Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaub

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 BUrlG knüpft den Anspruch auf den Vollurlaub daran, dass der Arbeitnehmer eine bestimmte Zeit – 6 Monate – im Arbeitsverhältnis stand, bevor er den Anspruch auf den vollen Jahresurlaub geltend machen kann. Diese vom Gesetz so bezeichnete Wartezeit zählt zu den Grundsätzen des Urlaubsrechts, die schon vor dem Inkrafttreten des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) allgemein...mehr

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Mindestlohn: Höhe des Minde... / 3.2 Anrechenbarkeit

Auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar sind: Allgemeine Tätigkeitszulagen, die der Arbeitnehmer für jede Tätigkeitsstunde erhält und die nicht zur Abgeltung besonderer Erschwernisse dienen. Dazu gehört z. B. die Bauzulage, Kassenzulagen oder auch eine "Verkehrsmittelzulage", die jeder Arbeitnehmer für eine Reinigungstätigkeit erhält.[1] Einmalzahlungen, die aus bestimmten...mehr

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Arnold/Tillmanns , EÜG Urlaub bei Eignungsübungen

1 Allgemeines Rz. 1 Zur Auswahl freiwilliger Soldaten führt die Bundeswehr Eignungsübungen durch, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen können. Das "Gesetz über den Einfluss von Eignungsübungen der Streitkräfte auf Vertragsverhältnisse der Arbeitnehmer und Handelsvertreter sowie auf Beamtenverhältnisse" (Eignungsübungsgesetz – EÜG [1]) regelt das Schicksal des Arbeit...mehr

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Arnold/Tillmanns , EÜG Urla... / 3 Inhalt der urlaubsrechtlichen Sonderregelungen

Rz. 4 Da durch die Eignungsübung das Arbeitsverhältnis ruht – damit aber gleichwohl rechtlich fortbesteht – hätte ein Arbeitnehmer ungeachtet seiner u.U. mehrmonatigen Abwesenheit gleichwohl einen vollen Urlaubsanspruch gegen seinen Arbeitgeber. Hier schafft die EÜGV einen Ausgleich: Ein Arbeitnehmer, der nach Teilnahme an einer Eignungsübung aus den Streitkräften ausscheidet...mehr

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Arnold/Tillmanns , EÜG Urla... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zur Auswahl freiwilliger Soldaten führt die Bundeswehr Eignungsübungen durch, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen können. Das "Gesetz über den Einfluss von Eignungsübungen der Streitkräfte auf Vertragsverhältnisse der Arbeitnehmer und Handelsvertreter sowie auf Beamtenverhältnisse" (Eignungsübungsgesetz – EÜG [1]) regelt das Schicksal des Arbeitsverhältnisse...mehr

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Arnold/Tillmanns , EÜG Urla... / 2 Fortgeltung des EÜG und der EÜGV

Rz. 3 Das EÜG stammt in seiner Urfassung aus dem Jahre 1956, das BUrlG aus dem Jahr 1963. Letzteres zählt in § 15 Abs. 1 die Gesetze auf, die trotz des BUrlG weiter gelten – das EÜG ist nicht genannt. Nach § 15 Abs. 2 Satz 1 BUrlG treten die landesrechtlichen Vorschriften über den Erholungsurlaub außer Kraft. Über das EÜG äußert sich das BUrlG nicht. Daraus wird teilweise ge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.2 Sinken der Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl, § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG

Rz. 9 § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG sieht Neuwahlen vor, wenn die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die in § 9 BetrVG gesetzlich vorgeschriebene Zahl gesunken ist. Ein kurzzeitiges Absinken der Mitgliederzahl, etwa weil einzelne Betriebsratsmitglieder vorübergehend an der Ausübung des Amts verhindert sind (z. B. wegen Krankheit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.22 Gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (§ 5 Abs. 1 Nr. 22 KStG)

