Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer-Nachschau

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Gegenstand und Verfahren der Sicherheitsleistung bei Steueranmeldungen

Rz. 17 In der USt werden die Steuern i. d. R. durch sog. Steueranmeldungen[1] bei der Finanzbehörde angemeldet. Solche Steueranmeldungen stehen gem. § 168 S. 1 AO grundsätzlich einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich, solange sie nicht zu einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder zu einer Steuervergütung führen. In den zuletzt gena...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Die Regelung im Überblick

Rz. 7 Gemäß § 18f UStG [1] kann bei Steueranmeldungen i. S. v. § 18 Abs. 1 und 3 UStG die nach § 168 S. 2 AO erforderliche Zustimmung der Finanzbehörde – also im Fall einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder einer Steuervergütung – im Einvernehmen mit dem Unternehmer von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Das gilt entsprechend für die Festset...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Rückgabe der Sicherheit

Rz. 46 Nach Abschn. 18f.1 Abs. 6 UStAE ist eine Sicherheitsleistung unverzüglich zurückzugeben, wenn der zu sichernde Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis erloschen ist.[1] Diese Verpflichtung erscheint schon aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes[2] selbstverständlich und auf einen ersten Blick hin einfach handhabbar. Tatsächlich hängt das Erlöschen des zu sichernd...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und ... / 3. Keine Beeinträchtigung der Besteuerung

Das kritischste Tatbestandsmerkmal ist in Drittstaaten-Fällen die Sicherstellung zur Nichtbeeinträchtigung der Besteuerung i.S.d. § 146 Abs. 2b S. 2 Nr. 4 AO. Die Verlagerung darf wegen des Erfordernisses einer effizienten Steuerkontrolle hierbei nur bei solchen Steuerpflichtigen bewilligt werden, die in der Vergangenheit ihren steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß nachgekomm...mehr

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Gravierende Folgen bei der ... / 2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Selbstanzeigeregelung des § 371 AO

Vollständigkeitsgebot: Im Rahmen der aktuellen Fassung des § 371 AO steht das sog. Vollständigkeitsgebot mit im Vordergrund. Nach § 371 Abs. 1 S. 2 AO müssen die korrigierenden Angaben "zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre erfolgen". Geschieht dies, greift nac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 146b AO normiert die sog. Kassen-Nachschau. Die Regelung wurde durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] in die AO eingefügt. Anwendbar ist die Regelung dabei seit dem Ablauf des 31.12.2017.[2] Die Finanzverwaltung ist damit seit 2018 berechtigt, Kassen-Nachschauen durchzuführen.[3] Die Kassen-Nachschau ist keine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.1 Allgemeines zum Verzögerungsgeld

Rz. 45 Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde zusammen mit der Möglichkeit, die elektronische Buchführung in das EU-Ausland und weitere Länder zu verlagern (vgl. Rz. 35ff.), auch eine neue Sanktionsmöglichkeit für die Finanzverwaltung geschaffen. Diese wird als Verzögerungsgeld bezeichnet.[1] Die Rechtsgrundlage findet sich nunmehr in § 146 Abs. 2c AO. Trotz der Stellung in...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung

Rz. 5 Zulässig ist eine Kassen-Nachschau nach § 146b Abs. 1 S. 1 AO zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben.[1] In den Anwendungsbereich fallen dabei alle Kassen eines Stpfl.[2], die sich im Inland befinden.[3] Dabei unterliegt nach § 146b Abs. 1 S. 2 AO ausdrücklich auch der ordnungsgemäße Einsatz des elektro...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Rechtsbehelfe und verfahrensrechtliche Folgen

Rz. 17 Gegen sämtliche Verwaltungsakte, die im Zusammenhang mit der Kassen-Nachschau ergehen, kann Einspruch erhoben werden.[1] Vorläufiger Rechtsschutz ist durch Aussetzung der Vollziehung zu erlangen. Dringt der Stpfl. nicht durch, hat er Anfechtungsklage zu erheben. Rz. 18 Fraglich ist, welche sonstigen verfahrensrechtlichen Folgen sich aus einer Kassen-Nachschau ergeben k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4 Übergang zu einer steuerlichen Außenprüfung

Rz. 16 Wie bei der Lohnsteuer-Nachschau[1] oder der Umsatzsteuer-Nachschau[2] darf ohne eine vorherige Prüfungsanordnung zu einer steuerlichen Außenprüfung nach § 193 AO übergegangen werden. Allerdings ist auf den Übergang zur Außenprüfung schriftlich hinzuweisen.[3] Entsprechende Möglichkeiten gibt es auch bei der Umsatzsteuer- und der Lohnsteuer-Nachschau. Aber auch die Na...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3.5 Datenzugriff

