Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer-Nachschau

Beitrag aus Finance Office Professional
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 3 Geänderter Vorschlag Zusammenarbeitsverordnung

Die EU-Kommission hatte am 30.11.2017 einen (geänderten) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer vorgelegt.[1] Die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 legt Regeln und Verfahren fest, nach denen die zuständigen Behörden der Mitglieds...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4 Die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG

Rz. 31 Durch die Neufassung des § 18b UStG mWv 1.1.2010 wurden die Erklärungspflichten der Unternehmer dahingehend erweitert, dass auch die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, vom leistenden Unternehmer im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Erscheinen eines Amtsträgers zur Nachschau (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. e AO)

Rz. 542 [Autor/Stand] Durch das AOÄndG 2015[2] wurde der neue Sperrgrund der Nr. 1 Buchst. e in § 371 Abs. 2 Satz 1 AO eingeführt. Danach kann eine wirksame Selbstanzeige nicht mehr abgegeben werden, wenn bei einer der zur Selbstanzeige gebrachten unverjährten Steuerstraftaten ein Amtsträger der FinB zu einer Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG, einer Lohnsteuer-Nachschau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zweck des Erscheinens

Rz. 465 [Autor/Stand] Die Ausschlusswirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO greift nur ein, wenn der Amtsträger zur steuerlichen Prüfung erschienen ist. a) Erfordernis der Prüfungsabsicht Rz. 466 [Autor/Stand] Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO greift nur ein, wenn der Amtsträger mit seinem Erscheinen ernsthaft die Absicht verfolgt, eine Prü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 397 Einleitung eines Strafverfahrens

Schrifttum: Zur Einleitung des Strafverfahrens allgemein wird auf die im Schrifttumsverzeichnis in Band I genannten Lehr- und Handbücher sowie die StPO-Kommentare zu § 152 Abs. 2, §§ 158, 160 StPO verwiesen. 1. Älteres Schrifttum (bis 1999): Arndt, Vorfeldermittlungen, Gruppenverdacht und Sammelauskunftsersuchen, in Festgabe Felix, 1989, S. 1; Beulke, Die Vernehmung des Beschul...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Einzelfälle

a) Kontrollmitteilungen Rz. 25 Beispiel Im Rahmen einer Außenprüfung bei der Fa. S KG werden die steuerlichen Verhältnisse des Gesellschafters G festgestellt und eine entsprechende Kontrollmitteilung an dessen Veranlagungs-FA übersandt. Des Weiteren wurde für ein von der S KG an G verkauftes Betriebsgrundstück ein erheblich unter dem vom Prüfer veranschlagten Verkehrswert lieg...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Rückwirkende Rechnungsberichtigung (zu § 14 UStG)

Kommentar Seit vielen Jahren erwartet, hat sich die Finanzverwaltung nun zu der Frage der rückwirkenden Rechnungsberichtigung geäußert. Nachdem sowohl der EuGH als auch der BFH die rückwirkende Rechnungsberichtigung unter bestimmten Voraussetzungen für möglich angesehen hatten, setzt die Finanzverwaltung diese Rechtsprechung jetzt weitestgehend um und gibt für die Praxis noc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 1 Vergütung: Aktuelle Neuerungen bei Abrechnung nach der StBVV

Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (nachfolgend: Steuerberater) sind nach §§ 64 Abs. 1 Satz 1, 72 Abs. 1 StBerG i. V. m. § 1 StBVV regelmäßig verpflichtet, ihre Steuerberatungsleistungen nach der StBVV abzurechnen. Im April 2019 waren die BStBK und der DStV mit Vorschlägen zur Modernisierung und praxisgerechten Weiterentwicklung der StBVV ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Nachschau

Zusammenfassung Begriff Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer können die damit betrauten Bearbeiter Umsatzsteuer-Nachschauen nach § 27b UStG durchführen. Dabei dürfen sie, ohne sich vorher anzukündigen, Unternehmen aufsuchen und sich Informationen über die betrieblichen Verhältnisse verschaffen. Zu diesem Zweck haben die Beamten Zuga...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Nachschau / 2 Zweck der Umsatzsteuer-Nachschau

