Fachbeiträge & Kommentare zu Verrechnung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 215 BGB – Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht nach Eintritt der Verjährung.

Gesetzestext Die Verjährung schließt die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht aus, wenn der Anspruch in dem Zeitpunkt noch nicht verjährt war, in dem erstmals aufgerechnet oder die Leistung verweigert werden konnte. A. Aufrechnung. Rn 1 Die Aufrechnung bleibt auch mit einer verjährten Forderung möglich, soweit die Aufrechnungslage bereits zu ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 389 BGB – Wirkung der Aufrechnung.

Gesetzestext Die Aufrechnung bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind. A. Überblick. Rn 1 § 389 enthält neben der Anordnung der Erfüllungswirkung va eine Regelung des Zeitpunkts der Aufrechnungswirkung. Obschon die Aufrechnung gesetzlich als Gestaltungsg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 388 BGB – Erklärung der Aufrechnung.

Gesetzestext 1Die Aufrechnung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil. 2Die Erklärung ist unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung abgegeben wird. A. Aufrechnungserklärung. I. Bedeutung. Rn 1 Nach § 388 wird die Aufrechnung durch die Aufrechnungserklärung bewirkt, nicht schon durch den Eintritt der Aufrechnungslage (BGHZ 155, 392). Die Aufr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1977 BGB – Wirkung auf eine Aufrechnung.

Gesetzestext (1) Hat ein Nachlassgläubiger vor der Anordnung der Nachlassverwaltung oder vor der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens seine Forderung gegen eine nicht zum Nachlass gehörende Forderung des Erben ohne dessen Zustimmung aufgerechnet, so ist nach der Anordnung der Nachlassverwaltung oder der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Aufrechnung als nicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 392 BGB – Aufrechnung gegen beschlagnahmte Forderung.

Gesetzestext Durch die Beschlagnahme einer Forderung wird die Aufrechnung einer dem Schuldner gegen den Gläubiger zustehenden Forderung nur dann ausgeschlossen, wenn der Schuldner seine Forderung nach der Beschlagnahme erworben hat oder wenn seine Forderung erst nach der Beschlagnahme und später als die in Beschlag genommene Forderung fällig geworden ist. A. Überblick. Rn 1 Mi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2040 BGB – Verfügung über Nachlassgegenstände, Aufrechnung.

Gesetzestext (1) Die Erben können über einen Nachlassgegenstand nur gemeinschaftlich verfügen. (2) Gegen eine zum Nachlass gehörende Forderung kann der Schuldner nicht eine ihm gegen einen einzelnen Miterben zustehende Forderung aufrechnen. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift entspricht dem Gesamthandsprinzip der Erbengemeinschaft und ist nicht nur von Nacherben, sondern auch v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 390 BGB – Keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung.

Gesetzestext Eine Forderung, der eine Einrede entgegensteht, kann nicht aufgerechnet werden. A. Überblick. Rn 1 § 390 ergänzt und konkretisiert das in § 387 enthaltene Prinzip, dass eine Forderung vollwirksam sein muss, um als Aufrechnungsforderung genutzt zu werden. Die als Aufrechnungsverbot ausgestaltete Regelung ordnet an, dass mit einer einredebehafteten Forderung nicht a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 566d BGB – Aufrechnung durch den Mieter.

Gesetzestext 1Soweit die Entrichtung der Miete an den Vermieter nach § 566c dem Erwerber gegenüber wirksam ist, kann der Mieter gegen die Mietforderung des Erwerbers eine ihm gegen den Vermieter zustehende Forderung aufrechnen. 2Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter die Gegenforderung erworben hat, nachdem er von dem Übergang des Eigentums Kenntnis erlangt hat,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32008R0593 Art 17 ROM I – Aufrechnung.