Rz. 290 Steuerbefreit sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien nach § 4 Abs. 2 TarifvertragsG. Voraussetzung ist, dass diese Einrichtungen Beiträge nach § 186a AFG oder aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen erheben und Leistungen ausschließlich an tarifgebundene Arbeitnehmer des entsprechenden Gewerbezweigs bzw. an ihre Hinterbliebenen erbringen. Bei dies...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.4 Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn

In Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung ist der Gesamtbetrag des dem Arbeitnehmer im jeweiligen Kalenderjahr zugeflossenen steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohns zu erfassen. Folgende Besonderheiten sind zu beachten:mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfrist

Rz. 8 Der Anspruch auf Mutterschutzlohn setzt zunächst voraus, dass für die Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot gem. § 2 Abs. 3 MuSchG gilt. Dazu zählen Beschäftigungsverbote aufgrund ärztlichen Zeugnisses, § 16 Abs. 1 MuSchG, Beschäftigungsverbote wegen unverantwortbarer Gefährdung, §§ 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 MuSchG, auch aufgrund Bestimmung der Aufsichtsbehörde ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Maßnahmen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 12 Die Vorschrift des § 107 Abs. 2 Nr. 2 SGB V weist rechtlich darauf hin, welche Anforderungen an die Einrichtung zu stellen sind, in der die Maßnahme durchgeführt wird. Es muss danach eine ärztliche Leitung bestehen, die Behandlung nach einem ärztlichen Behandlungsplan gestaltet sein. Medizinische Maßnahmen, die zu einer Bewilligung durch einen öffentlich-rechtlichen M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsvertragliche Einheit... / 3 Beispiele aus der Praxis

Meist werden arbeitsvertragliche Einheitsregelungen bei Zusatzvereinbarungen verwendet, etwa bei Kfz-Überlassungsverträgen, Vereinbarungen über eine betriebliche Altersversorgung, Bonus- oder Tantiemeregelungen sowie Dienstreisevereinbarungen. In vielen Arbeitsverträgen finden sich aber auch Bestandteile von Einheitsregelungen, etwa zu den Themen Urlaub, zusätzlichen Vergütun...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.4 Abgrenzung zu weiteren gesetzlichen Regelungen

Diskriminierungsschutz von schwerbehinderten Menschen § 164 Abs. 2 SGB IX verbietet dem Arbeitgeber, schwerbehinderte Beschäftigte "wegen ihrer Behinderung" zu benachteiligen. Hinsichtlich der Einzelheiten und Rechtsfolgen verweist die Norm jedoch auf die Regelungen des AGG, dem der Diskriminierungsschutz insgesamt überantwortet ist. Das schwerbehindertenrechtliche Benachteil...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Leistungspflichten des Arbeitgebers bei Arbeitsverhinderung [1] infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation. Für die ärztliche Verordnung von "Schonzeiten" außerhalb des gesetzlichen Krankenversicherungsrechts ist daher auch nach § 616 BGB kein Raum mehr, da § 9 insofern lex specialis ist.[2] Die Entgeltfortzahlung ent...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.4 Altersteilzeit

Rz. 17 Bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine durch das Altersteilzeitgesetz (ATG) geregelte Teilzeitbeschäftigung. Das ATG enthält selbst jedoch keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, setzt jedoch Vorgaben für eine zu treffende Vereinbarung und regelt die Förderung der Altersteilzeit. Rz. 18 Nach § 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 ATG ist die Altersteilzeit die Teilzeit vo...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.2.1 Prognose

Rz. 112 Teil des Sachgrunds der Vertretung ist die Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertretungsbedarfs bei der Rückkehr des Vertretenen an den Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich davon ausgehen, dass der vorübergehend durch Krankheit, Urlaub oder ähnliche – aus Sicht des Arbeitgebers "fremdbestimmte" – Gründe an der Arbeitsleistun...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 108 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG erfasst die Befristung von Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern, die zur Vertretung anderer, wegen Krankheit, Beurlaubung oder ähnlicher Gründe zeitweilig an der Arbeitsleistung verhinderter Arbeitnehmer eingestellt werden. Für die Fälle der Vertretung von in Mutterschutz, Elternzeit oder Arbeitsfreistellung zur Kinderbetreuung befindlich...mehr

