Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.4 Rechtsschutz des Schuldners gegen Kontopfändung bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Die Rechtsschutzmöglichkeiten des Schuldners gegen eine Kontopfändung haben sich durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes v. 7.7.2009[1] mit Wirkung zum 1.1.2012 wesentlich verbessert. Zuletzt wurde dieser Sachbereich durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz v. 22.10.2020[2] zum 1.12.2021 aktualisiert. Der Schuldner hat die Möglichkeit, sein Kontogu...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.4 Erteilung der Auskunft

Für die Erteilung der Auskunft verweist das Gesetz auf die §§ 260, 261 BGB; daraus folgt, dass die Auskunft nicht in einzelnen Teilen erteilt werden darf. Sie muss für den anderen Beteiligten eine nachvollziehbare Grundlage für die Feststellung der Höhe seines Unterhaltsanspruchs sein. Die Auskunft ist schriftlich zu erteilen durch Vorlage einer systematischen Aufstellung al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 04.10.2005, BStBl I 2005, 916. Rn. 1316 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Im Rahmen von sog öff-privaten Partnerschaften (ÖPP) oder public private partnerships (ppp) werden zunehmend neue ökonomische "Techniken" zur Bestreitung von Infrastrukturmaßnahmen eingesetzt. Für den Autobahnbau mit Gebührenpflicht ist das so genannte "A-Modell" aus der Taufe gehoben worden. Danach ertei...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.5 Ausbildungsunterhalt gemäß § 1575 BGB

Gemäß § 1575 BGB kann ein geschiedener Ehegatte, der in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen hat, von dem anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, wenn er entweder diese oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich aufnimmt, um eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne des § 1574 BGB, die seinen U...mehr

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AGS 07/2025, Behandlung von... / III. Einzusetzendes Einkommen, § 115 Abs. 1 ZPO

1. Allgemeines Im Rahmen des PKH-Überprüfungsverfahren sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der PKH-Partei, insbesondere im Hinblick auf Vermögen und Einkommen, erneut zu überprüfen. Es ist dabei zu beachten, dass die PKH eine Form der staatlich gewährten Sozialhilfe für den Bereich der Rechtspflege darstellt und nicht uneingeschränkt für alle zur Verfügung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gästehaus

Rn. 1704 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Einrichtung des StPfl muss sich nicht unbedingt in seinem Eigentum befinden. Es reicht aus, wenn er das Gästehaus dauerhaft angemietet oder gepachtet hat (FG Nds EFG 2005, 1261; Bode in Kirchhof/Seer, § 4 EStG Rz 206 (22. Aufl 2023); Drüen in Brandis/Heuermann, § 4 EStG Rz 746 (Dezember 2022); aA Oswald, DStZ/A 1965, 301). Auch die Anm...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.3 Realsplitting

Auch Steuervorteile, die aus dem sogenannten Realsplitting resultieren, sind von dem Unterhaltspflichtigen wahrzunehmen. Nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten im Jahr der Zahlung bis zu 13.805 EUR pro Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig (Kindesunterhalt spielt im Rahmen des begrenzten Realsplitting...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 5 Pfändung, Mehrarbeitsvergütung, Weihnachtsgeld bzw. 13. Monatsgehalt

Sachverhalt Ein Arbeitgeber erhält im November 2025 einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 2.000 EUR für einen Mitarbeiter. Der betroffene Arbeitnehmer hat einen Bruttolohn von 3.500 EUR monatlich. Er ist 3 Personen zum Unterhalt verpflichtet. Mit der Abrechnung für November erhält er noch Überstundenvergütung i. H. v. 600 EUR brutto sowie Weihnachtsge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Antragstellung (Art 60 Abs 1 S 1 und 3 VO (EG) Nr 987/2009)

Rn. 118 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Antrag auf eine Familienleistung ist gem Art 60 Abs 1 S 1 VO (EG) Nr 987/2009 bei dem zuständigen Träger zu stellen. Zuständiger Träger iSd Art 60 Abs 1 S 1 VO (EG) Nr 987/2009 ist auch der im nachrangig zuständigen Mitgliedsstaat zuständige Träger. Dies ergibt sich aus Art 68 Abs 3 VO (EG) Nr 883/2004. Danach hat der im nachrangig zust...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / Zusammenfassung

