Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungswerk

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gleichgestellte Beträge.

Rn 9 Den vom ArbG abzuführenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sind einige ungleich schwerer zu bestimmende Zahlungen gleichgestellt. Nach Abs 1 S 2 lit a) muss der Drittschuldner die vom Schuldner aufgrund sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften zur Weiterversicherung entrichteten Beträge berücksichtigen. Erfasst sind die nach dem Ende der Sozialversicherungsp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Arbeitsverhältnis des Schuldners (Nr 1).

Rn 11 Auskunftsverpflichtet sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Bundesträger und Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung) und die berufsständischen Versorgungseinrichtungen iSd § 6 I 1 Nr 1 SGB VI. Erhoben werden können – wenn es sich bei dem Arbeitgeber des Schuldners um eine natürliche Person handelt – dessen Namen und Vornamen oder – wenn es sich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erwerbseinkommen.

Rn 36 Bislang wurden für sämtliche selbst erwirtschafteten Einkünfte die Pfändungsschutzregeln für das Arbeitseinkommen grds einheitlich angewendet. Inzwischen differenziert der IX. Zivilsenat des BGH jedoch zwischen Erwerbseinkommen und sonstigen selbst erwirtschafteten Einkünften (BGH NZI 16, 457 [BGH 07.04.2016 - IX ZB 69/15]; im Einzelnen Rn 42). In der Konsequenz dieser...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Die Einholung der Auskünfte bestimmter Dritter ist eine Regelbefugnis des Gerichtsvollziehers, die aus § 802a II 1 Nr 3 folgt. Die Selbstauskunft des Schuldners (s § 802c) hat zwar Vorrang, Fremdauskünfte können aber im Interesse der Effektivität der Vollstreckung eingeholt werden, wenn der Aufenthaltsort des Schuldners nicht ermittelbar ist, die Schuldnerauskunft verwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nebenrechte.

Rn 76 Die mit der Pfändung des Hauptrechts verbundene Beschlagnahme erstreckt sich ohne Weiteres auch auf alle Nebenrechte, die im Falle einer Abtretung nach §§ 412, 401 BGB auf den Gläubiger übergehen. Sie werden von der Pfändung und Überweisung der Hauptforderung miterfasst und dürfen vom Pfändungspfandgläubiger ausgeübt werden (BGH ZVI 21, 403). Einer gesonderten Neben- o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIII. Sonstige Rechte.

Rn 73 Die einem Milcherzeuger zustehende Anlieferungs-Referenzmenge nach der Milchabgabenverordnung stellt ein anderes Vermögensrecht iSv § 857 I dar (BGH NJW-RR 07, 1219). Die Pfändung des Anwartschaftsrechts des Nacherben wird mit Eintritt eines weiteren Nacherbfalls absolut unwirksam (Nürnbg BeckRS 17, 132620; vgl BGHZ 33, 76, 86). Das Recht des Mitglieds, in einem berufs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gesetzliche Übertragungsverbote.

Rn 3 Eine Forderung ist nach § 851 I trotz fehlender Pfändungsverbote nur pfändbar, soweit sie übertragbar ist. Damit ist § 851 I ua auf die Regelung des § 399 Alt 1 BGB (Rz 12) anwendbar. Die Übertragbarkeit und damit Pfändbarkeit selbständiger Gestaltungsrechte richtet sich nach dem Einzelfall (BGH NJW 03, 1858). Nicht übertragbar aufgrund gesetzlicher Anordnung sind im bü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Informationsquellen und Informationsbeschaffung.

Rn 4 Obwohl als vorrangige Informationsquelle konzipiert, dürfte die Anfrage beim Einwohnermeldeamt nach Abs 1 als Dienstleistung des GV in der Praxis für den Gläubiger oft nicht wirtschaftlich sein (Goebel FoVo 12, 101, 102), dies vor allem deshalb nicht, weil gewerbliche Rechtsdienstleister häufig professionelle Auskunftsdienste in Anspruch nehmen, die die Auskunft kosteng...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftstest heimlicher § 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote § 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot § 772 ZPO 1 Verbandsgericht § 1059 ZPO 4 Verbandsklage § 50 ZPO 47 konkurrierende § 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung § 5 UKlaG 15 Verbandsklage nach VDuG Aussetzung § 246 ZPO 2 Verbandsklagen (VDuG) Aussetzung § 252 ZPO 1a Verbesserungsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen sowie Lebensversicherungen (Nr 4).