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Urlaub: Besonderheiten bei ... / 3 Kürzungsmöglichkeiten von Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit

Eine Kürzung des gesetzlichen Mindesturlaubs wegen Arbeitsunfähigkeit ist unzulässig. So entschied das BAG, dass auch tarifliche Regelungen, die eine Kürzung des gesetzlichen Mindesturlaubs anordnen, nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG i. V. m. § 134 BGB unwirksam sind, wenn das Ruhen des Arbeitsverhältnisses darauf zurückzuführen ist, dass der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gr...mehr

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Urlaub: Besonderheiten bei ... / Zusammenfassung

Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Im Krankheitsfall treten allerdings Besonderheiten zum einen auf, weil mit Krankheit und Urlaub 2 Gründe für eine Entgeltzahlung ohne Arbeitsleistung in Konkurrenz treten. Zum anderen hat die Rechtsprechung den Verfall von Urlaub in Anlehnung an das Europarecht anders interpretiert, wenn der Urlaub infol...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.3.2 Entstehung des Urlaubs nach Ablauf der Wartezeit

Nach Ablauf der Wartezeit erlangt der Arbeitnehmer unmittelbar mit Beginn eines jeden neuen Kalenderjahres sofort Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, vorbehaltlich eines Ausscheidens im ersten Kalenderhalbjahr. Bereits zu Beginn jeden Jahres kann der Arbeitnehmer also den vollen Jahresurlaub geltend machen, es sei denn, sein Ausscheiden im ersten Kalenderhalbjahr steht sch...mehr

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Urlaub: Besonderheiten bei ... / 1 Erkrankung während des Urlaubs

Gemäß § 9 BUrlG werden im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers die durch das Zeugnis eines Arztes seiner Wahl nachgewiesenen Tage der Krankheit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Es genügt also nicht jede Erkrankung, die Krankheit muss zur Arbeitsunfähigkeit führen. Weder der Begriff der Krankheit, noch der der Arbeitsunfähigkeit ist gesetz...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / Zusammenfassung

Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Für bestimmte Personengruppen gewähren Sondergesetze darüber hinausgehenden weiteren Mindesturlaub. In der deutschen Praxis wird der gesetzliche Mindesturlaub in den meisten Branchen ergänzt durch weit...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 2 Vertraglicher Urlaubsanspruch

Die vorstehenden Regeln gelten wie einleitend bemerkt nur für den gesetzlichen Urlaub. Die Arbeitsvertragsparteien und die Tarifparteien können den von ihnen vereinbarten Zusatzurlaub frei regeln. Bislang stellte die Rechtsprechung allerdings strengere Anforderungen, wenn die Arbeits- der Tarifvertragsparteien vom Gesetz abweichende, für den Arbeitnehmer ungünstigere Rechtsfo...mehr

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Urlaub: Besonderheiten bei ... / 2.2 Mitwirkungsobliegenheit bei Langzeiterkrankung

Erkrankung während des gesamten Urlaubsjahres In einer Entscheidung aus dem Jahr 2021 vertrat das BAG die Ansicht, dass bei durchgehender Krankheit im Urlaubsjahr der Verfall des Urlaubs nach 15 Monaten auch dann eintreten kann, wenn der Arbeitgeber seine Hinweispflichten im Hinblick auf den Urlaub des Mitarbeiters sowie den drohenden Verfall unterlassen hat. Die Aufforderung...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.2 Wirksames Arbeitsverhältnis

Mit der Festlegung des berechtigten Personenkreises verlangt das Bundesurlaubsgesetz implizit, dass der Berechtigte in einem wirksamen Arbeitsverhältnis oder in einem ähnlichen Rechtsverhältnis zu dem Verpflichteten steht. Das BAG ist der Auffassung, dass dabei der bloße Bestand des Arbeitsverhältnisses die einzige Voraussetzung des Urlaubsanspruchs ist. Auch in einem ruhende...mehr

