Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaub

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Jahressonderzahlung / 3.5.1 Kein Anspruch auf Entgelt aus einem Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber

Der Anspruch auf Jahressonderzahlung vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem der Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 TV-L hat (§ 20 Abs. 4 Satz 1 TV-L). Praxis-Tipp Jeder Kalendermonat, in dem nicht einmal für einen Tag Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus einem zu demselben Arbeitgeber bestehenden Arbeitsver...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 15a Übergangsvorschrift

Allgemeines Rz. 1 § 15a BUrlG hat als Übergangsvorschrift in Bezug auf die Anrechnung von Kuren auf den Urlaub heute keine praktische Bedeutung mehr, da er sich nur auf die Zeit vor dem 1.1.1999 bezieht.mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15 TV-L) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der höchsten Stufe. die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile (sog. ständige Entgeltbestandteile), z. B. Funktionszulagen, Zulagen für ständige W...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 5 Verhältnis von § 59 Abs. 1 IfSG zum BAG-Urteil v. 28.5.2024

Rz. 17 Die gesetzliche Regelung des § 59 Abs. 1 IfSG gilt (erst) seit 17.9.2022. Sie hat keine Rückwirkung für die in der Vergangenheit bis einschließlich 16.9.2022 aufgetretenen Überschneidungen von Urlaub und Absonderung (Quarantäne). Für diese "Altfälle" ist das die Entscheidung des EuGH (s. hierzu Rz. 3)[1] umsetzende Urteil des BAG[2] maßgeblich.mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.2.3 Absonderung aufgrund einer nach § 36 Absatz 8 Satz 1 Nr. 1 IfSG erlassenen Rechtsverordnung

Rz. 7 Von § 59 Abs. 1 IfSG erfasst werden auch Absonderungen aufgrund einer nach § 36 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 IfSG erlassenen Rechtsverordnung. Sofern der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat[1], ermächtigt § 36 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 IfSG die Bundesregierung durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats festzulegen, dass Person...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.2.2 Absonderung in Verbindung mit § 32 IfSG

Rz. 6 Von § 59 Abs. 1 IfSG werden auch Absonderungen nach § 30 IfSG in Verbindung mit § 32 IfSG erfasst. § 32 Satz 1 IfSG ermächtigt die Landesregierungen, eine Absonderung zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten auch durch Rechtsverordnung anzuordnen. Nach § 32 Satz 2 IfSG kann diese Ermächtigung von der Landesregierung auch auf andere Stellen (z. B. auf ...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.4 Anspruch bei länger andauernder Krankheit

Die Jahressonderzahlung wird grundsätzlich auch an arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte gezahlt. Eine länger andauernde Krankheit kann jedoch zu einer Verminderung der Jahressonderzahlung führen. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt für Kalendermonate, in denen der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach §§ 22 Abs. 1 TV-L i. V. m. ...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.8.2 Jahressonderzahlung außerhalb des Geltungsbereichs eines TV zur Regelung der Kurzarbeit

Auch außerhalb eines landesbezirklichen Tarifvertrags zur Regelung der Kurzarbeit zum TV-L, beispielsweise für Staatstheater, und außerhalb des Geltungsbereichs des im kommunalen Bereich einschlägigen TV COVID kann Kurzarbeit eingeführt werden. Die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit bedarf in diesen Fällen der Regelung in einer Betriebs-/Dienstvereinbarung oder in d...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 6 Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 17 Der Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen ist nicht unionsrechtlich gewährleistet. Er unterliegt deshalb nicht den unionsrechtlichen Vorgaben von Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG.[1] Deshalb ist der nationale Gesetzgeber frei, die Anforderungen an diesen zu regeln. Nach der Rechtsprechung des für das Urlaubsrecht zuständigen Neunten Senats des BAG sind di...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 2.1 Schwerbehinderte Menschen

Rz. 2 Anspruchsberechtigt sind schwerbehinderte Menschen i.S.v. § 2 Abs. 2 SGB IX, d.h. Personen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt. Ob die jeweilige Person auf einem Arbeitsplatz i.S.v. § 156 SGB IX beschäftigt wird und ob die Einstellung im Rahmen der Pflichtquote oder darüber hinaus erfolgte, ist gleichgültig. Entscheidend ist die objektive Schwerbehi...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 2.3 Geltendmachung des Anspruchs

