Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungswerk

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Zum Kreis der Begünstigten gehören grundsätzlich alle, die von den Beschränkungen der Altersvorsorgeleistungen zur Stabilisierung der gesetzlichen Altersvorsorgesysteme betroffen sind. Das sind in erster Linie die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten (§ 10a Abs. 1 Halbs. 1 EStG).[1] Ihnen gleichgestellt sind Personen, die von entspr...mehr

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ABC der Werbungskosten / Ehescheidung

Literatur: Tiedke, FR 1985, 631; Tiedke, BB 1988, 2079 Aufwendungen für eine Ehescheidung und die Scheidungsfolgen sind immer privat veranlasst. Die Scheidung betrifft den personenrechtlichen Status des Stpfl. und kann daher nicht mit der beruflichen Sphäre zusammenhängen. Das gilt auch, wenn der Stpfl. im Hinblick auf seine berufliche Stellung einer großzügigen Regelung der ...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.2.2 Weitere gleichgestellte Stellen(Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 16 Abs. 2 Nr. 2 regelt vor allem Fälle, in denen Versorgungswerke, die Aufgaben aus einem Tarifvertrag erfüllen, für ihren Beitragseinzug auf die Hilfe der in § 35 SGB I genannten Stellen angewiesen sind (vgl. BT-Drs. 8/4022 S. 85). Nach dem Gesetzeswortlaut ist zu beachten, dass nur gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien, die Zusatzversorgungseinrichtungen des...mehr

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Sauer, SGB III § 366a Verso... / 2.1 Versorgungsfonds

Rz. 14 Abs. 1 bestimmt grundsätzlich die Errichtung eines Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit als Sondervermögen. Im Bereich der öffentlichen Haushalte ist ein Sondervermögen ein rechtlich unselbstständiger Teil des Staatsvermögens, der durch Gesetz oder Satzung oder aufgrund eines Gesetzes entstanden ist und zur Erfüllung einzelner Aufgaben des Staates oder einer ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Besteuerungsrecht für einen nach Portugal ausgewanderten Rechtsanwalt

Von einem Versorgungswerk für Rechtsanwälte gewährte Altersrenten sind keine nachträglichen Einkünfte aus selbständiger Arbeit i.S.d. Art. 14 Abs. 1 DBA-Portugal. Der von Portugal vor dem 1.4.2020 verliehene RNH-Status, mit dem eine zehnjährige Steuerbefreiung für Rentenleistungen verbunden ist, führt hinsichtlich dieser zur Anwendung der Rückfallklausel des Art. 22 Abs. 1 S...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.2 Berater

Rz. 8 Zuständig für die Beratung ist der für das Anliegen des Ratsuchenden zuständige Leistungsträger. Das ist regelmäßig der Leistungsträger, der über den begehrten Anspruch entscheidet oder dem gegenüber der Ratsuchende seine Mitwirkungspflichten zu erfüllen hat. Im Zweifel ist der Leistungsträger beratungspflichtig, der leistungspflichtig wäre, wenn dem Begehren des Ratsu...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.4 Gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 24 In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht für den von §§ 1 bis 3 SGB VI erfassten Personenkreis; das sind insbesondere die Beschäftigten und beschäftigungsähnlich Tätigen, "kleine" Selbstständige, sonstige Personen in der Zeit, in der sie Kinder erziehen oder als nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen tätig sind, und Wehr- und Zivildienstleistend...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / V. Leistungsformen

Rz. 42 Hinsichtlich der Leistungsformen bestimmt der Arbeitgeber, welche Arten von Versorgungsleistungen er den Arbeitnehmern und unter welchen Voraussetzungen gewähren möchte. Eine Einschränkung kraft Gesetzes ist dabei, dass eine Versorgungsleistung wegen Alters auch eine vorzeitige Inanspruchnahme beinhalten muss (§ 6 BetrAVG). Rz. 43 Hinsichtlich der Versorgungsleistungen...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / f) Altersgrenze

Rz. 142 Die in einem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag für den Zeitpunkt der Vollendung eines bestimmten Lebensalters vorgesehene Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Ausspruch einer Kündigung ist keine auflösende Bedingung, sondern eine Höchstbefristung. Entscheidend ist, ob die Vertragsparteien den Eintritt als gewiss oder ungewiss anse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begünstigter Personenkreis

Rn. 8 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbG hat einen Anspruch auf Förderung für alle ArbN, die zu ihm in einem ersten Dienstverhältnis stehen. Hierbei kann er auf die LSt-Klasse des ArbN abstellen (Steuerklasse I bis V) oder auf die Angabe des ArbN bei pauschal besteuertem Arbeitslohn, dass ein erstes Arbeitsverhältnis gegeben ist. In letzterem Fall sollte sich der ArbG dies ...mehr

