Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Zeit / 1 Einleitung

Eine der 2005 (TVöD) / 2006 (TV-L) völlig neu aufgenommenen Regelungen im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes ist § 32 TVöD, der die Führung auf Zeit regelt. Die Tarifvertragsparteien wollten mit dieser Regelung ermöglichen, dass sich der Arbeitgeber von erfolglosen Führungskräften ohne besondere Kündigung und ohne Zahlung einer Abfindung trennen kann. Der Arbeitgeber brauc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Zeit / 3.3.1 Zulage

Der Beschäftige hat für die Dauer der Übertragung neben seinem bisherigen Entgeltanspruch gemäß § 32 Abs. 3 Satz 2, 1. Teilsatz TVöD Anspruch auf eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den Tabellenentgelten nach der bisherigen Entgeltgruppe und dem sich bei Höhergruppierung in die Entgeltgruppe, die der übertragenen Funktion entspricht, nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Chefarztverträge / 2.1 Tarifverträge

Unabhängig von Sinn und Nutzen der Einbeziehung tariflicher Regelungen in die Arbeitsverträge von Chefärzten stellt sich die Frage, ob Tarifnormen im Arbeitsverhältnis angewendet werden müssen. Mangels Allgemeinverbindlichkeit wäre es grundsätzlich nur denkbar, dass ein Tarifvertrag anzuwenden ist aufgrund beiderseitiger Mitgliedschaft in den tarifschließenden Gremien (Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Chefarztverträge / 1 Einleitung

Chefärzte haben eine herausgehobene Stellung inne. In aller Regel prägen sie die Arbeit vieler Mitarbeiter und sollen dies auch tun. Dem ist Rechnung zu tragen bei der Festlegung ihrer vertraglichen Rechte und Pflichten. Zum einen sind dabei alle rechtlichen Vorgaben zu beachten, die sich aus der Tätigkeit als Arzt, als weiterbildender Arzt, als zur Mitgestaltung Beauftragte...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Chefarztverträge / 4 Einzelvertragliche Anwendung des TV-Ärzte/VKA auf Chefärzte

Chefärzte waren bereits vom Geltungsbereich des BAT ausgenommen (§ 3 Buchst. 1 BAT). Auch der TV-Ärzte/VKA nimmt Chefärzte von seinem Anwendungsbereich aus, sofern deren Arbeitsbedingungen einzelvertraglich vereinbart werden (§ 1 Abs. 2 TV-Ärzte/VKA). Ebenso findet der TVöD-K keine Anwendung auf Chefärzte (vgl. § 1 Abs. 2 Buchst. a) TVöD-K). Gleiches gilt im Bereich der Univ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versetzung / 1.1 Der Begriff der Versetzung

Der Begriff der Versetzung ist in § 95 Abs. 3 BetrVG definiert als die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die die Dauer von einem Monat voraussichtlich überschreitet oder die mit einer erheblichen Änderung der Arbeitsumstände verbunden ist. Der Arbeitsbereich von Beschäftigten definiert sich nach Ort, Zeit und Inhalt der Arbeitsaufgabe. Soll hier eine nicht nur unerheblich...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzrichtlini... / 4 Auswirkungen auf Kollektivvereinbarungen

Auch Vergütungssysteme, die auf Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen basieren, sind an den Vorgaben der EntgTranspRL zu messen. Die EntgTranspRL erfasst alle Entgeltsysteme/-strukturen, unabhängig davon, ob sie kollektiv ausgehandelt oder einseitig festgelegt sind, die Privatwirtschaft oder den Öffentlichen Dienst betreffen. Insbesondere dürfte nach der EntgTranspRL kein...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifvertragliche Stichtagsregelungen sind grundsätzlich zulässig

Leitsatz Tarifvertragliche Stichtagsregelungen sind grundsätzlich zulässig. Die Differenzierung zwischen Arbeitnehmern, die vor dem Stichtag ausscheiden, und Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis am Stichtag noch besteht, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Sachverhalt Die Beklagte betreibt ein Eisenbahninstandhaltungswerk. Der Kläger war hier als Messschlosser bzw. Mitarbeiter für zerstörungsfreie Prüfungen (ZFP) beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien fand der Manteltarifvertrag...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.2.1 Diskriminierungsverbot

Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG). Insbesondere muss einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt oder...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 1.2 Tarifliche Befristungsregelung des § 30 TVöD bzw. § 30 TV-L

