Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

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Urlaub / 6.1 Antritt des Urlaubs

Nach § 26 Abs. 1 Satz 6 TV-L muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dies richtet sich zunächst nur an die Adresse des Arbeitgebers, beinhaltet nicht automatisch zugleich auch die Pflicht des Arbeitnehmers, den Urlaub im laufenden Kalenderjahr auch anzutreten. Diese Pflicht ergibt sich jedoch aus der Verweisung auf das BUrlG "im Übrigen" in Abs. 2. Das bede...mehr

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Urlaub / 7.4.1 Ansammeln von Urlaubsansprüchen aus der Vergangenheit?

In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wie mit Urlaubsansprüchen von Arbeitnehmern umzugehen ist, die in der Vergangenheit vermeintlich verfallen sind, der Arbeitgeber jedoch seiner Mitwirkungsobliegenheit nicht nachgekommen ist. In seiner Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht[1] mit Bezug auf die Entscheidungen des EuGH[2] klargestellt, dass für die Mitwirkungsobli...mehr

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Urlaub / 4.18.3 Urlaubssperre, Widerruf von Urlaub

Der Arbeitgeber hat das Recht, eine Urlaubssperre zu verhängen, wenn dringende betriebliche Erfordernisse dies erfordern. So kann verhindert werden, dass dringend erforderliche Beschäftigte durch Urlaubsabwesenheit fehlen. Besteht ein Betriebsrat, ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG zu beachten. Die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrunds...mehr

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Urlaub / 6.4 Weitere Übertragungsfälle kraft Gesetzes

Das Gesetz sieht in zwei Fällen eine Urlaubsübertragung vor in § 24 Satz 2 MuSchG und in § 17 Abs. 2 BEEG.[1] Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie diesen noch nach Ablauf der Fristen im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr beanspruchen (§ 24 MuSchG). Schließt sich unmittelbar...mehr

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Urlaub / 4.9 Urlaub und Freistellung

Die Urlaubsgewährung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.[1] Die Freistellungserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie ist schriftlich und mündlich möglich. Kommen für die Freistellung von der Arbeitspflicht verschiedene Möglichkeiten wie Bildungsurlaub, tariflicher oder betrieblicher Sonderurlaub, Freizeitausgleich oder Annahmeverzug in Betrac...mehr

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Urlaub / 4.18.2 Einseitige Zuweisung von Urlaub

Für den Arbeitgeber stellt sich auch die Frage, inwieweit er einseitig Urlaub für einzelne Beschäftigte anordnen kann, zur Überbrückung von Zeiten mit weniger Beschäftigungsbedarf, zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen oder zur Vermeidung von Kurzarbeit. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber auch ohne Geltendmachung des Urlaubsanspruchs durch den Beschäftigten den Urlaub ...mehr

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Abmahnung: Wirksamkeit / 2.2 Kein Anhörungsrecht des Arbeitnehmers

Eine Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Abmahnung ist grundsätzlich (rechtlich) nicht erforderlich. Ein Anhörungsrecht ergibt sich auch nicht aus § 82 Abs. 1 BetrVG. Etwas anderes gilt, wenn der Bundesangestellten-Tarifvertrag auf das Vertragsverhältnis noch Anwendung findet. Gemäß § 13 Abs. 2 BAT muss der betroffene Arbeitnehmer vor Aufnahme der Abmahnung in die ...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.1.1 Personeller Geltungsbereich

Rz. 6 Versicherungsfrei sind Personen, soweit für sie beamtenrechtliche Unfallfürsorgevorschriften gelten. Einschlägige Unfallfürsorgevorschriften sind die §§ 30 ff. BeamtVG. Sie gelten für alle Beamten im staatsrechtlichen Sinne. Für die Beamten der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Ansta...mehr

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Feiertagszuschläge – Maßgeblichkeit des regelmäßigen Beschäftigungsorts

Leitsatz Für Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen, richtet sich der Anspruch auf Feiertagszuschläge danach, ob am regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist. Sachverhalt Der regelmäßige Beschäftigungsort des Klägers liegt in Nordrhein-Westfalen. Auf Anordnung seines Arbeitgebers nahm er vom 1. bis 5.11.2021 an einer Fortbildungsveranstaltung in Hessen teil. Das auf den 1.11. fallende Hochfest Allerheiligen ist zwar nach de...mehr

