Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaub

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2 Befristung des Urlaubsanspruchs

Rz. 16 Der Urlaubsanspruch der Heimarbeiter ist, auch wenn nach § 12 BUrlG die § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG nicht zur Anwendung kommen, befristet. Urlaubsjahr ist der 1.5. bis zum 30.4. des Folgejahres. Der nicht geltend gemachte Urlaubsanspruch verfällt, es sei denn, der in Heimarbeit Beschäftigte war aus von seinem Willen unabhängigen Gründen, insbesondere einer nachgewiesenen A...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.1 Urlaubsanspruch und -gewährung (§§ 1, 3, 7 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 14 § 1 BUrlG regelt einen grundsätzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, dessen Mindestdauer gem. § 3 Abs. 1 BUrlG 24 Werktage beträgt. Mangels persönlicher Abhängigkeit des Heimarbeiters bzw. des ihm Gleichgestellten kann dieser die Arbeitszeit grundsätzlich frei bestimmen und disponiert dementsprechend unabhängig vom Auftraggeber. Diese Besonderheit ist hinsic...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.4 Krankheit und Rehabilitationsmaßnahmen

Rz. 18 § 9 BUrlG regelt die Nichtanrechnung von Urlaubstagen auf den Jahresurlaub, an denen der Arbeitnehmer während des Urlaubs nachweislich erkrankt war.[1] Im Bereich der Heimarbeit ist entsprechend zu verfahren. Rz. 19 Gleiches gilt für § 10 BUrlG, wonach Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden dürfen, soweit ein An...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4 Nicht anzuwendende Vorschriften des BUrlG

Rz. 32 Nach § 12 BUrlG sind nicht alle Bestimmungen des BUrlG auf den Bereich der Heimarbeit anzuwenden. Darunter fallen die Bestimmungen über die Wartezeit gem. § 4 BUrlG, den Teilurlaub gem. § 5 BUrlG, den Ausschluss von Doppelansprüchen gem. § 6 BUrlG und die Übertragung sowie die Abgeltung des Urlaubs gem. § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG. Die restlichen Vorschriften finden nur i....mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.5.4 Hausgewerbetreibende und ihnen Gleichgestellte

Rz. 27 Gem. § 12 Nr. 4 BUrlG erhalten Hausgewerbetreibende und diesen nach § 1 Abs. 2b und c HAG Gleichgestellte von ihrem Auftraggeber oder im Fall der Beschäftigung durch einen Zwischenmeister von diesem als eigenes Urlaubsentgelt und zur Sicherung der Urlaubsansprüche der von ihnen Beschäftigten einen Betrag i. H. v. 9,1 % des an sie ausgezahlten Arbeitsentgelts. Maßgebli...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.5.2 Heimarbeiter und ihnen Gleichgestellte

Rz. 21 Gem. § 12 Nr. 1 BUrlG erhalten Heimarbeiter und diesen nach § 1 Abs. 2a HAG Gleichgestellte von ihrem Auftraggeber (oder im Fall der Beschäftigung durch einen Zwischenmeister von diesem) bei einem Anspruch auf 24 Werktage Urlaub ein Urlaubsentgelt i. H. v. 9,1 % des in der Zeit vom 1.5. bis zum 30.4. des folgenden Jahres oder bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhä...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.5 Urlaubsentgelt

3.5.1 Überblick Rz. 20 Die Regelung des § 11 BUrlG zur Berechnung des Urlaubsentgelts wird durch die in § 12 BUrlG getroffenen Regelungen ersetzt. § 12 Nr. 1 BUrlG gilt für Heimarbeiter und ihnen nach § 1 Abs. 2a HAG Gleichgestellte (s. Rz. 21). Der Urlaubsentgeltanspruch eines Anspruchsberechtigten in nicht ständiger Beschäftigung ergibt sich aus § 12 Nr. 2 BUrlG, entspreche...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.5.6 Ausweisungspflicht im Entgeltbeleg

Rz. 29 § 12 Nr. 6 BUrlG regelt eine gesonderte Ausweisungspflicht in den Entgeltbelegen hinsichtlich der Entgeltbeträge nach § 12 Nr. 1, 4 und 5 BUrlG.mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2 Anwendungsbereich

