Fachbeiträge & Kommentare zu Verrechnung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Übergangsregelungen

Rn. 470i Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Aufgrund der erheblichen Unterschiede zwischen dem InvStG 2004 und 2018 gelten nach § 56 Abs 2 InvStG 2018 alle Anteile an Investmentfonds, an Kapital-Investitionsgesellschaften nach dem InvStG in der am 31.12.2017 geltenden Fassung oder an Organismen, die zum 01.01.2018 erstmals unter das InvStG 2018 fallen (sog Alt-Anteile) mit Ablauf de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Tarif

Rz. 77 [Autor/Zitation] Die voraussichtliche Steuerbelastung bzw. -entlastung ist mit dem Steuersatz (und gewerbesteuerlichem Hebesatz) zu bemessen, der künftig im Zeitpunkt des Abbaus der zeitlichen Differenzen bzw. der Verrechnung des Verlustvortrags voraussichtlich Gültigkeit hat. Dies bedeutet, dass in den Fällen, in denen eine Steuersatzänderung erwartet wird, die neuen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Guthaben bei Kreditinstituten

Rz. 253 [Autor/Zitation] Bei den Guthaben bei Kreditinstituten muss es sich um Forderungen an ein inländisches Kreditinstitut oder ein gleichartiges ausländisches Institut aus dem Kreditverkehr handeln. Aufgrund der Postenbezeichnung wird nur auf ein bestehendes Guthabenverhältnis zu einem Kreditinstitut abgestellt und nicht auf die Verfügbarkeit. Auszuweisen sind hier somit ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Eigenkapitalausweis im Konzernabschluss

Rz. 73 [Autor/Zitation] § 264c gilt gem. § 298 Abs. 1 für den Konzernabschluss einer Personenhandelsgesellschaft iSv. § 264a als MU entsprechend. Für den Eigenkapitalausweis und die Ergebniszuweisung sind grds. die gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen des MU bzw. ersatzweise die gesetzlichen Regelungen maßgebend. Da diese indes nur für die Kapitalanteile und Ergebnisse der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Hintergrund der Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung

Rn. 501 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach der früheren gesetzlichen Regelung durfte der Betrag, um den die WK die Einnahmen überstiegen, nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen oder zum Ausgleich in andere Jahre übertragen werden (§ 22 Nr 3 S 3 EStG aF). Diese sehr restriktive gesetzliche Verlustabzugsbeschränkung wurde vom BVerfG wegen Verstoßes gegen Art 3 GG hinsichtlich ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Aktivierung aktiver latenter Steuern

Rz. 86 [Autor/Zitation] Eine Ausschüttungssperre gilt außerdem für den Betrag, um den die aktivierten latenten Steuern die passiven latenten Steuern übersteigen. Dabei ist es unbeachtlich, ob der Ausweis des Aktivüberhangs der latenten Steuern in der Bilanz brutto oder netto erfolgt. Ebenso irrelevant ist für die Ermittlung der Ausschüttungssperre, ob die latenten Steuern erg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 386 [Autor/Zitation] Nr. 25 verpflichtet Unternehmen dazu, die Anschaffungskosten und den beizulegenden Zeitwert der nach § 246 Abs. 2 Satz 2 verrechneten VG sowie den (abgezinsten) Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden im Anhang anzugeben. Rz. 387 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht bezieht sich auf den Gesamtbetrag der historischen Anschaffungskosten für alle VG, di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Erfolgsneutral entstandene Differenzen

Rz. 42 [Autor/Zitation] Nach dem Konzept des § 274 in seiner aktuell gültigen Fassung ist die Erfolgswirkung der Entstehung keine Voraussetzung für die Bildung von latenten Steuern (vgl. Rz. 24). Latente Steuern sind entsprechend auch auf solche temporären Differenzen zu bilden, die ihren Ursprung in einem erfolgsneutralen Geschäftsvorfall haben. Als Beispielsfälle können Ass...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Aktivseite der Bilanz

