Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

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Entgelt / 4.2.5 Bemessungssatz Ost

4.2.5.1 Grundsatz Seit dem 1.1.2010 gelten für die Beschäftigten unabhängig vom Tarifgebiet einheitliche Tabellenwerte. Damit sind die Unterschiede in den Arbeitsbedingungen in Ost und West weitgehend abgebaut (Unterschiede bestehen z. B. noch bei der Arbeitszeit § 6, bei befristeten Arbeitsverträgen § 30 Abs. 1 Satz 2, bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen § 34 Abs. 2 u...mehr

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Entgelt / 10 Rückforderung überzahlten Entgelts

Kommt es zur Überzahlung von Entgelt, so kann der Arbeitgeber vom Beschäftigten Rückerstattung des zu viel gezahlten Entgelts verlangen. Anspruchsgrundlage bilden tarifvertragliche Rückzahlungsklauseln oder die Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGB). Tarifvertragliche Ausschlussfristen (z. B. § 37 TV-L) sind materielle Ausschlussfristen und stehen a...mehr

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Entgelt / 7.3 Durchschnittsbetrag bei den unständigen Entgeltbestandteilen (Referenzprinzip)

7.3.1 Berechnung nach dem Referenzprinzip Basis der Durchschnittsberechnung sind die letzten 3 vollen Kalendermonate, die dem Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorausgegangen sind, § 21 Satz 2 TV-L. Entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist dabei auf den Beginn des maßgebenden Ereignisses abzustellen. Sofern der Anlass für die Entgeltfortzahlung mehr als einen Kalendermonat...mehr

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Entgelt / 5.4 Korrektur der Stufenzuordnung

In Einzelfällen kann es zu einer fehlerhaften Stufenzuordnung, z. B. durch einen Additionsfehler bei der Ermittlung der anrechenbaren Zeiten bei der Einstellung kommen. Hierbei stellt sich die Frage, inwieweit der Arbeitgeber berechtigt ist, diese fehlerhafte Stufenzuordnung rückwirkend zu korrigieren. Das BAG[1] überträgt die für die korrigierende Rückgruppierung geltenden G...mehr

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Entgelt / 1 Grundsätze der Tarifreform zum 1.11.2006

Mit dem Abschluss des TV-L am 12. Oktober 2006 wurde das Bezahlsystem der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder, welche in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) organisiert sind, grundlegend verändert. Bis zum 31. Oktober 2006 bestand die Vergütung der Angestellten aus mindestens drei Komponenten, nämlich der Grundvergütung, dem Ortszuschlag und der Allgemei...mehr

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Entgelt / 7.2.2 Veränderungen während der Entgeltfortzahlung

Sofern sich während der Entgeltfortzahlung die Bemessungsgrundlage infolge einer Vergütungsveränderung (z. B. durch Höher- oder Herabgruppierung, Stufenaufstieg) ändert, ist dies ab dem Zeitpunkt der Änderung zu berücksichtigen. Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter ist in Entgeltgruppe 8 Stufe 5 eingruppiert. Ab dem 20.5. tritt der Beschäftigte einen 2-wöchigen Urlaub bis zum 3....mehr

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Abmahnung / 3.3 Versetzung

Im Falle einer Versetzung an einen anderen Dienstort wegen Leistungsmängeln kann die gebotene Interessenabwägung ergeben, dass der Arbeitgeber das beanstandete Verhalten zunächst unter Hinweis auf die sonst drohende Versetzung abmahnen muss. Dies hat das BAG in einem besonders gelagerten Einzelfall entschieden, dem § 12 BAT zugrunde lag.[1] Da eine Versetzung oder Umsetzung ...mehr

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Abmahnung / 3.4 Probezeit

Eine Abmahnung ist nicht notwendig, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Abmahnung die sechsmonatige Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) noch nicht zurückgelegt hat. Dies folgt aus der Zielrichtung der Abmahnung, die voraussetzt, dass der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt. Nur wenn eine etwaige Kündigung auf ihre soziale Rechtfertigung hin zu prüfen wäre, erfordert der Grunds...mehr