Rz. 37 Die Finanzbehörde hat, wenn Unterlagen i. S. v. § 147 Abs. 1 AO mithilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, gem. § 147 Abs. 6 AO das Recht, die Buchführung des Stpfl. durch Datenzugriff zu prüfen.[1] Diese Prüfungsmethode ist mit der Einführung neben die Möglichkeit der herkömmlichen Prüfung getreten und heute nahezu als der Normalfall anzusehen.[2]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Duldung des Betretens

Rz. 10 § 146b Abs. 1 AO normiert zunächst die Pflicht des betroffenen Stpfl., bei Vorliegen der oben dargestellten Voraussetzungen, das Betreten seiner Geschäftsgrundstücke und Geschäftsräume zu dulden. Wie oben dargestellt, gilt dies für Wohnräume des Stpfl. nur sehr eingeschränkt (Rz. 9). Rz. 11 Zu beachten ist, dass ein Betreten keinesfalls eine allgemeine Durchsuchung erm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.2 Örtliche und zeitliche Beschränkungen

Rz. 8 Die Kassen-Nachschau darf außerhalb einer Außenprüfung und ohne eine vorherige Ankündigung erfolgen.[1] Allerdings darf sie nur bei Geschäftsgrundstücken und Geschäftsräumen des Stpfl. erfolgen und auch nur während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten.[2] Welches die üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten sind, wird man dabei nach der jeweiligen Branche zu bemessen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Vorlage von Unterlagen und Erteilung von Auskünften

Rz. 13 Als weitere Pflicht des Stpfl., der von einer Kassen-Nachschau betroffen ist, normiert § 146b Abs. 2 AO eine Vorlagepflicht für Aufzeichnungen, Bücher sowie für die Kassenführung erhebliche sonstige Organisationsunterlagen über die der Kassen-Nachschau unterliegenden Sachverhalte und Zeiträume.[1] Ferner ist der Stpfl. zur Auskunftserteilung verpflichtet, wenn dies fü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.2 Aufbau der §§ 140–148

Rz. 4 Durch die §§ 140–148 AO wird die dem Stpfl. nach § 90 Abs. 1 AO obliegende allgemeine Mitwirkungspflicht inhaltlich konkretisiert. Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten sollen der Finanzbehörde die Ermittlung und Kontrolle der Besteuerungsgrundlagen ermöglichen. Die Buchführung und die Aufzeichnungen können im Rahmen der finanzbehördlichen Ermittlungen überprüft...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 3.2 Zeitgebühr

Die Zeitgebühr ist zu berechnen, wenn die StBVV dies vorsieht oder wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen.[1] Letzteres gilt jedoch nicht[2] für sonstige Einzeltätigkeiten,[3] die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren,[4] die Vertretung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren[5] und sonstige Verfahren, auf die das RV...mehr

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Selbstanzeige / 2.6.2 Erscheinen des Prüfers

Sofern vor der Abgabe der Selbstanzeige ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung oder zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit erschienen ist, schließt dies nach § 371 Abs. 2 Nr. 1c, d AO eine wirksame Selbstanzeige aus. Der Begriff des Amtsträgers ist weit gefasst.[1] Er umfasst insbesondere die Außenprüfung, also Betriebsprüfe...mehr

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Kassen-Nachschau / 1 § 146b AO im Überblick

In § 146b Abs. 1 AO ist geregelt, dass der Finanzverwaltung ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten erlaubt ist. Der Nachschau unterliegt ab 1.1.2020 auch die Prüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes des ...mehr

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Verzögerungsgeld / 2.1 Auskunftserteilung nur im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung

Fraglich ist, ob die Nichterteilung von Auskünften nur im Rahmen einer Außenprüfung nach § 146 Abs. 2c AO sanktioniert werden kann. Es ist hier zunächst wichtig zu erkennen, dass die Bestimmung auf eine Außenprüfung abstellt, nicht allein auf eine Betriebsprüfung; dies hat zur Folge, dass alle Steuerpflichtigen hiervon betroffen sind, bei denen nach § 193 Abs. 2 AO eine solc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 544 [Autor/Stand] Steuerstrafrechtliche Ermittlungen werden vielfach durch Zufallserkenntnisse ausgelöst, die in Besteuerungs- oder Steuerstrafverfahren andere Stpfl. betreffend gewonnen werden. Vor allem die Prüfungsdienste (einschließlich der Steufa), aber auch schon die Veranlagungsstellen sollen bei ihrer Tätigkeit die Augen nicht vor Unterlagen verschließen müssen, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Für das Gerichtsverfahren wird das Recht auf Gehör ausdrücklich durch Art. 103 Abs. 1 GG garantiert. Es gilt als ein aus dem Rechtsstaatsprinzip[1] herzuleitender allgemeiner Rechtsgrundsatz aber auch für das allgemeine Verwaltungsverfahren[2] und das Besteuerungsverfahren.[3] Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs beinhaltet das wichtigste Recht des Beteiligten...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Durchsuchungsbeschluss

