Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

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Entgelt / 5.8.3.2 Fiktive Vergleichsberechnung

Wie die fiktive Vergleichsberechnung durchgeführt wird bleibt – von wenigen Ausnahmen abgesehen – weitgehend ungeklärt. Durch das BAG[1] ist entschieden, dass – bezogen auf die vor der Unterbrechung bei demselben Arbeitgeber erlangte Berufserfahrung – eine mittels fiktiver Anwendung des § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L durchzuführende Vergleichsberechnung erforderlich ist. Da bei dies...mehr

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Entgelt / 5.2.6 Berücksichtigung förderlicher Zeiten bei der Stufenzuordnung (§ 16 Abs. 2 Satz 4)

Zur Deckung des Personalbedarfs (siehe 5.2.1.7) kann der Arbeitgeber bei neueingestellten Beschäftigten Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich (siehe 5.2.1.6) ist. Zu Zeiten, die als einschlägige Berufserfahrung anerkannt wurden, können Zeiten, die...mehr

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Entgelt / 5.2.1.5 Grundbegriff: einschlägige Berufserfahrung

Gem. Protokollerklärung Nr. 1 zu § 16 Abs. 2 TV-L ist einschlägige Berufserfahrung eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit. Sie kann nur in einem Arbeitsverhältnis erworben werden. Mithin erfolgt ein tätigkeitsbezogener Abgleich der in der bzw. in den Vorbeschäftigung(en) erlangten Kenntnissen und Fähigkeiten m...mehr

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Entgelt / 1.4 Leistungsorientierung

Das Entgelt im TV-L ist streng tätigkeits- und leistungsbezogen. Allein vom Lebensalter oder der Betriebszugehörigkeit des Beschäftigten abhängige Entgelterhöhungen auf dem Weg der "Ersitzung", wie vom BAT bekannte Bewährungs-, Fallgruppen- und Tätigkeitsaufstiege oder Vergütungsgruppenzulagen, kennt der TV-L nicht mehr. Der Stufenaufstieg erfolgt durch den Erwerb von Erfahru...mehr

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Entgelt / 5.2.2 Grundsatz: Zuordnung zur Stufe 1

Beschäftigte, die über keine einschlägige Berufserfahrung verfügen, werden bei der Einstellung ab der Entgeltgruppe 2 grundsätzlich der Stufe 1 ihrer Entgeltgruppe zugeordnet (§ 16 Abs. 2 Satz 1 TV-L). In der Entgeltgruppe 1 ist die Stufe 2 die Einstellungsstufe (§ 16 Abs. 4 Satz 2 TV-L). Beschäftigte ohne einschlägige Berufserfahrung, die unter den Geltungsbereich des § 43 T...mehr

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Entgelt / 5.10.6.1 Ermittlung des Garantiebetrags bei Entgeltgruppenzulage

In § 17 Abs. 4 Satz 2 2. Halbsatz TV-L wurde die Ermittlung des Garantiebetrages neu geregelt, wenn den Beschäftigten in der bisherigen und/oder in der höheren Entgeltgruppe eine Entgeltgruppenzulage zusteht. In diesen Fällen wird zunächst in einem ersten Schritt die Stufe der neuen Entgeltgruppe ausschließlich anhand der Tabellenentgelte ermittelt (§ 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L),...mehr

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Entgelt / 5.2.7.4 Rechtsfolge

Die Entscheidung, ob und gegebenenfalls inwieweit eine in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe berücksichtigt wird, obliegt allein dem Arbeitgeber und steht in seinem Ermessen. Ein Anspruch der oder des neu einzustellenden Beschäftigten auf Berücksichtigung der erworbenen Stufe besteht nicht. Die Norm ermöglicht nur die "Mitnahme" von Stufen, einschließlich in...mehr

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Entgelt / 5.2.7.2 Vorheriges Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst

Bei dem unmittelbar vorhergehenden Arbeitsverhältnis muss es sich – abweichend vom TVöD – um ein Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes gemäß § 34 Abs. 3 Satz 3 und 4 TV-L handeln. Auf Wiedereinstellungen bei demselben Arbeitgeber findet der Abs. keine Anwendung.[1] Hinweis öffentlicher Dienst Öffentlich-rechtliche Arbeitgeber im Sinne von § ...mehr

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Entgelt / 5.2.9 Sonderfall: Stufenzuordnung bei der Einstellung von Lehrkräften

Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum TV-L vom 10.3.2011 wurde für den Geltungsbereich des § 44 TV-L ausdrücklich tarifvertraglich vereinbart, dass nach Ziffer 1 zu § 44 Nr. 2a TV-L bei neu zu begründenden Arbeitsverhältnissen ab dem 1.4.2011 im Rahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L die Zeiten einschlägiger Berufserfahrung aus mehreren Arbeitsverhältnissen zu demselben Arbe...mehr

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Entgelt / 5.10.3.6 Exkurs: Stufenzuordnung bei Eingruppierung in der Entgeltgruppe 9 bis zum 31.12.2018

Die bisher als "Sammelbecken" geltende Entgeltgruppe 9 wurde gem. § 29b TVÜ-L zum 1.1.2019 in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgespalten. Wegen der Einzelheiten wird auf die Kommentierung zu § 29b TVÜ-L verwiesen. Bis zum 31.12.2019 konnte ein verändertes Tätigkeitsbild innerhalb der Entgeltgruppe 9 zu einem Fallgruppenwechsel führen, der mit entgeltrelevanten Folgen verbunden...mehr

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Entgelt / 5.2.9.2 Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung ab 1.4.2011 bzw. ab 1.8.2015

Gem. § 44 Nr. 2a TV-L i. V. m. § 6 Abs. 2 Nr. 1 TV-EntgO-L gilt bei der Anwendung des § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L für ab 1.4.2011 neu begründete Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften: Zeiten einschlägiger Berufserfahrung aus mehreren Arbeitsverhältnissen mit demselben Arbeitgeber werden mit der nach Ziffer 4 Satz 1 angerechneten Zeit des Referendariats oder Vorbereitungsdienstes z...mehr

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Entgelt / 4.2.2.1 Entgeltgruppe 9 Fallgr. 1 und 2 (seit 1.1.2019 EG 9b) bis Entgeltgruppe 15

Die Stufe 6 ab Entgeltgruppe 9 und höher hatte sich ursprünglich durch eine Erhöhung der Stufe 5 um 1,5 % ergeben. Zum 1.10.2018 wurde ab Entgeltgruppe 9 und höher die Stufe 6 nochmals angehoben, indem die Stufe 5 um 3,0 % erhöht wurde. Beschäftigte, welche am 31.12.2017 bereits 5 Jahre in der Stufe 5 erreicht haben, wurden gem. § 4 Nr. 5 Abs. 1 Satz 1 des Änderungstarifvertr...mehr

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Entgelt / 5.3.4 Dauer der Zulagengewährung

Es muss zwingend arbeitsvertraglich geregelt werden, was mit der Zulage im Fall des Stufenaufstiegs oder einer Höhergruppierung "passieren" soll. In der Praxis wird die entgeltbezogene Vorweggewährung bis zum tatsächlichen Erreichen der Stufe bewilligt. Dies bedeutet, dass der vorweg gewährte Betrag bei Erreichen der nächsten Stufe in der Regel aufgezehrt wird. Es ist auch zul...mehr

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Entgelt / 5.2.1.4 Grundbegriff: Unschädliche Unterbrechung

Voraussetzung für die Anrechnung einschlägiger Berufserfahrung ist, dass zwischen den Arbeitsverhältnissen keine unschädliche Unterbrechung liegt. Diese ist in der PE Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L definiert: Ein vorheriges Arbeitsverhältnis i. S. d. Satz 2 besteht, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längste...mehr

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Entgelt / 1.1 Einheitliche Tabelle