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Abmahnung / 10.2 Anhörungsrecht

Bei einem etwaigen Anhörungsrecht des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einer Abmahnung sind zwei Fragen voneinander zu unterscheiden: Zum einen geht es um die Frage, ob dem Arbeitnehmer vor Erteilung der Abmahnung ein Anhörungsrecht zusteht. Zum anderen geht es darum, ob der Arbeitnehmer angehört werden muss, bevor die erteilte Abmahnung zu seinen Personalakten genommen wir...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.9 Sonderfall körperliche Untauglichkeit/Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit

Rz. 19 Die Aufzählung der eine Befristung und damit auch eine auflösende Bedingung grundsätzlich rechtfertigenden Gründe in § 14 Abs. 1 TzBfG ist nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen.[1] Soweit in Tarifverträgen für das Bordpersonal von Fluggesellschaften vo...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 22 Ab... / 3 Abweichungen zugunsten des Arbeitnehmers

Rz. 4 § 22 Abs. 1 TzBfG verbietet nicht, sowohl gegenüber dem TzBfG günstigere Einzelvereinbarungen zu treffen als auch für den Arbeitnehmer günstigere Tarifverträge abzuschließen.[1] Praxis-Beispiel Die Tarifvertragsparteien können im Rahmen des § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG die erweiterte Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung zugunsten des Arbeitnehmers nach § 22 TzBfG von z...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.6 Gründe in der Person des Arbeitnehmers

Rz. 14 Grundsätzlich zulässig ist die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung für den Fall der negativen Eingangsuntersuchung durch den Betriebsarzt [1]; des Entzugs einer behördlichen Erlaubnis, welche zur Arbeitsausübung erforderlich ist, wenn eine anderweitige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht möglich ist[2]; des Entzugs der Einsatzgenehmigung durch die US-Regierung im A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 22 Ab... / 4 Erweiterte Anwendung der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes

Rz. 6 Nach § 22 Abs. 2 TzBfG können Tarifverträge des öffentlichen Dienstes unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Fällen auf Arbeitsverhältnisse zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern außerhalb des öffentlichen Dienstes erstreckt werden. Nach der Gesetzesbegründung sollen damit insbesondere die in privatrechtlicher Form organisierten, nich...mehr

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Allgemeine Pflichten / 1 Allgemeiner Überblick

§ 41 BT-V/§ 3 TV-L regelt die allgemeinen Pflichten (BT-V) bzw. allgemeinen Arbeitsbedingen (TV-L) der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Im Unterschied zu der Vorgängerreglung im BAT ist seit der Tarifreform 2006 keine besondere Verhaltenspflicht mehr normiert. Nach der Generalklausel in § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT hatte die bzw. der Angestellte sich so zu verhalten, wie es von...mehr

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Allgemeine Pflichten / 3 Politische Treuepflicht (§ 41 Satz 2 BT-V)

Die politische Treuepflicht hat in der Vergangenheit zu heftigen Diskussionen über sog. Verfassungsfeinde oder Berufsverbote im öffentlichen Dienst geführt. Durch die Herstellung der Einheit hat die politische Treuepflicht zunächst im Zusammenhang mit der Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Beitrittsgebiet im Hinblick auf eine ehe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Allgemeine Pflichten / 2 Pflicht zur gewissenhaften und ordnungsgemäßen Leistungserfüllung (§ 41 Satz 1 BT-V)

§ 41 Satz 1 BT-V stellt klar, dass die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen ist. Nicht ausdrücklich normiert ist der von den Beschäftigten zu erfüllende Leistungsmaßstab. Unter "gewissenhaft" wird nach der allgemeinen Definition im Duden "mit großer Genauigkeit und Sorgfalt vorgehend" verstanden.[1] Dies umfasst aus Sicht des Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Allgemeine Pflichten / 4.1 Wirkung der Verpflichtungserklärung

