Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaub

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG § 19 Urlaub

1 Allgemeines Rz. 1 § 19 JArbSchG regelt den Urlaubsanspruch und die Urlaubsdauer der jugendlichen Beschäftigten teilweise in Abweichung von den allgemeinen, sich aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ergebenden Bestimmungen.[1] Zweck der abweichenden Regelungen durch eine dem Alter des Jugendlichen entsprechende Gestaltung der Urlaubsdauer ist zum einen die grundsätzlich erhöh...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 7 Sanktionen bei Verstößen

Rz. 18 Nach § 58 Abs. 1 Nr. 16 JArbSchG stellt ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß, entgegen der Pflicht aus § 19 Abs. 1 (Urlaubsanspruch), auch i.V.m. Abs. 2 Satz 1 oder Satz 2 (Dauer des Urlaubs) oder entgegen § 19 Abs. 3 Satz 2 (Nachgewährung bei Berufsschulbesuch während des Urlaubs) oder Abs. 4 Satz 2 (Urlaub im Bereich der Heimarbeit), Urlaub nicht oder nicht m...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 5 Berücksichtigung der Berufsschulferien (Abs. 3)

Rz. 13 Gem. § 19 Abs. 3 JArbSchG soll Berufsschülern der Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Wird der Urlaub nicht in den Berufsschulferien gegeben, ist für jeden Tag, an dem die Berufsschule besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren (§ 19 Abs. 3 Satz 2 JArbSchG). Rz. 14 § 19 Abs. 3 JArbSchG konkretisiert und modifiziert die allgemeinen Gewährungs...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 6.1 Art und Weise der Urlaubsgewährung

Rz. 16 Dem Jugendlichen ist (abgesehen von der Besonderheit der Berücksichtigungspflicht der Berufsschulferien) grundsätzlich wie dem Erwachsenen der Urlaub nach Maßgabe von § 7 BUrlG zu gewähren. Er hat insbesondere die durch die Rechtsprechung des EuGH und des BAG auferlegte Initiativlast zur Gewährung des Urlaubs zu beachten und durch die vorgegebenen Mitwirkungsobliegenh...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 6 Anwendung des BUrlG

Rz. 15 § 19 Abs. 4 Satz 1 JArbSchG ordnet die Geltung wesentlicher Teile des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) an. Anzuwenden sind § 3 Abs. 2 (Legaldefinition des Werktags), § 4 (Wartezeit), § 5 (Teilurlaub), § 6 (Ausschluss von Doppelansprüchen), § 7 (Art und Weise der Urlaubsgewährung, vgl. 6.1), § 8 (Verbot der Erwerbstätigkeit während des Urlaubs), § 9 (Erkrankung während de...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 6.2 Jugendliche Heimarbeiter

Rz. 17 Grundsätzlich hat der in Heimarbeit beschäftigte Jugendliche die urlaubsrechtlichen Ansprüche entsprechend § 12 BUrlG, soweit er zu den dort genannten Personenkreisen gehört.[1] Gem. § 19 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1 JArbSchG hat im Falle der Beschäftigung von Jugendlichen in Heimarbeit der Auftraggeber oder Zwischenmeister abweichend von § 12 Nr. 1 BUrlG den Jugendlichen...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 4 Urlaubsdauer (Abs. 2)

Rz. 8 Die Dauer des Urlaubs bemisst sich nach der am Alter des Anspruchsberechtigten orientierten Staffelung. Stichtag ist jeweils der 1.1. eines Kalenderjahres. Gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JArbSchG hat ein noch nicht 16 Jahre alter Anspruchsberechtigter einen Anspruch auf 30 Werktage Erholungsurlaub. § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JArbSchG ist entsprechend der Systematik (Orient...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 2 Anwendungsbereich