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Die umsatzsteuerliche Behan... / a) Nicht selbständige Tätigkeit auch bei variabler Vergütung des Gremienmitglieds möglich

Damit ist nun klargestellt, dass ein Gremienmitglied auch dann, wenn es eine variable Vergütung erhält, einer nicht selbständigen Tätigkeit nachgehen kann. Zuvor war dies vom BFH nur dann angenommen worden, wenn ein Gremienmitglied eine Fixvergütung erhält[2]. Ob dies dagegen auch bei variablen Vergütungen gilt, konnte der BFH im entschiedenen Fall offenlassen. Auch die Fina...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 3.4 Beiträge und Tilgungsleistungen im Ausland Pflichtversicherter sowie von Beschäftigten internationaler Institutionen

Rz. 15 Durch die Beschränkung des Kreises der Förderberechtigten in § 10a EStG [1] auf die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten ab dem Vz 2010, musste für die bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls förderberechtigten Personen, welche als unbeschränkt Stpfl. Pflichtmitglieder in einem ausl. gesetzlichen Alterssicherungssystem waren, eine Bestandss...mehr

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Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.5 Berufsständische Versorgungseinrichtungen (Abs. 3)

Rz. 24 Die Vorschrift bestimmt, unter welche Voraussetzungen berufsständische Versorgungseinrichtungen zu beteiligen sind. Das ist dann der Fall, wenn und soweit Meldungen nach § 28a Abs. 10 oder 11 betroffen sind. In der Rechtsfolge gilt dann Abs. 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. zu beteiligen ist....mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Versorgungskassen / 4 In welcher Höhe sind Beiträge an eine Versorgungskasse abziehbar?

Beiträge an eine Versorgungskasse können in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das gilt aber nur, wenn Sie keinen Rechtsanspruch gegen die Versorgungskasse auf Zahlung erworben haben (BFH, BStBl. II 1972, 728) dienen die Beiträge der eigenen Versorgung und es besteht für sie eine gesetzliche Leistungspflicht. Dann sind die Zahlungen nicht als Betriebsausgaben ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Vorsorgeaufwendungen

Rz. 330 Ein Selbstständiger kann Beiträge für eine regelmäßig freiwillige Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, berufsständische Versorgungswerke, aber auch eine angemessene Altersversorgung abziehen. Letztere hat sich an der gesetzlichen Rentenversicherung zu orientieren, allerdings mit der Besonderheit, dass der Selbstständige für den Arbeitgeber- un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.2 Mitteilungen an Künstlersozialkasse und Sozialversicherungsträger (Abs. 2)

Rz. 14 Durch Abs. 2 sind die Finanzbehörden allgemein berechtigt und verpflichtet, nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 AO geschützte personenbezogene Daten der betroffenen Person den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und der Künstlersozialkasse zum Zweck der Beitragsfestsetzung mitzuteilen. Hierzu gehören auch die Mitteilungen zur Feststellung der ...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / 3. Geschäftsbesorgung in Vermögensangelegenheiten

Rz. 32 Grundsätzlich umfasst die Geschäftsbesorgung in Vermögensangelegenheiten insbesondere den Geschäftsverkehr mit Banken und Behörden, auch Steuerbehörden, die Antragstellung für Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz und die Vertretung gegenüber Sozialversicherungsanstalten, wie Kranken-, Renten-, Pensionskassen und Versorgungswerken sowie gegenüber Krankenversic...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

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Anlage R 2023 – Leitfaden / 2 Anlage R – Leibrenten aus dem Inland

Rz. 244 Renten aus dem Inland (ohne Riester-Renten und Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge), die nicht der Arbeitgeber bezahlt, gehören grds. zu den sonstigen Einkünften und werden in der Anlage R erklärt. Je nach Rentenart bzw. der steuerlichen Behandlung der Einzahlungen (Beiträge) in die jeweilige Versicherung wird die daraus folgende Rente unterschiedlich besteue...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Kinderzuschüsse

Rz. 86 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kinderzuschüsse aus der GRV sind zwar Bestandteil der Rente, bleiben aber steuerfrei (§ 3 Nr 1 Buchst b EStG). Daran hat sich durch die Neuregelung in § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG ab 2005 nichts geändert (BMF vom 19.08.2013, Rz 197, BStBl 2013 I, 1087). Kinderzuschüsse zu einer Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk werden se...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Besteuerung der Basisversorgung (§ 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG)

