Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaub

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Aufgabenteil / 23. Gebühren in Ehe- und anderen Familiensachen (→ § 11 Rdn 1 ff.)

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 1. Die Bestimmung des Gegenstandswertes in Ehesachen

Rz. 19 Ehesachen selbst sind nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten. Der Wert des Eheverfahrens bestimmt sich über § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den §§ 43 und 44 FamGKG. Die Wertberechnung in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wird unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensv...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 3.4 Bescheinigung des Arbeitgebers

Nach § 16 Abs. 1 Sätze 8 und 9 BEEG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die beanspruchte Elternzeit zu bescheinigen . Der Arbeitnehmer hat nach der Formulierung der Gesetzesbestimmung einen Anspruch auf die Bescheinigung. Der Arbeitgeber kann allerdings ein Verlangen des Arbeitnehmers abwarten. Diese Bescheinigung hat der Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitgeberwechsels dem n...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 3.1 Antrag und Frist

Der Arbeitnehmer muss für die Beantragung der Elternzeit bestimmte Fristen einhalten. Für den Zeitraum bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes muss der Antrag spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden. Für den Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes muss der Antrag spätestens 13 Wochen vor dem Beginn der Elternz...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.5 Urlaub

Keine Besonderheiten bestehen in Ausbildungsverhältnissen an sich im Hinblick auf den Urlaubsanspruch.[1] Klar ist, dass auch schwerbehinderte Auszubildende [2] einen Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 208 Abs. 1 SGB IX haben. Für jugendliche Auszubildende gilt freilich § 19 JArbSchG, wonach sie Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage zum gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch haben....mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 2.9 Urlaub

Die Dauer des Urlaubs muss in der Vertragsabfassung ebenfalls geregelt bzw. transparent gemacht werden. Obwohl nach § 2 Satz 1 BUrlG Auszubildende vom BUrlG unmittelbar erfasst werden, bedarf es hier mithin einer (mindestens) klarstellenden Regelung, dass etwa der gesetzliche Mindesturlaub im Umfang von 20 Tagen (bei einer 5-Tage-Woche) besteht.[2]mehr

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Berufsausbildung: Vergütung, Entgeltfortzahlung und Urlaub

Zusammenfassung Überblick Die Gewährung einer Vergütung entspricht im Idealfall dem, was im Ausbildungsvertrag vereinbart wurde. Besonderes Augenmerk ist jedoch auf bestimmte Fragen und Probleme im Hinblick auf Vergütung ohne Arbeit zu richten, die in diesem Beitrag ausgeführt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Berufsbildungsgesetz (BBiG), Gesetz über die Zahlung...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.6 Unentschuldigtes Fehlen des Auszubildenden

Fehlt der Auszubildende unentschuldigt, kann seine Vergütung – wie im Arbeitsverhältnis – entsprechend gekürzt werden. Dieses Ergebnis ist nicht so selbstverständlich, wie es zunächst erscheint. Denn da die Ausbildungsvergütung regelmäßig drei Zwecke verfolgt[1], entfällt in einer solchen Situation an sich nur der Vergütungszweck. Praxis-Tipp Keine Verrechnung mit Urlaubstage...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.8 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung

§ 18 BBiG regelt die Berechnung und Fälligkeit der Vergütung. Diese Vorschrift ist nicht nur wegen ihres zwingenden Charakters[1] von Bedeutung, sondern auch deshalb, weil es in Arbeitsverhältnissen unterschiedliche Überlegungen zur Bemessung der Vergütung insbesondere bei Urlaub, Annahmeverzug[2] und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall[3] gibt. § 18 BBiG gibt dagegen für d...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1 Vergütung ohne Arbeit

1.1 Grundlagen Die grundlegenden Vergütungsfragen wurden bereits abgehandelt. Im folgenden Abschnitt soll es vor allem um Leistungsstörungen gehen, also um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Verpflichtung zur Zahlung der Ausbildungsvergütung entfällt oder trotz einer fehlenden Leistung durch den Auszubildenden erhalten bleibt. Vorab werden jedoch die steuer- und sozi...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.1 Grundlagen

Die grundlegenden Vergütungsfragen wurden bereits abgehandelt. Im folgenden Abschnitt soll es vor allem um Leistungsstörungen gehen, also um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Verpflichtung zur Zahlung der Ausbildungsvergütung entfällt oder trotz einer fehlenden Leistung durch den Auszubildenden erhalten bleibt. Vorab werden jedoch die steuer- und sozialversicherung...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.3 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen

Bei der Entgeltfortzahlung besteht kein Unterschied zu Arbeitsverhältnissen, da das EFZG auch auf Ausbildungsverhältnisse uneingeschränkt anwendbar ist.[1]mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.2 Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Eine Regelung zur Ausbildungsvergütung fehlt im Einkommensteuerrecht. Da § 3 EStG nur die steuerfreien Tatbestände positiv regelt, ist die Ausbildungsvergütung damit steuerrechtlich der normalen Arbeitsvergütung gleichgestellt. Allerdings greift bei vielen Auszubildenden der Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG, der im Jahr 2026 bei 12.348 EUR und damit ausgeh...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / Zusammenfassung

Überblick Die Gewährung einer Vergütung entspricht im Idealfall dem, was im Ausbildungsvertrag vereinbart wurde. Besonderes Augenmerk ist jedoch auf bestimmte Fragen und Probleme im Hinblick auf Vergütung ohne Arbeit zu richten, die in diesem Beitrag ausgeführt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Berufsbildungsgesetz (BBiG), Gesetz über die Zahlung des Arbeitsent...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.7 Überstunden

Wie in Abschn. 2 erwähnt, entspricht es nicht dem Sinn und Zweck des Ausbildungsverhältnisses, dass der Auszubildende zu Überstunden herangezogen wird. Trotzdem sind geleistete Überstunden grundsätzlich zu vergüten, was § 17 Abs. 7 BBiG klarstellt. Praxis-Beispiel Mehrarbeit Überstunden können auch durch das Zusammenspiel von Berufsschulunterricht und betrieblicher Ausbildungs...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 2 Haftung des Auszubildenden

Die Haftung des Auszubildenden bei Verstoß gegen die ihn treffende Pflicht, beispielsweise ihm überlassene Arbeitsmittel, Maschinen oder sonstige Sachen des Ausbildenden nicht zu beschädigen, richtet sich dem Grunde nach wie nach den für Arbeitnehmer geltenden Rechtsgrundsätzen.[1] Das Bundesarbeitsgericht (BAG) differenziert bei Schäden, die durch eine betrieblich veranlass...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.4 Freistellungen und ähnliche Tatbestände

Das BBiG verpflichtet den Ausbildenden an mehreren Stellen, den Auszubildenden zu einem bestimmten Zweck freizustellen. So bestimmt § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBiG, dass Auszubildende für den Berufsschulunterricht, die Teilnahme an Prüfungen und auswärtigen Ausbildungsmaßnahmen sowie an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.13 Workation

Neben Homeoffice oder hybrider Arbeit erfreut sich ein weiterer kreativer Trend besonderer Beliebtheit: Workation = Work + Vacation. Dieser Begriff meint eine Kombination aus "Arbeit" und "Urlaub"- aber definitiv nicht, im Urlaub zu arbeiten. Es handelt sich vielmehr um die Möglichkeit für Arbeitnehmer, selbst zu bestimmen wo und wann sie arbeiten möchten. Somit ist es denkba...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 1.2 Lebensphasen

Um die jeweiligen Bedürfnissen der Beschäftigten besser zu verstehen, kann ein Blick auf unterschiedliche Lebensphasen sinnvoll sein. Einzelne Lebensphasen können nach bestimmten Merkmalen unterschieden werden und liefern wichtige Anhaltspunkte für das strategische Personal- und Arbeitszeitmanagement. Grundsätzlich lassen sich vier Lebenszyklen unterscheiden: biosozial familiä...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.10 Urlaub (§ 9 TVSöD)

Der Ausbildungs- und Studienvertrag muss gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f TVSöD eine Angabe über die Dauer des Urlaubs enthalten. 2.10.1 Urlaubsdauer (§ 9 Abs. 1 TVSöD) § 9 Abs. 1 TVSöD verweist wegen des Erholungsurlaubs auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch der Studierenden bei Verteilung der wöchentlich...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.10.2 Zusammenhängende Gewährung (§ 9 Abs. 2 TVSöD)

Um den Studienerfolg nicht zu gefährden, sind die Studierenden gem. § 9 Abs. 2 TVSöD gehalten, den Erholungsurlaub in der vorlesungs- und unterrichtsfreien Zeit zu nehmen. Hierauf sollte im Ausbildungs- und Studienvertrag ausdrücklich hingewiesen werden (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f TVSöD). Die Tarifvertragsparteien haben insoweit die Regelung des § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.10.1 Urlaubsdauer (§ 9 Abs. 1 TVSöD)

