Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaub

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.2 Am Umwandlungsvorgang beteiligte natürliche Personen (§ 1 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 154 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Natürliche Pers müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats der EU oder eines EWR-Staats haben und dürfen nicht aufgr eines DBA außerhalb des Hoheitsgebiets dieser Staaten ansässig sein. Tz. 155 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Definition der Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenth...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.14 Ehegattenkonten

Oberlandesgericht Brandenburg: Untreue bei unberechtigter Entnahme von einem Oder-Konto[137] Das Oberlandesgericht hat entschieden: "Die eigenmächtige, im Innenverhältnis nicht berechtigte Verfügung eines Ehegatten über einen einem Oder-Konto gutgeschriebenen Geldbetrag kann den Tatbestand der Untreue erfüllen. Dies kann zur Feststellung führen, dass die daraus folgende Ausgl...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 5.2 Arbeitgeber kann sich bei Krankheit des Minijobbers ggf. Lohnkosten von der Minijobzentrale zurückholen

Zuständig für die Minijobs und die Anmeldung und Abführung der pauschalen Beträge ist die Knappschaft-Bahn-See. Informationen und Formulare können unter der Internetadresse www.minijob-zentrale.de abgerufen werden. Wichtig Minijobber haben Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Arbeitgeber haben gegenüber Minijobbern grundsätzlich dieselben Verpflichtungen w...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 Während § 1 Abs. 1 den sachlichen Anwendungsbereich beschreibt, legt § 1 Abs. 2 den persönlichen Anwendungsbereich fest. Das EFZG gilt für alle Arbeitnehmer. Nach § 1 Abs. 2 sind dies Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Rz. 5 Die Regelung des § 1 Abs. 2 definiert den Begriff des Arbeitnehmers aber nur scheinbar, denn er gibt keine Hi...mehr

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Urlaub: Urlaubsgeld

Zusammenfassung Überblick Auf die Bezahlung eines zusätzlichen, über die reguläre Entgeltfortzahlung hinausgehenden sog. "Urlaubsgeldes" besteht kein gesetzlicher Anspruch. Allerdings ist ein solches oft tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich vorgesehen. Nicht zu verwechseln ist das Urlaubsgeld mit dem während des Urlaubs fortzuzahlende Entgelt, das als "Urlaubsentgelt" beze...mehr

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Urlaub: Urlaubsgeld / 6 Rückforderung bei Überzahlung

Hat der Arbeitnehmer seinen vollen Urlaubsanspruch bereits ausgeschöpft und stellt sich dann heraus, dass er z. B. aufgrund von Rechen- oder Übertragungsfehlern tatsächlich zu viel Urlaub erhalten hat, oder vermindert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers im Nachhinein auf einen Teilurlaubsanspruch, weil das Arbeitsverhältnis in der ersten Hälfte des Jahrs beendet wird,...mehr

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Urlaub: Urlaubsgeld / Zusammenfassung

Überblick Auf die Bezahlung eines zusätzlichen, über die reguläre Entgeltfortzahlung hinausgehenden sog. "Urlaubsgeldes" besteht kein gesetzlicher Anspruch. Allerdings ist ein solches oft tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich vorgesehen. Nicht zu verwechseln ist das Urlaubsgeld mit dem während des Urlaubs fortzuzahlende Entgelt, das als "Urlaubsentgelt" bezeichnet wird. Es...mehr

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Urlaub: Urlaubsgeld / 3 Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitnehmer haben auch dann Anspruch auf Urlaub, wenn Sie das gesamte Kalender- bzw. Urlaubsjahr hinweg ohne Unterbrechung arbeitsunfähig erkrankt waren.[1] Ein mit dem Urlaubsentgelt verknüpfter Anspruch auf Urlaubsgeld wird in solchen Fällen ebenfalls grundsätzlich bis zu 15 Monaten nach Ablauf des Urlaubsjahres übertragen. Der Arbeitgeber ist aber erst dann verpflichtet,...mehr

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Urlaub: Urlaubsgeld / 2.3 Abgrenzung zu Erholungsbeihilfen

Eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer günstigere Alternative zum Urlaubsgeld sind Erholungsbeihilfen. Dabei handelt es sich – ebenso wie beim Urlaubsgeld – um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Die Erholungsbeihilfe ist allerdings zweckgebunden: Sie dient der Erholung des Mitarbeiters und muss deshalb im Zusammenhang mit dem Urlaub geleistet werden. Achtet der Arbeit...mehr

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Urlaub: Urlaubsgeld / 1 Allgemeines

Vom Urlaubsentgelt i. S. d. § 11 Abs. 1 BUrlG zu unterscheiden ist das sog. Urlaubsgeld, das über das Urlaubsentgelt hinaus zusätzlich gezahlt wird. Eine gesetzliche Grundlage hierfür gibt es nicht. Insbesondere sieht das BUrlG eine solche zusätzliche Zahlung nicht vor. Gleichwohl ist ein Anspruch auf Urlaubsgeld in vielen Tarifverträgen und Einzelarbeitsverträgen enthalten. ...mehr

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Urlaub: Urlaubsgeld / 4 Gleichbehandlungsgrundsatz ist zu beachten

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG verwehrt es der sog. arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund bei der Zahlung von Urlaubsgeld auszunehmen und somit schlechter zu stellen. Eine sachliche Differenzierung dürfte nur schwer möglich sein.mehr

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Urlaub: Urlaubsgeld / 5 Urlaubsgeld und Mindestlohn

Urlaubsgeld kann auch als laufendes Entgelt ausgezahlt und als Folge auf den Mindestlohn angerechnet werden. Jahressonderzahlungen, die vorbehaltlos und unwiderruflich in jedem Kalendermonat zu 1/12 geleistet werden, sind mindestlohnwirksam.[1] Dem Arbeitgeber ist es allerdings nicht gestattet, eine seinen Mitarbeitern bislang zustehende jährliche Einmalzahlung wie Urlaubs- o...mehr

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Urlaub: Urlaubsgeld / 2.2 Orientierung am Urlaubsentgelt

Urlaubsgeld wird i. d. R. gewährt, um zu den anlässlich des Urlaubs entstehenden Mehraufwendungen des Arbeitnehmers einen Beitrag zu leisten. Ist zwischen den Vertragsparteien keine anderweitige Regelung getroffen, teilt das Urlaubsgeld grundsätzlich das rechtliche Schicksal des Urlaubsentgelts. Da die Vereinbarung eines zusätzlichen Urlaubsgelds der Dispositionsfreiheit der...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Urlaubsgeld / 2 Grundsätze für den Anspruch auf Urlaubsgeld

Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht. Ein Anspruch ist nur dann gegeben, wenn er besonders vereinbart wurde. Dies kann im Einzelvertrag oder in kollektivvertraglichen Regelungen festgelegt werden. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Urlaubsgeld aufgrund betrieblicher Übung entstehen. Im Rahmen einer betrieblichen Übung kann sich ein Arbeitnehmer nach eine...mehr

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Urlaub: Urlaubsgeld / 7 Urlaubsgeld nach einer Kündigung

Ob der Arbeitgeber Urlaubsgeld auch bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses noch zahlen muss oder ob der ausscheidende Mitarbeiter sogar verpflichtet sein kann, ein bereits gezahltes Urlaubsgeld zurückzuzahlen, hängt davon ab, welchen Entgeltcharakter die Sonderleistung hat: Urlaubsgeld als Entgelt: Ist das Urlaubsgeld ein zusätzliches Gehalt, dient die Zahlung als Gegen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Urlaubsgeld / 2.1 Verhinderung und Wegfall des Anspruchs

Arbeitgeber, die von vornherein verhindern möchten, dass für Mitarbeiter ein Anspruch auf Urlaubsgeld entsteht, sollten die Zahlung nicht vertraglich festlegen, sondern jeweils mit einer freiwilligen Zusage verbinden. Diese kann z. B. durch ein persönliches Schreiben an alle Mitarbeiter erfolgen. Der Arbeitgeber muss in dem Schreiben ausdrücklich darauf hinweisen, dass es si...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bezahlter Sonderurlaub / Zusammenfassung

Begriff Bezahlter Sonderurlaub ist neben dem Erholungsurlaub eine weitere Abweichung von der Grundregel "ohne Arbeit kein Geld". Es handelt sich dabei aber nicht um einen Unterfall des Urlaubs nach dem BUrlG. Vielmehr soll Beschäftigten mit einem Sonderurlaub die Möglichkeit gegeben werden, besondere persönliche Anlässe zu begehen oder einschneidende persönliche Ereignisse z...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Teilurlaub / 4 Erstattung von überzahltem Urlaub

