Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaub

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Urlaub: Urlaubsgeld / 5 Urlaubsgeld und Mindestlohn

Urlaubsgeld kann auch als laufendes Entgelt ausgezahlt und als Folge auf den Mindestlohn angerechnet werden. Jahressonderzahlungen, die vorbehaltlos und unwiderruflich in jedem Kalendermonat zu 1/12 geleistet werden, sind mindestlohnwirksam.[1] Dem Arbeitgeber ist es allerdings nicht gestattet, eine seinen Mitarbeitern bislang zustehende jährliche Einmalzahlung wie Urlaubs- o...mehr

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Urlaub: Urlaubsgeld / 2 Grundsätze für den Anspruch auf Urlaubsgeld

Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht. Ein Anspruch ist nur dann gegeben, wenn er besonders vereinbart wurde. Dies kann im Einzelvertrag oder in kollektivvertraglichen Regelungen festgelegt werden. Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Urlaubsgeld aufgrund betrieblicher Übung entstehen. Im Rahmen einer betrieblichen Übung kann sich ein Arbeitnehmer nach eine...mehr

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Urlaub: Urlaubsgeld / 7 Urlaubsgeld nach einer Kündigung

Ob der Arbeitgeber Urlaubsgeld auch bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses noch zahlen muss oder ob der ausscheidende Mitarbeiter sogar verpflichtet sein kann, ein bereits gezahltes Urlaubsgeld zurückzuzahlen, hängt davon ab, welchen Entgeltcharakter die Sonderleistung hat: Urlaubsgeld als Entgelt: Ist das Urlaubsgeld ein zusätzliches Gehalt, dient die Zahlung als Gegen...mehr

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Urlaub: Urlaubsgeld / 2.1 Verhinderung und Wegfall des Anspruchs

Arbeitgeber, die von vornherein verhindern möchten, dass für Mitarbeiter ein Anspruch auf Urlaubsgeld entsteht, sollten die Zahlung nicht vertraglich festlegen, sondern jeweils mit einer freiwilligen Zusage verbinden. Diese kann z. B. durch ein persönliches Schreiben an alle Mitarbeiter erfolgen. Der Arbeitgeber muss in dem Schreiben ausdrücklich darauf hinweisen, dass es si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bezahlter Sonderurlaub / Zusammenfassung

Begriff Bezahlter Sonderurlaub ist neben dem Erholungsurlaub eine weitere Abweichung von der Grundregel "ohne Arbeit kein Geld". Es handelt sich dabei aber nicht um einen Unterfall des Urlaubs nach dem BUrlG. Vielmehr soll Beschäftigten mit einem Sonderurlaub die Möglichkeit gegeben werden, besondere persönliche Anlässe zu begehen oder einschneidende persönliche Ereignisse z...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 4 Erstattung von überzahltem Urlaub

Hinsichtlich zu viel gewährten Urlaubs gilt das Rückforderungsverbot des § 5 Abs. 3 BUrlG. Dieser Fall wird z. B. dann praktisch relevant, wenn der Arbeitnehmer im 1. Halbjahr erhebliche Teile seines Jahresurlaubs nimmt und erst danach das Arbeitsverhältnis noch im 1. Kalenderhalbjahr beendet. Das für den zu viel gewährten Urlaub gezahlte Urlaubsentgelt kann nach der zitiert...mehr

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Urlaub: Teilurlaub

Zusammenfassung Überblick Der volle Jahresurlaub entsteht erst nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten. Damit der Arbeitnehmer bei Nichterfüllen der Wartezeit nicht völlig leer ausgeht, sieht das Gesetz in verschiedenen Fällen die Gewährung des anteiligen Urlaubs vor. Ein solcher Teilurlaubsanspruch entsteht, bei Eintritt in der 2. Jahreshälfte, bei Ausscheiden vor Erfüllung de...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 3 Übertragung von Teilurlaub

Der sich errechnende Teilurlaubsanspruch ist auf Wunsch des Arbeitnehmers auf das folgende Urlaubsjahr zu übertragen.[1] Die Übertragung muss grundsätzlich explizit und noch im Urlaubsjahr verlangt werden. Dafür reicht jede Handlung des Arbeitnehmers aus, mit der er für den Arbeitgeber deutlich macht, den Teilurlaub erst im nächsten Jahr nehmen zu wollen. Es reicht hingegen n...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / Zusammenfassung

