Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

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Feiertage, Entgelt bei Feie... / 6 Unterschiedliche Feiertagsregelungen am regelmäßigen Beschäftigungsort und am Einsatzort (bundeslandübergreifende Sachverhalte)

Der Einsatz von Beschäftigten an verschiedenen Arbeitsorten, die zudem in verschiedenen Bundesländern liegen, wirft regelmäßig Fragen hinsichtlich der Zulässigkeit und der Vergütung von Feiertagsarbeit auf, sofern die Bundesländer unterschiedliche Feiertagsregelungen haben. So ist beispielsweise der Reformationstag (31. Oktober) Brandenburg, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holste...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.12.3 Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers

Der Leiharbeitnehmer kann von seinem Entleiher Auskunft über die im Betrieb des Entleihers für vergleichbare Stammarbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen verlangen (§ 13 AÜG). Der Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers ist nach dem Gesetzeswortlaut (derzeit) nicht beschränkt auf Leiharbeitnehmer, auf deren Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag Anwendung findet....mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 4.4 Gelegentliche Überlassung

Vom Anwendungsbereich des AÜG ist gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2a AÜG weiter ausgenommen, die Arbeitnehmerüberlassung "zwischen Arbeitgebern, wenn die Überlassung nur gelegentlich erfolgt und der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird". Mit der Erweiterung der Ausnahmetatbestände zum 1.4.2017 hat der Gesetzgeber auch die "gelegentliche Überlassu...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 4.1 Personalgestellung nach Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes

Hinweis Mit den Entscheidungen des EuGH sowie des BAG haben die Gerichte endlich die seit vielen Jahren erhoffte Rechtssicherheit geschaffen. Die Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L bedarf keiner Erlaubnis nach dem AÜG. Sie ist in der Form einer dauerhaften Gestellung zulässig. Nach der Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG ist dieses Gesetz seit 1.4.2017 nicht a...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 7 Gesamtbetrachtung

Lagert die öffentliche Verwaltung Aufgaben aus, z. B. auf eine GmbH, AG, GbR, einen e. V., und haben Beschäftigte im Falle eines Betriebsübergangs[1] dem gesetzlich vorgesehenen Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den neuen Betriebsinhaber widersprochen, so ist eine dauerhafte Gestellung von Personal der Kommune/des Landes/des Bundes an die GmbH, AG usw. gemäß § 4 Abs. 3...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.3.2 Abweichungen durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung möglich

Durch Tarifverträge der Einsatzbranche kann für tarifgebundene Entleiher die grundsätzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten verkürzt oder ausgedehnt werden. Durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung, die aufgrund einer entsprechenden tarifvertraglichen Regelung der Einsatzbranche geschlossen wurde, können von der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer abweichende Reg...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 2.4 Personalgestellung zu einem Dritten

Verlagert der Arbeitgeber Aufgaben auf einen Dritten, so kann er gem. § 4 Abs. 3 TVöD von seinen bisher mit diesen Aufgaben betrauten Beschäftigten verlangen, dass sie ihre arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nunmehr bei dem Dritten erbringen. Diese vom Tarifvertrag als Personalgestellung bezeichnete Personalmaßnahme ermöglicht es dem Arbeitgeber, Beschäftigte ein...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 3 Grundsätzliche Anwendbarkeit des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Neben den Voraussetzungen des § 4 TVöD/TV-L für die Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung – also der tariflichen Verpflichtung der Beschäftigten, die Arbeit bei einem Dritten zu erbringen –, ist zu prüfen, ob die Personalüberlassung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bedarf. 3.1 Definition der Arbeitnehmerüberlassung Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung l...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 2 Tarifliche Regelungen zur Überlassung von Beschäftigten an Dritte

Nach § 4 TVöD/TV-L kann der Arbeitgeber einen Beschäftigten versetzen, abordnen, zuweisen oder im Rahmen einer Personalgestellung an einen Dritten überlassen.[1] Diese tarifliche Regelung betrifft allerdings allein die Frage der Verpflichtung des bisher bei der Kommune/dem Landkreis/dem Land angestellten Beschäftigten, auf Verlangen des Arbeitgebers die Tätigkeit bei einem a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 4.5 Arbeitnehmerüberlassung zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen

Vom Anwendungsbereich des AÜG ist gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 AÜG weiter ausgenommen, die Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern desselben Wirtschaftszweiges zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen, wenn ein für den Entleiher und Verleiher geltender Tarifvertrag dies vorsieht. Dieser Ausnahmeregelung kommt im Geltungsbereich des TVöD/TV-L keine praktische Bedeutung v...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vergünstigungen / 5 Arbeitsrechtliche Maßnahmen bei verbotswidriger Annahme einer Vergünstigung

Der Verbotszweck des § 3 Abs. 2 TVöD dient der arbeitsrechtlichen Verhaltenssteuerung[1] und rechtfertigt insofern ein energisches Einschreiten öffentlicher Arbeitgeber.[2] Dabei gilt es hauptsächlich auf den Verstoß des Beschäftigten in einer Weise zu reagieren, die zukünftigen Zuwiderhandlungen entgegenwirkt, um so den Eindruck zu verhindern, die Beschäftigten seien durch ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Vergütungsabstand zur höchsten tariflichen Vergütung bei außertariflich Beschäftigten

Leitsatz Definieren Tarifvertragsparteien als außertariflich diejenigen Beschäftigten, deren geldwerte materielle Arbeitsbedingungen diejenigen der höchsten tariflichen Entgeltgruppe überschreiten, ohne einen bestimmten prozentualen Abstand festzusetzen, genügt für Status und Vergütung des außertariflichen Angestellten jedes – auch nur geringfügige – Überschreiten. Sachverhalt Der Kläger, Mitglied der IG Metall, ist seit 2013 bei der Beklagten als Entwicklungsingenieur beschäftigt, seit Juni 2022...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 5.2 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Rz. 7 Der Anspruchsberechtigte muss auf Grund eines subjektiven, persönlichen Leistungshindernisses an der Dienstleistung bzw. Arbeitsleistung verhindert sein. Als persönliche Verhinderungsgründe sind insbesondere familiäre Ereignisse anerkannt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung gegeben, wenn dem Arbeitnehmer die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 5.4 Pflege erkrankter Angehöriger

Rz. 13 Eine Arbeits-/Dienstverhinderung aus persönlichen Gründen kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer der Arbeit fern bleibt, weil er erkrankte Angehörige pflegt. Seit Juli 2008 ergibt sich aus dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG), dass die häusliche Pflege naher Angehöriger ein rechtlich anerkennenswerter Tatbestand für eine Arbeitsverhinderung sein kann. Das PflegeZG gewährt a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.3 Situation bei Bindung an den TV-L oder einen anderen Tarifvertrag, der Kurzarbeit nicht regelt

Praxis-Beispiel Bindung an den TV-L oder den Tarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe Das Land beabsichtigt, für die Beschäftigten der Staatstheater, die mindestens noch bis zum Ende der laufenden Spielzeit geschlossen sein werden, Kurzarbeit einzuführen. Das Studierendenwerk, das auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten den TV-L anwendet, will aufgrund der Schl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.4 Auswirkungen auf die Stufenlaufzeit

Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe ihrer Entgeltgruppe nach einer konkret im Tarifvertrag in § 16 Abs. 3 TVöD/TV-L angegebenen Dauer der Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit). Bestimmte Zeiten, z. B. Zeiten eines bezahlten Urlaubs oder Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, sind...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.3 Keine Verminderung der Jahressonderzahlung bzw. der Sparkassensonderzahlung

Nach der tariflichen Grundregelung vermindert sich die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung nach § 21 haben (§ 20 Abs. 4 Satz 1 TVöD/TV-L). Satz 2 der genannten Vorschrift regelt Ausnahmen. So unterbleibt eine Verminderung der Jahressonderzahlung beispielsweise für Kalendermonate,...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 5 Situation bei den Ländern

Hinweis Kein Tarifvertrag zur Einführung von Kurzarbeit für die Länder Für den Bereich der Länder existiert keine tarifvertragliche Grundlage für die Einführung von Kurzarbeit. Der TV-L enthält keine Bestimmungen für die Einführung von Kurzarbeit. Ein dem TV COVID[1] auf kommunaler Ebene vergleichbarer ergänzender Tarifvertrag wurde für die Länder auch in der besonderen Situa...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.4 Die tariflichen Regelungen zum Abbau von Überstunden und Stundenguthaben aus Arbeitszeitkonten