Überblick Durch die Pfändung des Arbeitseinkommens seines Schuldners kann ein Gläubiger oft verhältnismäßig schnell zu seinem Geld kommen. Als zumeist einziges laufendes Einkommen ist der Arbeitsverdienst jedoch naturgemäß insbesondere für den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers und für den Unterhalt seiner Angehörigen bestimmt. Die Pfändung von Arbeitseinkommen zur Gläubigerb...mehr

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Trennungsunterhalt / 1.4 Bedürftigkeit/Mehr- und Sonderbedarf

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bedarfsbemessung im Rahmen des Trennungsunterhalts sind die aktuellen Verhältnisse, es sei denn, sie beruhen auf Veränderungen nach der Trennung, die auf einer unerwarteten und vom Normalfall erheblich abweichenden Entwicklung beruhen.[1] Das Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten einschließlich des trennungsbedingten Mehrbedarfs ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.2.3.2 Vorsorge für Alter und Erwerbsunfähigkeit

Ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens kann der Berechtigte neben dem Elementarunterhalt auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters oder der Erwerbsunfähigkeit verlangen. Vor der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens partizipiert der Berechtigte über den Versorgungsausgleich an der Altersvorsorge, die der verpflichtete Ehegatte betreibt...mehr

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AGS 07/2025, Behandlung von... / IV. Ermittlung der zu berücksichtigten Wohn- und Heizkosten, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 ZPO

Kosten für Unterkunft und Heizung sind gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 ZPO in voller tatsächlich anfallender Höhe einschließlich der weiteren umlagefähigen Mietnebenkosten abzusetzen (Lissner/Dietrich/Schmidt, a.a.O., Rn 59). Zunächst ist dies der Mietzins. Ferner sind die Betriebskosten abzuziehen. Hinzu kommen die Heizkosten. Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 6.2 Pfändungsschutz für einmalige Dienstleistungsbezüge

Für einmaliges Einkommen aus persönlich geleisteten Diensten oder Arbeiten wird Pfändungsschutz nur auf Antrag gewährt.[1] Besteht gegenüber dem Arbeitgeber ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Vergütung für eine einmalige oder vereinzelte Dienstleistung, dann ist die Forderung auf die einmalige Arbeitsvergütung sonach zunächst in voller Höhe pfändbar und mit dem Arbeitseinkom...mehr

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Trennungsunterhalt / 5.2 Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen

Unterhaltszahlungen an den getrenntlebenden Ehepartner können aber auch – aber nicht neben dem begrenzten Realsplitting – als außergewöhnliche Belastungen von dem zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.[1] Der Höchstbetrag ist hier begrenzt auf 12.096 EUR im Kalenderjahr 2025 (2024: 11.784 EUR).[2] Ab dem Kalenderjahr 2026 beträgt der Höchstbetrag 12.348 EUR. Obiger jew...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.3.2 Haushaltsführung für einen neuen Partner

Der Wert der Versorgungsleistungen, die ein unterhaltsberechtigter Ehegatte für einen neuen Lebenspartner erbringt, tritt als Surrogat an die Stelle einer Haushaltsführung während der Ehezeit und ist deswegen im Wege der Differenzmethode in die Berechnung des Unterhalts einzubeziehen.[1]mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.5.1 Allgemeines

OLG Zweibrücken – Beschluss v. 18.1.2024, FamRZ 2024, 926 Zitat Auf eine vom gesetzlichen Unterhaltsanspruch losgelöste schuldumwandelnde und schuldbegründende vertragliche Unterhaltspflicht finden die Beschränkungs- und Versagungstatbestände der §§ 1578b, 1579 BGB keine Anwendung. OLG Hamm – Beschluss v. 7.9.2018, FamRZ 2019, 110 Zitat Über die Frage der Unterhaltsbefristung ode...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.3.5 Sonstige Umstände

Durch das Wort "insbesondere" wird deutlich, dass bei der Bewertung ehebedingter Nachteile über die explizit genannten Kriterien hinausgehend auch sonstige Umstände zu berücksichtigen sind. In diesem Zusammenhang kommen insbesondere in Betracht: das Alter des Unterhaltsberechtigten zum Ende der Ehezeit Erkrankungen / Gesundheitszustand Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes die w...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.3.3 Gestaltung der Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe

Ehebedingte Nachteile sind oftmals gegeben, wenn eine sogenannte Hausfrauenehe gelebt wurde. Davon spricht man, wenn ein Ehegatte eigene Berufsmöglichkeiten zurückgestellt hat, um durch die Übernahme der Haushaltsführung dem anderen Ehegatten die volle berufliche Entfaltung zu ermöglichen. Basiert die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten auf ehebedingten beruflichen Nach...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.5 Wichtige Entscheidungen zu § 1578b BGB

5.6.5.1 Allgemeines OLG Zweibrücken – Beschluss v. 18.1.2024, FamRZ 2024, 926 Zitat Auf eine vom gesetzlichen Unterhaltsanspruch losgelöste schuldumwandelnde und schuldbegründende vertragliche Unterhaltspflicht finden die Beschränkungs- und Versagungstatbestände der §§ 1578b, 1579 BGB keine Anwendung. OLG Hamm – Beschluss v. 7.9.2018, FamRZ 2019, 110 Zitat Über die Frage der Unter...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.1 Besonderer Pfändungsschutz

Bestimmte Einkommensteile sind mit Rücksicht auf ihre Zweckgebundenheit oder aus sozialen Gründen der Pfändung entweder vollständig oder zumindest teilweise entzogen.[1] Das Gesetz unterscheidet zwischen den unbedingt und den bedingt pfändbaren Bezügen. Die unbedingt unpfändbaren Bezüge sind unter keinen Umständen pfändbar, während die bedingt pfändbaren Bezüge zwar grundsät...mehr

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Trennungsunterhalt / 1.5 Unterschiedliche unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate der diversen Oberlandesgerichte dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf Erfahrungswerten, resultieren aus typischen Sachverhalten, und sollen zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts beitragen. Sie haben keine bindende Wirkung und können eine auf den Einzelfall bezogene G...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.5.2 Darlegungs- und Beweislast

Der Unterhaltsschuldner trägt die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen des Ausschlussgrundes, weil es sich bei § 1579 BGB um eine ihm günstige rechtsvernichtende Einwendung handelt. Den Unterhaltsberechtigten trifft aber eine sekundäre Darlegungslast, sich zu dem schlüssigen Vortrag des Unterhaltsverpflichteten näher zu äußern und diesen substanti...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.1 Grundsätzliches

Die bis zum 1.1.2008 in § 1573 Abs. 5 BGB a. F. sowie in § 1578 Abs. 1 BGB a. F. vorgesehenen Möglichkeiten der Befristung und Begrenzung sind entfallen und in dem neu formulierten, alle Unterhaltstatbestände erfassenden § 1578b BGB eigenständig geregelt. Zielrichtung ist es, die Unterhaltsansprüche, unter Heranziehung objektiver Billigkeitsmaßstäbe, zu beschränken und die Z...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.5.3 Rechtsfolgen

Ist ein Verwirkungstatbestand gegeben und die weitere Unterhaltszahlungen auch unter Berücksichtigung der Belange gemeinschaftlicher Kinder grob unbillig, kann der Unterhaltsanspruch ausgeschlossen, in der Höhe herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden. Auch wenn einzelne Verfehlungen für sich genommen noch nicht besonders schwer wiegen, kann sich aus der Gesamtbetrachtung ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.3.1 Kinderschutzklausel

Sowohl die Herabsetzung als auch die Befristung setzen die Prüfung voraus, ob die unveränderte Unterhaltsleistung auch unter Wahrung der Belange eines dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten Kindes unbillig wäre. Diese Klausel wird auch als Kinderschutzklausel bezeichnet. Auch wenn eine Befristung des § 1570 BGB nach § 1578b Abs. 2 BGB ausgeschlosse...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.4 Darlegungs- und Beweislast für ehebedingte Nachteile

Der Unterhaltsschuldner, der sich mit der Befristung auf eine prozessuale Einwendung beruft, trägt die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der für eine Befristung sprechenden Tatsachen. In diese Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltspflichtigen fällt grundsätzlich auch der Umstand, dass dem Unterhaltsberechtigten keine ehebedingten Nachteile im Sinne von § 1578 b BGB ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. § 65 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG aF (Kinderzulage und Kinderzuschuss)

Rn. 87 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Kinderzulagen und Kinderzuschüsse iSd § 65 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG aF wurden bis zum 31.12.2021 nur noch in den ganz seltenen Ausnahmefällen gezahlt, in denen bereits vor dem 01.01.1984 ein Anspruch auf diese Leistungen bestanden hat. Eine praktische Bedeutung kam § 65 Abs 1 Nr 1 EStG somit allenfalls beim Kindergeld für behinderte Kinder zu, f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausländische Leistungen (§ 65 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 51 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Ausland gewährte Leistungen iSd § 65 S 1 Nr 1 EStG müssen ihrer Zweckbestimmung nach dem Kindergeld iSd X. Abschn des EStG oder der Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 217 Abs 3 SGB VII in der bis zum 30.06.2020 geltenden Fassung oder dem Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 270 SGB VI in d...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5 Berechnung des gepfändeten Einkommens

Die Pfändung des Arbeitseinkommens erstreckt sich auf das Netto-Einkommen des Schuldners. Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens gemäß § 850e Nr. 1 Satz 1 ZPO gilt die sog. Nettomethode. Die der Pfändung entzogenen Bezüge sind mit ihrem Bruttobetrag vom Gesamteinkommen abzuziehen. Ein erneuter Abzug der auf diesen Bruttobetrag entfallenden Steuern und Abgaben erfolgt n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Doppelte Haushaltsführung

Soweit der StPfl außerhalb des Ortes, in dem er seinen eigenen Hausstand unterhält, beruflich tätig ist und an diesem Ort wohnt, kann er unter den gleichen Voraussetzungen wie bei einem ArbN auch bei den Gewinneinkünften eine doppelte Haushaltsführung geltend machen (im Einzelnen s § 9 Rn 660ff (Teller)). Folgende BA sind abziehbar: Die Aufwendungen für eine angemessene Mietwo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Originäre steuerliche Buchführungspflicht (§ 141 AO)

Rn. 307 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Gewerbetreibende und LuF, die keinen originären Buchführungs- und Abschlusspflichten insb nach §§ 238ff HGB unterliegen, die sie nach § 140 AO auch für die Besteuerung zu erfüllen haben, sind nach § 141 AO verpflichtet, für den einzelnen Betrieb Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, wenn die in § 1...mehr

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zfs 07/2025, Versicherungss... / 1 Sachverhalt

Der Kl. ist Jäger und unterhält seit dem 1.4.2019 bei der Bekl. eine Jagd-Waffenversicherung. In deren Bedingungen heißt es u.a.: Mit Mail vom 31.8.2023 meldete der Kl. bei der Bekl. einen Schadensfall vom 19.8.2023. Unter dem 11.9.2023 teilte die Bekl. dem Kl. mit, dass eine Schadensübernahme aufgrund des Ausschlussgrundes aus Ziffer 3.3. AVB Jagd- und Sportwaffen nicht in B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Einheitlichkeit des Geschäfts- o Firmenwerts

Rn. 740 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die Frage nach der (wirtschaftlichen) Einheitlichkeit stellt sich einmal bezüglich der wertbildenden Faktoren, zB als Mitarbeiterfunktion, Marktstellung etc. In einem Sonderfall – Begründung einer Betriebsaufspaltung – hat der BFH BStBl II 2001, 771 eine mögliche Teilung der Wertkomponenten angedeutet. Sodann kann mE "ein" Geschäftswert auch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Vermögensübergang von einer steuerbefreiten auf eine steuerpflichtige Körperschaft

Tz. 22 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch das SEStEG wurde der frühere S 2 des § 12 Abs 1 UmwStG gestrichen. Danach waren beim Vermögensübergang von einer stfreien auf eine stpfl Kö die übergegangenen WG zwingend mit dem Tw anzusetzen. Wie der amtl Ges-Begr zum SEStEG (s BT-Drs 16/2710, 41) zu entnehmen ist, bedarf es im geltenden Recht dieser Aussage nicht mehr, da in diesen F...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Begriff der Unabhängigkeit

Rz. 171 [Autor/Zitation] Im Gegensatz zur konzeptionellen Bedeutung ist der Begriff der Unabhängigkeit schillernd und nicht abschließend positiv definierbar (Gundel/v. Werder, NZG 2024, 1295, 1298 f.; s. auch Empfehlung der Kommission v. 15.2.2005 zu den Aufgaben von nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern/börsennotierter Gesellschaften sowie zu den Aussc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7 Verweis auf § 7 UmwStG

Tz. 15 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Regelung des § 7 UmwStG ist durch das SEStEG auf alle AE ausgedehnt worden. Dh, § 7 UmwStG ist sowohl auf die AE anzuwenden, für die ein Übernahmegewinn/-verlust zu ermitteln ist, als auch auf die AE, für die ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln ist. Wegen Einzelheiten s § 7 UmwStG Tz 1 ff. Tz. 16 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 In den Fäl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Notwendiges BV

Rn. 125 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 WG gehören zum notwendigen BV, wenn sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind (st Rspr, ua BFH v 30.04.1975, I R 111/73, BStBl II 1975, 582; BFH v 06.03.1991, X R 57/88, BStBl II 1991, 829; BFH v 20.09.1995, X R 46/94, BFH/NV 1996, 393; BFH v 13.11.1996, XI R 31/95, BStBl II 1997, 247; BFH v 06.10.2004, X R 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bewirtung aus geschäftlichem Anlass

Rn. 1691 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Seit 1990 ist neben der betrieblichen Veranlassung auch der geschäftliche Anlass zu prüfen. Die Bewirtung geschieht aus geschäftlichem Anlass, wenn sie im Zusammenhang mit der unmittelbaren Beteiligung des StPfl im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr steht, dh wenn der StPfl sich damit im weitesten Sinne nach außen wendet. Dies ist insbes...mehr

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Mutter-Tochter-Richtlinie –... / 2 Inhalt

In persönlicher und räumlicher Hinsicht ist die Richtlinie nach Art. 2 anwendbar auf alle Mutter- und Tochtergesellschaften, die eine der Gesellschaftsformen aufweisen, die in der Anlage zur Richtlinie aufgeführt sind. Für Deutschland sind dies AG, KGaA, GmbH, VVaG, Genossenschaft, Betrieb gewerblicher Art und alle anderen Gesellschaften deutschen Rechts, die der KSt ohne Wa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rn. 173 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Grundstücke oder Grundstücksteile, die weder notwendiges BV noch notwendiges PV sind, dh weder zur eigenbetrieblichen Nutzung bestimmt sind noch eigenen Wohnzwecken des Unternehmers dienen oder Dritten zu Wohnzwecken unentgeltlich überlassen sind (zB zu Wohnzwecken oder zur gewerblichen Nutzung an Dritte vermietet sind), können als gewillkü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Explizite Anhangangaben nach Abs. 4

Rz. 148 [Autor/Zitation] Nach § 340a Abs. 4 haben Kreditinstitute im Anhang alle Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen KapGes. (§ 267 Abs. 3), die von gesetzlichen Vertretern oder anderen Mitarbeitern wahrgenommen werden (Nr. 1), sowie Beteiligungen an großen KapGes. mit Anteilsquote von mehr als 5 % (Nr. 2) anzugeben. Hierdurch werden Bankenbeteiligu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zweigniederlassungen aus Drittstaaten (Abs. 1 Alt. 2)