Hinsichtlich zu viel gewährten Urlaubs gilt das Rückforderungsverbot des § 5 Abs. 3 BUrlG. Dieser Fall wird z. B. dann praktisch relevant, wenn der Arbeitnehmer im 1. Halbjahr erhebliche Teile seines Jahresurlaubs nimmt und erst danach das Arbeitsverhältnis noch im 1. Kalenderhalbjahr beendet. Das für den zu viel gewährten Urlaub gezahlte Urlaubsentgelt kann nach der zitiert...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Teilurlaub

Zusammenfassung Überblick Der volle Jahresurlaub entsteht erst nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten. Damit der Arbeitnehmer bei Nichterfüllen der Wartezeit nicht völlig leer ausgeht, sieht das Gesetz in verschiedenen Fällen die Gewährung des anteiligen Urlaubs vor. Ein solcher Teilurlaubsanspruch entsteht, bei Eintritt in der 2. Jahreshälfte, bei Ausscheiden vor Erfüllung de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Teilurlaub / 1 Fallgruppen und Entstehungszeitpunkt des Teilurlaubs

§ 4 BUrlG setzt für einen Anspruch auf Vollurlaub die Erfüllung der 6-monatigen Wartezeit voraus. Für Kalenderjahre, in denen die Wartezeit des Arbeitnehmers nicht erfüllt ist, sieht § 5 BUrlG 3 Fälle vor, in denen ein anteiliger Urlaub in Höhe von 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat entsteht. Einen "echten" Teilurlaub regeln dabei jedoch nur die Buchstaben a und b. Infograp...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Teilurlaub / 3 Übertragung von Teilurlaub

Der sich errechnende Teilurlaubsanspruch ist auf Wunsch des Arbeitnehmers auf das folgende Urlaubsjahr zu übertragen.[1] Die Übertragung muss grundsätzlich explizit und noch im Urlaubsjahr verlangt werden. Dafür reicht jede Handlung des Arbeitnehmers aus, mit der er für den Arbeitgeber deutlich macht, den Teilurlaub erst im nächsten Jahr nehmen zu wollen. Es reicht hingegen n...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / Zusammenfassung

Überblick Der volle Jahresurlaub entsteht erst nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten. Damit der Arbeitnehmer bei Nichterfüllen der Wartezeit nicht völlig leer ausgeht, sieht das Gesetz in verschiedenen Fällen die Gewährung des anteiligen Urlaubs vor. Ein solcher Teilurlaubsanspruch entsteht, bei Eintritt in der 2. Jahreshälfte, bei Ausscheiden vor Erfüllung der Wartezeit und...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Teilurlaub / 2 Berechnung des Teilurlaubs

Für alle Fallgestaltungen des Teilurlaubsanspruchs in § 5 Abs. 1 BUrlG gelten die folgenden Regeln zur Berechnung: Angefangene Monate begründen keinen Anspruch auf einen Teilurlaub. Endet ein Monat mit einem Sonn- oder Feiertag oder einem Tag, an dem für den Arbeitnehmer bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen keine Arbeitspflicht bestanden hätte, so ist...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Teilurlaub / 1.1 Eintritt in der 2. Jahreshälfte

Zunächst entsteht ein Teilurlaubsanspruch, wenn der Arbeitnehmer erst in der 2. Jahreshälfte in das Arbeitsverhältnis eintritt und somit die Wartezeit in diesem Urlaubsjahr nicht mehr erfüllen kann.[1] Der Arbeitnehmer erwirbt in diesem Fall lediglich einen Teilurlaubsanspruch. Als Eintritt in der 2. Jahreshälfte gilt auch der Eintritt zum 1.7. eines Jahres. Während der Anspr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Teilurlaub / 6 Tarifliche Regelung zum gesetzlichen Teilurlaub