2.1 Räumliche Voraussetzungen Rz. 3 Entsprechend dem für das JArbSchG geltenden Territorialitätsprinzip finden die Regelungen des § 19 JArbSchG in der gesamten Bundesrepublik einschließlich der Beschäftigung durch ausländische Arbeitgeber in sich in Deutschland befindenden Zweigstellen Anwendung, ohne dass es auf die Nationalität oder Wohnsitze der Betroffenen ankäme.[1] 2.2 P...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 2.2 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 4 § 19 JArbSchG regelt den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub für Jugendliche. Nach § 2 Abs. 2 JArbSchG ist Jugendlicher, wer 15, jedoch noch nicht 18 Jahre alt ist. Nach der Stichtagsregelung in § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 JArbSchG ist für die Berechnung des Urlaubsanspruchs der Beginn des Kalenderjahres, d.h. der 1.1. eines Kalenderjahres maßgeblich. Mithin ist auch auf ...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 2.3 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 5 § 19 JArbSchG ist auf alle Beschäftigungen gem. § 1 Abs. 1 JArbSchG (Berufsausbildung, originäres Arbeitsverhältnis, Beschäftigung im Bereich der Heimarbeit sowie jeweils die genannten ähnlichen Rechtsverhältnisse) einschließlich des öffentlichen Dienstes anzuwenden. Einzige Ausnahme ist der Bereich Seeschifffahrt; hier gelten insoweit vorrangige Sondervorschriften für...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 3 Urlaubsanspruch (Abs. 1)

Rz. 7 § 19 Abs. 1 JArbSchG statuiert einen grundsätzlichen Urlaubsanspruch des Anspruchsberechtigten auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Anspruch ist gerichtet auf Freistellung des Berechtigten von allen Pflichten zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts.[1] Den Anspruch kann der grundsätzlich beschränkt geschäftsfähige Jugendliche (§ 106 BGB) aufgrund der partiell ...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 2.1 Räumliche Voraussetzungen

Rz. 3 Entsprechend dem für das JArbSchG geltenden Territorialitätsprinzip finden die Regelungen des § 19 JArbSchG in der gesamten Bundesrepublik einschließlich der Beschäftigung durch ausländische Arbeitgeber in sich in Deutschland befindenden Zweigstellen Anwendung, ohne dass es auf die Nationalität oder Wohnsitze der Betroffenen ankäme.[1]mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 19 JArbSchG regelt den Urlaubsanspruch und die Urlaubsdauer der jugendlichen Beschäftigten teilweise in Abweichung von den allgemeinen, sich aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ergebenden Bestimmungen.[1] Zweck der abweichenden Regelungen durch eine dem Alter des Jugendlichen entsprechende Gestaltung der Urlaubsdauer ist zum einen die grundsätzlich erhöhte Schutzbedü...mehr

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Lohnstundensatzkalkulation ... / Schritt 4: Lohn- und Gehaltskosten ermitteln

Als nächstes ermitteln Sie die jährlichen Lohn- und Gehaltskosten Ihrer Firma, einschließlich Weihnachtsgeld, Sozialkosten oder Zulagen (vgl. Tab. 5). Am einfachsten ist es, wenn Sie die Kosten aus der BWA des Vorjahres entnehmen und evtl. Tariflohnsteigerungen aufschlagen. Oder Sie sehen die Arbeitsverträge einsehen oder Sie können die Daten aus der Buchhaltung bzw. von Ihr...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2 Urlaub und Absonderung

2.1 Die Rechtsprechung für "Altfälle" Rz. 2 Nach Auffassung des für das Urlaubsrecht zuständigen 9. Senats des BAG und der weit überwiegenden Auffassung der Landesarbeitsgerichte ist § 9 BUrlG nicht auf den Fall anzuwenden, dass ein Arbeitnehmer während seines Erholungsurlaubs (ohne krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit) eine behördliche Absonderungsanordnung (Quarantäne) nac...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 3.2 Vor Antritt des Urlaubs

Rz. 5 Kommt es bereits vor Antritt des festgelegten Urlaubs zu einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der vorgesehene Urlaub verlegt wird, jedenfalls dann, wenn mit einer Gesundung bis zum vorgesehenen Urlaubsbeginn nicht gerechnet werden kann.[1] Erkrankt der Arbeitnehmer bereits vor Beginn des Urlaubs und dauert die Arbeitsunfäh...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.2.5 Absonderung vor Antritt des Urlaubs

