Fachbeiträge & Kommentare zu Verrechnung

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.24 Aufrechnung

Häufig stellt sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Frage nach der Geltung von Ausschlussfristen im Falle der Aufrechnung durch eine Vertragspartei. Es gilt hierbei die Wirkungen der Aufrechnung im Hinblick auf die Ausschlussfristen für die Haupt- und die Gegenforderung zu untersuchen. 2.24.1 Auswirkungen auf die Hauptforderung Die Erklärung der Aufrechnung mit einer Gege...mehr

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Urlaub: Urlaubsabgeltung / 4 Pfändung und Aufrechnung

Für Pfändung und Aufrechnung gelten dieselben Grundsätze wie für den Anspruch auf Urlaubsentgelt: Das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Urlaubsabgeltung bezahlt, ist deshalb wie das Urlaubsentgelt selbst pfändbar.[1] Allerdings sind die Pfändungsgrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zu beachten. Ebenso ist die Aufrechnung mit und gegen den Urla...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.24.2 Auswirkungen auf die Gegenforderung

Da nur eine Forderung, die noch rechtlich existiert, zum Gegenstand einer Aufrechnung gemacht werden kann, ist eine Aufrechnung nur mit einer noch nicht verfallenen Forderung möglich.[1] In diesem Fall führt die Aufrechnung unabhängig davon, ob sie die für die Geltendmachung an sich vorgeschriebene Form wahrt, zur Einhaltung der Ausschlussfrist.[2] Dies dürfte auch für die z...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.24.1 Auswirkungen auf die Hauptforderung

Die Erklärung der Aufrechnung mit einer Gegenforderung ist regelmäßig gleichzeitig als Anerkenntnis der Hauptforderung aufzufassen, es sei denn, die Aufrechnung erfolgt nur hilfsweise für den Fall, dass andere Verteidigungsmittel erfolglos sind.[1] Ein durch eine Primäraufrechnung erklärtes Anerkenntnis stellt die Hauptforderung folglich unstreitig, sodass der Inhaber der Ha...mehr

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Urlaubsabgeltung / 4 Pfändung und Aufrechnung

Für Pfändung und Aufrechnung gelten dieselben Grundsätze wie für den Anspruch auf Urlaubsentgelt: Das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Urlaubsabgeltung bezahlt, ist deshalb wie das Urlaubsentgelt selbst pfändbar.[1] Allerdings sind die Pfändungsgrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zu beachten. Ebenso ist die Aufrechnung mit und gegen den Urla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Verjährung

Rz. 91 Die Ordnungswidrigkeit des § 26a Abs. 1 UStG ist nach § 26a Abs. 3 UStG mit einer Geldstrafe bis zu 30.000 EUR bedroht. Bei dieser Höhe der Geldbuße beträgt die Verjährungsfrist nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 OWiG drei Jahre. Zu beachten ist, dass die Verfolgungsverjährung für die Steuerordnungswidrigkeiten nach den §§ 378–380 AO in Abweichung davon fünf Jahre beträgt. Mangel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 10.4 Entgeltserhöhungen und Entgeltsminderungen

Zuschläge für Kreditgewährung im Zusammenhang mit anderen Umsätzen können zu Entgeltserhöhungen führen. Ist die Kreditgewährung als selbstständige Leistung anzusehen, fällt sie unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG.[1] Entgeltsminderungen liegen vor, wenn der Leistungsempfänger bei der Zahlung Beträge abzieht, z. B. Skonti, Rabatte, Preisnachlässe oder dem Leis...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungen / 1 Bedeutung von ("offenen") Forderungen

Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz geändert, muss der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Umsatzsteuerbetrag und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug entsprechend berichtigen.[1] Der Vorsteuerabzug ist jedoch nicht zu berichtigen, soweit ...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.1 Anlagevermögen

Rz. 123 Darstellung des Anlagespiegels (§ 284 Abs. 3 Sätze 1- 3 HGB) Das Gesetz verlangt, dass im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen ist.[1] Darüber hinaus sind zu den Abschreibungen des Geschäftsjahrs gesondert die folgenden Angaben zu machen:[2] die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs, die im Lau...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.2 Bewertungsmethoden

