Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2.1 Problemstellung

Rz. 254 Die Vorschrift setzt voraus, das Gewinnausschüttungen nach einem DBA bei dem unbeschränkt stpfl. Zahlungsempfänger von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, also steuerfrei zu stellen sind. Sie erfasst daher nur den Fall, dass die Gewinnausschüttung im Inland zur Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer gehört und dass hierauf ein DBA anwendbar is...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1 Problemstellung

Rz. 113 Durch § 50d Abs. 7 EStG sollen Probleme bei der Auslegung des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG vermieden werden. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG gehören zu den beschr. stpfl. Einkünften Zahlungen aus inländischen öffentlichen Kassen mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis. Nach der "Kassenstaatsklausel" in Art. 19 Abs. 1 OECD-MA steht dem Kassenstaat das...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.2 Rechtsform des Entlastungsberechtigten

Rz. 36 Hinsichtlich des persönlichen Regelungsbereichs setzt § 50d Abs. 3 EStG voraus, dass die Gesellschaft, die den Ermäßigungsanspruch geltend macht, eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist. Die Vorschrift nimmt also die Formulierung des § 1 Abs. 1 KStG auf und setzt daher eine Rechtsform voraus, die nach deutscher Auffassung zu einer KSt-Pflicht fü...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Wertpapiere im Betriebsverm... / 3.2 Abgrenzungsfälle: Beispiele – wann bei Anteilen notwendiges Betriebsvermögen anerkannt wurde und wann nicht

Abgrenzungsfälle bei der Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen: Der Anteil eines Steuerberaters an einer GmbH, die dem Betrieb einer Steuerberatungspraxis wesensfremd ist, gehört nicht zum notwendigen Betriebsvermögen, auch wenn der Anteil in der Absicht erworben wurde, das steuerliche Mandat der GmbH zu erlangen oder wenn die anderen Gesellschafter der GmbH Mandanten d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 4 Gewerbetreibende, die der GewSt-Pflicht unterliegen, haben neben der ESt-Erklärung bzw. der Steuererklärung nach § 181 Abs. 2 AO oder der KSt-Erklärung nach § 14a S. 1 GewStG eigenständig eine GewSt-Erklärung i. S. einer Erklärung zur Festsetzung des GewSt-Messbetrags und, soweit erforderlich, eine Zerlegungserklärung abzugeben. Auf die Abgabe dieser Steuererklärungen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.1 Begünstigungsfähiges Vermögen

In § 13b Abs. 1 ErbStG wird das begünstigungsfähige Vermögen definiert, für das grundsätzlich eine Verschonung nach § 13a ErbStG und § 13c ErbStG oder im Rahmen einer individuellen Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG in Betracht kommt. Die Bestimmung von Vermögensgegenständen zu einer wirtschaftlichen Einheit erfolgt im Rahmen der Bewertung dieser wirtschaftlichen E...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensvermögen / 2 Verschiedene Sphären eines Unternehmers

Ein Unternehmer, der sowohl einen unternehmerischen als auch einen nichtwirtschaftlichen Bereich (z. B. bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts der hoheitliche Bereich) unterhält, kann aus bezogenen Leistungen nur insoweit einen Vorsteuerabzug vornehmen, wie er die Leistung auch für die unternehmerischen Umsätze verwendet; soweit eine nichtwirtschaftliche Verwendun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.10 Bemerkungen/Anträge/sonstige Befreiungen oder Vergütungen (Zeilen 101 bis 107)

In den Zeilen 101 bis 107 können Anträge gestellt und sonstige Befreiungen oder Vergünstigungen geltend gemacht werden. Folgende kommen z. B. in Betracht: Der Bedachte kann nach § 23 ErbStG beantragen, dass Steuern, die vom Kapitalwert von Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen bzw. Leistungen (z. B. Nießbrauch) zu entrichten sind, statt vom Kapitalwert jährlich im Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit als Anrech... / 1.3 Besonderheiten

