Fachbeiträge & Kommentare zu Verrechnung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 § 36 Abs 6 in der Fassung des Regierungsentwurfs zum JStG 2024

Tz. 14 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im Regierungsentw zum JStG 2024 sollte die in Tz 13 widergegebene Reihenfolge der Verrechnung negativer belasteter Teilbeträge (vorrangige – wenn auch modifizierte – Verrechnung der belasteten positiven und negativen Teilbeträge untereinander; danach ggf Verrechnung mit dem EK 02 und EK 01/03) beibehalten werden (s BT-Drs 20/12780, 16). Eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2.3.1 Der Betrag, um den sich der Verrechnungsbetrag in den Fällen des § 36 Abs 4 S 3 KStG vermindert hat

Tz. 21 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der in § 36 Abs 6 S 3 KStG verwendete Begriff "Verrechnungsbetrag" ist uE mit dem "EK 04 nach Anwendung des § 36 Abs 2 KStG" gleichzusetzen; dies ergibt sich durch die Bezugnahme auf § 36 Abs 4 S 2 KStG. Die Größe "der Betrag, um den sich der Verrechnungsbetrag vermindert hat" bezieht sich uE auf die negative Summe des EK 01 bis 03, soweit di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.3 Änderung des § 36 Abs 4 KStG durch das JStG 2024

Tz. 9 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Um den Anforderungen des BVerfG gerecht zu werden, die verlangten, auch das EK 04 in die Verrechnung positiver und negativer unbelasteter Teilbeträge einzubeziehen und dadurch die Vernichtung von KSt-Minderungspotenzial zu vermeiden (s Tz 2ff), ist der Ges-Geber des JStG 2024 jedoch einen systematisch anderen Weg gegangen als den vom BVerfG v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1 Gründe für die Verfassungswidrigkeit des § 36 Abs 4 KStG

Tz. 2 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Mit Beschl v 24.11.2022 (Az: 2 BvR 1424/15) hat das BVerfG – entgegen der vorhergehenden Entsch des BFH (s Urt v 25.02.2015, Az: I R 86/12) – auch die Übergangsregelung des § 36 Abs 4 KStG idF des JStG 2010 als mit dem GG unvereinbar befunden, soweit die Vorschrift zu einem Verlust von KSt-Minderungspotenzial führt, weil sie den in § 30 Abs 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2 Vorschlag des BVerfG für den Umgang mit dem EK 04:

Tz. 8 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Um einen Untergang an positivem EK 04 zu vermeiden, einen derartigen Bestand aber zugleich bei der Ermittlung der Summe der unbelasteten Teilbeträge des VEK iSd § 30 Abs 1 KStG 1999 zu berücksichtigen, schlägt das BVerfG vor, die Feststellung des EK 04-Bestandes in der Abfolge vor den Verrechnungsschritt gem § 36 Abs 4 KStG (dh die Verrechnun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2.4 Die Regelung in § 36 Abs 6 KStG entspricht den Vorgaben des BVerfG

Tz. 25 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Regelung in § 36 Abs 6 KStG erfüllt die Vorgaben des BVerfG, durch den Systemwechsel keinen Verlust an KSt-Minderungspotential eintreten zu lassen. Löst man das in Tz 16 aufgestellte Bsp nach den Regelungen der Neufassung des § 36 Abs 6 KStG, ergibt sich folgendes KSt-Guthaben: Praxis-Beispielmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1.3 Zwangsrealisation aber nur, soweit EK 02 tatsächlich für eine Vollausschüttung verwendet worden wäre

Tz. 34 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ferner wäre jedoch auch bei einer unterstellten Vollausschüttung im Zeitpunkt des Systemwechsels EK 02 nur in dem Umfang nachbelastet worden, in dem der Bestand in diesem Zeitpunkt als zur Ausschüttung verwendet gegolten hätte. Dies hängt davon ab, ob negative Teilbeträge des VEK zu einer Ausschüttungssperre geführt hätten und ggf welche Bes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2 Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)