Rz. 9 Wird eine Absonderung bereits vor Antritt des festgelegten Urlaubs behördlich oder per Rechtsverordnung angeordnet, kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der vorgesehene Urlaub insgesamt oder teilweise verlegt wird, jedenfalls dann, wenn mit einem Absonderungsende bis zum vorgesehenen Urlaubsbeginn nicht gerechnet werden kann. Dies entspricht der Rechtsprechung des BAG...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 3.3 Vor Festsetzung/Erteilung des Urlaubs

Rz. 6 Die Fallgestaltung, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, bevor der Arbeitgeber die ihm nach § 7 Abs. 1 BUrlG obliegende Verpflichtung der Festsetzung des Urlaubs erfüllt hat, fällt nicht unter § 9 BUrlG. Der Grundsatz, dass Urlaub und Krankheit einander ausschließen, weil während der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers keine Arbeitspflichten entstehen könn...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.2.4 Absonderung "während des Urlaubs"

Rz. 8 Der Arbeitgeber ist Schuldner des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers. Er hat den Urlaubszeitraum nach § 7 Abs. 1 BUrlG festzulegen.[1] Voraussetzung für die Nichtanrechnung der Tage der Absonderung ist, dass der Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt. § 59 IfSG setzt damit voraus, dass die Absonderung für den zuvor vom Arbeitgeber festgelegten Urlaubszeitraum bzw. e...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.2.6 Absonderung vor Festsetzung/Erteilung des Urlaubs

Rz. 10 Kommt es bereits vor Festsetzung des Urlaubs zu einer Absonderungspflicht kraft behördlicher Anordnung oder aufgrund einer Rechtsverordnung, ist dies kein Fall des § 59 Abs. 1 IfSG. Während der Absonderung können keine Arbeitspflichten des Arbeitnehmers entstehen, von denen er durch Urlaubsgewährung befreit werden könnte. Deshalb wird der Arbeitgeber von seiner Pflich...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 3.1 "Während" des Urlaubs

Rz. 4 Der Arbeitgeber ist Schuldner des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers. Er hat den Urlaubszeitraum nach § 7 Abs. 1 BUrlG festzulegen.[1] Voraussetzung für die Nichtanrechnung der Tage der Arbeitsunfähigkeit ist, dass der Arbeitnehmer "während" des Urlaubs erkrankt. § 9 BUrlG setzt damit voraus, dass die Arbeitsunfähigkeit in dem zuvor vom Arbeitgeber festgelegten Urlaubs...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 7 Kein Selbstbeurlaubungs-/Verlängerungsrecht

Rz. 14 Können einem Arbeitnehmer wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit während des erteilten Urlaubs die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht als Urlaub angerechnet werden, hat er gleichwohl kein Recht, den "neuen" Urlaubstermin, zu dem der Urlaub nachzugewähren ist, eigenmächtig zu bestimmen. Auch insoweit bleibt es bei dem Recht des Arbeitgebers, den Urlaub gem. § 7 Ab...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 8 Anspruch auf Nachgewährung

Rz. 15 Wegen der aufgrund der Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs nicht anzurechnenden Urlaubstage hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Nachgewährung. Dies gilt z.B. auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit während der vom Arbeitgeber angeordneten Betriebs- oder Werksferien eintritt. Insbesondere kann sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen, der Urlaub könne nur in den...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Grundsätzlich fallen alle urlaubsstörenden Ereignisse als Teil des persönlichen Lebensschicksals in den Risikobereich des einzelnen Arbeitnehmers.[1] Dies gilt z.B. auch dann, wenn die Möglichkeit selbstbestimmter Nutzung der Freizeit während des Urlaubs durch sozialversicherungsrechtliche Handlungsobliegenheiten eingeschränkt wird, die für den Bezug von Arbeitslosenge...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9 Erkrankung während des Urlaubs

