Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer-Nachschau

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Nachschau / 4.5 Übergang zur Außenprüfung

Wenn die Nachschau hierzu Anlass gibt, kann die Verwaltung unmittelbar (ohne vorherige Prüfungsanordnung) zu einer – regulären – Außenprüfung übergehen. Da die Umsatzsteuer-Nachschau auf die Umsatzsteuer begrenzt ist, kann nach einem Übergang zu einer Außenprüfung nur die Umsatzsteuer geprüft werden. Somit kommt nur die Durchführung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung in Betrac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Nachschau / 4.2 Geschäfts- und Arbeitszeiten

Das Betreten der Räumlichkeiten ist nur während der Geschäfts- und Arbeitszeiten zulässig. Grundsätzlich ist dabei wohl von den branchenüblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten auszugehen. Allerdings muss auch mit einer Nachschau außerhalb branchenüblicher Geschäfts- und Arbeitszeiten gerechnet werden, wenn in dem Unternehmen zu diesen Zeiten tatsächlich schon oder noch gearbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Nachschau / 5 Rechtsfolgen einer Nachschau

Missachtet der Prüfer seine Kompetenzen (z. B. weil er bei seinen Ermittlungen über den Umfang der Nachschau hinausgeht, weil er die Vorlage älterer Unterlagen verlangt, die mit den gegenwartsbezogenen Ermittlungen nichts zu tun haben können, weil er Räume unbefugt betritt (z. B. Wohnräume), weil er ohne Wissen des Unternehmers andere Angehörige seines Betriebs befragt usw.)...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Nachschau / 3.2 Verhaltensregeln für den Betroffenen

Erscheint ein Prüfer, um eine Nachschau durchzuführen, sollte der Betroffene zunächst Kontakt zu seinem Steuerberater aufnehmen. Der Prüfer sollte genau erläutern, in wessen Auftrag und aus welchen Gründen die Nachschau durchgeführt werden soll und den genauen Umfang der beabsichtigten Ermittlungen erklären. Es empfiehlt sich, sich in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Nachschau / 4 Ablauf einer Nachschau – Kompetenzen des Prüfers

4.1 Betreten von Grundstücken und Räumen Im Rahmen der Nachschau hat der Prüfer das Recht, unternehmerisch genutzte Grundstücke und Räume (auch angemietete) zu betreten. Wichtig: Nur das Betreten ist zulässig. Das Durchsuchen der genannten Räumlichkeiten ist unzulässig. Ohne Grund dürfen die Räumlichkeiten nicht betreten werden, der Prüfer muss glaubhaft machen, dass er dort ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Nachschau / 4.1 Betreten von Grundstücken und Räumen

Im Rahmen der Nachschau hat der Prüfer das Recht, unternehmerisch genutzte Grundstücke und Räume (auch angemietete) zu betreten. Wichtig: Nur das Betreten ist zulässig. Das Durchsuchen der genannten Räumlichkeiten ist unzulässig. Ohne Grund dürfen die Räumlichkeiten nicht betreten werden, der Prüfer muss glaubhaft machen, dass er dort Prüfungen vornehmen oder Feststellungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Nachschau / 4.3 Vorlage von Aufzeichnungen, Erteilung von Auskünften

Die von dem Unternehmer verlangte Mitwirkung darf sich nur auf umsatzsteuerliche Gesichtspunkte beziehen. Der Betroffene ist deshalb insbesondere nicht verpflichtet, Unterlagen vorzulegen oder Auskünfte zu erteilen, die sich auf andere Steuerarten (z. B. Einkommensteuer) oder die Privatsphäre beziehen. Der Prüfer darf insbesondere nicht die Vorlage von privaten Unterlagen ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.1 Prüfungsanordnung

Bevor eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchgeführt werden kann, muss die Finanzbehörde eine schriftliche Prüfungsanordnung[1] erteilen. Diese muss mindestens 2 Wochen vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben werden, wenn dadurch der Prüfungszweck nicht gefährdet wird. Es ist bereits geklärt, dass eine auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Prüfungsanordnung keiner besonderen Begründung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.2 Umfang der Sonderprüfung

Da es sich bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung um eine Maßnahme handelt, die stark in die betriebliche Sphäre eingreift, sollte der Betroffene darauf achten, dass die Prüfung auf das Wesentliche abstellt und ihre Dauer auf das notwendige Maß beschränkt ist. Die Sonderprüfung sollte sich in erster Linie auf Sachverhalte beziehen, die zu endgültigen Steuerausfällen, zu unberech...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlendem Nachweis eines Steuerbetrugs; kein Vertrauensschutz bei sorgfaltswidriger Nichtabfrage der USt-IdNr.

Leitsatz 1. Hat das FA nicht dargetan, dass ein Steuerbetrug begangen worden ist, kommt eine Versagung des Vorsteuerabzugs nach der sog. Missbrauchs-Rechtsprechung des EuGH nicht in Betracht. 2. Die Nichtabfrage der USt-IdNr. des Empfängers zeitnah zur ersten innergemeinschaftlichen Lieferung und darauffolgend in regelmäßigen Abständen während der laufenden Lieferbeziehung ka...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 14.2 Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist die Steuerart, bei der das Finanzamt sehr streng reagiert, wenn der Unternehmer Fehler macht, z. B. Umsatzsteuer zu spät anmeldet, abführt, Rechnungen falsch ausstellt etc. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und eine Umsatzsteuer-Nachschau (§ 27b UStG)[1] sind daher bei Existenzgründern üblich. Bei einer unangemeldeten Umsatzsteuer-Nachschau wird das Finanzamt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Voranmeldungszeiträume

Tz. 4 Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Voranmeldungszeitraum kann der/das Kalendermonat, Kalendervierteljahr, Kalenderjahr sein. Tz. 5 Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Der Kalendermonat ist Voranmeldungszeitraum, wenn die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7 500 EUR beträgt (s. § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG, Anhang 5). Tz. 6 Stand: EL 114 – ET: 12/2019 Der Verein/Verband als Unterne...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Beförderung durch den zweiten Erwerber

Rz. 148l Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 In einem weiteren Urteil – ebenfalls vom 25.02.2015 (Az: XI R 30/13) – nimmt der BFH zu folgendem Sachverhalt Stellung: Ein deutsches Unternehmen (A) veräußerte 20 Neufahrzeuge steuerfrei innergemeinschaftlich an ein britisches Unternehmen (B). B veräußerte die Fahrzeuge weiter an ein anderes britisches Unternehmen (C) und fakturier...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 27b Umsatzsteuer-Nachschau

Literatur Bilsdorfer, Die Umsatzsteuer-Nachschau nach dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, StBP 2002, 82. Buse, Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung bei einer Umsatzsteuer-Nachschau, UR 2008, 605. Dißars, Im Blickpunkt: Umsatzsteuer-Nachschau gemäß § 27b UStG nach dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, BB 2002, 759. Dißars, Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG – Schr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.7.8 Umsatzsteuer-Nachschau

Rz. 74 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Ausweislich der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks. 17/5125 vom 21.03.2011, 53) darf die Reduzierung der Anforderungen an elektronische Rechnungen nicht einseitig zu Lasten einer effektiven Steuerbetrugsbekämpfung gehen. Daher ergänzt das StVereinfG 2011 § 27b Abs. 2 UStG um die Sätze 2 und 3. Demnach kann bei einer Umsatzsteuer-Nachschau auc...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bilsdorfer, Die Umsatzsteuer-Nachschau nach dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, StBP 2002, 82. Buse, Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung bei einer Umsatzsteuer-Nachschau, UR 2008, 605. Dißars, Im Blickpunkt: Umsatzsteuer-Nachschau gemäß § 27b UStG nach dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, BB 2002, 759. Dißars, Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG – Schreiben des...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.5.1.2 Besondere Pflichten im Hinblick auf die EDV

Rz. 40 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 01.11.2011 (BGBl I 2011, 2131) hat die umsatzsteuerlichen Anforderungen an eine elektronische Rechnung deutlich reduziert. Die behördlichen Prüfungsbefugnisse wurden durch die neuen § 27b Abs. 2 S. 2 und 3 UStG entsprechend erweitert (vgl. Rn. 6); Letzteres – wie die Lockerungen zur E-Rechnung selbst – ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Haftungsbescheid (§ 13c Abs. 2 S. 2 UStG, § 191 AO)

Rz. 62 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Der Begünstigte (Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger) ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen durch Haftungsbescheid in Anspruch zu nehmen. Die Haftungsinanspruchnahme nach anderen Haftungstatbeständen (z. B. auf Grund §§ 69 AO, 128 HGB) bleibt unberührt (Abschn. 13c.1 Abs. 32 UStAE; BMF vom 24.05.2004,...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Anwendungsbereich (§ 27b UStG Überschrift)

Rz. 19 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers war es, die Prüfungsdienste der Finanzverwaltung durch einen neuen § 88b AO für alle Steuerarten zur "Allgemeinen Nachschau" zu berechtigen (vgl. BR-Drucks. 637/01). Auch auf Druck der deutschen Wirtschaft wurde der Anwendungsbereich – bei vordergründiger Betrachtung – auf die USt begrenzt; die dafür vor...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Anspruch auf die Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke

Rz. 64 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Nach dem BFH-Urteil vom 23.09.2009 (Az: II R 66/07, BStBl II 2010, 712) ist einer natürlichen Person, die durch die Anmeldung eines Gewerbes ernsthaft die Absicht bekundet, unternehmerisch i. S. d. § 2 UStG tätig zu werden, außer in Fällen eines offensichtlichen, auf die Umsatzsteuer bezogenen Missbrauchs, auf Antrag eine Steuernummer für Ums...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Auswertung der Prüfungsfeststellungen (§ 27b Abs. 4 UStG)

Rz. 52 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers war es, die Prüfungsdienste der Finanzverwaltung durch einen neuen § 88b AO für alle Steuerarten zur "Allgemeinen Nachschau" zu berechtigen (vgl. BR-Drucks. 637/01). Auch auf Druck der deutschen Wirtschaft wurde der Anwendungsbereich formell auf die USt begrenzt. Die dafür vorgesehene Regelung wurde aus ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Steuerbefreiung auch bei zwischenzeitlich ungültig gewordener USt-IdNr.

Rz. 16 Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg reicht es aus, dass ein Lieferant bei einem EU-Geschäft die USt-IdNr. des Geschäftspartners bei Vertragsschluss überprüft. Wird die USt-IdNr. während der Geschäftsabwicklung ungültig, muss der Händler sich dieses nicht zurechnen lassen (FG Berlin-Brandenburg vom 04.11.2015, Az. 7 K 7283/13). Praxis-Beispiel Ein deutscher Kfz-Hä...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Steuerbefreiung auch bei zwischenzeitlich ungültig gewordener USt-IdNr.

Rz. 49 Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg reicht es aus, dass ein Lieferant bei einem EU-Geschäft die USt-IdNr. des Geschäftspartners bei Vertragsschluss überprüft. Wird die USt-IdNr. während der Geschäftsabwicklung ungültig, muss der Händler sich dieses nicht zurechnen lassen (FG Berlin-Brandenburg vom 04.11.2015, 7 K 7283/13). Praxis-Beispiel Sachverhalt Ein deutscher...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Beyna/Roth, Umsatzsteuer-Nachschau contra Selbstanzeige, UStB 2010, 310; Madauß, Lohnsteuer-Nachschau i. S. d. § 42g EStG, Umsatzsteuer-Nachschau i. S. d. § 27b UStG und Selbstanzeige i. S. d. § 371 AO, NZWiSt 2013, 424; Webel, Ausschluss der Straffreiheit durch das Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Nachschau, StBp 2015, 309; Roth, Kassennachschau als Sperre für Sel...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 413 Einschränkung von Grundrechten

Schrifttum Haep, Umsatzsteuer-Nachschau und Unverletzlichkeit der Wohnung, UR 2008, 445; Sterzinger, Rechtsfolgen einer möglichen Verletzung des Zitiergebotes nach Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG durch die Regelung des § 27b UStG, DStR 2010, 471; Roth, Verfassungswidrigkeit des § 26c UStG wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot, wistra 2017, 1. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die V...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bestimmung des Prüfungsumfangs

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnung muss den sachlichen und zeitlichen Prüfungsumfang angeben, d. h. die zu prüfenden Steuerarten und Besteuerungszeiträume sowie ggf. den bestimmten Sachverhalt (§ 194 Abs. 1 Satz 2 AO; zur Verwaltungsaktsqualität s. Rz. 2). Zur Erweiterung des Prüfungszeitraums s. § 194 AO Rz. 13. Der Wechsel von einer abgekürzten Auß...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Vorbemerkungen zu §§ 193ff. AO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Außenprüfung dient der Steuergerechtigkeit. Die Grundsätze von Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung (§ 85 AO) verlangen auch, dass die Gesetze gleichmäßig vollzogen werden. Das Verifikationsprinzip ergänzt das Deklarationsprinzip, indem es fordert, dass überprüft wird, was der Stpfl. dem FA im Rahmen seiner Erklärungsp...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Leitsatz Auf eine Prüfung im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung gelten nicht die Bestimmungen der AO, sondern ausschließlich des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Sachverhalt Der Kläger betrieb im Streitjahr ein Einzelunternehmen aus dem Bausektor. Prüfbeamte des Hauptzollamts führten bei ihm eine Prüfung der Geschäftsunterlagen durch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Nachschau: Wenn das Finanzamt spontan vorbeischaut

Kommentar Im vergangenen Jahr wurde die Lohnsteuer-Nachschau neu eingeführt. Sie ermöglicht es Prüfern, steuerlich erhebliche Sachverhalte im Unternehmen aufzuklären - ohne Ankündigung im Unternehmen. Jetzt hat die Finanzverwaltung endlich zum Verfahren Stellung genommen. Analog zur Umsatzsteuer-Nachschau wurde - zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4.18 Umsatzsteuer-Nachschau

Rz. 45b Nach § 27b UStG kann zur Sicherstellung der Festsetzung und Erhebung der USt eine Nachschau erfolgen. Die USt-Nachschau ist keine Außenprüfung; dies bestimmt § 27b Abs. 1 UStG ausdrücklich, da eine USt-Nachschau "außerhalb" einer Außenprüfung erfolgt. Die Regelungen für die USt-Nachschau ergeben sich daher nicht aus §§ 193ff. AO, sondern nur aus § 27b UStG i. V. m. d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer durch ausländischen Unternehmer.

Leitsatz Eine ausländische juristische Person hat einen Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke, wenn sie durch objektive Anhaltspunkte nachweisen kann, dass sie beabsichtigt, als Unternehmerin tätig werden zu wollen. Sachverhalt Die Klägerin war eine in der Ukraine ansässige Gesellschaft, die eine Zweigniederlassung in Deutschland angemeldet ha...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Übertragbarkeit der Außenprüfungsvorschriften auf Schwarzarbeitskontrolle

Leitsatz Eine auf die Aufdeckung unrechtmäßiger Arbeitsverhältnisse angelegte Schwarzarbeitskontrolle ist keine Außenprüfung i. S. d. §§ 193 ff. AO. Diese Kontrolle bedarf daher weder einer schriftlichen Anordnung noch einer Ankündigungsfrist. Sachverhalt Aus Anlass einer anonymen Anzeige führte die Zollverwaltung bei der Klägerin - einem Gastronomieunternehmen - eine Überprü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2015, Die Selbstanzei... / 5. Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Nachschau

Bisher war umstritten, ob bspw. die Umsatzsteuer-Nachschau eine Selbstanzeige sperrt (dafür: Klein, AO, 12. Aufl., § 371 Rn. 40, 50; Beyna/Roth UStB 2010, 310; a.A. Kohlmann, Steuerstrafrecht, Loseblatt, § 371 Rn. 136; Spatscheck DB 2013, 1073; zur Lohnsteuer-Nachschau Roth PStR 2013, 180). Den Streit hat der Gesetzgeber entschieden und mit dem neuen § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Akteneinsicht beim Finanzamt aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen?

Frage: Die Rechtsprechung und mit ihr ein Teil der ihr folgenden Literatur gewähren dem Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren nur einen Anspruch auf Akteneinsicht in die Steuerakten des Finanzamts im Rahmen des sog. pflichtgemäßen Ermessens. Die Finanzverwaltung vertritt hierzu im AEAO zu § 364 die Auffassung, dass den Beteiligten die Besteuerungsunterlagen (im Einspruc...mehr