Tz. 199 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im Fall der Einbringung eines MU-Anteils eines Kdst in eine andere KG gehen die verrechenbaren Verluste iSd § 15a Abs 4 S 1 EStG in der Pers-Ges, deren Anteile eingebracht werden, nicht verloren. Der Einbringende kann die verrechenbaren Verluste von seinem Gewinnanteil an der aufnehmenden (Ober-)Pers-Ges in Abzug bringen, soweit diese auf d...mehr

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ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / VII. Besondere Rechtsprechung und Verfahrensweisen

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 14 Rückzahlung des Weihnachtsgeldes an Arbeitgeber, auflösende Bedingung

Sachverhalt Die Arbeitnehmer erhalten mit dem Novemberentgelt, welches am letzten Arbeitstag des Monats November zur Auszahlung kommt, ein Weihnachtsgeld i. H. v. 75 % des durchschnittlichen Monatsentgelts. Die Zahlung ist nach dem Tarifvertrag an die Bedingung geknüpft, dass das Beschäftigungsverhältnis mindestens bis zum 31.3. des Folgejahres andauert. Ein Arbeitnehmer kündi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Änderung der Umgliederung nach § 36 Abs 6 KStG durch das JStG 2024

Tz. 13 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das JStG 2024 wurde auch die in § 36 Abs 6 KStG idF des JStG 2010 geregelte Verrechnung für den Fall, dass (uE: mind) einer der belasteten Teilbeträge (EK 45 und/oder EK 40, nicht jedoch EK 30; s § 36 KStG Tz 44ff und s BT-Drs 20/13419, 241) negativ ist, geändert. Die bisherige Ges-Fassung sah vor, dass der Negativbetrag mit einem posi...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 1.3 Negative sonstige Bezüge

Zahlt der Arbeitnehmer einen als sonstigen Bezug besteuerten Arbeitslohnteil zurück, z. B. eine Provision oder Abfindung[1], ermitteln die Lohnabrechnungsprogramme oftmals einen negativen Arbeitslohn und eine negative Lohnsteuer, wenn die Rückzahlung des sonstigen Bezugs nicht im Kalenderjahr der Auszahlung liegt; z. B. wenn der Arbeitnehmer einen Teil der im Vorjahr erhalte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Aufhebung des § 36 Abs 6a KStG durch das JStG 2024

Tz. 43 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 36 Abs 6a KStG idF des JStG 2010 wurde durch das JStG 2024 (ersatzlos) aufgehoben. Damit unterbleibt in den unter § 34 Abs 11 KStG fallenden Fällen die Umrechnung von EK 45 in EK 40 und EK 02. Das EK 45 lt der letztmaligen Feststellung des VEK auf den (idR) 31.12.2000 kann sich somit nur noch aufgr von (geleisteten oder erhaltenen) GA, die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Werbungskosten oder negative Einnahmen

Rz. 106 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zahlt der ArbN versteuerten Arbeitslohn zurück, so mindert der Rückfluss der besteuerten Bezüge im VZ des Rückflusses an den ArbG die Einnahmen des ArbN (BFH 213, 381 = BStBl 2006 II, 832; BFH 230, 173 = BStBl 2010 II, 1074 mwN). Das gilt auch, wenn die Bezüge – hier eine Entlassungsentschädigung – bei Zufluss tarifbegünstigt besteuert word...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 3c EStG)

Rz. 70 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 § 3c EStG ist Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes: Der Stpfl soll neben dem Vorteil steuerfreier Einnahmen nicht noch den Abzug der unmittelbar damit zusammenhängenden Aufwendungen (> Rz 18 ff) beanspruchen. Deshalb dürfen Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als WK bei der Er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3.1.1 Rechtsgrundlagen

Tz. 204 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird ein (Teil-)Betrieb mit Verlustvorträgen in eine Pers-Ges eingebracht und wird der Einbringende als Gegenleistung MU der aufnehmenden Pers-Ges (s § 24 Abs 1 UmwStG), stellt sich die Frage nach der Berücksichtigung eines dem eingebrachten (Teil-)Betrieb zuzurechnenden gewstlichen Fehlbetrags in der aufnehmenden Pers-Ges. Gleiches gilt im ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 Abs 2 AO)

