Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaub

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Urlaub: Übertragung und Ver... / 2.2.1 Verlängerter Übertragungszeitraum

Ist der Arbeitnehmer infolge Krankheit nicht in der Lage, seinen Urlaub bis zum Jahresende oder bis zum Ablauf des gesetzlich vorgesehenen Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres zu nehmen, so gilt nach der Rechtsprechung des EuGH ein verlängerter Übertragungszeitraum.[1] Das BAG hat mit Urteil vom 24.3.2009 als Reaktion auf die EuGH-Urteile aufgegeben, § 7 Abs. 3 BUrl... mehr

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Urlaub: Übertragung und Ver... / 2.2.2 Mitwirkungsobliegenheiten bei Langzeiterkrankungen

Die Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers verpflichtet diesen auch dazu, den Arbeitnehmer in die Lage zu versetzen, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen. Nur wenn der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat, verfällt der Urlaubsanspruch. Bei der Frage, ob diese Mitwirkungsobliegenheit auch greift, wenn der Mitarbeiter langzeiterkrankt ist, gil... mehr

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Urlaub: Übertragung und Ver... / 2 Urlaubsverfall und Mitwirkungsobliegenheit

Der Urlaub verfällt zum Ende des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraums nur, wenn der Arbeitgeber seine diesbezüglichen Hinweispflichten erfüllt hat: Er muss den betreffenden Mitarbeiter vor dem Verfall rechtzeitig konkret dazu auffordern, seinen Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen hat, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitr... mehr

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Urlaub: Übertragung und Ver... / 4 Verjährung von Urlaubsansprüchen

Grundsätzlich unterliegen alle Ansprüche einer Verjährung, somit auch der Urlaubsanspruch. Für ihn spielt die Verjährung bislang aber keinerlei Rolle: Weit vor Ablauf jeder gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfrist erlischt ein Urlaubsanspruch – entweder sofort mit Ende des Kalenderjahres, für den der Urlaubsanspruch entstanden war, oder mit Ablauf des 3-monatigen Übertragung... mehr

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Urlaub: Übertragung und Ver... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitnehmer müssen grundsätzlich bis zum Jahresende ihren Urlaub nehmen, ansonsten verfällt er. Eine Übertragung in das darauffolgende Jahr ist möglich, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Der Urlaubsverfall setzt jedoch voraus, dass der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist. F... mehr

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Urlaub: Übertragung und Ver... / 2.2.3 Auswirkungen auf tariflichen oder vertraglichen Mehrurlaub

Die neuen Entscheidungen des EuGH und des BAG zur Übertragung von Urlaub bei dauernder Arbeitsunfähigkeit betreffen nur den gesetzlichen Mindesturlaub nach dem BUrlG und die gesetzlichen Zusatzurlaube, die den Regeln des BUrlG folgen. Für Urlaub aus Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag gelten die neuen Regeln nur, wenn die Regeln des BUrlG auf den freiwilligen Zusatzurlaub für a... mehr

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Urlaub: Übertragung und Ver... / 2.2 Sonderkonstellation: Langzeiterkrankung

2.2.1 Verlängerter Übertragungszeitraum Ist der Arbeitnehmer infolge Krankheit nicht in der Lage, seinen Urlaub bis zum Jahresende oder bis zum Ablauf des gesetzlich vorgesehenen Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres zu nehmen, so gilt nach der Rechtsprechung des EuGH ein verlängerter Übertragungszeitraum.[1] Das BAG hat mit Urteil vom 24.3.2009 als Reaktion auf die E... mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 2 Abgrenzung zu anderen Freistellungen

2.1 Freistellung Der Begriff der Freistellung ist nicht gesetzlich definiert. Bei einer Freistellung wird der Arbeitnehmer – dauerhaft oder zeitweise, bezahlt oder unbezahlt – von seiner vertraglich festgelegten Arbeitspflicht entbunden. Im Arbeitsverhältnis existieren mehrere Möglichkeiten der Freistellung. Bei der Freistellung im weiteren Sinn werden auch gesetzlich vorgeseh... mehr

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Urlaub: Erteilung / 4 Wirkung der Festlegung

Sobald der Urlaub gewährt und damit erfüllt wurde, erlischt er.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Urlaub von sich aus beantragt hat oder ob der Arbeitgeber ihn einseitig festgelegt hat. Durch die Freistellungserklärung in einem Kündigungsschreiben kann ein Arbeitgeber allerdings nur dann wirksam Urlaub gewähren, wenn er dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergüt... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 3 Teilurlaub