Rz. 65 [Autor/Zitation] Passive latente Steuern ergeben sich bei isolierter Betrachtung bspw. in folgenden Fällen: Vornahme steuerlicher Abschreibungen, die handelsrechtlich nicht oder nicht in gleicher Höhe vorgenommen werden dürfen. Als Beispiel kann die Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG genannt werden, wonach bei einem Gebäude, das zu einem Betriebsv...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zwingende beschleunigte Zuführung zur Rücklage

Rz. 325 [Autor/Zitation] Für die AG/KGaA gelten beim Bestehen eines Beherrschungs-, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags (§ 291 Abs. 1 Satz 1, § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) besondere Vorschriften zum Schutz der unternehmensvertraglich gebundenen Gesellschaft und ihrer Gläubiger (§§ 300 bis 303 AktG). Zielsetzung ist die Erhaltung des bilanzmäßigen Vermögens bei Begi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Personalaufwand

Tz. 130 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Unter den Personalaufwand fallen sämtliche Löhne und Gehälter (Bruttobeträge) sowie alle sonstigen Vergütungen für in der Berichtsperiode geleistete Arbeiten der Belegschaftsmitglieder (Arbeiter, Angestellte, einschließlich der Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung). Auch Nachzahlungen für die vorherigen Berichtsperioden sind hier zu...mehr

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zfs 06/2025, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung ist überwiegend begründet. 1. Soweit der Kläger mit der Berufung für den Zeitraum 18.7.2017 bis 31.7.2021 einen höheren Verdienstausfall geltend macht als mit der ursprünglichen Klage, findet die Vorschrift des § 533 ZPO für diese Antragsanpassung, die der Bestimmung des § 264 Nr. 2 ZPO unterfällt, keine Anwendung (vgl. BGH, Urt. v. 15.12.2022 – I Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgrenzung gegenüber betrieblichen Einkünften

Rn. 5 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Ein nicht unbedeutender Bereich von Einkünften, die nicht unter § 22 Nr 1 EStG fallen, sind die betrieblich veranlassten wiederkehrenden Bezüge. Als solche kommen zB nachträgliche Einkünfte (vgl § 24 Nr 2 EStG) aus LuF, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit in Betracht. Diese sind den betreffenden Einkunftsarten ( §§ 13, 15, 18 EStG ) zuzu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 71 [Autor/Zitation] Das Gesetz regelt nicht, wo die Erträge und Aufwendungen aus den Ergebnisausgleichsverträgen innerhalb der gesetzlichen Gliederungsschemata auszuweisen sind. Die Einordnung sollte "dem pflichtgemäßen Ermessen der Unternehmen" überlassen bleiben (Begr.RegE, BT-Drucks. 10/317, 85 zu § 253 HGB-E). In Betracht kommen der gesonderte Ausweis unter einem eige...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Zuschreibungen

Rz. 175 [Autor/Zitation] Unter "Zuschreibungen" sind rein wertmäßige Erhöhungen des Anlagevermögens zu verstehen (Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 284 Rz. 114). Wegen des Nominalwertprinzips kann es sich dabei idR nur um Korrekturen früher erfolgter Abschreibungen handeln (vgl. § 253 Rz. 808 ff.; zu weitergehenden Abgrenzungen im Rahmen des Anlagespiegels vgl. Rz. 167, 169). Rz....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Kumulierte Abschreibungen zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres

Rz. 180 [Autor/Zitation] Mit den Abschreibungen werden alle rein wertmäßigen Verminderungen des Anlagevermögens verrechnet, die auf die am Abschlussstichtag zum Anlagevermögen zählenden VG entfallen. Aufgrund des Bruttoprinzips sind bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens eines VG aus dem Anlagevermögen alle Wertminderungen unter den kumulierten Abschreibungen zu erfassen. Mit dem...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Rz. 185 [Autor/Zitation] Bei immateriellen VG ergeben sich besondere Probleme bei der Festlegung des Zugangs- und des Abgangszeitpunkts. Da es hier an einer physisch überprüfbaren mengenmäßigen Veränderung fehlt, ist die Zuhilfenahme von Zugangs- und Abgangsfiktionen notwendig. Rz. 186 [Autor/Zitation] Bei den Zugängen ist danach zu unterscheiden, ob es für die Nutzung der imma...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 1528 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem JStG 2009 v 19.12.2009, BGBl 2008, 2794, wurde § 20 Abs 6 S 5 EStG aF (bis VZ 2023) eingeführt. Diese Vorschrift hatte zuletzt folgenden Wortlaut: Zitat "6Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 20 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im S...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bemessung und Obergrenze der gesetzlichen Rücklage