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Urlaub: Besonderheiten bei ... / 2.1 Übertragungszeitraum bei Langzeiterkrankung

Die Frage, ob der Urlaubsanspruch wieder erlischt, wenn der Arbeitnehmer für die gesamte Dauer des Urlaubsjahrs und des sich anschließenden Übertragungszeitraums gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG durchgängig arbeitsunfähig krank war, war lange umstritten. Das BAG hat erst mit Urteil vom 24.3.2009 im Anschluss an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20.1.2009[1] in g...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraussetzungen

Zusammenfassung Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Für bestimmte Personengruppen gewähren Sondergesetze darüber hinausgehenden weiteren Mindesturlaub. In der deutschen Praxis wird der gesetzliche Mindesturlaub in den meisten Branchen erg...mehr

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Urlaub: Besonderheiten bei Krankheit

Zusammenfassung Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Im Krankheitsfall treten allerdings Besonderheiten zum einen auf, weil mit Krankheit und Urlaub 2 Gründe für eine Entgeltzahlung ohne Arbeitsleistung in Konkurrenz treten. Zum anderen hat die Rechtsprechung den Verfall von Urlaub in Anlehnung an das Europarecht anders interpretiert, wenn d...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1 Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist sehr knapp in § 1 BUrlG formuliert: Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Urlaub. Die weitere Konkretisierung findet sich in den nächsten Bestimmungen. Das Bundesurlaubsgesetz stellt aber insgesamt nur wenige Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch auf: Der Anspruchsteller muss zum anspruchsberechtigten Personenkreis [1] ...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Der anspruchsberechtigte Personenkreis ergibt sich aus § 2 BUrlG. Genannt sind die herkömmlichen Arbeitnehmergruppen der Arbeiter und Angestellten, ferner Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen. 1.1.1 Arbeitnehmer Als Arbeitnehmer nennt das Bundesurlaubsgesetz die Arbeiter und Angestellten.[1] Es behält damit eine Unterscheidung bei, die in der beruflichen Praxis kaum...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigte/Aushilfen

Geringfügig entlohnte Beschäftigte und Aushilfen haben, wenn sie Arbeitnehmer sind, den gesetzlichen Urlaubsanspruch in gleicher Weise wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Üben sie mehrere geringfügig entlohnte Tätigkeiten parallel aus, so kann das lediglich Auswirkungen auf die Berechnung des Urlaubsanspruchs haben.mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.1 Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer nennt das Bundesurlaubsgesetz die Arbeiter und Angestellten.[1] Es behält damit eine Unterscheidung bei, die in der beruflichen Praxis kaum mehr Bedeutung hat. Das Bundesurlaubsgesetz gewährt den Urlaubsanspruch für Arbeiter und Angestellte ohne Unterschiede. Es kommt allein auf den umfassenden Begriff des Arbeitnehmers an. Das Bundesurlaubsgesetz enthält kei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Urlaub: Besonderheiten bei ... / 2 Übertragung und Verfall bei Erkrankung im Urlaubsjahr

Der Urlaubsanspruch entsteht auch, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Arbeitsunfähigkeit keine Arbeitsleistung erbringt. Nach der Rechtsprechung des BAG ist für die Entstehung des Urlaubsanspruchs nur der Bestand des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der 6-monatigen Wartezeit nach § 4 BUrlG Voraussetzung. Auf die Erbringung von Arbeitsleistung im Urlaubsjahr kommt es ni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.3 Auszubildende

Anspruch auf Erholungsurlaub haben nach § 2 Satz 1 BUrlG auch diejenigen, die zu ihrer Berufsausbildung in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Auszubildende, Anlernlinge, Praktikanten und Volontäre sind daher zum anspruchsberechtigten Personenkreis zu rechnen. Hinweis Zusatzurlaub für Jugendliche Soweit die Personen, die im Rahmen ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden, ...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.6 Organe von juristischen Personen