Tz. 179 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Eine st-befreite Kö kann mehrere wG unterhalten. Gem § 64 Abs 2 AO ist die Zusammenfassung mehrerer wG zu einem wG ges-geberisch geboten (s AEAO Nr 14 zu § 64 Abs 2). Aufgr dieser Regelung können nicht nur stlich, sondern auch gemeinnützigkeitsrechtlich Überschüsse und Verluste einzelner wG miteinander st-unschädlich verrechnet werden (s BT-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1.4 Verstoß gegen den Gleichheitssatz wegen unterschiedlicher Behandlung von EK 45 und EK 40

Tz. 38 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Schließlich sieht das BVerfG auch noch einen Verstoß gegen den allg Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG durch § 36 Abs 6a KStG idF des JStG 2010 dadurch verwirklicht, dass nur das EK 45, nicht jedoch das EK 40 von der Umgliederung betroffen sei (s Beschl des BVerfG v 06.12.2022, aaO Rn 143ff). Kö mit sich allein oder überwiegend aus dem EK 45...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Gewährung einer Mitunternehmerstellung

Tz. 106 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Eine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG liegt nur vor, wenn der "Einbringende MU der Gesellschaft" wird (beachte andere Terminologie als in § 6 Abs 5 S 3 EStG: "Gewährung … von Gesellschaftsrechten…"). Die Einräumung einer MU-Stellung an der Gesellschaft, in deren BV der Einbringungsgegenstand gelangt, ist also zwingende Voraussetzung für die...mehr

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AGS 03/2025, Klarstellung b... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Bedenken gegen die Entscheidung des OLG München Den Gedankengängen des OLG München kann ich nicht so recht folgen. Nach Auffassung des OLG hätte die Rechtspflegerin bereits in ihrem zweiten Kostenfestsetzungsbeschl. v. 10.9.2024 einen Hinweis auf das teilweise Fortbestehen der Wirksamkeit des ersten Kostenfestsetzungsbeschlusses aufnehmen müssen, was sie nicht getan hat. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1.1 Die Zwangsrealisation des im EK 02 ruhenden KSt-Erhöhungspotenzials…

Tz. 31 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der Saldo aus KSt-Minderungs- und -Erhöhungspotenzial nach der Umgliederung, dh das KSt-Guthaben, entspr nur im Falle einer Vollausschüttung der unter der Geltung des Anrechnungsverfahrens eingetretenen ausschüttungsbedingten KSt-Änderung. Die Verrechnung mit EK 45 bewirkt im Ergebnis eine zwangsweise Nachbelastung des EK 02 mit 30 %, währen...mehr

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AGS 03/2025, Berechnung der... / III. (Ein)Fordern

Unter "Fordern" fällt jede Form des Geltendmachens des Anspruchs;[17] daran hat sich durch die Änderung der Formulierung nichts geändert,[18] sodass die Rspr. zur früheren Fassung des § 10 RVG anwendbar bleibt. "Fordern" ist schon die Aufforderung zur Zahlung, ebenso die Mahnung, ferner die Aufrechnung[19] oder die Zurückbehaltung gegenüber einem Geldanspruch und schließlich...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 9 Verrechnung von Leistungen mit dem steuerlichen Einlagekonto

Zeile 46 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme für den Bestand des steuerlichen Einlagekontos zu bilden. Der Anfangsbestand ist durch organschaftliche Mehrabführungen gemindert worden. Der Betrag kann daher auch negativ sein. Vor Zeilen 47–55 In den Zeilen 47–55 werden Abgänge aus dem steuerlichen Einlagekonto in der Vorspalte ermittelt und in Spalte 3 abgezogen. Da nur die En...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SAN / 2.3 Minderung nach § 3a Abs. 3 EStG

Zeile 6 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme zu bilden. Es handelt sich um den insgesamt vorhandenen Sanierungsertrag, der in den Zeilen 7 ff. mit Verlusten und ähnlichen Faktoren zu verrechnen ist. Vor Zeilen 7–43 In diesen Zeilen wird der in Zeile 6 ausgewiesene Sanierungsertrag entsprechend der in § 3a Abs. 3 Satz 2 EStG aufgeführten Reihenfolge vermindert. Zweck der Regel...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 10 Herabsetzung des Nennkapitals (außerhalb einer Umwandlung) oder Auflösung der Körperschaft; Rückzahlung des Nennkapitals (§ 28 Abs. 2 KStG)