Rz. 277 [Autor/Zitation] Bemessungsgrundlage für die Bildung ist zunächst der Jahresüberschuss nach Verrechnung mit einem Verlustvortrag aus dem Vorjahr (§ 150 Abs. 2 AktG). Schon dem Wortlaut nach ist ein Gewinnvortrag nicht einzubeziehen (Hennrichs/Pöschke in MünchKomm. AktG6, § 150 Rz. 13; WP Handbuch18, Kap. F Rz. 500; Kliem/Meyer in Beck BilKomm.14, § 272 HGB Rz. 238), d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verwendung über die Mindestreserve hinaus

Rz. 290 [Autor/Zitation] Rücklagenbeträge, die über die Mindestreserve hinausgehen, können etwa aus den Rücklagen gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 stammen. Aber auch die gesetzliche Rücklage kann die Mindestreserve (grds. gleich Obergrenze für ihre Bildung) übersteigen, etwa nach einer Kapitalherabsetzung, denn einmal in die Rücklage geleistete Beträge bleiben durch § 150 Abs. 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Einkünfte aus Leistungen, § 22 Nr 3 EStG

Schrifttum: Ruppe, Gewinnrealisierung im Steuerrecht, Köln 1981; Paus, Behandlung von Fahrgemeinschaften, FR 1994, 741; Waterkamp-Faupel, Die sonstige Leistung im ESt-Recht, FR 1995, 41; Enneking/Denk, Qualifikationsprobleme bei der Besteuerung der inländischen Einkünfte von unbeschränkt stpfl Sportlern, DStR 1996, 450; Reisch/Reichhardt/Urbanke, Probleme bei der Besteuerung von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1535 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023) sieht eine Beschränkung vor für Verluste aus KapVerm aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung oder Übertragung wertloser WG iSd § 20 Abs 1 EStG auf Dritte oder aus einem sonstigen Ausfall von WG iSd § 20 Abs 1 EStG (zB Aktien, Anleihen, Forderungen). D...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Gesamtdifferenzenbetrachtung, Aktivierungs- und Saldierungswahlrecht

Rz. 34 [Autor/Zitation] Grundsätzlich ist es denkbar, die Bilanzierung von latenten Steuern anhand von zwei unterschiedlichen Betrachtungsweisen vorzunehmen. Jeder Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz liegt jeweils ein einzelner Geschäftsvorfall zugrunde. Im Sinne einer Einzelbetrachtung könnte nun jede einzelne Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz eigenständi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcd) Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Rn. 371 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Grds haben die Gesellschafter die Gründungsaufwendungen einer KapGes zu tragen. Eine Ausnahme gilt bei einer entsprechenden gesellschaftsvertraglichen Regelung. Fehlt es an einer derartigen, betragsmäßig fixierten Regelung oder übersteigen die von der KapGes übernommenen Gründungskosten den im Gesellschaftsvertrag bezifferten Betrag, liegt ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (B.II.1.)

