Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflegeheim

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ist der Stpfl selbst wegen einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit oder erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (vgl §§ 14, 15, 45a SGB XI) in einem Pflegeheim oder einem Altenpflegeheim untergebracht, sind die Aufwendungen für die Heimunterbringung > Krankheitskosten und im Rahmen von § 33 EStG (> Rz 4) als > Außergewöhnliche Belastunge...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Kinder als Arbeitnehmer der Eltern

Rz. 110 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auch im Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern hat die FinVerw darauf zu achten, dass nicht durch vertragliche Gestaltungen – die wegen des zwischen nahen Angehörigen womöglich fehlenden Interessengegensatzes ohne realen arbeitsrechtlichen Hintergrund sind – und besonders durch Zuwendungen an die Kinder das > Einkommen der Eltern steuerwirk...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Aufwendungen für die Lebensführung

Rz. 97 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Bei den einzelnen Einkunftsarten, zB bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, dürfen die für den Haushalt des Stpfl und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG). Dazu gehören auch die Aufwendungen für die > Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellscha...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kosovo

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Kosovo (Hauptstadt: Pristina; Amtssprachen: Albanisch und Serbisch) ist ein Binnenstaat in Südosteuropa mit Grenzen zu > Serbien im Norden und Osten, > Nordmazedonien im Süden sowie > Albanien und > Montenegro im Westen. Der völkerrechtliche Status des Landes ist umstritten, von Deutschland wurde die Republik Kosovo jedoch als St...mehr

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AGS 03/2025, PKH-Bekanntmac... / b) Abzusetzende Beträge

Abzusetzen sind dabei gem. § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten Beträge sowie weitere Freibeträgemehr

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FF 03/2025, Rechtsprechung ... / 2.1 BGH, Beschl. v. 20.11.2024 – XII ZB 78/24

a) Anders als beim Zusammenleben des Unterhaltspflichtigen mit einem Ehegatten oder Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft ist die Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts bei einer Wohn- oder Haushaltsgemeinschaft mit einem Dritten nicht gerechtfertigt (Fortführung des Senatsurt. v. 9.1.2008 – XII ZR 170/05, FamRZ 2008, 594). b) Zur (hier verneinten) Zurechnung fikti...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Polen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Polen (Hauptstadt: Warschau; Amtssprache: Polnisch) ist ein mitteleuropäischer Staat mit Grenzen zu > Russland (Exklave Kaliningrad) im Norden, > Litauen im Nordosten, > Weißrussland und der > Ukraine im Osten, der > Slowakei im Süden, > Tschechien im Südwesten und Deutschland im Westen. Polen liegt darüber hinaus an der Ostsee i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Anforderung an die Satzung (§ 59 AO)

Tz. 289 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für jeden einzelnen BgA ist das Einkommen gesondert zu ermitteln und die KSt gesondert gegenüber der KöR festzusetzen. Deshalb kann jeder einzelne BgA auch selbst eine StBefreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG wegen Verfolgung ausschl und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke, für sich in Anspruch nehmen, soweit die Voraussetzungen des Begünstigungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Zum Inhalt der Vereinbarungen

Rz. 90 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Erforderlich sind eindeutige Vereinbarungen, an die sich die Beteiligten bei der Durchführung auch tatsächlich halten (> Rz 91 ff). In der Vereinbarung muss die zivilrechtliche Trennung des Vermögens von Ehemann und Ehefrau (> Rz 88) nachvollziehbar beachtet werden. Die Vereinbarung muss alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Parteien en...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Abgrenzung zwischen Fallgestaltungen und Hinweise auf weitere Anwendungsfälle

Rz. 100 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Mit den Renten haben die lebenslangen Versorgungsleistungen in Form einer dauernden Last die "Wiederkehr" der Leistung über einen längeren Zeitraum gemeinsam, unterscheiden sich aber von diesen durch die für Renten typische wertmäßige Gleichmäßigkeit der einzelnen Leistungen (> Renten; zu den Unterschieden > Rz 90 ff). Von einem entgeltlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Anrechnung der von der Organgesellschaft gezahlten ausländischen Steuern

Tz. 18 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Anwendung des § 19 KStG setzt voraus, dass die OG ausl Eink iSd § 34d EStG bezogen hat und dass diese Eink eine der dt St entspr ausl St unterlegen haben. Ebenso s Rödder/Joisten (in R/H/N, 2. Aufl, § 19 KStG Rn 38), s Frotscher (in F/D, § 19 KStG Rn 21) und s Lawall (in Sch/F, 2. Aufl, § 19 KStG Rn 15). Da sich ohne eine Besteuerung der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Einbringungsfolgegewinn/-verlust