Überblick Der volle Jahresurlaub entsteht erst nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten. Damit der Arbeitnehmer bei Nichterfüllen der Wartezeit nicht völlig leer ausgeht, sieht das Gesetz in verschiedenen Fällen die Gewährung des anteiligen Urlaubs vor. Ein solcher Teilurlaubsanspruch entsteht, bei Eintritt in der 2. Jahreshälfte, bei Ausscheiden vor Erfüllung der Wartezeit und...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 2 Berechnung des Teilurlaubs

Für alle Fallgestaltungen des Teilurlaubsanspruchs in § 5 Abs. 1 BUrlG gelten die folgenden Regeln zur Berechnung: Angefangene Monate begründen keinen Anspruch auf einen Teilurlaub. Endet ein Monat mit einem Sonn- oder Feiertag oder einem Tag, an dem für den Arbeitnehmer bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen keine Arbeitspflicht bestanden hätte, so ist...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 1 Fallgruppen und Entstehungszeitpunkt des Teilurlaubs

§ 4 BUrlG setzt für einen Anspruch auf Vollurlaub die Erfüllung der 6-monatigen Wartezeit voraus. Für Kalenderjahre, in denen die Wartezeit des Arbeitnehmers nicht erfüllt ist, sieht § 5 BUrlG 3 Fälle vor, in denen ein anteiliger Urlaub in Höhe von 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat entsteht. Einen "echten" Teilurlaub regeln dabei jedoch nur die Buchstaben a und b. Infograp...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 1.1 Eintritt in der 2. Jahreshälfte

Zunächst entsteht ein Teilurlaubsanspruch, wenn der Arbeitnehmer erst in der 2. Jahreshälfte in das Arbeitsverhältnis eintritt und somit die Wartezeit in diesem Urlaubsjahr nicht mehr erfüllen kann.[1] Der Arbeitnehmer erwirbt in diesem Fall lediglich einen Teilurlaubsanspruch. Als Eintritt in der 2. Jahreshälfte gilt auch der Eintritt zum 1.7. eines Jahres. Während der Anspr...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 1.3 Austritt in der 1. Jahreshälfte

Schließlich gilt das Anteilsprinzip, wenn der Arbeitnehmer trotz erfüllter Wartezeit in der 1. Hälfte des Kalenderjahres ausscheidet.[1] Praxis-Beispiel Ausscheiden in der 1. Jahreshälfte Ein Arbeitnehmer ist seit mehreren Jahren bei demselben Arbeitgeber beschäftigt. Genau zum Ablauf des 30.6. scheidet er schließlich aus dem Arbeitsverhältnis aus. In diesem Fall ist zwar die W...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 5 Unterbrechungen der Wartezeit

Lediglich Teilurlaube erwirbt ein Arbeitnehmer auch dann, wenn er im 1. Halbjahr ein Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber beendet und im 2. Halbjahr mit demselben Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis eingeht. Für jedes Arbeitsverhältnis ist der Urlaubsanspruch dann je getrennt zu ermitteln. Eine Ausnahme sieht das BAG, wenn das weitere Arbeitsverhältnis nur für kurze Z...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 1.2 Ausscheiden vor Erfüllung der Wartezeit

§ 5 Abs. 1 Buchst. b BUrlG greift den Fall auf, dass ein Arbeitnehmer, der wegen Eintritts in das Arbeitsverhältnis während der ersten Jahreshälfte im laufenden Kalenderjahr noch einen Vollurlaubsanspruch hätte erwerben können, doch noch vor Erfüllung der Wartezeit wieder ausscheidet (z. B. Kündigung während der Probezeit nach Ablauf von 3 Monaten). In diesem Fall entsteht d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Urlaub: Teilurlaub / 6 Tarifliche Regelung zum gesetzlichen Teilurlaub

§ 13 BUrlG gestattet grundsätzlich tarifliche Regelungen des in § 5 BUrlG geregelten Teilurlaubs, auch zum Nachteil der Arbeitnehmer.[1] So können Ansprüche auf Teilurlaub tariflich modifiziert werden. Es kann also eine andere Regelung der Teilurlaubsansprüche gefunden werden, die keinen vollen Urlaubstag ergeben. Grundsätzlich kann also generell eine Abrundung genauso wie ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (ordentliche) von... / 8.1 Was heißt "Zugang"?