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Meinungsfreiheit: Grundsätz... / 5 Besonderheiten im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst gelten anderen Grenzen für die Äußerung von Meinungen als in privaten Arbeitsverhältnissen. Denn Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst treffen besondere Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber. Die Tarifnorm nach § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L sieht vor, dass sich Beschäftigte durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des...mehr

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Höhe des Anspruchs der Corona-Sonderzahlung (Tdl) in der Ansparphase einer Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell

Leitsatz Zur Bestimmung der Höhe der Corona-Sonderzahlung nach § 2 Abs. 2 des Tarifvertrags über eine einmalige Corona-Sonderzahlung vom 29.11.2021 (TdL) ist im Fall einer Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell der Anteil der individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter zugrunde zu legen. Dabei gilt für die gesamte Zeit im Blockmodell eine einheitliche Teilzeitquote, auch wenn die Arbeitszeit in der Anspar- und der Fre...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 3.5 Urlaubsentgelt bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit mit gleich vielen Arbeitstagen wie zuvor, aber reduzierter Stundenzeit, während des Urlaubsjahres

Sachverhalt Ein Arbeitgeber gewährt seinen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, die 5 Tage in der Woche beschäftigt sind, 30 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr. Eine vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin wechselt zum 1.7. in eine Teilzeitbeschäftigung und arbeitet an 5 Tagen in der Woche jeweils nur halbtags. Im Herbst will sie Urlaub nehmen. Wie hoch ist ihr Urlaubsentgelt? Bi...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.4.3 Notwendigkeit der schriftlichen Unterrichtung

Nach § 21 TzBfG gilt für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund auflösender Bedingung § 15 Abs. 2 TzBfG "entsprechend". Danach endet das Arbeitsverhältnis mit Eintritt der auflösenden Bedingung, frühestens aber 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung. De...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.4.1 Auflösende Bedingung im Tarifvertrag

Zahlreiche Tarifverträge sehen vor, dass die unbefristete Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung zur automatischen Beendigung führt.[1] Das BAG legt entsprechende Regelungen unter Hinweis auf ihren Sinn und Zweck einschränkend aus. Diese dienen einerseits dem Schutz des Arbeitnehmers, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige Tätigk...mehr

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Geschenke und Zuwendungen i... / 2.2.2 Öffentlicher Dienst

Im öffentlichen Dienst ist es den Beschäftigten nach § 3 Abs. 2 TVöD bzw. § 3 Abs. 3 TV-L untersagt, von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf ihre Tätigkeit anzunehmen, es sei denn, der Arbeitgeber stimmt zu.mehr

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Ablehnung von Bewerbern nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Leitsatz Die Wiedereinstellung eines Bewerbers, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund einer tarifvertraglichen Altersgrenze beendet wurde, kann wegen seines Alters abgelehnt werden, falls ein jüngerer qualifizierter Bewerber zur Verfügung steht. Dies entspricht dem mit der Altersgrenze verfolgten Ziel der ausgewogenen Beschäftigungsverteilung zwischen den Generationen. Sachverhalt Der im Jahr 1952 geborene Kläger befand sich nach langjähriger Tätigkeit als Lehrer bei dem beklagten Land wegen Erreiche...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.2.3 Die Werte nach den Tarifänderungen (TV-L)

1.2.3.1 Die Werte TVÜ-L ab 1.11.2024 bzw. ab 1.2.2025 mindestens bis 31.10.2025 (Tarifänderung TV-L 2023) Mit der Tarifeinigung vom 9.12.2023 haben die Tarifvertragsparteien die monatlichen Tabellenentgelte zum 1.11.2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200,00 EUR erhöht. Zum 1.2.2025 werden sich die Tabellenentgelte um weitere 5,5 % erhöhen, die Steigerung des Tabellenentge...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.2.3.1 Die Werte TVÜ-L ab 1.11.2024 bzw. ab 1.2.2025 mindestens bis 31.10.2025 (Tarifänderung TV-L 2023)