Die Umsatzsteuer-Nachschau dient in erster Linie der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs (z. B. von sog. Karussellgeschäften). Die Verwaltung nutzt dieses Instrument für kursorische Kontrollen. Vertiefte Ermittlungen sind den – regulären – Außenprüfungen vorbehalten. Steuerehrliche Unternehmer müssen dieses Kontrollinstrument der Finanzverwaltung deshalb nicht sonderlich fürc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 3 Abgrenzung zur Umsatzsteuer-Nachschau

Die Sonderprüfungen sind abgabenrechtlich wie reguläre Außenprüfungen einzuordnen. Sie unterscheiden sich deshalb von der Umsatzsteuer-Nachschau vor allem dadurch, dass sie nicht ohne eine vorherige Ankündigung (Prüfungsanordnung) durchgeführt werden dürfen. Außerdem muss der Prüfungsumfang immer konkret bestimmt sein. Nach § 27b Abs. 3 UStG kann im Anschluss an eine Umsatzs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Nachschau / 2.2 Auslöser einer Umsatzsteuer-Nachschau

Die Umsatzsteuer-Nachschau darf nur durchgeführt werden, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können. Der Unternehmer sollte mit einer solchen Prüfung insbesondere rechnen, wenn er sein Unternehmen neu gegründet hat und wenn er, z. B. wegen größerer Investitionen in einem Voranmeldungszeitraum, Ansprüche auf Erstattung von Vorsteuerguthaben h...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Nachschau / 1 Überblick

Die unangekündigte Umsatzsteuer-Nachschau ist weder eine Außenprüfung noch eine Steuerfahndungsprüfung. Dennoch hat der Betroffene die Möglichkeit, sich gegen den unangekündigten Besuch eines Finanzbeamten mit einem Einspruch zu wehren. Die Auswertung der Feststellungen, die bei einer Umsatzsteuer-Nachschau getroffen wurden, ist auch für andere Steuerarten, z. B. die Einkomme...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Nachschau / 2.1 Abgabenrechtliche Aspekte

Die Umsatzsteuer-Nachschau ist keine Außenprüfung i. S. v. § 193 AO. Sie ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung möglicher steuererheblicher Sachverhalte. Deshalb gelten die Vorschriften für eine Außenprüfung nicht.[1] Ein Prüfungsbericht wird nach Abschluss einer Umsatzsteuer-Nachschau nicht gefertigt. Sollen aufgrund der Umsatzsteuer-Nachschau Besteuerungsgru...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Nachschau / 3 Rechte des Betroffenen

Die Nachschau darf unangekündigt durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass dem Unternehmer nicht mitgeteilt werden muss, wenn eine Umsatzsteuer-Nachschau durchgeführt werden soll. Der Betroffene erhält also vorher keine schriftliche Prüfungsanordnung. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass das Finanzamt sich in dem einen oder anderen Fall auch vorher ankündigt. Dies führt n...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Nachschau / Zusammenfassung

Begriff Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer können die damit betrauten Bearbeiter Umsatzsteuer-Nachschauen nach § 27b UStG durchführen. Dabei dürfen sie, ohne sich vorher anzukündigen, Unternehmen aufsuchen und sich Informationen über die betrieblichen Verhältnisse verschaffen. Zu diesem Zweck haben die Beamten Zugang zu Grundstüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Nachschau / 4.4 Zugriff auf elektronisch gespeicherte Daten

Bei einer Umsatzsteuer-Nachschau dürfen die gespeicherten Daten über Unterlagen, die bei einer Umsatzsteuer-Nachschau vorzulegen sind und die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt wurden, auf Verlangen des Prüfers eingesehen werden. Soweit erforderlich, kann hierfür auch das Datenverarbeitungssystem des Unternehmers vom Prüfer genutzt werden. Das gilt auch für e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Nachschau / 3.1 Rechtsbehelfsmöglichkeiten

Die Umsatzsteuer-Nachschau stellt i. d. R. eine Reihe von Verwaltungsakten dar, die von den Betroffenen zwar grundsätzlich geduldet werden müssen, die Finanzbehörde kann die Nachschau wie das passive Dulden von Steueraufsichtsmaßnahmen[1] jedoch auch mit Zwangsmitteln gem. §§ 328 ff AO durchsetzen (insbesondere durch unmittelbaren Zwang nach § 331 AO). Der Unternehmer hat gle...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Nachschau / 4.5 Übergang zur Außenprüfung