Tz. 197 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im Fall der Einbringung in eine bereits bestehende Pers-Ges kann sich ein Gewinn (oder Verlust) aus der Übernahme des BV iRd Einbringung iSd § 24 UmwStG ergeben (sog Einbringungsfolgegewinn). Dies ist insbes durch Vereinigung von in unterschiedlicher Höhe bilanzierten Forderungen und Verbindlichkeiten denkbar (Konfusion von eingebrachtem un...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Ausreichend Ertrag bringende Wirtschaftseinheit

Rz. 52 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Übergabe existenzsichernder Wirtschaftseinheiten ohne ausreichende Nettoerträge, aus denen die wiederkehrenden Versorgungsleistungen geleistet werden können, sind nicht geeignet, um den SA-Abzug zu begründen (vgl BFH 202, 464 = BStBl 2004 II, 95 [GrS 1/00]; Brandenberg, DB 2005, 1812; Kempermann, DStR 2003, 1736). Rz. 53 Stand: EL 130 – E...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Norwegen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Das Königreich Norwegen (Hauptstadt: Oslo; Amtssprache: Norwegisch) ist ein als parlamentarische Monarchie geführter Staat in Nordeuropa auf der Skandinavischen Halbinsel. Norwegen hat Landgrenzen zu > Schweden im Osten sowie > Finnland und > Russland im Nordosten und liegt am Skagerrak im Süden, an der Nordsee im Süden und Westen, am Europäi...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Drittaufwand

Rz. 23 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Übernimmt ein anderer als der Stpfl/ArbN dessen berufliche Aufwendungen, trägt sie also der Stpfl/ArbN wirtschaftlich nicht selbst, spricht man von Drittaufwand. Andere (Dritte) können > Ehegatten bzw > Lebenspartner, die > Eltern oder sonstige Personen sein; zur Übernahme von Aufwendungen durch den ArbG > Rz 14, 18. Echter Drittaufwand wird ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 83 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zivilrechtlich besteht während der Ehe zwischen den Ehegatten typischerweise eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs (> Splitting Rz 1). Gleichwohl bleiben ihre Vermögen beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft während der Ehe getrennt, werden also nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (§ 1363 BGB; > Eheliches Güt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Weißrussland

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Belarus (deutsch: Weißrussland; Hauptstadt: Minsk; Amtssprachen: Belarussisch und Russisch) ist ein osteuropäischer Binnenstaat. Weißrussland grenzt an > Russland im Nordosten und Osten, an die > Ukraine im Süden, an > Polen im Westen sowie an > Litauen und > Lettland im Nordwesten. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppel...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Vorab und nachträglich entstandene Aufwendungen

Rz. 50 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Der Abzug von Aufwendungen als WK ist nicht davon abhängig, dass im Zeitpunkt ihres Abflusses ein gegenwärtiges Dienstverhältnis besteht (> Abfluss von Ausgaben). Deshalb können vorab entstandene ebenso wie nachträgliche Aufwendungen WK sein. Hat der Stpfl im VZ des Abflusses seiner Aufwendungen keine oder nicht entsprechend hohe Einnahmen, ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Eltern als Arbeitnehmer der Kinder

Rz. 120 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auch in diesen Fällen gilt ein Fremdvergleich (> Rz 80). Arbeiten Eltern im Betrieb eines Kindes mit, so kann dies aufgrund eines Arbeitsvertrags oder einer gesellschaftsrechtlichen Grundlage (als Mitunternehmer) geschehen. Bisweilen erreicht die Mitarbeit der Eltern jedoch nur einen geringen Umfang. Das FA wird aber auch darauf achten, ob ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 7. Nachträgliche Umschichtung

Rz. 60 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 War zunächst eine begünstigte unentgeltliche Vermögensübergabe gegeben, so endet grundsätzlich der sachliche Zusammenhang der wiederkehrenden Leistungen mit der Vermögensübergabe, wenn der Stpfl zu einem späteren Zeitpunkt das übernommene Vermögen veräußert. Die vereinbarten wiederkehrenden Leistungen des Stpfl dürfen ab diesem Zeitpunkt nic...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Besonderer Verpflichtungsgrund (Übergabevertrag, letztwillige Anordnung)

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die wiederkehrenden Leistungen müssen auf einem besonderen Verpflichtungsgrund beruhen, der sie von normalem Unterhalt unterscheidet (> Rz 91). Bei der unentgeltlichen Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen ergibt sich die besondere Verpflichtung des Stpfl zivilrechtlich idR aus einem Übertragungs- oder Versorgungsvertrag. Das ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Aufwendungsbegriff

Rz. 18 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen werden zu WK, wenn und soweit sie durch den Beruf veranlasst sind. Sie entstehen, wenn ein Wert aus dem Vermögen des Stpfl/ArbN abfließt (Vermögensminderung). Aufwendungen sind in engerem Sinn zunächst Ausgaben in Geld. Sie entstehen aber auch, wenn der ArbN vom ArbG > Sachbezüge erhalten hat, die als Teil des Arbeitslohns beste...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 9. Abänderbarkeit der Leistungen

Rz. 66 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Im Übertragungsvertrag müssen der Umfang des übertragenen Vermögens, die Höhe der Versorgungsleistungen und die Art und Weise der Zahlung vereinbart sein. Nach den allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätzen über Verträge mit nahen Angehörigen müssen die Leistungen wie vereinbart erbracht werden. Andererseits liegt es in der Rechtsnatur des Ve...mehr

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FF 03/2025, Rechtsprechung ... / 6.4 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.4.2024 – 2 WF 4/24

1. Erfolgt eine Zustellung im vereinfachten Unterhaltsverfahren gemäß EuZustVO und wird ohne Übersetzung zugestellt, läuft eine durch die Zustellung in Gang gesetzte Frist immer erst, nachdem die Frist des Art. 12 Abs. 3 EuZustVO zur Annahmeverweigerung abgelaufen ist (Anschluss an EuGH, Urt. v. 7.7.2022 – C-7/21, juris zu Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1393/2007). 2. Fehlt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Niederlande

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Niederlande (Hauptstadt: Amsterdam; Amtssprache: Niederländisch) sind ein Land des Königreichs der Niederlande, zu dem auch das Land Aruba, das Land > Curaçao und Sint Maarten gehören. Aruba, Curaçao und Sint Maarten sind autonome Länder in der Karibik mit eigener Verfassung und Regierung, jedoch keine souveränen Staaten iSd Völkerrechts....mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vietnam

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Sozialistische Republik Vietnam (Hauptstadt: Hanoi; Amtssprache: Vietnamesisch) ist ein Staat in Südostasien. Vietnam hat Landgrenzen zu > Kambodscha und > Laos im Westen sowie > China im Norden und liegt im Osten und Süden am Südchinesischen Meer. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 16.11.1995 nebst Protokoll m...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mexiko

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die (amtlich) Vereinigten Mexikanischen Staaten (Hauptstadt: Mexiko-Stadt; Amtssprache: Spanisch) sind eine präsidentielle Bundesrepublik in Nordamerika. Mexiko grenzt im Norden an die USA (> Vereinigte Staaten von Amerika), im Süden und Westen an den pazifischen Ozean, weiter im Südosten an > Guatemala, > Belize und an das karibische Meer so...mehr

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FF 03/2025, Die Familienrechtskanzlei der Zukunft - Analog und digital?

28. Studienreise nach Griechenland 4. bis 11.6.2025 Argiris Balomatis Na, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie viele E-Mails haben Sie heute schon zur Akte gespeichert und "zur Sicherheit" auch noch ausgedruckt und abgeheftet? Ich gebe es offen zu, bei mir waren es bestimmt schon ein halbes Dutzend … ! Ich weiß, das geht auch anders. Und ärgern Sie sich auch über den eben per beA...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Namibia

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Namibia (Hauptstadt: Windhoek; Amtssprache: Englisch) ist ein Staat im Süden von Afrika. Namibia grenzt an > Angola im Norden, an > Sambia im Nordosten, an > Botsuana im Osten, an > Südafrika im Osten und Süden sowie an den Atlantik im Westen. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 02.12.1993 nebst Protoko...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Philippinen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik der Philippinen (Hauptstadt: Manila; Amtssprachen: Filipino und Englisch) ist ein Inselstaat in Südostasien. Die Philippinen haben keine Landgrenze, liegen südlich von > China und nördlich von > Indonesien mit dem Südchinesischen Meer im Westen und der Philippinensee im Osten. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nordmazedonien

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Nordmazedonien (von 1991 bis 2019 offiziell Republik Mazedonien; Hauptstadt: Skopje; Amtssprachen: Mazedonisch und Albanisch) ist ein Binnenstaat in Südosteuropa mit Grenzen zu > Serbien im Norden, > Bulgarien im Osten, > Griechenland im Süden, > Albanien im Westen und > Kosovo im Nordwesten. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung de...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Neuseeland

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Neuseeland (Hauptstadt: Wellington; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat im Pazifik, südöstlich von > Australien. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 20.10.1978 (BGBl 1980 II, 1223 = BStBl 1980 I, 655), in Kraft getreten am 21.12.1980 (BGBl 1980 II, 1485 = BStBl 1980 I, 787). Das Abkommen entspricht weitgehend ...mehr

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FF 03/2025, Nebengüterrecht... / 1.2.1 Konkludente Ehegatteninnengesellschaft

BGH v. 6.3.2024 – XII ZB 159/23 [49] , eine wichtige Entscheidung, bei der die Meinungen weit auseinandergehen Sachverhalt: M und F waren in Gütertrennung verheiratet. Bei der Eheschließung war M alleiniger Gesellschafter der T. K. E. GmbH. 2012 gründete F die T. K. A. GmbH als alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin und stellte M in leitender Position zu einem Gehalt ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Sonderfall: Erbbaurechte

Rz. 340 [Autor/Stand] Bei Erbbaurechten handelt es sich um grundstücksgleiche Rechte, die jedoch bezüglich der Bewertung einige Besonderheiten aufweisen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der Beurteilung beim Erbbaurechtsberechtigten und beim Erbbaurechtsgeber. Bezieht sich das Erbbaurecht auf land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, ist Folgendes zu beachten....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 262 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das JStG 2009 wurde die StBefreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG auf diejenigen ausl Kö ausgedehnt worden, die st-begünstigte Zwecke iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG verfolgen und in der EU oder in Teilen des EWR-Raums ansässig sind. Danach kommt die St-Befreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG aufgr der gleichzeitigen Änderung des § 51 Abs 2 AO durch das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Inhalt des § 64 Abs 1 AO

Tz. 165 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Gem § 64 Abs 1 AO verliert die Kö die St-Befreiung insoweit, als ein wG (s § 14 AO) unterhalten wird, für den das Einzel-St-Ges die St-Freiheit ausschließt. Dementspr ist gem § 5 Abs 1 Nr 9 S 2 KStG hinsichtlich der KSt die St-Befreiung für den wG ausgeschlossen. Für die GewSt wird dieser Ausschluß durch § 3 Nr 6 S 2 GewStG ausgesprochen. Hi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Gründe für die Ergänzung des § 51 AO um Abs 2

Tz. 9 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Auslöser der Ergänzung des § 51 AO um den neuen Abs 2 war das Urt des EuGH v 14.09.2006 – C 386/04 ( "Stauffer"), (EUGHE, Beil zu BFH/NV 1/2007, 55). Der EuGH hatte entschieden, es sei mit dem EG-Vertrag nicht vereinbar, wenn eine in einem anderen Mitgliedstaat der EU (Italien) ansässige und nach dessen Recht als gemeinnützig anerkannte Stiftu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Abzugsfähigkeit von Auslandsspenden

Tz. 7 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der EuGH hat in seinem Urt v 27.01.2009 in der Rs C-318/07, Persche (DStR 2009, 207), zur stlichen Abziehbarkeit unmittelbar geleisteter Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen, die in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das EWR-Abkommen Anwendung findet, ansässig sind, eine für die Praxis wichtige Entsch getroffen. Nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Brinkmeier, Aus der Gemeinnützigkeit in die GmbH, GmbH-StB 2001, 332; Schröder, Ausgliederungen aus gemeinnützigen Organisationen auf gemeinnützige und stpfl Kap-Ges, DStR 2001, 1415; Brinkmeier, Einsatz von GmbH durch Non-Profit-Organisationen, GmbH-StB 2004, 381; Schröder, Die st-begünstigte und stpfl GmbH bei Non-Profit-O...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Betriebliche Sachgesamtheit

Tz. 89 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Begriff des Betriebs ist in § 24 Abs 1 UmwStG – wie im übrigen UmwStG; zB: §§ 18 Abs 3, 20 Abs 1 – nicht weiter erläutert. Daraus wird zu Recht hergeleitet, dass die allg Grundsätze des ErtragSt-Rechts gelten und die Rspr zu den §§ 16 iVm 13, 15 und 18 EStG heranzuziehen ist. Nach dem Wortlaut des § 24 Abs 1 UmwStG wird nicht danach diffe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Zusammenhang mit nicht besteuerbaren Einnahmen