Rz. 4 Auch wenn der Anspruch beim Vorliegen einer objektiven Schwerbehinderung bereits gegeben ist, so muss der Anspruch auf Zusatzurlaub dennoch gegenüber dem Arbeitgeber ausdrücklich geltend gemacht werden[1] und zwar während des Urlaubsjahres oder bei Vorliegen der tarifvertraglichen oder gesetzlichen Übertragungsvoraussetzungen bis zum Ende des Übertragungszeitraums. Ans...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 8 Unabdingbarkeit

Rz. 19 Der (Mindest-)Umfang des gesetzlichen Zusatzurlaubs nach § 208 SGB IX ist – wie der Umfang des Urlaubs nach dem BUrlG – zwingendes Recht. Er unterliegt weder der Disposition der Tarifvertragsparteien zum Nachteil des schwerbehinderten Arbeitnehmers[1] noch der Disposition der Arbeitsvertragsparteien[2]. Der Anspruch auf bezahlten Zusatzurlaub für schwerbehinderte Mens...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 7 Vergütung/Abgeltung

Rz. 18 Die Vergütung des Zusatzurlaubs erfolgt nach den Regeln über den regulären Erholungsurlaub. Dem Arbeitnehmer steht für den Zusatzurlaub dieselbe Vergütung zu, wie für jeden Tag des Grundurlaubs.[1] Hinweis Anspruch auf zusätzliches Urlaubsentgelt? Ob der Arbeitgeber zusätzlich zum Urlaubsentgelt für den Schwerbehindertenzusatzurlaub auch ein zusätzliches Urlaubsentgelt ...mehr

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Schadensersatz / 2 Stornogebühren bei Stornierung eines Urlaubs

Es kommt vor, dass ein vom Arbeitgeber zunächst genehmigter Urlaub aufgrund dienstlicher Erfordernisse storniert werden muss. Wenn der Arbeitnehmer diesbezüglich bereits eine Reise oder Unterkunft fest gebucht hat, fallen bei einer Stornierung im Regelfall entsprechende Stornierungsgebühren an. Übernimmt der Arbeitgeber bei einem derartigen Sachverhalt die anfallenden Storno...mehr

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Schadensersatz / 1 Einführung

Arbeitgeber[1] und Arbeitnehmer können bei schuldhafter Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags zum Schadensersatz verpflichtet sein. Als Pflichtverletzungen kommen in der Praxis hauptsächlich Nebenpflichtverletzungen in Betracht[2], z.B. in Form von Eigentums- oder Gesundheitsverletzungen. Grundsätzlich kann sich der Schadensersatzanspruch aber auch aus einer Verletzung der H...mehr

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Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "...mehr

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Unbezahlter Urlaub

Zusammenfassung Begriff Unbezahlter Urlaub ist eine vom Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber vereinbarte Freistellung von der Arbeit, jedoch ohne Fortzahlung der Bezüge. Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt arbeitsrechtlich als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert. Sozialversicherungsrechtlich besteht das Arbeitsv...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.1 Urlaub/Urlaubsentgelt

Rz. 4 Bezahlter Urlaub im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht. Eine bestehende Mitgliedschaft bzw. Versicherung endet weder noch wird sie unterbrochen. Das Urlaubsentgelt stellt sozialversicherungsrechtlich ein normales Arbeitsentgelt[1] im Sinne der Sozialversicherung dar. Es unterliegt damit auch der Beitragspfli...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 5.2 Urlaub

Die Entstehung der Urlaubsansprüche wird durch das Ruhen des Arbeitsverhältnisses nicht verhindert.[1] Allerdings kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer in diesem Jahr seinen Wehrdienst leistet, um 1/12 kürzen.[2] Dies gilt für alle Arten des Erholungsurlaubs, d. h. für den gesetzlichen und einzelvertraglichen Urlaubsanspruch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unbezahlter Urlaub / 3.1 Unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat

Während des unbezahlten Urlaubs wird kein Arbeitsentgelt gezahlt. Die Zeit des unbezahlten Urlaubs wird – soweit die Monatsfrist nicht überschritten wird – jedoch als Sozialversicherungstage (SV-Tage) berücksichtigt. Praxis-Beispiel Unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat und Beitragsberechnung Beschäftigung mit Versicherungspflicht in allen Versicherungszweigen seit Jahren. Unb...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2.7 Unbezahlter Urlaub/Arbeitskampf/Arbeitsbummelei