Wenn die Nachschau hierzu Anlass gibt, kann die Verwaltung unmittelbar (ohne vorherige Prüfungsanordnung) zu einer – regulären – Außenprüfung übergehen. Da die Umsatzsteuer-Nachschau auf die Umsatzsteuer begrenzt ist, kann nach einem Übergang zu einer Außenprüfung nur die Umsatzsteuer geprüft werden. Somit kommt nur die Durchführung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung in Betrac...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Nachschau / 4.2 Geschäfts- und Arbeitszeiten

Das Betreten der Räumlichkeiten ist nur während der Geschäfts- und Arbeitszeiten zulässig. Grundsätzlich ist dabei wohl von den branchenüblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten auszugehen. Allerdings muss auch mit einer Nachschau außerhalb branchenüblicher Geschäfts- und Arbeitszeiten gerechnet werden, wenn in dem Unternehmen zu diesen Zeiten tatsächlich schon oder noch gearbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Nachschau / 5 Rechtsfolgen einer Nachschau

Missachtet der Prüfer seine Kompetenzen (z. B. weil er bei seinen Ermittlungen über den Umfang der Nachschau hinausgeht, weil er die Vorlage älterer Unterlagen verlangt, die mit den gegenwartsbezogenen Ermittlungen nichts zu tun haben können, weil er Räume unbefugt betritt (z. B. Wohnräume), weil er ohne Wissen des Unternehmers andere Angehörige seines Betriebs befragt usw.)...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Nachschau / 3.2 Verhaltensregeln für den Betroffenen

Erscheint ein Prüfer, um eine Nachschau durchzuführen, sollte der Betroffene zunächst Kontakt zu seinem Steuerberater aufnehmen. Der Prüfer sollte genau erläutern, in wessen Auftrag und aus welchen Gründen die Nachschau durchgeführt werden soll und den genauen Umfang der beabsichtigten Ermittlungen erklären. Es empfiehlt sich, sich in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Nachschau / 4 Ablauf einer Nachschau – Kompetenzen des Prüfers

4.1 Betreten von Grundstücken und Räumen Im Rahmen der Nachschau hat der Prüfer das Recht, unternehmerisch genutzte Grundstücke und Räume (auch angemietete) zu betreten. Wichtig: Nur das Betreten ist zulässig. Das Durchsuchen der genannten Räumlichkeiten ist unzulässig. Ohne Grund dürfen die Räumlichkeiten nicht betreten werden, der Prüfer muss glaubhaft machen, dass er dort ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Nachschau / 4.1 Betreten von Grundstücken und Räumen

Im Rahmen der Nachschau hat der Prüfer das Recht, unternehmerisch genutzte Grundstücke und Räume (auch angemietete) zu betreten. Wichtig: Nur das Betreten ist zulässig. Das Durchsuchen der genannten Räumlichkeiten ist unzulässig. Ohne Grund dürfen die Räumlichkeiten nicht betreten werden, der Prüfer muss glaubhaft machen, dass er dort Prüfungen vornehmen oder Feststellungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Nachschau / 4.3 Vorlage von Aufzeichnungen, Erteilung von Auskünften

Die von dem Unternehmer verlangte Mitwirkung darf sich nur auf umsatzsteuerliche Gesichtspunkte beziehen. Der Betroffene ist deshalb insbesondere nicht verpflichtet, Unterlagen vorzulegen oder Auskünfte zu erteilen, die sich auf andere Steuerarten (z. B. Einkommensteuer) oder die Privatsphäre beziehen. Der Prüfer darf insbesondere nicht die Vorlage von privaten Unterlagen ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.2 Umfang der Sonderprüfung

Da es sich bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung um eine Maßnahme handelt, die stark in die betriebliche Sphäre eingreift, sollte der Betroffene darauf achten, dass die Prüfung auf das Wesentliche abstellt und ihre Dauer auf das notwendige Maß beschränkt ist. Die Sonderprüfung sollte sich in erster Linie auf Sachverhalte beziehen, die zu endgültigen Steuerausfällen, zu unberech...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.1 Prüfungsanordnung