Rz. 69 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen im Zusammenhang mit Einnahmen, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, erfüllen von vornherein nicht den WK-Begriff. Denn WK sind schon begrifflich nur solche Aufwendungen, die durch die Erzielung von besteuerbaren Einnahmen veranlasst sind. Beispiel 1: Ein in einem Dienstverhältnis tätiger Gärtnergeselle hat sich auf di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5.4 Zurückführung der Mittel in der Zukunft nur innerhalb von zwölf Monaten bzw – bei neuen Betrieben – drei Jahren möglich

Tz. 57 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ergibt sich unter Berücksichtigung dieser Grundsätze noch ein Verlust im einheitlichen stpfl wG, ist ein Ausgleich dieses Verlustes mit Mitteln des ideellen Bereichs nach den Grundsätzen des BFH-Urt v 13.11.1996 (aaO) und der Auff der FinVerw (s AEAO Nr 6 zu § 55 Abs 1 Nr 1) nur noch dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn der Verlust auf ein...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Teilbetrag für die private Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 37 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auch bei Privatversicherten sind die KV-Beitragsanteile für eine Basisversorgung als SA abziehbar, also soweit die Beiträge auf Versicherungsleistungen entfallen, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der GKV vergleichbar sind – mit Ausnahme des Krankentagegelds, das dem > Krankengeld in der GKV entspricht (> Rz 33/1). Zusätzlich sind d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.1 Vermietung von Räumlichkeiten an eine steuerpflichtige Tochter-GmbH

Tz. 202 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht sind insbes folgende Sachverhalte zu unterscheiden: Sachverhalt 1: Überlassung von einem ZwB gewidmeten Räumlichkeiten an eine stpfl Dienstleistungs-GmbH Die gemeinnützige Mutter-Kö unterhält einen ZwB iSd §§ 65–68 AO . Die bisherigen Hilfstätigkeiten (zB Küche, Wäscherei, Reinigungsdienst, Buchführungsd...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Gemischte Tätigkeit, Hilfstätigkeit, Nebentätigkeit

Rz. 75 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Eine natürliche Person kann nebeneinander verschiedenartige Tätigkeiten ausüben. Sie kann teils selbständig und teils nichtselbständig tätig werden. So kann ein Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Selbständiger/Freiberufler nebenher als ArbN nichtselbständig tätig sein. Andererseits kann ein hauptberuflicher ArbN nebenher als Land- u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3 Zulässiges Ausmaß des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 167 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 64 AO enthält keine Aussage zu einem zulässigen Ausmaß des wG im Verhältnis zur eigentlichen st-begünstigten Tätigkeit der Kö. Daher kann uE auch ein besonders großer Umfang eines wG (zB beim Bundesliga-Fußball) oder ein besonders großes Gewinnstreben eines wG grds nicht zum Verlust der St-Befreiung für die Kö insges führen. UE kann vielm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Kein überwiegendes Verfolgen eigenwirtschaftlicher Zwecke (§ 55 Abs 1 S 1, 1. Hs AO)

Tz. 43 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Das in § 55 Abs 1 S 1, 1. Hs AO festgelegte Erfordernis bezieht sich unmittelbar auf die st-begünstigte Tätigkeit der Kö selbst. Dies ergibt sich daraus, dass mit den Begriffen Förderung und Unterstützung an die Definition der gemeinnützigen und kirchlichen Zwecke (s § 52 Abs 1 S 1 bzw § 54 Abs 1 AO) bzw der mildtätigen Zwecke (s § 53, 1. Hs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Einbringungsgegenstand: Teilbetrieb

Tz. 91 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 24 Abs 1 UmwStG enthält keine Definition des Begriffs "Teilbetrieb". Allg wird – uE zutr – die von der Rspr zu § 16 EStG entwickelte Begriffsbestimmung herangezogen (s Urt des BFH v 11.12.2001, BStBl II 2002, 420 unter B. I. 3 a) und v 17.07.2008, BStBl II 2009, 464 unter B. II. 1. mwNachw zu § 24 Abs 1 UmwStG aF; dies gilt auch für den un...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.1.3 Abgrenzung Beschäftigter/mithelfender Familienangehöriger

Rz. 16 Die Tätigkeit als Beschäftigter ist weiter abzugrenzen von derjenigen als mithelfender Familienangehöriger, die nicht nach Nr. 1 versichert ist. Mithelfende Familienangehörige können Ehegatten, Eltern, Kinder, Pflegekinder oder Lebenspartner (§ 33 b SGB I) des Unternehmers sein. Der spezifisch auf die Mithilfe im landwirtschaftlichen Betrieb zugeschnittene § 2 Abs. 4 ...mehr