Gesetzestext Ist das Recht zur Aufrechnung nicht vertraglich vereinbart, so gilt für die Aufrechnung das Recht, dem die Forderung unterliegt, gegen die aufgerechnet wird. A. Ermittlung des Aufrechnungsstatuts. I. Vertragsfreiheit (1. Hs). Rn 1 Art 17 schreibt im 1. Hs den Grundsatz der Vertragsfreiheit für die Aufrechnung (zum Aufrechnungsbegriff s Lieder RabelsZ [14], 809, 820...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 394 BGB – Keine Aufrechnung gegen unpfändbare Forderung.

Gesetzestext 1Soweit eine Forderung der Pfändung nicht unterworfen ist, findet die Aufrechnung gegen die Forderung nicht statt. 2Gegen die aus Kranken-, Hilfs- oder Sterbekassen, insbesondere aus Knappschaftskassen und Kassen der Knappschaftsvereine, zu beziehenden Hebungen können jedoch geschuldete Beiträge aufgerechnet werden. A. Überblick. Rn 1 Die Aufrechnung entfaltet die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 393 BGB – Keine Aufrechnung gegen Forderung aus unerlaubter Handlung.

Gesetzestext Gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist die Aufrechnung nicht zulässig. A. Zweck. Rn 1 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass das Opfer einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung in angemessener Frist ohne Erörterung von Gegenansprüchen des Schädigers zu seinem Recht kommt (BGH NJW-RR 88, 173; RGZ 154, 334, 339). Daneben wird ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 352 BGB – Aufrechnung nach Nichterfüllung.

Gesetzestext Der Rücktritt wegen Nichterfüllung einer Verbindlichkeit wird unwirksam, wenn der Schuldner sich von der Verbindlichkeit durch Aufrechnung befreien konnte und unverzüglich nach dem Rücktritt die Aufrechnung erklärt. Rn 1 § 352 erweitert die Rückwirkung der Aufrechnung (§ 389). Diese Erweiterung ist nötig, weil durch den (zeitlich früheren) Rücktritt die nicht er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Aufrechnung.

Rn 14 Der Nachlassschuldner kann nach II gegen eine Nachlassforderung nicht mit der Forderung gegen einen einzelnen Miterben aufrechnen. Die Aufrechnungserklärung wird auch durch die Zustimmung dieses Miterben nicht wirksam, da ansonsten der Forderungswert für den Nachlass verloren ginge (Soergel/Lettmaier § 2040 Rz 9). Die Aufrechnung mit einer zum Nachlass gehörenden Forde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Folgen einer Aufrechnung für den Anwalt.

Rn 24 Durch den Antrag auf Festsetzung der Kosten auf den Namen der Partei riskiert der Anwalt eine Aufrechnung des Gegners oder eine Zahlung an die Partei, die uU nicht rückforderbar ist. Teilweise wird vertreten, dass der Anwalt dadurch seinen Vergütungsanspruch ggü der Staatskasse verliert, denn auch die Staatskasse kann dann den übergehenden Anspruch nicht mehr gegen den...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift dient wie § 404 u §§ 407 ff dem Schutz des Schuldners. In dessen Interesse durchbricht die unnötig kompliziert geratene Regelung (zur Kritik Eidenmüller AcP 204, 457, 484 ff) das Prinzip der Gegenseitigkeit der Forderungen iSd § 387. § 406 betrifft allein die Aufrechnung des Schuldners ggü dem Zessionar, die nach der Abtretung erklärt wird. Hat der Schuld...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) ›Rücknahme‹ der Aufrechnung.

Rn 16 Die materiellrechtlichen Gestaltungswirkungen einer erklärten Aufrechnung (§ 389 BGB) können nicht rückwirkend entfallen. Da die Prozessaufrechnung allerdings zugleich Prozesshandlung und Verteidigungsvorbringen ist, kann der Aufrechnende die Aufrechnungseinrede mit prozessualer Wirkung wieder fallenlassen (BGHZ 57, 242, 244 f; Zö/Greger Rz 11c; nach OLGR Schlesw 09, 4...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrechte.