§ 13 BUrlG gestattet grundsätzlich tarifliche Regelungen des in § 5 BUrlG geregelten Teilurlaubs, auch zum Nachteil der Arbeitnehmer.[1] So können Ansprüche auf Teilurlaub tariflich modifiziert werden. Es kann also eine andere Regelung der Teilurlaubsansprüche gefunden werden, die keinen vollen Urlaubstag ergeben. Grundsätzlich kann also generell eine Abrundung genauso wie ei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Teilurlaub / 1.3 Austritt in der 1. Jahreshälfte

Schließlich gilt das Anteilsprinzip, wenn der Arbeitnehmer trotz erfüllter Wartezeit in der 1. Hälfte des Kalenderjahres ausscheidet.[1] Praxis-Beispiel Ausscheiden in der 1. Jahreshälfte Ein Arbeitnehmer ist seit mehreren Jahren bei demselben Arbeitgeber beschäftigt. Genau zum Ablauf des 30.6. scheidet er schließlich aus dem Arbeitsverhältnis aus. In diesem Fall ist zwar die W...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Teilurlaub / 5 Unterbrechungen der Wartezeit

Lediglich Teilurlaube erwirbt ein Arbeitnehmer auch dann, wenn er im 1. Halbjahr ein Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber beendet und im 2. Halbjahr mit demselben Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis eingeht. Für jedes Arbeitsverhältnis ist der Urlaubsanspruch dann je getrennt zu ermitteln. Eine Ausnahme sieht das BAG, wenn das weitere Arbeitsverhältnis nur für kurze Z...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Teilurlaub / 1.2 Ausscheiden vor Erfüllung der Wartezeit

§ 5 Abs. 1 Buchst. b BUrlG greift den Fall auf, dass ein Arbeitnehmer, der wegen Eintritts in das Arbeitsverhältnis während der ersten Jahreshälfte im laufenden Kalenderjahr noch einen Vollurlaubsanspruch hätte erwerben können, doch noch vor Erfüllung der Wartezeit wieder ausscheidet (z. B. Kündigung während der Probezeit nach Ablauf von 3 Monaten). In diesem Fall entsteht d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 8.1 Was heißt "Zugang"?

Da es sich bei einer Kündigung um eine empfangsbedürftige einseitige Willenserklärung des Mieters oder Vermieters handelt, kann sie ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn sie dem Vertragsgegner auch zugeht. Nach der Bestimmung des § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, in dessen Abwesenheit dann wirksam, wenn sie ihm zug...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 1.2.4 Fehlende Vollmacht

Ist der Kündigung keine Originalvollmacht beigefügt, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Mieter kann sie deshalb nur unverzüglich zurückweisen. Das fehlende Vollmachtsexemplar hat überhaupt keine Konsequenzen, wenn der Mieter die Kündigung wegen des Vollmachtmangels nicht nach § 174 BGB zurückweist. Besonderheiten bei gesetzlicher Vertretung Der gesetzliche ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Interne Kommunikation gesta... / 6.3 Digitale Tools

Die digitale Transformation verändert nicht nur Arbeitsprozesse, sondern auch Kommunikationsroutinen. Für HR bietet sie die Chance, wiederkehrende Kommunikation effizienter, konsistenter und anpassungsfähiger zu gestalten – ohne dabei an Nähe oder Qualität zu verlieren. Digitale Tools wie KI-gestützte Anwendungen, Templates oder Chatbots eröffnen neue Gestaltungsspielräume, ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifeinigung für die Besch... / 2.3 Folgeänderungen bei dynamisch ausgestalteten Entgeltbestandteilen

Es erhöhen sich die Bemessungsgrundlage für die Lohnzuschläge nach § 1 Abs. 2 des Tarifvertrages über die Lohnzuschläge gemäß § 29 MTL II (TVZ zum MTL) vom 9. Oktober 1963, die Vergütungsgruppenzulagen (Besitzstandszulagen) nach § 9 TVÜ-Länder und die kinderbezogenen Entgeltbestandteile (Besitzstandszulagen) nach § 11 TVÜ-Länder ab dem 1.4.2026 um 2,82 Prozent ab dem 1.3.2027 um ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Prozessmanagement im HR-Ber... / 4.4.6 Overprocessing