Im Besonderen Teil Verwaltung ist geregelt, dass Beschäftigte des Bundes und anderer Arbeitgeber, in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche Tätigkeiten wahrgenommen werden, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen müssen (§ 41 Satz 2 BT-V). Der TV-L enthält keine vergleichbare Regelung. Anders war di...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirksamkeit einer Umsetzung im öffentlichen Dienst nach Vorwurf der sexuellen Belästigung

Leitsatz 1. Es ist Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, wie er auf Konfliktlagen reagieren will. Liegt in Gestalt einer Konfliktlage ein hinreichender Anlass vor und ist eine vom Direktionsrecht umfasste Maßnahme geeignet, der Konfliktlage abzuhelfen, ist grundsätzlich ein anerkennenswertes Interesse gegeben, diese Maßnahme zu ergreifen. Seinen Ermessenspielraum verletzt der Arbeitgeber erst, wenn er sich bei der Konfliktlösung von offensichtlich sachfremden Erwägungen leiten lässt. 2. Die Ausü...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.3.1 Begriffsbestimmung

Der Versetzungs- bzw. Abordnungsbegriff hängt vom jeweiligen Status des betroffenen Personalratsmitglieds ab. Soweit es sich hier um einen Arbeitnehmer handelt, sind für die Begriffsbestimmung die tariflichen Regelungen, wie z. B. § 4 TVöD bzw. § 4 TV-L oder auch § 8 Abs. 6 MTArb, maßgebend. Gemäß der Protokollerklärung Nr. 2 zu § 4 Abs. 1 TVöD/TV-L ist eine Versetzung "die Z...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Nur die außerordentliche Kündigung fällt unter das Zustimmungserfordernis des § 55 Abs. 1 BPersVG. Erfasst wird hierbei jede Art der außerordentlichen Kündigung, d. h. auch die außerordentliche Änderungskündigung [1] bzw. die außerordentliche Kündigung unter Gewährung einer sozialen Auslauffrist oder eine außerordentliche Massenänderungskündigung. Es ist hierbei zu beachten, d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Kumulative Anwendung von § 16 Abs. 2 Satz 2 und 3 TV-L bei der Stufenzuordnung

Leitsatz War bei der Stufenzuordnung eines Beschäftigten die bei einem anderen Arbeitgeber erworbene einschlägige Berufserfahrung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L zu berücksichtigen, fließen diese Zeiten auch in die nach einer Wiedereinstellung durch den neuen Arbeitgeber nach § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L erforderliche Ermittlung einer Stufe ein. Die nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L berücksichtigten Zeiten sind zu den bei dem neuen Arbeitgeber erworbenen Zeiten einschlägiger Berufserfahrung hinzuzurechnen. S...mehr

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Ausbildung / 2.3.6.8 Unständige Entgeltbestandteile

Für die Ausbildung an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge verweist § 8 Abs. 6 TVA-L BBiG auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen. Die vorgenannten Sonderformen der Arbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit sind in § 7 TV-L zusammen...mehr

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Ausbildung / 2.3.16.5.2 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Ausbildungsverhältnis ist das Ausbildungsentgelt (§ 8) des letzten (vollen) Kalendermonats des Ausbildungsverhältnisses, wenn das Ausbildungsverhältnis im November nicht mehr besteht. Für die anteilige Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis ist § 20 TV-L anzuwenden. Danach ist der Bemessungssatz, der sich n...mehr

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Ausbildung / 2.3.10.4 Abordnungen und Zuweisungen

Bei Abordnungen und Zuweisungen werden die Kosten nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 TVA-L BBiG erstattet (siehe hierzu Ziffer 2.3.10.2). Die Tarifvertragsparteien haben die Begriffe "Abordnung" und "Zuweisung" im TVA-L BBiG nicht näher erläutert. Allerdings ist davon auszugehen, dass sie die Begriffe im Sinne des § 4 TV-L verstanden wissen wollen, wo sie dem Begriff der "Abordnung...mehr

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Ausbildung / 2.3.9.2.1 Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber

Wird der Auszubildende im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis vom gleichen Arbeitgeber in ein Arbeitsverhältnis übernommen[1], so ist die Abgeltung von noch nicht erfüllten Urlaubsansprüchen aus dem Berufsausbildungsverhältnis ausgeschlossen, da Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis in diesem Fall urlaubsrechtlich als Einheit anzusehen sind (§ 7 Abs. 4 BUrlG).[...mehr

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Ausbildung / 2.3.3.3 Freistellung gem. § 14 Abs. 3 TVA-L BBiG

Über § 14 Abs. 3 TVA-L BBiG finden die für die Beschäftigten des Auszubildenden maßgebenden Regelungen zur Arbeitsbefreiung des § 29 TV-L entsprechende Anwendung, z. B. § 29 TV-L. Bei Vorliegen der Voraussetzungen (z. B. Niederkunft der Ehefrau/Lebenspartnerin i. S. des Lebenspartnerschaftsgesetzes, § 29 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TV-L) steht dem Auszubildenden ein Anspruch auf...mehr

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Ausbildung / 2.3.9.1 Urlaubsregelung

Aufgrund der Verweisung in § 9 Abs. 1 Satz 1 TVA-L BBiG auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen finden die Vorschriften des § 26 TV-L Anwendung, die u. a. die Höhe des Urlaubsanspruchs bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Tage in der Kalenderwoche und die Abwicklung des Jahresurlaubs regeln sowie Rundungsvors...mehr

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Ausbildung / 2.3.14 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Das Berufsbildungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, aber auch der TVA-L BBiG sehen neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch eine Entgeltfortzahlung in anderen Fällen vor. Berufsschulunterricht und Prüfungen, § 19 BBiG Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG. Hierbei handelt es sich um ...mehr

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Ausbildung / 1.2.2.2 Geltungsbereich TVA-L Pflege

Der TVA-L Pflege erfasst die Auszubildenden nach dem Pflegeberufegesetz, Schülerinnen/Schüler in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege und Altenpflege sowie nach dem Notfallsanitätergesetz, die in Einrichtungen, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, ausgebildet werden. Des Weiteren gilt der TVA-L Pflege auch für ...mehr

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Ausbildung / 2.3.9.2.2 Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber

Beendet ein Auszubildender im Laufe eines Monats sein Ausbildungsverhältnis und wechselt ohne Unterbrechung in ein TV-L-Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber, ist der Teilmonat, in dem der Wechsel erfolgt, weder bei der Berechnung des Teilurlaubs für das beendete Ausbildungsverhältnis noch bei dem Teilurlaub des sich nahtlos anschließenden Arbeitsverhältnisses zu b...mehr

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Ausbildung / 2.3.10.1 Dienstreisen und Reisen zur Ablegung der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen

Bei Dienstreisen und Reisen zur Ablegung der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen erhalten Auszubildende gem. § 10 Abs. 1 TVA-L BBiG eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Reisekostenbestimmungen. Soweit die Beschäftigten unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, kommen die für die Beamtinnen und...mehr

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Ausbildung / 2.3.5.1 Dauer der Ausbildungszeit

Bei der wöchentlichen und täglichen Ausbildungszeit unterscheidet § 7 Abs. 1 TVA-L BBiG zwischen den Auszubildenden, die nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, und den Auszubildenden, die als Jugendliche unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen. Für Letztere sind hinsichtlich der Dauer der wöchentlichen und der täglichen Arbeitszeit insbesondere die §§ 4 und 8 J...mehr

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Ausbildung / 2.3.6.4 Fälligkeit des Ausbildungsentgelts

Gemäß § 8 Abs. 2 TVA-L BBiG wird das Ausbildungsentgelt zu dem Termin gezahlt, zu dem auch die Beschäftigten des Ausbildenden ihr Entgelt erhalten. Soweit auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten des Ausbildenden der TV-L Anwendung findet, ist das Ausbildungsentgelt somit fällig am letzten Tag eines jeden Monats (§ 24 Abs. 1 Satz 2 TV-L), wobei unter dem letzten Tag ein...mehr