§ 9 Abs. 1 TVSöD verweist wegen des Erholungsurlaubs auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch der Studierenden bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 30 Ausbildungstage[1] beträgt. Aufgrund der Verweisung auf die für die Beschäftigten des Ausbilden...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.10.3 Zusatzurlaub (§ 9 Abs. 3 TVSöD)

Für Studierende mit einem Ausbildungsteil nach § 1 Abs. 1 Buchst. b oder c TVAöD – Allgemeiner Teil –, die im Schichtdienst tätig sind, sieht § 9 Abs. 3 TVSöD einen Anspruch auf Zusatzurlaub vor. Der Anspruch bezieht sich auf das 2. und 3. Jahr des Ausbildungsteils und beträgt pauschal 1 Tag. Schichtdienst im Tarifsinne liegt bereits vor, wenn die/der Studierende im Falle de...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.3 Auslegung und Bedeutung des Tätigkeitsmerkmals "einfachst"

Die Eingruppierung in die EG 1 erfolgt eigenständig ohne Bezugnahme auf die bisherige Zuordnung in den Lohngruppenverzeichnissen.[1] Ausgangspunkt ist der Wortlaut. Die Tätigkeit muss "einfachst" beschaffen sein. Und dieser Begriff wird operationalisiert durch Tätigkeitsbeispiele in der Protokollerklärung zur EG 1. Aufgrund des Tatbestandsmerkmals "z. B." ist die Aufzählung d...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.9 Nummer 9: Unterstellungsverhältnisse

Nummer 9 enthält Regelungen für Tätigkeitsmerkmale, in denen die Eingruppierung von einer bestimmten Zahl unterstellter Beschäftigter abhängig ist (z. B. Entgeltgruppe 15 Fg. 3 des Teils A Abschn. I Ziffer 4 der Entgeltordnung). Bisher war dies in der Vergütungsordnung an unterschiedlichen Stellen geregelt wie z. B. in den Protokollerklärungen Nr. 7 und Nr. 8 zu den Allgemei...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4.4 Reiniger in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks

Oberbegriff ist hier "Reiniger" in Außenbereichen. Damit sind nicht sämtliche Reinigungstätigkeiten erfasst, soweit sie nur im Außenbereich, d. h. außerhalb eines Gebäudes erbracht werden. Denn der Geltungsumfang dieses Tätigkeitsbeispiels ist im Lichte des Oberbegriffs "einfachst" sowie im Hinblick auf die konkretisierenden nicht abschließend angeführten Beispiele zu ermitt...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.2.1.3 Inhalt

Der Ausbildungs- und Studienvertrag muss gem. § 2 Abs. 1 TVSöD neben der Bezeichnung des beabsichtigten Studienabschlusses (Studienteil) und des integrierten Ausbildungsberufes (Ausbildungsteil) mindestens Angaben enthalten über die maßgebliche Studien- und Prüfungsordnung in der jeweils geltenden Fassung, die kooperierende Hochschule, den Aufbau und die sachliche Gliederung ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.10 Ständige Vertreter

Einige Tätigkeitsmerkmale setzen voraus, dass es sich bei Beschäftigten um "ständige Vertreter" handelt (z. B. Entgeltgruppe P 9, P 10 Fg. 2, P 11, Fg. 2, P 12 Fg. 2, P 14 Fg. 2 (Leitende Beschäftigte in der Pflege) in Teil B Abschn. XI Unterabschn. 2; Entgeltgruppe 9c, 10 Fg. 2, (Leitende Beschäftigte) in Teil B Abschn. XI Unterabschn. 20; Entgeltgruppe 9b, Fg. 2, Entgeltgr...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.3.2 Gruppenleiter/Teamleiter

Die Gruppen- bzw. Teamleitung stellt gemäß der Vorbemerkung Nr. 1 Buchst. a die unterste Leitungsebene dar. Einer Gruppen- bzw. einer Teamleitung sind i. d. R. nicht mehr als 9 Beschäftigte unterstellt. Nach Nr. 9 der Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) zur Entgeltordnung VKA zählen bei der Zahl der unterstellten oder i. d. R. unterstellten bzw. beaufsi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 17.3.4 Bereichs-/Abteilungsleiter

Ein Bereich bzw. eine Abteilung umfasst gemäß der Vorbemerkung Nr. 1 Buchst. c i. d. R. mehrere Stationen. Einer Bereichs- bzw. Abteilungsleitung sind i. d. R. nicht mehr als 48 Beschäftigte unterstellt. Zur Unterstellung siehe oben unter 17.3.2. Eingruppierung Beschäftigte als Bereichsleiter oder als Abteilungsleiter: Entgeltgruppe P 14 Fg. 1. Beschäftigte als Bereichsleiter od...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 17.3.3 Stationsleiter