Rn 19 Die Regelung schützt Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen, die ausschließlich oder zu einem wesentlichen Teil zu Unterstützungszwecken gewährt werden. Die Bezüge müssen nicht fortlaufend gewährt werden (Gottwald/Mock § 850b Rz 17). Der Schutzzweck der Norm schließt dagegen Bonusleistungen der Krankenkassen nicht ein, die für besondere Bemühungen des Ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Anzeigepflichten von Versicherungsunternehmen (Abs. 3)

Rz. 12 [Autor/Stand] Versicherungsunternehmen sind wie Kreditinstitute zu behandeln, falls sie Bankgeschäfte betreiben (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 3 KWG). Sie verwalten auch dann geschäftsmäßig Vermögen ihrer Kunden, wenn sie – wie Lebensversicherungen und Unfallversicherungen, die ebenfalls identifizierungspflichtig sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 GwG) – als sog. Personenversicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Mit der Aufgliederung der Alterssicherungssysteme geht eine Fragmentierung der Vollstreckungsregeln einher. Rentenansprüche der Beschäftigten aus der gesetzlichen Sozialversicherung wegen Alters, §§ 35 ff SGB VI, wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, § 43 SGB VI, oder für Hinterbliebene, §§ 46 ff SGB VI, sind nach § 54 IV SGB I wie Arbeitseinkommen pfändbar. Aufgrund la...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 46 Schneider, Versorgungsbezüge – Beitragspflichtige und beitragsfreie Versorgungsbezüge von A bis Z, DOK 1983, 890. Rz. 47 Die Einbeziehung von Versorgungsbezügen aus einem früheren Dienstverhältnis als DO-Angestellter in die Beitragspflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar: BSG, Urteil v. 18.12.1984, 12 RK 33/83. Es ist mit dem Grundgesetz, insbesondere mit den hergebrac...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung als zweite von 3 Säulen der Altersversorgung in Deutschland wird sichtbar, wenn man die Erhebungen zum Volumen der Pensionsverpflichtungen betrachtet. So beliefen sich die Deckungsmittel für betriebliche Pensionsverpflichtungen im Jahr 2022 auf rd. 705 Mio. EUR.[1] Hiervon entfallen gut 50 % auf die unmittelbare Pensions...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.2.2 Antizipation künftiger Entwicklungen

Rz. 30 Das IDW RS HFA 30 konkretisiert die Anforderungen an die Bewertung zum Erfüllungsbetrag in seinen Rz. 51 ff. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen im Wesentlichen die Inhalte des RS ein. Die Parameter sind nicht notwendigerweise einheitlich für alle Unternehmen bzw. Bereiche eines Unternehmens zu wählen. Sowohl bei der Auswahl als auch bei der Bestimmung von Paramet...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.2.2 Der steuerliche Teilwert

Rz. 101 Im Gegensatz zum Handelsrecht akzeptiert das Steuerrecht nur eine Bewertungsmethode, das Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG. Bei der Berechnung des Teilwerts der Pensionsverpflichtungen wird zwischen aktiven Anwärtern und ausgeschiedenen Begünstigten (Anwärter mit unverfallbaren Anwartschaften bzw. Leistungsempfänger) unterschieden. Bei aktiven Anwärtern folgt die Bewer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 2.3 Dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen

Bei dauerhaftem Erwerbsersatzeinkommen wird stets das laufende Einkommen berücksichtigt. Gezahlte oder noch zu erwartende Sonderzahlungen werden zu einem Zwölftel berücksichtigt. Zum dauerhaften Erwerbseinkommen gehören:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Offenlegungsbefreiungen

Rz. 11 [Autor/Zitation] Größenabhängige Erleichterungen (§§ 326, 327) bestehen für Versicherungen nicht, da diese den großen Kapitalgesellschaften gleichgestellt sind. Jedoch sieht § 61 Abs. 1 Satz 2 RechVersV vor, dass die Offenlegungsvorschriften für die von der Prüfungspflicht befreiten Versicherungen mit Ausnahme von Pensionskassen nicht anzuwenden sind. Gemäß § 341 Abs. 1...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.3 Die bedingt pfändbaren Bezüge