Hat die Bundesagentur für Arbeit für Bezieher von Arbeitslosen- oder Übergangsgeld bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Beiträge im Rahmen von § 207 SGB III an eine Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung, ein Versicherungsunternehmen oder den Leistungsbezieher selbst gezahlt, liegt keine Anrechnungszeit vor.[1] Das betrifft Versicherte, die sich als Höherverdienend...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fac... / 6.1 IVD

Durch die Verschmelzung der beiden ehemaligen großen Maklerverbände RDM und VDM ist im Jahr 2004 der IVD mit derzeit etwa 6.200 Mitgliedern entstanden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 360 EUR jährlich. Sind im Maklerunternehmen mehr als 25 Mitarbeiter tätig, steigt der Beitrag um 180 EUR und sodann in 25er-Schritten um jeweils weitere 180 EUR . Für Existenzgründer beträgt der M...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.3 Weitere beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 23 (unbesetzt) Rz. 24 Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind nunmehr in vollem Umfang als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Zu unterscheiden war bisher zwischen einem beitragspflichtigen "Arbeitsentgeltanteil" und einem beitragsfreien "sozialen Anteil". Durch Anwen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.9 Berücksichtigung von Absetzungsbeträgen für Kinder (Abs. 5 ab 1.1.2009)

Rz. 50 Sofern bei der Beitragsbemessung Einnahmen eines privat versicherten Ehegatten zu berücksichtigen sind, können auch Kinderfreibeträge berücksichtigt werden. Bestehen zugleich Unterhaltspflichten gegenüber gemeinsamen Kindern, für die eine Familienversicherung nach § 10 Abs. 3 ausgeschlossen ist, sieht Satz 1 eine Kürzung des zu berücksichtigen Ehegatteneinkommens um e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2025, Das Verzichtsve... / b) Verzicht auf den Unterhalt für die nichteheliche Mutter

Der Anspruch nach § 1615l BGB ist zwar vergleichbar mit dem § 1570 BGB als Betreuungsunterhalt konzipiert worden. Allerdings unterliegt der Anspruch aus § 1615l BGB nicht den Regelungen des nachehelichen Unterhalts, sondern den Bestimmungen des Verwandtenunterhalts. § 1615l Abs. 3 S. 1. BGB enthält dann auch eine eindeutige Rechtsgrundverweisung, wonach gemäß § 1614 Abs. 1 BG...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / 4. Unterhalt für die nichteheliche Mutter und den nichtehelichen Vater

a) Gesetzliche Grundlagen Die nichteheliche Mutter bzw. der nichteheliche Vater hat nach § 1615l BGB Anspruch auf Unterhalt, wenn sie oder er aufgrund der Geburt eines gemeinsamen Kindes für eine gewisse Zeit nicht erwerbstätig sein kann. Dieser Unterhaltsanspruch erstreckt sich in der Regel auf die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes und kann unter besonderen Umstän...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / a) Gesetzliche Grundlagen des nachehelichen Ehegattenunterhalts

Nach der Scheidung kann ein Ehepartner nach den §§ 1569 ff. BGB nachehelichen Unterhalt verlangen, wenn er nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten. Im Unterschied zum Trennungsunterhalt, für den es nur eine Anspruchsgrundlage gibt, stellt der Begriff "nachehelicher Unterhalt" den Oberbegriff für die in den §§ 1570–1573, 1...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / c) Zulässige Vereinbarungen

Für die Abwägung, ob eine Vereinbarung über den zu zahlenden Unterhalt noch wirksam ist oder gegen § 1614 BGB verstößt, muss zunächst die Höhe des tatsächlich geschuldeten Trennungsunterhalts ermittelt werden. Geschuldet ist der eheangemessene Unterhalt, welcher sich nach dem Halbteilungsgrundsatz aus dem Einkommen beider Eheleute errechnet. Nach dem Halbteilungsgrundsatz steh...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / b) Verzicht auf nachehelichen Ehegattenunterhalt