Rz. 58 Allgemeines Unter Bewertungsmethode, einschließlich der Abschreibungsmethoden,[1] im Sinne des Gesetzes ist jedes planmäßige, definierte Verfahren zur Ermittlung eines Wertansatzes zu verstehen.[2] Der Begriff "Bewertungsmethode" umfasst 2 Bereiche, die beide der Angabepflicht unterliegen: Zunächst einmal geht es um die im Gesetz ausdrücklich genannten Bewertungswahlrech...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.2 Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 135 Angaben zu antizipativen Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB) Werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Forderungen) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalge...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.1 Folgebewertung für Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen

Rz. 4 Die IFRS eröffnen grundsätzlich sowohl für Sachanlagen (ausgenommen Finanzinvestitionen) als auch immaterielle Vermögenswerte ein generelles Wahlrecht in der Folgebewertung zwischen der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Ansatz des Neubewertungsbetrags.[1] Rz. 5 Nach der Anschaffungs- oder Herstellungskostenmethode sind Sachanlagen ...mehr

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Anhang nach HGB / 4.1 Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen

Rz. 214 Zwischen der Angabepflicht des § 285 Nrn. 3, 3a HGB bestehen nicht unerhebliche Überschneidungen, da Geschäfte i. S. d. § 285 Nr. 3 HGB (Rz. 216) auch häufig die Voraussetzungen für eine Angabepflicht nach § 285 Nr. 3a HGB erfüllen. Gleichzeitig ist auch die Einstufung des § 285 Nr. 3 HGB im Hinblick auf seine Auswirkung auf die Finanzlage ("für die Beurteilung der F...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.2 Rückstellungen

Rz. 149 Angabe eines Fehlbetrags bei den Pensionsrückstellungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB) Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bestehen gemäß Art. 28 Abs. 1 EGHGB z. T. Passivierungswahlrechte: Für Pensionsverpflichtungen (einschließlich Anwartschaften), die auf einer unmittelbaren, vor dem 1.1.1987 erteilten Zusage beruhen (Altzusagen), braucht eine ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 3.3 Wahlrechte im Rahmen des Übergangs auf die IFRS-Rechnungslegung

Rz. 69 IFRS 1 eröffnet dem erstmals nach IFRS Bilanzierenden beim Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung folgende Wahlrechte, die sich auf den Konzernabschluss auswirken: Behandlung von Unternehmenszusammenschlüssen gemäß IFRS 1.18 i. V. m. Anhang C Differenzen aus der Währungsumrechnung im Konzernabschluss gemäß IFRS 1.18 i. V. m. IFRS 1. Anhang D 12 f. Unterschiedliche Umstell...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Säumniszuschläge / 1.3 Höhe des Säumniszuschlags

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags, der auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abgerundet wird. Ein Säumniszuschlag für jeden angefan­genen Monat ist auch bei nur geringfügiger Säumnis verwirkt, d. h. der ­Zuschlag ist nicht taggenau zu berechnen.[1] Die Säumnis beginnt mit Ablauf des Fälligkeitsta...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 4.9 Angaben zu den Ausschüttungssperren nach § 268 Abs. 8 HGB

Rz. 246 Nach § 285 Nr. 28 HGB ist der Gesamtbetrag der Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB, aufgegliedert in die Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, in die Beträge aus der Aktivierung latenter Steuern sowie in die Beträge aus der Bewertung von Vermögensgegenständen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zum beizuleg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 1.2 Vermächtnis

Wendet ein Erblasser jemandem durch Verfügung von Todes wegen Vermögen zu, ohne ihn als Erben einzusetzen, liegt ein Vermächtnis vor (§ 1939 BGB). Der Erblasser kann auch einem Miterben einen Gegenstand zusätzlich und ohne Anrechnung auf seinen Erbteil zuwenden (Vorausvermächtnis, § 2150 BGB). Steuerlich wird eine nur mündlich getroffene letztwillige Anordnung des Erblassers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Beiträge) / 3 Beitragsberechnung

