Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.7 Leistungsabhängiger Stufenaufstieg (§ 17 Abs. 2 TV-L)

5.7.1 Grundsatz, kein Durchführungsanspruch Ein wesentliches Ziel der Tarifreform des öffentlichen Dienstes bestand in der Abkehr vom Senioritätsprinzip. Im TV-L knüpft folglich keine Regelung mehr an das Lebensalter der Beschäftigten an. In § 17 Abs. 2 TV-L ist vorgesehen, dass Aufstiege in die Entwicklungsstufen 4 bis 6 neben der Berufserfahrung auch an die Leistung der Besc...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 9.7 Die Rundungsregel bei der Entgeltberechnung (§ 24 Abs. 4 TV-L)

§ 24 Abs. 4 TV-L regelt entsprechend den allgemeinen mathematischen Grundsätzen bis auf 2 Dezimalstellen: Die Auf- und Abrundung von Bruchteilen und verpflichtet den Arbeitgeber, jeden Entgeltbestandteil vor der Addition jeweils auf 2 Dezimalstellen gesondert zu runden.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.4.1 Korrigierende Rückstufung im Fall des § 16 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 TV-L

Der Arbeitgeber prüft unter Beachtung der PE zu § 16 Abs. 2 TV-L, ob eine einschlägige Berufserfahrung von bestimmter Dauer aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis vorliegt. Bei der Stufenzuordnung handelt sich um eine reine Rechtsanwendung; erweist sich die Stufenzuordnung als fehlerhaft, kann der Arbeitgeber diese durch einseitige Rückstufung korrigieren. Voraussetzung: der S...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.10.7.2 Höhergruppierung: Stufenzuordnung § 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L und Stufenlaufzeit (Durchführungshinweise der TdL vom 4.11.2019)

Die Stufenzuordnung erfolgt gemäß , wobei der betragsmäßige Vergleich – tabellenübergreifend – unmittelbar zwischen Ausgangs- und Zielentgeltgruppe durchgeführt wird. § 17 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz TV-L, wonach bei Höhergruppierungen über mehr als eine Entgeltgruppe die Stufenzuordnung so vorzunehmen ist, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgrupp...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 9.6 Das Stundenentgelt (§ 24 Abs. 3 TV-L)

Besteht der Entgeltanspruch nur für einen Teil eines Kalendertages wird das auf eine Stunde entfallende anteilige Entgelt ermittelt. § 24 Abs. 3 Satz 2 und 3 TV-L enthält die Formel zur Ermittlung des Stundenentgelts. Praxis-Tipp Zur Ermittlung des Stundenentgelts werden die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile dividiert durch das 4,348-Fache der regelmäßigen wö...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.4.1.2 Korrigierende Rückstufung im Fall des § 16 Abs. 2a TV-L

Es treffen Rechtsanwendung und Rechtsgestaltung zusammen: Rechtsanwendung Der Arbeitgeber prüft, ob folgende Tatbestandsmerkmale erfüllt sind: Einstellung im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4 TV-L); beim vorherigen Arbeitgeber nach den Regelungen des TV-L, des TVÜ-Länder oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erwo...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.10.1 Anwendungsbereich des § 17 Abs. 4 TV-L einschließlich der Abgrenzung von einer Stufenzuordnung bei einer Einstellung

Einer Höher-/Herabgruppierung gem. § 17 Abs. 4 TV-L liegt eine (dauerhafte) Eingruppierung in eine höhere oder niedrigere Entgeltgruppe in einem bestehenden Arbeitsverhältnis zugrunde. Eine solche Umgruppierung setzt – mit Ausnahme der korrigierenden Herabgruppierung – immer die Zustimmung des Beschäftigten voraus, da sich das arbeitgeberseitige Direktionsrecht nur auf Tätig...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.8 Unterbrechung der Tätigkeit (§ 17 Abs. 3 TV-L)

Die ununterbrochene Tätigkeit innerhalb einer Entgeltgruppe bei demselben Arbeitgeber ist gem. § 16 Abs. 3 TV-L Voraussetzung für den Aufstieg in die nächsthöhere Stufe. Die Auswirkungen von Tätigkeitsunterbrechungen auf die Stufenlaufzeit im bestehenden Arbeitsverhältnis werden in § 17 Abs. 3 TV-L geregelt. Unterbrechungen im bestehenden Arbeitsverhältnis können sich wie folg...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.2.11 Sonderfall: Nichtärztliche Beschäftigte in Universitätskliniken und Krankenhäusern (§ 43 TV-L)

