Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Betroffener Unternehmerkreis und zuständige Behörde

Rz. 6 Gem. § 18j Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG kann ein Unternehmer, der i.g. Fernverkäufe (Versandhandelregelung) nach § 3c Abs. 1 S. 2 u. 3 UStG [1] mit Lieferort im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringt an dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG teilnehmen. Dies gilt nicht für unter § 3c Abs. 3 UStG fallende Einfuhr-Fernverkäufe (Rz. 12). Daraus ist abzuleiten, dass nu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Betroffene Leistungen

Rz. 19 Im Verhältnis zur Vorgängerregelung des § 18h UStG, die nur sog. TRFE-Leistungen (Rz. 1) an Nichtunternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet erfasst hat, gilt der OSS gem. § 18j Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG nunmehr für sämtliche sonstige Leistungen, die aus Ansässigkeitssicht des leistenden Unternehmers an in § 3a Abs. 5 S. 1 genannte Empfänger (B2C-Umsätze) mit Leistungsort...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung als Gestaltungsmi... / 3. Bestellung von Nutzungsrechten

Gestaltungsmissbrauch liegt vor, wenn sich der Eigentümer zugunsten seines Kindes der Nutzungsbefugnis begibt, indem er dem Kind ein Nutzungsrecht einräumt und sodann (sein Eigentum) wieder anmietet (BFH v. 18.10.1990 – IV R 36/90, BStBl. II 1991, 205). Denn das Ziel einer derartigen Gestaltung besteht darin, dem Kind laufend Geldbeträge zuzuwenden, die nach § 12 Nr. 2 EStG ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung als Gestaltungsmi... / 4. Geldschenkungen

Schenkt ein Elternteil seinem minderjährigen Kind einen Geldbetrag, den das Kind dem anderen Elternteil darlehensweise zur Verfügung stellt, so kann dies eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung sein (BFH v. 26.3.1996 – IX R 51/92, BStBl. II 1996, 443). Einem Kind ist es zwar nicht schlechthin versagt, seinen Eltern aus seinem Vermögen ein Darlehen zu gewähren. Eine unangemesse...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Haftungsfragen im Verein / Zusammenfassung

Wenn ein Verein Aktivitäten entfaltet, Veranstaltungen durchführt und einen umfangreichen Vereinsbetrieb unterhält, kann es – wie im normalen Leben auch – zu Schadensfällen kommen. Zwangsläufig stellt sich dann die Frage der Verantwortlichkeit und der Haftung, vor allem, wenn jemand zu Schaden gekommen ist. Die 5 häufigsten Fallen 1. Sie haben für den Verein nicht im zulässig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich (Anpas... / 2.1 Unterhalt

2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen Eine Anpassung wegen Unterhalt durch ganz oder teilweise Aussetzung der Kürzung einer Versorgung der ausgleichspflichtigen Person aufgrund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs ist möglich, wenn folgende Anspruchsvoraussetzungen vorliegen: Die ausgleichspflichtige Person bezieht eine laufende Versorgung, die aufgrund des Versorgungsausgleich...mehr

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FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615I BGB

I. Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern: Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen. Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Gesetzes zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigenentlastungsgesetz) vom 10.12.2019 (BGBl I S. 2135) zu beachten. II. Bedarf der Mutt...mehr

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Slowenien / IV. Lebenslanger Unterhalt

Rz. 76 Mit dem Vertrag[211] über die Leistung lebenslangen Unterhalts (Art. 557–563 SchGB)[212] überträgt eine Vertragspartei (Unterhaltsberechtigter) unter der aufschiebenden Bedingung ihres Todes ihr im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehendes[213] unbewegliches Vermögen oder Teile des unbeweglichen Vermögens[214] auf eine Person, die sich verpflichtet, Unterhalt an s...mehr

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Bosnien und Herzegowina / d) Vertrag über den Unterhalt zu Lebzeiten (Leibrentenvertrag)

Rz. 85 Der Leibrentenvertrag ist zwar im Erbgesetz in dem Abschnitt Erbverträge geregelt, stellt aber keinen Erbvertrag, sondern einen schuldrechtlichen Vertrag mit gewissen erbrechtlichen Folgen dar. In der Praxis ist er ein gängiger Vertrag. Er ist gegenseitig verpflichtend und entgeltlich. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich eine Partei die andere Vertragspartei bis zu...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / 10. Aktivlegitimation von Hinterbliebenen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen entgangenen Unterhalts

Rz. 178 BGH, Urt. v. 1.12.2009 – VI ZR 221/08 – juris Zitat StVG § 17 Abs. 1 a.F.; SGB X § 116mehr

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zfs 01/2025, Kein Schadensersatzanspruch wegen entgangenen Unterhalts bei uneinbringlicher Forderung

ZPO § 520 § 258; StVG § 10 Abs. 2 S. 1; StVO § 15; BGB § 844 Leitsatz Ein Schadensersatzanspruch aus § 10 Abs. 2 StVG bzw. § 844 Abs. 2 BGB wegen Entzugs des Unterhaltsrechts ist dann nicht entstanden, wenn der Unterhaltsanspruch des Berechtigten gegen den Unterhaltspflichtigen ohnehin nicht – auch nicht durch Zwangsmaßnahmen – hätte beigetrieben werden können. An die Feststel...mehr

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Russische Föderation / II. Die acht Kategorien

Rz. 19 Zur ersten Kategorie von Erben gehören die Kinder, der Ehegatte und die Eltern des Erblassers. Enkelkinder können im Rahmen des Repräsentationsprinzips ebenfalls Erben der erste Kategorie werden (vgl. Art. 1142 ZGB). Zur zweiten Kategorie von Erben gehören Brüder, Schwestern, Halbbrüder, Halbschwestern und Großeltern (sowohl väterlicher- als auch mütterlicherseits) de...mehr

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Ungarn / 1. Erbvertrag

Rz. 194 In einem Erbvertrag[178] verpflichtet sich der Erblasser, den anderen Vertragspartner im Hinblick auf einen gegenüber ihm bzw. einem im Vertrag bestimmten Dritten zu erbringenden Unterhalt, Leibrente bzw. Pflege – bezogen auf sein Vermögen, einen bestimmten Teil davon oder auf bestimmte Vermögensgegenstände – als Erben einzusetzen.[179] Der Erbvertrag ist im ungarisc...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Allgemeines

Rz. 157 Die Höhe des nach § 850c ZPO pfändbaren Einkommensteils hängt maßgeblich von der Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen des Schuldners ab. Als unterhaltsberechtigt sind die Personen zu berücksichtigen, denen der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt zu gewähren hat. Hierzu zählen der Ehegatte (§§ 1360, 1360a, 1361 BGB), der frühere Ehegatte (§§ ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragspflichtige Einnahme... / 1.7 Unterhaltsleistungen

Erhalten Geschiedene Unterhalt, so ist dieser Unterhalt bei einer freiwilligen Versicherung in der Krankenversicherung des Unterhaltsberechtigten als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Es ist der gesamte Unterhalt bei der Beitragsbemessung heranzuziehen. Dabei ist es unerheblich, ob der Unterhalt in einen Elementarunterhalt und einen Vorsorgeunterhalt aufgeteilt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich (Anpas... / 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Eine Anpassung wegen Unterhalt durch ganz oder teilweise Aussetzung der Kürzung einer Versorgung der ausgleichspflichtigen Person aufgrund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs ist möglich, wenn folgende Anspruchsvoraussetzungen vorliegen: Die ausgleichspflichtige Person bezieht eine laufende Versorgung, die aufgrund des Versorgungsausgleichs gemindert ist. Die ausgleichs...mehr

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Deutschland / 4. Dreißigster

Rz. 27 Den Familienangehörigen, die zur Zeit des Todes des Erblassers zu dessen Hausstand gehörten und von ihm Unterhalt bezogen haben, steht gem. § 1969 BGB schließlich noch das Recht zu, von den Erben in den ersten 30 Tagen nach dem Eintritt des Erbfalls in demselben Umfang Unterhalt zu verlangen, wie der Erblasser Unterhalt geleistet hat (Dreißigster). Dieses Recht steht ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geistliche Genossenschaften / 1 Kranken-/Pflege-/Arbeitslosenversicherung

Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften u. Ä. sind kranken- und arbeitslosenversicherungspflichtig, wenn sie mehr als freien Unterhalt oder mehr als ein geringes Arbeitsentgelt erhalten, das nicht nur zur Befriedigung der unmittelbaren Lebensbedürfnisse – wie Wohnung, Verpflegung, Kleidung – ausreicht, sonst sind sie versicherungsfrei; wobei die Beschäftigung ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Berücksichtigung weiterer Unterhaltsberechtigter

Rz. 107 Hat der Schuldner neben dem pfändenden Unterhaltsberechtigten weiteren Personen Unterhalt zu gewähren, so ist zunächst anhand von § 850d Abs. 2 ZPO der Rang des pfändenden Unterhaltsberechtigten zu bestimmen, der auch in Bezug auf rückständige Unterhaltsansprüche gilt.[100] Während bei der Pfändung "normaler" Geldforderung gem. § 804 Abs. 3 ZPO gilt: "Wer zuerst komm...mehr

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zfs 01/2025, Kein Schadense... / 3 Anmerkung:

Der Sachverhalt ist einfach: Auf einem Beschleunigungsstreifen bleibt ein Pkw stehen. Der Fahrer, ein 43 Jahre alter Mann, steigt aus. Vor dem Kofferraum stehend wird er von einem nachfolgenden Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit angefahren und tödlich verletzt. Die Kinder klagen auf entgangenen Unterhalt. Das Landgericht lehnt ab. Zu Unrecht, wie das OLG Stuttgart meint Die Ent...mehr

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zfs 01/2025, Kein Schadense... / 2 Aus den Gründen:

B. Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die Berufung der Kläger Ziff. 2 bis 4 zulässig, insbesondere ausreichend begründet. Die Berufungsbegründung bezeichnet, wie von § 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO verlangt, in ausreichender Weise Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt. Die Begründung muss zum einen erkenne...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Bevorrechtigte Ansprüche

Rz. 94 Liegen der Pfändung des Arbeitseinkommens Unterhaltsansprüche des jeweiligen Gläubigers zugrunde, ist es in einem weiteren Umfang der Pfändung unterworfen; die Pfändungsfreigrenzentabelle findet keine Anwendung (§ 850d Abs. 1 S. 1 ZPO), sofern der Gläubiger einen Antrag auf Vollstreckung nach § 850d ZPO stellt. Rz. 95 Privilegiert sind die gesetzlichen Ansprüche auf la...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / e) Einschränkung des Pfändungsschutzes bei Unterhaltsleitungen, § 906 ZPO

Rz. 383 Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen privilegiert der Gesetzgeber Gläubiger von Unterhaltsforderungen nach § 850d ZPO. In dieser Konstellation ist dem Schuldner nur so viel zu belassen wie er für seinen eigenen notwendigen Unterhalt sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf. Der notwendige eigene Unterhalt wird von der Rechtsprechung mit dem...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Mehrere bevorrechtigte Pfändungen

Rz. 128 Treffen mehrere bevorrechtigte Pfändungen zusammen, gilt bezüglich des nach § 850c ZPO pfändbaren Betrages ebenfalls das Prioritätsprinzip des § 804 Abs. 3 ZPO. Im Hinblick auf den Vorrechtsbereich des § 850d ZPO kommt es auf die zeitliche Abfolge der Pfändung nicht an, sondern allein auf die Rangfolge des § 850d Abs. 2 ZPO. Rz. 129 Beispiel Der verheiratete Schuldner...mehr

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Slowakei / 3. Zweite Ordnung

Rz. 18 In der zweiten Ordnung erben gem. § 474 Abs. 1 BGB der Ehegatte, die Eltern des Erblassers und Personen, die mit dem Erblasser mindestens ein Jahr vor seinem Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und aus diesem Grund den gemeinsamen Haushalt versorgt haben oder auf den Unterhalt des Erblassers angewiesen waren. Die Erben der zweiten Ordnung erben, wenn es keine erb...mehr

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Tschechien / 2. Zweite Gruppe

Rz. 27 Gelangen keine Abkömmlinge des Erblassers zur Erbfolge, erben innerhalb der zweiten Gruppe der Ehegatte oder Lebenspartner, die Eltern des Erblassers und ferner die Personen, die mit dem Erblasser mindestens ein Jahr vor dessen Tod im gemeinsamen Haushalt gelebt haben und aus diesem Grund den gemeinsamen Haushalt mitgeführt haben oder auf Unterhalt des Erblassers ange...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich (Anpas... / 2.1.2 Antrag

Über die Anpassung wegen Unterhalt entscheidet das zuständige Familiengericht auf Antrag. Berechtigt zur Antragstellung ist die ausgleichspflichtige Person und auch die ausgleichsberechtigte Person. Hat eine ausgleichspflichtige Person die Anpassung beim Versorgungsträger beantragt, ist dieser Antrag nicht wirksam. Der Versorgungsträger ist zur Weiterleitung des Antrags an d...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XIX. Muster: Antrag auf Aufhebung der Anordnung nach § 907 ZPO – Entgegenstehende Belange

Rz. 442 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.58: Antrag auf Aufhebung der Anordnung nach § 907 ZPO – Entgegenstehende Belange An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldner) wird im Namen und in Vollmacht des Gläubigers beant...mehr

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Italien / cc) Kinder

Rz. 146 Anspruch auf eine lebenslange Rente zugunsten des nicht anerkennungsfähigen Kindes (gem. Art. 580 Abs. 2 c.c.).[220] Dieser Anspruch steht den Berechtigten kraft eigenen Rechts zu. Es handelt sich um ein schuldrechtliches Vermächtnis ex lege.[221] Es gilt als Ersatz für Unterhalt, Erziehung und Förderung und wird als Erbrecht qualifiziert. Die Höhe gleicht der Rendit...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Zusammentreffen von bevorrechtigten mit nicht bevorrechtigten Gläubigern

Rz. 130 Hat ein gewöhnlicher Gläubiger das Arbeitseinkommen gepfändet, wird sein Pfandrecht nicht durch die spätere Pfändung eines Unterhaltsgläubigers beeinträchtigt. Dem gewöhnlichen Gläubiger verbleibt der für ihn ohnehin nur pfändbare Betrag nach § 850c ZPO/Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung. Der nachfolgend pfändende bevorrechtigte Gläubiger ist auf den Vorrechtsbereich...mehr

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Estland / 3. Rechte und Pflichten der Erben

Rz. 53 Mit der Annahme der Erbschaft gehen alle Rechte und Pflichten des Erblassers auf den Erben über, mit Ausnahme solcher Rechte und Pflichten, die untrennbar mit der Person des Erblassers verbunden sind und dem Gesetz nach nicht auf andere Personen übergehen können. Der Erbe ist verpflichtet, alle Verbindlichkeiten des Erblassers zu erfüllen. Reicht dazu die Erbschaft nic...mehr

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Tschechien / 6. Versorgungsrechte bestimmter Personen

Rz. 113 Ein Abkömmling, der nicht erbt und auch keinen Pflichtteil erhält, hat Anspruch auf notwendigen Unterhalt, wenn er bedürftig und nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1665 ZGB). Der Anspruch ist durch die Höhe des fiktiven Pflichtteils begrenzt. Er ist ferner ausgeschlossen, wenn ein Abkömmling des Pflichtteilsberechtigten erbt oder seinen Pflichtteil ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.7 Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften

Krankenversicherungsfrei sind satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und ähnliche Personen. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die genannten Personen aus überwiegend religiösen oder sittlichen Beweggründen mit Krankenpflege und Unterricht oder anderen gemeinnützigen Tätigkeiten beschäftigen und nicht mehr als freien Unterhalt oder ein geringes E...mehr

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FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und gleichrangiger Unterhaltsberechtigter im Sinne des § 1609 Nr. 1 BGB nicht aus (sog. Mangelfall), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmä...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten – Antrag nach § 850c Abs. 6 ZPO

Rz. 160 Das Vollstreckungsgericht kann nach § 850c Abs. 6 ZPO auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass Personen, denen der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt leistet und die über eigenes Einkommen verfügen, bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben. Rz. 161 Dieser A...mehr

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ZErb 01/2025, Familienrecht

Grundsätzlich erlöschen Unterhaltsansprüche verheirateter Ehegatten und Verwandter, also Familien-, Trennungs-, Verwandten- und Kindesunterhalt, mit dem Tod des Verpflichteten gem. § 1615 BGB – mit Ausnahme schon fälliger Ansprüche auf Erfüllung oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit.[1] Gesetzlicher Unterhaltsanspruch geschiedener Ehegatten Dies gi...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / d) Erweiterung des Pfändungsschutzes §§ 850k Abs. 2, 899 ff. ZPO

Rz. 374 Lebt der Schuldner mit weiteren Personen in einer Bedarfsgemeinschaft oder gewährt er anderen Personen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen Unterhalt, so berücksichtigt § 850k Abs. 1 ZPO den notwendigen Unterhaltsbedarf nicht hinreichend. Deshalb wird der Freibetrag nach § 850k Abs. 1 ZPO um die Freibeträge nach § 850c Abs. 1 S. 2 ZPO erhöht. Für die erste unterhalt...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Begründung

Rz. 182 Das Berufungsgericht hielt aufgrund einer Abwägung der Verursachungsbeiträge nach § 17 Abs. 1 StVG die Haftung der Beklagten für die den Klägern entstandenen Schäden mit einer Quote von 60 % für gegeben. Zulasten des Beklagten sei dabei ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO zu berücksichtigen, weil er sein Fahrzeug auf dem linken der drei Fahrstreifen zum Stehen gebracht...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Bemessung der Höhe des Freibetrags

Rz. 103 Für den Schuldner ist der für seinen notwendigen Unterhalt und zur Deckung seiner laufenden gesetzlichen Verpflichtungen benötigte Betrag anzusetzen. Rz. 104 Ausgangspunkt der Berechnung des notwendigen Unterhalts ist das, was dem Schuldner nach den Vorschriften des §§ 27 ff. SGB XII als laufende Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren wäre. Der Freibetrag kann nicht na...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Muster: Vorpfändung bei Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen, § 845 ZPO

Rz. 194 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.13: Vorpfändung bei Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen, § 845 ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – – Gerichtsvollzieherverteilungsstelle – _________________________ Vorläufiges Zahlungsverbot nach § 845 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ (Gläubigers) hat dieser gegen den __...mehr

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Ungarn / 3. Enterbung und Ausschluss von der Erbfolge

Rz. 141 Wer vom Erblasser aus der Erbschaft ausgeschlossen wurde, fällt aus der Erbfolge weg. Von der Erbfolge ausgeschlossen werden kann derjenige, der ein gesetzlicher Erbe des Erblassers ist oder sein könnte. Der Ausschluss[139] kann in zweierlei Weise erfolgen, und zwarmehr

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Belgien / b) Objekt der Erbschaftsteuer

Rz. 169 Objekt der Erbschaftsteuer ist das Weltvermögen des Erblassers, der an seinem Todestage Einwohner Belgiens war. Alles, was aus dem Nachlass von Todes wegen erworben wird, unterliegt der Erbschaftsteuer, d.h. insbesondere: Rz. 170 (1) Immobilien, die grundsätzlich mit dem objektiven Verkaufswert (valeur vénale) am Todestag zu bewerten sind. Bei ausländischem Immobilien...mehr

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Slowenien / K. Erbschaftssteuer

Rz. 105 Die Erbschaftssteuer samt verfahrensrechtlichen Vorschriften ist im Gesetz über die Steuer auf Erbschaften und Schenkungen[286] ( ErbStG) geregelt.[287] Steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts,[288] die im Erbweg[289] Vermögen erlangen (Art. 3 Abs. 1 ErbStG), das kein Einkommen nach dem Einkommens- oder Körperschaftsteuergesetz ist (A...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich (Anpas... / 2 Arten der Anpassungsregelungen

Insgesamt sind 3 verschiedene Anpassungsregelungen vorgesehen. Die Anpassung wegen Unterhalt, Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer besonderen Altersgrenze oder Tod der ausgleichsberechtigten Person. Für alle 3 Anpassungsregelungen gilt, dass sie auf Antrag erfolgen und ausschließlich die Anrechte aus den sog. Regelsicherungssystemen betreffen. Hierzu gehören n...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterhaltsvorschuss / 1.3 Fehlende Unterhaltszahlung eines Elternteils

Kommt der andere Elternteil seiner Verpflichtung zur Unterhaltszahlung nicht nach, kann ein Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem UhVorschG bestehen. Durch diese Form der staatlichen Sozialleistung soll der ausfallende Unterhalt ersetzt werden. Der unterhaltspflichtige Elternteil wird damit jedoch nicht aus der Verantwortung entlassen.mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / d) Bestimmtheit von Parteien und Forderungen

Rz. 66 Im Antrag, der das angerufene Gericht auszuweisen hat, sind die Beteiligten (Gläubiger und Schuldner) zu benennen und ist die zu pfändende Forderung nach Anspruchsgrund und Drittschuldner so genau anzugeben,[75] wie es nur möglich ist. Das verbindliche Formular sieht für eine Reihe von Standardansprüchen bereits vorgegebene Formulierungen vor, die hinreichend bestimmt...mehr

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Estland / b) Das Vermächtnis

Rz. 20 Der Erblasser kann im Testament einem bestimmten Erben oder einer anderen Person außer seinem Vermögen oder Teilen davon auch ein Vermächtnis[15] hinterlassen. Das kann ein bestimmter Vermögensgegenstand aus dem Nachlass des Erblassers sein, aber auch eine Geldsumme, ein Recht, die Befreiung von einer Verpflichtung, das Recht auf Unterhalt oder ein anderes übertragbar...mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / a) Kalendertag

Rz. 49 Ist die Vollstreckung von einem Kalendertag abhängig, kann die Eintragung nur wegen bereits fälliger Ansprüche, wenn diese dann auch den Betrag von 750,00 EUR übersteigen, erfolgen (§ 751 Abs. 1 ZPO). Hierauf ist besonders bei künftig fällig werdenden Ansprüchen wie Unterhalt oder Mietzins zu achten.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / 2.1.1 Einkommen des Kindes

Eigenes Einkommen des Kindes mindert seinen Kinderzuschlag um 45 % des zu berücksichtigenden Einkommens. Eigenes Einkommen kann z. B. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, aber auch die Ausbildungsvergütung sein. Praxis-Beispiel Einkommen des Kindes Ein 10-jähriges Kind erhält Unterhaltsvorschuss i. H. v. 299 EUR. Der mögliche Kinderzuschlag (297 EUR) mindert sich um 45 % (134,5...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / XVIII. Muster: Erwiderung auf den Antrag des Schuldners nach § 850l ZPO

Rz. 441 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.57: Erwiderung auf den Antrag des Schuldners nach § 907 ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldner) wird im Namen und in Vollmacht des Gläubigers beantragt,mehr