Als Voraussetzung für die Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls gilt es Arbeitszeitschwankungen zu nutzen (§ 96 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 SGB III). Gerade in Verwaltungen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes bestehen sehr unterschiedliche Formen von Arbeitszeitkonten, um Arbeitszeitschwankungen auszugleichen. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit[1] sind Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9 Auswirkungen der Kurzarbeit auf tarifliche Leistungen

Im Anwendungsbereich des TV COVID sind hinsichtlich der Auswirkungen der Kurzarbeit auf weitere tarifliche Leistungen die ausdrücklichen Regelungen zur ungekürzten Weiterzahlung bestimmter Leistungen und zur Unzulässigkeit der Verminderung des Urlaubs zu berücksichtigen. Außerhalb des Anwendungsbereiches des TV COVID, z. B. bei Kurzarbeit in Staatstheatern der Länder, die dem...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 4.1 Situation seit 1.1.2023

Aufgrund der Befristung der Laufzeit des TV COVID bis zum 31.12.2022 (Einzelheiten Ziffer 4.2 und 4.13) existiert auch im kommunalen Bereich seit dem 1.1.2023 keine tarifliche Ermächtigungsgrundlage mehr für die Einführung von Kurzarbeit. Besteht aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage oder wegen eines Arbeitsausfalls aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses Bedarf für die E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.2.1 Berechnung

Das für die reduzierte Arbeitszeit zu zahlende Arbeitsentgelt ist während der Dauer der vor dem 1.1.2015 vereinbarten Familienpflegezeit aufzustocken. Nach der Intention des Gesetzes ist das Teilzeitentgelt – vereinfacht formuliert – um die Hälfte der Differenz zwischen dem bisherigen und dem wegen der Teilzeitarbeit verringerten Entgelt aufzustocken. Beispiel (vereinfachte ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Überlassungshöchstdauer bei Betriebsübergang

Leitsatz Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Klärung der Frage, wie die in § 1 Abs. 1b Satz 1 AÜG geregelte Überlassungshöchstdauer unionsrechtskonform zu berechnen ist, wenn auf Entleiherseite ein Betriebsübergang stattgefunden hat. Sachverhalt Die Beklagte, welche einer Unternehmensgruppe angehört, die u.a. Sanitärarmaturen herstellt, unterhält am Ort der Produktionsstätte einen Betrieb, in dem die Produkte verpackt, gelagert und für den Transport vorbereitet werden. Die ehemals von dem ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.1.2.1 Überblick

Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) fordert die Beteiligung der Personalräte bei der Ein- und Durchführung der Kurzarbeit "im Rahmen der Reichweite der Beteiligungsrechte nach den jeweiligen landesrechtlichen Personalvertretungsgesetzen", vgl. § 2 Abs. 2 TV COVID. Durch die tarifvertragliche Erm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.6 Kein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, Entscheidung nach billigem Ermessen

Nach dem FPfZG in der Fassung vom 6.12.2011 hatten die Beschäftigten – im Gegensatz zu dem seit 1.1.2015 geltenden FPfZG und im Unterschied zum ersten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend[1] – keinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit. Vielmehr bedurfte die Familienpflegezeit einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und ...mehr

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Urlaub / 11.7 Entgelt, Übertragbarkeit, Abgeltung des Zusatzurlaubs nach TV-L

Der Zusatzurlaub nach § 27 TV-L hat keinen selbstständigen Charakter, sondern er hängt von der Gewährung eines Erholungsurlaubs ab. Er teilt daher grundsätzlich das Schicksal des Erholungsurlaubs nach § 26 TV-L, etwa beim Urlaubsentgelt, bei der Abweichung von der 5-Tage-Woche[1], der Übertragbarkeit oder der Abgeltung. Mit Urteil vom 23.11.2017 hat das BAG ausdrücklich bestä...mehr

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Urlaub / 3 Verhältnis BUrlG zu TV-L

