Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungswerk

Beitrag aus Finance Office Professional
Renten / 12.1 Grundsätze

Für Renten aus berufsständischen Versorgungswerken gelten dieselben Regeln wie für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sie werden seit 2005 nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG nachgelagert besteuert. Das BMF[1] hat eine Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen veröffentlicht, die Leistungen erbringen, die denen der gesetzlichen Rent...mehr

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Renten / 12.2.1 Allgemeines

Die nachgelagerte Besteuerung kann im Einzelfall bei Selbstständigen, die in der Vergangenheit hohe Beiträge in ein berufsständisches Versorgungswerk eingezahlt haben, zu einer ungerechten Überbesteuerung führen. Deshalb kann auf Antrag ein Teil der Leibrente der günstigeren Ertragsanteilsbesteuerung unterworfen werden, sog. Öffnungsklausel.[1] Eine einheitliche Rente wird d...mehr

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Renten / 12.2 Öffnungsklausel

12.2.1 Allgemeines Die nachgelagerte Besteuerung kann im Einzelfall bei Selbstständigen, die in der Vergangenheit hohe Beiträge in ein berufsständisches Versorgungswerk eingezahlt haben, zu einer ungerechten Überbesteuerung führen. Deshalb kann auf Antrag ein Teil der Leibrente der günstigeren Ertragsanteilsbesteuerung unterworfen werden, sog. Öffnungsklausel.[1] Eine einheit...mehr

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Ermäßigte Besteuerung von A... / 1.3.1 Zusammenballung in einem Kalenderjahr

Zu außerordentlichen Einkünften führen nur solche Entschädigungen, deren zusammengeballter Zufluss zu einer Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung führt.[1] Außerordentliche Einkünfte liegen nicht allein deshalb vor, weil die Höhe der Einkünfte im betroffenen Veranlagungszeitraum im Vergleich zu einem anderen Veranlagungszeitraum höher oder besonders hoch ist; eine E...mehr

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Renten / 12.2.2 Höchstbeitrag

Für die Prüfung, ob Beiträge oberhalb des Betrags des Höchstbeitrags gezahlt wurden, ist prinzipiell der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der An­gestellten und Arbeiter (West) im Jahr der Zahlung ­heranzuziehen. Höchstbeitrag ist die Summe des Arbeitgeberanteils und des Arbeitnehmeranteils zur jeweiligen gesetzlichen Rentenversicherung.[1] Für die Frage, ob ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Renten / Zusammenfassung

Überblick Renten zählen grundsätzlich zu den sonstigen Einkünften nach § 22 EStG. Das bedeutet aber nicht, dass alle Renten gleich besteuert werden. Denn steuerlich gibt es verschiedene Gruppen von Renten: Renten, die seit 2005 nachgelagert besteuert werden; dazu gehören die Renten und andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus landwirtschaftlichen Altersk...mehr

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Renten / 9.1 Grundsätzliches zur Besteuerung

Für die Besteuerung der Renten, die der nachgelagerten Besteuerung unterliegen, gelten folgende Grundsätze: Alle Rentenarten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der landwirtschaftlichen Alterskasse oder aus berufsständischen Versorgungswerken sowie die private Rürup-Rente werden seit 2005 steuerlich gleich behandelt. Keine Rolle spielt mehr, ob es sich um eine Leibre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Renten / 2.1 Neuer Übergangszeitraum bis 2058 ab Veranlagungszeitraum 2023

Das wesentliche Kernelement der "neuen" Rentenbesteuerung ist der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet im Endergebnis, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und ihr gleichgestellten Versicherungen bzw. berufsständischen Versorgungswerken zum Zeitpunkt der Zahlung von der Einkommensteuer freigestellt werden. P...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Renten / 9.2 Besteuerungsanteil der Rente

Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des prozentualen Besteuerungsanteils ist der "Jahresbetrag der Rente".[1] Als "Rente" im steuerlichen Sinn gilt nicht der Auszahlungsbetrag der Rente, sondern der im Rentenbescheid bzw. der in der Anpassungsmitteilung ausgewiesene Brutto-Rentenbetrag. Bei Pflichtversicherten kommt es somit auf den Rentenbetrag vor Abzug des Eigenanteils ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Renten / 12.2.3 Ermittlung des mit dem Ertragsanteil zu besteuernden Rentenanteils