Regelungen zu den Stufen für Pflegekräfte enthält § 43 Nr. 5a TV-L i. V. m. der Entgeltordnung. Die Entgeltgruppen KR 5 und KR 6 umfassen 6 Stufen. Die Entgeltgruppen KR 7 bis KR 17 umfassen lediglich 5 Stufen, nämlich die Stufen 2 bis 6. Abweichungen sind in den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung geregelt. Demzufolge erfolgt bei Neueinstellungen in die Entgelt...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 9.4 Zeitratierliche Bezahlung von Teilzeitkräften (§ 24 Abs. 2 TV-L)

Teilzeitkräfte erhalten nach § 24 Abs. 2 TV-L das Tabellenentgelt sowie grundsätzlich auch alle sonstigen Entgeltbestandteile anteilig im Verhältnis der individuell vereinbarten Arbeitszeit zur tariflichen Vollarbeitszeit. Die zeitanteilige Umrechnung hat dabei für jeden Entgeltbestandteil einzeln zu erfolgen (§ 24 Abs. 4 Satz 3 TV-L). Hinsichtlich der Ausnahmen sowie weitere...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 9.9 Pauschalierung von unständigen Entgeltbestandteilen (§ 24 Abs. 6 TV-L)

§ 24 Abs. 6 TV-L lässt eine weitgehende Pauschalierung von sog. unständigen Entgeltbestandteilen, wie z. B. Zeitzuschlägen und Erschwerniszuschlägen zu. Auch eine Pauschalierung von Bereitschaftsdienst- oder Rufbereitschaftsentgelten, Reisekostenentschädigungen usw. ist erlaubt, denn auch hier handelt es sich um "neben dem Tabellenentgelt zustehende Entgeltbestandteile". Die ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.10.10 Herabgruppierung (§ 17 Abs. 4 TV-L)

Wird der Beschäftigte einer niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet (Herabgruppierung), erfolgt die Stufenzuordnung stufengleich, d. h. er wird derselben Stufe zugeordnet, wie in der höheren Entgeltgruppe. Ein Garantiebetrag kommt nicht zur Anwendung. Das Entgelt der niedrigeren Entgeltgruppe wird auch bei der Herabgruppierung ab Beginn des Monats, in dem die Herabgruppierung erf...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.10.4 Ermittlung des Höhergruppierungsgewinns, Garantiebetrag gem. § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L in der ab 1.1.2019 geltenden Fassung

Der Höhergruppierungsgewinn errechnet sich aus der Differenz der Monatstabellenentgelte der Ausgangsentgeltgruppe und -stufe und der Zielentgeltgruppe. Praxis-Beispiel Berechnung des Höhergruppierungsgewinns (Grundfall) Ein Beschäftigter ist in die EG 9b eingruppiert und der Stufe 6 (4.878,28 EUR) zugeordnet. Er wird zum 15.2.2025 in die Entgeltgruppe 10 höhergruppiert. Der b...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 4.2 Monatliches Tabellenentgelt und Tarifautomatik (§ 15 TV-L)

Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 TV-L bestimmt sich die Höhe des Tabellenentgelts nach der Entgeltgruppe, in die der Beschäftigte eingruppiert ist. Damit hält auch der TV-L an der Tarifautomatik des BAT fest. Die Eingruppierung ist kein konstitutiver Akt, sondern lediglich eine Feststellung des anzuwendenden Rechts. Der Beschäftigte wird nicht eingruppiert, sondern seine Eingruppier...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 7.3.2 Berechnung nach § 21 Sätze 2 und 3 TV-L

Im ersten Berechnungsschritt werden die in diesem Berechnungszeitraum angefallenen tariflichen wie übertariflichen unständigen und berücksichtigungsfähigen Entgeltbestandteile addiert. Hierunter fallen z. B.: Zeitzuschläge Erschwerniszuschläge Bereitschaftsdienstentgelte Zulagen bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TV-L Die im Dienstplan vorgese...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.4.1.3 Korrigierende Rückstufung im Fall des § 16 Abs. 5 TV-L

Es treffen Rechtsanwendung und Rechtsgestaltung zusammen: Rechtsanwendung Der Arbeitgeber prüft, ob einer der folgenden Gründe für eine Stufenvorweggewährung/Zulagenzahlung vorliegt (Prüfung der Tatbestandsmerkmale): regionale Differenzierung, Deckung des Personalbedarfs, Bindung von qualifizierten Fachkräften oder Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten. Fehler auf der Tatbestandss...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.4.1.1 Korrigierende Rückstufung im Fall des § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