Diese Verschwendungskategorie ist der Klassiker in allen administrativen Prozessen. Hier fällt jedes überflüssige Formular auf, jede Excel-Tabelle, die nicht sinnvoll genutzt wird, jede Auswertung, die niemand liest. Sehr häufig finden wir auch ein Übermaß an Kontrolle: Zur Vermeidung von Fehlern wird jeder Abrechnungsvorgang dreimal geprüft. Zu viel Kontrolle ist Overprocess...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifeinigung für die Besch... / 4 Neue Definition der Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Die bisherige Überstundendefinition (bis 30. Juni 2026): Bereits bisher enthält § 7 Abs. 8 TV-L eine gegenüber der grundsätzlichen Begriffsbestimmung der Überstunde in § 7 Abs. 7 TV-L eigenständige Definition für Überstunden im Falle der Festlegung eines Arbeitszeitkorridors, im Falle der Einführung einer täglichen Rahmenzeit sowie im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Organisation von HR / 2.1 Aufgaben der HR-Organisation

Die HR-Organisation kann eine Vielzahl von Aufgaben wahrnehmen. Die HR-Aufgaben werden im unternehmerischen Sprachgebrauch auch als HR-Dienstleistung, HR-Aufgabe oder HR-Produkt im HR-Produktportfolio bezeichnet. Die Aufgaben zielen darauf ab, durch passende Initiativen die Menschen im Unternehmen für ihre Aufgaben zu befähigen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, über ein...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personalplanung: Aufgaben u... / 4 Personaleinsatzplanung

Flexibel auf Veränderungen im Personalbestand reagieren Ein Personaleinsatzplan (PEP) ist ein strategisch-langfristiger Plan, der die Verteilung von Personalressourcen auf Abteilungen, Projekte oder Aufgaben im Unternehmen im Voraus plant. Er ist dabei auf die optimale Zuordnung von Personal in Bezug auf Fähigkeiten, Verfügbarkeit und Bedarf ausgerichtet. Ziel der Personaleins...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 7.1 Optimierung von Verhältnissen

Aufbauend auf Gefährdungsanalysen, oft in Form von Begehungen und Befragungen, geht es darum, das Arbeitsumfeld, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Maßnahmen setzen oft an der jeweiligen Tätigkeit und dem Arbeitsplatz an, wie: Aufwendungen für eine ergonomische Einrichtung der Arbeitsplätze sowie hochwertige Arbeitsmittel, Verbesserungen am Raumklima (Be...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.6 Unterschied zur wesentlichen Behinderung i. S. d. § 99 SGB IX

Rz. 21 Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 Menschen mit Behinderungen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2, die für die Dauer von mindestens 6 Monaten wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die betreffende Person mu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 4 Rückabwicklung des Beschäftigungsverhältnisses

Mit rechtskräftigem Obsiegen des Arbeitnehmers im Kündigungsrechtsstreit steht fest, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich ununterbrochen und unverändert fortbestanden hat. Wurde er zwischenzeitlich weiterbeschäftigt, geschah das rückblickend durchgängig auf der Grundlage des Arbeitsvertrags. Für Ausfallzeiten wegen Urlaubs oder Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer Anspru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.7.1 Ergebnisgenauigkeit

Aus Sicht des Mandanten bemisst sich der Wert einer Planung auch an einer gewissen Ergebnisgenauigkeit, das heißt wie nahe im Nachhinein die Ergebnisse an der Realität liegen. Die Qualität einer Planung lässt sich i. d. R. nur sehr bedingt daran messen, ob der hochgerechnete Wert nach zehn Jahren um 5 %, um 15 % oder gar um 50 % von der damaligen Prognose abweicht. Auch wenn ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2 Umrechnung auf Kalendertage

Rz. 30 Da der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf den Kalendertag bezogen ist, ist der durchschnittliche Verdienst pro Kalendertag zu ermitteln. Dazu ist das Gesamt-Nettoeinkommen im Referenzzeitraum durch die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kalendertage im Referenzzeitraum zu dividieren. Dabei wird der Kalendermonat mit 30 Tagen berechnet (§ 191 BGB). Allerdings ist der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.5.2 Darstellung der bestehenden Altersvorsorge-Situation

Die Grundlagenberatung ist das Fundament jeder vernünftigen strategischen und danach auch konkreten Beratung. Die Bestandsaufnahme der bestehenden Altersvorsorge ermöglicht den Einstieg in eine objektive Situationsanalyse. Dies geschieht üblicherweise anhand folgender Schritte: Die Quantifizierung der Ausgabenseite Ermittlung des gewünschten Lebensstandards im Alter als konkre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 1.6 Benötigte Ressourcen