Die Beiträge sind für jeden Tag der Mitgliedschaft zu zahlen.[1] Ist der Versicherte an der Aufbringung der Beiträge beteiligt, wird der Beitragsanteil des Versicherten ausgehend vom Zahlbetrag des Krankengeldes gesondert ermittelt. Unter Zahlbetrag ist der unter Anwendung aller Ruhens-, Versagens- und Kürzungsvorschriften zur Auszahlung gelangende Betrag zu verstehen. Beträg...mehr

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Sozialversicherungskonten a... / 5 Erstattung von Aufwendungen gemäß Aufwendungsausgleichsgesetz

Seit 2006 betrifft es fast alle Arbeitgeber: die Teilnahme am Umlage- und Ausgleichsverfahren der Krankenkassen gemäß AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz). Dabei werden allen Arbeitgebern über die Umlage 2 die Mutterschaftsaufwendungen und Arbeitgebern mit bis zu 30 Beschäftigten außerdem über die Umlage 1 die Aufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erstattet. Über...mehr

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Sozialversicherungskonten a... / 1 "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" oder "Voraussichtliche Beitragsschuld" – welches ist das richtige Konto?

Durch die vorgezogene Beitragsfälligkeit werden die Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt, bevor die endgültige Höhe der Verbindlichkeit feststeht. Zu diesem Zweck wurde im DATEV-Kontenrahmen das Konto "Voraussichtliche Beitragsschuld gegenüber den Sozialversicherungsträgern (SKR03 1759/SKR04 3759)" eingerichtet. Praxis-Tipp Lohnzahlung vor Fälligkeitstermin der Beitragsnac...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.6 Praxishinweise

Rz. 42 Zur Ablehnung der Aufrechnung gegen Ansprüche auf ein Leistungsentgelt gemäß § 78a ff. nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 16.9.2011, 12 A 2308/10. Rz. 43 Bedient sich der Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Gewährung von Leistungen nach § 78a eines freien (privaten) Trägers der Jugendhilfe, erfolgen die Leistungserbri...mehr

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Säumniszuschläge / 2 Höhe und Änderung des Säumniszuschlags

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags, wobei der rückständige Steuerbetrag auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abgerundet wird. Folglich wird für verspätet gezahlte Steuerbeträge unter 50 EUR kein Säumniszuschlag erhoben. Erhebt das Finanzamt den Säumniszuschlag zusammen mit der zu entrichtenden St...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 1. Ermittlung des Einkommens bei der Organgesellschaft

Das Einkommen der Organgesellschaft ist grds. nach den allgemeinen Vorschriften zu ermitteln.[10] Vertragsverhältnisse zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft sind dabei anzuerkennen. § 15 KStG schreibt sodann verschiedene Modifikationen vor, indem einzelne allgemeine Regelungen von der Anwendung ausgeschlossen werden. So findet auf Ebene der Organgesellschaft kein...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 1. Grundsatz: rückwirkende Aberkennung

Wird der EAV vor Ablauf der Mindestlaufzeit von fünf Jahren beendet, wird die Organschaft grundsätzlich steuerrechtlich nicht anerkannt (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KStG). Folgen: Dies führt zu einer rückwirkenden Korrektur der Steuerveranlagungen für die gesamte Vertragslaufzeit. Gewinne und Verluste der Organgesellschaft werden dann wieder separat besteuert. Organträger und Organge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 9 Behandlung der Abwicklung bei den Anteilseignern

Rz. 99 Liquidationsauskehrungen einer Kapitalgesellschaft sind in Kapitalrückzahlung (Nennkapital, Einlagekonto) und sonstige Auskehrung (ausschüttbarer Gewinn) zu unterteilen. Während für Gewinne und Rückzahlungen aus dem Einlagekonto entsprechende Bescheinigungen auszustellen sind, kann auf die Ausstellung einer Bescheinigung für Rückzahlungen des Nennkapitals verzichtet w...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.4.3.1 Informationsquellen/Handlungsempfehlungen