Mit der Tarifeinigung vom 9.12.2023 haben die Tarifvertragsparteien die monatlichen Tabellenentgelte zum 1.11.2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200,00 EUR erhöht. Zum 1.2.2025 werden sich die Tabellenentgelte um weitere 5,5 % erhöhen, die Steigerung des Tabellenentgelts muss zu diesem Stichtag mindestens einen Erhöhungsbetrag von 340 EUR erreichen. Diese Sockelbeträge, ...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.1.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

a) Berücksichtigung des Kindes bei der Vergütung im September 2005 Für zum Zeitpunkt der Überleitung am 1.10.2005 bereits geborene Kinder gilt die Besitzstandsregelung nur, wenn das Kind im September 2005 bei der Bemessung der Vergütung des Lohns " berücksichtigt " worden ist. Dies setzt voraus, dass dem Beschäftigten im September 2005 der kinderbezogene Anteil im Ortszusc...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.3.1.3 Sonderfall: Aufstockung der Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten mit ungekürztem Anspruch auf die kinderbezogenen Entgeltbestandteile

Erhöht ein Beschäftigter mit ungekürztem Anspruch auf die kinderbezogenen Entgeltbestandteile seine individuell vereinbarte Arbeitszeit, so führt dies nicht zu einer Verringerung der vollen kinderbezogenen Besitzstandszulage.[1] Praxis-Beispiel Teilzeitbeschäftigter mit vollem Anspruch auf kinderbezogene Entgeltbestandteile Ein das Kindergeld beziehender Beschäftigter war zum ...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.3.1.2 Änderung des Beschäftigungsumfangs nach Überleitung in den TVöD

Reduzierung der Arbeitszeit Ändert sich zu einem späteren Zeitpunkt der Umfang der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit – wechselt ein bisher Vollzeitbeschäftigter in Teilzeit oder wird die Arbeitszeit einer Teilzeitkraft weiter vermindert –, so sind auch die kinderbezogenen Entgeltbestandteile entsprechend anzupassen. Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 TVÜ ist § 24 Abs. 2 TVöD / TV-L...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.1.1.2 Dauer der Zahlung

Besteht Anspruch auf die kinderbezogene Besitzstandszulage, so bleibt dieser Anspruch nur erhalten, "solange für diese Kinder Kindergeld … ununterbrochen gezahlt wird oder … gezahlt würde". Praxis-Beispiel Ein Kind begann im Jahr 2004 ein Studium, das voraussichtlich bis 2009 andauert. Es besteht Anspruch auf Kindergeld und damit auch auf die kinderbezogene Besitzstandszulage...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.1.2.1 Anspruchsberechtigung übergeleiteter Beschäftigter

Praxis-Tipp Für die am 1.10.2005 übergeleiteten Beschäftigten gilt die Regelung zur kinderbezogenen Besitzstandszulage für die bis zum 31.12.2005 geborenen Kinder entsprechend (§ 11 Abs. 3 Buchst. a TVÜ/ § 11 Abs. 3 Buchst. a TVÜ-L). Damit besteht Anspruch auf die kinderbezogene Besitzstandszulage, wenn das Kind bei Geburt zu einem früheren Zeitpunkt nach BAT/BAT-O bzw. den...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.6.2 Rückforderung zu viel gezahlter kinderbezogener Besitzstandszulage

Mit Urteil vom 25.4.2013[1] hat sich das BAG mit der Rückforderung zu viel gezahlter kinderbezogener Besitzstandszulage, insbesondere dem Beginn der tariflichen Ausschlussfrist von 6 Monaten bei rückwirkender Aufhebung des Kindergeldbescheids befasst. Praxis-Beispiel Rückwirkende Aufhebung des Kindergeldbescheids Der Beschäftigte erhielt für seinen mehr als 18-jährigen Sohn Ki...mehr

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Teilzeitarbeit während der ... / 1.2 Sozialversicherung

Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften. Die Teilzeitbeschäftigung ist daher grundsätzlich kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Bisher freiwillig und privat Krankenversicherte Wird aufgrund des verminderten Arbeitsentgelts während der elternzeit...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.1 Kinderbezogene Entgeltbestandteile für übergeleitete Beschäftigte