Organe juristischer Personen – also z. B. GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften – sind grundsätzlich keine Arbeitnehmer. Auf sie ist das Bundesurlaubsgesetz also grundsätzlich nicht anwendbar. Selbst wenn ein Organ aus einem Arbeitsverhältnis in diese Position befördert wurde und ausnahmsweise das Arbeitsverhältnis für die Laufzeit der Beschäftigung als...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.3 Wartezeit

Bei einem neu begründeten Arbeitsverhältnis entsteht der Anspruch auf den vollen Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz erst, wenn eine Wartezeit von 6 Monaten ab Beginn des Arbeitsverhältnisses zurückgelegt ist.[1] Dies bedeutet aber nicht, dass der Arbeitnehmer während der ersten 6 Monate per se keinen Erholungsurlaub nehmen könnte. Zwar hat er noch keinen Anspruch a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.4 Arbeitnehmerähnliche Personen/Heimarbeiter

Als Arbeitnehmer im Sinne des Urlaubsrechts gelten gemäß § 2 Satz 2 BUrlG auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Das sind Dienstverpflichtete (z. B. freie Mitarbeiter), die zwar nicht wie Arbeitnehmer persönlich abhängig sind, die aber aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Dienstberechti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.5 Bundesfreiwilligendienst

Mit Aussetzung der Wehrpflicht ab 2011 wurde als Ersatz für die damit auch entfallenden Zivildienstleistenden ein Bundesfreiwilligendienst geschaffen. Das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) ist am 3.5.2011 in Kraft getreten. Während der Zivildienst noch sehr stark in Anlehnung an das Soldatenrecht ausgestaltet war, erhält der Bundesfreiwilligendienst stärkere arbeitsrecht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.3.1 Berechnung der Wartezeit

Zur Berechnung der Wartezeit sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Berechnung von Fristen heranzuziehen. Beginn und Ende der Wartezeit berechnen sich also nach den §§ 187 ff. BGB; lediglich § 193 BGB findet auf die Wartezeit keine Anwendung, sodass Sonn- und Feiertage auf deren Ablauf keinen Einfluss haben. Beginn der Wartezeit Die Wartezeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Matrixorganisation / 1 Grundzüge der Matrixorganisation

Organigramm Matrixorganisation Legende: Beispiel für eine Matrixorganisation: Durch Wahrnehmung von Schnittstellenfunktionen des Produktmanagers zu Bereichen wie Beschaffung oder Absatz bildet sich das Matrixgitter von Anknüpfpunkten. Die Matrixorganisation ist eine Form der Aufbauorganisation. Eine Linienorganisation wird um eine zusätzliche Weisungsebene erweitert, die quer ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Moderation: Workshops und S... / 2 So bereiten Sie sich richtig vor

Eines sollten Sie einkalkulieren: Wie glatt ein Workshop läuft, wie kooperativ die Gruppenmitglieder sein werden – das können Sie im Vorhinein nicht wissen. Es kann vorkommen, dass eine Gruppe die Methode nicht akzeptiert, mit der Sie ein Problem angehen wollen. Dann heißt es, sich darauf einzustellen, Ängste oder Vorbehalte abzubauen und, falls nötig, einen anderen Weg einz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigung / 5 Geltendmachung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Der arbeitsvertragliche Beschäftigungsanspruch im bestehenden Arbeitsverhältnis kann im Klageweg – schon zusammen mit der Kündigungsschutzklage – geltend gemacht werden. Verweigert der Arbeitgeber die vorläufige Weiterbeschäftigung trotz einer entsprechenden Verurteilung, so wird er auf Antrag des Arbeitnehmers vom Gericht dazu durch Zwangsgeldfestsetzung nach § 888 ZPO ange...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Nachrücken bei zeitweiliger Verhinderung

Rz. 13 Eine zeitweilige Verhinderung im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG liegt bei vorübergehender tatsächlicher oder rechtlicher Unmöglichkeit der Ausübung der Amtsgeschäfte vor. Rz. 14 Dabei genügt es, wenn dem Betriebsratsmitglied die Ausübung des Amts nicht zumutbar ist. Die Entscheidung hierüber liegt aber nicht im freien Ermessen des Betriebsratsmitglieds.[1] Hat ein...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reisekosten Inland für Arbe... / 6 Berechnung der 3-Monatsfrist beim Abzug von Verpflegungskosten von Arbeitnehmern

Bei Geschäftsreisen werden die Verpflegungspauschalen für eine zusammenhängende Tätigkeit am selben Einsatzort maximal für die Dauer von 3 Monaten gewährt.[1] Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, die zwingend einzuhalten ist. Der Beginn einer Frist ist in § 187 BGB geregelt. Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis maßgebend, wie z. B. der Beginn einer Ge...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Rechtsstellung der Ersatzmitglieder

Rz. 5 Bis zum Eintreten eines Vertretungsfalls ist das Ersatzmitglied nicht Mitglied des Betriebsrats. Es ist nicht etwa als stellvertretendes Betriebsratsmitglied gewählt, sondern ist per definitionem (§ 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG) ein nicht gewählter Wahlbewerber. Rz. 6 Nur im Fall des Nachrückens nach § 25 Abs. 1 Satz 1 BetrVG wird das Ersatzmitglied in jeder Hinsicht ordentl...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitsvertrag / 5.2 Fakultative Bestandteile

Abtretungsverbot § 399 BGB gibt die Möglichkeit, die Abtretung von Forderungen durch ein Abtretungsverbot zu verhindern. Diese Klausel soll dem Arbeitgeber helfen, Unklarheiten beim Zusammentreffen von Pfändung und Abtretung sowie die Belastung durch die Bearbeitung von Abtretungen zu vermeiden. Ein Abtretungsverbot durch Betriebs-/Dienstvereinbarung ist bislang als zulässig e...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reisekosten Inland für Unte... / 3.5 Verpflegungsmehraufwendungen: Besonderheiten nach Ablauf von 3 Monaten

Für eine zusammenhängende Tätigkeit am selben Einsatzort werden die Verpflegungspauschalen nur für die Dauer von 3 Monaten gewährt (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 5 EStG bzw. § 9 Abs. 4a EStG). Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, die zwingend einzuhalten ist. Die 3-Monatsfrist ist also nur von Bedeutung, wenn es um den Abzug von Verpflegungspauschalen geht. Bei eine...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Einstellung / 2.2 Externe oder interne Personalbeschaffung

Die Ausschreibung einer freien Stelle zielt darauf ab, dass sich möglichst viele geeignete Bewerber melden. Es stellt sich deshalb zunächst die Frage, ob die Suche nach geeigneten Bewerbern nur intern oder auch extern erfolgen soll. Die jeweiligen Vor- und Nachteile der innerbetrieblichen bzw. außerbetrieblichen Personalbeschaffung sind sorgfältig abzuwägen. Stellenanforderu...mehr

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Mahlzeiten in der Entgeltab... / 2.2 Strengere Anforderungen bei Abgabe von Essenmarken

Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Essensgutscheine oder Restaurantschecks, die von einer Gaststätte oder vergleichbaren Einrichtung für arbeitstägliche Mahlzeiten in Zahlung genommen werden, ist eine Gleichstellung mit den Kantinenessen nur zulässig, wenn neben den vertraglichen Beziehungen die folgenden weiteren Punkte erfüllt sind.[1] Nur Abgabe von Mahlzeiten ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reisekosten Ausland für Arb... / 8 Kombinierte Reisen: Trennung der betrieblichen und privaten Kosten

Es ist möglich, auswärtige Tätigkeiten mit einem privaten Urlaub zu kombinieren, ohne steuerliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.[1] Die Aufwendungen können aufgeteilt werden. Bei gemischt veranlassten Reisen ist aufgrund des BFH-Beschlusses Folgendes zu beachten: Kosten, die ausschließlich betrieblich veranlasst sind, kann der Arbeitgeber lohnsteuerfrei zu 100 % übernehm...mehr