Die Bundesländer haben ein gemeinsames Portal zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte eingerichtet. Jeder kann hier Veröffentlichungen in Insolvenzverfahren recherchieren, die nach dem Beitritt des jeweiligen Bundeslandes zu dem gemeinsamen Portal erfolgt sind. Auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de kann bezüglich des betreffenden Schu...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 13 Anrechnung auf die Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird einzig durch die Anrechnung der Gewerbesteuer ermäßigt. Die Ermäßigung können Personen in Anspruch nehmen, die entweder als Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft Einkünfte erzielen, die der Gewerbesteuer unterliegen. Bei den Kapitalgesellschaften wurde zum Ausgleich die tarifliche Körperschaftsteuer nochmals gesenkt. Als ...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1.3 Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters

Die Hinzurechnung bei den Gewinnanteilen eines stillen Gesellschafters erfolgt uneingeschränkt.[1] Es ist unerheblich, ob beim Empfänger der Gewinnanteil erneut der Gewerbesteuer unterliegt. Der Gesetzeswortlaut spricht nur vom Gewinnanteil. Die Hinzurechnung gilt auch für Verlustanteile. Das bedeutet praktisch eine Kürzung der Finanzierungskosten nach § 8 Nr. 1 GewStG. Unter ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 30 Abrechn... / 3 Abrechnung bei zu hohen Vorauszahlungen (Abs. 2)

Rz. 12 Ist die Summe der Vorauszahlungen, die bis zur Bekanntgabe des neuen Steuerbescheids gem. § 29 GrStG entrichtet worden sind, hingegen größer als die Steuer, die sich nach dem bekanntgegebenen Steuerbescheid für die vorangegangenen Fälligkeitstage i. S. d. § 28 GrStG ergibt, so wird der Unterschiedsbetrag gem. § 30 Abs. 2 GrStG nach Bekanntgabe des Steuerbescheids durc...mehr

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Holdingstrukturen in der Un... / e) 90 %-Test, 20 %-Test, Hauptzweckansatz

Der zweite Prüfungsschritt besteht darin, ob bei der zu beratenden Übertragung der sog. 90 %-Test gem. § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG bestanden wird (s. Abb. 2). Die Unternehmensverschonung ist nur dann zu gewähren, wenn das Verwaltungsvermögen – bestehend aus dem (jungen) sonstigen Verwaltungsvermögen und den (jungen) Finanzmitteln – keinen Anteil am Unternehmenswert von 90 % o...mehr

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Holdingstrukturen in der Un... / f) Sonstiges Verwaltungsvermögen und Finanzmittel

Liegt eine Begünstigungsfähigkeit vor, ist im nächsten Schritt zu prüfen, in welchem Umfang der Unternehmenswert tatsächlich begünstigtes Vermögen darstellt (s. Abb. 1). Das begünstigte Vermögen setzt sich dabei aus dem Produktivvermögen und dem unschädlichen Verwaltungsvermögen zusammen. Das Produktivvermögen ist eine Differenzgröße aus dem Abzug des (jungen) Verwaltungsver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchführung / 5.1 Debitorenbuchführung bildet Geschäftsvorfälle mit Kunden ab

Debitoren (= Schuldner) sind aus Sicht des Unternehmers dessen Kunden, die bereits Ware, Dienstleistungen bezogen haben, aber die Gegenleistung (Zahlung) noch nicht erbracht haben. Der Unternehmer hat dann eine Forderung gegen den Kunden. Für jeden Kunden wird ein eigenes Debitorenkonto geführt (= Personenkonto). Buchungen erfolgen auf dem Debitorenkonto, wenn die Rechnung g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 30 Abrechn... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift in der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] hat in Übereinstimmung mit der vormaligen Rechtslage nach § 24 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] und mit der Regelung bei anderen Veranlagungssteuern bestimmt, dass ein Mehrbetrag, der sich nach dem Ergebnis der endgültigen Festsetzung gegenüber den geleisteten Vorauszahlungen ergibt, inner...mehr