Wird in Zeiten während des unbezahlten Urlaubs [1] eine Einmalzahlung gewährt, ist diese im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen beitragspflichtig. Bei der Ermittlung der anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenzen dürfen die Unterbrechungszeiträume nicht ausgeklammert werden, in denen die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt fortbesteht. Ein unbezahlter Urlaub bis zur Dauer von...mehr

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Rückstellungen im Personalb... / 3.12 Urlaub

Für am Bilanzstichtag ausstehenden Urlaub von Mitarbeitern ist in der Handels- und Steuerbilanz eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstand zu bilden, soweit der Urlaub im folgenden Wirtschaftsjahr nachgeholt oder abgegolten werden muss. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr reduziert sich die Urlaubsverpflichtung zeitanteilig. Die Urlaubsrückstellung bemisst sich nach den zu erwa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unbezahlter Urlaub / 3.2 Unbezahlter Urlaub länger als ein Monat

Kommt es zu einem Ende der entgeltlichen Beschäftigung, weil der unbezahlte Urlaub den Zeitraum von einem Monat überschreitet, sind auch die SV-Tage entsprechend zu reduzieren. Praxis-Beispiel Unbezahlter Urlaub länger als einen Monat Beschäftigung mit Versicherungspflicht in allen Versicherungszweigen seit Jahren. Unbezahlter Urlaub vom 12.9. bis zum 11.11. Ergebnis: Der unbez...mehr

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§ 14 Personalwesen / F. Urlaub

Rz. 34 Besonders bei Kolleginnen und Kollegen, die nicht gerade in einer arbeitsrechtlichen Kanzlei arbeiten, gibt es immer wieder Unsicherheiten beim Thema Urlaub. I. Dauer Rz. 35 Gemäß § 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch 24 Werktage. Unter Werktagen versteht man dabei die Wochentage von Montag bis Samstag, sodass es letztendlich ein...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Bedeutung

1 Lohnsteuer 1.1 Urlaubsentgelt Rz. 1 Das Urlaubsentgelt gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und ist zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums zu versteuern. Zuschläge für während des Urlaubs nicht geleistete Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind ebenfalls steuerpflichtig. Sie sind ausschließlich steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Nacht-,...mehr

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Elternzeit: Sozialversicher... / 3.2 Unbezahlter Urlaub im Anschluss an Elternzeit bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern

Arbeitnehmer, die ohne die freiwillige Versicherung die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllen, sind ab Beginn eines unbezahlten Urlaubs im Anschluss an die Elternzeit weiterhin beitragsfrei. Ansonsten sind die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung grundsätzlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds zu bemessen. Die Beteiligung des Arb...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.4 Unbezahlter Urlaub

Bei einem unbezahlten Urlaub gilt eine Beschäftigung als fortbestehend, solange der Anspruch auf Arbeitsentgelt ruht, jedoch längstens für einen Monat. Diese Zeiten der Arbeitsunterbrechung sind keine beitragsfreien, sondern dem Grunde nach beitragspflichtige Zeiten. Dies bedeutet, dass für Zeiträume von Arbeitsunterbrechungen wegen unbezahlten Urlaubs bis zu einem Monat bei...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 5.2 Urlaub

Auszubildende haben einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. Samstage sind keine Arbeitstage. Eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbsarbeit darf während des Urlaubs nicht ausgeführt werden.[1] Der Auszubildende erwirbt erstmalig nach einer ununterbrochenen Ausbildungszeit von 6 Monaten den vollen Urlaubsanspruch. Beträgt die Ausbildungszeit in einem Urlaubsjahr wenige...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.7 Urlaub bei Altersteilzeit

Vor Beginn der Altersteilzeit ist der gesamte dem Arbeitnehmer zustehende Urlaub zu gewähren. Eine Abgeltung durch den Arbeitgeber erfolgt nur dann, wenn der Urlaub vor Beginn des Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt und genommen werden kann. Für die Urlaubsabgeltung sind keine Sozialkassenbeiträge zu entrichten, es entsteht daraus auch kein neuer Urlaubsan...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 3.3 Unbezahlter Urlaub im Anschluss an eine beitragsfreie Zeit