Die Station ist gemäß der Vorbemerkung Nr. 1 Buchst. b die kleinste organisatorische Einheit. Einer Stationsleitung sind i. d. R. nicht mehr als 12 Beschäftigte unterstellt. Zur Unterstellung siehe oben unter 17.3.2. Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff der Station als kleinste organisatorische Einheit in der Entgeltordnung VKA nicht definiert. Das BAG[1] hat zum Begrif...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 25.1 Die Grundregelung des § 14 TVöD

§ 14 TVöD sieht grundsätzlich für die vorübergehende, aus sachlichen Gründen notwendige Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vor. Wichtig Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beinhaltet eine zeitliche Begrenzung und damit eine Befristung. Nach bisheriger Rechtsprechung des BAG erfolgte eine Rechtsmissbrauchskontrolle...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.3 Auswirkung von Freistellungen

Eine Unterbrechung der bisher an mehr als 30 Stunden wöchentlich ausgeübten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit hebt den Ausschluss der Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen auf. Dies gilt z. B. bei Inanspruchnahme eines unbezahlten Urlaubs. Hinweis Unbezahlter Urlaub Nur eine Unterbrechung von mehr als 2 Monaten für die Übernahme der Pflegetätigkeit führt zur...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pfändung von Lohn / 7.2.1 Unpfändbare Bezüge, § 850a ZPO

Grundsätzlich unterliegt das gesamte Vermögen der Pfändung des Schuldners. Ausnahmen von diesem Grundsatz enthält § 850a ZPO. Die dort aufgeführten Bezüge sind absolut unpfändbar. Auf diesen Schutz kann der Schuldner auch nicht verzichten. Die Aufzählung der unpfändbaren Bezüge in § 850a ZPO ist nicht abschließend, vielmehr enthalten andere Gesetze ergänzende Regelungen. Im E...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfrist

Rz. 8 Der Anspruch auf Mutterschutzlohn setzt zunächst voraus, dass für die Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot gem. § 2 Abs. 3 MuSchG gilt. Dazu zählen Beschäftigungsverbote aufgrund ärztlichen Zeugnisses, § 16 Abs. 1 MuSchG, Beschäftigungsverbote wegen unverantwortbarer Gefährdung, §§ 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 MuSchG, auch aufgrund Bestimmung der Aufsichtsbehörde ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.3.3 Dauerhaftigkeit der Pflegetätigkeit

Die Rentenversicherungspflicht setzt eine gewisse Dauerhaftigkeit voraus, ohne dass der Gesetzeswortlaut diese Voraussetzung ausdrücklich benennt. Gelegentliche oder nur vorübergehende Hilfeleistungen im Bereich der häuslichen Pflege führen nicht zur Rentenversicherungspflicht. Dies gilt insbesondere für die ersatzweise ausgeübte Pflegetätigkeit bei Urlaub oder Krankheit der...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pfändung von Lohn / 13 Auswirkung der Lohnpfändung auf das Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsverhältnis wird durch die Lohnpfändung in seinem Bestand nicht berührt. Im Einzelnen ergeben sich folgende Fragestellungen: Der Arbeitnehmer bleibt Inhaber des gesamten Lohnanspruchs, kann das Arbeitsverhältnis beenden, kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub nehmen oder auf Teilzeit gehen. Die Pfändung erfasst den Nettolohn, sodass der Arbeitgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 4.3 Fortbestand der Versicherungspflicht bei Unterbrechung der Pflege

Unterbricht die Pflegeperson die Pflegetätigkeit, endet grundsätzlich auch die Versicherungspflicht. Dies gilt unabhängig von der Dauer der Pflegegeldzahlung. Nimmt der Pflegebedürftige während der Zeit der Unterbrechung die Kurzzeitpflege oder Ersatz- bzw. Verhinderungspflege in Anspruch, besteht für den ersten und letzten Tag der Verhinderung Versicherungspflicht. In den fol...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 4.3 Erreichbarkeit

Verfügbar ist weiterhin nur, wer für die Agentur für Arbeit erreichbar ist, d. h. Vorschlägen zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten kann. Ein Antragsteller muss insbesondere in der Lage sein, unverzüglich Mitteilungen der Agentur für Arbeit persönlich zur Kenntnis zu nehmen, die Agentur aufzusuchen, mit einem möglichen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger in ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erreichbarkeit Leistungsber... / 4.2 Auswärtiger Aufenthalt ohne wichtigen Grund