2.1 Beschäftigte in Heimarbeit Rz. 5 Gem. § 1 Abs. 1 HAG ist in Heimarbeit beschäftigt, wer Heimarbeiter i. S. v. § 2 Abs. 1 HAG oder Hausgewerbetreibender i. S. v. § 2 Abs. 2 HAG ist. 2.1.1 Heimarbeiter Rz. 6 Gem. § 2 Abs. 1 HAG ist als Heimarbeiter legaldefiniert, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1 Beschäftigte in Heimarbeit

Rz. 5 Gem. § 1 Abs. 1 HAG ist in Heimarbeit beschäftigt, wer Heimarbeiter i. S. v. § 2 Abs. 1 HAG oder Hausgewerbetreibender i. S. v. § 2 Abs. 2 HAG ist. 2.1.1 Heimarbeiter Rz. 6 Gem. § 2 Abs. 1 HAG ist als Heimarbeiter legaldefiniert, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftra...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2 Gleichgestellte

2.2.1 Gleichgestellte Personen, Verfahren Rz. 9 Gem. § 1 Abs. 2 HAG besteht für Personen, die keine Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibenden sind, im Falle einer Schutzbedürftigkeit die Möglichkeit einer Gleichstellung mit in Heimarbeit Beschäftigten. Entscheidend für die Beurteilung der Schutzbedürftigkeit ist der Grad der wirtschaftlichen Abhängigkeit des Betroffenen vom Auf...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3 Anzuwendende Vorschriften des BUrlG

3.1 Urlaubsanspruch und -gewährung (§§ 1, 3, 7 Abs. 1 BUrlG) Rz. 14 § 1 BUrlG regelt einen grundsätzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, dessen Mindestdauer gem. § 3 Abs. 1 BUrlG 24 Werktage beträgt. Mangels persönlicher Abhängigkeit des Heimarbeiters bzw. des ihm Gleichgestellten kann dieser die Arbeitszeit grundsätzlich frei bestimmen und disponiert dementsprechen...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Heimarbeiter und diesen Gleichgestellte sind mangels organisatorischer wie persönlicher Abhängigkeit keine Arbeitnehmer i. S. d. allgemein anerkannten Arbeitnehmerbegriffs, sondern Selbstständige. Aufgrund einer dem Wesen der Heimarbeit entsprechenden faktischen wirtschaftlichen Abhängigkeit besteht jedoch eine Ähnlichkeit zum Arbeitsverhältnis, aus der eine entspreche...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.3 Verbot der Erwerbstätigkeit (§ 8 BUrlG)

Rz. 17 § 8 BUrlG verbietet die Ausübung einer dem Urlaubszweck widersprechenden Erwerbstätigkeit während des Urlaubs. Ein entsprechender Vertragsabschluss ist aber nicht unwirksam.[1] Auch im Bereich der Heimarbeit kann der Auftraggeber bei einem Verstoß vom Urlaubsanspruchsberechtigten das Urlaubsentgelt nicht zurückfordern.[2]mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.5.8 Entgeltsicherung

Rz. 31 Gem. § 12 Nr. 8 BUrlG finden auf die Entgeltbestimmungen nach § 12 Nr. 1, 4 und 5 die §§ 23–25, 27 (Bestimmungen zum Entgeltschutz) und § 28 HAG (Auskunfts- und Erklärungspflicht über Entgelte) Anwendung sowie auf die in § 12 Nr. 1 und 4 vorgesehenen Beträge außerdem § 21 Abs. 2 HAG (Mithaftung des Auftraggebers neben dem Zwischenmeister) entsprechende Anwendung. Nach...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1.1 Heimarbeiter

Rz. 6 Gem. § 2 Abs. 1 HAG ist als Heimarbeiter legaldefiniert, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbebetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbebe...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1.3 Hausgewerbetreibende

