Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

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Entgelt / 5.10.3.3 Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Erfolgt die Höhergruppierung im Anschluss an die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, dann wird zur Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe nur das bisherige Tabellenentgelt ohne die bisher nach § 14 Abs. 3 TV-L gezahlte persönliche Zulage berücksichtigt. Die Stufenzuordnung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L erfolgt nach dessen Wortlaut ausdrücklich n...mehr

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Entgelt / 5.7.1 Grundsatz, kein Durchführungsanspruch

Ein wesentliches Ziel der Tarifreform des öffentlichen Dienstes bestand in der Abkehr vom Senioritätsprinzip. Im TV-L knüpft folglich keine Regelung mehr an das Lebensalter der Beschäftigten an. In § 17 Abs. 2 TV-L ist vorgesehen, dass Aufstiege in die Entwicklungsstufen 4 bis 6 neben der Berufserfahrung auch an die Leistung der Beschäftigten geknüpft werden können. Dieser ko...mehr

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Entgelt / 5.2.7.3 Erworbene Stufe

Voraussetzung ist, dass im Vorbeschäftigungsverhältnis dieselbe Entgeltgruppe maßgebend war. Eine Stufe ist immer an eine Entgeltgruppe gekoppelt, sie wird in dieser erworben und kann nicht losgelöst von dieser betrachtet werden. Aus dem logischen Aufbau des § 16 TV-L kann eine Anwendung der Vorschrift nur mit Bezug zur selben (bisherigen) Entgeltgruppe in Frage kommen. Eine...mehr

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Entgelt / 5.5.2.2 Rechtslage ab 1.1.2019

In Entgeltgruppe 1 verbleibt es bei einer Stufenlaufzeit von je 4 Jahren (§ 16 Abs. 4 Satz 3 TV-L). In den Entgeltgruppen 2 bis 15 erreichen die Beschäftigten die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 – nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlau...mehr

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Entgelt / 5.10.11 Mitbestimmung – Höher- und Herabgruppierung

Bei einer Höher- wie Herabgruppierung erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nicht nur auf die Entgeltgruppe, sondern auch auf die Stufenzuordnung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 und 4 TV-L. Die Einordnung in die höhere oder niedrigere Entgeltgruppe einschließlich der dazugehörigen Stufenzuordnungen stellt eine einheitliche Zuordnung in ein kollektives Entgeltschema...mehr

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Entgelt / 9.1 Zahltag

Das Entgelt wird grundsätzlich für den Kalendermonat bemessen und ausbezahlt, soweit tarifvertraglich nicht etwas Abweichendes geregelt ist. Zum Entgelt i. S. d. § 24 zählen das Tabellenentgelt gem. § 15 TV-L und die sonstigen Entgeltbestandteile. Der Arbeitgeber hat vor der Auszahlung des Entgelts zu beachten, dass im Fall von Pfändungen nach Zustellung des Pfändungs- und Ü...mehr

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Entgelt / 5.10.3.5 Stufenzuordnung bei Höhergruppierung aus einer individuellen Endstufe

Nach § 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L werden auch Beschäftigte, die sich in einer individuellen Endstufe befinden, bei einer Höhergruppierung in der höheren Entgeltgruppe immer mindestens der Stufe zugeordnet, welche wenigstens dem bisherigen Tabellenentgelt des Beschäftigten entspricht. Eine individuelle Endstufe ist ein das reguläre Tabellenentgelt überschießendes Entgelt. Im Fall ...mehr

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Entgelt / 5.3.6.1 Mitbestimmung – Einstellung – einschlägige Berufserfahrung

Ist die Stufenzuordnung als zwingende Regelung ausgestaltet, unterliegt sie zum Zwecke der Richtigkeitskontrolle der Mitbeurteilung des Personalrats. Hinweis Verletzung von Mitbestimmungsrechten Die Verletzung von Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmervertretung führt nicht zu individualrechtlichen Ansprüchen der betroffenen Arbeitnehmer, die zuvor nicht bestanden. Der Arbeit...mehr

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Entgelt / 5.1.3 Exkurs: Stufenzuordnung der zum 1.1.2006 übergeleiteten Beschäftigten

Für die Beschäftigten, welche aus dem BAT/BAT-O bzw. MTArb/MTArb-O in den TV-L übergeleitet wurden, wurde die Zuordnung zu den Stufen nach den §§ 6, 7 TVÜ-Länder vorgenommen. Bezüglich der ehemaligen Angestellten wurde gem. § 6 TVÜ-Länder für die Zuordnung zu den Stufen ein Vergleichsentgelt (bestehend aus Grundvergütung, Ortszuschlag und allgemeiner Zulage) gebildet (siehe ...mehr

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Entgelt / 5.5.2.1 Rechtslage bis zum 31.12.2018

In Entgeltgruppe 1 ist die Stufenlaufzeit linear im Rhythmus von je 4 Jahren ausgestaltet (§ 16 Abs. 4 Satz 3 TV-L). Vor Inkrafttreten der Entgeltordnung gab es für bestimmte Vergütungsgruppen und Fallgruppen des BAT/BAT-O Abweichungen in den Stufen. Diese waren bisher im Anhang zu § 16 TV-L aufgelistet. Die besonderen Stufenregelungen wurden mit Inkrafttreten der Entgeltordn...mehr

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Entgelt / 5.10.4.6 Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen – Garantiebetrag

Im Einzelfall kann bei einer Höhergruppierung die Summe aus dem bisherigen Entgelt und dem Garantiebetrag höher sein als der Betrag der nächsten Stufe in der höheren Entgeltgruppe. Nach dem Rechtsgedanken des § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L steht den Beschäftigten das bisherige Entgelt und der Garantiebetrag "während der betreffenden Stufenlaufzeit" zu. Nach hier vertretener Auffass...mehr

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Entgelt / 5.2.3 Wiedereinstellung bei demselben Arbeitgeber

Es werden 2 Fallgruppen unterschieden: die gleichwertige und die höherwertige/niedriger wertige Wiedereinstellung. Voraussetzung für die Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung ist, dass zwischen den Arbeitsverhältnissen keine schädliche Unterbrechung im Sinne der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L liegt, d. h. zwischen dem Beginn des neuen Arbeitsverhältn...mehr

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Entgelt / 4.2.1 Tarifentwicklung

Mit der Einführung des TV-L im November 2006 wurde auch vereinbart, Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 in Höhe von je 300 Euro zu leisten sowie die Tabellenwerte im Tarifgebiet West zum 1.1.2008 und im Tarifgebiet Ost zum 1.5.2009 um 2,9 % zu erhöhen. Die sich hieraus ergebenden neuen Tabellenentgelte wurden jeweils auf volle 5 Euro Beträge aufgerundet. Zur Anpassun...mehr

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Entgelt / 5.7.7 Mitbestimmung – leistungsabhängige Stufenaufstiege

Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 bis Satz 3 TV-L kann der öffentliche Arbeitgeber bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung des Beschäftigten die erforderliche Zeit für das Erreichen bestimmter Stufen verkürzen und bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung verlängern. Der Arbeitgeber trifft insoweit eine gestaltende Ermessensentscheidung. Soweit er sein Ermessen ausübt, inde...mehr

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Entgelt / 7.3.5 Entgeltfortzahlung während des Berechnungszeitraums

Kein Tagesdurchschnitt vom Tagesdurchschnitt: Fallen in den Bemessungszeitraum Fortzahlungstatbestände nach § 21 TV-L, bleiben sie unberücksichtigt. Dadurch soll ein "Jojo-Effekt" vermieden werden. Auch hier gilt das Entstehungsprinzip. Maßgebend sind die im Bemessungszeitraum angefallenen Tagesdurchschnitte. Die Regelung in Protokollerklärung Nr. 2 Satz 4 zu § 21 Satz 2 und ...mehr

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Entgelt / 5.1.2.1 Rechtsentwicklung bis zum 31.12.2018

Die Differenzierung zwischen den EG 1 bis 8 mit 6 Stufen und EG 9 bis 15 mit 5 Stufen bis zum 31.12.2017 beruhte darauf, dass auch in der vor Inkrafttreten des TV-L geltenden Vergütungstabelle unterschiedliche Tabellenwerte vorhanden waren, die im TV-L entsprechend nachgebildet wurden. Hinsichtlich der mit Wirkung zum 1.1.2018 eingeführten Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis ...mehr

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Entgelt / 5.1.1 Stufen der Entgeltgruppe 1

Gemäß § 16 Abs. 4 TV-L weist die Tabelle (Anlage B) zu § 15 TV-L für die Entgeltgruppe 1 lediglich 5 Stufen, beginnend mit der Stufe 2 aus. Statt Stufe 1 stellt Stufe 2 die Eingangsstufe dar. Da die Entgeltgruppe 1 einfachsten Tätigkeiten vorbehalten ist, für die es allenfalls einer kurzen Einweisung bedarf, entfällt die Stufe 1, die in den übrigen Entgeltgruppen die Einarbei...mehr