Der volle Jahresurlaub entsteht erst nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten. Damit der Arbeitnehmer bei Nichterfüllen der Wartezeit nicht völlig leer ausgeht, sieht das Gesetz in verschiedenen Fällen die Gewährung von anteiligem Urlaub vor. Ein solcher Anspruch entsteht, bei Eintritt in der 2. Jahreshälfte, bei Ausscheiden vor Erfüllung der Wartezeit und bei Austritt in der 1.... mehr

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Urlaub: Erholungszweck und Abgrenzung zu anderen Freistellungen

Zusammenfassung Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz. Dieses Gesetz fußt allerdings auf einer Europäischen Richtlinie, die gerade in jüngerer Zeit über Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes erheblichen Einfluss auf das Verständnis des geset... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung

Zusammenfassung Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs vor, hat der Arbeitnehmer dem Grunde nach Anspruch auf den gesetzlichen Mindestanspruch. In der Praxis ergibt sich die konkre... mehr

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Urlaub: Erteilung

Zusammenfassung Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. In diesem Beitrag sind die Regelungen zur Erteilung des gesetzlichen Urlaubs erläutert. Das Bundesurlaubsgesetz räumt dem Arbeitnehmer zwar gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht ein. Es enthält aber keine näheren Regelungen darüber, auf welche W... mehr

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Urlaub: Übertragung und Verfall

Zusammenfassung Überblick Arbeitnehmer müssen grundsätzlich bis zum Jahresende ihren Urlaub nehmen, ansonsten verfällt er. Eine Übertragung in das darauffolgende Jahr ist möglich, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Der Urlaubsverfall setzt jedoch voraus, dass der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nach... mehr

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Urlaub: Erteilung / 7 Urlaubserteilung bei Kündigung

Mit dem Ausspruch einer Kündigung gehen regelmäßig besondere Probleme hinsichtlich der Urlaubsgewährung einher: Bereits erfolgte Urlaubsfestlegung Hat der Arbeitgeber den Urlaub bereits festgelegt und kommt es danach zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wird die Festlegung des Urlaubszeitpunkts nur hinfällig, wenn sie sich auf einen nach der Beendigung des Arbeitsverh... mehr

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Urlaub: Erteilung / 5 Widerruf

Widerruf durch den Arbeitgeber Ein einmal genehmigter Urlaub bindet den Arbeitgeber grundsätzlich. Die zeitliche Festlegung des Urlaubs kann nur einvernehmlich rückgängig gemacht werden. Auch bei Übernahme der Mehrkosten für den Arbeitnehmer und seiner Familie braucht sich der Arbeitnehmer hierauf nicht einzulassen. Eine Vereinbarung, welche den Arbeitnehmer verpflichtet, die... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 7 Doppelarbeitsverhältnisse

Ist der Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, so hat er grundsätzlich gegen jeden seiner Arbeitgeber den vollen seiner Arbeitszeit entsprechenden Urlaubsanspruch. Kann er die Arbeitsleistung in beiden Arbeitsverhältnissen ohne Störung des jeweils anderen Arbeitsverhältnisses erbringen (arbeitet er insbesondere zeitversetzt in mehreren Teilzeitarbeitsverhältniss... mehr

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Urlaub: Erteilung / Zusammenfassung

Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. In diesem Beitrag sind die Regelungen zur Erteilung des gesetzlichen Urlaubs erläutert. Das Bundesurlaubsgesetz räumt dem Arbeitnehmer zwar gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht ein. Es enthält aber keine näheren Regelungen darüber, auf welche Weise der Arbeit... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / Zusammenfassung

Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs vor, hat der Arbeitnehmer dem Grunde nach Anspruch auf den gesetzlichen Mindestanspruch. In der Praxis ergibt sich die konkrete Höhe des Url... mehr

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Urlaub: Erteilung / 2.1 Festlegung durch Arbeitgeber

Die zeitliche Festlegung des Urlaubs im Hinblick auf den Beginn und die Dauer ist Angelegenheit des Arbeitgebers. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 2 BUrlG, wonach Urlaub "zu gewähren" ist. Urlaubsgewährung bedeutet: Der Arbeitgeber macht dem Arbeitnehmer auf eine für diesen unmissverständliche Art und Weise erkennbar, dass und für welchen Zeitraum er ihn zum Zwecke der Erholung... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 6 Schwankende Arbeitszeit

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) enthält keinerlei Regelungen darüber, wie der Urlaub bei schwankenden Arbeitszeiten zu ermitteln ist. Die Antwort auf diese Fragen ist damit der Rechtswissenschaft und natürlich in erster Linie der Rechtsprechung überlassen. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich in Fällen unregelmäßiger Arbeitszeitverteilung, wenn diese mit einer individuelle... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.3 Tariflicher oder einzelvertraglicher Mehrurlaub