Die Bezahlung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder richtet sich seit dem 1. Januar 2012 gem. §§ 12, 13 TV-L nach der auf Tätigkeitsmerkmalen basierenden Eingruppierung (Entgeltordnung) und der bereits erreichten Grund- bzw. Entwicklungsstufe (§ 16 Abs. 1 TV-L). In der Entgelttabelle des TV-L sind dementsprechend Entgeltgruppen und Stufen geregelt. Die neue Entg...mehr

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Entgelt / 5.2.7.3 Erworbene Stufe

Voraussetzung ist, dass im Vorbeschäftigungsverhältnis dieselbe Entgeltgruppe maßgebend war. Eine Stufe ist immer an eine Entgeltgruppe gekoppelt, sie wird in dieser erworben und kann nicht losgelöst von dieser betrachtet werden. Aus dem logischen Aufbau des § 16 TV-L kann eine Anwendung der Vorschrift nur mit Bezug zur selben (bisherigen) Entgeltgruppe in Frage kommen. Eine...mehr

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Entgelt / 4.1 Entgelttabellen

Seit der Einkommensrunde 2019 gibt es folgende Tabellen im Geltungsbereich des TV-L: ("allgemeine") Entgelttabelle für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 15 – Anlage B Entgelttabelle für Pflegekräfte – Anlage C Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des § 41 TV-L – Anlage D Entgelttabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst – Anlage G Die Nor...mehr

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Entgelt / 5.10.3.3 Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Erfolgt die Höhergruppierung im Anschluss an die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, dann wird zur Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe nur das bisherige Tabellenentgelt ohne die bisher nach § 14 Abs. 3 TV-L gezahlte persönliche Zulage berücksichtigt. Die Stufenzuordnung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L erfolgt nach dessen Wortlaut ausdrücklich n...mehr

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Entgelt / 5.10.7.3 Höhergruppierung: Ermittlung des Höhergruppierungsgewinns (Durchführungshinweise der TdL vom 4.11.2019)

Die Ermittlung des Höhergruppierungsgewinns erfolgt gem. § 17 Abs. 4 TV-L. Für die Feststellung, ob und ggf. welcher Garantiebetrag zur Anwendung kommt, ist die Zielentgeltgruppe maßgeblich. Handelt es sich bei der Zielentgeltgruppe um eine KR- oder -S-Entgeltgruppe, ist diese anhand der Zuordnungstabellen in § 43 Nr. 9 bzw. § 52 Nr. 4 TV L in eine "normale" Entgeltgruppe (An...mehr

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Entgelt / 5.2.9.1 Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung in der Zeit vom 1.3.2009 bis 31.3.2011

Bei Arbeitsverhältnissen, welche in der Zeit vom 1.3.2009 bis zum 31.3.2011 begründet wurden, wird gem. Ziffer 2 zu § 44 Nr. 2a TV-L i. V. m. § 6 Abs. 2 Nr. 4 TV-EntgO-L nur die zur Vorbereitung auf den Lehrerberuf abgeleistete Zeit des Referendariats oder Vorbereitungsdienstes im Umfang von sechs Monaten auf die Stufenlaufzeit der Stufe 1 angerechnet. Bei Arbeitsverhältnisse...mehr

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Entgelt / 5.7.1 Grundsatz, kein Durchführungsanspruch

Ein wesentliches Ziel der Tarifreform des öffentlichen Dienstes bestand in der Abkehr vom Senioritätsprinzip. Im TV-L knüpft folglich keine Regelung mehr an das Lebensalter der Beschäftigten an. In § 17 Abs. 2 TV-L ist vorgesehen, dass Aufstiege in die Entwicklungsstufen 4 bis 6 neben der Berufserfahrung auch an die Leistung der Beschäftigten geknüpft werden können. Dieser ko...mehr

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Entgelt / 5.10.9 Höhergruppierung – Beginn der Zahlung