Der Teil der Leibrente, der auf Beiträgen oberhalb des Höchstbeitrags beruht, ist vom Versorgungsträger nach denselben Grundsätzen zu ermitteln wie in Leistungsfällen, bei denen keine Beiträge oberhalb des Höchstbeitrags geleistet wurden. Abweichend hiervon lässt die Finanzverwaltung bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen aus Vereinfachungsgründen zu, dass die tatsäc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 2.3 Mitglieder einer berufsständischen Versicherungs- und Versorgungseinrichtung

Ausgeschlossen von der Antragspflichtversicherung in der Rentenversicherung sind auch die befreiten Mitglieder einer berufsständischen Versicherungs- und Versorgungseinrichtung[1] und Lehrer an Ersatzschulen. Da diese Personen nicht immer die Möglichkeit haben, die anderweitige Alterssicherung beim Bezug von Sozialleistungen auszubauen, sollen sie von der Antragspflichtversi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Anzeigepflicht von Versicherungsunternehmen (§ 33 Abs. 3 ErbStG i. V. m. § 3 ErbStDV)

Rz. 35 Versicherungsunternehmen sind gem. § 33 Abs. 3 ErbStG anzeigepflichtig, bevor sie Versicherungssummen oder Leibrenten einem anderen als dem Versicherungsnehmer auszahlen oder zur Verfügung stellen. Einzelheiten ergeben sich aus § 3 ErbStDV. Zur ordnungsgemäßen Sicherstellung der Verpflichtung vgl. § 30 Rz. 21. Rz. 36 Zu den Versicherungsunternehmen i. S. d. § 33 Abs. 3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gleichgestellte Beträge.

Rn 9 Den vom ArbG abzuführenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sind einige ungleich schwerer zu bestimmende Zahlungen gleichgestellt. Nach Abs 1 S 2 lit a) muss der Drittschuldner die vom Schuldner aufgrund sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften zur Weiterversicherung entrichteten Beträge berücksichtigen. Erfasst sind die nach dem Ende der Sozialversicherungsp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Arbeitsverhältnis des Schuldners (Nr 1).

Rn 11 Auskunftsverpflichtet sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Bundesträger und Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung) und die berufsständischen Versorgungseinrichtungen iSd § 6 I 1 Nr 1 SGB VI. Erhoben werden können – wenn es sich bei dem Arbeitgeber des Schuldners um eine natürliche Person handelt – dessen Namen und Vornamen oder – wenn es sich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erwerbseinkommen.

Rn 36 Bislang wurden für sämtliche selbst erwirtschafteten Einkünfte die Pfändungsschutzregeln für das Arbeitseinkommen grds einheitlich angewendet. Inzwischen differenziert der IX. Zivilsenat des BGH jedoch zwischen Erwerbseinkommen und sonstigen selbst erwirtschafteten Einkünften (BGH NZI 16, 457 [BGH 07.04.2016 - IX ZB 69/15]; im Einzelnen Rn 42). In der Konsequenz dieser...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIII. Sonstige Rechte.

Rn 73 Die einem Milcherzeuger zustehende Anlieferungs-Referenzmenge nach der Milchabgabenverordnung stellt ein anderes Vermögensrecht iSv § 857 I dar (BGH NJW-RR 07, 1219). Die Pfändung des Anwartschaftsrechts des Nacherben wird mit Eintritt eines weiteren Nacherbfalls absolut unwirksam (Nürnbg BeckRS 17, 132620; vgl BGHZ 33, 76, 86). Das Recht des Mitglieds, in einem berufs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nebenrechte.

Rn 76 Die mit der Pfändung des Hauptrechts verbundene Beschlagnahme erstreckt sich ohne Weiteres auch auf alle Nebenrechte, die im Falle einer Abtretung nach §§ 412, 401 BGB auf den Gläubiger übergehen. Sie werden von der Pfändung und Überweisung der Hauptforderung miterfasst und dürfen vom Pfändungspfandgläubiger ausgeübt werden (BGH ZVI 21, 403). Einer gesonderten Neben- o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gesetzliche Übertragungsverbote.

Rn 3 Eine Forderung ist nach § 851 I trotz fehlender Pfändungsverbote nur pfändbar, soweit sie übertragbar ist. Damit ist § 851 I ua auf die Regelung des § 399 Alt 1 BGB (Rz 12) anwendbar. Die Übertragbarkeit und damit Pfändbarkeit selbständiger Gestaltungsrechte richtet sich nach dem Einzelfall (BGH NJW 03, 1858). Nicht übertragbar aufgrund gesetzlicher Anordnung sind im bü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Die Einholung der Auskünfte bestimmter Dritter ist eine Regelbefugnis des Gerichtsvollziehers, die aus § 802a II 1 Nr 3 folgt. Die Selbstauskunft des Schuldners (s § 802c) hat zwar Vorrang, Fremdauskünfte können aber im Interesse der Effektivität der Vollstreckung eingeholt werden, wenn der Aufenthaltsort des Schuldners nicht ermittelbar ist, die Schuldnerauskunft verwe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Informationsquellen und Informationsbeschaffung.

Rn 4 Obwohl als vorrangige Informationsquelle konzipiert, dürfte die Anfrage beim Einwohnermeldeamt nach Abs 1 als Dienstleistung des GV in der Praxis für den Gläubiger oft nicht wirtschaftlich sein (Goebel FoVo 12, 101, 102), dies vor allem deshalb nicht, weil gewerbliche Rechtsdienstleister häufig professionelle Auskunftsdienste in Anspruch nehmen, die die Auskunft kosteng...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Anzeigepflichten von Versicherungsunternehmen (Abs. 3)

Rz. 12 [Autor/Stand] Versicherungsunternehmen sind wie Kreditinstitute zu behandeln, falls sie Bankgeschäfte betreiben (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 3 KWG). Sie verwalten auch dann geschäftsmäßig Vermögen ihrer Kunden, wenn sie – wie Lebensversicherungen und Unfallversicherungen, die ebenfalls identifizierungspflichtig sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 GwG) – als sog. Personenversicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftstest heimlicher § 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote § 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot § 772 ZPO 1 Verbandsgericht § 1059 ZPO 4 Verbandsklage § 50 ZPO 47 konkurrierende § 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung § 5 UKlaG 15 Verbandsklage nach VDuG Aussetzung § 246 ZPO 2 Verbandsklagen (VDuG) Aussetzung § 252 ZPO 1a Verbesserungsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen sowie Lebensversicherungen (Nr 4).

Rn 19 Die Regelung schützt Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen, die ausschließlich oder zu einem wesentlichen Teil zu Unterstützungszwecken gewährt werden. Die Bezüge müssen nicht fortlaufend gewährt werden (Gottwald/Mock § 850b Rz 17). Der Schutzzweck der Norm schließt dagegen Bonusleistungen der Krankenkassen nicht ein, die für besondere Bemühungen des Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Mit der Aufgliederung der Alterssicherungssysteme geht eine Fragmentierung der Vollstreckungsregeln einher. Rentenansprüche der Beschäftigten aus der gesetzlichen Sozialversicherung wegen Alters, §§ 35 ff SGB VI, wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, § 43 SGB VI, oder für Hinterbliebene, §§ 46 ff SGB VI, sind nach § 54 IV SGB I wie Arbeitseinkommen pfändbar. Aufgrund la...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 46 Schneider, Versorgungsbezüge – Beitragspflichtige und beitragsfreie Versorgungsbezüge von A bis Z, DOK 1983, 890. Rz. 47 Die Einbeziehung von Versorgungsbezügen aus einem früheren Dienstverhältnis als DO-Angestellter in die Beitragspflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar: BSG, Urteil v. 18.12.1984, 12 RK 33/83. Es ist mit dem Grundgesetz, insbesondere mit den hergebrac...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.2.3 Zusammenrechnung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 49 Die Zusammenrechnung von Einkünften i. S. d. § 8 Abs. 2 SGB IV wird durch Abs. 2 Satz 3 dahin gehend eingeschränkt, dass eine Zusammenrechnung mit einer nicht geringfügigen selbstständigen Tätigkeit nur erfolgt, wenn diese versicherungspflichtig ist. Die Zusammenrechnung geringfügiger Tätigkeiten mit nicht geringfügigen Tätigkeiten kommt daher nur für den Personenkrei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung als zweite von 3 Säulen der Altersversorgung in Deutschland wird sichtbar, wenn man die Erhebungen zum Volumen der Pensionsverpflichtungen betrachtet. So beliefen sich die Deckungsmittel für betriebliche Pensionsverpflichtungen im Jahr 2022 auf rd. 705 Mio. EUR.[1] Hiervon entfallen gut 50 % auf die unmittelbare Pensions...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.2.2 Der steuerliche Teilwert

Rz. 101 Im Gegensatz zum Handelsrecht akzeptiert das Steuerrecht nur eine Bewertungsmethode, das Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG. Bei der Berechnung des Teilwerts der Pensionsverpflichtungen wird zwischen aktiven Anwärtern und ausgeschiedenen Begünstigten (Anwärter mit unverfallbaren Anwartschaften bzw. Leistungsempfänger) unterschieden. Bei aktiven Anwärtern folgt die Bewer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.2.2 Antizipation künftiger Entwicklungen

Rz. 30 Das IDW RS HFA 30 konkretisiert die Anforderungen an die Bewertung zum Erfüllungsbetrag in seinen Rz. 51 ff. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen im Wesentlichen die Inhalte des RS ein. Die Parameter sind nicht notwendigerweise einheitlich für alle Unternehmen bzw. Bereiche eines Unternehmens zu wählen. Sowohl bei der Auswahl als auch bei der Bestimmung von Paramet...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 2.3 Dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen

Bei dauerhaftem Erwerbsersatzeinkommen wird stets das laufende Einkommen berücksichtigt. Gezahlte oder noch zu erwartende Sonderzahlungen werden zu einem Zwölftel berücksichtigt. Zum dauerhaften Erwerbseinkommen gehören:mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.3 Die bedingt pfändbaren Bezüge

Die bedingt pfändbaren Bezüge betreffen Ansprüche, die überwiegend in keinem Bezug zum Arbeitsverhältnis stehen und deshalb für den Arbeitgeber als Drittschuldner wenig praxisrelevant sind.[1] Erfasst werden aber nach § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO auch Hinterbliebenenansprüche und Ansprüche aus betrieblichen Versorgungswerken. Die in der Regelung genannten Voraussetzungen einer Pf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Offenlegungsbefreiungen

Rz. 11 [Autor/Zitation] Größenabhängige Erleichterungen (§§ 326, 327) bestehen für Versicherungen nicht, da diese den großen Kapitalgesellschaften gleichgestellt sind. Jedoch sieht § 61 Abs. 1 Satz 2 RechVersV vor, dass die Offenlegungsvorschriften für die von der Prüfungspflicht befreiten Versicherungen mit Ausnahme von Pensionskassen nicht anzuwenden sind. Gemäß § 341 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Versicherungsunternehmen mit Sitz im Inland (Abs. 1)

Rz. 13 [Autor/Zitation] Maßgebend für die handelsrechtliche Bilanzierung nach § 341 ist die Tätigkeit als Versicherung unabhängig von der Kaufmannseigenschaft. Eine Definition, was unter einer Versicherung oder dem Betreiben von Versicherungsgeschäften zu verstehen ist, wird jedoch sowohl handels- als auch aufsichtsrechtlich nicht vorgenommen. Rz. 14 [Autor/Zitation] Unter dem ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Vorschrift regelt die Bilanzierung der Verpflichtungen aus dem Lebensversicherungs- und dem nach Art der Lebensversicherung betriebenen Versicherungsgeschäft. Es handelt sich hierbei um Verpflichtungen in der Lebensversicherung, Privaten Krankenversicherung sowie Schaden- und Unfallversicherung. Verpflichtungen aus dem Lebensversicherungs- und dem nach ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.2 Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich und externe Teilung

Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung. Rentenansprüche können z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung[1] und zunehmend auch durch betriebliche[2] oder private Altersvorsorge entstehen.[3] Scheitert eine Ehe, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass auch derjenige Ehepartner ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2 Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Rz. 57 Bei der Ermittlung des Einkommens sind bei unbeschränkt Stpfl. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Bei beschränkt Stpfl. ist dieser Abzug durch § 50 Abs. 1 S. 4 EStG stark eingeschränkt. Hierin kommt der Objektsteuercharakter der beschr. Steuerpflicht besonders stark zum Ausdruck, da es sich bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seer, Besteuerung der Alterseinkünfte und Gleichbehandlungsgebot, StuW 1996, 323; Birk, Nachgelagerte Besteuerung in der betrieblichen Altersversorgung – eine verfassungskonforme Alternative für den Gesetzgeber, StuW, 1999, 321; Krause/Junk/Müller, Nachgelagertes Verfahren bei der Besteuerung der Alterseinkünfte, DB 1999, 2282; Söhn/Müller-Franken, Vorgelagerte und/oder nachgel...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Treu und Glauben

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Der aus dem Zivilrecht (§ 242 BGB) stammende Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch für das öffentliche Recht. Er besagt, dass alle Beteiligten, also das FA, ein > Steuerpflichtiger und als Haftende in Betracht kommende Personen wie zB der > Arbeitgeber und selbst die Gerichte (vgl BFH 241, 206 = BStBl 2013 II, 669) sich so verhalten müssen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.7 Kontrollmechanismen des Fiskus – Beratung bei der Selbstanzeige

Zur Vermeidung eines Schadens beim Mandanten muss der Steuerberater diesen auch über neue einschneidende Maßnahmen des Fiskus, die jeden betreffen können, informieren, damit der Mandant für sich die richtigen Schritte einleiten kann. Beispiele: § 88c AO: Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen[1] § 89a AO: Vorabverständigungsverfahren[2] §§ 138d bis 138k AO:...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 77 Altmann, Befreiung von der Versicherungspflicht, B+P 2022, 206. Deutsche Rentenversicherung Bund, Rundschreiben zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten und Vertrauensschutz für Altfälle – Informationen zur Umsetzung der Rechtsprechung des BSG vom 3.4.2014, NZA 2015, 29. Freudenberg, Befreiung von der Rentenversicherung wegen Mitgliedschaft im Versorgungswerk, B+P 2019,...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1 Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 schafft einen Befreiungsgrund für die Angehörigen von Berufsgruppen, die nicht durch Angestellte, sondern durch Selbstständige, z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte u. a., geprägt sind (BSG, Urteil v. 22.4.1986, 12 RK 60/84); verkammerte Berufe. Der Befreiungstatbestand beruht auf der Überlegung, dass die betroffenen Personen meist nur...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2 Erstreckungswirkung (Satz 2)

Rz. 56 Vom Grundsatz nach Satz 1 macht Satz 2 eine Ausnahme. Danach kann sich eine einmal erteilte Befreiung auch auf eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit erstrecken. Die Erstreckungswirkung setzt voraus: vorangegangene Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2, andere versicherungspflichtige Tätigkeit in ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus zeitlich begr...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2.3 Weitere Einzelfälle

Rz. 71 Wird ein angestellter Rechtsanwalt, der im Versorgungswerk für Rechtsanwälte versichert ist und deshalb von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit wurde, für eine befristete Zeit in einem weiteren Beschäftigungsverhältnis tätig (hier: Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem Mitglied des Deutschen Bundestages = Bundestagsabgeordneter),...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.1.1 Einzelfälle – Syndikus-Anwalt, Energieberater, Architekt, Tierarzt, Marketingassistent u. a.

Rz. 13 In der Rechtsprechung haben eine Vielzahl von Einzelfällen besondere Bedeutung erlangt. Bei den sog. Syndikus-Anwälten – also Rechtsanwälten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, Verband, einer Berufsständischen Körperschaft oder einer Stiftung beschäftigt sind – ist unterdessen höchstrichterlich geklärt, dass eine Befreiun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Sinn der Regelungen ist es, in möglichst vielen Lebenssituationen eine angepasste Altersvorsorge sicherzustellen, die mit einer generellen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie sie in §§ 1, 2 und 3 festgeschrieben ist, nicht vollständig abbildbar wäre. Die Regelungen über die Befreiung von der Versicherungspflicht tragen damit der Lebenswirkl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.2 Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 151 Im Vz 2005 unterliegen die Leibrenten und andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und den privaten Lebensversicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG einer Besteuerung von 50 %. Der Begriff der "anderen Leistung" ist im Gesetzgebungsverfahren eingefügt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.3 Besteuerung privater Leibrenten

Rz. 157 Die Besteuerung sonstiger Leibrenten, die nicht solche i. S. d. Doppelbuchst. aa) sind, erfolgt ab Vz 2005 wie bisher mit dem Ertragsanteil. Es kann sich um bereits bestehende private Rentenversicherungen, Veräußerungsleibrenten und Versorgungsleistungen handeln. Der Grund für die Besteuerung mit dem Ertragsanteil liegt darin, dass diese Renten aus versteuertem Einko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.4 Kinderzuschüsse

Rz. 52 Kinderzuschüsse zu Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nach § 3 Nr. 1 Buchst. b) EStG steuerfrei. Das gilt nicht für Kinderzuschüsse aus berufsständischen Versorgungswerken der angestellten oder selbstständigen Angehörigen freier Berufe, da sie vom Wortlaut des § 3 Nr. 1 Buchst. b) EStG nicht erfasst werden. Diese Regelung verstößt nicht gegen Art. 3 G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.1 Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung u. a.

Rz. 150 Zu den sonstigen Einkünften gehören nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG Leibrenten und andere Leistungen, die erbracht werden aus[1]: der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. zu den Änderungen bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 40). Hierunter fallen alle Renten, die nach dem SGB VI gewährt werden, Renten wegen Alters, § 33 Abs....mehr