Rz. 163 [Autor/Stand] Der Durchsuchungsbeschluss muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Auch ein mündlicher Beschluss ist im Einzelfall möglich[2], wenn ein schriftlicher Beschluss in angemessener Zeit nicht herbeigeführt werden kann.[3] Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die technischen Möglichkeiten nicht gegeben sind (mangelnde Fax- oder E-Mail-Möglichkeit) oder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Rettungsdienstleistungen

Rz. 47 Die Leistungen der Notfallrettung umfassen sowohl Leistungen der Lebensrettung und Betreuung von Notfallpatienten als auch deren Beförderung. Die lebensrettenden Maßnahmen i. e. S. werden regelmäßig durch selbstständige Ärzte erbracht, die sich dazu gegenüber dem beauftragten Unternehmen verpflichtet haben und insoweit als Unternehmer tätig werden. Die Leistungen dies...mehr

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Unternehmensgründung / 4.2 Vorleistungen können auch nichtunternehmerischen Zwecken dienen

Bezogene Lieferungen oder sonstige Leistungen, die sowohl unternehmerischen Zwecken als auch nichtunternehmerischen Zwecken dienen können (z. B. Einkauf eines Computers oder eines Pkw), können vom Unternehmer auch sofort dem Unternehmen zugeordnet werden. Die Finanzverwaltung muss in diesen Fällen prüfen, ob durch objektive Anhaltspunkte die unternehmerische Verwendung nachg...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 3 Geänderter Vorschlag Zusammenarbeitsverordnung

Die EU-Kommission hatte am 30.11.2017 einen (geänderten) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer vorgelegt.[1] Die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 legt Regeln und Verfahren fest, nach denen die zuständigen Behörden der Mitglieds...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4 Die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG

Rz. 31 Durch die Neufassung des § 18b UStG mWv 1.1.2010 wurden die Erklärungspflichten der Unternehmer dahingehend erweitert, dass auch die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, vom leistenden Unternehmer im...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.6.3 Umfang der Sperrwirkung

Rz. 243 Da § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1e AO den persönlichen Umfang der Sperrwirkung nicht weiter präzisiert, ist davon auszugehen, dass er ebenso zu bestimmen ist wie im Rahmen des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO.[1] Die damit verbundenen Probleme im Hinblick auf die Benennung der Prüfungsadressaten bei Kapitalgesellschaften können sich auch im Rahmen einer Nachschau auswirken. Rz. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.6.1 Allgemeines

Rz. 238 Durch den mit Wirkung zum 1.1.2015 eingefügten § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1e AO wird klargestellt, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige auch dann ausgeschlossen ist, wenn ein Amtsträger der Finanzbehörde zu einer rechtmäßigen Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG, Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG oder sonstigen Nachschau nach anderen steuerrechtlichen Vorschriften...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Erscheinen eines Amtsträgers zur Nachschau (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. e AO)

Rz. 542 [Autor/Stand] Durch das AOÄndG 2015[2] wurde der neue Sperrgrund der Nr. 1 Buchst. e in § 371 Abs. 2 Satz 1 AO eingeführt. Danach kann eine wirksame Selbstanzeige nicht mehr abgegeben werden, wenn bei einer der zur Selbstanzeige gebrachten unverjährten Steuerstraftaten ein Amtsträger der FinB zu einer Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG, einer Lohnsteuer-Nachschau...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zweck des Erscheinens

Rz. 465 [Autor/Stand] Die Ausschlusswirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO greift nur ein, wenn der Amtsträger zur steuerlichen Prüfung erschienen ist. a) Erfordernis der Prüfungsabsicht Rz. 466 [Autor/Stand] Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO greift nur ein, wenn der Amtsträger mit seinem Erscheinen ernsthaft die Absicht verfolgt, eine Prü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 397 Einleitung eines Strafverfahrens