Bei Höhergruppierungen erhält der Beschäftigte immer vom Beginn des Monats der Höhergruppierung an das Entgelt der höheren Entgeltgruppe (evtl. mit Zulage unter Berücksichtigung des Garantiebetrags), selbst wenn die Höhergruppierung am Ende des Monats erfolgt (Satz 5). Bei der rückwirkenden Höhergruppierung ist zu beachten, dass die Nachzahlung von Entgeltdifferenzen gem. § ...mehr

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Entgelt / 5.8.2 Unschädliche Unterbrechung ohne Anrechnung auf die Stufenlaufzeit

Des Weiteren sind in § 17 Abs. 3 Satz 2 TV-L die Fälle aufgeführt, in welchen Unterbrechungen der Tätigkeit für die Stufenlaufzeit zwar unschädlich (= anwartschaftserhaltend), aber nicht auf die Stufenlaufzeit anzurechnen sind. Hierzu gehören: Zeiten einer Unterbrechung bis zu einer Dauer von jeweils 3 Jahren, sofern nicht von § 17 Abs. 3 Satz 1 TV-L erfasst Elternzeit[1] Zeite...mehr

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Entgelt / 5.2.1.3 Grundbegriff: vorheriges Arbeitsverhältnis

Das wesentliche Merkmal eines Arbeitsverhältnisses ist, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält. Arbeitnehmer ist derjenige, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Ein Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von d...mehr

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Entgelt / 5.3.5.4 Vorweggewährung vor dem 1.1.2018

Beschäftigten, welche in eine der Entgeltgruppen 9 (ohne besondere Stufenlaufzeit) bis 15 eingruppiert sind und die bisher 20 % der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe erhalten haben, dürfte diese Zulage an sich ab 1.1.2018 nicht mehr gewährt werden, wenn sie bereits Stufe 5, aber noch nicht Stufe 6 erreicht haben. Da die Stufe 5 mit der Neueinführung der Stufe 6 in den Ent...mehr

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Entgelt / 3.6 Eingruppierung übergeleiteter Beschäftigter

Grundsätzlich wurden alle Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der TdL oder eines Mitgliedsverbands der TdL ist, über den 31.12.2011 fortbestand und die am 1.1.2012 unter den Geltungsbereich des TV-L fielen, gem. § 29a Abs. 2 TVÜ-Länder in die Entgeltordnung übergeleitet. Gem. § 29a Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder werden die vor genannten Beschäf...mehr

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Entgelt / 5.10.4.6 Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen – Garantiebetrag

Im Einzelfall kann bei einer Höhergruppierung die Summe aus dem bisherigen Entgelt und dem Garantiebetrag höher sein als der Betrag der nächsten Stufe in der höheren Entgeltgruppe. Nach dem Rechtsgedanken des § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L steht den Beschäftigten das bisherige Entgelt und der Garantiebetrag "während der betreffenden Stufenlaufzeit" zu. Nach hier vertretener Auffass...mehr

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Entgelt / 5.2.3 Wiedereinstellung bei demselben Arbeitgeber

Es werden 2 Fallgruppen unterschieden: die gleichwertige und die höherwertige/niedriger wertige Wiedereinstellung. Voraussetzung für die Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung ist, dass zwischen den Arbeitsverhältnissen keine schädliche Unterbrechung im Sinne der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L liegt, d. h. zwischen dem Beginn des neuen Arbeitsverhältn...mehr

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Entgelt / 5.5.2.1 Rechtslage bis zum 31.12.2018

In Entgeltgruppe 1 ist die Stufenlaufzeit linear im Rhythmus von je 4 Jahren ausgestaltet (§ 16 Abs. 4 Satz 3 TV-L). Vor Inkrafttreten der Entgeltordnung gab es für bestimmte Vergütungsgruppen und Fallgruppen des BAT/BAT-O Abweichungen in den Stufen. Diese waren bisher im Anhang zu § 16 TV-L aufgelistet. Die besonderen Stufenregelungen wurden mit Inkrafttreten der Entgeltordn...mehr

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Entgelt / 5.7.7 Mitbestimmung – leistungsabhängige Stufenaufstiege

Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 bis Satz 3 TV-L kann der öffentliche Arbeitgeber bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung des Beschäftigten die erforderliche Zeit für das Erreichen bestimmter Stufen verkürzen und bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung verlängern. Der Arbeitgeber trifft insoweit eine gestaltende Ermessensentscheidung. Soweit er sein Ermessen ausübt, inde...mehr

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Entgelt / 5.1.1 Stufen der Entgeltgruppe 1

Gemäß § 16 Abs. 4 TV-L weist die Tabelle (Anlage B) zu § 15 TV-L für die Entgeltgruppe 1 lediglich 5 Stufen, beginnend mit der Stufe 2 aus. Statt Stufe 1 stellt Stufe 2 die Eingangsstufe dar. Da die Entgeltgruppe 1 einfachsten Tätigkeiten vorbehalten ist, für die es allenfalls einer kurzen Einweisung bedarf, entfällt die Stufe 1, die in den übrigen Entgeltgruppen die Einarbei...mehr

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Entgelt / 9.1 Zahltag

Das Entgelt wird grundsätzlich für den Kalendermonat bemessen und ausbezahlt, soweit tarifvertraglich nicht etwas Abweichendes geregelt ist. Zum Entgelt i. S. d. § 24 zählen das Tabellenentgelt gem. § 15 TV-L und die sonstigen Entgeltbestandteile. Der Arbeitgeber hat vor der Auszahlung des Entgelts zu beachten, dass im Fall von Pfändungen nach Zustellung des Pfändungs- und Ü...mehr

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Entgelt / 5.8.3 Schädliche Unterbrechung

§ 17 Abs. 3 Satz 3 TV-L erfasst alle Fallgestaltungen, die nicht von den Sätzen 1 und 2 des § 17 Abs. 3 TV-L privilegiert sind. Die Norm bestimmt, dass trotz Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei einer Unterbrechung von mehr als 3 Jahren eine neue Stufenzuordnung – im Grundsatz eine Rückstufung – erfolgt. Die vorgenannten Unterbrechungen werden als schädliche Unterbrechung...mehr

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Entgelt / 5.1.2.1 Rechtsentwicklung bis zum 31.12.2018

Die Differenzierung zwischen den EG 1 bis 8 mit 6 Stufen und EG 9 bis 15 mit 5 Stufen bis zum 31.12.2017 beruhte darauf, dass auch in der vor Inkrafttreten des TV-L geltenden Vergütungstabelle unterschiedliche Tabellenwerte vorhanden waren, die im TV-L entsprechend nachgebildet wurden. Hinsichtlich der mit Wirkung zum 1.1.2018 eingeführten Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis ...mehr

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Entgelt / 5.2.1.6 Grundbegriff: förderliche Vortätigkeit

Förderliche Zeiten können insbesondere vorliegen, wenn die frühere berufliche Tätigkeit mit der auszuübenden Tätigkeit in einem sachlichen Zusammenhang steht und die dabei erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen für die Erfüllung der auszuübenden Tätigkeit offenkundig von Nutzen sind. Der Begriff der "förderlichen Tätigkeit" i. S. v. § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L ist d...mehr

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Entgelt / 5.3.6.2 Mitbestimmung – Einstellung – förderliche Zeiten – Stufenvorweggewährung nach Abs. 5, Stufenvorweggewährung gem. Abs. 2a

Es gelten nachfolgende Grundsätze: Bei der Anerkennung der Berufserfahrung, welche für die wahrzunehmende Tätigkeit förderlich ist (§ 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L), sowie bei den o. a. aufgezählten weiteren Regelungen, hat der Arbeitgeber einen Ermessensspielraum, ob und in welchem Umfang er die Vortätigkeit berücksichtigt. Eine Ermessensausübung kann nicht Gegenstand der Mitbestimm...mehr

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Entgelt / 5.2.1.8 Grundbegriff: Restzeiten

Die Stufenzuordnung erfolgt – mit nachstehender Ausnahme – auf der Grundlage von anerkennungsfähigen Jahren. Die die jeweilige Zahl von Jahren übersteigende Zeit wird als "Restzeit" bezeichnet. Der TV-L enthält keine Zwischenstufen und auch keine Regelungen, ob und inwieweit diese Restzeiten anrechnungsfähig sind. In der Regel ergeben sich bei jeder Stufenzuordnung diese Rest...mehr

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Entgelt / 5.10.4.7 Höhe des Garantiebetrags bei Gewährung einer Angleichungszulage

Die im Tarifvertrag Entgeltordnung – Lehrkräfte vom 28.3.2015 vereinbarte Angleichungszulage wurde gemäß Nr. III der Tarifeinigung vom 2.3.2019 rückwirkend zum 1.1.2019 auf 105,00 EUR erhöht. Mangels tariflicher Regelung ist im Falle einer Höhergruppierung von Lehrkräften mit Angleichungszulage ab 1.1.2019 die Angleichungszulage bei der Ermittlung des Unterschiedsbetrags zwi...mehr

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Entgelt / 5.10.6 Exkurs: Garantiebetrag in der bis zum 31.12.2018 geltenden Fassung

Der Garantiebetrag nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L soll sicherstellen, dass Beschäftigte nach Übertragung der höherwertigen Tätigkeit einen Mindestgewinn erzielen. Maßgeblich ist immer der Unterschiedsbetrag zwischen dem bisherigen Tabellenentgelt und dem in der neuen Entgeltgruppe maßgebenden Tabellenentgelt. Ergibt sich bei der oben dargestellten Zuordnung in den Entgeltgruppe...mehr

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Entgelt / 5.5.2.2 Rechtslage ab 1.1.2019

In Entgeltgruppe 1 verbleibt es bei einer Stufenlaufzeit von je 4 Jahren (§ 16 Abs. 4 Satz 3 TV-L). In den Entgeltgruppen 2 bis 15 erreichen die Beschäftigten die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 – nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlau...mehr

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Entgelt / 5.2.8 Sonderfall: Stufenzuordnung nach Soldatenversorgungsgesetz

§ 8 SVG fingiert die für eine Stufenzuordnung erforderliche einschlägige Berufserfahrung nicht. Weder der Wortlaut des § 8 SVG noch die Gesetzessystematik lassen einen Bezug zu anderen als den in § 8 SVG genannten Dienst- und Beschäftigungszeiten erkennen. § 8 SVG stellt mit seinen Kriterien auf einen reinen Zeitablauf ab. Verlangt die Anspruchsnorm – wie hier die Stufenzuor...mehr

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Entgelt / 5.10.3.5 Stufenzuordnung bei Höhergruppierung aus einer individuellen Endstufe

Nach § 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L werden auch Beschäftigte, die sich in einer individuellen Endstufe befinden, bei einer Höhergruppierung in der höheren Entgeltgruppe immer mindestens der Stufe zugeordnet, welche wenigstens dem bisherigen Tabellenentgelt des Beschäftigten entspricht. Eine individuelle Endstufe ist ein das reguläre Tabellenentgelt überschießendes Entgelt. Im Fall ...mehr

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Entgelt / 2 Einführung der KR- und S-Entgelttabelle in der Einkommensrunde 2019

In der Einkommensrunde des Jahres 2019 wurden unter dem Eindruck des sich verschärfenden Fachkräftemangels u. a. die Eingruppierungsmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst (Inkrafttreten 1.1.2020) sowie für Beschäftigte in der Pflege (Inkrafttreten 1.1.2019) vollständig überarbeitet. Parallel dazu wurden die Entgelte für diese Beschäftigtengruppen aufgewertet, indem je...mehr

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Entgelt / 4.2.1 Tarifentwicklung

Mit der Einführung des TV-L im November 2006 wurde auch vereinbart, Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 in Höhe von je 300 Euro zu leisten sowie die Tabellenwerte im Tarifgebiet West zum 1.1.2008 und im Tarifgebiet Ost zum 1.5.2009 um 2,9 % zu erhöhen. Die sich hieraus ergebenden neuen Tabellenentgelte wurden jeweils auf volle 5 Euro Beträge aufgerundet. Zur Anpassun...mehr

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Entgelt / 7.3.1 Berechnung nach dem Referenzprinzip

Basis der Durchschnittsberechnung sind die letzten 3 vollen Kalendermonate, die dem Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorausgegangen sind, § 21 Satz 2 TV-L. Entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist dabei auf den Beginn des maßgebenden Ereignisses abzustellen. Sofern der Anlass für die Entgeltfortzahlung mehr als einen Kalendermonat betrifft, erfolgt daher keine Neuberechn...mehr

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Entgelt / 7.3.5 Entgeltfortzahlung während des Berechnungszeitraums

Kein Tagesdurchschnitt vom Tagesdurchschnitt: Fallen in den Bemessungszeitraum Fortzahlungstatbestände nach § 21 TV-L, bleiben sie unberücksichtigt. Dadurch soll ein "Jojo-Effekt" vermieden werden. Auch hier gilt das Entstehungsprinzip. Maßgebend sind die im Bemessungszeitraum angefallenen Tagesdurchschnitte. Die Regelung in Protokollerklärung Nr. 2 Satz 4 zu § 21 Satz 2 und ...mehr

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Entgelt / 5.1.3 Exkurs: Stufenzuordnung der zum 1.1.2006 übergeleiteten Beschäftigten

Für die Beschäftigten, welche aus dem BAT/BAT-O bzw. MTArb/MTArb-O in den TV-L übergeleitet wurden, wurde die Zuordnung zu den Stufen nach den §§ 6, 7 TVÜ-Länder vorgenommen. Bezüglich der ehemaligen Angestellten wurde gem. § 6 TVÜ-Länder für die Zuordnung zu den Stufen ein Vergleichsentgelt (bestehend aus Grundvergütung, Ortszuschlag und allgemeiner Zulage) gebildet (siehe ...mehr

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Entgelt / 5.3.6.1 Mitbestimmung – Einstellung – einschlägige Berufserfahrung

Ist die Stufenzuordnung als zwingende Regelung ausgestaltet, unterliegt sie zum Zwecke der Richtigkeitskontrolle der Mitbeurteilung des Personalrats. Hinweis Verletzung von Mitbestimmungsrechten Die Verletzung von Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmervertretung führt nicht zu individualrechtlichen Ansprüchen der betroffenen Arbeitnehmer, die zuvor nicht bestanden. Der Arbeit...mehr

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Entgelt / 5.10.4.4 Prüfung, ob ein Garantiebetrag zusteht und Ermittlung seiner Höhe – individuelle Endstufe

Befindet sich der Beschäftigte in einer individuellen Endstufe ist entsprechend dem Grundschema (siehe 4.9.3.1) vorzugehen, eine Deckelung ist naturgemäß nicht möglich. Der Beschäftigte wird entweder einer regulären Stufe zugeordnet oder es muss erneut eine individuelle Endstufe ausgebracht werden. Beispiel (Tabelle 1.2.2025) Garantiebetrag bei Höhergruppierungen aus einer in...mehr

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Entgelt / 5.2.4.1 Abschluss eines (neuen) Arbeitsvertrags

Sofern Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis gem. § 33 Abs. 1 Buchst. a) TV-L geendet hat, nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterbeschäftigt werden sollen, ist zunächst gem. § 33 Abs. 5 Satz 1 TV-L ein neuer Arbeitsvertrag abzuschließen. Das heißt, es handelt sich um eine (Wieder-)Einstellung und nicht um eine Verlängerung des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses. Die Re...mehr