Tarifvertragliche Regelungen Viele Tarifverträge sehen Urlaubsregelungen vor, die hinsichtlich der Dauer des Erholungsurlaubs, seiner Berechnung oder auch hinsichtlich der Zahlung eines Urlaubsgeldes die im BUrlG enthaltenen Rechte der Arbeitnehmer ergänzen oder aufstocken. Die Tarifvertragsparteien haben von ihren Möglichkeiten sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht. Die tar... mehr

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Urlaub: Erteilung / 3 Zusammenhängende Gewährung

§ 7 Abs. 2 BUrlG bestimmt, dass Urlaub zusammenhängend zu gewähren und zu nehmen ist. Dieser Grundsatz gilt zunächst einmal nur für den Urlaub des jeweils laufenden Urlaubsjahres. Von dem Grundsatz der Unteilbarkeit des Erholungsurlaubs darf nach dem Gesetz nur dann abgewichen werden, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilu... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 6.5 Kurzarbeit

Leistet der Arbeitnehmer Kurzarbeit, so verlieren die in der Kurzarbeit anfallenden arbeitsfreien Tage nicht ihren Charakter als Werktage im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes. Sie können somit in die Berechnung des Urlaubsanspruchs einbezogen werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich der Arbeitnehmer bereits im Urlaub befindet. Der bereits angetretene Urlaub verlängert sich... mehr

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Urlaub: Erteilung / 2.2.2 Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer

Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, können gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG der Berücksichtigung der Urlaubswünsche des Arbeitnehmers entgegenstehen. In erster Linie ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Urlaubswünsche aller Arbeitnehmer wunschgemäß zu erfüllen. Allein weil mehrere Arbeitnehmer für denselben Zeitraum Urlaub... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 5.2 Erhöhung

Konsequent wäre, die neue Erkenntnis des EuGH und des BAG[1] auch umgekehrt umzusetzen. Ansprüche, die ein Arbeitnehmer in Teilzeit erworben hat – insbesondere übertragene Ansprüche aus Vorjahren – dürften dann bei Aufstockung des Arbeitszeitvolumens nicht mehr pro rata temporis aufgestockt werden, sondern müssten 1:1 im seinerzeit in Teilzeit erworbenen Umfang fortgeschrie... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 6.4 Unterschiedliche Anzahl der Stunden pro Arbeitstag

Viele Teilzeitbeschäftigte arbeiten an den verschiedenen Wochentagen eine unterschiedliche Stundenanzahl. Beantragen diese Beschäftigten grundsätzlich nur an den "langen" Tagen Urlaub, ergibt sich für den Arbeitgeber möglicherweise ein Nachteil. Grundsätzlich gilt auch in diesen Fällen: Urlaubsansprüche beziehen sich immer auf die Arbeitstage und nicht auf die Arbeitsstunden... mehr

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Urlaub: Erteilung / 1 Urlaubsantrag

Die Genehmigung von Urlaub setzt einen Antrag des Arbeitnehmers voraus. Im Hinblick auf dessen Form und Frist gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Ein Urlaubsantrag kann deshalb mündlich oder schriftlich erfolgen. Rein mündliche Urlaubsabsprachen zwischen Belegschaft und Vorgesetzten sind aber aus Beweisgründen nicht empfehlenswert. In vielen Unternehmen existieren deshalb f... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 5.3 Regelungen für vertraglichen Mehrurlaub

Zunächst einmal betrifft die oben dargestellte Rechtsprechung bei Änderung des Arbeitsvolumens nur den gesetzlichen Mindesturlaub des Bundesurlaubsgesetzes. Soweit aber darüber hinausgehende Urlaube keine Sonderregeln enthalten, wird auf diese Urlaubsansprüche die neue Erkenntnis nach allgemeiner Meinung genauso anzuwenden sein wie alle anderen Regelungen des gesetzlichen Ur... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 6.3 Rollierendes Freizeitsystem

Auch bei dem überwiegend im Einzelhandel praktizierten sog. rollierenden Freizeitsystem ist eine Umrechnung vorzunehmen.[1] Praxis-Beispiel Urlaubsberechnung im rollierenden Freizeitsystem Hat ein Arbeitnehmer mit einem Urlaubsanspruch von 38 Werktagen in einer 6-Tage-Woche im Rahmen eines rollierenden Freizeitsystems 26 Wochen an 5 Tagen, 21 Wochen an 4 Tagen und 5 Wochen an ... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 5 Wechsel des Arbeitsvolumens im Urlaubsjahr