Die Zeilen 56–80 berücksichtigen die Auswirkungen der Herabsetzung des Nennkapitals auf das steuerliche Einlagekonto und den Sonderausweis nach § 28 Abs. 2 KStG. Ein Sonderausweis wird vorrangig durch eine Kapitalherabsetzung aufgelöst (§ 28 Abs. 2 Satz 1 KStG). Darüber hinausgehende Beträge der Kapitalherabsetzung werden über das steuerliche Einlagekonto verrechnet. Das Form...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage AEV / 4 Positive Einkünfte des laufenden Veranlagungszeitraums

Zeile 11 In Zeile 11 wird die Summe der Verluste aus dem laufenden VZ gebildet. Zeile 12 In dieser Zeile sind die jeweils gattungsgleichen positiven Einkünfte 2024 aus demselben ausländischen Staat anzugeben, die zur Verrechnung mit den negativen Einkünften i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG zur Verfügung stehen. In Zeile 12 sind nur die vom Steuerpflichtigen selbst erzielten Einkünfte ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 6 Verrechenbares EBITDA und EBITDA-Vortrag (Gesamtbetrag) (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

Zeilen 47–49 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 50–102 In den Zeilen 50–102 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen is...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 3.10 Korrekturen nach § 2 Abs. 4 Sätze 3 und 4 UmwStG

Vor Zeilen 47–51 § 2 Abs. 4 Satz 3, 4 UmwStG soll Gestaltungen verhindern, durch die unter Ausnutzung der Rückwirkung bei Umwandlungen (§ 2 Abs. 1 UmwG) und Einbringungen (§ 20 Abs. 6 UmwStG) bei dem übernehmenden Rechtsträger ein erweiterter Verlustabzug erreicht werden kann. Wird eine Verluste ausweisende Gesellschaft auf eine Ertrag bringende Gesellschaft umgewandelt, gehe...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ÖHG / 4 Ermittlung des abziehbaren Verlustes und des vortragsfähigen Gewerbeverlustes (§ 10a Satz 9 GewStG i. V. m. § 8 Abs. 9 Satz 5 bis 8 KStG)

Vor Zeilen 78 – 99 In den Zeilen 78-99 wird der abziehbare und der vortragsfähige Gewerbeverlust pro Sparte ermittelt. Bei Organschaft sind diese Zeilen nur von dem Organträger, bei Organschaftsketten von dem obersten Organträger, auszufüllen, da die Verlustverrechnung nur auf der Ebene des obersten Organträgers erfolgt. Die Organgesellschaft hat die Zeilen 78-100 und 101-107...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SAN / 2.1 Verbleibender Sanierungsertrag

Zeile 1 In dieser Zeile ist der im Jahr 2024 entstandene Sanierungsertrag einzutragen. Der Sanierungsertrag besteht aus Vermögensmehrungen durch Erlass von Schulden oder entsprechende Betriebseinnahmen. Der Betrag ist aus Zeile 29 der Anlage ZVE zu entnehmen. Zeile 2 In Zeile 2 sind Betriebsvermögensminderungen und Betriebsausgaben einzutragen, die im Sanierungsjahr 2024 entstan...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SAN / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck SAN ist eine Anlage zur KSt-Erklärung KSt 1. In dem Vordruck wird der verbleibende Sanierungsertrag nach § 3a Abs. 3 Satz 4 EStG errechnet. Der verbleibende Sanierungsertrag wird nicht selbstständig gesondert festgestellt. Da die Verrechnung mit vortragsfähigen Verlusten der Vorjahre, des Sanierungsjahres und des Folgejahres sich verfahrensrechtlich auf das Sani...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage EMU / 2 Angaben zum Beteiligten

Zeilen 3–6 In diesen Zeilen sind anzugeben der Name bzw. die Firma des Beteiligten (Zeile 3), bei natürlichen Personen die ID-Nummer des Beteiligten (Zeile 5), die Wirtschafts-Identifikationsnummer des Beteiligten bei natürlichen Personen und Körperschaften, und die Steuernummer des Beteiligten (Zeile 6). Die Zeile 4 bleibt frei. Zeile 7 In dieser Zeile ist der auf den einzelnen Mit...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ÖHK / 3.3 Korrekturen nach § 2 Abs. 4 Satz 3 und 4 UmwStG