Es treffen Rechtsanwendung und Rechtsgestaltung zusammen: Rechtsanwendung Der Arbeitgeber prüft, ob die Einstellung zur Deckung des Personalbedarfes erforderlich ist und ob und ggf. in welchem Umfang förderliche Zeiten vorliegen (Prüfung der Tatbestandsmerkmale). Fehler auf der Tatbestandsseite können rückwirkend korrigiert werden, soweit der Subsumtion unzutreffende Tatsachen ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 9 Berechnung und Auszahlung des Entgelts (§ 24 TV-L)

9.1 Zahltag Das Entgelt wird grundsätzlich für den Kalendermonat bemessen und ausbezahlt, soweit tarifvertraglich nicht etwas Abweichendes geregelt ist. Zum Entgelt i. S. d. § 24 zählen das Tabellenentgelt gem. § 15 TV-L und die sonstigen Entgeltbestandteile. Der Arbeitgeber hat vor der Auszahlung des Entgelts zu beachten, dass im Fall von Pfändungen nach Zustellung des Pfänd...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5 Grund- und Entwicklungsstufen (§§ 16, 17 TV-L)

5.1 Allgemeines, Historie Während die Eingruppierung in die jeweilige Entgeltgruppe den vertikalen Verlauf der Entgelttabelle bestimmt, sind durch § 16 TV-L der horizontale Verlauf und damit die finanziellen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe geregelt. Mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1 sind den Entgeltgruppen des TV-L seit dem 1.1.2018 6 Stufen zug...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.8.1 Unschädliche Unterbrechung mit Anrechnung auf die Stufenlaufzeit

In § 17 Abs. 3 Satz 1 TV-L wird bestimmt, welche Zeiten der Unterbrechung in der Tätigkeit für die Stufenlaufzeit unschädlich und wie Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit (anwartschaftssteigernd) zu werten sind. Dies sind: Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit nach § 22 TV-L bis zu 39 Wochen, Zeiten eines bezahlten Urlaubs, Zeiten eines So...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 4.3 Sonstige Entgelte

Der TV-L weist neben dem Tabellenentgelt noch Zeitzuschläge (§ 8 Abs. 1 TV-L) aus. Hierunter fallen Zuschläge für Überstunden oder für die Arbeit zu besonderen Zeiten bzw. an besonderen Tagen (§ 8 Abs. 2 bis 4 TV-L). Geregelt werden darüber hinaus Pauschalen für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst (§ 8 Abs. 5 und 6 TV-L), Wechselschicht- und Schichtzulagen (§ 8 Abs. 7 un...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.2.5 Stufenzuordnung bei erstmaliger Einstellung (anderer Arbeitgeber)

Die Anrechnung einschlägiger Berufserfahrung ist bei einem Wechsel von einem anderen Arbeitgeber gem. § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L auf eine Zuordnung bis höchstens zur Stufe 3 begrenzt. Eine Zuordnung zur Stufe 3 verlangt eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren. Im Sozial- und Erziehungsdienst (§ 52 Nr. 2 TV-L) und in der Pflege (§ 43 Nr. 5a TV-L) gelten abweich...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.2.1.1 Grundbegriff Einstellung

Vor der Feststellung der Stufenzuordnung ist zu prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Einstellung i. S. d. § 16 TV-L handelt. § 16 Abs. 2 Satz 1-3 TV-L spricht generell von der Einstellung. Der Begriff der Einstellung wurde von den Tarifvertragsparteien nicht näher definiert. Eine Einstellung liegt nach ständiger Rechtsprechung nicht nur bei der erstmaligen Begründung eines...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 7.1 Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung stellt eine Kombination aus Lohnausfall– (§ 21 Satz 1 TV-L) und Referenzprinzip (§ 21 Satz 2 TV-L) dar. Sie besteht aus zwei Bestandteilen: Den in Monatsbeträgen festgelegten (ständigen) Entgeltbestandteilen Dies sind z. B. Tabellenentgelt, Entgeltgruppenzulage, Garantiebetrag bei Höhergruppierung, Wechselschicht-, Schichtzula...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.2.7 Sonderfall: Wechsel zwischen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes

§ 16 Abs. 2a TV-L ermöglicht bei einem unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes eine Zuordnung zu der Stufe, die der Beschäftigte dort bereits erworben hat (Stufenmitnahme). Dies setzt die Gleichwertigkeit der vorherigen und der neu übertragenen Tätigkeit voraus. Die Möglichkeit, weitere Zeiten einer vorherigen b...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.2.1 Aufbau der Norm und Grundbegriffe

Im Kern befasst sich § 16 TV-L mit der Stufenzuordnung bei der Neu- bzw. Wiedereinstellung. Davon zu unterscheiden ist die Stufenzuordnung bei einer Umgruppierung, die sich nach § 17 TV-L richtet. Die Anwendung des § 16 TV-L setzt ein abgeschlossenes Nachbesetzungsverfahren – in der Regel ein Auswahlverfahren (Bestenauslese gem. Art. 33 GG) – voraus. Beide Verfahren dürfen in...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.2.1.5 Grundbegriff: einschlägige Berufserfahrung

Gem. Protokollerklärung Nr. 1 zu § 16 Abs. 2 TV-L ist einschlägige Berufserfahrung eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit. Sie kann nur in einem Arbeitsverhältnis erworben werden. Mithin erfolgt ein tätigkeitsbezogener Abgleich der in der bzw. in den Vorbeschäftigung(en) erlangten Kenntnissen und Fähigkeiten m...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.2.1.9 Grundbegriffe: Anrechenbarkeit mehrerer Arbeitsverhältnisse, Unterbrechungen im Vorbeschäftigungsverhältnis

Der TV-L enthält keine Regelung, wie mit mehreren Vorbeschäftigungen umzugehen ist. Auch die einschlägige Kommentarliteratur äußert sich nicht in der gebotenen Tiefe, wie Vortätigkeiten – insbesondere bei Biografien mit einer Vielzahl befristeter Arbeitsverhältnisse – zu "addieren" sind. Das betrifft vor allem das Ineinandergreifen der verschiedenen Anrechnungstatbestände de...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.8.3.2 Fiktive Vergleichsberechnung

Wie die fiktive Vergleichsberechnung durchgeführt wird bleibt – von wenigen Ausnahmen abgesehen – weitgehend ungeklärt. Durch das BAG[1] ist entschieden, dass – bezogen auf die vor der Unterbrechung bei demselben Arbeitgeber erlangte Berufserfahrung – eine mittels fiktiver Anwendung des § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L durchzuführende Vergleichsberechnung erforderlich ist. Da bei dies...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.2.6 Berücksichtigung förderlicher Zeiten bei der Stufenzuordnung (§ 16 Abs. 2 Satz 4)

Zur Deckung des Personalbedarfs (siehe 5.2.1.7) kann der Arbeitgeber bei neueingestellten Beschäftigten Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich (siehe 5.2.1.6) ist. Zu Zeiten, die als einschlägige Berufserfahrung anerkannt wurden, können Zeiten, die...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.1 Allgemeines, Historie

Während die Eingruppierung in die jeweilige Entgeltgruppe den vertikalen Verlauf der Entgelttabelle bestimmt, sind durch § 16 TV-L der horizontale Verlauf und damit die finanziellen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe geregelt. Mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1 sind den Entgeltgruppen des TV-L seit dem 1.1.2018 6 Stufen zugeordnet. Innerhalb der St...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.10.7.3 Höhergruppierung: Ermittlung des Höhergruppierungsgewinns (Durchführungshinweise der TdL vom 4.11.2019)

Die Ermittlung des Höhergruppierungsgewinns erfolgt gem. § 17 Abs. 4 TV-L. Für die Feststellung, ob und ggf. welcher Garantiebetrag zur Anwendung kommt, ist die Zielentgeltgruppe maßgeblich. Handelt es sich bei der Zielentgeltgruppe um eine KR- oder -S-Entgeltgruppe, ist diese anhand der Zuordnungstabellen in § 43 Nr. 9 bzw. § 52 Nr. 4 TV L in eine "normale" Entgeltgruppe (An...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.2.9.1 Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung in der Zeit vom 1.3.2009 bis 31.3.2011

Bei Arbeitsverhältnissen, welche in der Zeit vom 1.3.2009 bis zum 31.3.2011 begründet wurden, wird gem. Ziffer 2 zu § 44 Nr. 2a TV-L i. V. m. § 6 Abs. 2 Nr. 4 TV-EntgO-L nur die zur Vorbereitung auf den Lehrerberuf abgeleistete Zeit des Referendariats oder Vorbereitungsdienstes im Umfang von sechs Monaten auf die Stufenlaufzeit der Stufe 1 angerechnet. Bei Arbeitsverhältnisse...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.2.1.3 Grundbegriff: vorheriges Arbeitsverhältnis