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Ausbildung / 1.2.2.3 Geltungsbereich TVA-L Gesundheit

Der TVA-L Gesundheit gilt nur für Schülerinnen/Schüler, die in den in der Anlage zum TVA-L Gesundheit aufgeführten Gesundheitsberufen ausgebildet werden, wobei die Ausbildung von einer Universitätsklinik erfolgen muss, die unter den Geltungsbereich des TV-L fällt.mehr

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Ausbildung / 2.4.4.3 Befristete Weiterbeschäftigung – Protokollerklärung Nr. 2 zu § 19

Sofern die vom Tarifvertrag grundsätzlich erstrebte unbefristete Übernahme des Auszubildenden ausgeschlossen ist, weil zum Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung kein dienstlicher bzw. betrieblicher Bedarf für eine dauerhafte Weiterbeschäftigung gegeben ist, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Auszubildenden entsprechend der bis zum 31.12.2012 ge...mehr

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Ausbildung / 2.3.6.3 Berechnung des Ausbildungsentgelts bei einer Teilzeitberufsausbildung

Für die Berechnung des Ausbildungsentgelts bei einer Teilzeitberufsausbildung i. S. des § 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG findet sich im TVA-L BBiG keine ausdrückliche Regelung. Es stellt sich daher die Frage, ob das Ausbildungsentgelt gleichwohl zeitratierlich gekürzt werden kann. Festzustellen ist, dass im Regelfall des § 8 TVA-L BBiG das Ausbildungsentgelt für eine Vollzeitausbildung...mehr

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Ausbildung / 1.2.2.4 Ausnahmen vom Geltungsbereich der Tarifverträge für Auszubildende

Vom Geltungsbereich der vorgenannten Tarifverträge nicht erfasst sind Schülerinnen/Schüler in der Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe (§ 1 Abs. 2 Buchst. a TVA-L BBiG, § 1 Abs. 2 TVA-L Pflege). Grund dafür ist, dass es sich bei der Ausbildung nicht um eine Berufsausbildung im dualen System nach dem Berufsbildungsgesetz handelt, sondern um eine landesrechtlich (unterschie...mehr

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Ausbildung / 2.3.4.2 Schweigepflicht, § 5 Abs. 1

Der Auszubildende hat nach § 5 Abs. 1 TVA-L BBiG in demselben Umfang Verschwiegenheit zu wahren wie die Beschäftigten des Ausbildenden. Dies bedeutet, dass er über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder vom Arbeitgeber angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren hat; an die Schweigepflicht bleibt der Auszubildende auch über di...mehr

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Ausbildung / 2.4.4.1.1 Voraussetzungen

Die Verpflichtung, den Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung zu übernehmen, haben die Tarifvertragsparteien an dieselben Voraussetzungen geknüpft, wie sie schon für den bisherigen Anspruch nach § 19 TVA-L BBiG galten, sodass insoweit auf die Ausführungen unter Ziffer 2.4.4.2.1 verwiesen wird. Neu ist das Anfordernis der Gesamtnote "Befriedigend". Dieses muss erfüllt s...mehr

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Ausbildung / 2.4.4.2 Anspruch auf Übernahme nach § 19 Abs. 2 TVA-L BBiG

Von der Regelung des § 19 Abs. 2 TVA-L BBiG werden diejenigen Auszubildenden erfasst, die ihre Ausbildung nicht mindestens mit der Gesamtnote "Befriedigend" abgeschlossen haben. Diese Auszubildenden haben nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung einen Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis, wenn zum Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung ein dienstlicher bzw. ...mehr

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Ausbildung / 1.2.2.1 Geltungsbereich TVA-L BBiG

Der TVA-L BBiG regelt die Ausbildungsverhältnisse für die Personen, die in Verwaltungen und Betrieben, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, in einem staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf ausgebildet werden. Vor dem Hintergrund des Wiedereintritts des Landes Berlin in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder zum 1.1.2013 und der...mehr