Rz. 8 Gem. § 2 Abs. 2 HAG ist als Hausgewerbetreibender anzusehen, wer in eigener Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder Betriebsstätte) mit nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften oder Heimarbeitern im Auftrag von Gewerbebetreibenden oder Zwischenmeistern Waren herstellt, bearbeitet oder verpackt, wobei er selbst wesentlich am Stück mitarbeitet, jedoch die Verwertung der Arbe...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.3 Sondervorschriften

Rz. 13 Für bestimmte in Heimarbeit beschäftigte Personen bzw. Personengruppen gelten hinsichtlich des gesetzlichen Urlaubsanspruchs Sondervorschriften. Dies ist der Fall für in Heimarbeit beschäftigte Schwerbehinderte gem. § 210 SGB IX [1] und Jugendliche gem. § 19 JArbSchG. [2]mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.5.1 Überblick

Rz. 20 Die Regelung des § 11 BUrlG zur Berechnung des Urlaubsentgelts wird durch die in § 12 BUrlG getroffenen Regelungen ersetzt. § 12 Nr. 1 BUrlG gilt für Heimarbeiter und ihnen nach § 1 Abs. 2a HAG Gleichgestellte (s. Rz. 21). Der Urlaubsentgeltanspruch eines Anspruchsberechtigten in nicht ständiger Beschäftigung ergibt sich aus § 12 Nr. 2 BUrlG, entsprechend der dort fes...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.5.5 Zwischenmeister

Rz. 28 Gem. § 12 Nr. 5 BUrlG haben Zwischenmeister, die den in Heimarbeit Beschäftigten nach § 1 Abs. 2d HAG gleichgestellt sind, gegen ihren Auftraggeber einen Anspruch auf die von ihnen nach § 12 Nr. 1 und Nr. 4 BUrlG nachweislich zu zahlenden Beträge. Mithin ist der Anspruch von Zwischenmeistern auf die Erstattung der Beträge beschränkt, die sie nach § 12 Nr. 1 und 4 BUrl...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.5.3 Nicht ständig Beschäftigte

Rz. 26 Gem. § 12 Nr. 2 BUrlG brauchen bei einer nicht ständigen Beschäftigung im Berechnungszeitraum nur so viele Urlaubstage gegeben werden, wie durchschnittliche Tagesverdienste, die der Anspruchsberechtigte i. d. R. erzielt hat, in dem Urlaubsentgelt nach Nr. 1 enthalten sind. Entsprechend dieser Formel ist die Anzahl der Arbeitstage und die Vergütung festzustellen. Das si...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1.2 Homeoffice

Rz. 7 Heimarbeit ist nicht auf gewerbliche Tätigkeiten beschränkt. Auch qualifizierte Angestelltentätigkeiten können Heimarbeit i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 HAG sein, soweit diese unter den Bedingungen von Heimarbeit ausgeführt werden. Insbesondere bei einer Tätigkeit im Homeoffice ist dies möglich. Die Tätigkeit im Homeoffice erfolgt i. d. R. im Rahmen eines Arbeitsverhältnis...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.2 Ausnahme der Gleichgestellten von der Urlaubsregelung

Rz. 12 Gem. § 12 Satz 1 BUrlG können Gleichgestellte gem. § 1 Abs. 2a–c HAG von der Urlaubsregelung, mithin aus dem Anwendungsbereich des § 12 BUrlG ausgenommen werden. Erforderlich ist eine ausdrückliche Ausnahme von der Urlaubsregelung in der Gleichstellungsentscheidung selbst, ausnahmsweise durch spätere Aussprache mit der Folge des Fortbestehens des Urlaubsanspruchs bis ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4 Verbot der Anrechnung

Rz. 9 Wie § 9 BUrlG enthält auch die Regelung in § 10 BUrlG eine Ausnahme von § 275 Abs. 1 BGB. [1] Durch die Teilnahme an der Kur ist der Arbeitnehmer daran gehindert, die Arbeitsleistung zu erbringen. Nach §§ 9 Abs. 1, 3 Abs. 1 EFZG wird diese Arbeitsverhinderung der Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt. Wird daher die Urlaubsgewährung infolge der Bewilligung und des Antritts ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.1 Gleichgestellte Personen, Verfahren