Da es sich bei einer Kündigung um eine empfangsbedürftige einseitige Willenserklärung des Mieters oder Vermieters handelt, kann sie ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn sie dem Vertragsgegner auch zugeht. Nach der Bestimmung des § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, in dessen Abwesenheit dann wirksam, wenn sie ihm zug...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (ordentliche) von... / 1.2.4 Fehlende Vollmacht

Ist der Kündigung keine Originalvollmacht beigefügt, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Mieter kann sie deshalb nur unverzüglich zurückweisen. Das fehlende Vollmachtsexemplar hat überhaupt keine Konsequenzen, wenn der Mieter die Kündigung wegen des Vollmachtmangels nicht nach § 174 BGB zurückweist. Besonderheiten bei gesetzlicher Vertretung Der gesetzliche ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Interne Kommunikation gesta... / 6.3 Digitale Tools

Die digitale Transformation verändert nicht nur Arbeitsprozesse, sondern auch Kommunikationsroutinen. Für HR bietet sie die Chance, wiederkehrende Kommunikation effizienter, konsistenter und anpassungsfähiger zu gestalten – ohne dabei an Nähe oder Qualität zu verlieren. Digitale Tools wie KI-gestützte Anwendungen, Templates oder Chatbots eröffnen neue Gestaltungsspielräume, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Prozessmanagement im HR-Ber... / 4.4.6 Overprocessing

Diese Verschwendungskategorie ist der Klassiker in allen administrativen Prozessen. Hier fällt jedes überflüssige Formular auf, jede Excel-Tabelle, die nicht sinnvoll genutzt wird, jede Auswertung, die niemand liest. Sehr häufig finden wir auch ein Übermaß an Kontrolle: Zur Vermeidung von Fehlern wird jeder Abrechnungsvorgang dreimal geprüft. Zu viel Kontrolle ist Overprocess...mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 2.3 Folgeänderungen bei dynamisch ausgestalteten Entgeltbestandteilen

Es erhöhen sich die Bemessungsgrundlage für die Lohnzuschläge nach § 1 Abs. 2 des Tarifvertrages über die Lohnzuschläge gemäß § 29 MTL II (TVZ zum MTL) vom 9. Oktober 1963, die Vergütungsgruppenzulagen (Besitzstandszulagen) nach § 9 TVÜ-Länder und die kinderbezogenen Entgeltbestandteile (Besitzstandszulagen) nach § 11 TVÜ-Länder ab dem 1.4.2026 um 2,82 Prozent ab dem 1.3.2027 um ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Organisation von HR / 2.1 Aufgaben der HR-Organisation

Die HR-Organisation kann eine Vielzahl von Aufgaben wahrnehmen. Die HR-Aufgaben werden im unternehmerischen Sprachgebrauch auch als HR-Dienstleistung, HR-Aufgabe oder HR-Produkt im HR-Produktportfolio bezeichnet. Die Aufgaben zielen darauf ab, durch passende Initiativen die Menschen im Unternehmen für ihre Aufgaben zu befähigen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, über ein...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifeinigung für die Besch... / 4 Neue Definition der Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Die bisherige Überstundendefinition (bis 30. Juni 2026): Bereits bisher enthält § 7 Abs. 8 TV-L eine gegenüber der grundsätzlichen Begriffsbestimmung der Überstunde in § 7 Abs. 7 TV-L eigenständige Definition für Überstunden im Falle der Festlegung eines Arbeitszeitkorridors, im Falle der Einführung einer täglichen Rahmenzeit sowie im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbei...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Personalplanung: Aufgaben u... / 4 Personaleinsatzplanung

Flexibel auf Veränderungen im Personalbestand reagieren Ein Personaleinsatzplan (PEP) ist ein strategisch-langfristiger Plan, der die Verteilung von Personalressourcen auf Abteilungen, Projekte oder Aufgaben im Unternehmen im Voraus plant. Er ist dabei auf die optimale Zuordnung von Personal in Bezug auf Fähigkeiten, Verfügbarkeit und Bedarf ausgerichtet. Ziel der Personaleins...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 7.1 Optimierung von Verhältnissen