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Ausbildung / 1.2.2 Tarifverträge

Für die Berufsausbildung im Geltungsbereich des TV-L ist neben den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) vom 12.10.2006, der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) vom 12.10.2006 sowie der Tarifvertrag für Auszubildende der Lände...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.3.4.1 Ärztliche Untersuchungen, § 4

§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVA-L BBiG sieht vor, dass die Auszubildenden auf Verlangen des Ausbildenden vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Amtsarztes nachzuweisen haben. Ergänzend ist für Auszubildende, die unter das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) fallen, die Vorschrift des § 32 Abs. 1 JArbSchG zu beachten (§ 4 Abs. 1 Satz 2 TVA-L BBiG), ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.3.4.3 Nebentätigkeiten, § 5 Abs. 2

Tätigkeiten, die Arbeitnehmer außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich für den eigenen Arbeitgeber oder einen Dritten ausführen, bedürfen in der Privatwirtschaft nicht ohne weiteres der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Grundsätzlich verboten sind lediglich Konkurrenztätigkeiten für einen Wettbewerber des Arbeitgebers ohne dessen Einwilligung (...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.3.3 Nebentätigkeiten, § 5 Abs. 2 TVAöD

Tätigkeiten, die Arbeitnehmer außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich für den eigenen Arbeitgeber oder einen Dritten ausführen, bedürfen in der Privatwirtschaft nicht ohne weiteres der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Grundsätzlich verboten sind lediglich Konkurrenztätigkeiten für einen Wettbewerber des Arbeitgebers ohne dessen Einwilligung (...mehr

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Gewerkschaften / 7 Tarifeinheitsgesetz

Jahrzehntelang galt in Deutschland der Grundsatz "Ein Betrieb – ein Tarif". Die ständige Rechtsprechung begründete dies damit, dass ein Nebeneinander mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb für den Arbeitgeber unüberwindliche praktische Schwierigkeiten mit sich bringen würde. Im Jahr 2010 gab das Bundesarbeitsgericht den Grundsatz der Tarifeinheit auf, weil es keinen übergeo...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 4 Persönlicher Geltungsbereich nach dem TV-EntgeltU-B/L

Unter den persönlichen Geltungsbereich des TV-EntgeltU-B/L fallen sämtliche Beschäftigte – inkl. Auszubildende, die unter den Geltungsbereich eines der folgenden Tarifverträge fallen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) bzw. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Tarifvertrag für Au...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 5.2 Abgrenzung umwandelbare/nicht umwandelbare Entgeltbestandteile

Zu den monatlichen Entgeltbestandteilen gehören die Entgelte, die regelmäßig monatlich gezahlt werden. Welche konkreten monatlichen Entgeltbestandteile umgewandelt werden, wird nur in wenigen Ausnahmefällen eine Rolle spielen. In der Regel wird in der Entgeltumwandlungsvereinbarung lediglich der umzuwandelnde Eurobetrag festgehalten. Solange der die monatlichen Entgeltbestan...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 5.3 Entgeltumwandlung und E-Bikes/Tankgutscheine/Warengutscheine u.ä.

Seit einigen Jahren versuchen private Versicherungsvertreter immer wieder, den öffentlichen Arbeitgebern Modelle der sog. Entgeltoptimierung schmackhaft zu machen. Grundsätzlich geht es dabei darum, dass der Arbeitgeber statt einer Entgelterhöhung anderweitige steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigte Entgeltbausteine an seine Beschäftigten ausgibt, z. B. in Fo...mehr

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Führung auf Zeit / 3.1 Form der Übertragung

Hinsichtlich der Form der befristeten Übertragung der Führungsposition macht der Tarifvertrag keinerlei Vorgaben. Die reine Übertragung der Führungsposition auf Zeit kann im Rahmen des Weisungsrechts einseitig durch den Arbeitgeber übertragen werden und bedarf nicht der Zustimmung des Beschäftigten[1]. Sofern jedoch mit der Übertragung der Führungsposition eine Änderung des ...mehr