Zeile 203 In dieser Zeile ist die Zwischensumme der Einkünfte nach Abzug der von der Organgesellschaft geleisteten Ausgleichszahlungen und der KSt-Belastung auf die von dem Organträger geleisteten Ausgleichszahlungen zu bilden und in die Hauptspalte zu übertragen. Vor Zeilen 204–208 § 2 Abs. 4 Satz 3, 4 UmwStG soll Gestaltungen verhindern, durch die unter Ausnutzung der Rückwir...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werde...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4.5 Auflösung des Betriebs gewerblicher Art

Zeile 36b In dieser Zeile ist die Zwischensumme für den Sonderausweis (Spalte 3) zu bilden. Diese Zwischensumme dient zur Feststellung, welcher Betrag des Nennkapitals aus eigenen Mitteln stammt und daher in Zeile 36e zu verrechnen ist. Zeile 36c Diese Zeile berücksichtigt das Dotationskapital im Fall der Auflösung des Betriebs gewerblicher Art (Liquidation). Bei der Liquidatio...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 9.2 Bei Erwerb eigener Anteile über dem Nennbetrag und weiteren Leistungen

Zeile 54 Das steuerliche Einlagekonto ist um den Betrag zu mindern, um den das Nennkapital bei dem Erwerb eigener Anteile überstiegen wird zzgl. der weiteren Leistungen.mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 11 Erwerb eigener Anteile (fiktive Kapitalherabsetzung)

In den Zeilen 80a–90 werden die Auswirkungen des Erwerbs eigener Anteile erfasst.[1] Hierbei wird danach unterschieden, ob der Kaufpreis für die eigenen Anteile über (Zeilen 81–86) oder unter (Zeilen 87–90) deren Nennbetrag liegt. Nicht ausdrücklich aufgeführt wird der Erwerb zum Nennbetrag; dieser Fall kann entweder in den Zeilen 81–86 oder den Zeilen 87–90 erfasst werden; ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 9.1 Bei Erwerb eigener Anteile über dem Nennbetrag ohne weitere Leistungen

Zeile 52 In dieser Zeile ist in der Vorspalte der Betrag einzutragen, zu dem der für den Erwerb der eigenen Anteile gezahlte Kaufpreis über dem Nennkapital liegt, das mit dem Kauf der eigenen Anteile erworben wurde. Zeile 53 Um den Betrag, um den der Kaufpreis für die eigenen Anteile das erworbene Nennkapital übersteigt, ist das steuerliche Einlagekonto zu mindern, sofern diese...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 12 EBITDA-Vortrag bezogen auf das laufende Wirtschaftsjahr

Zeile 100 In dieser Zeile ist das verbleibende EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres einzutragen. Es ergibt sich aus dem Betrag aus Zeile 54 (EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs) abzüglich Zeile 55 (Verrechnung des EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres). Zeile 101 In dieser Zeile ist der Betrag vom EBITDA-Vortrag abzuziehen, der im Rahmen einer Sanierung genutzt wird. Dieser...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 9.3 Bei unterjähriger Abspaltung

Zeile 55 Diese Zeile nimmt eine zwischenzeitliche Korrektur auf, die im Fall einer Abspaltung erforderlich wird. In Zeile 55wurde das steuerliche Eigenkapitalkonto um alle Auskehrungen verringert, die nicht aus dem ausschüttbaren Gewinn finanziert werden konnten. Damit sind alle Auskehrungen berücksichtigt worden, die im Lauf des Wirtschaftsjahrs erfolgt sind. Wurde während d...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 16 Negative Einkünfte aus der Veräußerung oder der Bewertung von Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Körperschaft nach § 2 Absatz 5 UmwStG

Zeile 122 In dieser Zeile sind negative Einkünfte des übernehmenden Rechtsträgers nach § 2 Abs. 5 UmwStG einzutragen. § 2 Abs. 5 UmwStG soll verhindern, dass der übernehmende Rechtsträger stille Lasten, die in Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Körperschaft ruhen, auf sich im Wege der Umwandlung übertragen und mit eigenen Gewinnen verrechnen kann. Deshalb bestimmt die ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 3.9 Einkommenskorrektur bei einer Organschaft