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Roscher, GrStG § 30 Abrechn... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Die Vorschrift normiert die Abrechnung der nach Maßgabe des § 29 GrStG geleisteten Grundsteuer-Vorauszahlungen (§ 29 GrStG) bei erstmaliger Festsetzung der Jahressteuerschuld, auf die die Vorauszahlungen geleistet wurden, sowie bei Änderung oder Aufhebung der festgesetzten Jahressteuerschuld. Ist die Summe der Vorauszahlungen, die bis zur Bekanntgabe des neuen Steuerbes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 10 Steuers... / 3 Gesamtschuldner (Abs. 2)

Rz. 17 Ist der Steuergegenstand mehreren Personen zugerechnet, so sind sie nach § 10 Abs. 2 GrStG Gesamtschuldner. Nach der allgemeinen Bewertungsvorschrift in § 3 BewG ist für ein Wirtschaftsgut, das mehreren Personen zusteht, der Wert im Ganzen zu ermitteln. Dieser Wert ist auf die Beteiligten nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu verteilen, soweit die Gemeinschaft nach dem ...mehr

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Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 4 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 16 Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der haftungsbegründenden Vorschrift nach § 11 GrStG vor, kann die Gemeinde als Steuergläubiger gegenüber dem persönlich Haftenden die Haftungsschuld mit Haftungsbescheid nach § 191 AO festsetzen und ggf. durch Zahlungsaufforderung nach § 219 AO einfordern. Die Vorschriften zur Durchführung des Haftungsverfahrens in § 19...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Nach § 38 AO entstehen die Steueransprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht. Die Grundsteuer entsteht nach § 9 Abs. 2 GrStG mit Beginn des Kj., für das die Steuer festzusetzen ist (Entstehung des Steueranspruchs). Zur Verwirklichung des nach § 9 Abs. 2 GrStG abstrakt entstandenen Steueranspru...mehr

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B. AVB D&O / IX. Zusatzbausteine (Sublimits)/Erweiterung des Versicherungsschutzes

Rz. 111 In der Praxis verbreitete Deckungskonzepte nehmen Erweiterungen vor. Solche Erweiterungen sind ggf. auch für das Marketing wichtig, weil gerade ein Zusatzbaustein für die Versicherten attraktiv sein kann und dieser ggf. den Ausschlag für das entsprechende Deckungspaket gibt. Rz. 112 Zusatzbausteine können als sog. Sublimit innerhalb der Versicherungssumme mitversicher...mehr

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B. AVB D&O / 3. Auswirkungen von Verhalten und Kenntnissen der Versicherungsnehmerin bzw. anderer Versicherter

Rz. 10 Auf der Grundlage eines jeweils zugunsten des betroffenen Versicherten einzeln bestehenden Versicherungsvertrags ist zu beurteilen, wie sich Verhaltensweisen und die Kenntnis bzw. das Wissen anderer Versicherter bzw. der Versicherungsnehmerin auf den Direktanspruch bzw. den Bestand des Versicherungsschutzes auswirken. Rz. 11 Die Parteien wollten bei der D&O-Versicherun...mehr

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B. AVB D&O / 3. Rechtschutz- und Abwehrfunktion

Rz. 5 Die Gewährung von Rechtsschutz für den Versicherten ist eine Hauptpflicht des Versicherers.[1] Der Versicherer hat gegenüber dem Versicherten zu erklären, ob er diesem Rechtsschutz gewährt und die Kosten der Abwehr bzw. darüber hinausgehend, die Unterstützung bei der Abwehr bis hin zur Prozessführung übernimmt.[2] Der Versicherer ist im Rahmen seiner Hauptleistungspfli...mehr

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A. Einleitung / bb. Bei Vereinbarung einer D&O-Verschaffungsklausel

Rz. 41 Der sicherste Weg, dem Geschäftsführer ein Recht auf Verschaffung einer D&O-Versicherung einzuräumen, ist die Vereinbarung des Abschlusses einer D&O-Versicherung im Anstellungsvertrag mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung (sog. Verschaffungsklausel). Dann folgt aus dieser Vereinbarung ein Anspruch des Geschäftsführers. Beispiel:[1] Rz. 42 Formulierungsvorschlag D...mehr

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B. Allgemeiner Teil / III. Verzicht des Versicherers auf das Anfechtungsrecht