Die Mitgliedschaft von Versicherungspflichtigen bleibt für einen Monat aufgrund des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ohne Arbeitsentgelt auch im Anschluss an beitragsfreie Zeiten (z. B. Elternzeit, Elterngeld, Krankengeld) erhalten.[1] Eine Zusammenrechnung der Zeiten des Bezugs einer Geldleistung von einem gesetzlichen Sozialversicherungsträger und einer unbezahlten ...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 1.2.3 Unterbrechungen des unbezahlten Urlaubs

Bei einem längeren unbezahlten Urlaub endet für den Arbeitnehmer u. a. der Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung. Da in diesen Versicherungszweigen eine lückenlose Absicherung erforderlich ist, wird durch "künstliche" Unterbrechungen des unbezahlten Urlaubs versucht, die Beendigung des Versicherungsschutzes zu verhindern. Dafür wird der unbezahlte Urlaub...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.4 Urlaub

Der geringfügig entlohnte Beschäftigte hat wie jeder Vollzeit- und Teilzeitarbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze, d.h. der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung seines Arbeitsentgelts.[1] Wie bei anderen Teilzeitarbeitsverhä...mehr

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Praxis-Beispiele: Reisekost... / 8 Auswärtstätigkeit mit vorgeschaltetem Urlaub

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer muss im August wegen Verkaufsverhandlungen zu einem Kunden nach Shanghai (China). Die Verhandlungen erstrecken sich über eine Woche. Der Arbeitgeber trägt die Aufwendungen für Flug, Unterkunft und Verpflegung. Der Arbeitnehmer möchte vor den Verhandlungen einen 2-wöchigen Urlaub in China machen. Dabei will er eine Rundreise machen, die in Peking b...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 3.4 Unbezahlter Urlaub bei freiwilligen Mitgliedern

Für Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, werden die Beiträge zu einer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung von der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Dies gilt ebenfalls im Falle eines unbezahlten Urlaubs für die Dauer eines Monats.[1] Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, besteht die...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (11) Urlaub

Rz. 123 Der Arbeitgeber muss sich bei Erfüllung seiner Mitwirkungsobliegenheiten auf einen "konkret" bezeichneten Urlaubsanspruch eines bestimmten Jahres beziehen und den Anforderungen an eine "völlige Transparenz" genügen. Er kann seine Mitwirkungsobliegenheiten regelmäßig z.B. dadurch erfüllen, dass er dem Arbeitnehmer zu Beginn des Kalenderjahres in Textform mitteilt, wie...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.4.3 Unbezahlter Urlaub für mehr als einen Monat

Dauert der unbezahlte Urlaub dagegen länger als einen Monat, ist die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage entsprechend zu reduzieren. Für Kalendermonate, in denen tatsächlich Arbeitsentgelt nicht erzielt wird, ist kein Mindestbeitrag zu zahlen, sodass eine Aufstockung entfällt. Praxis-Beispiel Unbezahlter Urlaub von mehr als einem Monat Wie vorheriges Beispiel, jedoch unbezahlte...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.2 Urlaub

Der bisherige Verweis auf eine entsprechende Anwendung des BUrlG in § 13 Abs. 1 BFDG wurde mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz[1] aufgehoben. Viele Regelungen des BUrlG besitzen für Freiwillige keine Relevanz oder werden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen angepasst. Die Gesamtsituation der Freiwilligen und das Verhältnis zwischen den Beteiligten im Bundesfreiwilligen...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 6 Urlaub

Der Arbeitnehmer erwirbt gegen jeden Arbeitgeber einen seiner jeweiligen Arbeitszeit entsprechenden gesonderten Urlaubsanspruch.[1] § 6 Abs. 1 BUrlG (kein Urlaubsanspruch bei schon zuvor gewährtem Urlaub von einem früheren Arbeitgeber) ist auf die Mehrfachbeschäftigung nicht anwendbar.[2] Jedoch entsteht bei Urlaubsgewährung in einem nach einer Kündigung eingegangenen weitere...mehr

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Haushaltshilfe / 7.2.2 Unbezahlter Urlaub des Ehegatten/Lebenspartners

Übernimmt die Haushaltsführung und Kinderbetreuung der Ehegatte/Lebenspartner oder eine andere im Haushalt lebende Person und hat diese zu diesem Zweck unbezahlten Urlaub, erstattet die Krankenkasse das ausgefallene Nettoarbeitsentgelt bis zum Höchstbetrag der selbst beschafften nicht verwandten/verschwägerten Ersatzkraft.[1] Praxis-Tipp Höhere Erstattungsbeträge Einige Kranke...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.4.2 Unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat

Eine Beschäftigung gilt als fortbestehend, solange die Beschäftigung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.[1] Ein unbezahlter Urlaub von nicht mehr als einem Monat führt jedoch nicht zu einer Kürzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. Praxis-Beispiel Auswirkung des unbezahlten Urlaubs Ein Arbeitnehmer nimmt vom 20.7.2026 bis zum...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.6 Urlaub für jugendliche Arbeitnehmer (§ 8.11 BRTV)

Der Urlaub für jugendliche Arbeitnehmer, die am 1.1. des Urlaubsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften.[1] Abweichend von § 19 Abs. 2 JArbSchG beträgt der Urlaub grundsätzlich 30 Arbeitstage (schwerbehinderte Arbeitnehmer 35 Arbeitstage). Jugendliche Arbeitnehmer erhalten 125 % aus dem Durchschnittsv...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.10.1 Krankheit, Urlaub oder Homeoffice über einen vollen Kalendermonat

Nach der Rechtsauslegung des FG Düsseldorf könnte es sich in Krankheits- oder Urlaubsfällen deshalb empfehlen, den Dienstwagen den gesamten Monat im Betrieb abzustellen, um den lohnsteuerpflichtigen Sachbezug "Dienstwagen" um den Monatsbetrag zu vermindern.[1] Die Finanzverwaltung folgt der Rechtsauffassung des FG Düsseldorf jedoch nicht und verlangt den Ansatz der 0,03-%-Mon...mehr

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Sozialversicherungstage / 2 Unentschuldigtes Fehlen/unbezahlter Urlaub/Arbeitskampf

Sozialversicherungstage sind auch Zeiten ohne Zahlung von Arbeitsentgelt, in denen die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung nicht beitragsfrei weiter besteht, z. B. unbezahlter Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik oder Aussperrung.[1] Kalendertage, an denen ein solcher Tatbestand vorliegt, sind bei der Ermittlung der Sozialversicherungstage mitzuzählen. Praxis-Beispiel Bewert...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 1.3 Urlaubsgeld

Rz. 3 Das Urlaubsgeld gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Soweit es als Einmalbetrag ausgezahlt wird, muss die Besteuerung als sonstiger Bezug[1] erfolgen.mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 1 Lohnsteuer

1.1 Urlaubsentgelt Rz. 1 Das Urlaubsentgelt gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und ist zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums zu versteuern. Zuschläge für während des Urlaubs nicht geleistete Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind ebenfalls steuerpflichtig. Sie sind ausschließlich steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonn- und F...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2 Sozialversicherung

2.1 Urlaub/Urlaubsentgelt Rz. 4 Bezahlter Urlaub im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht. Eine bestehende Mitgliedschaft bzw. Versicherung endet weder noch wird sie unterbrochen. Das Urlaubsentgelt stellt sozialversicherungsrechtlich ein normales Arbeitsentgelt[1] im Sinne der Sozialversicherung dar. Es unterliegt da...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2 Urlaubsabgeltung

Rz. 5 Urlaubsabgeltungen sind beitragsrechtlich als Einmalzahlungen zu behandeln. 2.2.1 Beitragspflicht und Zuordnung Rz. 6 Einmalzahlungen sind in der Sozialversicherung nur dann beitragspflichtig, wenn sie auch tatsächlich ausgezahlt werden (sog. Zuflussprinzip). Der bloße Anspruch auf die Einmalzahlung reicht für die Beitragspflicht nicht aus. Die Einmalzahlung wird dem Kale...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.6 Maßgebender Beitragssatz

Rz. 11 Für die Einmalzahlung ist jeweils der Beitragssatz anzuwenden, welcher zum (ggf. letztlichen) Zeitpunkt der Zuordnung gilt.mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.3 Urlaubsgeld

Rz. 13 Sozialversicherungsrechtlich handelt es sich bei Urlaubsgeldern um Einmalzahlungen.mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 1.1 Urlaubsentgelt

Rz. 1 Das Urlaubsentgelt gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und ist zusammen mit dem übrigen Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums zu versteuern. Zuschläge für während des Urlaubs nicht geleistete Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind ebenfalls steuerpflichtig. Sie sind ausschließlich steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit gez...mehr