In den Vorschriften zum nachehelichen Unterhalt findet sich keine dem § 1614 BGB vergleichbare Regelung, auch kein Verweis auf die Möglichkeit einer analogen Anwendung. Das Gesetz sieht vielmehr in § 1578b BGB die Herabsetzung des Unterhalts auf den angemessenen Bedarf und eine zeitliche Begrenzung des nachehelich geschuldeten Unterhalts vor. Und es gibt den Eheleuten in § 158...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / a) Gesetzliche Grundlagen

Die nichteheliche Mutter bzw. der nichteheliche Vater hat nach § 1615l BGB Anspruch auf Unterhalt, wenn sie oder er aufgrund der Geburt eines gemeinsamen Kindes für eine gewisse Zeit nicht erwerbstätig sein kann. Dieser Unterhaltsanspruch erstreckt sich in der Regel auf die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes und kann unter besonderen Umständen verlängert werden. De...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2025, Das Verzichtsve... / c) Zulässige Vereinbarungen

Die Grenze für eine wirksame Vereinbarungen über Kindesunterhalt, der unter dem eigentlich geschuldeten Betrag liegt, wird in der Regel bis zu einer Abweichung von bis zu 20 % als hinnehmbar akzeptiert.[20] Eine Unterschreitung um ein Drittel des Tabellenunterhalts wird im Regelfall als ein nach § 1614 Abs. 1 Satz 1 BGB unzulässiger Verzicht gewertet.[21] Diese Prozentsätze d...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / c) Zulässige Vereinbarungen

Es gilt auch hier die grundsätzliche Regel, dass der nichteheliche Elternteil auf 20 % des ihm zustehenden Unterhalts verzichten kann, und dass ab einem Verzicht von einem Drittel ein unwirksamer Verzicht vorliegt. Um diese Prozentzahlen bestimmen zu können, ist auch hier zunächst die Höhe des dem nichtehelichen Elternteil zustehenden Unterhalts zu ermitteln. Beansprucht werde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2025, Das Verzichtsve... / b) Verzicht auf Kindesunterhalt

Es ist immer zu beachten, dass der Anspruch auf Kindesunterhalt ein Anspruch des Kindes ist und nicht der eines Elternteils. Mit dem Verzichtsverbot soll sichergestellt werden, dass Kindesunterhalt nicht zum Gegenstand von Verhandlungen oder wirtschaftlichen Erwägungen der Eltern wird. Denn ein Verzicht könnte potenziell das Wohl des Kindes gefährden, insbesondere wenn der be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2025, Das Verzichtsve... / IV. Erlaubter Spielraum bei Verzichten in den Grenzen des § 1614 BGB

Soweit nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und auch viele Jahre noch nach der Rechtsprechung des BGH das Verbot, auf zukünftigen Unterhalt zu verzichten, umfassend war und daher nicht nur den vollständigen, sondern auch den teilweisen Unterhaltsverzicht betraf,[9] wurde dieses umfassende Verzichtsverbot in den letzten Jahren in geringem Maß aufgehoben. Es ist nunmehr a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2025, Das Verzichtsve... / V. Fazit

Das Verzichtsverbot des § 1614 BGB wurde in den vergangenen Jahren gelockert. Es sind nunmehr Verzichte bis zu 20 %, im Einzelfall auch bis zu einem Drittel des jeweils geschuldeten Unterhalts zulässig. Der teilweise Verzicht auf den eigentlich geschuldeten Kindesunterhalt sollte nur aus kindeswohldienlichen Gründen erfolgen. Denn Kindesunterhalt soll nicht nur den Bedarf des...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 – 111/99 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze; Auszug der Tz. 1]), BStBl. I 1999, 1076

Rz. 8 [Autor/Stand] 1. Rechtsgrundlagen zur Besteuerung von gewerblichen Betriebsstätten 1.1 Nationales Steuerrecht Bei der Prüfung und Anwendung von nationalen Vorschriften zur Besteuerung von Betriebsstätten gewerblich tätiger Unternehmen ist zunächst zu untersuchen, ob die DBA das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland einschränken, denn die DBA werden durch das j...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2025, Das Verzichtsve... / II. Umfang der Vorschrift/Anwendungsbereich

Die Vorschrift des § 1614 BGB umfasst den gesamten Verwandtenunterhalt, somit den Kindesunterhalt und den Elternunterhalt, den Familienunterhalt nach § 1360a BGB, den Trennungsunterhalt nach § 1361 Abs. 4 S. 4 BGB bis zur Rechtskraft der Scheidung und die Unterhaltsansprüche der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen dessen Vater nach § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB sowie umgekehr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2025, Das Verzichtsve... / III. Begriff des Verzichts

Der Verzicht ist die Nichtinanspruchnahme von etwas, das einem gegen einen anderen zusteht. Es gibt einen Forderungsinhaber und einen Forderungsgegner, und damit ein zweiseitiges Schuldverhältnis. Folglich erfordert ein Verzicht einen Erlassvertrag nach § 397 BGB, mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen: Der Forderungsinhaber erlässt dem Forderungsschuldner die Schuld u...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / a) Gesetzliche Grundlagen des Kindesunterhalts

Der Kindesunterhalt ist in den §§ 1601 ff. BGB geregelt. Laut Gesetz sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, sich gegenseitig finanziell zu unterstützen. Dies betrifft insbesondere Eltern, welche ihren sich noch in der schulischen und beruflichen Ausbildung befindlichen Kindern Unterhalt zahlen müssen. Die Unterhaltspflicht begründet sich in der familieninternen Solidar...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / Einführung

Der Unterhaltsanspruch soll den laufenden Lebensunterhalt eines Unterhaltsberechtigten verlässlich sichern. Da zukünftige Entwicklungen des Bedarfes des Unterhaltsberechtigten nur schwer vorhersehbar sind, verbietet § 1614 BGB zum Schutz des Unterhaltsberechtigten als auch des öffentlichen Interesses den Verzicht auf zukünftigen Unterhalt. Denn ein Unterhaltsberechtigter sol...mehr

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FF 02/2025, Verwirkung von ... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des OLG Hamm überzeugt, was die "Verwirkung" von Altersvorsorgeunterhalt angeht – und nur darum geht es in diesem Kurzbeitrag – nicht, weder im Ergebnis noch in der Begründung. A. Sachverhalt und Entscheidung des Oberlandesgerichts Der getrenntlebende Ehemann (M) war am 4.6.2020 rechtskräftig zur Zahlung laufenden Altersvorsorgeunterhaltes[1] in Höhe von 416,00 E...mehr

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ZErb 02/2025, Freibetrag fü... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde von seinem am xx.xx.2019 verstorbenen Großvater (Erblasser) testamentarisch als Erbe zu einem Viertel eingesetzt. Zuvor hatte der Vater des Klägers mit notariell beurkundetem Vertrag vom 14.1.2013 gegenüber dem Erblasser auf sein gesetzliches Erbrecht einschließlich seines Pflichtteilsrechts verzichtet. Die Erstreckung des Erbv...mehr

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FF 02/2025, Verwirkung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: … Ein Altersvorsorgeunterhaltsanspruch der Antragsgegnerin ist verwirkt, da Zahlungen hierauf nicht zweckentsprechend verwendet wurden. (1) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist der Vorsorgeunterhalt gemäß § 1578 Abs. 3 BGB ein zweckgebundener, in der Entscheidung besonders auszuweisender Bestandteil des nachehelichen Unterhalts, den der Berechtigte für eine entspr...mehr

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zfs 02/2025, Keine Kostener... / 1 Sachverhalt

Beschl. v. 6.11.2024 1. Der Kl. unterhält bei der Bekl. eine private Krankheitskostenversicherung. Vereinbart sind der Tarif V und AVB/VV2009. Anfang 2012 ließ der Kl. bei sich eine Sterilisation in Form einer Vasektomie vornehmen, die im Januar 2020 operativ rückgängig gemacht wurde. Der Kl. hat eine schwere Subfertilität in Form eines OAT-Syndroms behauptet, die keine Folge...mehr

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FF 02/2025, Familienrecht Quo vadis?

Klaus Schnitzler Nach dem Ampel-Aus am 6.11.2024 und der inzwischen gestellten Vertrauensfrage des Bundeskanzlers hat der Bundespräsident am 27.12.2024 das Parlament aufgelöst und Neuwahlen für den 23.2.2025 angesetzt. Im Familienrecht fällt die Bilanz der Ampel äußerst mager aus. Gesetze gab es lediglich zur Minderjährigen-Ehe (vgl. die kritische Stellungahme von Prof. Dr. Je...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2025, Kein Kausalitä... / 1 Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der Bekl. eine Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert. In den AVB heißt es in B § 8 Nr. 2: "a) Der VN hat bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles (…) gg) das Schadensbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadensstelle oder die beschädigten Sachen durch den VR freigegeben worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenb...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.1 Überblick

Rz. 79 Stand: 6/01 – 02/2025 Die Rechnung muss den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers beinhalten (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG; zum Künstlernamen vgl. Weimann, UStB 2009, 303 ff.). Die Regelung entspricht den bisherigen §§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 UStG a. F. (zur eindeutigen Benennung des Rechnungsausste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 11 Angemessenes Entgelt für Pflege oder Unterhalt (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG)

11.1 Allgemeines Steuerbefreit ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG auch ein steuerpflichtiger Erwerb i. H. v. bis zu 20.000 EUR, welcher Personen anfällt, die dem Erblasser entweder unentgeltlich oder auch gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben. Dabei muss das Zugewendete, als angemessen anzusehen sein. 11.2 Anwendungsfälle Die Vorschrift kommt dabei für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 15 Zuwendungen unter Lebenden zum Zweck des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung (§ 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG)

Werden Zuwendungen unter Lebenden zum Zweck des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung freiwillig erbracht, so bleiben diese nach § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG steuerfrei. Dies gilt aber nicht, wenn die Zuwendungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung vorgenommen werden. Denn Letztere sind schon nicht erbschaftsteuerbar, wodurch sich auch keine Befreiung ergibt. Zuwendungen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 11.1 Allgemeines

Steuerbefreit ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG auch ein steuerpflichtiger Erwerb i. H. v. bis zu 20.000 EUR, welcher Personen anfällt, die dem Erblasser entweder unentgeltlich oder auch gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben. Dabei muss das Zugewendete, als angemessen anzusehen sein.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 5 Das Dreißigste (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Nach der Vorschrift des § 1969 BGB ist ein Erbe verpflichtet, den Familienangehörigen des Erblassers, welche zur Zeit des Todes des Erblassers zu dessen Hausstand gehören und die von ihm Unterhalt bezogen haben, für die ersten 30 Tage nach dem Eintritt des Erbfalls in demselben Umfang wie der Erblasser es getan hat, Unterhalt zu gewähren sowie die Benutzung der Wohnung und d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 11.4 Besonderheiten

Verpflichtet sich der Erwerber im Rahmen eines Schenkungs- oder Übertragungsvertrags zu Dienstleistungen (z. B. zur Pflege), dann kommt es für die steuerliche Beurteilung darauf an, ob die Dienstleistung im Hinblick auf die Zuwendung unentgeltlich erbracht wird oder ob das Zugewendete vereinbarungsgemäß ganz oder zum Teil ein Entgelt für die Dienstleistungsverpflichtung dars...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 11.2 Anwendungsfälle

Die Vorschrift kommt dabei für Erwerbe von Todes wegen als auch bei Schenkungen unter Lebenden zur Anwendung.[1] Es handelt sich um einen Freibetrag.[2]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 11.3 Personenkreis

Nach früherer Rechtslage kam der Pflegefreibetrag nicht in Betracht, wenn es sich beim Erwerber (Erbe) um eine Person handelte, die gegenüber dem Erblasser gesetzlich unterhaltsverpflichtet war.[1] Zu diesem Personenkreis zählten der Ehegatte[2], eingetragene Lebenspartner[3] und Verwandte in gerader Linie, z. B. Kinder.[4] Nach der Auffassung des BFH schließt eine aufgrund d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Land- und Forstwirtschaft / 2 Liebhaberei

Ein Betrieb setzt voraus, dass er mit Gewinnerzielungsabsicht wirtschaftet.[1] Das bedeutet, dass neben den laufenden Betriebsergebnissen unter Einschluss realisierter und nicht realisierter Wertsteigerungen des Betriebsvermögens ein positiver Totalgewinn objektiv möglich ist. Totalgewinne sind nur Erträge, die tatsächlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden. Dabei kann be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 7 Die Befreiung einer Schuld gegenüber dem Erblasser (§ 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG)

Wird ein Erwerber von einer Schuld gegenüber dem Erblasser befreit, so ist dieser Erwerb nach § 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG steuerfrei. Voraussetzung hierfür ist: Die Schuld ist entweder durch Gewährung von Mitteln zum Zweck des angemessenen Unterhalts begründet worden oder die Schuld ist zur Ausbildung des Bedachten begründet worden oder der Erblasser hat die Befreiung mit Rücksich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 19 Zuwendungen an Religionsgesellschaften und Körperschaften, die kirchlichen, gemeinnützigen oder auch mildtätigen Zwecken dienen (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG)

Die Vorschrift sieht Steuerbefreiungen für folgende Zuwendungen vor: Zuwendungen an inländische Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.[1] Hierunter fallen z. B. die katholische wie auch die evangelische Kirche, des Weiteren auch Zuwendungen an inländische jüdische Kirchengemeinden. Zuwendungen an inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.3 Personengesellschaft

Rz. 73 Nach deutschem Recht wird eine Personengesellschaft steuerlich als "transparent" behandelt, d. h., sie ist für die Ertragsteuern nicht selbst Steuersubjekt. Steuersubjekte sind lediglich die Gesellschafter, denen die von der Personengesellschaft erzielten Gewinne anteilig zugerechnet werden. Für die Anwendung der DBA bedeutet dies, dass eine Personengesellschaft zwar ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.1 Allgemeines

Rz. 118 Durch G. v. 19.12.1985[1] mit Wirkung ab Vz 1986 ist Nr. 2 Buchst. d mit einer Sonderregelung für künstlerische, sportliche, artistische oder ähnliche Darbietungen eingefügt worden.[2] Mit dieser Regelung sollte eine Lücke geschlossen werden, die sich in zweifacher Hinsicht aus der bisherigen Regelung ergab: Berufssportler, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.1 Allgemeines

Rz. 64 § 49 Abs. 1 Nr. 2 EStG erfasst die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und definiert diesen Begriff durch Verweis auf §§ 15–17 EStG. Damit werden alle Einzeltatbestände der §§ 17–17 EStG für die beschr. Stpfl. in Bezug genommen. Damit werden neben Veräußerungs- und Aufgabegewinnen nach § 16 EStG Einkünfte aller Mitunternehmerschaften einschließlich der atypischen stillen Ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.6 Vermietung und Verpachtung, Nr. 6

Rz. 363 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen unter die beschr. Steuerpflicht, wenn der in § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG beschriebene Inlandsbezug (Rz. 384) besteht. Der Tatbestand erfasst alle Einkünfte des § 21 EStG, d. h., bei Bestehen des erforderlichen Inlandsbezugs können alle in § 21 EStG erfassten Einkünfte der beschr. Steuerpflicht unterliegen. Rz. 364 Die Einkünf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.3 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 198 Hinsichtlich der Besteuerung der laufenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ab Vz 2009 unterliegen der Besteuerung die "Einkünfte". Diese Einkünfte sind grundsätzlich nach inländischen Vorschriften über die Einkünfteermittlung zu berechnen. Da es sich um originär oder, nach S. 2, um fiktiv gewerbliche Einkünfte handelt, hat eine Gewinnermittlung nach § 4 EStG...mehr