Schrifttum: Zur Einleitung des Strafverfahrens allgemein wird auf die im Schrifttumsverzeichnis in Band I genannten Lehr- und Handbücher sowie die StPO-Kommentare zu § 152 Abs. 2, §§ 158, 160 StPO verwiesen. 1. Älteres Schrifttum (bis 1999): Arndt, Vorfeldermittlungen, Gruppenverdacht und Sammelauskunftsersuchen, in Festgabe Felix, 1989, S. 1; Beulke, Die Vernehmung des Beschul...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Einzelfälle

a) Kontrollmitteilungen Rz. 25 Beispiel Im Rahmen einer Außenprüfung bei der Fa. S KG werden die steuerlichen Verhältnisse des Gesellschafters G festgestellt und eine entsprechende Kontrollmitteilung an dessen Veranlagungs-FA übersandt. Des Weiteren wurde für ein von der S KG an G verkauftes Betriebsgrundstück ein erheblich unter dem vom Prüfer veranschlagten Verkehrswert lieg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Zuwiderhandlungen gegen Auflagen der besonderen Steueraufsicht (§ 379 Abs. 3 AO)

Rz. 640 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 3 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Auflage (§ 120 Abs. 2 Nr. 4 AO), die einem Verwaltungsakt (VA) für Zwecke der besonderen Steueraufsicht (§§ 209–217 AO) beigefügt worden ist, zuwiderhandelt. Als Täter kommt nur der Adressat der Auflage in Betracht. Rz. 641 [Autor/Stand] Den Begriff der Auflage definiert §...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nichtverwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO)

a) Allgemeines Rz. 179 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016[2] wurde § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO neu in das Gesetz aufgenommen. Danach handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 146a Abs. 1 Satz 1 AO ein dort genanntes technisches Aufzeichnungssystem nicht oder nicht richtig verwendet und dadurch die Verkürz...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.1.6 Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] dient der Sicherstellung der Unveränderbarkeit digitaler Grundaufzeichnungen, z. B. in elektronischen Registrierkassen. U. a. schützt es elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung und führt die Kassen-Nachschau (§ 146b AO) ein. 6.1.6.1....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Geltungszeitraum und praktische Bedeutung

Rz. 13 Die Vorschrift gilt seit dem 1.1.2002; eine Strafbarkeit nach § 26c UStG war demnach nur für solche Taten möglich, deren Fälligkeitszeiträume zur Entrichtung der Steuer nach diesem Zeitpunkt lagen. Obwohl seit Schaffung der Vorschrift schon viele Jahre vergangen sind, ist ihre praktische Bedeutung eher gering (Rz. 11). So lässt sich auch (fast) keine einschlägige Rech...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 14a Die Strafvorschrift des § 26c UStG – genauso wie die Regelung der Umsatzsteuer-Nachschau in § 27b UStG – greift zweifellos in die Grundrechte der von der Ausführung dieser Vorschriften betroffenen Personen ein. In diesen Fällen fordert nun Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG – das sog. Zitiergebot –, dass das Gesetz (das UStG) das verletzte Grundrecht unter Angabe des Artikels ne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.1 Grundsatz der Überschaubarkeit der Aufzeichnungen

Rz. 48 Nach § 63 Abs. 1 UStDV müssen die Aufzeichnungen des Unternehmers so beschaffen sein, dass ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Umsätze des Unternehmers und die abziehbaren Vorsteuerbeträge erhalten und die Grundlagen der Steuerberechnung feststellen kann. Damit gilt der für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung maßgebende Grundsa...mehr

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Gründungskosten: So sichern... / 2.1 Gründung eines Einzelunternehmens

Wie bereits ausgeführt, sollte der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen (sog. Vorbereitungshandlungen) für die beabsichtigte Gründung eines Einzelunternehmens immer dann vergleichsweise unproblematisch sein, wenn die Erzielung von zum Vorsteuerabzug berechtigenden Ausgangsumsätzen beabsichtigt ist. Natürlich setzt ein Vorsteuerabzug auch in dieser Phase voraus, dass ordnung...mehr

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Rückwirkende Rechnungsberichtigung (zu § 14 UStG)

Kommentar Seit vielen Jahren erwartet, hat sich die Finanzverwaltung nun zu der Frage der rückwirkenden Rechnungsberichtigung geäußert. Nachdem sowohl der EuGH als auch der BFH die rückwirkende Rechnungsberichtigung unter bestimmten Voraussetzungen für möglich angesehen hatten, setzt die Finanzverwaltung diese Rechtsprechung jetzt weitestgehend um und gibt für die Praxis noc...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Vergütung: Aktuelle Neuerungen bei Abrechnung nach der StBVV

Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (nachfolgend: Steuerberater) sind nach §§ 64 Abs. 1 Satz 1, 72 Abs. 1 StBerG i. V. m. § 1 StBVV regelmäßig verpflichtet, ihre Steuerberatungsleistungen nach der StBVV abzurechnen. Im April 2019 waren die BStBK und der DStV mit Vorschlägen zur Modernisierung und praxisgerechten Weiterentwicklung der StBVV ...mehr