Zeile 43 Diese Zeile ergibt als Zwischensumme die Einkünfte nach Zurechnung des nicht abziehbaren Teils des laufenden Verlusts der übertragenden Körperschaft bei der Abspaltung und bei Verrechnung mit Sanierungserträgen. Ist der Stpfl. eine Organgesellschaft, ist dieser Betrag das Einkommen vor Zurechnung an den Organträger. Das Einkommen des Organträgers in Zeile 43 enthält a...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage AEV / 2.1 Allgemeines

Zeile 1 In Zeile 1 ist die Nummer der Anlage AEV anzugeben. Für jeden Staat ist eine gesonderte Anlage AEV auszufüllen. Außerdem ist für jede Art der Einkünfte i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG eine gesonderte Anlage auszufüllen. Nur wenn die Einkünfte zu derselben Einkunftsart i. S. d. § 2a EStG gehören und aus demselben Staat stammen, können sie in einer Anlage erfasst werden. Zeile ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 6 Verrechenbares EBITDA und EBITDA-Vortrag (Gesamtbetrag) (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

Vor Zeilen 52–104 In den Zeilen 52–104 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen ist nur das "verrechenbare EBITDA", das ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 7 Anfangsbestände

Zeile 40 Diese Zeile ist auszufüllen, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht im Vz 2023 begonnen hat. Es kann sich um eine Gründung (Bar- oder Sachgründung) einschließlich einer Verschmelzung zur Neugründung, aber auch um den Zuzug einer ausländischen Körperschaft handeln. In diesen Fällen sind die im Zeitpunkt des Eintritts in die unbeschränkte Steuerpflicht vorhandenen Einlag...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SAN / 2.2 Bei Beteiligung der Körperschaft an einer Mitunternehmerschaft, die selbst einen Sanierungsertrag nach § 3a Abs. 2 EStG erzielt hat, zu berücksichtigender Betrag

Zeile 5b In den Zeilen 5b-5d wird der Fall berücksichtigt, dass die Körperschaft an einer Mitunternehmerschaft mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit beteiligt ist, die saniert wurde und auf deren Ebene daher ein Sanierungsertrag entstanden ist. Bei Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an der Mitunternehmerschaft werden Einkü...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 3.4 Negative Einkünfte aus der Veräußerung oder Bewertung von Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Körperschaft nach § 2 Abs. 5 UmwStG

Zeile 35a In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden. Zeile 35b In dieser Zeile sind negative Einkünfte des übernehmenden Rechtsträgers nach § 2 Abs. 5 UmwStG einzutragen. § 2 Abs. 5 UmwStG soll verhindern, dass der übernehmende Rechtsträger stille Lasten, die in Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Körperschaft ruhen, auf sich im Wege der Umwandlung übertragen und mi...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 3.8 Minderung der laufenden Verluste nach § 3a Abs. 3 Satz 2 Nr. 8 EStG

Zeile 41 Die Zeilen 41, 42 nehmen die Werte zur Minderung des Verlustes bei Sanierung auf. Zur Sanierung vgl. Erl. zu Zeilen 29–31 sowie zur Anlage SAN. Nach § 3a Abs. 3 Satz 2 Nr. 8 EStG ist der Verlust des zu sanierenden Unternehmens des Sanierungsjahres nicht abzugsfähig, soweit er mit dem Sanierungsertrag verrechnet werden kann. Da nur der Verlust des zu sanierenden Untern...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 4.7 Verlustausgleichsbeschränkung nach § 19 Abs. 4 REITG bei Anteilen an REIT-Körperschaften

Zeile 65 Nach § 19 Abs. 4 REITG dürfen Betriebsvermögensminderungen aus einer Beteiligung und Betriebsausgaben im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einem REIT nur mit Betriebsvermögensmehrungen bzw. Betriebseinnahmen aus einem REIT ausgeglichen werden. Die entsprechende Hinzurechnung zu den Einkünften hat in Zeile 40 zu erfolgen. Im Entstehungsjahr nicht abzugsfähige Verl...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr