Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Rn 10 a) Abfindungen sind in die Ausgleichsbilanz einzustellen, soweit sie am Stichtag vorhanden sind, auch wenn sie im Zusammenhang mit Vorruhestandsregelungen oder Sozialplänen stehen und Versorgungsfunktion haben (BGH FamRZ 82, 148; Saarbr FamRZ 22, 860). Werden sie dagegen ggf stillschweigend auch unterhaltsrechtlich als fortlaufendes Einkommen behandelt und finden sie d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich.

Rn 10 Privilegiert werden gesetzliche Unterhaltsansprüche. Unschädlich ist, wenn die gesetzliche Pflicht vertraglich ausgestaltet wird, etwa durch einen Prozessvergleich (BGHZ 31, 210, 218; BGH NJW 13, 239 mAnm Ahrens Rz 16). Dies gilt selbst dann, wenn aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten der gesetzliche Unterhaltsanspruch ausgeschlossen und durch einen vertraglichen Anspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Modifikation des pfändungsfreien Betrags, Abs 2.

Rn 7 Durch § 906 II wird, jenseits der Reduzierung bei einer privilegierten Pfändung nach Abs 1, die Modifikation des pfändungsfreien Guthabens nach §§ 899 I, 902 S 1 ermöglicht. Die Norm basiert auf der bisherigen Regelung in § 850k IV 2, die noch dem Regierungsentwurf zugrunde gelegen hat. Dieser Regelungsvorschlag enthielt eine enumerierte Aufzählung der zu berücksichtige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Z

Zahlung bargeldlose ~ 245 3 Zahlung eines Preises 312 5 Zahlungsanweisung 780 3 Zahlungsaufschub Tatbestand 506 4 Zahlungsauftrag 675f 27 Ablehnung 675o 1 Ausführungspflicht 675o 6 Entgelt 675y 18 Haftungsausschluss 675y 15 Nicht erfolgte Ausführung 675y 1 Regressansprüche 676a 2 Sonstige Ansprüche 675z 1 Terminaufträge 675n 6 Unwiderruflichkeit 675p 2 Verschuldensunabhängige Haftung 675y 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Definition.

Rn 8 Der Begriff der nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit wird von der vermögensrechtlichen Streitigkeit her definiert. Letztere liegt vor, wenn der Kl nachhaltig auch auf wirtschaftliche Vor- oder Nachteile abstellt, wobei es als Indiz von Bedeutung sein kann, ob er zugleich einen Anspruch auf Ersatz von Vermögensschäden geltend macht (BGH NJW 91, 847 [BGH 06.11.1990 - VI...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 7 Auf unbefristeten, aber vor Beendigung der Zwangsvollstreckung beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellenden Antrag des Schuldners ist die Pfändung aufzuheben. Falls Barmittel gepfändet sind, muss der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung aufheben. Der Antrag beinhaltet ein eigenes Rechtsschutzgesuch, trotz gewisser Ähnlichkeiten aber keine Erinnerung (aA MüKoZPO/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Entlastung des Tierhalters.

Rn 16 Eine Widerlegung der Kausalitätsvermutung (§ 833 2 Var 2) dürfte va in Betracht kommen, wenn der Tierhalter nachweisen kann, dass sich in der Rechtsgutsverletzung keine spezifische Tiergefahr verwirklicht hat. Entscheidend für die Widerlegung der Verschuldensvermutung (§ 833 2 Var 1) ist der Nachweis des Tierhalters, dass er bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 11 Brüssel IIa-VO – Rückgabe des Kindes.

Gesetzestext (1) Beantragt eine sorgeberechtigte Person, Behörde oder sonstige Stelle bei den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats eine Entscheidung auf der Grundlage des Haager Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (nachstehend ›Haager Übereinkommen von 1980‹ genannt), um die Rückgabe eines Kindes zu erw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Normzweck.

Rn 1d Während die §§ 850–850b bestimmen, was als Arbeitsentgelt oder entspr Einkommen des Schuldners in den Vollstreckungsschutz einbezogen ist, enthält § 850c die zentrale Regelung darüber, inwieweit das laufende, also wiederkehrend gezahlte Arbeitseinkommen für nicht bevorrechtigte Gläubiger pfändbar ist. Die Regelung justiert damit das gesamte System des sozialen Pfändung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Grenzen.