Rz. 9 Gem. § 1 Abs. 2 HAG besteht für Personen, die keine Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibenden sind, im Falle einer Schutzbedürftigkeit die Möglichkeit einer Gleichstellung mit in Heimarbeit Beschäftigten. Entscheidend für die Beurteilung der Schutzbedürftigkeit ist der Grad der wirtschaftlichen Abhängigkeit des Betroffenen vom Auftraggeber, § 1 Abs. 2 Satz 2 HAG. Insbeso...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Slowakei / 1.4.1 Tätigkeit in der Slowakei für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Slowakei für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Slowakei besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbe...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 10 BUrlG verhindert die Anrechnung bestimmter medizinischer Maßnahmen auf den Urlaub. Es findet damit eine Berücksichtigung statt, die gewährleistet, dass durchzuführende Kur- und Heilverfahren nicht immer mit der Erholung des Arbeitnehmers verbunden sind. Dies hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) schon vor Inkrafttreten des BUrlG angenommen und festgestellt, dass ei...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.1 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation

Rz. 4 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation sind solche Maßnahmen, welche zur Abwendung einer Krankheit oder zur Förderung der Heilung im Anschluss an eine Krankheit durchgeführt werden.[1] I. S. d. Sprachgebrauchs sind dies Kuren (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung[2]). Der Anwendungsbereich von § 10 BUrlG ist jed...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 § 10 BUrlG ist entsprechend der Geltungsbereichsbestimmung nach § 2 BUrlG auf alle Arbeiter und Angestellten sowie Auszubildende und solche Personen anzuwenden, welche wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Gem. § 19 Abs. 4 JArbSchG ist § 10 BUrlG des Weiteren auch auf den Urlaub Jugendlicher anzuwenden.[1]mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 6 Zulässigkeit abweichender Bestimmungen

Rz. 15 Von § 10 BUrlG darf einzelvertraglich nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgewichen werden (§ 13 Abs. 1 BUrlG). Durch Tarifverträge ist § 10 BUrlG abdingbar, solange der Mindesturlaub nach §§ 1, 3 BUrlG nicht unterlaufen wird (§ 13 Abs. 1 BUrlG [1]). Ohne Weiteres ist jedoch die Anrechnung für Urlaubsansprüche, die den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigen, zulässig...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 3 Berechnung des Zusatzurlaubsentgelts

Rz. 4 Gemäß § 210 Abs. 3 Satz 1 SGB IX erfolgt die Bezahlung des zusätzlichen Urlaubs der in Heimarbeit beschäftigten oder diesen gleichgestellten schwerbehinderten Menschen nach den für die Bezahlung ihres sonstigen Urlaubs geltenden Berechnungsgrundsätzen. Rz. 5 Nach einer Entscheidung des BAG kann die in der Vorauflage vertretene Auffassung, dass schwerbehinderte Menschen ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.4 Arbeitsverpflichtung

Rz. 21 Der Freistellungsanspruch besteht nur, wenn die Verpflichtung zur Arbeitsleistung und die Stillzeit tatsächlich kollidieren. § 7 Abs. 2 will den stillenden Müttern nicht allgemein eine Entlastung durch Verminderung ihrer Arbeitszeit gewähren.[1] Eine Freistellung zum Zweck des Stillens kann nur erfolgen, wenn ohne das Stillen eine Arbeitsleistung zu erbringen wäre und...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Umfang der Freistellungspflicht

Rz. 8 Das letzte Wort "sind" des § 7 Abs. 1 Satz 1 steht grammatisch fehlerhaft im Plural. Die Voraussetzung der Erforderlichkeit bezieht sich auf die Zeit, die für die Untersuchungen benötigt wird – und nicht auf die Untersuchungen selbst. Für welche Untersuchungen freizustellen ist, ergibt sich vielmehr aus § 24d SGB V . Danach besteht während der Schwangerschaft sowie bei ...mehr

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Mindestlohn / 2.4.4 Mehrurlaub (§ 4 6. PflegeArbbV)