5.1 Verringerung Umgang mit den neuen Urlaubsansprüchen Wird das Arbeitsvolumen geändert, so rechnen die Rechtsprechung und auch die weitaus herrschende Literaturmeinung den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers auf das neue Arbeitszeitvolumen in Relation zur Vollzeit um.[1] Die Umrechnung der im jeweils aktuellen Arbeitsverhältnis entstehenden Urlaubsansprüche wird auch künftig w... mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 2.2 Bezahlter Sonderurlaub

Im Fall einer persönlichen Arbeitsverhinderung hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung, wenn er unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleistung verhindert ist. Diese Freistellung wird häufig als Sonderurlaub bezeichnet. Nach § 616 BGB hat der Arbeitgeber in diesen Fällen das Entgelt fortz... mehr

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Urlaub: Erteilung / 9 Streitigkeiten

Ordentliches Klageverfahren Lehnt der Arbeitgeber die Erteilung des beantragten Urlaubs ohne zureichende Gründe ab, steht dem Arbeitnehmer kein Recht zur Selbstbeurteilung zu (s.o.). Der Arbeitnehmer muss vielmehr seinen Urlaubsanspruch gerichtlich geltend machen. Es steht ihm hierbei zunächst die Leistungsklage im ordentlichen Klageverfahren zur Verfügung. Der Zulässigkeit ... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 5.1 Verringerung

Umgang mit den neuen Urlaubsansprüchen Wird das Arbeitsvolumen geändert, so rechnen die Rechtsprechung und auch die weitaus herrschende Literaturmeinung den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers auf das neue Arbeitszeitvolumen in Relation zur Vollzeit um.[1] Die Umrechnung der im jeweils aktuellen Arbeitsverhältnis entstehenden Urlaubsansprüche wird auch künftig wie bislang erfor... mehr

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Urlaub: Erteilung / 2.2 Berücksichtigung von Arbeitnehmerwünschen

Der Arbeitnehmer ist bei der zeitlichen Bestimmung des Urlaubs keinesfalls der Willkür des Arbeitgebers ausgesetzt. § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG bestimmt vielmehr ausdrücklich, dass die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Zudem sind Arbeitnehmer frei darin, ihr Reiseziel zu wählen. Das gilt selbst dann, wenn es sich dabei um Risiko- oder Krisengebiete handelt. Allg... mehr

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Urlaub: Erteilung / 6 Schadensersatz bei unterbliebener Urlaubsgewährung

Soweit kein Sonderfall eintritt, etwa aufgrund der neuen Rechtsprechung des BAG zur Übertragung von Erholungsurlaub im Krankheitsfall oder aufgrund von speziellen tariflichen oder einzelvertraglichen Sonderregeln, verfällt nicht genommener Erholungsurlaub entweder mit dem Schluss des Kalenderjahres oder spätestens nach Auslaufen des Übertragungszeitraums. Gewährt hingegen der... mehr

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Urlaub: Übertragung und Ver... / 3 Verfall infolge Ausschlussfristen

Anwendbarkeit auf Urlaubsansprüche Tarifverträge enthalten oftmals Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen. Das BAG neigt schon in ständiger Rechtsprechung der Auffassung zu, dass der gesetzliche Mindesturlaub nicht von tariflichen (oder erst recht nicht von vertraglichen) Ausschlussklauseln erfasst wird.[1] In der rechtswissenschaftlichen Literatur ist das u... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 2.2 Kürzungsmöglichkeit durch Umrechnung nach § 3 BUrlG

Darüber hinaus sieht die Rechtsprechung vor, dass der Urlaub anteilig auch für Zeiten des unbezahlten Sonderurlaubs, der Kurzarbeit Null, der Altersteilzeit im Blockmodell oder wegen eines Sabbaticals gekürzt werden kann. Denn grundsätzlich gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage im Kalenderjahr. Die Vorschrift unterstellt eine an 6 Tagen der Kalen... mehr

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Urlaub: Erteilung / 2.2.1 Dringende betriebliche Gründe

Ausnahmsweise kann der Arbeitgeber den Urlaubswunsch des Arbeitnehmers unter Berufung auf entgegenstehende dringende betriebliche Belange ablehnen beziehungsweise eine sogenannte Urlaubssperre verhängen. Hinweis Urlaubssperre Eine Urlaubssperre ist das Verbot für einen einzelnen Arbeitnehmer, eine Abteilung oder die gesamte Belegschaft, in einem bestimmten Zeitraum Urlaub zu n... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren Grad der Behinderung (GdB) i. S. v. § 2 Abs. 2 SGB IX mindestens 50 beträgt. Sie haben gemäß § 208 SGB IX Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr, basierend auf einer 5-Tage-Woche; bei anderer Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche erhöht oder senkt sich der Anspruch entsprechend.[1] ... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 6.1 Schwankende Arbeitszeit über verschiedene Wochen