Das wesentliche Merkmal eines Arbeitsverhältnisses ist, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält. Arbeitnehmer ist derjenige, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Ein Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.8.2 Unschädliche Unterbrechung ohne Anrechnung auf die Stufenlaufzeit

Des Weiteren sind in § 17 Abs. 3 Satz 2 TV-L die Fälle aufgeführt, in welchen Unterbrechungen der Tätigkeit für die Stufenlaufzeit zwar unschädlich (= anwartschaftserhaltend), aber nicht auf die Stufenlaufzeit anzurechnen sind. Hierzu gehören: Zeiten einer Unterbrechung bis zu einer Dauer von jeweils 3 Jahren, sofern nicht von § 17 Abs. 3 Satz 1 TV-L erfasst Elternzeit[1] Zeite...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.10.9 Höhergruppierung – Beginn der Zahlung

Bei Höhergruppierungen erhält der Beschäftigte immer vom Beginn des Monats der Höhergruppierung an das Entgelt der höheren Entgeltgruppe (evtl. mit Zulage unter Berücksichtigung des Garantiebetrags), selbst wenn die Höhergruppierung am Ende des Monats erfolgt (Satz 5). Bei der rückwirkenden Höhergruppierung ist zu beachten, dass die Nachzahlung von Entgeltdifferenzen gem. § ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.3.5.4 Vorweggewährung vor dem 1.1.2018

Beschäftigten, welche in eine der Entgeltgruppen 9 (ohne besondere Stufenlaufzeit) bis 15 eingruppiert sind und die bisher 20 % der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe erhalten haben, dürfte diese Zulage an sich ab 1.1.2018 nicht mehr gewährt werden, wenn sie bereits Stufe 5, aber noch nicht Stufe 6 erreicht haben. Da die Stufe 5 mit der Neueinführung der Stufe 6 in den Ent...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 4.1 Entgelttabellen

Seit der Einkommensrunde 2019 gibt es folgende Tabellen im Geltungsbereich des TV-L: ("allgemeine") Entgelttabelle für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 15 – Anlage B Entgelttabelle für Pflegekräfte – Anlage C Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des § 41 TV-L – Anlage D Entgelttabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst – Anlage G Die Nor...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.2.7.2 Vorheriges Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst

Bei dem unmittelbar vorhergehenden Arbeitsverhältnis muss es sich – abweichend vom TVöD – um ein Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes gemäß § 34 Abs. 3 Satz 3 und 4 TV-L handeln. Auf Wiedereinstellungen bei demselben Arbeitgeber findet der Abs. keine Anwendung.[1] Hinweis öffentlicher Dienst Öffentlich-rechtliche Arbeitgeber im Sinne von § ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 1.4 Leistungsorientierung

Das Entgelt im TV-L ist streng tätigkeits- und leistungsbezogen. Allein vom Lebensalter oder der Betriebszugehörigkeit des Beschäftigten abhängige Entgelterhöhungen auf dem Weg der "Ersitzung", wie vom BAT bekannte Bewährungs-, Fallgruppen- und Tätigkeitsaufstiege oder Vergütungsgruppenzulagen, kennt der TV-L nicht mehr. Der Stufenaufstieg erfolgt durch den Erwerb von Erfahru...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.2.2 Grundsatz: Zuordnung zur Stufe 1

Beschäftigte, die über keine einschlägige Berufserfahrung verfügen, werden bei der Einstellung ab der Entgeltgruppe 2 grundsätzlich der Stufe 1 ihrer Entgeltgruppe zugeordnet (§ 16 Abs. 2 Satz 1 TV-L). In der Entgeltgruppe 1 ist die Stufe 2 die Einstellungsstufe (§ 16 Abs. 4 Satz 2 TV-L). Beschäftigte ohne einschlägige Berufserfahrung, die unter den Geltungsbereich des § 43 T...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.2.9 Sonderfall: Stufenzuordnung bei der Einstellung von Lehrkräften

Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum TV-L vom 10.3.2011 wurde für den Geltungsbereich des § 44 TV-L ausdrücklich tarifvertraglich vereinbart, dass nach Ziffer 1 zu § 44 Nr. 2a TV-L bei neu zu begründenden Arbeitsverhältnissen ab dem 1.4.2011 im Rahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L die Zeiten einschlägiger Berufserfahrung aus mehreren Arbeitsverhältnissen zu demselben Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.2.9.2 Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung ab 1.4.2011 bzw. ab 1.8.2015