Rz. 219 [Autor/Zitation] Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (B.II.1.) sind Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen (Lieferverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge und ähnliche Verträge) auszuweisen, die vom bilanzierenden Unternehmen durch Lieferung oder Leistung bereits erfüllt sind, deren Erfüllung durch den Schuldner (Zahlung des Kaufpreises, Werk- o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 137 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Zufluss von Einnahmen (§ 11 Abs 1 EStG) ist maßgebend, in welchem VZ diese zu erfassen sind. Die Regelungen für die zeitliche Bestimmung der KapSt (§ 44 Abs 2 und 3 EStG) ist für den Zufluss der Einnahmen aus KapVerm unbeachtlich. Aufgrund der abgeltenden Wirkung der AbgSt (§ 43 Abs 5 S 1 EStG) hat die Bestimmung des Zuflusses von Einna...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rückzahlung

Rn. 1395 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter Rückzahlung einer Kapitalforderung ist die (teilweise) Erfüllung der Kapitalforderung durch Rückgewähr einer Kapitalforderung des vom Kapitalgeber an den Kapitalnehmer überlassenen Kapitals zu verstehen (s Jochum in K/S/M, § 20 EStG Rz D/9 6 (04/2022)). Der Begriff der Rückzahlung ist weit auszulegen. Er erfasst nicht nur die vertrags...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aab) Erträge beim Pensionsgeber

Rn. 69 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Rspr und Verw stehen in ersichtlichem Widerspruch zu der Anordnung des § 340b Abs 4 HGB , wonach Wertpapiere dem Pensionsgeber zuzurechnen sind (mwN s Haase, INF 2006, 457). Im Schrifttum wird die Ansicht vertreten, dass beim echten Pensionsgeschäft die Zuordnung der Erträge beim Pensionsgeber erfolgen soll; vor allem für die bilanzsteuerrech...mehr

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AGS 06/2025, Voraussetzunge... / III. Bedeutung für die Praxis

Die den Gegenstand der Entscheidung des KG bildende Verzögerungsgebühr nach § 38 GKG (ebenso nach § 32 FamGKG) ist den Rechtsanwälten, aber auch vielen Richtern weitgehend unbekannt. Deshalb werden kaum einmal Gerichtsentscheidungen zu dieser Gebühr bekannt. Die Entscheidung des KG gibt Anlass, sich mit der weitgehend unbekannten Verzögerungsgebühr näher zu befassen. 1. Der A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 376 [Autor/Zitation] In der Postengruppe C. werden alle Verbindlichkeiten ohne Unterteilung nach ihrer Fristigkeit zusammengefasst. Der Einblick in die Liquiditätslage der Gesellschaft erfolgt durch Vermerke der Restlaufzeiten bis zu einem Jahr sowie von mehr als fünf Jahren (§ 268 Abs. 5 Satz 1; Reiner in MünchKomm. HGB5, § 266 Rz. 108). Der Vermerk ist bei jedem gesonde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Durch Gewährung eines zinslosen Darlehens verzichtet der Darlehensgeber auf die Erzielung von Einnahmen. Trotzdem kann der Darlehensnehmer das unentgeltlich im Wege des Darlehens überlassene WG seinerseits zur Einkunftserzielung einsetzen. Derartige Gestaltungen sind daher auch zwischen nahen Angehörigen grds anzuerkennen, vgl BFH v 11.01.1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Bewertungsvorschriften

Rn. 104 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 VG, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen; vgl. § 246 Abs. 2 Satz 2), sind – vorbehaltlich § 253 Abs. 1 Satz 5f. – gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 erfolgswirksam mit ih...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Steuerbilanzielle Aspekte

Rn. 440 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Im Zusammenhang mit der StB besteht kein eigenes Steuerbilanzrecht für Bewertungseinheiten (vgl. BilR-Komm. (2024), § 254 HGB, Rn. 135, m. w. N.). Nach § 5 Abs. 1a Satz 1 EStG darf eine Verrechnung von Positionen der Aktivseite mit Positionen der Passivseite nicht erfolgen. Allerdings wird dieser Grundsatz durch § 5 Abs. 1a Satz 2 EStG dahin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Abgrenzung des relevanten Bankbuchs (Bewertungsgegenstand)