Jedes Beratungsfeld braucht grundsätzlich zwei Ressourcen. Das sind zum einen die personellen und zum anderen die technischen Ressourcen. Personelle Ressourcen Alle Beratungsthemen, die der Kanzleiinhaber als höchstpersönliches Thema von A bis Z begreift und an sich bindet, werden langfristig nicht ausgebaut werden können, weil die Kanzleiinhaber immer einen zeitlichen Flasche...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 6 Zulässige Abweichungen von § 4 BUrlG

Rz. 33 Die Dauer der Wartezeit kann einzelvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung nicht verlängert werden, andernfalls würde sie gegen § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG verstoßen. Eine Verkürzung zugunsten des Arbeitnehmers ist hingegen zulässig. Da die Vorschriften aber nur für den gesetzlichen Urlaub gelten, kann ein darüber hinausgehender vereinbarter Urlaub – sofern nicht durc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 5.1 Urlaubsanspruch im Jahr der erfüllten Wartezeit

Rz. 30 Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub ab dem Zeitpunkt, in dem die Wartezeit erfüllt ist, also auch noch für das laufende Kalenderjahr – es sei denn, er hat schon bei einem vorherigen Arbeitgeber Urlaub erhalten. Beispiel Der Arbeitnehmer tritt am 15.5. des Jahres in ein neues Arbeitsverhältnis ein; am 16.11. des Jahres verlangt ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 3.1 Grundlagen

Rz. 21 Im Gegensatz zu anderen arbeitsrechtlichen Schutzgesetzen gilt das BUrlG auch für arbeitnehmerähnliche Personen, indem sie in § 2 Satz 2 1. Alt BUrlG in den persönlichen Geltungsbereich miteinbezogen werden. Unklar ist allerdings, ob die im Hinblick auf verschiedene Entscheidungen des EuGH erfolgten Korrekturen der Auslegung des Urlaubsrechts wie der Vererblichkeit vo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 4.2.1 Unbeachtliche Umstände

Rz. 20 Ob eine tatsächliche Beschäftigung erfolgt, ist gleichgültig. Ohne Bedeutung für die Erfüllung der Wartezeit sind daher Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, Zeiten des Mutterschutzes, Elternzeit: Auch wenn die Elternzeit noch in der Wartezeit beginnt und der Arbeitgeber den Urlaub deshalb nach § 17 Abs. 1 BEEG kürzt, ist die Wartezeit nach 6 Monaten erfüllt, Zeiten des Ruhens d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.3 Beweislast im Rechtsstreit, Zuständigkeit

Rz. 13 Beruft sich ein selbstständiger Dienstnehmer darauf, er sei in Wirklichkeit Arbeitnehmer, so kann er dies von den Arbeitsgerichten in einer sog. Statusklage geltend machen. Für die Umstände, die die Arbeitnehmereigenschaft belegen sollen, trägt er die Beweislast. Er kann die Arbeitnehmereigenschaft auch inzident im Rahmen einer Klage auf Gewährung von Urlaub prüfen la...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 2.5 Wartezeit und Betriebsferien

Rz. 10 Ordnet der Arbeitgeber – ggf. mit Zustimmung des Betriebsrats – Betriebsferien an, so stellen sich hinsichtlich der Arbeitnehmer, die die Wartezeit noch nicht erfüllt haben, u. U. Sonderprobleme, weil hier ein Urlaubsanspruch noch nicht besteht, sofern sie in der ersten Hälfte des Kalenderjahrs eingetreten sind und in einem Dauerarbeitsverhältnis stehen.[1] Es besteht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.6 Gesetzliche Vertreter juristischer Personen

Rz. 19 Die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen gelten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG nicht als Arbeitnehmer i.S.d. ArbGG; damit ist aber noch keine Aussage darüber gemacht, ob sie materiell-rechtlich Arbeitnehmer[1] oder arbeitnehmerähnliche Selbstständige sein können und aus diesem Grund in den persönlichen Geltungsbereich des BUrlG fallen. Für Gesellschafter-Geschäf...mehr