§ 30 TVöD erklärt beide Formen der Befristung – die mit und ohne Sachgrund – für zulässig. Für befristete Arbeitsverträge gelten gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 TVöD grundsätzlich die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). § 30 TVöD / § 30 TV-L enthält jedoch einige Sonderregelungen zur Abwicklung der befristeten Verträge, insbesondere zur Dauer der Befristung,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.12 Befristete Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Abschluss eines neuen befristeten Vertrags nach Erreichen der Regelaltersgrenze Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat. Soll die/der Beschäftigte weiterbeschäftigt werden, "i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.3.1 Probezeit

Bei befristeten Verträgen mit sachlichem Grund gelten nach dem Tarifvertrag die ersten 6 Monate als Probezeit (§ 30 Abs. 4 Satz 1 TVöD / TV-L). Die Kündigungsfrist beträgt dabei 2 Wochen zum Monatsschluss, § 30 Abs. 4 TVöD . Die Dauer der Probezeit bei Befristungen mit sachlichem Grund entspricht somit der auch bei unbefristeten Verhältnissen in § 2 Abs. 4 TVöD vorgegebenen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.6.2 Probezeit verkürzt

Probezeit: Als Probezeit gelten abweichend von § 2 Abs. 4 Satz 1 TVöD bei befristeten Arbeitsverhältnissen ohne sachlichen Grund die ersten 6 Wochen (§ 30 Abs. 4 Satz 1 TVöD / TV-L). Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden. Eine Verlängerung der Probezeit ist nicht zulässig, da dadurch zuungu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 1.3 Führung auf Probe, Führung auf Zeit

Führungspositionen können zur Erprobung befristet "auf Probe" übertragen werden (§ 31 TVöD / TV-L). Um "Verkrustungen" in Führungspositionen zu verhindern, lässt der Tarifvertrag es zu, Führungspositionen "auf Zeit" zu besetzen (§ 32 TVöD / TV-L). Hinsichtlich der Voraussetzungen, der Befristungsdauer und der Besonderheiten beim Entgelt wird auf die Ausführungen im Beitrag "...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 3.2 Textform für Befristung auf die Regelaltersgrenze

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung endet, stellt eine Befristung dar und ist daher nach der bis 31.12.2024 maßgebenden Rechtslage schriftlich zu vereinbaren. § 33 Abs. 1 Buchst. a) TVöD/TV-L enthält eine solche Befristung. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.3 Besonderheiten nach § 30 TVöD für die Befristung mit Sachgrund

Für Beschäftigte in einer "Angestelltenrentenversicherungspflichtigen" Tätigkeit im Tarifgebiet West haben die Tarifvertragsparteien folgende Besonderheiten gegenüber der gesetzlichen Regelung des § 14 Abs. 1 TzBfG in § 30 Abs. 3 TVöD § 30 Abs. 3 TV-L vereinbart: 5.3.1 Probezeit Bei befristeten Verträgen mit sachlichem Grund gelten nach dem Tarifvertrag die ersten 6 Monate als...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 7.1 Unbefristetes Arbeitsverhältnis

Bei wirksamer Befristung endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Genügt die Begründung für eine Befristung nicht den Anforderungen einer sachlichen Rechtfertigung oder liegen die Voraussetzungen einer erleichterten Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 TzBfG oder § 14 Abs. 3 TzBfG nicht vor, so ist die Befristungsabrede nach § 16 Sat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 2.3 Auflösend bedingte Arbeitsverträge

Für auflösend bedingte Arbeitsverträge, deren Beendigung vom Eintritt eines zukünftigen ungewissen Ereignisses abhängig sein soll, gelten nach § 21 TzBfG die Regelungen zur Zweckbefristung entsprechend. Auflösende Bedingungen sind nur sehr eingeschränkt zulässig: An den sachlichen Grund für die auflösende Bedingung stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen. Der Sachgrund ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.6.3 Kündigung, Kündigungsfrist

Kündigungsfrist: Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Monate beträgt. Die Kündigungsfristen ergeben sich im Einzelnen aus § 30 Abs. 5 Satz 2 bis 4 TVöD. Danach ergibt sich für Kündigungen in der Probezeit von 6 Wochen eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsschluss. Nach § 30 Abs. 5 beträgt die Kündig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.2.9 Verfahrensfragen

Sachgrundlose Befristung als Organisationsentscheidung Ein Arbeitgeber – auch ein der Bestimmung des Art. 33 Abs. 2 GG unterworfener öffentlicher Arbeitgeber – kann eine Grundsatzentscheidung dahingehend treffen, dass eine bestimmte zu besetzende Stelle nur im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses ohne sachlichen Grund besetzt werden soll, und Bewerberinnen und Bewerb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.1 Allgemeines

Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit Zeitablauf, Bedingungseintritt usw. automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Damit finden die gesamten Kündigungsschutzvorschriften keine Anwendung. Während der Laufzeit der Befristung ist der Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht ordentlich kündbar [1], es sei denn, die Kündigungsmöglichkeit ist tarifvertraglich (so in § 30 TVö...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtliche Änderunge... / 3.1 Änderung des Nachweisgesetzes

Schon bei der Neufassung des Nachweisgesetzes zum 1.8.2022 war ein wesentlicher Diskussionspunkt, ob der Nachweis zukünftig auch in elektronischer Form erteilt werden kann. Nachdem der Gesetzgeber dies seinerzeit (ohne Not, weil europarechtlich nicht vorgeschrieben) abgelehnt hatte, wird nunmehr eine deutliche Erleichterung für den Arbeitgeber im Nachweisgesetz vorgenommen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtliche Änderunge... / 3.7 Änderung der Gewerbeordnung (Zeugnis)

§ 109 Abs. 3 GewO schloss bisher die elektronische Form für die Erteilung des Arbeitszeugnisses aus. Nunmehr kann das Zeugnis mit Einwilligung der Beschäftigten in elektronischer Form (§ 126a BGB) erteilt werden. In der Gesetzesbegründung (BT Drs 20/11306 s. 111) heißt es dazu: Die sonstigen Vorgaben für die Zeugniserteilung bleiben hiervon unberührt. Daher muss etwa auf die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtliche Änderunge... / 4 Wo verbleibt es trotz BEG IV bei der Schriftform?

Das BEG IV hat zwar in einigen Bereichen mittels der Ersetzung der Schriftform durch die Textform oder die elektronische Form gewisse Erleichterungen gebracht. An bestimmten arbeitsrechtlich relevanten Stellen verbleibt es jedoch weiterhin bei dem Erfordernis der Schriftform. Nachfolgend sollen beispielhaft die wichtigsten Stellen, an denen das BEG IV keine Änderungen bracht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 1.1 Verfassungsrechtliche Grundlage

Rz. 5 Früher sahen einzelne Gesetze lediglich ausnahmsweise spezielle Regelungen in Bezug auf die Reduzierung der Arbeitszeit nur für bestimmte Personengruppen vor. Beispielsweise haben Eltern seit dem 1.1.2001 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit nach § 15 Abs. 6 BEEG. [1] Insoweit kann der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch ablehnen, wenn er dringend...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Vorrangige Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien bei Gleichheitsverstößen

Leitsatz Leitsätze (amtlich) 1. Die Tarifautonomie umfasst auch die rechtsverbindliche Wirkung der Tarifverträge in den tarifgebundenen Individualarbeitsverhältnissen. (…). Das Koalitionsgrundrecht schützt die Mitglieder der Tarifvertragsparteien vor den mit der verbindlichen Wirkung verbundenen Freiheitsgefährdungen, indem die Tarifvertragsparteien jedenfalls den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Tarifnormsetzung grundsätzlich zu 8. haben. 2. a) Die Bindung an den allgemeinen Gleichheitssatz e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Befristeter Arbeitsvertrag – Probezeitkündigung

Leitsatz Die Vereinbarung einer Probezeit, die der Gesamtdauer des befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, ist i.d.R. unverhältnismäßig. Sachverhalt Der Kläger ist beim Beklagten, welcher ein Autohaus betreibt, seit dem 1.9.2022 als Serviceberater/Kfz-Meister beschäftigt. Die Einstellung erfolgte zunächst zur Probe bis zum 28.2.2023. Gleichzeitig war der Arbeitsvertrag bis zum 28.2.2023 befristet. Während der Probezeit konnte das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gek...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Leitsatz Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, behandelt teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte und verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter gem. § 4 Abs. 1 TzBfG, wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Teilzeitanspruch von A... / F. Erörterungsanspruch nach § 11 Abs. 2 TVöD/TV-L

Rz. 40 Soweit es nicht um eine Pflege oder Betreuung i.S.v. § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L geht (oder wenn dem geltend gemachten Teilzeitwunsch dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange entgegenstehen), haben Beschäftigte des öffentlichen Dienstes einen eigenständigen Erörterungsanspruch über die mögliche Verringerung ihrer Arbeitszeit, der sich aus § 11 Abs. 2 TVöD/TV-L ergibt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Teilzeitanspruch von A... / G. Rückkehrrecht nach § 11 Abs. 3 TVöD/TV-L