1 Allgemeines Rz. 1 Grundsätzlich fallen alle urlaubsstörenden Ereignisse als Teil des persönlichen Lebensschicksals in den Risikobereich des einzelnen Arbeitnehmers.[1] Dies gilt z.B. auch dann, wenn die Möglichkeit selbstbestimmter Nutzung der Freizeit während des Urlaubs durch sozialversicherungsrechtliche Handlungsobliegenheiten eingeschränkt wird, die für den Bezug von A...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.4 Vorlagefrist

Rz. 13 Eine Frist zur Vorlage des ärztlichen Attests ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Regeln des Entgeltfortzahlungsrechts über die Anzeige- und Nachweispflichten[1] sind nicht entsprechend anwendbar.[2] Im Gegensatz zu § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG dient § 9 BUrlG nicht dem Zweck, dass der Arbeitgeber schnellstmöglich vom krankheitsbedingten Fernbleiben des Arbeitnehmers in...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 2 Arbeitsunfähigkeit/Erkrankung

Rz. 3 Voraussetzung für die Nichtanrechnung des Urlaubs ist, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt. Weder der Begriff der "Arbeitsunfähigkeit" noch der Begriff der "Krankheit" ist im BUrlG definiert. Eine Krankheit im Sinne des Gesetzes ist anzunehmen, wenn ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand vorliegt, der einer Heilbehandlung bedarf.[1] Der Begriff der Arb...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 4 Urlaubsbegriff

Rz. 7 Der Grundsatz des § 9 BUrlG gilt nur für den Urlaub im Sinne von § 1 BUrlG sowie für entsprechenden arbeitsvertraglichen oder tariflichen Urlaub. Er gilt auch, wenn der Erholungsurlaub während eines Betriebsurlaubs gewährt wird[1], nicht jedoch für unbezahlten Sonderurlaub (s. oben Rz. 2).[2] Ein Anspruch auf Nichtanrechnung der durch Arbeitsunfähigkeit verlorenen Sond...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 5 Verschulden nicht erforderlich

Rz. 8 Ob der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit verschuldet hat oder nicht, ist im Hinblick auf den Urlaub unerheblich.[1] Eine Anrechnung der entsprechenden Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Urlaub findet daher auch dann nicht statt, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit zu vertreten hat. Von Bedeutung ist die Frage des Verschuldens nur insoweit, als der Arbeitg...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.3 Notwendiger Inhalt des ärztlichen Attests

Rz. 11 Die ärztliche Bescheinigung muss einerseits die Dauer und die Lage der Krankheit enthalten; nach Auffassung des BAG muss sie darüber hinaus erkennen lassen, dass der (ausländische) Arzt zwischen einer bloßen Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden und damit eine den Begriffen des deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 9 Abdingbarkeit

Rz. 16 Von § 9 BUrlG kann durch Tarifvertrag, nicht aber durch individualvertragliche Vereinbarung, abgewichen werden, § 13 Abs. 1 BUrlG. Der gesetzliche Mindesturlaub nach § 3 BUrlG darf durch eine etwaige tarifliche Regelung aber nicht unterschritten werden.[1] Ein vertraglicher Verzicht des Arbeitnehmers auf einen Teil seines gesetzlichen oder tariflichen Urlaubs ist währ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.1 Grundsatz

Rz. 9 Voraussetzung für die Nichtanrechnung von Krankheitstagen auf den Jahresurlaub ist, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Zeugnis nachweist. Dieses Zeugnis muss jedoch kein amtsärztliches Zeugnis sein. Hinweis Im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG kann der Arbeitnehmer den Nachweis einer kran...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 3 Kein Selbstbeurlaubungs-/Verlängerungsrecht

Rz. 15 Können einem Arbeitnehmer wegen Absonderung während des erteilten Urlaubs die Tage der Absonderung nicht als Urlaub angerechnet werden, hat er gleichwohl kein Recht, den "neuen"Urlaubstermin, zu dem der Urlaub nachzugewähren ist, eigenmächtig zu bestimmen. Auch insoweit bleibt es bei dem Recht des Arbeitgebers, den Urlaub gem. § 7 Abs. 1 BUrlG zu gewähren. Der Arbeitn...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 5 Übertragung/Verfall/Erlöschen