Rn. 404d Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Maßgeblich für die willkürfreie Abgrenzung des Bankbuchs ist die interne Risikosteuerung des Instituts. Dies ist konform mit Abschn. BTR 2.3 der MaRisk (vgl. BaFin (2024)). Soweit Institute das Zinsrisiko auf der Basis verschiedener Bestände bzw. Bücher steuern, ist die verlustfreie Bewertung auch auf der Basis dieser einzelnen Bankbücher d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Rn. 80 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Erhaltene Anzahlungen stellen Vorleistungen eines Kunden auf ein schwebendes Geschäft dar. Das UN selbst hat die Leistung noch nicht erbracht. Eine Gewinnrealisierung aus diesem Geschäft kommt daher nicht infrage. Die Anzahlungen sind erfolgsneutral zu bilanzieren. Der Erfüllungsbetrag entspricht dem Betrag der zugeflossenen Mittel (vgl. Bonn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Fragen der Zuschreibungstechnik

Rn. 385 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In diesem Zusammenhang gilt es insbesondere die Frage zu beantworten, in welcher Reihenfolge bei einem eindeutig vorgegebenen RBW die planmäßigen AfA, außerplanmäßigen AfA sowie Zuschreibungen vorzunehmen sind. Diese Frage ist bilanzpolitisch bedeutungsvoll; denn je nach der gewählten Zuschreibungstechnik können sich unterschiedliche AfA- und Zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über die gesetzlichen Regelungen (Rn. 1–7 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 1 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Innerhalb der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beinhaltet § 253 die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung. § 253 gilt rechtsformübergreifend für alle bilanzierenden Kaufleute (KapG und Nicht-KapG). Nach § 298 Abs. 1 ist § 253 auch im KA relevant. Darüber hinaus gilt diese Bewertungsvorschrift, teilweise mit gewissen Einschränkung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Aufgaben der Abschreibung

Rn. 133 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Durch die AfA werden die AHK von VG des AV nicht sofort vollständig als Aufwand erfasst. Es wird nur ein Teil des Gesamtbetrags dem jeweiligen GJ zugerechnet (AfA-Quote). Dieser Teilbetrag richtet sich nach der Höhe des AfA-Ausgangswerts, der planmäßigen ND sowie der AfA-Methode. Die Höhe der AfA wirkt sich damit auf die Vermögens- (Bewertung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Beginn und Beendigung der Bilanzierung einer Bewertungseinheit

Rn. 284 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Da sich die Wert- und Zahlungsstromänderungen erst ab Beginn der Sicherungsbeziehung (vgl. HdR-E, HGB § 254, Rn. 141ff.) ausgleichen, sind die Änderungen vor diesem Zeitpunkt sowohl bei Grundgeschäften wie auch bei Sicherungsinstrumenten nach den allg. Bilanzierungsgrundsätzen zu erfassen. Die Bilanzierung nach den allg. Grundsätzen bedeutet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Durchbuchungs- versus Einfrierungsmethode

Rn. 303 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber ist in seinen Ausführungen zu § 340h (Währungsumrechnung) missverständlich: "Da § 254 keine Vorschriften zur Art und Weise der bilanziellen Erfassung von Bewertungseinheiten enthält, bleibt es den Unternehmen weiterhin selbst überlassen, die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme entweder ‚durchzubuchen’ oder die Bi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 VG und Schulden sind grds. einzeln zu bewerten (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3); Aufwendungen und Erträge dürfen nicht verrechnet werden (vgl. 246 Abs. 2 Satz 1). Die Möglichkeit, Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente zu Bewertungseinheiten zusammenzufassen, ist eine gesetzlich geregelte Ausnahme von den vorstehend genannten Grundsätzen (vgl. WP-H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ermittlung des beizulegenden Werts

Rn. 195 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundvoraussetzung zur Feststellung, ob am BilSt ein Wertminderungsbedarf für einen VG vorliegt, ist gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 die Ermittlung des Werts, der dem VG am BilSt beizulegen ist. Gesetzliche Vorschriften zur Ermittlung des beizulegenden Werts existieren jedoch nicht (vgl. auch Beck Bil-Komm. (2024), § 253 HGB, Rn. 305). Ein verpfli...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 1 Rechte des Mieters bei nicht fristgerechter Abrechnung