Rn 61 Ggü Hausgeldansprüchen kann nach hM grds nicht aufgerechnet werden (BGH ZMR 16, 472 Rz 15; § 387 BGB Rn 28), auch nicht durch ehemalige WEigtümer (LG Frankfurt aM ZWE 19, 84 Rz 23). Dem ist auch zu folgen. Eine Aufrechnung ist nicht möglich, wenn nach dem besonderen Inhalt des zwischen den Parteien begründeten Schuldverhältnisses der Ausschluss als stillschweigend vere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Haupt- und Hilfsantrag, Aufrechnung.

Rn 8 Werden in der Fallkonstellation oben Rn 7 eine Familiensache und ein allgemein-zivilrechtlicher Gegenstand im Wege des Haupt- und Hilfsantrages geltend gemacht, ist nach allgemeinen Regeln zunächst über den Hauptantrag zu entscheiden. Handelt es sich dabei um eine Familiensache, obliegt die Entscheidung dem Familiengericht; ggf hat die allgemeine Zivilabteilung das Verf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aufrechnung.

1. Zuständigkeitsstreitwert. Rn 7 Die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung bleibt trotz der Wirkungen des § 322 II ZPO für die Zuständigkeit außer Betracht, da sie nur Verteidigungsmittel ist (ganz hM, KG MDR 99, 439 [KG Berlin 13.08.1998 - 28 AR 63/98]). 2. Gebührenstreitwert. Rn 8 Den GeS regelt § 45 III GKG abschließend. § 39 III FamGKG trifft eine identische Regelung (S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Aufrechnung.

Rn 55 s § 5 Rn 7 und unten Vergleich. Der Ausgleichsanspruch ist nach seiner jeweiligen Eigenart zu bewerten; es gelten keine Besonderheiten.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Aufrechnung als Erfüllungssurrogat.

I. Grundlagen. Rn 1 Die Aufrechnung ist ihrer Rechtsnatur nach ein schuldrechtliches Gestaltungsgeschäft und ihrer Wirkung nach ein Erfüllungssurrogat. Sie ist nach dem BGB dadurch gekennzeichnet, dass sie erstens ein materiell-rechtliches und (obschon die Ausübung im Prozess möglich ist) nicht nur – wie in anderen Rechtsordnungen – ein prozessuales Rechtsinstitut darstellt, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Aufrechnung (Abs 2).

I. Anwendungsbereich. Rn 67 Die Sonderregelung des § 322 II bezieht sich nur auf die Aufrechnung nach §§ 387 ff BGB, nicht aber auf sonstige Abrechnungsverhältnisse. Bei einer Verrechnung unselbstständiger Rechnungsposten (BGH NJW 92, 317, 318; NJW 02, 900), einer Saldierung (BGH NJW-RR 04, 1715, 1716 [BGH 20.01.2004 - XI ZR 69/02]) oder der Geltendmachung eines Zurückbehaltu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1224 BGB – Befriedigung durch Hinterlegung oder Aufrechnung.

Gesetzestext Die Befriedigung des Pfandgläubigers durch den Verpfänder kann auch durch Hinterlegung oder durch Aufrechnung erfolgen. Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht dem Verpfänder die Hinterlegung sowie die Aufrechnung mit eigenen Forderungen, nicht solchen des Schuldners (dazu §§ 1211, 770), gg den Gläubiger, obwohl er nicht Schuldner ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1125 BGB – Aufrechnung gegen Miete oder Pacht.

Gesetzestext Soweit die Einziehung der Miete oder Pacht dem Hypothekengläubiger gegenüber unwirksam ist, kann der Mieter oder der Pächter nicht eine ihm gegen den Vermieter oder den Verpächter zustehende Forderung gegen den Hypothekengläubiger aufrechnen. Rn 1 Auch gegen eine beschlagnahmte Forderung kann aufgerechnet werden, soweit § 392 diese Aufrechnung nicht ausschließt....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 556b BGB – Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht.

Gesetzestext (1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist. (2) 1Der Mieter kann entgegen einer vertraglichen Bestimmung gegen eine Mietforderung mit einer Forderung auf Grund der §§ 536a, 539 oder aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete aufrechnen oder wegen ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Sozialleistungen und Kindergeld.

Rn 129 Wird dem Pfändungsschutzkonto eine Sozialleistung oder Kindergeld gutgeschrieben, darf das Kreditinstitut die Guthabenforderung für die Dauer von vierzehn Tagen nur mit solchen Forderungen verrechnen oder hiergegen aufrechnen, die ihm als Entgelt für die Kontoführung oder aufgrund von Verfügungen des Berechtigten innerhalb dieses Zeitraums zustehen, Abs 6 S 1. Selbst ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 395 BGB – Aufrechnung gegen Forderungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften.

Gesetzestext Gegen eine Forderung des Bundes oder eines Landes sowie gegen eine Forderung einer Gemeinde oder eines anderen Kommunalverbands ist die Aufrechnung nur zulässig, wenn die Leistung an dieselbe Kasse zu erfolgen hat, aus der die Forderung des Aufrechnenden zu berichtigen ist. Rn 1 Die Regelung schränkt die Aufrechnungsmöglichkeit des Schuldners ggü der öffentliche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erfüllung und Erfüllungssurrogate, insbes Aufrechnung (Abs 1 lit d, Alt 1).

Rn 38 Das in Art 12 I lit d (früher: Art 32 I Nr 4 EGBGB) genannte Erlöschen unterliegt zT bereits nach lit b dem Vertragsstatut (zB Tilgung, Rn 18; Rücktritt, Rn 36). Lit d stellt klar, dass – vorbehaltlich der Sonderanknüpfung zwingender Bestimmungen (s Vor ROM I Rn 18), zB im Arbeits- oder Mietrecht – alle Formen des Erlöschens der Schuld vom Vertragsstatut beherrscht wer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Sonderfall Aufrechnung.

Rn 2 Die Behandlung des Aufrechnungseinwandes folgt an sich den allgemeinen Regeln. Dies gilt insb für die Primäraufrechnung. So muss auch insoweit, falls die Gegenforderung liquide ist, ihr aber Gegeneinwendungen des Kl entgegenstehen, die im Urkundenprozess nicht bewiesen werden können, die Klage als im Urkundenprozess unstatthaft abgewiesen werden. Umstritten ist, ob bei ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Aufrechnung.

Rn 17 Gegen unpfändbare Forderungen kann nach § 394 nicht aufgerechnet werden. Unter das Aufrechnungsverbot nach § 850b I Nr 2 ZPO fallen alle gesetzlichen Unterhaltsansprüche. Über den Wortlaut der Vorschrift hinaus erstreckt sich die Unpfändbarkeit auch auf Unterhaltsforderungen, die iR und aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung geschuldet werden, und damit auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht (§ 556b II 1).

Rn 8 Die Mietvertragsparteien können unter Beachtung von §§ 307 II, 309 Nr 2, 3 die grds bestehende Möglichkeit des Mieters, gegen eine Mietforderung – dazu zählen auch die Mietnebenkosten (s.a. § 535 Rn 192) – aufzurechnen (§§ 387 ff) oder die Miete zurückzubehalten (§§ 273, 320), vertraglich beschränken. Für einen auf § 536a oder § 539 oder aus ungerechtfertigter Bereicher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Aufrechnung.

Rn 8 Gegen eine eigene Forderung des Erben kann nicht mit einem Vermächtnisanspruch aufgerechnet werden, wohl aber gegen eine Nachlassforderung gem §§ 94 ff InsO analog (Grüneberg/Weidlich § 1992 Rz 4). Die Aufrechnungsmöglichkeit besteht nicht, wenn der Nachlass von Anfang an überschuldet war (MüKo/Küpper § 1992 Rz 8). Reicht dadurch der Nachlass zur Befriedigung der übrige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Aufrechnung.

Rn 20 Grds kann mit Gegenforderungen auch gegen Unterhaltsforderungen aufgerechnet werden. Zu beachten ist jedoch § 850b II ZPO. Beruht die Aufrechnungsforderung auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung im Zusammenhang mit einem Fehlverhalten bei der Auseinandersetzung um den Unterhalt, darf ohne die Hürden des § 850b II ZPO aufgerechnet werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Aufrechnung.

Rn 75 Die Behörde kann im Zivilverfahren mit einem öffentlich-rechtlichen Gegenanspruch aufrechnen. Darüber hat dann auch das Zivilgericht ohne Rücksicht auf den Rechtsweg zu befinden (sehr str; vgl Kissel/Mayer GVG § 17 Rz 52 f mwN). Schwebt darüber ein Verwaltungsprozess, ist das Zivilverfahren nach § 145 ZPO auszusetzen; nach BAG (E 98, 384) ist durch Vorbehaltsurteil zu ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Aufrechnung.

Rn 15 Obsiegt der Beklagte mit einer Primäraufrechnung, so dass die Klage abgewiesen wird, ist von einem vollen Unterliegen des Klägers auszugehen. Die Hauptforderung als solche war nicht bestritten. Mit seiner Klageverteidigung ist der Beklagte voll durchgedrungen. Anders verhält es sich dagegen bei der Hilfsaufrechnung (s Rn 23).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aufrechnung.

Rn 21 Aufrechnen kann der Gegner nur mit einer Kostenforderung, die gem der über die Kosten erlassenen Entscheidung von der Partei in demselben Rechtsstreit zu erstatten sind. Dabei kann es sich um die Berücksichtigung einer Kostenquotelung handeln oder auch um andere, gesonderte Erstattungsansprüche, wie etwa die der obsiegenden Partei auferlegten Kosten der eigenen Säumnis.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einwendungen und Einreden: Fälligkeit, Aufrechnung, Verjährung, § 242.

Rn 8 Die Fälligkeit richtet sich nach dem Mietvertrag, im Zweifel gelten die §§ 556b I, 579 (vgl BGH NJW 74, 556). Ebenso wie für die allgemeinen Ersatzansprüche (Rn 13 ff) gilt für § 546a die Regelverjährung aus §§ 195, 199 (Grüneberg/Weidenkaff § 546a Rz 2). Ein Aufrechnungsverbot besteht fort (BGH NJW-RR 00, 530). Steht der Zeitwert der Mietsache außer Verhältnis zur Ents...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Aufrechnung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass für die Forderungen verschiedene Leistungs- oder Ablieferungsorte bestehen. 2Der aufrechnende Teil hat jedoch den Schaden zu ersetzen, den der andere Teil dadurch erleidet, dass er infolge der Aufrechnung die Leistung nicht an dem bestimmten Orte erhält oder bewirken kann. (2) Ist vereinbart, dass die Leistung zu e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 16 § 533 erfasst lediglich die außer- oder innerprozessuale Geltendmachung der Aufrechnung, nicht deren materiell-rechtliche Wirksamkeit (BGH NJW 92, 2575), unabhängig davon, ob diese vom Beklagten oder vom Widerbeklagten erklärt wird (BGH FamRZ 90, 975) und unabhängig davon, ob sie primär oder (was auch im Berufungsverfahren im Zweifel anzunehmen ist: BGH NJW 18, 2269 [B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verfügungen und Aufrechnung.

Rn 30 Zur Abtretung der gesicherten Forderung: Vor § 1204 Rn 62. Eine Weiterabtretung der sicherungshalber abgetretenen Forderung ist wirksam, auch wenn sie gg die Sicherungsabrede verstößt (BGH WM 82, 482, 483; 97, 13, 16 [BGH 25.09.1996 - VIII ZR 76/95]). Der Schuldner kann aus (der Verletzung) der Sicherungsabrede grds keine Rechte herleiten (RGZ 102, 385, 386 f; BGH NJW ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufrechnung trotz Verjährung.

Rn 19 Auch wenn die Ersatzansprüche des Vermieters bereits nach § 548 verjährt sind, kann er mit ihnen gegen Gegenansprüche des Mieters, zB auf Zurückerstattung der Kaution, aufrechnen (BGH ZMR 87, 412; Weber ZMR 22, 620 zu § 216; Strake ZMR 21, 197 zu § 215). Es genügt, dass sich die beiden Ansprüche in unverjährter Zeit aufrechenbar ggü gestanden haben (§ 215; vgl aber auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Antragsänderung, Antragserweiterung, Widerantrag, Aufrechnung.

Rn 6 Mangels Verweis auf § 533 ZPO in § 117 gelten die allg Vorschriften für die erste Instanz (§ 113 I 2 iVm §§ 33, 145, 263 ff ZPO). Hintergrund ist, dass die Beschwerdeinstanz in allen Familiensachen grds volle zweite Tatsacheninstanz ist (s §§ 65 III, 68 III 1; § 115 Rn 1). Vorbehaltlich der Einschränkung des § 145 I 1 in Ehesachen ist auch nach Ablauf der Beschwerdebegr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Andere unpfändbare Beträge ua.

Rn 133 Das Entgelt des Kreditinstituts darf nach Abs 6 S 3 ebenfalls mit anderen unpfändbaren Beträgen verrechnet werden. Gegen den pfändbaren Betrag des Guthabens kann dem Rang entspr aufgerechnet werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Verlangt eine natürliche Person von dem Kreditinstitut, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto, das einen negativen Saldo aufweist, als Pfändungsschutzkonto geführt wird, darf das Kreditinstitut ab dem Verlangen nicht mit seinen Forderungen gegen Forderungen des Kontoinhabers aufrechnen oder einen zugunsten des Kontoinhabers bestehenden Saldo mit einem zugunsten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Aufrechnungsbefugnis.

Rn 3 § 406 erhält dem Schuldner die Aufrechnungsmöglichkeit, sofern die Aufrechnungslage schon bei der Abtretung bestand. Er kann sich darüber hinaus auch auf solche Umstände berufen, die später eingetreten sind u die ihm ohne die Abtretung das Recht zur Aufrechnung ggü dem früheren Gläubiger gegeben hätten (BGHZ 19, 153, 156 f; 58, 327, 329; NJW 03, 1182, 1183). § 406 Hs 2 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Verjährung schließt die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht aus, wenn der Anspruch in dem Zeitpunkt noch nicht verjährt war, in dem erstmals aufgerechnet oder die Leistung verweigert werden konnte.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Soweit die Entrichtung der Miete an den Vermieter nach § 566c dem Erwerber gegenüber wirksam ist, kann der Mieter gegen die Mietforderung des Erwerbers eine ihm gegen den Vermieter zustehende Forderung aufrechnen. 2Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter die Gegenforderung erworben hat, nachdem er von dem Übergang des Eigentums Kenntnis erlangt hat, oder wenn d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Durch die Beschlagnahme einer Forderung wird die Aufrechnung einer dem Schuldner gegen den Gläubiger zustehenden Forderung nur dann ausgeschlossen, wenn der Schuldner seine Forderung nach der Beschlagnahme erworben hat oder wenn seine Forderung erst nach der Beschlagnahme und später als die in Beschlag genommene Forderung fällig geworden ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 8 Der Schuldner muss die ihn zur Aufrechnung berechtigenden Umstände beweisen, der Zessionar, dass einer der in § 406 Hs 2 genannten Ausschlussgründe vorliegt (Staud/Busche § 406 Rz 50). § 406 regelt nur die Beweislastverteilung zwischen dem Zessionar u dem Schuldner, nicht jedoch zwischen dem Zessionar u einem Dritten (Hamm NJW-RR 89, 51 [OLG Hamm 20.05.1988 - 26 U 129/8...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufrechnungsverbot gem § 394 BGB.

Rn 127 Die Pfändungsschranken des Zwangsvollstreckungsrechts wirken nach § 394 BGB zugleich als Aufrechnungsverbote, die das Kreditinstitut in seinen Verrechnungs- und Aufrechnungsmöglichkeiten beschränken. Allerdings hat der BGH eine kontokorrentmäßige Verrechnung des pfändungsfreien Arbeitseinkommens für zulässig erklärt. § 850k aF sollte dem nicht entgegenstehen, weil die...mehr