellung obliegt grundsätzlich der Gesellschafterversammlung.[2] Die Gesellschafter beschließen mit einfacher Mehrheit.[3] Das Feststellungsrecht der Gesellschafterversammlung ist nachgiebigen Rechts.[4] Das Recht auf Feststellung kann z. B. auf einen Beirat oder einen Gesellschafterausschuss übertra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 34a EStG ist durch G. v. 14.8.2007[1] mit Wirkung ab Vz 2008 eingeführt worden (§ 52 Abs. 34 EStG). Bilanzierenden Einzel- und Mitunternehmern wird das Wahlrecht eingeräumt, mit ihren Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit (Gewinneinkünfte) in vergleichbarer Weise wie Kapitalgesellschaften steuerlich belastet zu werden. Hi...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wachsende Vereine strukturi... / 4.5 Weitere Unterstützung

Neben Arbeitsgruppen gibt es folgende Unterstützungsmöglichkeiten für den Vorstand: Beirat: Der Beirat soll den Vorstand in Sachfragen beraten. Das erspart Recherchen und dient der Vorbereitung von Entscheidungen. Idealerweise gewinnt man für den Beirat Mitglieder (z. B. Manager), die ihre Kompetenzen und Erfahrungen einbringen und ihre persönlichen Netzwerke zur Verfügung st...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 77b Besonde... / 2.2 Jährlicher Beteiligungsbericht zur Information der Vertreterversammlung auf Bundesebene

Rz. 4 Nach Abs. 2 Satz 1 ist der KBV-/KZBV-Vorstand verpflichtet, zur Information der Vertreterversammlung der KBV bzw. der KZBV jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Das aus der rechtlichen und organisatorischen Verselbständigung der Beteiligungsgesellschaften folgende höhere Maß an Autonomie bei der Aufgabenerfüllung führt i. d. R. zu einem Informationsverlust b...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1 Steuerberater als Beirat bei der GmbH

1.1.1 Wesentliche Inhalte Ein Beirat (auch Verwaltungsrat oder Gesellschafterausschuss) ist bei keiner Gesellschaft zwingend vorgeschrieben, kann aber bei allen freiwillig errichtet werden, soweit es der Gesellschaftsvertrag vorsieht.[1] Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entsc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Beirat gem. § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG [1] oder Aufsichtsrat gem. § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG [2] einer Gesellschaft ist ihm nach § 15 Nr. 6 BOStB grundsätzlich erlaubt. 1.1 Steuerberater als Beirat bei der GmbH 1.1.1 Wesentliche Inhalte Ein Beirat (auch Verwaltungsrat oder Gesellschafterausschuss) ist bei keiner Gesellschaft zwingend vorgeschriebe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.2 Besonderheiten

Die Beiratstätigkeit ist keine Tätigkeit, die der Steuerberater "nebenbei" ausführen kann. I. d. R. wird von jedem Beiratsmitglied sorgfältige und aktive Mitarbeit gefordert. Der Steuerberater muss daher ausreichend Zeit und Interesse haben, um sich den vielfältigen Aufgaben eines Beiratsmitglieds widmen zu können. Praxis-Tipp Vereinbarungen eingehend prüfen Vor der Bestellung...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertretung in der Eigentüme... / 1 Grundsätze

Teilnahmeberechtigte Personen Die Eigentümerversammlung ist eine private, nicht öffentliche Veranstaltung. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die Inhaber eines Stimmrechts sind, unabhängig davon, ob sie an deren Ausübung gehindert sind oder nicht. Hierzu gehören neben allen Wohnungseigentümern auch diverse andere Personen wie Testamentsvollstrecker, Insolvenz-, Zwangs- u...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle: Steuerberater als Beirat und Aufsichtsrat, Treuhänder bei der Erbfolge oder Praxistreuhänder

Zusammenfassung Die Tätigkeit des Steuerberaters als Beirat oder Aufsichtsrat einer Gesellschaft ist ihm grundsätzlich erlaubt. Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entscheidungsfindung im Unternehmen als Beiratsmitglied ausgewählt, das dann im Rahmen der Kompetenzen, die dem Bei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.1 Wesentliche Inhalte

Ein Beirat (auch Verwaltungsrat oder Gesellschafterausschuss) ist bei keiner Gesellschaft zwingend vorgeschrieben, kann aber bei allen freiwillig errichtet werden, soweit es der Gesellschaftsvertrag vorsieht.[1] Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entscheidungsfindung im Untern...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2 Steuerberater als Aufsichtsrat bei der AG bzw. GmbH

1.2.1 Wesentliche Inhalte Die Mitwirkung in einem Aufsichtsrat ist für den Steuerberater zulässig, soweit sie sich auf die wirtschaftsberatende Tätigkeit beschränkt. Jegliche gewerbliche Tätigkeit muss unterbleiben, genauso wie die Übernahme von Aufgaben, die zur laufenden Geschäftstätigkeit gehören. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands (§ 84 AktG)[1] und ber...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.3 Haftungsfallen

Die Rechte und Pflichten der Beiratsmitglieder bestimmen sich nach der Ausgestaltung und den Aufgaben des Beirats. Der Steuerberater als Beiratsmitglied ist dem Gesellschaftsinteresse verpflichtet und muss gegenüber der Gesamtheit der Gesellschafter Auskunft erteilen. Auch wenn der Steuerberater als Beiratsmitglied kein Gesellschafter ist, obliegen ihm gesellschaftsrechtlich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Beirat oder Aufsichtsrat einer Gesellschaft ist ihm grundsätzlich erlaubt. Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entscheidungsfindung im Unternehmen als Beiratsmitglied ausgewählt, das dann im Rahmen der Kompetenzen, die dem Beirat laut Gesell...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Treuhandtätigkeit im Zusammenhang mit der Erbfolge

2.1 Wesentliche Inhalte Nach § 1814 BGB [1] (bis 31.12.2022: § 1896 BGB a. F.) kann eine Betreuung nur dann erfolgen, wenn bei der volljährigen betroffenen Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die auf einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung beruht. Zu Krankheit oder Behinderung muss ein Fürsorgebedürfnis hinzukommen. Eine B...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4 Sonderfall: Praxistreuhänder nach § 71 StBerG

4.1 Wesentliche Inhalte Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters auf einen seiner Erben, der im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsträgers noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen nach § 3 StBerG befugt ist, übertragen werden, kann auf Antrag der Erben die zuständige Steuerberaterkammer für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren einen Steuerberater zum Treuhänder...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
WEG-Vorschriften, unabdingbare / 2.8 Gerichtliches Verfahren (§§ 43 ff. WEG)

Schließlich können auch keine abweichenden Vereinbarungen hinsichtlich der Bestimmungen über das gerichtliche Verfahren der §§ 43 ff. WEG getroffen werden. In bestimmten Bereichen können jedoch Schiedsabreden vereinbart werden. Wichtig Kein Schlichtungsversuch bei Anfechtungsklage Enthalten Teilungserklärung und/oder Gemeinschaftsordnung eine Vereinbarung, wonach bei Streitigk...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.2 Besonderheiten

Wichtig Interessenkollision droht Berufsrechtlich ist dem Steuerberater die Tätigkeit untersagt – Gefahr der Interessenkollision – wenn er die Gesellschaft in steuerlichen Angelegenheiten vertritt. Zu beachten ist auch nach §§ 114, 113 AktG, dass Beratungsverträge zwischen einer AG und einem Unternehmer, der Mitglied des Aufsichtsrats ist, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.1 Wesentliche Inhalte

Die Mitwirkung in einem Aufsichtsrat ist für den Steuerberater zulässig, soweit sie sich auf die wirtschaftsberatende Tätigkeit beschränkt. Jegliche gewerbliche Tätigkeit muss unterbleiben, genauso wie die Übernahme von Aufgaben, die zur laufenden Geschäftstätigkeit gehören. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands (§ 84 AktG)[1] und beruft sie ab.[2] Rechtsgrun...mehr