Der Beschäftigte hat Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Erholungsurlaub, der, ausgehend von einer jahresdurchschnittlichen Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage im Kalenderjahr 2024 jeweils 9 Tage beträgt (Mehrurlaub). Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt auf mehr oder weniger als 5 Tage in der Woche, erhöht oder verring...mehr

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Mindestlohn / 3.3 Art der vergütungspflichtigen Arbeitsleistung

Urlaubs-/Feiertagsvergütung Der gesetzliche Mindestlohn gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeit,[1] nicht aber für Entgeltfortzahlung und die Berechnung von Urlaubsentgelt.[2] Das heißt aber nicht, dass in Zeiten ohne Arbeitsleistung weniger als der Mindestlohn gezahlt werden darf. Nur die Rechtsgrundlage ist eine andere. Das ergibt sich bei Anwendung der Tarifverträge des...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.7.3 Sonderregelung Praktikant

Das Gesetz enthält in § 22 Abs. 1 MiLoG eine komplizierte und nicht besonders geglückte Regelung zur Frage, ob Praktikanten einen Anspruch auf Mindestlohn haben. Zweck der Regelung ist es, Praktikanten, die nach Abschluss ihrer Ausbildung ein nicht vorgeschriebenes Praktikum leisten – insbesondere über einen längeren Zeitraum oder wiederholt hintereinander ("Generation Prakt...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.7 Unbezahlter Urlaub

Rz. 34 Wie bereits unter Rz. 15 f. erwähnt, kann der Rehabilitand keine Haushaltshilfe beanspruchen, wenn im Haushalt eine andere Person (z. B. der Ehegatte oder der Lebenspartner, Großmutter, im Haushalt lebende volljährige Schwester) lebt, die den Haushalt weiterführen kann. In der Praxis sind im Familienhaushalt lebende Ehegatten/Partner/Großeltern etc. oft aus beruflichen...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5 Auswahlrecht: Vom Rehabilitationsträger gestellte und vom Rehabilitanden selbst ausgewählte Haushaltskräfte

Rz. 23 Gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 SGB IX i. V. m. § 38 Abs. 4 SGB V kann der die Teilhabeleistung durchführende Rehabilitationsträger dem Rehabilitanden zum Zweck der Weiterführung des Haushalts eine bei dem Rehabilitationsträger angestellte, professionelle Haushaltskraft stellen (vgl. Rz. 24), eine professionell tätige Haushaltskraft über einen Vertragspartner des Rehabilitatio...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.9 Dauer des Anspruchs auf "Haushaltshilfe"

Rz. 45 Der Anspruch auf Haushaltshilfe beginnt i. d. R. mit dem Tag, an dem der haushaltsführende bzw. an der Haushaltsführung beteiligte Rehabilitand wegen einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation bzw. einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. Rz. 4) an der Fortführung des Haushalts gehindert ist. Notwendige Fahrzeiten sind zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann...mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.1.1.2 Nicht zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt

Rz. 11 Nicht zum Arbeitsentgelt i. S.d. § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 gehören vor allem: einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das während des Bezuges von Übergangsgeld gezahlt wird (§ 72 Abs. 1 Nr. 1); unter "einmalig gezahltem Arbeitsentgelt" sind die dem Arbeitsentgelt zuzurechnenden Zuwendungen zu verstehen, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum e...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.3.1 Überblick

Rz. 26 Der Rehabilitand kann, wenn der Rehabilitationsträger im Rahmen der Naturalleistung keine Ersatzkraft für die Haushaltsführung stellt oder er eine Ersatzkraft im Rahmen der Naturalleistung nicht wünscht (vgl. Rz. 23), grundsätzlich wählen, ob er die Haushaltshilfe durch Verwandte und Verschwägerte (vgl. Rz. 28 ff.), durch sonstige Angehörige/Bekannte (vgl. Rz. 32), durch ei...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.12 Betriebs-/Haushaltshilfe bei landwirtschaftlichen und vergleichbaren Betrieben (Abs. 4)