Rz. 23 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Gegenstand der Besteuerung: Die Regelung gilt für Leibrenten aus der Basisversorgung (> Rz 20), soweit sie nicht von der Besteuerung ausgenommen sind (> Rz 14, 15). Dazu gehören alle in § 33 SGB VI aufgezählten Rentenarten der GRV einschließlich der Erwerbsminderungsrenten (BFH 233, 487 = BStBl 2011 II, 910) und der Erziehungsrenten (BFH 242...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erste Ausnahme: Rückstellung bei nachträglicher Zuwendung (§ 4d Abs 2 S 2 u 4 EStG)

Rn. 158 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4d Abs 2 S 2 EStG lässt von der Grundsatzregelung in S 1 eine Ausnahme zu. Das Trägerunternehmen kann Zuwendungen noch für das abgelaufene Wj durch eine Rückstellung gewinnmindernd berücksichtigen, wenn sie Zitat "bis zum Ablauf eines Monats nach Aufstellung oder Feststellung der Bilanz des Trägerunternehmens für den Schluss eines Wj geleis...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Satz 1 EStG

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht zum stpfl > Arbeitslohn gehören Beiträge für die Zukunftssicherung, wenn sie der ArbG leistet, soweit er dazu nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften oder aufgrund einer auf gesetzlicher Ermächtigung (> Ermächtigungen Rz 8 ff) beruhenden Bestimmung verpflichtet ist. Diese Verpflichtung beruht in den meiste...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Schließung eines betrieblichen Versorgungswerkes

Rz. 534 Der einfachste Eingriff in ein betriebliches Versorgungswerk ist dessen Schließung. Konsequenz hieraus ist, dass neu eintretende Mitarbeiter keinerlei Versorgungsansprüche mehr erwerben können. Dagegen bleibt die Versorgungsordnung für bereits vor der Schließung eingestellte Mitarbeiter in vollem Umfang bestehen. Rz. 535 Eine stichtagsbezogene Schließung und der darau...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Eingriffsgrund

Rz. 592 Auch die Gründe, die Veranlassung geben, ein bestehendes Versorgungswerk zum Nachteil der Arbeitnehmer einzuschränken, können von ganz unterschiedlichem Gewicht sein. Ein Arbeitgeber kann vor dem wirtschaftlichen Ruin stehen, er kann aber auch "bloß" unternehmenspolitische Ziele verfolgen. Akzeptiert man, dass es sowohl Besitzstände als auch Eingriffsgründe von unter...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / g) Mitbestimmungsfragen

Rz. 618 Nach einhelliger Auffassung des BAG ist die Beachtung zwingender Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Wirksamkeitsvoraussetzung für eine im individuellen Arbeitsverhältnis nachteilig wirkende Neuregelung (grundlegend hierzu BAG v. 26.4.1988 – 3 AZR 168/86, NZA 1989, 219). Lediglich die Schließung oder die Teilschließung des betrieblichen Versorgungswerkes ist mitbes...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten

Rz. 466 Eine Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer allein wegen ihrer Teilzeitbeschäftigung ist – unabhängig von einem Verstoß gegen sonstige Rechtsnormen – bereits nach § 4 Abs. 1 TzBfG unzulässig (zu § 2 Abs. 1 BeschFG vgl. BAG v. 29.8.1989 – 3 AZR 370/88, DB 1989, 2338; BAG v. 28.7.1992, NZA 1993, 215 = ZAP 1993, F. 17 R, S. 45 m. Anm. Langohr-Plato; Langohr-...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 7. Schadensersatz

Rz. 437 Schadensersatzansprüche im Bereich der betrieblichen Altersversorgung kommen insb. bei der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten in Betracht. Dies gilt insb. dann, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht oder nicht ausreichend über die Möglichkeit einer ggf. auch rückwirkenden Teilnahme an einem betrieblichen Versorgungswerk informiert hat und deshalb eine An...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Rechtsfolgen der Kündigung einer Betriebsvereinbarung

Rz. 561 Das BAG unterscheidet allerdings zwischen der Kündbarkeit einer Betriebsvereinbarung und den Rechtsfolgen einer Kündigung (BAG v. 10.3.1992 – ABR 54/91, NZA 1993, 234; BAG v. 11.5.1999 – 3 AZR 21/98, BB 2000, 517). Rz. 562 Betriebsvereinbarungen über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterscheiden sich nämlich von den Betriebsvereinbarungen über andere fre...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 8. Datenschutz