Aufbauend auf Gefährdungsanalysen, oft in Form von Begehungen und Befragungen, geht es darum, das Arbeitsumfeld, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Maßnahmen setzen oft an der jeweiligen Tätigkeit und dem Arbeitsplatz an, wie: Aufwendungen für eine ergonomische Einrichtung der Arbeitsplätze sowie hochwertige Arbeitsmittel, Verbesserungen am Raumklima (Be...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.6 Unterschied zur wesentlichen Behinderung i. S. d. § 99 SGB IX

Rz. 21 Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 Menschen mit Behinderungen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2, die für die Dauer von mindestens 6 Monaten wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die betreffende Person mu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 4 Rückabwicklung des Beschäftigungsverhältnisses

Mit rechtskräftigem Obsiegen des Arbeitnehmers im Kündigungsrechtsstreit steht fest, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich ununterbrochen und unverändert fortbestanden hat. Wurde er zwischenzeitlich weiterbeschäftigt, geschah das rückblickend durchgängig auf der Grundlage des Arbeitsvertrags. Für Ausfallzeiten wegen Urlaubs oder Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer Anspru...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.7.1 Ergebnisgenauigkeit

Aus Sicht des Mandanten bemisst sich der Wert einer Planung auch an einer gewissen Ergebnisgenauigkeit, das heißt wie nahe im Nachhinein die Ergebnisse an der Realität liegen. Die Qualität einer Planung lässt sich i. d. R. nur sehr bedingt daran messen, ob der hochgerechnete Wert nach zehn Jahren um 5 %, um 15 % oder gar um 50 % von der damaligen Prognose abweicht. Auch wenn ...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.5.2 Darstellung der bestehenden Altersvorsorge-Situation

Die Grundlagenberatung ist das Fundament jeder vernünftigen strategischen und danach auch konkreten Beratung. Die Bestandsaufnahme der bestehenden Altersvorsorge ermöglicht den Einstieg in eine objektive Situationsanalyse. Dies geschieht üblicherweise anhand folgender Schritte: Die Quantifizierung der Ausgabenseite Ermittlung des gewünschten Lebensstandards im Alter als konkre...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2 Umrechnung auf Kalendertage

Rz. 30 Da der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf den Kalendertag bezogen ist, ist der durchschnittliche Verdienst pro Kalendertag zu ermitteln. Dazu ist das Gesamt-Nettoeinkommen im Referenzzeitraum durch die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kalendertage im Referenzzeitraum zu dividieren. Dabei wird der Kalendermonat mit 30 Tagen berechnet (§ 191 BGB). Allerdings ist der ...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 1.6 Benötigte Ressourcen

Jedes Beratungsfeld braucht grundsätzlich zwei Ressourcen. Das sind zum einen die personellen und zum anderen die technischen Ressourcen. Personelle Ressourcen Alle Beratungsthemen, die der Kanzleiinhaber als höchstpersönliches Thema von A bis Z begreift und an sich bindet, werden langfristig nicht ausgebaut werden können, weil die Kanzleiinhaber immer einen zeitlichen Flasche...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 6 Zulässige Abweichungen von § 4 BUrlG

Rz. 33 Die Dauer der Wartezeit kann einzelvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung nicht verlängert werden, andernfalls würde sie gegen § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG verstoßen. Eine Verkürzung zugunsten des Arbeitnehmers ist hingegen zulässig. Da die Vorschriften aber nur für den gesetzlichen Urlaub gelten, kann ein darüber hinausgehender vereinbarter Urlaub – sofern nicht durc...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 5.1 Urlaubsanspruch im Jahr der erfüllten Wartezeit

Rz. 30 Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub ab dem Zeitpunkt, in dem die Wartezeit erfüllt ist, also auch noch für das laufende Kalenderjahr – es sei denn, er hat schon bei einem vorherigen Arbeitgeber Urlaub erhalten. Beispiel Der Arbeitnehmer tritt am 15.5. des Jahres in ein neues Arbeitsverhältnis ein; am 16.11. des Jahres verlangt ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 3.1 Grundlagen

Rz. 21 Im Gegensatz zu anderen arbeitsrechtlichen Schutzgesetzen gilt das BUrlG auch für arbeitnehmerähnliche Personen, indem sie in § 2 Satz 2 1. Alt BUrlG in den persönlichen Geltungsbereich miteinbezogen werden. Unklar ist allerdings, ob die im Hinblick auf verschiedene Entscheidungen des EuGH erfolgten Korrekturen der Auslegung des Urlaubsrechts wie der Vererblichkeit vo...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 4.2.1 Unbeachtliche Umstände

Rz. 20 Ob eine tatsächliche Beschäftigung erfolgt, ist gleichgültig. Ohne Bedeutung für die Erfüllung der Wartezeit sind daher Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, Zeiten des Mutterschutzes, Elternzeit: Auch wenn die Elternzeit noch in der Wartezeit beginnt und der Arbeitgeber den Urlaub deshalb nach § 17 Abs. 1 BEEG kürzt, ist die Wartezeit nach 6 Monaten erfüllt, Zeiten des Ruhens d...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.6 Gesetzliche Vertreter juristischer Personen

Rz. 19 Die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen gelten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG nicht als Arbeitnehmer i.S.d. ArbGG; damit ist aber noch keine Aussage darüber gemacht, ob sie materiell-rechtlich Arbeitnehmer[1] oder arbeitnehmerähnliche Selbstständige sein können und aus diesem Grund in den persönlichen Geltungsbereich des BUrlG fallen. Für Gesellschafter-Geschäf...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 2.5 Wartezeit und Betriebsferien

Rz. 10 Ordnet der Arbeitgeber – ggf. mit Zustimmung des Betriebsrats – Betriebsferien an, so stellen sich hinsichtlich der Arbeitnehmer, die die Wartezeit noch nicht erfüllt haben, u. U. Sonderprobleme, weil hier ein Urlaubsanspruch noch nicht besteht, sofern sie in der ersten Hälfte des Kalenderjahrs eingetreten sind und in einem Dauerarbeitsverhältnis stehen.[1] Es besteht...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.3 Beweislast im Rechtsstreit, Zuständigkeit

Rz. 13 Beruft sich ein selbstständiger Dienstnehmer darauf, er sei in Wirklichkeit Arbeitnehmer, so kann er dies von den Arbeitsgerichten in einer sog. Statusklage geltend machen. Für die Umstände, die die Arbeitnehmereigenschaft belegen sollen, trägt er die Beweislast. Er kann die Arbeitnehmereigenschaft auch inzident im Rahmen einer Klage auf Gewährung von Urlaub prüfen la...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 2 BUrlG regelt den persönlichen Geltungsbereich des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG), indem er definiert, wer Arbeitnehmer i.S.d. BUrlG ist und daher einen Urlaubsanspruch nach § 1 BUrlG hat. Als Arbeitnehmer i.S.d. BUrlG gelten Arbeitnehmer i.S.d. arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs, die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten und daneben auch die arbeitnehmerähnlichen...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 2.1 Rechtscharakter der Wartezeit

Rz. 3 Die Wartezeit verhindert das Entstehen eines vollen Urlaubsanspruchs nach § 3 BUrlG in den ersten 6 Monaten – dieser Anspruch wird nicht etwa aufgeschoben, sondern er existiert nicht; stattdessen hat der Arbeitnehmer aber unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 BUrlG einen Teilurlaubsanspruch. Rz. 4 Soweit andere Auffassungen hierzu vertreten werden, nach denen der Url...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 4.3 Das Ende der Wartezeit

Rz. 25 Das Ende der Wartezeit richtet sich nach § 188 BGB, wobei wiederum danach zu differenzieren ist, ob für den Beginn der Frist der erste Tag des Arbeitsverhältnisses mitzählt oder nicht. § 193 BGB findet auf die Berechnung der Wartezeit keine Anwendung. Der Zeitraum von 6 Monaten verlängert sich deshalb nicht, wenn sein letzter Tag auf einen Sonntag, einen allgemeinen F...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.2 Sozial motivierte Tätigkeiten

Rz. 15 Freiwillige nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten, sind keine Arbeitnehmer, aber nach § 13 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten haben sie einen Urlaubsanspruch nach den Regelungen des BUrlG. Dasselbe gilt für Entwicklungshelfer nach § 4 Nr. 4 EntwHelferG. Nach § 13 Abs. 2 BFDG haben Me...mehr

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Mindestlohn: Höhe des Minde... / 3.1 Keine Anrechenbarkeit

Auf den gesetzlichen Mindestlohn sind nicht anrechenbar: Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung und sonstige vermögenswirksame Leistungen.[1] Nachtzuschläge[2] Nachtzuschläge sind grundsätzlich nicht anrechenbar, weil der Gesetzgeber für die Zahlung von Nachtzuschlägen in § 6 Abs. 5 ArbZG eine gesonderte Rechtsgrundlage geschaffen hat.[3] Aus dieser lässt sich entnehmen, d...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.5 Wiedereingliederungsverhältnis

Rz. 18 Ein Wiedereingliederungsverhältnis nach § 74 SGB V ist kein Arbeitsverhältnis – denn der Arbeitnehmer kann aufgrund seiner Erkrankung seine Arbeitspflicht gerade nicht erfüllen. Daher kann er auch nicht von der Arbeitspflicht befreit werden, was die Voraussetzung für eine Urlaubserteilung ist. Auf der Grundlage der stufenweisen Wiedereingliederung entstehen daher kein...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 4.1 Ausländische Arbeitnehmer deutscher Arbeitgeber

Rz. 28 Beschäftigt ein Arbeitgeber, dessen Sitz sich in Deutschland befindet, einen ausländischen Arbeitnehmer, so ist im Ergebnis das deutsche Urlaubsrecht anzuwenden. Zwar ist es denkbar, dass nach Art. 3 der VO (EG) 593/2008 (Rom I VO) ein inländischer Arbeitgeber mit einem ausländischen Arbeitnehmer das Urlaubsrecht des Herkunftslandes des Arbeitnehmers vereinbart. Bei ei...mehr

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Mindestlohn: Haftung des Au... / 2 Umfang der Bürgenhaftung

Der Auftraggeber haftet nur auf das Nettoentgelt des Arbeitnehmers. Das ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut von § 13 i. V. m. § 14 Satz 2 AentG (also abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen). Die Haftung ist beschränkt auf den gesetzlichen Mindestlohn. Für darüber hinausgehende Lohnansprüche besteht keine Haftung. Der Mindestlohn ist nur für die Zeiten der Erb...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.2 Anspruchsinhalt

Rz. 124 Der Anspruch des Mieters bezieht sich auf die (Wieder-)Herstellung der vermieteten Sache zum vertragsgemäßen Gebrauch. Gefordert ist ein Handeln des Vermieters, das über §§ 887, 888 ZPO vollstreckungsmäßig durchzusetzen ist, wie z. B. die Verpflichtung des Vermieters zur Teppicherneuerung (LG Lüneburg, Beschluss v. 22.9.2014, 6 T 88/14, ZMR 2015, 318) oder bei vom Mi...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 4.2.2 Unterbrechungen der Wartezeit

Rz. 21 Von Bedeutung für die Wartezeit sind hingegen rechtliche Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Wartezeit. Diese führen grundsätzlich dazu, dass die Wartezeit im Fall eines erneuten Arbeitsverhältnisses zwischen denselben Parteien wiederum vollständig zurückgelegt werden muss. Warum das Arbeitsverhältnis unterbrochen wurde, ist dabei zunächst gleichgült...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.2.3 Sonstige Dienstleistungen

Rz. 11 Für Zeitungsausträger [1] und Sargträger [2] hat das BAG jeweils darauf hingewiesen, dass bei einfachen Tätigkeiten dem Arbeitnehmer regelmäßig kein eigener nennenswerter Entscheidungsspielraum für die Gestaltung der Tätigkeit verbleibe, sodass sich daraus regelmäßig die Arbeitnehmereigenschaft ableiten lasse. Auch Familienhelferinnen nach § 31 SGB VIII sind regelmäßig ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.3 Berufsausbildung und Berufsbildung

Rz. 16 Auszubildende gelten als Arbeitnehmer i.S.d. § 2 BUrlG. In anderen Berufsbildungsverhältnissen (Umschulung, Fortbildung, Berufsausbildungsvorbereitung wie z.B. Berufspraktikanten, Volontäre[1]) i.S.d. § 26 BBiG ergibt sich ein Urlaubsanspruch über § 26 BBiG i.V.m. § 10 Abs. 2 BBiG, der darauf verweist, dass auch auf die sonstigen Berufsbildungsverhältnisse die arbeits...mehr