Rz. 50 Für landwirtschaftliche Unternehmer ist es unerlässlich, dass das Unternehmen bei einem Arbeitsausfall des Rehabilitanden weiterläuft (z. B. Kühe melken, Gemüse und Obst ernten). Aus diesem Grund bedurfte es einer besonderen Regelung für Rehabilitanden, die während ihrer Abwesenheit ihr landwirtschaftliches Unternehmen durch Betriebshelfer (Rz. 51) fortführen müssen. A...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.4.1 Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad oder Ehegatte

Rz. 28 Nach den Intensionen des Gesetzgebers gehört die Führung des Haushalts bei Verwandten und Verschwägerten bis zum 2. Grad zu den Familienpflichten, die selbstverständlich sind und nicht vergütet werden. Die Regelung scheint wegen des Grundsatzes der Solidarität und der Eigenverantwortung (§ 1 SGB IX, § 1 SGB V) sachgerecht. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Gr...mehr

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Reboarding und Offboarding:... / 3.4 Administratives Offboarding bei HR

Offboarding beinhaltet auch einige administrative Aufgaben, um die sich HR kümmern muss: Kündigungsbestätigung mit Austrittsdatum an den Mitarbeiter übergeben Letzten Arbeitstag berechnen (anhand der Kündigungsfrist, Resturlaubsanspruch und Gleitzeitkonto) Finanzielle Ansprüche und sonstige Verträge prüfen: Hat der Mitarbeiter noch finanzielle Ansprüche, z. B. Boni, Gratifikati...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.3.2 Keine andere Person kann den Haushalt weiterführen

Rz. 15 Der Anspruch auf Haushaltshilfe setzt u. a. voraus, dass keine andere Person im Haushalt lebt, die die Haushaltsarbeiten (Inhalt: vgl. Rz. 13) anstelle des Rehabilitanden im Rahmen des Zumutbaren weiterführen kann. Entscheidend ist das tatsächliche Leben einer anderen Person in dem Haushalt, die den Haushalt anstelle des Rehabilitanden weiterführen könnte. Auf eine ver...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 8 Änderung der Anzahl der vertraglich geschuldeten Arbeitstage

Rz. 25 Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs entsprechend. Sie ist dann jeweils unter Berücksichtigung der nunmehr, d.h. mit Blick in die Zukunft für den Arbeitnehmer maßgeblichen Verteilung seiner Ar...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 10 Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

10.1 Grundsatz[1] Rz. 31 § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG berechtigt den Arbeitgeber, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Elternzeit nimmt, um 1/12 zu kürzen. Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub kürzen, muss aber von diesem Recht keinen Gebrauch machen. Die Anpassung des Urlaubsanspruchs an die durch die Elternzeit ausgesetzte Arbeitspflic...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3 Dauer des Urlaubs

1 Allgemeines Rz. 1 Der Regelung der (Mindest-)Dauer des gesetzlichen Urlaubs liegt die Vorstellung zugrunde, welche Erholungszeit ein Arbeitnehmer zur Erhaltung und Wiederauffrischung seiner Arbeitskraft benötigt. In der gesellschaftlichen Wirklichkeit spielt die gesetzliche Mindestdauer des Erholungsurlaubs heute allerdings nur noch eine untergeordnete Rolle. Sowohl praktis...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 9 Urlaubsdauer bei Sonntags- und Feiertagsarbeit

Rz. 30 § 3 BUrlG regelt die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs auf der Basis von Werktagen. Danach sind Sonntage und Wochenfeiertage nicht auf die Urlaubsdauer anzurechnen; vielmehr ist der betreffende Tag dem Urlaub hinzuzuzählen. Wenn an Sonn- und Feiertagen jedoch regelmäßig gearbeitet wird, sind die Sonn- und Feiertage, an denen Arbeitspflicht besteht, bei der Bestimm...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 10.1 Grundsatz

Rz. 31 § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG berechtigt den Arbeitgeber, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Elternzeit nimmt, um 1/12 zu kürzen. Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub kürzen, muss aber von diesem Recht keinen Gebrauch machen. Die Anpassung des Urlaubsanspruchs an die durch die Elternzeit ausgesetzte Arbeitspflicht wird weder aut...mehr