Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer-Nachschau

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.23.1 § 27b UStG (Umsatzsteuer-Nachschau)

• 2025 Verfassungswidrigkeit / § 27b UStG Fraglich ist, ob § 27b UStG gegen das grundgesetzlich verankerte Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG) verstößt. Dies dürfte zu bejahen sein, da § 27b UStG in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingreift. Damit kann z.B. argumentiert werden, um im Nachhinein ein Verwertungsverbot hinsichtlich der im Rahmen der USt-Nachsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.2 1.2Ausgewertete Beiträge 2025

Hübner/Letzner, Erneute Änderung der einfachen Grundbesitzkürzung – Erfüllt sie nunmehr ihren Zweck?, Ubg 2025, 208; Becker/von Hugo, Derivative Neutralitätspflicht gemeinnütziger Körperschaften – Reichweite und Grenzen politischer Betätigungen steuerbegünstigter Organisationen, DStR 2025, 2760; Uphues/Wessels, Treuhandmodell in Bezug auf Betriebsvorrichtungen bei erweiterter...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau

Zusammenfassung Begriff Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer können die damit betrauten Bearbeiter Umsatzsteuer-Nachschauen nach § 27b UStG durchführen. Dabei dürfen sie, ohne sich vorher anzukündigen, Unternehmen aufsuchen und sich Informationen über die betrieblichen Verhältnisse verschaffen. Zu diesem Zweck haben die Beamten Zuga...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 2 Zweck der Umsatzsteuer-Nachschau

Die Umsatzsteuer-Nachschau dient in erster Linie der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs (z. B. von sog. Karussellgeschäften). Die Verwaltung nutzt dieses Instrument für kursorische Kontrollen. Vertiefte Ermittlungen sind den – regulären – Außenprüfungen vorbehalten. Steuerehrliche Unternehmer müssen dieses Kontrollinstrument der Finanzverwaltung deshalb nicht sonderlich fürc...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 2.2 Auslöser einer Umsatzsteuer-Nachschau

Die Umsatzsteuer-Nachschau darf nur durchgeführt werden, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können. Der Unternehmer sollte mit einer solchen Prüfung insbesondere rechnen, wenn er sein Unternehmen neu gegründet hat und wenn er, z. B. wegen größerer Investitionen in einem Voranmeldungszeitraum, Ansprüche auf Erstattung von Vorsteuerguthaben h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 3 Abgrenzung zur Umsatzsteuer-Nachschau

Die Sonderprüfungen sind abgabenrechtlich wie reguläre Außenprüfungen einzuordnen. Sie unterscheiden sich deshalb von der Umsatzsteuer-Nachschau vor allem dadurch, dass sie nicht ohne eine vorherige Ankündigung (Prüfungsanordnung) durchgeführt werden dürfen. Außerdem muss der Prüfungsumfang immer konkret bestimmt sein. Nach § 27b Abs. 3 UStG kann im Anschluss an eine Umsatzs...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 2.1 Abgabenrechtliche Aspekte

Welches Finanzamt die Umsatzsteuer-Nachschau durchführen kann, ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. In entsprechender Anwendung des § 195 Satz 1 AO soll das für die örtliche Besteuerung zuständige Finanzamt (nach § 21 AO) auch für die Vornahme von Nachschauen zuständig sein können.[1] § 27b Abs. 1 Satz 1 UStG erlaubt die Durchführung der Nachschau "dem damit betrauten...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 1 Überblick

Die unangekündigte Umsatzsteuer-Nachschau ist weder eine Außenprüfung noch eine Steuerfahndungsprüfung. Dennoch hat der Betroffene die Möglichkeit, sich gegen den unangekündigten Besuch eines Finanzbeamten mit einem Einspruch zu wehren. Denn bereits die Anordnung einer Umsatzsteuer-Nachschau stellt einen Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO dar, der auf Duldung der Nachschau dur...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / Zusammenfassung

Begriff Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer können die damit betrauten Bearbeiter Umsatzsteuer-Nachschauen nach § 27b UStG durchführen. Dabei dürfen sie, ohne sich vorher anzukündigen, Unternehmen aufsuchen und sich Informationen über die betrieblichen Verhältnisse verschaffen. Zu diesem Zweck haben die Beamten Zugang zu Grundstüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 4.4 Zugriff auf elektronisch gespeicherte Daten

Bei einer Umsatzsteuer-Nachschau dürfen die gespeicherten Daten über Unterlagen, die bei einer Umsatzsteuer-Nachschau vorzulegen sind und die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt wurden, auf Verlangen des Prüfers eingesehen werden. Soweit erforderlich, kann hierfür auch das Datenverarbeitungssystem des Unternehmers vom Prüfer genutzt werden. Das gilt auch für e...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 3.1 Rechtsbehelfsmöglichkeiten

Die Umsatzsteuer-Nachschau stellt i. d. R. eine Reihe von Verwaltungsakten dar, die von den Betroffenen zwar grundsätzlich geduldet werden müssen, die Finanzbehörde kann die Nachschau wie das passive Dulden von Steueraufsichtsmaßnahmen[1] jedoch auch mit Zwangsmitteln gem. §§ 328 ff AO durchsetzen (insbesondere durch unmittelbaren Zwang nach § 331 AO). Der Unternehmer hat gle...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 4.5 Übergang zur Außenprüfung

Wenn die Nachschau hierzu Anlass gibt, kann die Verwaltung unmittelbar (ohne vorherige Prüfungsanordnung) zu einer – regulären – Außenprüfung übergehen. Da die Umsatzsteuer-Nachschau auf die Umsatzsteuer begrenzt ist, kann nach einem Übergang zu einer Außenprüfung nur die Umsatzsteuer geprüft werden. Somit kommt nur die Durchführung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung in Betrac...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 3 Rechte des Betroffenen

Die Nachschau darf (ebenso wie eine Kassen-Nachschau[1]) unangekündigt durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass dem Unternehmer nicht mitgeteilt werden muss, wenn eine Umsatzsteuer-Nachschau durchgeführt werden soll. Der Betroffene erhält also vorher keine schriftliche Prüfungsanordnung. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass das Finanzamt sich in dem einen oder anderen Fa...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 4.2 Geschäfts- und Arbeitszeiten

Das Betreten der Räumlichkeiten ist nur während der Geschäfts- und Arbeitszeiten zulässig. Grundsätzlich ist dabei wohl von den branchenüblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten auszugehen. Allerdings muss auch mit einer Nachschau außerhalb branchenüblicher Geschäfts- und Arbeitszeiten gerechnet werden, wenn in dem Unternehmen zu diesen Zeiten tatsächlich schon oder noch gearbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 5 Rechtsfolgen einer Nachschau

Missachtet der Prüfer seine Kompetenzen (z. B. weil er bei seinen Ermittlungen über den Umfang der Nachschau hinausgeht, weil er die Vorlage älterer Unterlagen verlangt, die mit den gegenwartsbezogenen Ermittlungen nichts zu tun haben können, weil er Räume unbefugt betritt (z. B. Wohnräume), weil er ohne Wissen des Unternehmers andere Angehörige seines Betriebs befragt usw.)...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 3.2 Verhaltensregeln für den Betroffenen

Erscheint ein Prüfer, um eine Nachschau durchzuführen, sollte der Betroffene zunächst Kontakt zu seinem Steuerberater aufnehmen. Der Prüfer sollte genau erläutern, in wessen Auftrag und aus welchen Gründen die Nachschau durchgeführt werden soll und den genauen Umfang der beabsichtigten Ermittlungen erklären. Es empfiehlt sich, sich in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 4 Ablauf einer Nachschau – Kompetenzen des Prüfers

4.1 Betreten von Grundstücken und Räumen Im Rahmen der Nachschau hat der Prüfer das Recht, unternehmerisch genutzte Grundstücke und Räume (auch angemietete) zu betreten. Wichtig: Nur das Betreten ist zulässig. Das Durchsuchen der genannten Räumlichkeiten ist unzulässig. Ohne Grund dürfen die Räumlichkeiten nicht betreten werden, der Prüfer muss glaubhaft machen, dass er dort ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 4.1 Betreten von Grundstücken und Räumen

Im Rahmen der Nachschau hat der Prüfer das Recht, unternehmerisch genutzte Grundstücke und Räume (auch angemietete) zu betreten. Wichtig: Nur das Betreten ist zulässig. Das Durchsuchen der genannten Räumlichkeiten ist unzulässig. Ohne Grund dürfen die Räumlichkeiten nicht betreten werden, der Prüfer muss glaubhaft machen, dass er dort Prüfungen vornehmen oder Feststellungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer-Nachschau / 4.3 Vorlage von Aufzeichnungen, Erteilung von Auskünften

Die von dem Unternehmer verlangte Mitwirkung darf sich nur auf umsatzsteuerliche Gesichtspunkte beziehen. Der Betroffene ist deshalb insbesondere nicht verpflichtet, Unterlagen vorzulegen oder Auskünfte zu erteilen, die sich auf andere Steuerarten (z. B. Einkommensteuer) oder die Privatsphäre beziehen. Der Prüfer darf insbesondere nicht die Vorlage von privaten Unterlagen ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.2 Umfang der Sonderprüfung

Da es sich bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung um eine Maßnahme handelt, die stark in die betriebliche Sphäre eingreift, sollte der Betroffene darauf achten, dass die Prüfung auf das Wesentliche abstellt und ihre Dauer auf das notwendige Maß beschränkt ist. Die Sonderprüfung sollte sich in erster Linie auf Sachverhalte beziehen, die zu endgültigen Steuerausfällen, zu unberech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.1 Prüfungsanordnung

Bevor eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchgeführt werden kann, muss die Finanzbehörde eine schriftliche Prüfungsanordnung[1] erteilen. Diese muss mindestens 2 Wochen vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben werden, wenn dadurch der Prüfungszweck nicht gefährdet wird. Es ist bereits geklärt, dass eine auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Prüfungsanordnung keiner besonderen Begründung...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 4 Lohnsteuer-Nachschau

Analog zur Umsatzsteuer-Nachschau steht zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer die Lohnsteuer-Nachschau zur Verfügung.[1] Sie bedarf keiner vorherigen Ankündigung und dient als eigenständiges Prüfungsverfahren in Ergänzung zur Lohnsteuer-Außenprüfung.[2] Im Unterschied zur Lohnsteuer-Außenprüfung handelt es sich um die zeitnahe Überwachu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Auswertung der Prüfungsfeststellungen (§ 27b Abs. 4 UStG)

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers war es, die Prüfungsdienste der Finanzverwaltung durch einen neuen § 88b AO für alle Steuerarten zur "Allgemeinen Nachschau" zu berechtigen (vgl. BR-Drucks. 637/01). Auch auf Druck der deutschen Wirtschaft wurde der Anwendungsbereich formell auf die USt begrenzt. Die dafür vorgesehene Regelung wurde aus ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Anspruch auf die Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem BFH-Urteil vom 23.09.2009 (Az: II R 66/07, BStBl II 2010, 712) ist einer natürlichen Person, die durch die Anmeldung eines Gewerbes ernsthaft die Absicht bekundet, unternehmerisch i. S. d. § 2 UStG tätig zu werden, außer in Fällen eines offensichtlichen, auf die Umsatzsteuer bezogenen Missbrauchs, auf Antrag eine Steuernummer für Ums...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Steuerbefreiung auch bei zwischenzeitlich ungültig gewordener USt-IdNr.

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg reicht es aus, dass ein Lieferant bei einem EU-Geschäft die USt-IdNr. des Geschäftspartners bei Vertragsschluss überprüft. Wird die USt-IdNr. während der Geschäftsabwicklung ungültig, muss der Händler sich dieses nicht zurechnen lassen (FG Berlin-Brandenburg vom 04.11.2015, Az: 7 K 7283/13). Praxis-Be...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Steuerbefreiung auch bei zwischenzeitlich ungültig gewordener USt-IdNr.

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg reicht es aus, dass ein Lieferant bei einem EU-Geschäft die USt-IdNr. des Geschäftspartners bei Vertragsschluss überprüft. Wird die USt-IdNr. während der Geschäftsabwicklung ungültig, muss der Händler sich dieses nicht zurechnen lassen (FG Berlin-Brandenburg vom 04.11.2015, 7 K 7283/13). Praxis-Beispi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 1.2 Formen der Betriebsprüfung

Bei der Betriebsprüfung sind verschiedene Formen zu unterscheiden, die zugleich deutlich machen, welche Steuerpflichtigen mit einer Prüfung rechnen müssen. Allen ist jedoch gemeinsam, dass die Betriebsprüfung regelmäßig unabhängig davon zulässig ist, ob die Steuer festgesetzt ist, ein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt, ein Steuerbescheid vorläufig ergangen ist oder u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensgründung / 4.2 Vorleistungen können auch nichtunternehmerischen Zwecken dienen

Bezogene Lieferungen oder sonstige Leistungen, die sowohl unternehmerischen Zwecken als auch nichtunternehmerischen Zwecken dienen können (z. B. Einkauf eines Computers oder eines Pkw), können vom Unternehmer auch sofort dem Unternehmen zugeordnet werden. Die Finanzverwaltung muss in diesen Fällen prüfen, ob durch objektive Anhaltspunkte die unternehmerische Verwendung nachg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 3 Geänderter Vorschlag Zusammenarbeitsverordnung

Die EU-Kommission hatte am 30.11.2017 einen (geänderten) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer vorgelegt.[1] Die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 legt Regeln und Verfahren fest, nach denen die zuständigen Behörden der Mitglieds...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4 Die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG (§ 18b S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 31 Durch die Neufassung des § 18b UStG mWv 1.1.2010 wurden die Erklärungspflichten der Unternehmer dahingehend erweitert, dass auch die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, vom leistenden Unternehmer im...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.1.6 Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] dient der Sicherstellung der Unveränderbarkeit digitaler Grundaufzeichnungen, z. B. in elektronischen Registrierkassen. U. a. schützt es elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung und führt die Kassen-Nachschau (§ 146b AO) ein. Durch da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.1 Allgemeines zum Verzögerungsgeld

Rz. 45 Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde zusammen mit der Möglichkeit, die elektronische Buchführung in das EU-Ausland und weitere Länder zu verlagern (vgl. Rz. 35ff.), auch eine neue Sanktionsmöglichkeit für die Finanzverwaltung geschaffen. Diese wird als Verzögerungsgeld bezeichnet.[1] Die Rechtsgrundlage findet sich nunmehr in § 146 Abs. 2c AO. Trotz der Stellung in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3.5 Datenzugriff

Rz. 37 Die Finanzbehörde hat, wenn Unterlagen i. S. v. § 147 Abs. 1 AO mithilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, gem. § 147 Abs. 6 AO das Recht, die Buchführung des Stpfl. durch Datenzugriff zu prüfen.[1] Diese Prüfungsmethode ist mit der Einführung neben die Möglichkeit der herkömmlichen Prüfung getreten und heute nahezu als der Normalfall anzusehen.[2]...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassen-Nachschau / 1 § 146b AO im Überblick

In § 146b Abs. 1 AO ist geregelt, dass der Finanzverwaltung ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten erlaubt ist. Der Nachschau unterliegt ab 1.1.2020 auch die Prüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) USt-Nachschau zur Klärung der örtlichen Zuständigkeit

Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer Umsatzsteuer-Nachschau zur Feststellung des Sitzes der Geschäftsleitung einer GmbH. Die Anordnung einer USt-Nachschau stellt einen Verwaltungsakt i.S.d. § 118 AO dar, der auf Duldung der Nachschau durch den betroffenen Unternehmer gerichtet ist und spätestens mit dem Erscheinen der Amtsträger beim Unternehmer Außenwirkung entfaltet. Er er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 12 Erforderliche Grundlagen/Maßnahmen für die Beratung (Checkliste)

Unternehmen: Aktueller Handelsregisterauszug Aktueller Gesellschaftsvertrag mit allen Nachträgen/Ergänzungen Gründungsvertrag mit allen anschließend gefassten Beschlüssen Liste aller Gesellschafter Nachweise über jeweilige Einlageleistung der Gesellschafter und Vermögen der Gesellschaft Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. Unternehmer und Angehörigen Gewerbeanmeld...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bergmann, Problemlösung Umsatzsteuerbetrug: Umsatzsteuer-Nachschau gem. § 27b UStG oder System-Wechsel zu Reverse-Charge?, Diss. Osnabrück 2008; Ceffinato, Vollendungsumkehr und Wiedergutmachung, 2017; Hüls, Grenzen des Wirtschaftsstrafrechts? – Die Ausdehnung strafrechtlicher Normen und die Schwierigkeiten ihrer Begrenzung, 2019; Kaspar, Verhältnismäßigkeit und Grundrechtss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Lohnsteuer-Nachschau (§ 42g EStG)

Rz. 1347 [Autor/Stand] Mit dem sog. Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 29.6.2013[2] wurde die Lohnsteuer-Nachschau eingeführt (§ 42g EStG). Es handelt sich um eine Prüfungsmöglichkeit der Finanzverwaltung ohne vorherige Ankündigung. § 42g EStG Lohnsteuer-Nachschau (1) Die Lohnsteuer-Nachschau dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der L...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Strafrecht als ultima ratio des Rechts

Rz. 30 [Autor/Stand] Nicht nur formal durch den Bestimmtheitsgrundsatz (s. Rz. 25 ff.), sondern auch materiell ist das Strafrecht verfassungsrechtlich gebunden. Nach allgemeiner Meinung darf der Gesetzgeber erst dann zum Mittel der Strafe greifen und ein Verhalten mit dieser Sanktion bedrohen, wenn andere gesetzliche Reaktionsmöglichkeiten zum Schutz eines Rechtsguts weniger...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 4.3 Zeitgebühr

Die Zeitgebühr ist keine Auffanggebühr für besonders aufwendige Arbeiten, sondern ist grundsätzlich in den in der StBVV vorgesehenen Fällen anzusetzen (§ 13 Satz 1 Nr. 1 StBVV), z. B. für die Prüfung eines Steuerbescheids (§ 28 StBVV) oder gem. § 29 Nr. 1 StBVV für die Teilnahme an der Betriebsprüfung, einschließlich der Schlussbesprechung und der Prüfung des Prüfungsbericht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerhinterziehung/leichtf... / 5 Selbstanzeige

Die Bestrafung wegen einer Steuerhinterziehung, die vollendet, aber nicht entdeckt ist, lässt sich vermeiden, wenn eine Selbstanzeige[1] vorgenommen wird. Sie wird als eine Art Einladung an den Steuerbürger, zur Steuerehrlichkeit zurückzufinden, betrachtet. Straffreiheit aufgrund einer Selbstanzeige tritt nur ein, wenn unrichtige oder unvollständige Angaben umfassend (und nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.6.3 Umfang der Sperrwirkung

Rz. 243 Da § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1e AO den persönlichen Umfang der Sperrwirkung nicht weiter präzisiert, ist davon auszugehen, dass er ebenso zu bestimmen ist wie im Rahmen des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO.[1] Die damit verbundenen Probleme im Hinblick auf die Benennung der Prüfungsadressaten bei Kapitalgesellschaften können sich auch im Rahmen einer Nachschau auswirken. Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.6.1 Allgemeines

Rz. 238 Durch den mit Wirkung zum 1.1.2015 eingefügten § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1e AO wird klargestellt, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige auch dann ausgeschlossen ist, wenn ein Amtsträger der Finanzbehörde zu einer rechtmäßigen Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG, Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG oder sonstigen Nachschau nach anderen steuerrechtlichen Vorschriften...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberatervergütungsvero... / 3.2 Zeitgebühr

Die Zeitgebühr ist zu berechnen, wenn die StBVV dies vorsieht oder wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen.[1] Letzteres gilt jedoch nicht für sonstige Einzeltätigkeiten nach § 23 StBVV.[2] Hinweis Weitergehendere Verweise entfallen Der bislang in § 15 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 StBVV enthaltene Verweis auf die §§ 40, 44, 45 und 46 St...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerliche Betriebss... / III. Auffassung der deutschen Finanzverwaltung

Reverse-Charge-Verfahren: Trotz dieser Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Titanium wurde Abschn. 13b.11 Abs. 2 Satz 2 UStAE bisher nicht geändert. Danach sind Unternehmer, die ein im Inland gelegenes Grundstück besitzen und steuerpflichtig vermieten, "insoweit" als im Inland ansässig zu behandeln. Vorsteuervergütungsverfahren: Nach Abschn. 18.10 Abs. 1 Satz 4 UStAE gilt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.7 Kontrollmechanismen des Fiskus – Beratung bei der Selbstanzeige

Zur Vermeidung eines Schadens beim Mandanten muss der Steuerberater diesen auch über neue einschneidende Maßnahmen des Fiskus, die jeden betreffen können, informieren, damit der Mandant für sich die richtigen Schritte einleiten kann. Beispiele: § 88c AO: Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen[1] § 89a AO: Vorabverständigungsverfahren[2] §§ 138d bis 138k AO:...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Übersicht der Regelung

Rz. 25 § 18a UStG stellt schon für sich allein gesehen eine Gesetzesvorschrift von beachtlichem Umfang dar; seit der Fassung zum 1.7.2010 beinhaltet die Vorschrift 12 z. T. sehr lange Absätze; die Druckfassung umfasst daher einige Seiten. Berücksichtigt man zusätzlich, dass auch die Art. 262 bis 272 MwStSystRL, die Abschn. 18a.1 bis 18a.5 UStAE zu beachten sind, dann handelt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.1 Grundsatz der Überschaubarkeit der Aufzeichnungen

Rz. 48 Nach § 63 Abs. 1 UStDV müssen die Aufzeichnungen des Unternehmers so beschaffen sein, dass ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Umsätze des Unternehmers und die abziehbaren Vorsteuerbeträge erhalten und die Grundlagen der Steuerberechnung feststellen kann. Damit gilt der für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung maßgebende Grundsa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Rettungsdienstleistungen

Rz. 47 Die Leistungen der Notfallrettung umfassen sowohl Leistungen der Lebensrettung und Betreuung von Notfallpatienten als auch deren Beförderung. Die lebensrettenden Maßnahmen i. e. S. werden regelmäßig durch selbstständige Ärzte erbracht, die sich dazu gegenüber dem beauftragten Unternehmen verpflichtet haben und insoweit als Unternehmer tätig werden. Die Leistungen dies...mehr