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist bei jeder abweichenden Verteilung der persönlichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers von der regelmäßigen Arbeitszeit die für ihn maßgebliche Zahl von Urlaubstagen durch Umrechnung zu ermitteln.[1] Ist die regelmäßige Arbeitszeit nicht gleichmäßig auf alle Kalenderwochen verteilt, so muss für die Verhältnismäßigkeitsrechnung auf den Zeit... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.1 Jugendliche

Jugendliche in einem Beschäftigungsverhältnis, das dem BUrlG unterliegt, haben Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage zum gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch. Der jährliche Mindesturlaub für Jugendliche beträgt gemäß § 19 Abs. 2 JArbSchG mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist, mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendli... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 1 Urlaubsdauer

Der für alle Arbeitnehmer geltende Mindesturlaub ist in § 3 BUrlG auf 24 Werktage für 6 Arbeitstage pro Woche festgelegt. Der Umfang des Erholungsurlaubs ist europäische Vorgabe aus Art. 7 Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie). Die Richtlinie gibt 4 Wochen Mindesturlaub vor, das deutsche Gesetz nennt das entsprechende Volumen in Werktagen. Schon aus diesem Grunde ist... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 6.2 Zeitweise Arbeit im Kalenderjahr

Arbeitet ein Arbeitnehmer nur zeitweise im Kalenderjahr nach der Maßgabe, dass er mehrere Monate des Jahres vollzeitbeschäftigt ist und die verbleibende Zeit nicht zu arbeiten hat, so ist eine wochenbezogene Umrechnung der Arbeitszeit nicht möglich, da nach der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht alle Wochen des Kalenderjahres gleich viele Arbeitstage enthalten. Zur Be... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 2 Urlaubskürzung

Der gesetzliche Mindesturlaub darf wegen Fehlzeiten während des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht gekürzt werden. Der Anspruch auf Erholungsurlaub setzt lediglich das Bestehen des Arbeitsverhältnisses voraus.[1] Bei Mutterschutz und Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit darf also kein anteiliger Abzug von Urlaubstagen erfolgen. Praxis-Tipp Kürzungsregelungen für vertragl... mehr

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Urlaub: Erteilung / 2 Urlaubsgewährung

2.1 Festlegung durch Arbeitgeber Die zeitliche Festlegung des Urlaubs im Hinblick auf den Beginn und die Dauer ist Angelegenheit des Arbeitgebers. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 2 BUrlG, wonach Urlaub "zu gewähren" ist. Urlaubsgewährung bedeutet: Der Arbeitgeber macht dem Arbeitnehmer auf eine für diesen unmissverständliche Art und Weise erkennbar, dass und für welchen Zeitrau... mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 2.1 Freistellung

Der Begriff der Freistellung ist nicht gesetzlich definiert. Bei einer Freistellung wird der Arbeitnehmer – dauerhaft oder zeitweise, bezahlt oder unbezahlt – von seiner vertraglich festgelegten Arbeitspflicht entbunden. Im Arbeitsverhältnis existieren mehrere Möglichkeiten der Freistellung. Bei der Freistellung im weiteren Sinn werden auch gesetzlich vorgesehene Tatbestände ... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 2.1 Kürzungsmöglichkeit aufgrund gesetzlicher Regelung

Gesetzlich gestattet ist dagegen eine anteilige Kürzung für jeden vollen Kalendermonat in folgenden Fällen: Elternzeit Pflegezeit Wehrdienst mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2 Gesetzlicher Mehrurlaub für bestimmte Personengruppen

1.2.1 Jugendliche Jugendliche in einem Beschäftigungsverhältnis, das dem BUrlG unterliegt, haben Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage zum gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch. Der jährliche Mindesturlaub für Jugendliche beträgt gemäß § 19 Abs. 2 JArbSchG mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist, mindestens 27 Werktage, ... mehr

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Urlaub: Erteilung / 8 Verzicht auf den Urlaubsanspruch

Der Arbeitnehmer kann im Regelfall weder wirksam auf den Urlaubsanspruch noch auf den im Falle der Beendigung ggf. greifenden gesetzlichen Abgeltungsanspruch verzichten, wenn in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht außer Streit steht, dass noch Urlaubsansprüche offen sind.[1] Rechtsunwirksam ist auch der Verzicht auf den Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungsanspruch, wenn dieser... mehr