Bei nicht fristgerechter Abrechnung kann der Mieter die Zahlung weiterer Vorschüsse auf die Betriebskosten so lange verweigern, bis ihm Abrechnung erteilt ist (Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB).[1] Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht jedoch nur bis zur Vorlage einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung, da der Vermieter seine Abrechnungspflicht mit der Vorlage einer formell o...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 7.2.1 Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten

Rz. 45 In einem ersten Schritt müssen die Ehegatten zunächst gemäß § 1475 Abs. 1 Satz 1 BGB die Gesamtgutsverbindlichkeiten berichtigen. Unter Gesamtgutsverbindlichkeiten sind dabei Schulden der Ehegatten oder eines Ehegatten zu verstehen, deretwegen der Gläubiger Befriedigung aus dem Gesamtgut verlangen kann. Auch etwaige Ansprüche eines Ehegatten gegen das Gesamtgut gehöre...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 7.2.2.3 Teilung des Überschusses

Rz. 58 Sind die Gesamtgutsverbindlichkeiten berichtigt und etwaige Übernahmerechte ausgeübt, verbleibt die Teilungsmasse – der Überschuss. Gemäß § 1476 Abs. 1 BGB gebührt dieser Überschuss den Ehegatten zu gleichen Teilen. Zur Teilungsmasse gehört gemäß § 1476 Abs. 2 BGB auch dasjenige, was die Ehegatten dem Gesamtgut schulden. Hierbei kann es sich etwa um folgende Positione...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 7.2.2.1 Das Übernahmerecht nach § 1477 Abs. 2 BGB

Rz. 50 Gemäß § 1477 Abs. 2 Satz 1 BGB kann jeder Ehegatte gegen Ersatz des Wertes die Sachen übernehmen, die ausschließlich zu seinem persönlichen Gebrauch bestimmt sind, insbesondere Kleider, Schmucksachen und Arbeitsgeräte. Das Gleiche gilt nach Satz 2 dieser Vorschrift für die Gegenstände, die ein Ehegatte in die Gütergemeinschaft eingebracht oder während der Gütergemeins...mehr

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Praxisveräußerung, Praxisau... / 1.1.2 Zuflussbesteuerung

Die Zuflussbesteuerung soll bei einem Verkauf gegen wiederkehrende Bezüge das Risiko abmildern, dass der bisherige Betriebsinhaber nach dem Verkauf – gemessen an der statistischen Wahrscheinlichkeit – vorzeitig verstirbt, aber den gesamten Veräußerungsgewinn versteuert hat, also einen Gewinn, den er tatsächlich niemals erzielt hat. Der Tod führt nämlich in diesen Fällen nich...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.1 Voraussetzungen

Der steuerliche Freibetrag von maximal 45.000 EUR steht nicht jedem Freiberufler zu, der seine Praxis veräußert, da er an das Alter und den Gesundheitszustand des Freiberuflers, also an personenbezogene Voraussetzungen, geknüpft ist, und außerdem nicht mehrfach gewährt werden kann: Den Freibetrag erhält nach § 18 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 4 Satz 1 EStG auf Antrag nur, wer min...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verrechnung

Zusammenfassung Begriff Ein Leistungsträger kann eine Geldleistung mit der Forderung eines anderen Sozialleistungsträgers verrechnen (Sonderfall der Aufrechnung ohne Gegenseitigkeit). Er muss dazu durch den anderen Leistungsträger ermächtigt werden. Die sozialrechtliche Verrechnung ist rechtens, wenn die Voraussetzungen für eine Aufrechnung erfüllt sind. Der für die Geldleist...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verrechnung / Zusammenfassung

Begriff Ein Leistungsträger kann eine Geldleistung mit der Forderung eines anderen Sozialleistungsträgers verrechnen (Sonderfall der Aufrechnung ohne Gegenseitigkeit). Er muss dazu durch den anderen Leistungsträger ermächtigt werden. Die sozialrechtliche Verrechnung ist rechtens, wenn die Voraussetzungen für eine Aufrechnung erfüllt sind. Der für die Geldleistung zuständige ...mehr