Rz. 439 I.R.d. administrativen Abwicklung betrieblicher Versorgungswerke ist vielfach ein Datentransfer aus dem Unternehmen heraus an dritte Stellen zwingend erforderlich. So sind z.B. Versorgungsverpflichtungen bilanziell zu erfassen, was je nach Durchführungsweg unterschiedliche versicherungsmathematische Bewertungsansätze erfordert. Diese Bilanzwerte sind im Regelfall dur...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Einschränkende Neuordnung

Rz. 537 Die betriebliche Altersversorgung gehört zum Bereich der freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen. Die Freiwilligkeit ihrer Einführung ist trotz der erheblichen Reglementierung durch Arbeits- und Steuerrecht sowie die zum Betriebsrentenrecht ergangene Rspr. im Prinzip nicht aufgehoben worden. Rz. 538 Vereinbarungen über die Verschlechterung oder gar Aufhebung von V...mehr

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AGS 08/2023, Widerruf der Z... / I. Sachverhalt

Der Kläger ist seit 1998 im Bezirk der beklagten RAK zugelassener Rechtsanwalt. Mit Schreiben vom 19.1.2022 hörte die Beklagte den Kläger zu einem Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls im Hinblick auf fünf Eintragungen in das zentrale Schuldnerverzeichnis an. Unter dem 14.2.2022 drohte die Beklagte dem Kläger unter Bezugnahme auf einen Auszug aus dem Vollstreckungsr...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / VII. Subventionsleistungen des Staats

Rz. 35 Die BA hat dem Arbeitgeber gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 AltTZG den von ihm nach § 3 Abs. 1 Nr. 1a) AltTZG erbrachten Aufstockungsbeitrag i.H.v. 20 % des Regelarbeitsentgeltes sowie die zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung, soweit diese auf dem AltTZG beruhen, erstattet. Hierunter fielen gem. § 4 Abs. 2 AltTZG auch die Beiträge bzw. Beitragszuschüsse für einen von ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VII. Checkliste zur Vertragsgestaltung

Rz. 1435 Checkliste: Vorprüfung zum Freien-Mitarbeiter-Vertragmehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Besitzstandswahrung

Rz. 587 Das BAG (v. 17.4.1985 – 3 AZR 72/83, NZA 1986, 57; BAG v. 22.5.1990 – 3 AZR 128/89, NZA 1990, 813; BAG v. 17.11.1992 – 3 AZR 76/92, NZA 1993, 939; BAG v. 18.3.2003 – 3 AZR 101/02, BB 2004, 948) hat in diesem Zusammenhang abstufende Kriterien (Drei-Stufen-Theorie) für den Eingriff in ein bestehendes betriebliches Versorgungswerk aufgestellt. Je nach Stärke des Besitzs...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / IX. Soziale Absicherung des Altersteilzeit-Arbeitnehmers

Rz. 43 Für den Fall der Beendigung des Teilzeitarbeitsverhältnisses wegen Kündigung oder Insolvenz des Arbeitgebers vor Erreichen der Altersgrenze sieht § 10 AltTZG eine Absicherung der Altersteilzeit-Arbeitnehmer über die Agentur für Arbeit vor. Danach hat der betroffene Mitarbeiter einen Anspruch auf Alg bis zum Zeitpunkt der möglichen Inanspruchnahme seiner gesetzlichen A...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Arbeitnehmerbegriff

Rz. 392 Das BetrAVG ist ein Arbeitnehmerschutzgesetz. Als solches erstreckt sich sein persönlicher Geltungsbereich in erster Linie auf Arbeitnehmer, wobei § 17 Abs. 1 BetrAVG eine eigenständige Definition des Arbeitnehmerbegriffes enthält. Danach sind Arbeitnehmer im betriebsrentenrechtlichen Sinne alle Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Be...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Individualrechtliche Versorgungszusagen mit kollektivrechtlichem Bezug

Rz. 546 Bestehen für eine Vielzahl versorgungsberechtigter Arbeitnehmer gleichlautende, individualrechtlich begründete Versorgungszusagen, sog. Gesamtzusagen bzw. vertragliche Einheitsregelung, scheitert die einzelvertragliche Änderung bereits unter praktischen Erwägungen, da es unwahrscheinlich ist, dass es dem Arbeitgeber gelingt, ausnahmslos jeden betroffenen Versorgungsb...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / I. Gleichbehandlungsgrundsatz und betriebliche Altersversorgung