Zugunsten der Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis zum 1.10.2005 vom BAT/BAT-O bzw. BMT-G II/BMT-G-O/MTArb/MTArb-O auf den TVöD übergeleitet wurde, gilt bezüglich der kinderbezogenen Entgeltbestandteile eine Besitzstandsregelung. Für im September 2005 berücksichtigte Kinder werden die kinderbezogenen Entgeltbestandteile in der für September 2005 zustehenden Höhe als Besi...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.6.1 Rechtzeitige Geltendmachung des Anspruchs auf kinderbezogene Entgeltbestandteile

Der Anspruch auf die kinderbezogenen Entgeltbestandteile unterliegt – wie sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis – den tariflichen Ausschlussfristen des § 37 TVöD/TV-L. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit von dem Beschäftigten oder dem Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden...mehr

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Teilzeitarbeit während der ... / 2.1 Beschäftigter muss Zustimmung des Arbeitgebers einholen

Eine Teilzeitarbeit während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers, bei dem sich der Beschäftigte in Elternzeit befindet (§ 15 Abs. 4 Satz 3 BEEG). Gleiches gilt für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit während der Elternzeit. Der Beschäftigte muss in seinem Antrag mitteilen die konkrete Art der Tätigkeit den zeitlic...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.1.3 Wegfall der kinderbezogenen Besitzstandszulage bei Arbeitgeberwechsel

Wechselt ein Mitarbeiter nach dem 1.10.2005 zu einem anderen Arbeitgeber, so wird dort ein neues, ggf. den Bestimmungen des TVöD / TV-L unterliegendes Arbeitsverhältnis begründet. Anspruch auf die kinderbezogene Besitzstandszulage steht jedoch nicht mehr zu. Der TVÜ/ TVÜ-L – und damit die Überleitungsregelung zur kinderbezogenen Besitzstandszulage – findet nur Anwendung auf ...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.3.1.1 Teilzeitbeschäftigung bei Überleitung vom BAT auf den TVöD

Teilzeitbeschäftigte erhalten für die im September 2005 bereits berücksichtigten Kinder die Besitzstandszulage "in der für September 2005 zustehenden Höhe" fortgezahlt, solange der Anspruch auf Kindergeld besteht. Damit haben Teilzeitkräfte grundsätzlich Anspruch auf anteilige Zahlung der kinderbezogenen Entgeltbestandteile. Zu beachten sind jedoch die Besonderheiten des BA...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / Zusammenfassung

Kinderbezogene Entgeltbestandteile sind im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes nur noch im Rahmen von Übergangsregelungen vorgesehen (§ 11 TVÜ-VKA/TVÜ-Bund/TVÜ-Länder). Im früheren – im Geltungsbereich des TVöD bis 30.9.2005 maßgebenden – Tarifrecht waren die kinderbezogenen Leistungen als Bestandteil des sog. Ortszuschlags, bei Arbeitern als Sozialzuschlag geregelt (§ 29 ...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.3.2 Zwischen dem 1.10.2005 und dem 31.12.2005 (TVöD)  geborene Kinder

Die kinderbezogenen Entgeltbestandteile stehen auch übergeleiteten Arbeitnehmern oder bis 31.12.2005 in ein Arbeitsverhältnis übernommenen Auszubildenden usw. zu, deren Kind in der Zeit zwischen dem 1.10.2005 und dem 31.12.2005 geboren wurde (§ 11 Abs. 3 TVÜ). § 11 Abs. 1 und 2 TVÜ sind "entsprechend" anzuwenden. Damit ist zu prüfen, in welcher Höhe dem übergeleiteten Arbei...mehr

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Teilzeitarbeit während der ... / 1.8.1 Ermittlung der Jahressonderzahlung bei elternzeitunschädlicher Teilzeitarbeit

Übt der Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung aus, bemisst sich das Entgelt nach dem Umfang der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung. Dies gilt grundsätzlich auch für die Jahressonderzahlung: Maßgebend ist das in den Monaten Juli, August, September durchschnittlich erzielte (Teilzeit-)Entgelt. Besonderheiten bestehen bei einer Teilzeitbeschäftigung währ...mehr

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Verjährung / 2 Verjährung und tarifliche Ausschlussfristen