Rn 43 Die Bestimmung des § 323 II errichtet nach hM eine zeitliche Schranke nur für den Abänderungskläger (BGHZ 98, 353, 360 = NJW 87, 1201; BGH NJW 92, 364, 366). Hieran soll sich ausweislich der Gesetzesbegründung, in der von einer Tatsachenpräklusion für den Antragsteller die Rede ist (BTDrs 16/6208, 257), auch durch das FGG-RG nichts ändern. Der Bekl kann zur Verteidigun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift über die Lebenspartnerschaft wurde am 1.8.01 durch das LPartG eingefügt und mit Wirkung vom 1.1.05 durch Einfügung der damaligen I S 3 und 4 (heute I S 2 und 3) aktualisiert. I wurde mit Wirkung vom 1.9.09 (Versorgungsausgleich; BGBl 09 I 700) und vom 18.6.11 (Unterhalt; BGBl 11 I 898) angepasst. Eine weitere Änderung des I S 4 aF erfolgte durch das AnpG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anfechtbarkeit, Reichweite der Ausnahmen.

Rn 3 Ausnw anfechtbar sind im EA-Verfahren einstw Endentscheidungen in Kindschaftssachen nach § 151 Nr 6, 7 sowie aufgrund mündlicher Erörterung erlassene Endentscheidungen über die in S 2 Nr 1–5 genannten Verfahrensgegenstände. Bei Nr 1, die auch Teilbereiche der elterlichen Sorge umfasst, ist zwischen sorgerechtlichen Regelungen u solchen, die den Umgang betreffen u nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Insolvenzverfahren.

Rn 34 Ansprüche auf Kostenerstattung gegen die private Krankenversicherung fallen nicht in die Insolvenzmasse (LG Köln BeckRS 13, 19072). Die gem § 850b bedingt pfändbaren Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrenten unterliegen nach der Rspr des BGH (BGH NZI 10, 141 Rz 10 ff mAnm Asmuß; 10, 777 Rz 41; s.a. VuR 10, 445 ff; Wollmann ZInsO 09, 754; aA die frühere ganz überwiegende A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Rechtsmittelstreitwert.

Rn 58 Die Beschwer des Kl richtet sich nach Rn 56 (BGH NJW 16, 714 [BGH 16.12.2015 - XII ZB 405/15], MDR 16, 348); betr Abweisung der Stufenklage s dort. Für die Beschwer des Bekl ist dessen Abwehrinteresse (§ 3 Rn 4) maßgeblich, dh das Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (BGH MDR 14, 591; 921; 16, 1106; NJW-RR 14, 834: auch betr Einkünfte wegen Unterhaltspflich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Insb die Bestimmtheit der Vollstreckungsforderung.

Rn 8 Zur inhaltlichen Bestimmtheit des Antrages gehört auch, dass er erkennen lässt, in welcher Höhe die Zwangsvollstreckung aus der titulierten Forderung stattfinden soll. Dabei lässt sich der Vollstreckungsbetrag aus dem Titel selbst entnehmen, so dass der GV diesen nicht näher zu berechnen braucht. Soweit die Vollstreckung auf einen Teil- oder Restbetrag oder bei einem Sa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bewertbarkeit in Geld

Rz. 402 [Autor/Stand] Nicht monetär quantifizierbare Vorteile des Schenkers oder Nachteile des Erwerbers tangieren daher die objektive Unentgeltlichkeit der Leistung des Schenkers nicht;[2] so z.B.: Die Zusage des Erwerbers sich beruflich einzuschränken.[3] Der erwartete Wertzuwachs eines Grundstücks infolge möglicher Baureife nach Übertragung einer Parzelle an die Gemeinde.[4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB L

Ladendieb 251 16; 781 7 Lampen 1361a 6 Landgut 2048 23; 2049 3 Landpachtvertrag Pachtsache 585b 1 Landwirtschaflicher Betrieb, Bewertung 1376 25 Landwirtschaft 585 2 Produkte 2 ProdHaftG 1; 3 ProdHaftG 7 Landwirtschaftliches Grundstück 998 1 Lasten 995 2 außerordentliche ~ 995 3; 2126 12 des Nachlasses 2100 10 dingliche ~ 107 11 Kauf 436 7; 446 14 öffentliche ~ 103 3; 107 10 schuldrechtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rückgewähr von Leistungen.

Rn 52 Während des Zusammenlebens erbrachte gemeinschaftsbezogene Leistungen oder Zuwendungen können wegen des Verrechnungsverbotes regelmäßig nicht ersetzt verlangt werden (BGH FamRZ 13, 1295; 08, 247, 248), in keinem Fall für Tätigkeiten, die das tägliche Zusammenleben ermöglicht haben, zB im Haushalt. Das gilt auch für Pflegeleistungen (Frankf FamRZ 82, 265), die Übernahme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Hinterbliebenenversorgung (Nr 3).

Rn 25 Um dem Versorgungscharakter von § 851c I zu genügen und die Forderungsdurchsetzung der Gläubiger nicht unnötig zu erschweren, dürfen ausgenommen von Hinterbliebenen keine Dritten begünstigt werden. Hinter der Unterhaltssicherung für Hinterbliebene muss eine verbesserte Vollstreckungsgrundlage für die Pfändungsgläubiger zurücktreten. Die Begünstigung erfolgt durch Vertr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 21 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Bestandteil ist ein Betrag in Höhe des Regelsatzes (BGH WM 11, 76 Rz 13). In einem Einzelfall hat der BGH einen Betrag von EUR 900,– gebilligt (BGH NJW 15, 1830 [BGH 21.01.2015 - VII ZB 30/13] Rz 11; zu der Berechnung AG Aalen BeckRS 15, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kind bzw betreuender Elternteil.

Rn 6 Das vereinfachte Verfahren wird auf Antrag eingeleitet. Minderjährige Kinder werden durch den Elternteil vertreten, dem die elterliche Sorge zusteht. Bei gemeinsamer Sorge der Eltern ist der Elternteil vertretungsberechtigt, in dessen Obhut sich das Kind befindet, § 1629 II 2 BGB. Sind die getrennt lebenden Eltern miteinander verheiratet, kann der Elternteil, in dessen ...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 4. Die fehlerfreie Anwendung des Erwerbstätigenbonus

Ein Dauerthema in der Praxis ist die fehlerhafte Anwendung des Erwerbstätigenbonus, die häufig auf einem unreflektierten Gebrauch der Differenzmethode beruht. Der Erwerbstätigenbonus ist nur vom Erwerbseinkommen[148] bei tatsächlich ausgeübter Erwerbsarbeit[149] abzuziehen, wenn es um Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt geht.[150] Das gilt auch für fiktives Erwerbseinkom...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Durchführung des streitigen Verfahrens (Abs 2).

Rn 3 Beantragt ein Beteiligter die Durchführung des streitigen Verfahrens, gibt der bislang zuständige Rechtspfleger die Sache mit dem Antrag auf ein streitiges Verfahren an die zuständige Abteilung des Familiengerichts ab, funktionell zuständig ist nunmehr der Richter. Das Verfahren erhält ein neues Az (F statt FH; Prütting/Helms/Bömelburg § 255 Rz 7 mwN; Keidel/Giers § 255...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weitere Verfahrenserfordernisse.

Rn 9 Die Vollstreckungsklage ist eine prozessuale Gestaltungsklage im Erkenntnis-, nicht im Vollstreckungsverfahren (BGH NJW 92, 3096, 3097 [BGH 04.06.1992 - IX ZR 149/91]); ihr Streitgegenstand ist der Anspruch des Gläubigers auf Verleihung der Vollstreckbarerklärung im Inland (Bambg FamRZ 80, 67). Der Antrag auf Vollstreckbarerklärung kann in der Höhe beschränkt werden und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pfändungsverfahren.

Rn 25 Die Pfändung erfolgt auf einen Antrag des Gläubigers, der beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellen ist (§ 828 Rn 7 f). Das Pfändungsgesuch kann mit den Anträgen nach den §§ 850b, 850c VI, 850d, 850f II verbunden werden. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist durch den funktionell zuständigen Rechtspfleger zu erlassen (§ 828 Rn 3). Regelmäßig wird...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Entscheidungen des täglichen Lebens.

Rn 6 Was Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind, versucht I 3 näher zu beschreiben. Demnach weisen diese regelmäßig zwei Merkmale auf: die Entscheidungen müssen häufig vorkommen und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Dabei ist das Merkmal der Häufigkeit nicht ganz unproblematisch, weil der Gesetzgeber sicherlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Inhalt und Eintragung.

Rn 18 Zur Mindesthöhe s. § 866 Rn 7. Auch für eine Forderung mit wiederkehrenden Leistungen (Unterhalt, Miete) kann eine Sicherungshypothek eingetragen werden, allerdings immer nur für die jeweils fälligen Beträge, eine Sicherungshypothek für zukünftig fällig werdende Beträge ist nicht zulässig. Bei wiederkehrenden Forderungen ist die Sicherungshypothek daher nur bei größere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Titel.

Rn 14 Vollstreckungstitel kann jeder auf Zahlung gerichtete Vollstreckungstitel sein. Ausreichend ist auch ein Beschl gem § 888 (AG Hamburg Rpfleger 82, 31). Auch für einen Anspruch auf Hinterlegung von Geld kann eine Sicherungshypothek eingetragen werden, denn auch dies ist eine Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung. Ein schriftlicher Antrag auf Eintragung einer Zwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 1a Mit dem Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16.2.01 (BGBl I, 266) ist der Pfändungsschutz zugunsten Unterhaltsberechtigter auf Lebenspartner und frühere Lebenspartner erstreckt worden. Durch das Siebte Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen vom 13.12.01 (BGBl I, 3638) hat § 850c eine bedeutend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Voraussetzungen des Abtretungsanspruchs (Abs 1).

Rn 1 Gem § 21 I kann ein geschiedener Ehegatte, der gg den anderen einen Anspruch auf Ausgleichsrente nach § 20 hat, von diesem hinsichtlich des schuldrechtlich auszugleichenden Anrechts zusätzlich die Abtretung seiner Ansprüche gg seinen Versorgungsträger iHd laufenden Ausgleichsrente verlangen. Dieser ergänzende Anspruch setzt zwar, wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Objektive einzelfallabhängige Beurteilung.

Rn 18 Besteht eine Vergütungspflicht, ist die übliche Vergütung für die Dienste zu ermitteln, die der Schuldner leistet. Wenn diese feststeht, muss das zwischen ArbG und Schuldner vereinbarte Arbeitsentgelt damit verglichen und festgestellt werden, ob der Schuldner gegen eine unverhältnismäßig geringe Vergütung arbeitet. Erst danach kann das Gericht eine angemessene Vergütun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweispflicht und Zurückweisung des Antrags (Abs 2).

Rn 10 Der Antrag ist gem § 250 II 1 zurückzuweisen, wenn die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren nicht gegeben sind oder der Antrag nicht die nach Abs 1 erforderlichen Angaben enthält. Liegen behebbare Mängel vor (ungenaue oder fehlende Angaben), erfolgt eine Zurückweisung erst, wenn der ASt dem Mangel trotz Hinweises nicht abhilft. Liegt ein unbehebbarer Mangel v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick über die Verordnung; Arbeitsweise und -hilfen in Fällen mit internationalem Bezug.

Rn 1 Die Verordnung, auch ›Brüssel IIa-Verordnung‹ genannt, ist die Nachfolgeverordnung zur sog ›Brüssel II-Verordnung‹ (VO [EG] Nr 1347/2000). Sie hat einheitliche Regeln betreffend die internationale Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Angelegenheiten der sog elterlichen Verantwortung (s dazu Art 2 Nr 7) für die gesamt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Alleinvertretung in Unterhaltssachen, Abs 2 S 2.

Rn 15 Unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, ist bei gemeinsamer elterlicher Sorge gem II 2 der Elternteil zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen berechtigt, in dessen alleiniger Obhut sich das Kind befindet. Entscheidend sind die tatsächlichen Betreuungsverhältnisse (Bambg FamRZ 85, 632; Nürnbg FamRZ 19, 295). (Alleinige) Obhut hat der Elternteil ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 100 Brüssel IIb-VO – Übergangsbestimmungen.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt nur für am oder nach dem 1. August 2022 eingeleitete gerichtliche Verfahren, förmlich errichtete oder eingetragene öffentliche Urkunden und eingetragene Vereinbarungen. (2) Die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 gilt weiter für Entscheidungen in vor dem 1. August 2022 eingeleiteten gerichtlichen Verfahren, für vor dem 1. August 2022 förmlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Kindeswohlmaßstab (Abs 1).

Rn 1 § 1741 regelt die Annahme minderjähriger Kinder, die Annahme Volljähriger wird dagegen durch die §§ 1767 ff geregelt, wobei § 1767 II eine Verweisung auf das Recht der Minderjährigenadoption enthält. Die Frage, ob das anzunehmende Kind bereits volljährig ist, ist nach seinem – gem Art 7 I EGBGB zur Anwendung gelangenden – Heimatrecht zu beantworten (Bremen OLGR 06, 510–...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Teilbare Leistung.

Rn 2 Eine Leistung ist teilbar, wenn ohne Wertminderung u Beeinträchtigung des Leistungszwecks Zerlegung in mehrere gleichartige Teile möglich ist. Im natürlichen Sinne teilbar sind va Geld u bestimmte Mengen vertretbarer Sachen. Gleichwohl kann die Leistung im Rechtsinne unteilbar sein, wenn eine gemeinschaftliche Empfangszuständigkeit besteht, so bei Mietzinszahlungen an M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fehlende oder unvollständig erteilte Auskunft vor Einleitung des Verfahrens (S 2 Nr 2).

Rn 7 Diese Vorschrift soll die außergerichtliche Klärung von Unterhaltsansprüchen fördern (J/H/A/Maier § 243 Rz 6; Jena FamRZ 14, 965). Kommt der nach §§ 1361, 1580, 1605 BGB auskunftsverpflichtete Unterhaltsschuldner einem außergerichtlichen Auskunftsverlangen nicht oder nicht vollständig nach, kann dies auch dann bei der Kostenentscheidung (zu seinen Lasten) zu berücksicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Jahresbeiträge (Abs 2 S 1 Nr 1).

Rn 36 Abs 2 S 2 Nr 1 regelt die progressiv ausgestaltete Höhe der Ansparbeträge, also des jährlich ansparbaren, pfändungsgeschützten Vorsorgekapitals. Der Schuldner darf vom 18. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr EUR 6.000,– und vom 28. bis zum vollendeten 67. Lebensjahr EUR 7.000,– jährlich auf einen Altersvorsorgevertrag nach Abs 1 ansparen, um eine angemessene Alterssiche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eltern-Kind-Verhältnis.

Rn 7 Art 21 gilt für alle zum Eltern-Kind-Verhältnis gehörenden Regelungsgegenstände. Erfasst werden damit sämtliche Formen umfassender oder teilw Sorgezuweisung, -beschränkung oder -entziehung (iS von §§ 1628, 1629 II 3 iVm 1796, 1632 IV, 1666–1667, 1671, 1672, 1674, 1678 II, 1680 II u III, 1684 III u IV, 1687 II, 1687a, 1687b III, 1688 III u IV BGB, 9 III LPartG). Auch die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Mit dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7.7.09 (BGBl I, 1707) sind zum 1.7.10 die frühere engere Fassung von Abs 1 neu gefasst und Abs 2 aufgehoben worden. Aus den früheren Abs 3 und 4 wurden die Abs 2 und 3. § 850i I enthält Auffangnormen über den Pfändungsschutz für nicht wiederkehrende Vergütungsansprüche des Schuldners und sonstige Einkünfte, die ke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld 851 ZPO 5 übereinstimmende Erledigungserklärungen Anerkenntnis des Beklagten 91a ZPO 34 Billigkeitserwägungen 91a ZPO 30 bisheriger Sach- und Streitstand 91a ZPO 29 Kostenentscheidung 91a ZPO 27 materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch 91a ZPO 33 Nebenintervention 91a ZPO 22, 36 Rechtsbehelfe 91a ZPO 38, 42 Rechtskraft 91a ZPO 40 sofortige Beschwerde 91a ZPO 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsumfang.

Rn 3 Da durch die Beistandschaft die elterliche Sorge nicht eingeschränkt wird, besteht das Vertretungsrecht des Sorgeberechtigten neben dem des Beistandes fort. Im Falle eines Rechtsstreits hat der Gesetzgeber mit § 234 FamFG den Vorrang der Vertretung durch den Beistand ausdrücklich geregelt, wonach ein Vertretungsverbot des Elternteils besteht, sobald die Beistandschaft w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland, Abs 1 Nr 2.

Rn 8 Ist oder war eine Ehesache nicht anhängig, ist für Verfahren, die den Unterhalt eines Kindes betreffen (zum familienrechtlichen Ausgleichsanspruch vgl Köln FamRZ 12, 574; AG Flensburg 31.7.15 – 93 f 109/14, juris; vgl auch Hamm MDR 13, 229: Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes gegen die Großeltern nach § 1607 Abs 1 BGB) das Gericht ausschließlich zuständig, in d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht: Begriff, Zustandekommen, Abtretbarkeit, Abdingbarkeit.

Rn 1 Die Leibrente ist ein einheitliches, iSv §§ 100, 99 II nutzbares (RGZ 67, 204, 210) Recht, das dem Berechtigten für die Lebensdauer eines Menschen eingeräumt ist und dessen Erträge aus fortlaufend wiederkehrenden gleichmäßigen und in gleichen Zeitabschnitten (BGH WM 66, 248) zu gewährenden Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen bestehen (RGZ 67, 204, 212; BGH WM 80...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite.

Rn 6 Rechtsnachfolger des Gläubigers sind dessen Allein- oder Miterben ab dem Zeitpunkt des Anfalls der Erbschaft nach §§ 1922 I, 1942 I BGB (nicht erst bei deren Annahme). Freilich kann die Rechtsnachfolge erst ab dem Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft nachgewiesen werden. Miterben ist aufgrund ihrer gemeinschaftlichen Berechtigung nach §§ 2032, 2039 BGB vor der Auseinande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zahl der Unterhaltsberechtigten.

Rn 26 Weiterhin ist dem Schuldner ein Teil seines pfändbaren Arbeitseinkommens zu belassen, wenn der besondere Umfang seiner Unterhaltspflichten und insb die Zahl der Unterhaltsberechtigten dies erfordern. Diese Regelung knüpft unmittelbar an § 850c an, gilt aber auch bei einer Vollstreckung nach den §§ 850d, 850f II und 850i. Der Grundfreibetrag wird nach § 850c II 2, III 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit des Verfahrens (Abs 1).

Rn 3 Abs 1 regelt die Zulässigkeit eines auf Unterhaltszahlung gerichteten Hauptsacheantrags für den Fall, dass die Vaterschaft des in Anspruch genommenen Mannes weder nach § 1592 Nr 1 BGB (Ehemann der Mutter), § 1592 Nr 2 BGB (Anerkenntnis der Vaterschaft) oder nach § 1593 BGB (Vaterschaft bei Auflösung der Ehe durch Tod) besteht. Rn 4 Der Antrag ist in diesem Fall nur zuläs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Begriff der Unterhaltspflicht.

Rn 13 Gemeint sind sämtliche durch Ehe begründeten Unterhaltsansprüche, auch wenn die Ehe geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt worden ist (§§ 1360, 1361, 1569 ff BGB), sowie durch Verwandtschaft begründete Unterhaltspflichten (§§ 1601 ff, 1615a, 1615l–n BGB), auch wenn die Unterhaltsforderungen kraft Gesetzes auf Dritte übergegangen sind (Bremen FamRZ 1984, 511), ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Kindesunterhalt.

Rn 11 Kindesunterhalt (§§ 1601 ff BGB) kann als Folgesache geltend gemacht werden; da im Verbundverfahren allerdings nur Unterhaltsansprüche für die Zeit ab Rechtskraft der Scheidung gefordert werden können und insb die schon durch die Trennung der Eltern verursachte Bedarfslage nicht erfasst ist, spielen Kindesunterhaltsansprüche eine untergeordnete Rolle. Rn 12 Nur Unterhal...mehr