Rz. 31 [Autor/Zitation] Auf Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz in einem Staat, der nicht Mitglied der EU oder des EWR ist, finden die §§ 340 ff. ebenfalls Anwendung, wenn die Zweigniederlassung nach § 53 Abs. 1 KWG als Kreditinstitut gilt. Rz. 32 [Autor/Zitation] Mit Blick auf die Abgrenzung des Europäischen Wirtschaftsraums iSd. § 1 Abs. 5a KWG, der die Mitgliedstaa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beteiligungen an KapGes

Schrifttum: Ritzrow, GmbH- und Genossenschaftsanteile als BV oder PV, StBp 2005, 263, 290. Rn. 186 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Anteile an KapGes sind Beteiligungen im BV, wenn sie dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen bestimmt sind und in der Absicht gehalten werden, mit Hilfe der Rechte aus der Beteiligung einen Einfluss auf das andere Unternehmen auszuüben, der über die Bela...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pellens/Crasselt, Bilanzierung von Stock Options, DB 1998, 217; Herzig, Steuerliche u bilanzielle Probleme bei Stock Options u Stock-Appreciation-Rights, DB 1999, 1; Vater, ­Bilanzielle u körperschaftsteuerliche Behandlung von Stock Options, DB 2000, 2177;Arbeitsgruppe Stock Options des DSR in www.drsc.de mit Stellungnahmen ua von Haarmann, Schruff; Lange, Rückstellungen für St...mehr

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Werbung – ABC IntStR / 2 Inhalt

Einkünfte aus Werbung sind ausl. Einkünfte nach § 34d Nr. 2 Buchst. a i. V. m. Nr. 7, 8 Buchst. c EStG, wenn die Rechte zur Nutzung in einem ausl. Staat überlassen werden oder wenn der zur Vergütung Verpflichtete Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat. Soweit diese Tatbestände erfüllt sind, ist eine auf die Vergütungen für die Werbung im ausl. Staat er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fallgruppen

Rz. 55 [Autor/Zitation] Die Berufssatzung konkretisiert die Fallgruppen der Besorgnis der Befangenheit noch weitergehend, als es durch die Kategorisierung in § 319 Abs. 2 (geschäftliche, finanzielle oder persönliche Beziehungen) erfolgt. Nach § 29 Abs. 2 BS WP/vBP kann die Unbefangenheit insbes. durch Eigeninteressen, Selbstprüfung, Interessenvertretung, persönliche Vertrauth...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff des Arbeitszimmers

Rn. 1761 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ob ein Raum ein häusliches Arbeitszimmer ist, richtet sich nach der Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles (BFH BStBl II 2003, 185; 2000, 7; BFH/NV 2006, 721; 2012, 1776; Heuermann, Stbg 2003, 567). Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der nach Lage, Funktion und Ausstattung vorwiegend (nur) der büromäßigen Erledigung gedank...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.1 Gesetzesentwicklung

Rz. 1 § 31 EStG i. d. F. durch das EStG 1934[1] regelte die Pauschbesteuerung beim Zuzug Stpfl. aus dem Ausland für die Dauer von 10 Jahren. Die Vorschrift wurde durch das StRefG 1990[2] mit Wirkung ab Vz 1990 ersatzlos aufgehoben. Bewilligte Pauschalierungen (letztmaliger Antrag 1989) galten weiter, sodass die Regelung noch bis Vz 1998 zur Anwendung kommen konnte. Rz. 2 § 31...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.3 Familienleistungsausgleich

Rz. 5 Nach Auffassung des BVerfG hat der Gesetzgeber grds. die Wahl, auf welche Weise er die geminderte Leistungsfähigkeit von Familien mit Kindern berücksichtigt, durch Kinderfreibeträge, durch die Gewährung von Kindergeld oder durch eine Kombination beider Möglichkeiten entsprechend dem bisherigen (bis 1995) dualen System.[1] Mit dem JStG 1996 v. 11.10.1995[2] wurde mit Wir...mehr