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Umsatzsteuer-Nachschau / 2 Zweck der Umsatzsteuer-Nachschau

Die Umsatzsteuer-Nachschau dient in erster Linie der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs (z. B. von sog. Karussellgeschäften). Die Verwaltung nutzt dieses Instrument für kursorische Kontrollen. Vertiefte Ermittlungen sind den – regulären – Außenprüfungen vorbehalten. Steuerehrliche Unternehmer müssen dieses Kontrollinstrument der Finanzverwaltung deshalb nicht sonderlich fürc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 3 Abgrenzung zur Umsatzsteuer-Nachschau

Die Sonderprüfungen sind abgabenrechtlich wie reguläre Außenprüfungen einzuordnen. Sie unterscheiden sich deshalb von der Umsatzsteuer-Nachschau vor allem dadurch, dass sie nicht ohne eine vorherige Ankündigung (Prüfungsanordnung) durchgeführt werden dürfen. Außerdem muss der Prüfungsumfang immer konkret bestimmt sein. Nach § 27b Abs. 3 UStG kann im Anschluss an eine Umsatzs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Nachschau / 2.2 Auslöser einer Umsatzsteuer-Nachschau

Die Umsatzsteuer-Nachschau darf nur durchgeführt werden, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können. Der Unternehmer sollte mit einer solchen Prüfung insbesondere rechnen, wenn er sein Unternehmen neu gegründet hat und wenn er, z. B. wegen größerer Investitionen in einem Voranmeldungszeitraum, Ansprüche auf Erstattung von Vorsteuerguthaben h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Nachschau / 1 Überblick

Die unangekündigte Umsatzsteuer-Nachschau ist weder eine Außenprüfung noch eine Steuerfahndungsprüfung. Dennoch hat der Betroffene die Möglichkeit, sich gegen den unangekündigten Besuch eines Finanzbeamten mit einem Einspruch zu wehren. Die Auswertung der Feststellungen, die bei einer Umsatzsteuer-Nachschau getroffen wurden, ist auch für andere Steuerarten, z. B. die Einkomme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Nachschau / 2.1 Abgabenrechtliche Aspekte

Die Umsatzsteuer-Nachschau ist keine Außenprüfung i. S. v. § 193 AO. Sie ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung möglicher steuererheblicher Sachverhalte. Deshalb gelten die Vorschriften für eine Außenprüfung nicht.[1] Ein Prüfungsbericht wird nach Abschluss einer Umsatzsteuer-Nachschau nicht gefertigt. Sollen aufgrund der Umsatzsteuer-Nachschau Besteuerungsgru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Nachschau / 3 Rechte des Betroffenen

Die Nachschau darf unangekündigt durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass dem Unternehmer nicht mitgeteilt werden muss, wenn eine Umsatzsteuer-Nachschau durchgeführt werden soll. Der Betroffene erhält also vorher keine schriftliche Prüfungsanordnung. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass das Finanzamt sich in dem einen oder anderen Fall auch vorher ankündigt. Dies führt n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Nachschau / Zusammenfassung

Begriff Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer können die damit betrauten Bearbeiter Umsatzsteuer-Nachschauen nach § 27b UStG durchführen. Dabei dürfen sie, ohne sich vorher anzukündigen, Unternehmen aufsuchen und sich Informationen über die betrieblichen Verhältnisse verschaffen. Zu diesem Zweck haben die Beamten Zugang zu Grundstüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Nachschau / 4.4 Zugriff auf elektronisch gespeicherte Daten

Bei einer Umsatzsteuer-Nachschau dürfen die gespeicherten Daten über Unterlagen, die bei einer Umsatzsteuer-Nachschau vorzulegen sind und die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt wurden, auf Verlangen des Prüfers eingesehen werden. Soweit erforderlich, kann hierfür auch das Datenverarbeitungssystem des Unternehmers vom Prüfer genutzt werden. Das gilt auch für e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Nachschau / 3.1 Rechtsbehelfsmöglichkeiten

Die Umsatzsteuer-Nachschau stellt i. d. R. eine Reihe von Verwaltungsakten dar, die von den Betroffenen zwar grundsätzlich geduldet werden müssen, die Finanzbehörde kann die Nachschau wie das passive Dulden von Steueraufsichtsmaßnahmen[1] jedoch auch mit Zwangsmitteln gem. §§ 328 ff AO durchsetzen (insbesondere durch unmittelbaren Zwang nach § 331 AO). Der Unternehmer hat gle...mehr