Die bedingt pfändbaren Bezüge betreffen Ansprüche, die überwiegend in keinem Bezug zum Arbeitsverhältnis stehen und deshalb für den Arbeitgeber als Drittschuldner wenig praxisrelevant sind.[1] Erfasst werden aber nach § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO auch Hinterbliebenenansprüche und Ansprüche aus betrieblichen Versorgungswerken. Die in der Regelung genannten Voraussetzungen einer Pf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Versicherungsunternehmen mit Sitz im Inland (Abs. 1)

Rz. 13 [Autor/Zitation] Maßgebend für die handelsrechtliche Bilanzierung nach § 341 ist die Tätigkeit als Versicherung unabhängig von der Kaufmannseigenschaft. Eine Definition, was unter einer Versicherung oder dem Betreiben von Versicherungsgeschäften zu verstehen ist, wird jedoch sowohl handels- als auch aufsichtsrechtlich nicht vorgenommen. Rz. 14 [Autor/Zitation] Unter dem ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Vorschrift regelt die Bilanzierung der Verpflichtungen aus dem Lebensversicherungs- und dem nach Art der Lebensversicherung betriebenen Versicherungsgeschäft. Es handelt sich hierbei um Verpflichtungen in der Lebensversicherung, Privaten Krankenversicherung sowie Schaden- und Unfallversicherung. Verpflichtungen aus dem Lebensversicherungs- und dem nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2 Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Rz. 57 Bei der Ermittlung des Einkommens sind bei unbeschränkt Stpfl. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Bei beschränkt Stpfl. ist dieser Abzug durch § 50 Abs. 1 S. 4 EStG stark eingeschränkt. Hierin kommt der Objektsteuercharakter der beschr. Steuerpflicht besonders stark zum Ausdruck, da es sich bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seer, Besteuerung der Alterseinkünfte und Gleichbehandlungsgebot, StuW 1996, 323; Birk, Nachgelagerte Besteuerung in der betrieblichen Altersversorgung – eine verfassungskonforme Alternative für den Gesetzgeber, StuW, 1999, 321; Krause/Junk/Müller, Nachgelagertes Verfahren bei der Besteuerung der Alterseinkünfte, DB 1999, 2282; Söhn/Müller-Franken, Vorgelagerte und/oder nachgel...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Treu und Glauben

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Der aus dem Zivilrecht (§ 242 BGB) stammende Grundsatz von Treu und Glauben gilt auch für das öffentliche Recht. Er besagt, dass alle Beteiligten, also das FA, ein > Steuerpflichtiger und als Haftende in Betracht kommende Personen wie zB der > Arbeitgeber und selbst die Gerichte (vgl BFH 241, 206 = BStBl 2013 II, 669) sich so verhalten müssen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.7 Kontrollmechanismen des Fiskus – Beratung bei der Selbstanzeige

Zur Vermeidung eines Schadens beim Mandanten muss der Steuerberater diesen auch über neue einschneidende Maßnahmen des Fiskus, die jeden betreffen können, informieren, damit der Mandant für sich die richtigen Schritte einleiten kann. Beispiele: § 88c AO: Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen[1] § 89a AO: Vorabverständigungsverfahren[2] §§ 138d bis 138k AO:...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.3 Besteuerung privater Leibrenten

Rz. 157 Die Besteuerung sonstiger Leibrenten, die nicht solche i. S. d. Doppelbuchst. aa) sind, erfolgt ab Vz 2005 wie bisher mit dem Ertragsanteil. Es kann sich um bereits bestehende private Rentenversicherungen, Veräußerungsleibrenten und Versorgungsleistungen handeln. Der Grund für die Besteuerung mit dem Ertragsanteil liegt darin, dass diese Renten aus versteuertem Einko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.2 Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 151 Im Vz 2005 unterliegen die Leibrenten und andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und den privaten Lebensversicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG einer Besteuerung von 50 %. Der Begriff der "anderen Leistung" ist im Gesetzgebungsverfahren eingefügt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.4 Kinderzuschüsse

Rz. 52 Kinderzuschüsse zu Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nach § 3 Nr. 1 Buchst. b) EStG steuerfrei. Das gilt nicht für Kinderzuschüsse aus berufsständischen Versorgungswerken der angestellten oder selbstständigen Angehörigen freier Berufe, da sie vom Wortlaut des § 3 Nr. 1 Buchst. b) EStG nicht erfasst werden. Diese Regelung verstößt nicht gegen Art. 3 G...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.1 Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung u. a.