Rz. 42 § 11 Abs. 3 TVöD/TV-L gewährt dem Teilzeitbeschäftigten eine gewisse Vorzugsbehandlung bei der späteren Besetzung von Vollzeitstellen. Er hat damit ein ganz ähnliches Ziel wie § 9 TzBfG, dessen Wertungen deshalb ergänzend herangezogen werden können, von dem sich aber die Tarifnorm in Details unterscheidet. Rz. 43 § 11 Abs. 3 TVöD/TV-L begünstigt nur solche Teilzeitbesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Teilzeitanspruch von A... / B. Allgemeines

Rz. 5 Innerhalb des persönlichen Anwendungsbereichs von § 11 TVöD/TV-L sind dessen Normen aus Arbeitnehmersicht in vielerlei Hinsicht günstiger als die gesetzliche Regelung. Denn nach dem Tarifrecht kann der Anspruch auf Teilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ausgeschlossen werden, während § 8 Abs. 4 S. 1 TzBfG bereits einfache betriebliche Gründe ausreichen lässt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Teilzeitanspruch von A... / A. Teilzeitanspruch im öffentlichen Dienst

Rz. 1 Die Arbeitsverhältnisse der im Öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer richten sich neben dem Gesetz vor allem auch nach dem TVöD (Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen) bzw. nach dem TV-L (Arbeitnehmer der Länder). Diese Tarifverträge sehen u.a. Sonderregeln zur Beschäftigung in Teilzeit vor. Rz. 2 § 11 TVöD und § 11 TV-L sind wortlautidentisch. Sie lauten: §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Teilzeitanspruch von A... / III. Möglichkeit der Befristung

Rz. 32 Die Reduzierung der Arbeitszeit nach § 11 TVöD/TV-L ist auf Wunsch des Beschäftigten auf einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren zu befristen, sodass vorbehaltlich neuer Regelungen anschließend ohne Weiteres wieder die zuvor geltende Vereinbarung zur Arbeitszeit in Kraft tritt. Eine solche Möglichkeit hat der Gesetzgeber für den allgemeinen Anspruch auf Teilzeitarbeit e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Teilzeitanspruch von A... / I. Beschäftigungsverhältnis

Rz. 10 Anders als noch die Vorgängerregelung in § 15b BAT eröffnet bereits der Wortlaut des § 11 TVöD/TV-L den Teilzeitanspruch allen Beschäftigten. § 15b BAT war auf Vollzeitbeschäftigte beschränkt.[8] Rz. 11 Es genügt, dass überhaupt ein Beschäftigungsverhältnis besteht.[9] Der Anspruch auf die Teilzeitarbeit kann also in den besonderen Fällen des § 11 TvöD/TV-L beispielswe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Teilzeitanspruch von A... / III. Tatsächliche Betreuung oder Pflege

Rz. 18 Die von § 11 TVöD/TV-L privilegierte Betreuungs- bzw. Pflegesituation muss tatsächlich bestehen. Zumindest muss die konkrete Absicht bestehen, die Betreuung bzw. Pflege nach der Arbeitszeitreduzierung tatsächlich aufzunehmen. Dafür ist nicht zwingend erforderlich, dass der Angestellte mit der zu pflegenden Person in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Je weiter der Wohno...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Teilzeitanspruch von A... / IV. Keine entgegenstehenden dringenden dienstlichen bzw. betrieblichen Belange

Rz. 21 Der Teilzeitanspruch nach § 11 TVöD/TV-L besteht bereits nach dem Wortlaut nur dann, wenn dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Rz. 22 Diese Formulierung schließt trotz der Verwendung des Wörtchens "soll" in § 11 Abs. 1 S. 1 TVöD/TV-L eine Abwägung unter den Interessen der Arbeitsvertragsparteien aus;[18] die dringenden Belange können nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Teilzeitanspruch von A... / II. Kein Anspruch auf eine bestimmte Verteilung

Rz. 30 Anders als § 8 TzBfG gewährt § 11 TvöD/TV-L dem Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine bestimmte Verteilung seiner reduzierten Arbeitszeit; schon gar nicht enthält die Regelung eine mit dem Gesetz vergleichbare Zustimmungsfiktion. Damit verbleibt die Verteilung der Arbeitszeit grundsätzlich im vollen Direktionsrecht des Arbeitgebers; auch die Mitbestimmungsrechte nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Teilzeitanspruch von A... / I. Reduzierung der Arbeitszeit

Rz. 28 Sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L erfüllt, so ist der Arbeitgeber an den Antrag gebunden. Ein Ermessensspielraum besteht insoweit nicht.[26] Rz. 29 Sind die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt, so kann der Angestellte ggfs. nach anderen Vorschriften Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit haben oder zumindest die Erörterung einer Teilzeittäti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Teilzeitanspruch von A... / 2. Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen

Rz. 15 Vergleichbare Schwierigkeiten stellen sich zum Begriff des Angehörigen in der zweiten Fallvariante des § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L, die ungeachtet des Lebensalters des Angehörigen greift. Eine einheitliche gesetzliche oder eine sonstige rechtliche Definition des Angehörigen existiert nicht. Vielmehr wird der Begriff in verschiedenen rechtlichen Zusammenhängen nach den jewei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Pflichtuntersuchungen aufgrund von Gesetz bzw. Tarifvertrag

Rz. 547 Ein Bedarf für eine vertragliche Regelung besteht nicht, soweit sich Untersuchungspflichten aus Gesetzen und Verordnungen bzw. aus Tarifverträgen ergeben. Rz. 548 Seit dem 24.12.2008 ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft, die die zuvor verstreuten verschiedenen Rechtsvorschriften zusammenfasst (GefahrstoffVO, BiostoffVO, Gentechnik-S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Teilzeitanspruch von A... / V. Formalia

Rz. 26 Der Beschäftigte kann den Antrag nach § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L jederzeit und formlos stellen. Insbesondere ist auch keine Frist zu wahren. Auch die Antwort des Arbeitgebers und sogar die Vereinbarung über die Teilzeit sind formfrei möglich. Zu empfehlen ist aber selbstverständlich zumindest das textliche Festhalten der Vereinbarung. Rz. 27 Ebenso formlos kann der Arbeitge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Teilzeitanspruch von A... / II. Betreuung eines Kindes oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen

Rz. 12 Der Teilzeitanspruch nach § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L hat durch das Inkrafttreten des Pflegezeit- und des Familienpflegezeitgesetzes (siehe oben §§ 15 und 16) an Bedeutung verloren. Er besteht für den besonderen Fall, dass der Beschäftigte ein Kind betreut oder einen Angehörigen pflegt. Die Voraussetzungen insbesondere des Verwandtschaftsverhältnisses werden im Tarifvertrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Teilzeitanspruch von A... / 1. Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren

Rz. 13 Der Anspruch wegen Betreuung eines Kindes besteht ausdrücklich nur dann, wenn das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Rz. 14 Dagegen enthält der Wortlaut des § 11 Abs. 1 lit. a TVöD keinen Hinweis darauf, dass es sich bei dem betreuten Kind notwendigerweise um ein eigenes leibliches Kind des Angestellten handeln muss. Ohnehin sind Adoptivkinder leiblichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Teilzeitanspruch von A... / E. Rechtsweg und Prozessuales

Rz. 37 Für Angestellte des Öffentlichen Dienstes, die den Anspruch auf Teilzeit nach § 11 TVöD/TV-L geltend machen wollen, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Rz. 38 Die Darlegungs- und Beweislast richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften. Hinsichtlich der anspruchsbegründenden Tatsachen liegt die Vortrags- und Beweislast beim antragstellenden Beschäftige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Auswirkungen auf den (gesetzlichen) Mindesturlaub

Rz. 1387 Das BAG hat seine Rechtsprechung zu der Frage, ob während des unbezahlten Sonderurlaubes ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch des Arbeitnehmers entsteht, 2019 geändert. Während dies in einer Entscheidung aus 2014[3183] noch ausdrücklich bejaht wurde, hat das BAG 2019 entschieden, dass zwar grundsätzlich auch in dem Jahr, in dem Sonderurlaub gewährt wird, ein gese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Ackmann, Annahmeverzug – Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Teilzeitbeschäftigung – Haftung des Arbeitnehmers bei Doppelarbeitsverhältnis, SAE 1991, 222 Annuß, Das Verbot der Altersdiskriminierung als unmittelbar geltendes Recht, BB 2006, 325 Annuß/Thüsing (Hrsg.), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2012 Arbeitsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltverei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Inhalt der betrieblichen Gründe

Rz. 145 Das Gesetz benennt für das Vorliegen von betrieblichen Gründen Regelbeispiele. Ein betrieblicher Grund liegt hiernach insbesondere dann vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Gerade im Hinblick auf die Regelbeispiele muss festgeh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Anspruch auf Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG

Rz. 1 ▪ Regelungsinhalt des § 9a TzBfG Die zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit richtet sich nach § 9a TzBfG (sog. Brückenteilzeit).[1] Der Anspruch nach § 8 TzBfG richtet sich dagegen auf die unbefristete Verringerung der Arbeitszeit. Ein Anspruch darauf, dass die Veränderung der ursprünglichen Arbeitsbedingungen befristet wird, ergibt sich nicht aus § 8 TzBfG.[2]...mehr