Gem. § 44 Nr. 2a TV-L i. V. m. § 6 Abs. 2 Nr. 1 TV-EntgO-L gilt bei der Anwendung des § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L für ab 1.4.2011 neu begründete Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften: Zeiten einschlägiger Berufserfahrung aus mehreren Arbeitsverhältnissen mit demselben Arbeitgeber werden mit der nach Ziffer 4 Satz 1 angerechneten Zeit des Referendariats oder Vorbereitungsdienstes z...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.10.6.1 Ermittlung des Garantiebetrags bei Entgeltgruppenzulage

In § 17 Abs. 4 Satz 2 2. Halbsatz TV-L wurde die Ermittlung des Garantiebetrages neu geregelt, wenn den Beschäftigten in der bisherigen und/oder in der höheren Entgeltgruppe eine Entgeltgruppenzulage zusteht. In diesen Fällen wird zunächst in einem ersten Schritt die Stufe der neuen Entgeltgruppe ausschließlich anhand der Tabellenentgelte ermittelt (§ 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L),...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.2.7.4 Rechtsfolge

Die Entscheidung, ob und gegebenenfalls inwieweit eine in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe berücksichtigt wird, obliegt allein dem Arbeitgeber und steht in seinem Ermessen. Ein Anspruch der oder des neu einzustellenden Beschäftigten auf Berücksichtigung der erworbenen Stufe besteht nicht. Die Norm ermöglicht nur die "Mitnahme" von Stufen, einschließlich in...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.2.1.4 Grundbegriff: Unschädliche Unterbrechung

Voraussetzung für die Anrechnung einschlägiger Berufserfahrung ist, dass zwischen den Arbeitsverhältnissen keine unschädliche Unterbrechung liegt. Diese ist in der PE Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L definiert: Ein vorheriges Arbeitsverhältnis i. S. d. Satz 2 besteht, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längste...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.10.3.6 Exkurs: Stufenzuordnung bei Eingruppierung in der Entgeltgruppe 9 bis zum 31.12.2018

Die bisher als "Sammelbecken" geltende Entgeltgruppe 9 wurde gem. § 29b TVÜ-L zum 1.1.2019 in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgespalten. Wegen der Einzelheiten wird auf die Kommentierung zu § 29b TVÜ-L verwiesen. Bis zum 31.12.2019 konnte ein verändertes Tätigkeitsbild innerhalb der Entgeltgruppe 9 zu einem Fallgruppenwechsel führen, der mit entgeltrelevanten Folgen verbunden...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 5.3.4 Dauer der Zulagengewährung

Es muss zwingend arbeitsvertraglich geregelt werden, was mit der Zulage im Fall des Stufenaufstiegs oder einer Höhergruppierung "passieren" soll. In der Praxis wird die entgeltbezogene Vorweggewährung bis zum tatsächlichen Erreichen der Stufe bewilligt. Dies bedeutet, dass der vorweg gewährte Betrag bei Erreichen der nächsten Stufe in der Regel aufgezehrt wird. Es ist auch zul...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 4.2.2.1 Entgeltgruppe 9 Fallgr. 1 und 2 (seit 1.1.2019 EG 9b) bis Entgeltgruppe 15

Die Stufe 6 ab Entgeltgruppe 9 und höher hatte sich ursprünglich durch eine Erhöhung der Stufe 5 um 1,5 % ergeben. Zum 1.10.2018 wurde ab Entgeltgruppe 9 und höher die Stufe 6 nochmals angehoben, indem die Stufe 5 um 3,0 % erhöht wurde. Beschäftigte, welche am 31.12.2017 bereits 5 Jahre in der Stufe 5 erreicht haben, wurden gem. § 4 Nr. 5 Abs. 1 Satz 1 des Änderungstarifvertr...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 1.1 Einheitliche Tabelle

Die Bezahlung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder richtet sich seit dem 1. Januar 2012 gem. §§ 12, 13 TV-L nach der auf Tätigkeitsmerkmalen basierenden Eingruppierung (Entgeltordnung) und der bereits erreichten Grund- bzw. Entwicklungsstufe (§ 16 Abs. 1 TV-L). In der Entgelttabelle des TV-L sind dementsprechend Entgeltgruppen und Stufen geregelt. Die neue Entg...mehr