Rz. 446 Versorgungsansprüche gegen den Arbeitgeber, d.h. Ansprüche auf Zahlung betrieblicher Versorgungsleistungen können sich unabhängig vom Bestehen einzelvertraglicher oder kollektivrechtlicher Anspruchsgrundlagen auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz/Grundsatz der Lohngleichheit ergeben. Dies hat der Gesetzgeber bei der Einführung des BetrAVG mit ein...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Versicherungspflicht kraft Gesetzes und auf Antrag/Versicherungsfreiheit

Rz. 1414 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI sind kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung Personen versicherungspflichtig, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. § 1 SGB VI enthält einen weiten Katalog von Personen, die pflichtversichert sind. Rz. 1415 Die Versicherungspflicht erstreckt sich aber nicht nur auf abhängig beschäftigte Ar...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / I. Tarifvertrag

Rz. 47 Grds. ist ein Tarifvertrag geeignet, Ansprüche auf betriebliche Versorgungsleistungen zu begründen. Für diese Tarifverträge gilt das allgemeine Tarifvertragsrecht, d.h. insb. das TVG. Danach haben Tarifverträge normative Wirkung, wirken also unmittelbar und zwingend zwischen den Tarifvertragsparteien (§ 4 TVG), ohne jedoch Inhalt des individuellen Arbeitsvertrages zu ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / cc) Einbeziehung von (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnern in eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung

Rz. 528 Das BAG hat sich mit seiner Entscheidung v. 14.1.2009 – 3 AZR 20/07, NZA 2009, 490–495 = BB 2009, 954–959 = DB 2009, 15451548) – obwohl es im konkreten Fall im Ergebnis einen Anspruch des Klägers verneint hat – vor dem Hintergrund der Maruko-Entscheidung des EuGH (v. 1.4.2008, BetrAV 2008, 305) gegen die bisherige Rspr. (vgl. u.a. BAG v. 26.10.2006, AP BGB § 611 Kirc...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Kollektivrechtliche Zusagen

Rz. 553 Die Änderung tarifvertraglich geregelter, arbeitgeberfinanzierter Versorgungsleistungen ist eher theoretischer Natur (Griebeling, ZIP 1993, 1059), da insb. Firmentarifverträge, d.h. solche Tarifverträge, die die betriebliche Altersversorgung für nur ein Unternehmen regeln – im Gegensatz zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Entgeltumwandlung – nicht praktiziert werd...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / II. Betriebsvereinbarung

Rz. 49 In der Praxis häufiger vorzufinden sind dagegen Versorgungsregelungen, die auf einer Betriebsvereinbarung basieren. Auf den Abschluss einer solchen Betriebsvereinbarung hat der Betriebsrat allerdings keinen Rechtsanspruch, soweit es um die grundsätzliche Frage der Einführung betrieblicher Versorgungsleistungen geht. Die Einführung von Leistungen der betrieblichen Alte...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Festlegung der versorgungsfähigen Bezüge

Rz. 695 Während für Fremdgeschäftsführer die Leistungssysteme so gestaltet werden sollten, dass sie jeweils rechtzeitig und ohne große Schwierigkeiten an nicht vorhersehbare Entwicklungen angepasst werden können (also möglichst keine Eigendynamik des Versorgungswerkes), können für GGF die Aktivbezüge als Bemessungsgrößen herangezogen werden. Durch die Anbindung der Pensionsa...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Rechtsprechung des BAG zu § 77 Abs. 6 BetrVG

Rz. 556 Kommt es zu keiner Ablösung der bestehenden Betriebsvereinbarung, bleibt dem Arbeitgeber nach § 77 Abs. 5 BetrVG die Möglichkeit der Kündigung der bisherigen Regelung (BAG v. 10.3.1992 – 3 ABR 54/91, NZA 1993, 234), wobei diese Kündigung ohne Angabe von Kündigungsgründen erfolgen kann (vgl. Blomeyer, DB 1985, 2506 ff. und DB 1990, 173) und keiner inhaltlichen Kontrol...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Sonderfall: Unterstützungskasse

Rz. 654 Sollten die Versorgungsleistungen ursprünglich von einer Unterstützungskasse des Betriebsveräußerers erbracht werden, wird diese aber nicht zusammen mit dem Betrieb veräußert (ein automatischer Übergang z.B. kraft Gesetzes erfolgt nicht), so wird die Unterstützungskasse zur gleichen Zeit und im gleichen Umfang von der Haftung frei wie ihr Trägerunternehmen als Betrie...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / G. Muster und Checklisten

Rz. 770 Checkliste: Aufbau einer Versorgungsordnung für einen leistungsorientierten Pensionsplan A. Personenkreis und Leistungsvoraussetzungenmehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr