Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaub

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.2.3 Die Beispielsmerkmale im Einzelnen

Bei der Auslegung des Oberbegriffs "einfachste Tätigkeiten" ist die sich aus den Beispielstätigkeiten ergebende Wertungsebene zu berücksichtigen, weil die Tarifvertragsparteien mit den Tätigkeitsbeispielen Maß und Richtung für die Auslegung des maßgeblichen Oberbegriffs gegeben haben.[1] Daher wird nachfolgend deren Bedeutung und Geltungsbereich näher betrachtet. Beschäftigte...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.4.1 Die Grundregelung des § 14 TVöD

§ 14 TVöD sieht grundsätzlich für die vorübergehende, aus sachlichen Gründen notwendige Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vor. Wichtig Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beinhaltet eine zeitliche Begrenzung und damit eine Befristung. Nach früherer Rspr. des BAG erfolgte eine Rechtsmissbrauchskontrolle.[1] Die nu...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.3 Widerruf der Urlaubsgenehmigung/Rückruf aus dem Urlaub

Ein einmal genehmigter Urlaub bindet den Arbeitgeber grundsätzlich. Die zeitliche Festlegung des Urlaubs kann nur einvernehmlich rückgängig gemacht werden. Auch bei Übernahme der Mehrkosten für den Arbeitnehmer und seine Familie[1] braucht sich der Arbeitnehmer hierauf nicht einzulassen. Eine Vereinbarung, welche den Arbeitnehmer verpflichtet, die zeitliche Festlegung des Ur...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.2 Gewährung des Urlaubs (Absatz 1 Satz 2)

Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden; es genügt also nicht, wenn der Urlaub lediglich bis zum Ende des Urlaubsjahres angetreten wird. Der Urlaub kann dabei auch in Teilen genommen werden, muss aber mindestens aus ganzen Tagen bestehen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2). Der fällige Urlaubsanspruch ist vom Arbeitnehmer durch Kundgabe seines Urlaubsw...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.3 Urlaubsübertragung (Absatz 2)

Im Vergleich zu den früheren Regelungen sind die Übertragungsmöglichkeiten des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr im TV-V erheblich vereinfacht worden. Die Regelung der Übertragung knüpft an die Regelung des Bundesurlaubsgesetzes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 TV-V muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dies richtet sich zunächst nur an die Adresse des Arbeitge...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.1 Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (Absatz 1 Satz 1)

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Arbeitnehmers. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Der Urlaubsanspruch besteht aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer in dem Urlaubsjahr nur eine geringe oder gar keine Arbeitsleistung erbracht hat, sofern er bei ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.2 Andere Verteilung der Arbeitszeit (Absatz 3 Satz 2)

Bei anderer Verteilung der Arbeitszeit in der Kalenderwoche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Praxis-Beispiel Der Arbeitnehmer ist an den Tagen Montag bis Mittwoch beschäftigt. Wenn er 5 Tage pro Woche arbeiten würde, hätte er 30 Urlaubstage im Kalenderjahr; bei 3 Tagen die Woche vermindern sich die 30 Urlaubstage um 3/5 auf 18 Urlaubstage pro Jahr...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.4 Urlaubsgewährungszeitraum kraft Gesetzes

Das Gesetz sieht in 2 Fällen zwingend eine Verlängerung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Urlaub vor, nämlich in § 24 Satz 2 MuSchG und in § 17 Abs. 2 BEEG .[1] Insoweit wird die tarifliche Regelung ergänzt. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie diesen noch nach dem Ende ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5 Höhe des Urlaubsanspruchs (Absatz 3)

Aus § 14 Abs. 3 Satz 1 ergibt sich die Höhe des Urlaubsanspruchs. Das Urteil des BAG vom 20.3.2012, 9 AZR 529/10 –, wonach § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD in der früheren Fassung nicht AGG-konform und damit rechtsunwirksam war, hat für den TV-V keine Bedeutung. Absatz 3 Satz 1 differenziert nicht nach Lebensalter, sondern sieht einen einheitlichen Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholun...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.1 Vorbemerkungen

Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinn ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung ("Erholungsurlaub") gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. § 14 regelt darüber hinaus auch den Zusatzurlaub für Wechselschicht- und Schichtarbeit. Seine Rechtsgrundlage findet der Urlaubsanspruch im TV-V sowie im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das neben d...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.3 Urlaubsregelung an Feiertagen (Absatz 3 Sätze 3 und 4)

Aufgrund des 9. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2012 zum TV-V ist Absatz 3 um eine Regelung ergänzt worden, die Arbeitnehmer betrifft, die auch an gesetzlichen Feiertagen arbeiten müssen. Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, regeln die Feiertagsgesetze der Länder. Ostersonntag und Pfingstsonntag sind keine gesetzlichen Feiertage. Der Urlaubsanspruch beträgt im Regelfa...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.4.1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (Absatz 3 Satz 1)

Für folgende Tatbestände enthält § 6 Abs. 3 eine Entgeltfortzahlungsregelung: § 8 Abs. 3 Satz 2 (Freistellung an Heiligabend und Silvester), § 13 Abs. 1 (Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit), § 14 Abs. 1 und 4 (Erholungsurlaub und Zusatzurlaub), § 15 Abs. 2 bis 4 (Arbeitsbefreiung aus verschiedenen Gründen). In Absatz 3 Satz 1 wurde hinsichtlich des Urlaubs bis zum 31. Dezember ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.6.2 Einbeziehung des § 5 BUrlG

In Absatz 5 zweiter Halbsatz ist ausdrücklich klargestellt, dass § 5 BUrlG unberührt bleibt. Diese gesetzliche Vorschrift, die durch tarifvertragliche Regelungen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgeändert werden kann, sieht in § 5 Abs. 1 BUrlG vor, dass eine Zwölftelung des Jahresurlaubs nur in folgenden 3 Fällen zulässig ist: Der Arbeitnehmer erwirbt wegen Nichterfüllung...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.4.2 Nichtberücksichtigung bestimmter Entgeltbestandteile (Absatz 3 Satz 2)

Nach § 6 Abs. 3 Satz 2 werden bestimmte Entgeltbestandteile bei der Bildung des Durchschnitts der tariflichen Entgelte nicht berücksichtigt. Die Aufzählung in Satz 2 ist abschließend. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Entgeltbestandteile: Das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt meint sowohl das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung (§ 10 Abs. 1 Sa...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.3 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein.[1] Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, wie z. B.: Mutterschutz Während der Beschäftigungsverbote nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG besteht kein Anspruch auf Krankenbezüge, auch wenn die Bes...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.2 Auszubildende, Volontäre und Praktikanten

§ 1 Abs. 3 Buchst. b entspricht § 1 Abs. 2 Buchst. h TVöD. Der TV-V gilt nur für Arbeitnehmer. Bei den in Buchst. b genannten Personen handelt es sich nicht um Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne. Für Auszubildende sind der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil – in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 14 vom 6. April ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.6.1 Grundsatz der Zwölftelung

Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, erhält der Arbeitnehmer als Urlaub für jeden vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs nach Absatz 3. Eine entsprechende Regelung enthält § 26 Abs. 2 Buchst. b TVöD. Wie in § 48 Abs. 5 BAT bzw. § 44 Abs. 1 BMT-G II ist auf den Beschäftigungsmonat abzustellen, der nicht mit dem...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.3 Befristung

Anders als der BAT mit seinen Sonderregelungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte (SR 2y BAT), die im Tarifgebiet Ost nicht galten, sowie der TVöD mit seinen spezifischen Regelungen in § 30 Abs. 2 bis 5 enthält der TV-V keine eigenständigen (einschränkenden) Regelungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Di...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.2 Stufenaufstieg (Absatz 2 Satz 2)

Ebenfalls abweichend vom Vergütungssystem des BAT und vom Lohnsystem des BMT-G II steigt der Arbeitnehmer gemäß Absatz 2 Satz 2 nicht alle 2 Jahre in die nächsthöhere Stufe auf, sondern in länger werdenden Zeitabschnitten. Damit wollen die Tarifvertragsparteien der häufig geäußerten Kritik Rechnung tragen, wonach Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in den ersten Berufsjah...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.4.2.1 Fälle mit Regelanwartschaftszeit

Rz. 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bezieht sich unmittelbar auf Abs. 1. Der auf 2 Jahre zu erweiternde Rahmen ist der einjährige Rahmen nach Abs. 1. Ebenso ist der Bemessungszeitraum nach Abs. 1 gemeint. Dies ist nicht präzise, weil die Regelung in Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 selbst bestimmt, dass es in diesen Fällen keinen (vollständigen) den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Bemes...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.7 Fälligkeit des Urlaubsentgelts (Absatz 6)

Das während des Erholungsurlaubs fortzuzahlende Urlaubsentgelt wird wie das laufende Arbeitsentgelt nach § 6 Abs. 2 Satz 2 am 15. des Monats gezahlt. § 11 Abs. 2 BUrlG, wonach das Urlaubsentgelt vor Antritt des Urlaubs zu zahlen ist, ist durch Absatz 6 abbedungen. Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Zahlung von Urlaubsentgelt vor Urlaubsbeginn keine Voraussetzung für die...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.11 Umkleidezeiten

Ob Umkleidezeiten zur Arbeitszeit rechnen, ist umstritten und kann nicht pauschal beantwortet werden. Nach der Rechtsprechung des BAG[1] setzt eine Berücksichtigung der Umkleidezeit als entgeltpflichtige Arbeitszeit voraus, dass der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss. Dies gilt insbesondere für eine besonde...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 10.2 Höhe und Berechnung der Zeitzuschläge (Absatz 1 Sätze 1 und 2)

Für die tatsächliche Arbeitsleistung erhält der Arbeitnehmer zunächst ein Entgelt von 100 v. H. pro Stunde, zu dem "neben dem Entgelt" bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Zeitzuschläge hinzukommen ( Absatz 1 Satz 1 ). Das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung richtet sich auch bei Überstunden abweichend von der Bemessungsgrundlage für die Zeitzuschläge nach der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.4 Zusatzurlaub bei Schichtarbeit (Absatz 4)

Aufgrund des 9. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2012 zum TV-V ist die bis zum 29. Februar 2012 geltende Fassung von Absatz 3 geändert worden. Die bisherige Fassung enthielt sowohl Regelungen zur Dauer des Erholungsurlaubs als auch Regelungen zum Zusatzurlaub. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und damit größerer Praxisfreundlichkeit sind die Regelungen zum Zusatzurlaub...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 5.4.1 Gewährung einer Zulage für die Dauer der Übertragung (Absatz 3 Satz 1)

§ 5 Abs. 3 Satz 1 entspricht in etwa § 24 Abs. 1 BAT bzw. § 14 Abs. 1 TVöD und gilt auch für die in § 24 Abs. 2 BAT geregelten Fälle. Die Unterscheidung zwischen der vorübergehenden und der vertretungsweisen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit enthält der TV-V – ebenso wie der TVöD – nicht. Nach der Protokollerklärung zu § 5 Abs. 3 gilt die Regelung auch für die Vertret...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 5.1 Bezahlte Freistellung

Eine bezahlte Freistellung, auch bekannt als bezahlter Urlaub oder bezahlte Abwesenheit, bezieht sich auf eine Situation, in der ein Mitarbeiter von seiner regulären Arbeit freigestellt wird und dennoch sein volles Gehalt oder einen Teil davon erhält. Diese Art der Freistellung kann verschiedene Gründe haben und wird normalerweise von Arbeitgebern als Vergünstigung oder Vort...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld (Abschluss... / 2.2 Prüfung der Unterlagen

In einem 2. Schritt prüft die Agentur für Arbeit die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Hierbei können sich Nachfragen zu den eingereichten Unterlagen ergeben oder die Agentur für Arbeit bittet darum, weitere Unterlagen zu übersenden. Liegen der Agentur für Arbeit alle relevanten Unterlagen vor, prüft sie anhand der Unterlagen und der vorhandenen Prozessdaten, ob ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.4 Berechnung der Tageslohngrenze

Bei der Berechnung der Lohngrenzen sind alle steuerpflichtigen Einnahmen aus dem vorliegenden Dienstverhältnis anzusetzen. Außer Betracht bleiben steuerfreie Einnahmen (z. B. Trinkgelder) und steuerpflichtige Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, falls sie mit 15 % pauschal besteuert werden. Durchschnittliche Tageslohngren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 3 Agile Vergütung

So, wie sich ein Wandel in unserer Arbeitswelt weg von stark repetitiven Aufgaben hin zu einer kreativen und schöpferischen Mitgestaltung vollzieht, verliert auch der Ansatz eines rein finanziell geprägten Vergütungssystems seine Wirkung. Neue Arbeit braucht vielfältige Währungen, die vorteilhaft für Mitarbeiter und Unternehmen sind. Unternehmen müssen Mitarbeiter als engagier...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.5 Berechnung der Stundenlohngrenze

Für die Stundenlohnhöchstgrenze ist der durchschnittliche Stundenlohn maßgebend. Dieser ergibt sich durch Verteilung des gesamten Arbeitslohnes auf die Zahl der tatsächlichen Arbeitsstunden der Beschäftigungsdauer. Als tatsächliche Arbeitsstunden gelten dabei auch Arbeitsstunden, die auf Urlaub, Krankheit oder gesetzliche Feiertage entfallen, wenn der Arbeitslohn fortgezahlt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung / Arbeitsrecht

Auf kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden wie auf das "normale" Arbeitsverhältnis, da die Kurzfristigkeit kein fest umrissener arbeitsrechtlicher, sondern vorrangig ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff ist. Allerdings gelten gewisse arbeitsrechtliche Besonderheiten für Arbeitsverhältnisse von begrenzter Dauer.[...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 2 Verpflichtungen und Konsequenzen

Wie ein Blick auf den Sanktionskatalog der §§ 25 und 26 ArbSchG ergibt, ist ein Verstoß gegen die aus §§ 15 und 16 ArbSchG resultierenden Verantwortungen nicht strafbewehrt nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz oder gar nach Strafnormen. Wenngleich nicht sanktioniert, bleiben Unterlassungen und Versäumnisse im Bereich der §§ 15 und 16 ArbSchG aber nicht folgenlos. Mit den §§ 15...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutzhelfer / Zusammenfassung

Begriff Brandschutzhelfer sind Beschäftigte eines Unternehmens, die im Brandfall gezielte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. zum Schutz anderer Beschäftigter ausüben. Dazu sind diese Personen durch den Unternehmer entsprechend fachkundig auszubilden. Diese Ausbildung umfasst eine theoretische Unterweisung sowie eine praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen. Die erforderli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 4 "Eigenverbrauch" und Entnahme sonstiger Leistungen: Teilweise können Pauschalen genutzt werden

Im Falle von Privatentnahmen durch den Unternehmer sind grundsätzlich Einzelaufzeichnungen zu führen, um den Anteil der unentgeltlichen Wertabgaben (umsatz-) steuerlich korrekt ermitteln zu können. Alternativ können i. d. R. Pauschbeträge aus der Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums verwendet werden. Dadurch wird der Unternehmer grundsätzlich von der aufwendigen Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutzhelfer / 1.2 Evakuierung

In weitläufigen baulichen oder technischen Anlagen mit entsprechender Mitarbeiterkapazität und in Gebäuden mit hohem Aufkommen von betriebsfremden Personen, kann der Einsatz von Evakuierungshelfern sinnvoll sein. Ziel ist es hierbei, die Evakuierung geordnet ablaufen zu lassen und die komplette Evakuierung der jeweiligen Bereiche zu überwachen. Hierbei wird jedem Evakuierung...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG § 19 Urlaub

1 Allgemeines Rz. 1 § 19 JArbSchG regelt den Urlaubsanspruch und die Urlaubsdauer der jugendlichen Beschäftigten teilweise in Abweichung von den allgemeinen, sich aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ergebenden Bestimmungen.[1] Zweck der abweichenden Regelungen durch eine dem Alter des Jugendlichen entsprechende Gestaltung der Urlaubsdauer ist zum einen die grundsätzlich erhöh...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 7 Sanktionen bei Verstößen

Rz. 18 Nach § 58 Abs. 1 Nr. 16 JArbSchG stellt ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß, entgegen der Pflicht aus § 19 Abs. 1 (Urlaubsanspruch), auch i.V.m. Abs. 2 Satz 1 oder Satz 2 (Dauer des Urlaubs) oder entgegen § 19 Abs. 3 Satz 2 (Nachgewährung bei Berufsschulbesuch während des Urlaubs) oder Abs. 4 Satz 2 (Urlaub im Bereich der Heimarbeit), Urlaub nicht oder nicht m...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 5 Berücksichtigung der Berufsschulferien (Abs. 3)

Rz. 13 Gem. § 19 Abs. 3 JArbSchG soll Berufsschülern der Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Wird der Urlaub nicht in den Berufsschulferien gegeben, ist für jeden Tag, an dem die Berufsschule besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren (§ 19 Abs. 3 Satz 2 JArbSchG). Rz. 14 § 19 Abs. 3 JArbSchG konkretisiert und modifiziert die allgemeinen Gewährungs...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 6.1 Art und Weise der Urlaubsgewährung

Rz. 16 Dem Jugendlichen ist (abgesehen von der Besonderheit der Berücksichtigungspflicht der Berufsschulferien) grundsätzlich wie dem Erwachsenen der Urlaub nach Maßgabe von § 7 BUrlG zu gewähren. Er hat insbesondere die durch die Rechtsprechung des EuGH und des BAG auferlegte Initiativlast zur Gewährung des Urlaubs zu beachten und durch die vorgegebenen Mitwirkungsobliegenh...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 6 Anwendung des BUrlG

Rz. 15 § 19 Abs. 4 Satz 1 JArbSchG ordnet die Geltung wesentlicher Teile des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) an. Anzuwenden sind § 3 Abs. 2 (Legaldefinition des Werktags), § 4 (Wartezeit), § 5 (Teilurlaub), § 6 (Ausschluss von Doppelansprüchen), § 7 (Art und Weise der Urlaubsgewährung, vgl. 6.1), § 8 (Verbot der Erwerbstätigkeit während des Urlaubs), § 9 (Erkrankung während de...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 6.2 Jugendliche Heimarbeiter

Rz. 17 Grundsätzlich hat der in Heimarbeit beschäftigte Jugendliche die urlaubsrechtlichen Ansprüche entsprechend § 12 BUrlG, soweit er zu den dort genannten Personenkreisen gehört.[1] Gem. § 19 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1 JArbSchG hat im Falle der Beschäftigung von Jugendlichen in Heimarbeit der Auftraggeber oder Zwischenmeister abweichend von § 12 Nr. 1 BUrlG den Jugendlichen...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 4 Urlaubsdauer (Abs. 2)

Rz. 8 Die Dauer des Urlaubs bemisst sich nach der am Alter des Anspruchsberechtigten orientierten Staffelung. Stichtag ist jeweils der 1.1. eines Kalenderjahres. Gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JArbSchG hat ein noch nicht 16 Jahre alter Anspruchsberechtigter einen Anspruch auf 30 Werktage Erholungsurlaub. § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JArbSchG ist entsprechend der Systematik (Orient...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 2 Anwendungsbereich

2.1 Räumliche Voraussetzungen Rz. 3 Entsprechend dem für das JArbSchG geltenden Territorialitätsprinzip finden die Regelungen des § 19 JArbSchG in der gesamten Bundesrepublik einschließlich der Beschäftigung durch ausländische Arbeitgeber in sich in Deutschland befindenden Zweigstellen Anwendung, ohne dass es auf die Nationalität oder Wohnsitze der Betroffenen ankäme.[1] 2.2 P...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 2.2 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 4 § 19 JArbSchG regelt den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub für Jugendliche. Nach § 2 Abs. 2 JArbSchG ist Jugendlicher, wer 15, jedoch noch nicht 18 Jahre alt ist. Nach der Stichtagsregelung in § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 JArbSchG ist für die Berechnung des Urlaubsanspruchs der Beginn des Kalenderjahres, d.h. der 1.1. eines Kalenderjahres maßgeblich. Mithin ist auch auf ...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 3 Urlaubsanspruch (Abs. 1)

Rz. 7 § 19 Abs. 1 JArbSchG statuiert einen grundsätzlichen Urlaubsanspruch des Anspruchsberechtigten auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Anspruch ist gerichtet auf Freistellung des Berechtigten von allen Pflichten zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts.[1] Den Anspruch kann der grundsätzlich beschränkt geschäftsfähige Jugendliche (§ 106 BGB) aufgrund der partiell ...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 2.1 Räumliche Voraussetzungen

Rz. 3 Entsprechend dem für das JArbSchG geltenden Territorialitätsprinzip finden die Regelungen des § 19 JArbSchG in der gesamten Bundesrepublik einschließlich der Beschäftigung durch ausländische Arbeitgeber in sich in Deutschland befindenden Zweigstellen Anwendung, ohne dass es auf die Nationalität oder Wohnsitze der Betroffenen ankäme.[1]mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 19 JArbSchG regelt den Urlaubsanspruch und die Urlaubsdauer der jugendlichen Beschäftigten teilweise in Abweichung von den allgemeinen, sich aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ergebenden Bestimmungen.[1] Zweck der abweichenden Regelungen durch eine dem Alter des Jugendlichen entsprechende Gestaltung der Urlaubsdauer ist zum einen die grundsätzlich erhöhte Schutzbedü...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 2.3 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 5 § 19 JArbSchG ist auf alle Beschäftigungen gem. § 1 Abs. 1 JArbSchG (Berufsausbildung, originäres Arbeitsverhältnis, Beschäftigung im Bereich der Heimarbeit sowie jeweils die genannten ähnlichen Rechtsverhältnisse) einschließlich des öffentlichen Dienstes anzuwenden. Einzige Ausnahme ist der Bereich Seeschifffahrt; hier gelten insoweit vorrangige Sondervorschriften für...mehr

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Lohnstundensatzkalkulation ... / Schritt 4: Lohn- und Gehaltskosten ermitteln

Als nächstes ermitteln Sie die jährlichen Lohn- und Gehaltskosten Ihrer Firma, einschließlich Weihnachtsgeld, Sozialkosten oder Zulagen (vgl. Tab. 5). Am einfachsten ist es, wenn Sie die Kosten aus der BWA des Vorjahres entnehmen und evtl. Tariflohnsteigerungen aufschlagen. Oder Sie sehen die Arbeitsverträge einsehen oder Sie können die Daten aus der Buchhaltung bzw. von Ihr...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2 Urlaub und Absonderung

2.1 Die Rechtsprechung für "Altfälle" Rz. 2 Nach Auffassung des für das Urlaubsrecht zuständigen 9. Senats des BAG und der weit überwiegenden Auffassung der Landesarbeitsgerichte ist § 9 BUrlG nicht auf den Fall anzuwenden, dass ein Arbeitnehmer während seines Erholungsurlaubs (ohne krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit) eine behördliche Absonderungsanordnung (Quarantäne) nac...mehr