Beziehen Leistungsberechtigte Grundsicherungsgeld und sind aber auch in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, muss das Jobcenter die Zustimmung zu einem Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs ohne wichtigen Grund mindestens für die Dauer eines arbeitsvertraglichen Urlaubsanspruchs erteilen. Praxis-Beispiel Aufstockung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmer / 2 Merkmale

Erforderlich für die Arbeitnehmereigenschaft ist das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Ein schriftlicher oder ausdrücklich vereinbarter mündlicher Dienstvertrag oder Arbeitsvertrag wird nicht verlangt. Wesentliche Merkmale für die Bejahung der Arbeitnehmereigenschaft sind u. a. die persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber, die Weisungsgebundenheit, die Eingliederung als unsel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ein-Euro-Job / 8 Mehraufwandsentschädigung

Die zugewiesene leistungsberechtigte Person erhält die Mehraufwandsentschädigung in Form der Zuzahlung zum Grundsicherungsgeld für seine Arbeitsstunden von seinem Träger. Sie wird nur für gearbeitete Stunden gezahlt. Kein Anspruch besteht im Sinne einer Entgeltfortzahlung (z. B. Urlaub, Krankheit, Feiertage), weil eine derartige Leistung den Förderungszweck nicht erfüllen wü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 4.2 Ende der Versicherungspflicht

Entfällt eine der Voraussetzungen für die Versicherungspflicht, endet die Versicherungspflicht. Dementsprechend endet die Versicherungspflicht regelmäßig mit dem Tag, an dem insbesondere die Leistung aus der Pflegeversicherung infolge Besserung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen wegfällt, die Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten pfleg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinderpflegekrankengeld / 8 Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld

Der Anspruch auf Krankengeld besteht auch neben einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Fortzahlung der Ausbildungsvergütung durch den Arbeitgeber. Allerdings kommt es nicht zur Auszahlung durch die Krankenkasse für die Dauer der Entgeltfortzahlung, da der Anspruch auf Krankengeld ruht.[1] Ein Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld ist unschädlich für die Auszahlung, w...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Schichtarbeit / 7 Zusatzurlaub für Schichtarbeit

Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit nach § 7 Abs. 1 TV-L oder ständig Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 TV-L leisten und denen die Zulage nach § 8 Abs. 7 Satz 1 oder Abs. 8 Satz 1 TV-L zusteht, erhalten nach § 27 Abs. 2 TV-L einen Zusatzurlaub. Dieser beträgt einen Arbeitstag bei Wechselschichtarbeit für je 2 zusammenhängende Monate und bei Schichtarbeit für je 4 zusamm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.3.1 Beschäftigungsverhältnis ohne Entgeltzahlung

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.[1] Aufgrund dieser Fiktionsregelung, die einheitlich für alle Zweige der Sozialversicherung Bedeutung hat, bleibt die an die entgeltliche Beschäftigung geknüpfte Versicherungspflicht der Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeitsunfähigkeit / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig, wenn er objektiv nicht oder nur mit der Gefahr einer gesundheitlichen Verschlechterung fähig ist, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten. Arbeitsunfähigkeit (AU) ist die zentrale Voraussetzung für den Entgeltfortzahlungsanspruch nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie den Anspruch auf Krankengeld n...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Entstehen des ... / 2 Versicherungsverhältnis bei Entstehen des Anspruchs

Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und den Anspruch auf Krankengeld (Umfang des Versicherungsschutzes) ist das Versicherungsverhältnis zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs.[1] Dafür kommt es weder auf den Eintritt der Krankheit noch auf den Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Entscheidend ist vielmehr der Beginn der Krankenhausbehandlung oder die ärztlich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 3.1 Betriebliche Maßnahmen

Aktivierungsmaßnahmen können ganz oder teilweise auch im Betrieb durchgeführt werden. Diese Maßnahmeform bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, vor einer Einstellung einen Arbeitslosen konkret zu erproben bzw. sich von dessen Eignung zu überzeugen. Betriebliche Maßnahmen begründen kein Beschäftigungs- oder Arbeitsverhältnis, sie werden auch nicht analog eines Praktikums durchg...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Pfändung / 2 Lohnpfändung bei tariflicher Sonderzahlung mit Mischcharakter

Sachverhalt Ein Arbeitgeber erhält einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 1.000 EUR für einen Mitarbeiter. Es gilt ein Tarifvertrag, der regelmäßig für November eine Jahressonderzahlung (JSZ) für geleistete Arbeit und Betriebstreue vorsieht (Mischcharakter). Der Arbeitgeber ermittelt für die Pfändung die JSZ anteilig pro Kalendermonat und führt die nac...mehr