Die Vorschriften über die Verjährung sind von der tariflichen Ausschlussfrist in § 37 TVöD abzugrenzen. Nach § 37 Abs. 1 TVöDverfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten bzw. dem Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. Aufgrund der Ausschlussfrist nach § 37 TVöD haben die Regelungen übe...mehr

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Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach einer Elternzeit

Leitsatz § 24 Satz 2 MuSchG, demzufolge die Arbeitnehmerin den vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhaltenen Erholungsurlaub auch noch nach Ablauf der Verbote im laufenden Jahr oder im Folgejahr nehmen kann, steht einem Verfall von Urlaub während der Mutterschutzfristen entgegen. Während der Elternzeit gehen die gesetzlichen Sonderregelungen in § 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BEEG den allgemeinen Befristungsregelungen in § 7 Abs. 3 BUrlG vor. Sachverhalt Die Klägerin ...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.2.2 "Wechsel" zwischen vom TV-L erfassten Arbeitgebern

Die Zeiten bei dem anderen TV-L-Arbeitgeber werden beim neuen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt, wenn der Beschäftigte zwischen TV-L-Arbeitgebern "wechselt". Auch wenn der Tarifwortlaut – im Gegensatz zu dem bis 31.10.2006 gültigen Tarifrecht BAT – nicht mehr die Formulierung "unmittelbarer Anschluss der Beschäftigungsverhältnisse" enthält, muss sich das neue Arbe...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.2.1 Vom TV-L erfasste Arbeitgeber

Wichtig Nach § 1 TV-L gilt dieser Tarifvertrag nur für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedsverbandes der TdL ist. Praxis-Tipp Nicht dem Geltungsbereich des TV-L unterliegen z. B. Einrichtungen, die sog. "TV-L-ähnliche" Tarifverträge anwenden, wie z. B. TVöD (für ...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.2 Wechsel zwischen TV-L-Arbeitgebern

Wechseln Beschäftigte "zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrags erfasst werden", werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt (§ 34 Abs. 3 Satz 3 TV-L). 2.2.2.1 Vom TV-L erfasste Arbeitgeber Wichtig Nach § 1 TV-L gilt dieser Tarifvertrag nur für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen...mehr

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Beschäftigungszeit / 3 Bedeutung der Beschäftigungszeit nach dem TV-L

Die Beschäftigungszeit hat im TV-L Bedeutung für den Anspruch auf Krankengeldzuschuss, die Zahlung des Jubiläumsgelds, die Dauer der Kündigungsfristen, im Tarifgebiet West für den Ausschluss der ordentlichen Kündigung (die sog. Unkündbarkeit) und im Bereich des TV-Hessen nach dem Digitalisierungstarifvertrag – Entgeltsicherung – auf die Dynamisierung der persönlichen Zulage bei a...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.2.3 Mehrfacher Wechsel zwischen vom TV-L erfassten Arbeitgebern

Näher zu beleuchten gilt es die Situation eines mehrfachen Arbeitgeberwechsels innerhalb des TV-L im Laufe des Erwerbslebens der Beschäftigten. Praxis-Beispiel Der Arbeitnehmer war vom 01.11.1990 bis zum 14.10.2002 beim Land Baden-Württemberg beschäftigt. Vom 15.10.2002 bis einschließlich 30.06.2006 stand er in einem Arbeitsverhältnis zu einer Universität, die dem Geltungsber...mehr

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Beschäftigungszeit / 4.4 Überleitung der Arbeiter vom /MTArb/MTArb-O in den TV-L

Arbeiter, die bis 31.10.2006 unter den Geltungsbereich des BMT-G/BMT-G-O/MTArb/MTArb-O fielen (Einzelheiten siehe oben Ziffer 4.1), wurden im Rahmen der Überleitung entsprechend der nach § 6 BMT-G/BMT-G-O/MTArb/MTArb-O berechneten Beschäftigungszeit den Entgeltstufen der jeweiligen Entgeltgruppe des TV-L zugeordnet (§ 7 TVÜ-Länder). Diesbezüglich ist also die Berechnung der B...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.2 Bestehen eines "Arbeitsverhältnisses"

Nach § 34 Abs. 3 TV-L wird die bei demselben Arbeitgeber "in einem Arbeitsverhältnis" zurückgelegte Zeit als Beschäftigungszeit berücksichtigt. Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn "eine Einzelperson (Arbeitnehmer) einem anderen (Arbeitgeber) gegenüber verpflichtet ist, in persönlicher Abhängigkeit Dienste zu leisten".[1] Der Mitarbeiter muss als "Arbeitnehmer", d. h. als An...mehr

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Beschäftigungszeit / 4.2 Besitzstand bei der Beschäftigungszeit

Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Länder werden für die Dauer des über den 31. Oktober 2006 hinaus fortbestehenden Arbeitsverhältnisses die vor dem 1. November 2006 nach Maßgabe der jeweiligen tarifrechtlichen Vorschriften anerkannten Beschäftigungszeiten als Beschäftigungszeit i. S. d. § 34 Abs. 3 TV-L berücksichtigt. Für übergeleitete Beschäftigte bleibt die am 31.10.2006 ermitt...mehr

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Beschäftigungszeit / 3.3 Kündigungsfristen, sog. Unkündbarkeit

Mit zunehmender Beschäftigungszeit verlängern sich die Kündigungsfristen für die ordentliche Kündigung (§ 34 Abs. 1 TV-L). Die Kündigungsfrist beträgt bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag bis zum Ende des 6. Monats 2 Wochen zum Monatsschluss. Danach beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeitmehr

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Beschäftigungszeit / 1 Einleitung

Beschäftigungszeit ist grundsätzlich die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen werden für den Anspruch auf Krankengeldzuschuss und das Jubiläumsgeld auch Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt (§ 34 Abs. 3 TV-L). Der TV-L unterscheidet – entgegen ...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.5 Zusammenfassende Betrachtung

Betrachtet man die Sätze 3 und 4 des § 34 Abs. 3 TV-L nebeneinander, so ergibt sich damit folgender Anwendungsbereich: § 34 Abs. 3 Satz 3 TV-L regelt die Anrechnung von Vorzeiten bei Arbeitgebern, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen. § 34 Abs. 3 Satz 4 regelt die Vorzeiten bei anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Hier kommt es nicht darauf an, dass der früher...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.4 Ausgenommene Zeiten: Sonderurlaub

Zeiten eines Sonderurlaubs nach § 28 TV-L – der aus wichtigem Grund unter Verzicht auf die Entgeltfortzahlung gewährt werden kann – bleiben bei der Berechnung der Beschäftigungszeit grundsätzlich unberücksichtigt (§ 34 Abs. 3 Satz 2 TV-L). Sonderurlaub aus persönlichen Gründen der Beschäftigten wird auf die Beschäftigungszeit nicht angerechnet. Praxis-Beispiel Eine Beschäftig...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.5 Beschäftigungszeit bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Nach § 34 Abs. 3 Satz 1 TV-L werden als Beschäftigungszeit auch Zeiten in einem früheren Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber angerechnet. Das Arbeitsverhältnis muss nicht "ununterbrochen" bestanden haben. Hinweis Wird ein Mitarbeiter, der bereits zu einem früheren Zeitpunkt z. B. in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stand, nach einer Unterbrechung er...mehr

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Beschäftigungszeit / 4.3 Besitzstand beim Jubiläumsgeld

Nach § 14 Abs. 2 TVÜ-Länder werden "für die Anwendung des § 23 Abs. 2 TV-L", also für das Jubiläumsgeld, die bis zum 31. Oktober 2006 zurückgelegte Zeiten, die nach Maßgabe des § 39 BAT anerkannte Dienstzeit, des § 39 BAT-O bzw. § 45 MTArb-O anerkannte Beschäftigungszeit, des § 45 MTArb anerkannte Jubiläumszeit sind, als Beschäftigungszeit i. S. d. § 34 Abs. 3 TV-L berücksichtig...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.4 Mehrfacher Arbeitgeberwechsel

Wichtig Bei einem mehrfachen Wechsel zwischen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern wird nur die Zeit bei dem letzten Arbeitgeber, also die bei dem unmittelbar vorhergehenden Arbeitgeber erreichte Zeit, als Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 3 Sätze 3 und 4 TV-L angerechnet.[1] Praxis-Beispiel Die Mitarbeiterin war bisher wie folgt beschäftigt: 1.8.2002 bis 31.12.2013 bei einer U...mehr