Rz. 16 Bereits nach dem seit 1.4.2004 geltenden § 125 Abs. 3 SGB IX a. F. galt bei rückwirkender Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft die Regelung des § 7 Abs. 3 BUrlG auch für die Übertragung des Zusatzurlaubs aus dem vorangegangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei § 208 SGB IX seit 1.1.2018 unverändert. D. h., auch der Zusatzurlaub muss grundsätzlich im laufenden Kale...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 3 Koppelung an den Erholungsurlaub

Rz. 6 Bei dem Urlaub nach § 208 SGB IX handelt es sich um "Zusatz"-Urlaub. D. h., er kommt zu dem Erholungsurlaub hinzu und ist regelmäßig mit diesem zusammen zu gewähren. Ein Anspruch auf den vollen Zusatzurlaub besteht deshalb z.B. erst, wenn die für den regulären Erholungsurlaub maßgebliche 6-monatige Wartezeit erfüllt ist.[1] Da der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte, abg...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 4 Anspruch auf Nachgewährung

Rz. 16 Wegen der aufgrund der Absonderung/Quarantäne während des Urlaubs nicht anzurechnenden Urlaubstage hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Nachgewährung. Dies gilt z. B. auch dann, wenn die Absonderungszeit in die vom Arbeitgeber angeordneten Betriebs- oder Werksferien fällt. Insbesondere kann sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen, der Urlaub könne nur in den Betr...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 3 Maßgeblicher Zeitpunkt

3.1 "Während" des Urlaubs Rz. 4 Der Arbeitgeber ist Schuldner des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers. Er hat den Urlaubszeitraum nach § 7 Abs. 1 BUrlG festzulegen.[1] Voraussetzung für die Nichtanrechnung der Tage der Arbeitsunfähigkeit ist, dass der Arbeitnehmer "während" des Urlaubs erkrankt. § 9 BUrlG setzt damit voraus, dass die Arbeitsunfähigkeit in dem zuvor vom Arbeitg...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.2 Ausländisches Attest

Rz. 10 Einer von einem ausländischen Arzt im Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt im Allgemeinen der gleiche Beweiswert zu wie einer von einem deutschen Arzt ausgestellten Bescheinigung.mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6 Nachweis durch ärztliches Zeugnis

6.1 Grundsatz Rz. 9 Voraussetzung für die Nichtanrechnung von Krankheitstagen auf den Jahresurlaub ist, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Zeugnis nachweist. Dieses Zeugnis muss jedoch kein amtsärztliches Zeugnis sein. Hinweis Im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG kann der Arbeitnehmer den Nachwe...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1 Arbeitsplatzschutzgesetz

Rz. 3 Das ArbPlSchG vom 30.3.1957[1] regelt i. V. m. den Regelungen des BUrlG den Urlaub der Arbeitnehmer und der in Heimarbeit Beschäftigten, die zum Wehrdienst einberufen werden. Das ArbPlSchG enthält in seinen §§ 4 und 7 ArbPlSchG Bestimmungen über die Kürzung, Gewährung, Übertragung und Abgeltung des im Arbeitsverhältnis entstandenen Urlaubs sowie einen Hinweis auf den U...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.5 Nachweisfrist

Rz. 13 Nach der Begründung zum Änderungsantrag des Gesundheitsausschusses ist die Absonderung vom Arbeitnehmer "unverzüglich gegenüber dem Arbeitgeber anzuzeigen und nachzuweisen." Im Gesetz ist eine Nachweisfrist allerdings nicht vorgeschrieben. Die Regeln des Entgeltfortzahlungsrechts in § 5 Abs. 1 EFZG über die Anzeige- und Nachweispflichten sind nicht entsprechend anwend...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 4.3 Hinzurechnung zum Erholungsurlaub

Rz. 15 Der Zusatzurlaub wird getrennt vom Erholungsurlaub berechnet. Lediglich das Ergebnis wird dem Erholungsurlaub hinzugerechnet. D.h., der Zusatzurlaub verlängert die Dauer des Urlaubs, der dem Arbeitnehmer ohne Schwerbehinderung arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich zusteht (Gesamturlaub). Der Zusatzurlaub stockt nicht lediglich die Dauer des gesetzlichen Mindesturla...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.4 Nachweis der Absonderung

Rz. 12 Ein besonderer Nachweis der Absonderung durch den Arbeitnehmer ist in § 59 Abs. 1 IfSG nicht ausdrücklich vorgesehen. Will der Arbeitnehmer die Nichtanrechnung der Absonderungstage auf den Urlaub geltend machen, muss er die gesetzlichen Voraussetzungen aber dem Arbeitgeber gegenüber nachweisen. D. h., im Falle einer Absonderung durch behördliche Anordnung ist diese An...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.3 Urlaubsbegriff

Rz. 11 Die Nichtanrechnung der Absonderungstage auf den Jahresurlaub gilt zunächst nur für den gesetzlichen Mindesturlaub im Sinne von § 1 BUrlG. Soweit im Arbeits- oder Tarifvertrag nicht ausreichend zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und (tarif-)vertraglichem Urlaub differenziert wird, gilt die Nichtanrechnung auch für den entsprechenden arbeitsvertraglichen/tariflichen M...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Schwerbehinderte Menschen haben gem. § 208 SGB IX Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Günstigere landesrechtliche, tarifliche, betriebliche oder vertragliche Bestimmungen bleiben unberührt. Ziel des Zusatzurlaubs ist es, die aufgrund der Behinderung unter Umständen eingeschränkte oder gefährdete Arbeitskraft zu sichern und...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.2.1 Absonderung nach § 30 IfSG

Rz. 5 Voraussetzung für die Nichtanrechnung des Urlaubs ist, dass ein Beschäftigter während seines Urlaubs nach § 30 IfSG abgesondert wird. § 30 Abs. 1 IfSG regelt die behördliche Anordnung der Absonderung. Gemäß § 28 Abs. 3 i. V. m § 16 Abs. 6 IfSG wird die Absonderung (nur) auf Vorschlag des Gesundheitsamts von der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde, in der Re...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Festlegung des Urlaubszeitraums (und der vorbehaltlosen Zusage des Urlaubsentgelts) hat der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubs das nach § 7 Abs. 1 BUrlG Erforderliche getan (§ 243 Abs. 2 BGB). Nach gefestigter Rechtsprechung des BAG fallen deshalb alle danach eintretenden urlaubsstörenden Ereignisse entsprechend § 275 Abs. 1 BGB als Teil des persönlichen Leb...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.1 Die Rechtsprechung für "Altfälle"

Rz. 2 Nach Auffassung des für das Urlaubsrecht zuständigen 9. Senats des BAG und der weit überwiegenden Auffassung der Landesarbeitsgerichte ist § 9 BUrlG nicht auf den Fall anzuwenden, dass ein Arbeitnehmer während seines Erholungsurlaubs (ohne krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit) eine behördliche Absonderungsanordnung (Quarantäne) nach dem IfSG erhält, z. B. aufgrund ein...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.2 Die Neuregelung des § 59 Abs. 1 IfSG

Rz. 4 Nur wenige Tage nach dem Vorlagebeschluss des Neunten Senats des BAG vom 16.8.2022 hatten die Fraktionen der Ampelkoalition im Bundestag die Neuregelung des § 59 Abs. 1 IfSG eingebracht.[1] Danach werden die Tage einer Absonderung unter den in der Neuregelung genannten Voraussetzungen nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Dazu muss der Beschäftigte verpflichtet sein,...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.6 Absonderung/Quarantäne im Ausland

Rz. 14 Muss sich ein Arbeitnehmer während des Urlaubs im Ausland auf der Grundlage einer behördlichen Verfügung einer ausländischen Behörde oder einer ausländischen gesetzlichen Regelung absondern bzw. in Quarantäne begeben, gilt die Nichtanrechnungsregelung des § 59 Abs. 1 IfSG nicht. Der Wortlaut der Neuregelung ist eindeutig. Voraussetzung für die Nichtanrechnung ist eine...mehr