Rz. 10 In der Praxis sind Deckungskonzepte verbreitet, in den der Versicherer auf sein Recht zur Anfechtung bzw. zum Rücktritt gegenüber den versicherten Personen verzichtet, die den Rücktritts- oder Anfechtungsgrund nicht herbeigeführt haben bzw. darauf verzichtet, dies den nicht täuschenden Versicherten entgegenzuhalten. Hat also etwa einer von drei Vorständen falsche Anga...mehr

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B. Allgemeiner Teil / I. Überblick und Adressat der Obliegenheiten

Rz. 1 In B3-3 AVB D&O werden dem Versicherungsnehmer umfangreiche Obliegenheiten auferlegt. Die AVB D&O nehmen hierbei die "übliche" Unterscheidung zwischen Obliegenheiten vor, die "vor" und solchen die "bei" oder "nach" dem Versicherungsfall zu erfüllen sind. So sind vor Eintritt des Versicherungsfalls gefahrdrohende Umstände zu beseitigen (siehe dazu unten bei II). Nach od...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2.3.2 In welcher Reihenfolge verhindert § 36 Abs 6 S 3 KStG eine Verrechnung negativer belasteter Teilbeträge mit positiven belasteten Teilbeträgen?

Tz. 24 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 36 Abs 6 S 2 KStG sind negative belastete Teilbeträge mit positiven belasteten Teilbeträgen in der Reihenfolge zu verrechnen, in der die Belastung zunimmt (s Tz 19). Diese Verrechnung unterbleibt iHd (ggf verbleibenden) "Sperrbetrags" an EK 04. Dieser Sperrbetrag ist uE von dem zu verrechnenden Negativbetrag an belasteten Teilbeträgen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2.3 Einbeziehung eines positiven EK 04 in die Verrechnung negativer mit positiven belasteten Teilbeträgen

Tz. 20 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 36 Abs 6 S 3 KStG unterbleibt die Verrechnung nach S 2 (also die Verrechnung negativer belasteter Teilbeträge mit positiven belasteten Teilbeträgen; s Tz 19) bis zur Höhe eines positiven Bestands des Teilbetrags des EK 04 nach Anwendung des Abs 2 abz des Betrags, um den sich der Verrechnungsbetrag in den Fällen des § 36 Abs 4 S 2 KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Zusammenfassende Beispiele zur Verrechnung nach § 36 KStG idF des JStG 2024

Tz. 44 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 In den nachfolgenden Bsp werden die (bei einer Vollausschüttung) mögliche KSt-Minderung und -Erhöhung nach dem Anrechnungsverfahren, nach der Rechtslage idF des JStG 2010 und nach der durch das JStG 2024 geänderten Rechtslage ggü gestellt Tz. 45 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Beispiel (negatives EK 40 und negatives EK 02; rechnerische Einbeziehu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2.1 Verrechnung negativer belasteter Teilbeträge mit positiven unbelasteten Teilbeträgen (§ 36 Abs 6 S 1 KStG)

Tz. 18 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 36 Abs 6 S 1 KStG bestimmt daher, dass dann, wenn einer der belasteten Teilbeträge negativ ist, dieser vorrangig den nach Anwendung des Abs 5 verbleibenden positiven Teilbetrag an EK 02 mindert; ein darüberhinausgehender Negativbetrag mindert den positiven zusammengefassten Teilbetrag EK 01/EK 03. Dies gilt natürlich auch, wenn mehr als ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2.2 Verrechnung negativer und positiver belasteter Teilbeträge untereinander (§ 36 Abs 6 S 2 KStG)

Tz. 19 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 36 Abs 6 S 2 KStG ist ein nach Anwendung des S 1 (hierzu s Tz 18) verbleibender negativer belasteter Teilbetrag (vorbehaltlich des S 3; hierzu s Tz 20ff) mit den positiven belasteten Teilbeträgen in der Reihenfolge zu verrechnen, in der ihre Belastung zunimmt. Im Falle eines Negativbestandes beim EK 40 und Positivbeständen beim EK 45 ...mehr