Rz. 150 Zu den sonstigen Einkünften gehören nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG Leibrenten und andere Leistungen, die erbracht werden aus[1]: der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. zu den Änderungen bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 40). Hierunter fallen alle Renten, die nach dem SGB VI gewährt werden, Renten wegen Alters, § 33 Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2 Kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 175 Vorsorgeaufwendungen sind nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Die Vorschrift ist beschränkt auf Vorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nrn. 2, 3 und 3a EStG. Sinn der Vorschrift ist es, eine doppelte steuerliche Berücksichtigung auszuschließen, d. h. keine Versteuerung der E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.1 Wesentliche Inhalte

Ein Beirat (auch Verwaltungsrat oder Gesellschafterausschuss) ist bei keiner Gesellschaft zwingend vorgeschrieben, kann aber bei allen freiwillig errichtet werden, soweit es der Gesellschaftsvertrag vorsieht.[1] Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entscheidungsfindung im Untern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5.1 Besonderheiten

Die Anordnung einer Betreuung bedeutet nicht die Entmündigung oder Entrechtung des Betroffenen. Die betreute Person bleibt weiterhin geschäftsfähig. Eine Betreuung darf nicht länger als notwendig dauern. Dementsprechend wird in die gerichtliche Entscheidung ein festes Datum für eine Überprüfung der Betreuung und ihrer weiteren Notwendigkeit aufgenommen. Nach spätestens 5 Jahr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Vergleichbare Leistungen der berufsständischen Versorgung (§ 3 Nr. 3 Buchst. c) EStG)

Rz. 4 Berufsständische Versorgungseinrichtungen treten für die Berufsangehörigen an die Stelle der gesetzlichen Rentenversicherung. Die in § 3 Nr. 3 Buchst. a) und Buchst. b) EStG genannten Steuerbefreiungen (Rz. 2, Rz. 3) werden durch § 3 Nr. 3 Buchst. c) EStG aus Gründen der Gleichbehandlung auch auf entsprechende Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / 6. Bezüge bzw. Versorgung für Hinterbliebene

Rz. 204 Erhalten Hinterbliebene – unabhängig von einem etwaigen Erwerb von Todes wegen vom Erblasser – Bezüge, unterliegen solche Einkünfte als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit i.S.d. § 19 EStG grundsätzlich der Lohnbesteuerung. In Betracht kommen Witwen- und Waisengelder, Beamtenpensionen und betriebliche Hinterbliebenenrenten. Gemäß § 19 Abs. 2 EStG steht für s...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegatten / 4 Tod des Ehegatten

Bei Tod des Ehegatten bestehen für den überlebenden Ehegatten Versorgungsansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung[1] und/oder ggf. in der Unfallversicherung. Entsprechende Ansprüche bestehen auch im Versorgungsrecht (z. B. für Anspruchsberechtigte nach dem Opferentschädigungsgesetz). Achtung Neue Anspruchsgrundlage ab 2024 Ab dem 1.1.2024 wird das Opferentschädigungsge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Versorgungswerk

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zu den berufsständischen Versorgungswerken > Berufsständische Versorgungseinrichtungen. Außerdem > Sonderausgaben Rz 31. Zur Besteuerung der Versorgungsleistungen vgl § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG; > Renteneinkünfte Rz 25, 107. Zum Nachweis der Beiträge > Lohnsteuerbescheinigung Rz 10/22. Zur Steuerfreiheit von > Aufwandsentschädigungen Rz 32 v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Notarkammer

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Eine Notarkammer ist eine > Juristische Person des öffentlichen Rechts. Zur steuerlichen Behandlung von Beiträgen der Mitglieder sowie von Aufwandsentschädigungen > Berufsstände und Berufsverbände. Rz. 2 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Teil der Abgaben der Notare an die Notarkammer oder > Notarkasse, der aufgrund gesetzlicher Verpflichtung als ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorstandsmitglieder

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Vorstandsmitglieder einer KapGes (zB > Aktiengesellschaft, > Familienstiftung, > Genossenschaften, > Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) sind im Steuerrecht > Arbeitnehmer (BFH 94, 366 = BStBl 1969 II, 185; BFH 100, 25 = BStBl 1970 II, 824; BFH 114, 535 = BStBl 1975 II, 358; BFH 114, 556 = BStBl 1975 II, 400); ihre Bezüge unterliegen dem...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.8.2 Problem der Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Wenn das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung als "Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung" ausdrücklich dem Quellenstaat zuweist[1], stellt sich bei Zahlungen aus ausländischen Systemen die Frage, welche Leistungen in das Quellensteuerrecht Deutschlands oder ggf. Wohnsitzbesteuerungsrecht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.2 Dänemark

Nach Art. 18 Abs. 1 DBA Dänemark hat grundsätzlich der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht. In der Praxis greift jedoch regelmäßig die Norm des Abs. 2, wonach bei Bezügen aus öffentlichen Sozialversicherungskassen ein Quellenbesteuerungsrecht des Kassenstaats besteht. Der Umfang dieses Kassenstaatsprinzips war in der Vergangenheit strittig. Durch Verständigungsvereinbarung[1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 2.2.1 Ausgangsfall

Der Wunsch nach Auslagerung der Direktzusage auf eine rückgedeckte Unterstützungskasse ist beseelt von dem Gedanken, dass dieser Versorgungsträger die Gewähr dafür bietet, dass die Versorgungszusage, bis auf die an die Unterstützungskasse als Betriebsausgabe zu erbringenden abzugsfähigen Leistungen, keine weitere Bilanzberührung hat. Im Hinblick auf beabsichtigte Verkäufe vo...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 4 Persönlicher Geltungsbereich nach dem TV-EntgeltU-B/L

Unter den persönlichen Geltungsbereich des TV-EntgeltU-B/L fallen sämtliche Beschäftigte – inkl. Auszubildende, die unter den Geltungsbereich eines der folgenden Tarifverträge fallen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) bzw. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Tarifvertrag für Au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 4 Persönlicher Geltungsbereich nach dem TV-EUmw/VKA

Unter den persönlichen Geltungsbereich des TV-EUmw/VKA fallen sämtliche Beschäftigte – inkl. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte –, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied eines KAV/VKA ist, und die unter den Geltungsbereich eines der in § 1 TV-EUmw/VKA genannten Tarifverträge fallen; diese sind BAT, BAT-O, BAT-Ostdeutsche Sparkassen, BMT-G II, BMT-O, TV-...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Chefarztverträge / 3.15 Vertragsdauer

Abgesehen von etwaigen Befristungsabreden ist an die Vereinbarung des automatischen Endes des Vertragsverhältnisses zu denken, das sich im Zusammenhang mit Renteneintrittsalter etc. ergibt. Die üblichen Klauseln in diesem Zusammenhang können grundsätzlich auch für den Chefarztvertrag verwendet werden. Die Klauseln sollten jedoch daraufhin überprüft werden, ob sich Besonderhe...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 11. Dezember 2023. Rz. 56 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen, gehören nicht zu den sonstigen Einnahmen zum Le...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zulageberechtigter Personenkreis, unmittelbare Zulageberechtigung (§ 79 S 1 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Diese Vorschrift ist eng mit den Regelungen aus § 10a EStG verwoben. In § 10a Abs 1 findet sich eine detaillierte Beschreibung zum förderberechtigten Personenkreis. Die hier normierten Regelungen ergänzen die Voraussetzungen für die Förderberechtigung. Rn. 12 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In der Vorschrift des § 79 EStG entfällt durch das G zur ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ehegatten (§ 86 Abs 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Gehören beide Ehegatten zum unmittelbar begünstigten Personenkreis, ist für jeden Ehegatten anhand seiner Einnahmen ein eigener Mindestbeitrag zu berechnen. § 86 Abs 2 S 1 EStG begründet einen Anspruch eines nicht pflichtversicherten Ehegatten bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 26 EStG auf eine ungekürzte Zulage, wenn der pflichtversiche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In den letzten ca 25 Jahren ist die Tatsache, dass die StPfl aufgrund des demographischen Wandels mit einer Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus rechnen müssen, immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit, aber auch der politischen Entscheidungsträger gerückt. Um die StPfl über die im Rentenalter zu erwartenden Leistungen und damit auch üb...mehr