Bevor eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchgeführt werden kann, muss die Finanzbehörde eine schriftliche Prüfungsanordnung[1] erteilen. Diese muss mindestens 2 Wochen vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben werden, wenn dadurch der Prüfungszweck nicht gefährdet wird. Es ist bereits geklärt, dass eine auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Prüfungsanordnung keiner besonderen Begründung...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlendem Nachweis eines Steuerbetrugs; kein Vertrauensschutz bei sorgfaltswidriger Nichtabfrage der USt-IdNr.

Leitsatz 1. Hat das FA nicht dargetan, dass ein Steuerbetrug begangen worden ist, kommt eine Versagung des Vorsteuerabzugs nach der sog. Missbrauchs-Rechtsprechung des EuGH nicht in Betracht. 2. Die Nichtabfrage der USt-IdNr. des Empfängers zeitnah zur ersten innergemeinschaftlichen Lieferung und darauffolgend in regelmäßigen Abständen während der laufenden Lieferbeziehung ka...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Beyna/Roth, Umsatzsteuer-Nachschau contra Selbstanzeige, UStB 2010, 310; Madauß, Lohnsteuer-Nachschau i. S. d. § 42g EStG, Umsatzsteuer-Nachschau i. S. d. § 27b UStG und Selbstanzeige i. S. d. § 371 AO, NZWiSt 2013, 424; Webel, Ausschluss der Straffreiheit durch das Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Nachschau, StBp 2015, 309; Roth, Kassennachschau als Sperre für Sel...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 413 Einschränkung von Grundrechten

Schrifttum Haep, Umsatzsteuer-Nachschau und Unverletzlichkeit der Wohnung, UR 2008, 445; Sterzinger, Rechtsfolgen einer möglichen Verletzung des Zitiergebotes nach Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG durch die Regelung des § 27b UStG, DStR 2010, 471; Roth, Verfassungswidrigkeit des § 26c UStG wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot, wistra 2017, 1. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die V...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bestimmung des Prüfungsumfangs

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnung muss den sachlichen und zeitlichen Prüfungsumfang angeben, d. h. die zu prüfenden Steuerarten und Besteuerungszeiträume sowie ggf. den bestimmten Sachverhalt (§ 194 Abs. 1 Satz 2 AO; zur Verwaltungsaktsqualität s. Rz. 2). Zur Erweiterung des Prüfungszeitraums s. § 194 AO Rz. 13. Der Wechsel von einer abgekürzten Auß...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Vorbemerkungen zu §§ 193ff. AO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Außenprüfung dient der Steuergerechtigkeit. Die Grundsätze von Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung (§ 85 AO) verlangen auch, dass die Gesetze gleichmäßig vollzogen werden. Das Verifikationsprinzip ergänzt das Deklarationsprinzip, indem es fordert, dass überprüft wird, was der Stpfl. dem FA im Rahmen seiner Erklärungsp...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Prüfung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Leitsatz Auf eine Prüfung im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung gelten nicht die Bestimmungen der AO, sondern ausschließlich des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Sachverhalt Der Kläger betrieb im Streitjahr ein Einzelunternehmen aus dem Bausektor. Prüfbeamte des Hauptzollamts führten bei ihm eine Prüfung der Geschäftsunterlagen durch...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Lohnsteuer-Nachschau: Wenn das Finanzamt spontan vorbeischaut

Kommentar Im vergangenen Jahr wurde die Lohnsteuer-Nachschau neu eingeführt. Sie ermöglicht es Prüfern, steuerlich erhebliche Sachverhalte im Unternehmen aufzuklären - ohne Ankündigung im Unternehmen. Jetzt hat die Finanzverwaltung endlich zum Verfahren Stellung genommen. Analog zur Umsatzsteuer-Nachschau wurde - zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.18 Umsatzsteuer-Nachschau

Rz. 45b Nach § 27b UStG kann zur Sicherstellung der Festsetzung und Erhebung der USt eine Nachschau erfolgen. Die USt-Nachschau ist keine Außenprüfung; dies bestimmt § 27b Abs. 1 UStG ausdrücklich, da eine USt-Nachschau "außerhalb" einer Außenprüfung erfolgt. Die Regelungen für die USt-Nachschau ergeben sich daher nicht aus §§ 193ff. AO, sondern nur aus § 27b UStG i. V. m. d...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer durch ausländischen Unternehmer.

Leitsatz Eine ausländische juristische Person hat einen Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke, wenn sie durch objektive Anhaltspunkte nachweisen kann, dass sie beabsichtigt, als Unternehmerin tätig werden zu wollen. Sachverhalt Die Klägerin war eine in der Ukraine ansässige Gesellschaft, die eine Zweigniederlassung in Deutschland angemeldet ha...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das UStG ist nicht insgesamt nichtig, falls § 27b UStG (Umsatzsteuer-Nachschau) gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen würde (zu § 27b UStG)

Leitsatz Der Beschluss erging aufgrund der Aufhebung des (im Wesentlichen gleichlautenden) Beschlusses in diesem Verfahren vom 9.1.2009 aus Gründen der Rechtsklarheit durch Beschluss vom 26.6.2009[1]. Die Klägerin hatte mit dem Ziel einer Revisionszulassung die Rechtsfragen aufgeworfen, ob "sich die Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes aus Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG (Zitiergebo...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Übertragbarkeit der Außenprüfungsvorschriften auf Schwarzarbeitskontrolle

Leitsatz Eine auf die Aufdeckung unrechtmäßiger Arbeitsverhältnisse angelegte Schwarzarbeitskontrolle ist keine Außenprüfung i. S. d. §§ 193 ff. AO. Diese Kontrolle bedarf daher weder einer schriftlichen Anordnung noch einer Ankündigungsfrist. Sachverhalt Aus Anlass einer anonymen Anzeige führte die Zollverwaltung bei der Klägerin - einem Gastronomieunternehmen - eine Überprü...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Frage der Nichtigkeit des § 27b UStG (Umsatzsteuer-Nachschau) wegen Verstoßes gegen Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG noch nicht entschieden (zu § 27b UStG)

Leitsatz In einem Verfahren, in dem sich die Klägerseite insbesondere mit Verfahrensrügen austobte, wurde als grundsätzlich klärungsbedürftige Frage auch geltend gemacht, ob sich die Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes aus Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG (Zitiergebot) deshalb ergibt, weil § 27b UStG Grundrechte, und zwar u.a. aus Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) einschrä...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Betriebsprüfung

Begriff Betriebsprüfungen werden umgangssprachlich die Außenprüfungen des Finanzamts oder der Deutschen Rentenversicherung bezeichnet. Die Außenprüfung dient der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Vereins. Der Außenprüfer überprüft, ob die Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge in der zutreffenden Höhe berechnet worden sind. Der Verein ist verpflichtet, dem Prüf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesamtausgabe: Umsatz-Steuerberater 8/2025

Aktuelle Ausgabe im PDF-Format. Inhaltsverzeichnis Kurzanalysen mit Beraterhinweis Rechtsprechung EuGH Rechtsprechungmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2015, Die Selbstanzei... / 5. Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Nachschau

Bisher war umstritten, ob bspw. die Umsatzsteuer-Nachschau eine Selbstanzeige sperrt (dafür: Klein, AO, 12. Aufl., § 371 Rn. 40, 50; Beyna/Roth UStB 2010, 310; a.A. Kohlmann, Steuerstrafrecht, Loseblatt, § 371 Rn. 136; Spatscheck DB 2013, 1073; zur Lohnsteuer-Nachschau Roth PStR 2013, 180). Den Streit hat der Gesetzgeber entschieden und mit dem neuen § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Akteneinsicht beim Finanzamt aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen?

Frage: Die Rechtsprechung und mit ihr ein Teil der ihr folgenden Literatur gewähren dem Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren nur einen Anspruch auf Akteneinsicht in die Steuerakten des Finanzamts im Rahmen des sog. pflichtgemäßen Ermessens. Die Finanzverwaltung vertritt hierzu im AEAO zu § 364 die Auffassung, dass den Beteiligten die Besteuerungsunterlagen (im Einspruc...mehr