Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltungsbeirat

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einsichtsrecht: Folgen eine... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer "genehmigen" zu TOP 4 den Wirtschaftsplan 2024. Zu TOP 7 verweigern sie es, eine bereits durchgeführte bauliche Veränderung (ein Wanddurchbruch) des K zu gestatten. Wohnungseigentümer K geht gegen diese 2 Beschlüsse vor. Er rügt vor allem, ihm sei die zur Vorbereitung auf die Versammlung erbetene Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verwehrt worden. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltiges Marketing / 8 Praxisbeispiel EDEKA Südwest

Bei dem Case EDEKA Südwest handelt es sich um eine von bundesweit sieben Regionalgesellschaften des EDEKA-Verbundes. Das Absatzgebiet erstreckt sich über Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, das Saarland, den Süden Hessens sowie Teile Bayerns und ermöglicht aufgrund der für Flächenländer überdurchschnittlichen Kaufkraft eine Positionierung mit einem Produktspektrum, das zahlr...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Stakeholdermanagement / 5 Stakeholderdialog

Der Stakeholderdialog in Bezug auf Nachhaltigkeit ist ein essenzieller Prozess für Unternehmen, um Einblicke in die Erwartungen und Bedenken ihrer Stakeholder zu gewinnen, Beziehungen aufzubauen und Vertrauen zu stärken. Dieser Dialog ermöglicht es Unternehmen, relevante Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, ihre Strategien entsprechend anzupassen und über ihre Fortschrit...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schlüssel/Schließanlage / 4.3.2 Maßnahmenbeschluss

Praxis-Beispiel Beschlussmuster zum Maßnahmenbeschluss Wie in der Wohnungseigentümerversammlung vom _______ zu TOP ____ beschlossen, soll eine Zentralschließanlage der Sicherheitsstufe ____ zum Einbau kommen, jeder Sondereigentumseinheit sind 4 Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Insoweit hat die Verwaltung drei Angebote von Fachunternehmen eingeholt, die den Wohnungseigentüme...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schlüssel/Schließanlage / 2.2.2 Auswechslung sämtlicher Schlösser

Praxis-Beispiel Beschlussmuster: Austausch der Schließanlage Aufgrund eines drohenden irreparablen Defekts der zentralen Schließanlage an der Zugangstür zur Wohnanlage wird deren Austausch erforderlich. Konkret ______ (Beschreibung des Defekts). Auf Grundlage des derzeitigen Sicherheitsstandards der Gruppe 2 der Schließanlage hat die Verwaltung drei Angebote von Fachunternehm...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schlüssel/Schließanlage / 2.2.1 Auswechslung nur des Schlosses der Zugangstür zur Wohnanlage

Praxis-Beispiel Beschlussmuster: Austausch des Schlosses an der Zugangstür zur Wohnanlage Aufgrund eines drohenden irreparablen Defekts der zentralen Schließanlage an der Zugangstür zur Wohnanlage wird deren Austausch erforderlich. Konkret ______ (Beschreibung des Defekts). Auf Grundlage des derzeitigen Sicherheitsstandards der Gruppe 2 der Schließanlage hat die Verwaltung dr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schlüssel/Schließanlage / 3.2 Beschluss

Praxis-Beispiel Beschlussmuster: Austausch des Schließanlage wegen Schlüsselverlustes und Inanspruchnahme des betr. Wohnungseigentümers Aufgrund des Umstands, dass der Mieter des Wohnungseigentümers W einen Schlüssel der zentralen Schließanlage verloren hat, ist ein Austausch der Schließanlage erforderlich, da ein Missbrauch des Schlüssels nicht auszuschließen ist. Auf Grundla...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schlüssel/Schließanlage / 4.3.1 Grundlagenbeschluss

Praxis-Beispiel Beschlussmuster zum Grundlagenbeschluss Die Wohnanlage soll mit einer Zentralschließanlage dergestalt ausgestattet werden, dass zum Öffnen und Verschließen der Eingangstür zur Wohnanlage und der jeweiligen Eingangstüren zu den Sondereigentumseinheiten nur noch ein Schlüssel benötigt wird. Zur Schaffung einer endgültigen Ermessensentscheidung der Wohnungseigentü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 2.6.4 Business Angels

Ein Business Angel (BA) ist jemand, der sich an Unternehmen beteiligt und das Unternehmen mit Kapital, Know-how und Kontakten (meist in einer relativ früheren Phase) unterstützt. Oft handelt es sich dabei um erfolgreiche (ehemalige) Unternehmer oder leitende Angestellte, die auf Grund ihrer langen Berufstätigkeit über mehr Management-Erfahrung und Kontakte verfügen als die I...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Abgrenzung zu den Anschaffungskosten

Rn. 260 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Herstellung lässt sich von der Anschaffung systematisch leicht abgrenzen: Anschaffung ist ein Vorgang zum Erwerb bestehender WG, Herstellung einer zur Neuschaffung eines so bislang noch nicht vorhandenen WG (s A/D/S, § 255 HGB Rz 127, 6. Aufl; BFH BStBl II 1988, 1009/1010; s Rn 153). Diese Neuschaffung kann auch in Form einer Erweiterun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorgehen bei der Profession... / 5.2 Entscheidungsarten in Kategorien einteilen

In Abb. 4 ist eine Liste an Entscheidungsarten mit einer beispielhaften Zuordnung in die Kategorien dargestellt. Diese Liste ist dabei nur ein kleiner Ausschnitt aller im Unternehmen zu treffenden Entscheidungen. Abb. 4: Entscheidungsliste mit einer Aufzählung von Entscheidungstypen und möglicher Einordnung in die jeweiligen Kategorien Greifen wir ein Beispiel heraus: betracht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 34 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Eine Steuervergünstigung kann nur dann gewährt werden, wenn sich aus der Satzung der Zweck ergibt, den der Verein verfolgt (s. § 59 AO, Anhang 1b). Der Zweck muss ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden und den Anforderungen der §§ 51–57 AO (Anhang 1b) entsprechen. Der Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung (s. § 63 AO, Anhang...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 9 Nachweis der Bestellung

In bestimmten Fällen muss die Eigenschaft, Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu sein, nachgewiesen werden. Dies ist allgemein dann der Fall, wenn wie z. B. im Grundbuchverfahren gemäß § 29 GBO die Vorlage öffentlich beglaubigter Urkunden vorgesehen ist. Praxis-Beispiel Veräußerungszustimmung Wichtigstes Beispiel ist in diesem Zusammenhang die Veräußerungszustimmun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 4 Vertrag aushandeln

Das Aushandeln und Abschließen des Verwaltervertrags gehört zu den ureigensten Aufgaben der Wohnungseigentümerversammlung.[1] Damit die Wohnungseigentümer ihr Ermessen ausreichend ausüben können, muss ihnen der Entwurf des Verwaltervertrags im Vorfeld der Beschlussfassung bekannt sein. Die Rechtsprechung verlangt insoweit, dass der Vertragsentwurf der beschlussfassenden Wohn...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 10 Rechtsprechungsübersicht

Anfechtung des Bestellungsbeschlusses Der Bestellungsbeschluss ist für ungültig zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Bestellung dieses Verwalters spricht. Ein solcher Grund ist zu bejahen, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Zusammenarbeit mit dem gewählten Verwalter unzumu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 4.2.1.1 Einholen von Vergleichsangeboten

Bei einer Erst- bzw. Neubestellung des Verwalters müssen zwingend Vergleichsangebote mehrerer Verwalter eingeholt werden. Daneben müssen auch Verwaltervertragsentwürfe vorliegen und die Erklärung der Verwalterunternehmen, die Verwaltung tatsächlich übernehmen zu wollen. Vergleichsangebote Wie allgemein bei Maßnahmen, die zu einem größeren Kostenaufwand der Wohnungseigentümer f...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 3.2.3.2 Sachverständigen-Budget

Insbesondere hinsichtlich eines im Sondereigentum auftretenden Feuchtigkeitsschadens im Bereich des Gemeinschaftseigentums sollte der Verwalter zügig und flexibel in der Lage sein, für die Klärung der Schadensursache einen Sonderfachmann beauftragen zu können, ohne zuvor eine Eigentümerversammlung einberufen zu müssen. Freilich wäre der Verwalter mit Blick auf das Außenverhä...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 4.2.1 Beschlussfassung

Ist ein Verwalter nicht bestellt, existiert in aller Regel auch kein Verwaltungsbeirat. Hier sind dann in der Praxis einige Hürden zu nehmen, um einen Verwalter bestellen zu können. Nach der maßgeblichen Bestimmung des § 24 Abs. 1 WEG kann die Wohnungseigentümerversammlung nämlich nur vom Verwalter und, soweit ein solcher nicht bestellt ist, nach § 24 Abs. 3 WEG vom Verwaltu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 8.1.1 Ermächtigung zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung

Nach § 24 Abs. 3 WEG haben die Wohnungseigentümer die Möglichkeit, einen Wohnungseigentümer durch Beschluss zur Einberufung von Wohnungseigentümerversammlungen zu ermächtigen. Bedeutung hat diese Möglichkeit insbesondere in verwalterlosen Gemeinschaften, in denen auch ein Verwaltungsbeirat nicht bestellt ist. Die Wohnungseigentümer können insoweit auch für eine Einberufungsb...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 4.2.1.3.3 Abstimmungsvorgang

Im Rahmen der konkreten Beschlussfassung über die Bestellung des Verwalters ist bei mehreren Kandidaten zunächst durch unverbindliche Beschlussanträge zu ermitteln, auf welchen Verwalter die meisten Stimmen entfallen. Sodann wird dieser Verwalter förmlich durch Beschlussfassung zum Verwalter bestellt. Entsprechendes sollte in der Versammlungsniederschrift dokumentiert werden...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 2.1 Mündliche Erkundigungen

Im Regelfall wird ein neu zu bestellender Verwalter entweder vom noch amtierenden Verwalter oder aber von einem Wohnungseigentümer, in aller Regel dem Verwaltungsbeirat, zwecks Abgabe eines Vertragsangebots kontaktiert. Bei telefonischer Kontaktaufnahme sollte der anfragende Verwalter um Angabe des Grunds für den Verwalterwechsel gebeten werden. Entsprechendes gilt selbstver...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 6.3 Beschlussfassung

Die Wiederbestellung des Verwalters kann entweder durch Versammlungsbeschluss erfolgen oder durch einen Beschluss im Umlaufverfahren des § 23 Abs. 3 WEG. Freilich wird ein bestellter Verwalter von sich aus niemals seine Wiederbestellung durch Umlaufbeschluss initiieren. Enthält sich auch nur ein Wohnungseigentümer oder nimmt er an der Beschlussfassung nicht teil, ist der Bes...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 5.1.4 Vertragsunterzeichnung

Nach § 9b Abs. 2 WEG vertritt der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter. Qua Gesetz ist also er der Vertragsunterzeichnende für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Vorerwähnte Bestimmung ermöglicht es, auch einen anderen Wohnungseigentümer als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber dem Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 7.2 Übernahme eines bestehenden Verwalterunternehmens

Will der Verwalter ein bestehendes Verwalterunternehmen übernehmen, kommt es für die Frage, ob die von diesem zu übernehmenden verwalteten Gemeinschaften ohne ihre Mitwirkung auf den neuen Inhaber übergehen, auf die Rechtsform des zu übernehmenden Unternehmens an. Handelt es sich bei dem zu übernehmenden Unternehmen um eine juristische Person, also insbesondere eine GmbH, wi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 3.3.2 Selbstkontrahierungsverbot

Nach der Bestimmung des § 181 BGB darf der Vertreter in aller Regel kein Insichgeschäft tätigen. Er darf also nicht im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft vornehmen. Allerdings lässt diese Bestimmung Ausnahmen für den Fall zu, dass dem Vertreter das Insichgeschäft gestattet ist. Eine entsprechende generelle Gest...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 6.1 Beschlussfassung

Auch die Beschlussfassung über die Wiederbestellung des Verwalters und somit die Beschlussfassung über das weitere Schicksal des Verwaltervertrags erfolgt mit einfacher Mehrheit, wie der Bestimmung des § 26 Abs. 2 Satz 2 WEG zu entnehmen ist. Im Rahmen der Wiederbestellung können die Wohnungseigentümer die Fortgeltung des bisherigen Verwaltervertrags beschließen. Sie können ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 5.1.2 Vergleichsangebote

Vor der Bestellung eines neuen Verwalters sind Vergleichsangebote einzuholen. Im Regelfall müssen mindestens 3 Angebote eingeholt werden.[1] Ein Beschluss über die erstmalige Bestellung eines Verwalters entspricht jedenfalls nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn vor der Bestellung keine ausreichenden Alternativangebote eingeholt worden sind. Die vorliegenden Konkurrenzangeb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 5.2 Bestellung in der Teilungserklärung

Ob der erste Verwalter bereits in der Teilungserklärung bestellt werden kann, ist umstritten. Allerdings besteht hierzu kein Bedürfnis, da nach § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bereits mit dem Anlegen der Grundbücher entsteht. Der teilende Eigentümer bildet eine "Ein-Personen-Gemeinschaft" mit der Möglichkeit, "Ein-Personen-Beschlüsse" zu fassen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 4.2.2.3 Zahlreiche unwirksame Vertragsklauseln

Grundsätzlich unterliegt der Verwaltervertrag der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach den §§ 305 ff. BGB. Allerdings findet eine entsprechende richterliche Überprüfung erst im laufenden Vertragsverhältnis, also bei Durchführung bzw. Anwendung des Vertrags statt. Ob der Beschluss über den Abschluss des Verwaltervertrags etwa wegen einer Vielzahl unwirksamer...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Trampolin / 3.1 Verwalterpflichten

Die Grundbefugnisse und -pflichten des Verwalters regelt § 27 WEG. Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führen. Hieraus folgt zunächst, dass der Verwalter rechtsverbin...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 3.3 Unwirksame Vertragsklauseln

Verwalter sollten bei der Vertragsgestaltung selbstverständlich vermeiden, per se unwirksame Vertragsklauseln aufzunehmen. Grundsätzlich unterliegt der Verwaltervertrag nämlich der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Allerdings findet eine entsprechende richterliche Überprüfung erst im laufenden Vertragsverhältnis, also bei Durchführung bzw. Anwendung des Vert...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 4.2.1.3.1 Einberufung der Versammlung

Existieren weder ein Verwalter noch ein Verwaltungsbeirat, können sämtliche Wohnungseigentümer eine Eigentümerversammlung einberufen, soweit nicht von der Möglichkeit des § 24 Abs. 3 WEG Gebrauch gemacht wurde, beschlussweise einen Wohnungseigentümer zur Einberufung von Wohnungseigentümerversammlungen zu ermächtigen.[1] Durch Initiative eines Wohnungseigentümers Einer der Wohn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 2.2 Schriftliche Auskünfte

Insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung des Verwaltervertrags und für einen realistischen Ansatz der Verwaltervergütung sollte sich der potenzielle Verwalter nicht scheuen, seiner Kontaktperson ein Formular zu den wesentlichen Objekteigenschaften zu übersenden. Der nachfolgende Fragenkatalog könnte selbstverständlich auch telefonisch abgearbeitet werden, allerdings dürft...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 4.3 Organmitglieder

Rz. 229 Nach § 285 Nr. 10 HGB sind im Anhang alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats, auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen, mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und ihrem ausgeübten Beruf anzugeben. Der Vorsitzende eines Aufsichtsrats, seine Stellvertreter und ein etwaiger Vorsitzender des Gesc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.1.2.5 Haftungsverhältnisse

Rz. 171 Gemäß § 268 Abs. 7 HGB sind die in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse jeweils gesondert im Anhang unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten anzugeben; bestehen solche Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen oder assoziierten Unternehmen, so sind sie gesondert anzugeben. Rz....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.1.1.2 Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 135 Angaben zu antizipativen Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB) Werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Forderungen) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 1.3.4 Größenabhängige und sachliche Erleichterungen

Rz. 14 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB haben die gesetzlichen Angabepflichten grundsätzlich in vollem Umfang zu erfüllen. Für diese können allenfalls Schutzklauseln nach § 286 HGB zur Anwendung kommen (vgl. Rz. 15). Rz. 14a Kleine (§ 267 Abs. 1 HGB) und mittelgroße (§ 267 Abs. 2 HGB) Kapitalgesellschafte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.2.2.2 Personalaufwand

Rz. 193 Angabe des Personalaufwands bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 285 Nr. 8b HGB) Ebenso (vgl. Rz. 192) ist im Anhang der Personalaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB, anzugeben, Unterteilung in Löhne und Gehälter (Nr. 6a GKV) einerseits, in soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (Nr. 6b GKV) and...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.1.2.2 Rückstellungen

Rz. 149 Angabe eines Fehlbetrags bei den Pensionsrückstellungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB) Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bestehen gemäß Art. 28 Abs. 1 EGHGB z. T. Passivierungswahlrechte: Für Pensionsverpflichtungen (einschließlich Anwartschaften), die auf einer unmittelbaren, vor dem 1.1.1987 erteilten Zusage beruhen (Altzusagen), braucht eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Letztwillige Verfügung zu G... / IV. Beirat

Rz. 86 Dem späteren Erblasser steht es frei, den Vertrag mit dem Treuhänder nach seinen Vorstellungen auszugestalten, ohne dabei die engen Grenzen des Erbrechts beachten zu müssen. Er kann mittels Beirat zum Beispiel Geschwisterkinder oder weitere Personen aus der Peergroup in die Stiftungsverwaltung einbeziehen und hierdurch eine effektive Umsetzung des Stifterwillens und e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Letztwillige Verfügung zu G... / II. Stiftungsvertrag

Rz. 116 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2: Stiftungsvertrag Errichtung der _________________________ -Stiftung im Folgenden gemeinsam: Stifter und die _________________________ GmbH (z.B. NGTV mbH, Kiel), vertreten durch ihren Geschäftsführer im Folgenden: Stiftungsträger vereinbaren den folgenden Stiftungsvertrag unter Lebenden: I. Vermögensausstattung (1)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Letztwillige Verfügung zu G... / V. Ausstattung der Stiftung

Rz. 87 Die Treuhandstiftung ist hinreichend auszustatten, damit sie ihren Zweck erfüllen kann. Anders als bei rechtsfähigen Stiftungen ist hier allerdings nicht eine dauerhafte Zweckerfüllung oder gar eine ewige Zweckerfüllung maßgeblich. Die Gestaltung im Wege der nichtrechtsfähigen Verbrauchsstiftung ist gerade auf eine zeitlich begrenzte Lebensdauer ausgerichtet. Gleichwo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Bestellung und Ordnungsmäßigkeit

1 Leitsatz Es widerspricht einer ordnungsmäßigen Verwaltung, Angestellte und Geschäftsführer der Verwaltung zum Mitglied des Verwaltungsbeirats zu bestellen. 2 Normenkette § 29 WEG 3 Das Problem Die Wohnungseigentümer bestellen zu TOP 5.1.3 Wohnungseigentümer X zum Mitglied des Verwaltungsbeirats. Dagegen geht Wohnungseigentümer K vor. Er rügt, X arbeite für die X-GmbH als Prokur...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 1 Leitsatz

Es widerspricht einer ordnungsmäßigen Verwaltung, Angestellte und Geschäftsführer der Verwaltung zum Mitglied des Verwaltungsbeirats zu bestellen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem um die Frage, ob man eine Person zum Mitglied des Verwaltungsbeirats bestellen kann, der eine Nähe zur Verwaltung hat. Eignung zum Mitglied des Verwaltungsbeirats Die Bestellung des Verwalters zum Verwaltungsbeirat ist, auch wenn er Wohnungseigentümer ist, wegen der offensichtlichen Interessenskollision und wegen der Unmöglichkeit der ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 6 Entscheidung

AG Oldenburg (Holstein), Urteil v. 17.6.2024, 16 C 10/24mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 2 Normenkette

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 4 Die Entscheidung

Die Bestellung des X (TOP 5.1.3.) widerspricht nach Ansicht des AG einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Zu den wichtigsten Aufgaben der Verwaltungsbeiräte gehöre es, die Verwaltung zu überwachen. Bei einer übergroßen Nähe zur Verwaltung und einer Stellung in deren Lager widerspreche die Bestellung einer Person wegen der zu befürchtenden Interessenkollisionen ordnungsmäßiger Ver...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Bestellu... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer bestellen zu TOP 5.1.3 Wohnungseigentümer X zum Mitglied des Verwaltungsbeirats. Dagegen geht Wohnungseigentümer K vor. Er rügt, X arbeite für die X-GmbH als Prokurist und Büroleiter. Die X-GmbH und die Verwalterin, auch eine GmbH, hätten dieselbe Geschäftsführerin. Aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses befürchte er, K, einen Interessenkonflikt. Fern...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Altvereinbarung: Noch anwen... / 3 Das Problem

In einer Vereinbarung, die vor dem 1.12.2020 geschlossen wurde, heißt es wie folgt: "Der Verwaltungsbeirat (ggf. der Unterbeirat) besteht mindestens aus 3 Mitgliedern, […]. Die Eigentümergemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluss eine abweichende Mitgliederanzahl des Beirats beschließen, die 2 nicht unterschreiten darf […] Die Beiratsmitglieder werden jeweils für einen Zeitr...mehr