Anders als der BAT enthält der TV-L nur noch einige wenige Regelungen. Diese betreffen die Berechnung des Urlaubsentgelts und den Zahlungszeitpunkt (§ 26 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Buchst. d 21 TV-L) Urlaubsdauer (§ 26 Abs. 1 Satz 2 TV-L) Berechnung der Urlaubsdauer (§ 26 Abs. 1 Satz 3–5 TV-L) Zusammenhängende Gewährung (§ 26 Abs. 1 Satz 6 TV-L) Urlaubsübertragung (§ 26 Abs. 2 Buchst. a...mehr

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Urlaub / 8.9 Kürzung des Urlaubs bei Sonderurlaub nach § 28 TV-L

Im Falle des Sonderurlaubs nach § 28 TV-L ruht das Arbeitsverhältnis. Für den Fall des Ruhens sieht § 26 Abs. 2 Buchst. c TV-L vor, dass sich die Dauer des Erholungsurlaubs einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um ein Zwölftel mindert. Nach der früheren Rechtsprechung des BAG[1] war diese Norm, jedenfalls soweit sie den gesetzlichen Urlau...mehr

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Urlaub / 8.1.1 Ursprüngliche Regelung des TV-L

Die Dauer des Erholungsurlaubs änderte sich im TV-L im Vergleich zum BAT/BAT-O für die Beschäftigten zunächst nur unwesentlich. Bereits im Rahmen des sog. Potsdamer Abkommens im Februar 2005 hatten sich die Tarifvertragsparteien auf die grundlegende Struktur des Urlaubsanspruchs geeinigt. Die Dauer betrug unabhängig von der jeweiligen Entgeltgruppe für eine Arbeitswoche mit ...mehr

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Urlaub / 11.4 Zusatzurlaub für Nachtarbeit für Beschäftigte in Krankenhäusern

Der TV-L enthält im allgemeinen Teil keine Regelung zum Zusatzurlaub für Nachtarbeit. Ein solcher Anspruch ist lediglich für bestimmte Beschäftigte in den Sonderregelungen des TV-L vorgesehen. So haben beispielsweise die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern nach § 43 Nr. 7 TV-L (Sonderregelung zu § 27 TV-L) Anspruch auf Zusatzurlaub für di...mehr

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Urlaub / 7.3.7 Geltung der Ausschlussfrist des § 37 TV-L

Nach bisherigem Verständnis sollten Ausschlussfristen den Urlaubs- und den Urlaubsabgeltungsanspruch nicht erfassen, weil diese Ansprüche über § 7 Abs. 3 BUrlG (Verfall am 31.3. des Folgejahres) einer zwingenden (§ 13 Abs. 1 BUrlG) gesetzlichen Sonderregelung unterlagen.[1] Ob dieses Postulat auch für aus vorangegangenen Jahren angesammelte Ansprüche, die wegen Krankheit des...mehr

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Urlaub / 4 Urlaubsanspruch nach TV-L

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Beschäftigten. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Darüber hinaus soll nach Auffassung des EuGH dem Arbeitnehmer ein Zeitraum für Entspannung und Freizeit zur Verfügung gestellt werden.[1] Der Urlaubsanspruch bes...mehr

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Urlaub / 8.12 Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr

Zum Verständnis der "Zwölftelungsregelung" bei Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr ist das Verständnis für das Zusammenspiel der gesetzlichen und tariflichen Regelung von großer Bedeutung. Die tarifliche Regelung: Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis während des Urlaubsjahres, so erhält der Beschäftigte für jeden vollen Beschäftigungsmonat des Jahres 1...mehr

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Urlaub / 11.3.1.3 Dauer und Entstehen des Zusatzurlaubs

Bis zum 31.12.2019 enthält der TV-L für sämtliche Landeseinrichtungen folgende Regelung zur Dauer des Zusatzurlaubs: Beschäftigte erhalten Zusatzurlaub in folgendem Umfang: bei ständiger Wechselschichtarbeit für je 2 zusammenhängende Monate 1 Zusatzurlaubstag, somit maximal 6 Zusatzurlaubstage pro Jahr bei ständiger Schichtarbeit für je 4 zusammenhängende Monate 1 Zusatzurlaubs...mehr

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Urlaub / 7.3.10 Ruhende Arbeitsverhältnisse

Nach § 26 Abs. 2 Buchst. c TV-L vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um 1/12. Fraglich ist jedoch, ob diese tarifliche Kürzungsregelung nur den tariflichen (Zusatz-)Urlaub oder auch den gesetzlichen Mindesturlaub betrifft. Denn das Bundesurlaubsgesetz enthält keine derartige Kürzungsregelung ...mehr

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Urlaub / 8.6.4 Die Umsetzung der Rechtsprechung bezüglich des Urlaubsentgelts

Konkretes Vorgehen zur Ermittlung des Urlaubsentgelts bei einer Verminderung der Arbeitszeit ohne Verminderung der Arbeitstage Der zu Jahresbeginn erworbene Urlaub ist noch nicht voll genommen worden und es erfolgt eine Verminderung der Anzahl der Arbeitstage bzw. eine Verminderung der wöchentlichen Arbeitszeit. Hier ist der Jahresurlaub grundsätzlich für jeden Abschnitt getr...mehr

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Urlaub / 11.1 Einführung

Während die Tarifvertragsparteien den Bezug auf die beamtenrechtlichen Zusatzurlaubsregelungen nicht mehr in das für den Bund und die Kommunen geltenden Tarifrecht TVöD übernommen haben, enthält das für die Länder gültige Tarifrecht in § 27 Abs. 1 TV-L noch Ansprüche auf Zusatzurlaub nach landesbeamtenrechtlichen Regelungen. Gemäß § 27 Abs. 1 TV-L gelten für die Gewährung ei...mehr

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Urlaub / 11.9 Höchstbegrenzung des Zusatzurlaubs, Gesamturlaub

Die Regelung im § 27 Abs. 4 TV-L differenziert zwischen dem Verhältnis zu anderen Zusatzurlauben (Satz 1) und dem Verhältnis zum Erholungsurlaub (Sätze 2–4). Verhältnis zu anderen Zusatzurlauben (Satz 1) § 27 Abs. 4 TV-L stellt nicht darauf ab, aufgrund welcher Rechtsgrundlage oder aus welchem Anlass die Zusatzurlaube gewährt werden. Ausgenommen von der Höchstbegrenzungsregelun...mehr

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Urlaub / 11.2 Zusatzurlaub nach beamtenrechtlichen Bestimmungen

Für die Gewährung eines Zusatzurlaubs gelten die für die Beamten des jeweiligen Landes jeweils maßgebenden Bestimmungen für Grund und Dauer sinngemäß (§ 27 Abs. 1 TV-L). Die beamtenrechtlichen Bestimmungen gelten jedoch nicht für den Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit und Nachtarbeit. Bezüglich des Zusatzurlaubs für Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit ...mehr

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Urlaub / 11.3.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zusatzurlaub ist nicht allein, dass der Beschäftigte die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit bzw. ständige Schichtarbeit "erhält", vielmehr verlangt § 27 Abs. 1 TV-L zusätzlich, dass der Beschäftigte ständig Wechselschichtarbeit bzw. Schichtarbeit leistet [1] (zum Anspruch auf Zusatzurlaub im Falle der Nichtleistung von Schichten wegen Urlaub oder K...mehr

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Urlaub / 8.6.2 Aktuelle Rechtslage durch die Rechtsprechung des EuGH und BAG

Die Entscheidungen des EuGH Diese Berechnungsweise konnte nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urteil v. 22.4.2010, C-486/08 ["Tirol"-Entscheidung], v. 13.6.2013, C-415/12 [Bianca Brandes gegen Land Niedersachsen], und v. 11.11.2015, C-219/14 [Greenfield]) nicht mehr uneingeschränkt angewandt werden. So steht nach Feststellung des EuGH "… die Inanspruchnahme des Jahresurlau...mehr

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Urlaub / 2 Gesetzliche Grundregelung

Im BUrlG sind die Mindestanforderungen und Grundsätze des Urlaubsrechts geregelt. Tarifverträge und Arbeitsverträge können jederzeit dann zulässigerweise vom BUrlG abweichen, wenn sie Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten. Das BUrlG enthält lediglich Mindestansprüche. Regelungen, die zum Nachteil des Arbeitnehmers vom BUrlG abweichen, sind im Rahmen eines Tarifver...mehr

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Urlaub / 8.1.2 Dauer des Urlaubs bis zu einer tariflichen Neuregelung aufgrund der Tarifeinigung vom 9. März 2013

Zwar ist obiges Urteil des BAG zum TVöD ergangen, entfaltet aber gleichermaßen auch Wirkung für den Bereich des TV-L . Somit galt: Alle Beschäftigten im Bereich des TV-L hatten in der Übergangszeit Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub. Dies galt gleichermaßen auch für Auszubildende, Praktikanten und Ärzte. In § 9 TVA-L BBiG und in § § 8 TV-Prakt wird jeweils auf eine entspreche...mehr

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Urlaub / 11.3.1.2 Anspruch auf Zusatzurlaub, wenn Schichten nicht tatsächlich geleistet werden

Für die Begründung eines Anspruchs auf Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit bzw. ständige Schichtarbeit genügt weder der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses noch die Einteilung der Beschäftigten in einem Schichtplan. Erforderlich ist vielmehr, dass die Beschäftigten grundsätzlich ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten (§ 27 Abs. 2 TV-L) bzw. übe...mehr

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Urlaub / 7.3.3 Verhältnis gesetzlicher – zusätzlicher Urlaub

Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 24.3.2009 klargestellt, dass der zusätzlich gewährte Urlaub von den Vorgaben des EuGH nicht betroffen ist. Dieser Teil des Urlaubs kann also weiterhin "frei" geregelt werden. Dieser Spielraum besteht nicht nur im Wege der kollektivrechtlichen Regelungen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung), sondern auch per (Formular-)Arbeitsvertrag. Al...mehr

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Urlaub / 8.5 Urlaubsdauer bei Verteilung der Arbeitszeit auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche

Die Anzahl der Urlaubstage ist abhängig von der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Arbeitstage. Die Urlaubsdauer in § 26 in Abs. 1 TV-L geht von einer Verteilung von 5 Arbeitstagen pro Woche aus. Jede andere Verteilung, unabhängig davon, ob mehr oder weniger Tage pro Woche zu arbeiten sind, führt zu einer Veränderung des Gesamtanspruchs auf Erholungsurlaub bezo...mehr

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Urlaub / 4.2 Wartezeit

Die Wartezeit richtet sich nach § 4 BUrlG. Danach ist die erstmalige Geltendmachung des Vollurlaubsanspruchs vom Ablauf der Wartezeit abhängig (zur Besonderheit beim Teilurlaubsanspruch s. obige Darlegungen unter Punkt 4.1). Die Wartezeit verhindert das Entstehen eines Vollurlaubsanspruchs nach § 3 BUrlG in den ersten 6 Monaten – dieser Anspruch wird nicht etwa aufgeschoben,...mehr

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Urlaub / 11.3.1.4 Zusatzurlaub bei Abweichen von der 5-Tage-Woche

Praxis-Tipp Zusatzurlaub bei Abweichung von der 5-Tage-Woche Der Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit beträgt bei Einsatz in der 5-Tage-Woche maximal 6 Tage im Kalenderjahr. Bei einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf weniger oder mehr als 5 Tage/Woche vermindert bzw. erhöht sich der Anspruch auf Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit entsprechend der Rege...mehr

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Urlaub / 6 Urlaubsübertragung

Die Regelung der Übertragung ergibt sich im Zusammenspiel zwischen TV-L und BUrlG . Zunächst legt der TV-L fest, wann der Urlaub anzutreten ist. Zu den Voraussetzungen der Übertragung schweigt der TV-L, insofern greift das BUrlG. Den weiteren Fortgang nach einer eventuellen Übertragung bestimmt wieder der TV-L. Achtung Die Übertragung des Urlaubs erfolgt kraft Gesetzes, also a...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaub / 7.4 Hinweispflicht des Arbeitgebers – Mitwirkungsobliegenheit

Nach früherem urlaubsrechtlichem Verständnis ist der Urlaub am Ende des Urlaubsjahres verfallen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übertragung des Urlaubs in das nächste Kalenderjahr nicht vorlagen. Das LAG München[1] hat diese Grundsätze des BAG neu überdacht und hat einen Schadensersatzanspruch in Form von Ersatzurlaub zugunsten des Arbeitnehmers zuerkannt, de...mehr