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Entgelt / 5.2.1.6 Grundbegriff: förderliche Vortätigkeit

Förderliche Zeiten können insbesondere vorliegen, wenn die frühere berufliche Tätigkeit mit der auszuübenden Tätigkeit in einem sachlichen Zusammenhang steht und die dabei erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen für die Erfüllung der auszuübenden Tätigkeit offenkundig von Nutzen sind. Der Begriff der "förderlichen Tätigkeit" i. S. v. § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L ist d...mehr

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Entgelt / 5.3.6.2 Mitbestimmung – Einstellung – förderliche Zeiten – Stufenvorweggewährung nach Abs. 5, Stufenvorweggewährung gem. Abs. 2a

Es gelten nachfolgende Grundsätze: Bei der Anerkennung der Berufserfahrung, welche für die wahrzunehmende Tätigkeit förderlich ist (§ 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L), sowie bei den o. a. aufgezählten weiteren Regelungen, hat der Arbeitgeber einen Ermessensspielraum, ob und in welchem Umfang er die Vortätigkeit berücksichtigt. Eine Ermessensausübung kann nicht Gegenstand der Mitbestimm...mehr

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Entgelt / 5.8.3 Schädliche Unterbrechung

§ 17 Abs. 3 Satz 3 TV-L erfasst alle Fallgestaltungen, die nicht von den Sätzen 1 und 2 des § 17 Abs. 3 TV-L privilegiert sind. Die Norm bestimmt, dass trotz Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei einer Unterbrechung von mehr als 3 Jahren eine neue Stufenzuordnung – im Grundsatz eine Rückstufung – erfolgt. Die vorgenannten Unterbrechungen werden als schädliche Unterbrechung...mehr

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Entgelt / 3.6 Eingruppierung übergeleiteter Beschäftigter

Grundsätzlich wurden alle Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der TdL oder eines Mitgliedsverbands der TdL ist, über den 31.12.2011 fortbestand und die am 1.1.2012 unter den Geltungsbereich des TV-L fielen, gem. § 29a Abs. 2 TVÜ-Länder in die Entgeltordnung übergeleitet. Gem. § 29a Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder werden die vor genannten Beschäf...mehr

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Entgelt / 5.2.1.8 Grundbegriff: Restzeiten

Die Stufenzuordnung erfolgt – mit nachstehender Ausnahme – auf der Grundlage von anerkennungsfähigen Jahren. Die die jeweilige Zahl von Jahren übersteigende Zeit wird als "Restzeit" bezeichnet. Der TV-L enthält keine Zwischenstufen und auch keine Regelungen, ob und inwieweit diese Restzeiten anrechnungsfähig sind. In der Regel ergeben sich bei jeder Stufenzuordnung diese Rest...mehr

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Entgelt / 5.2.8 Sonderfall: Stufenzuordnung nach Soldatenversorgungsgesetz

§ 8 SVG fingiert die für eine Stufenzuordnung erforderliche einschlägige Berufserfahrung nicht. Weder der Wortlaut des § 8 SVG noch die Gesetzessystematik lassen einen Bezug zu anderen als den in § 8 SVG genannten Dienst- und Beschäftigungszeiten erkennen. § 8 SVG stellt mit seinen Kriterien auf einen reinen Zeitablauf ab. Verlangt die Anspruchsnorm – wie hier die Stufenzuor...mehr

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Entgelt / 2 Einführung der KR- und S-Entgelttabelle in der Einkommensrunde 2019

In der Einkommensrunde des Jahres 2019 wurden unter dem Eindruck des sich verschärfenden Fachkräftemangels u. a. die Eingruppierungsmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst (Inkrafttreten 1.1.2020) sowie für Beschäftigte in der Pflege (Inkrafttreten 1.1.2019) vollständig überarbeitet. Parallel dazu wurden die Entgelte für diese Beschäftigtengruppen aufgewertet, indem je...mehr

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Entgelt / 5.10.4.7 Höhe des Garantiebetrags bei Gewährung einer Angleichungszulage

Die im Tarifvertrag Entgeltordnung – Lehrkräfte vom 28.3.2015 vereinbarte Angleichungszulage wurde gemäß Nr. III der Tarifeinigung vom 2.3.2019 rückwirkend zum 1.1.2019 auf 105,00 EUR erhöht. Mangels tariflicher Regelung ist im Falle einer Höhergruppierung von Lehrkräften mit Angleichungszulage ab 1.1.2019 die Angleichungszulage bei der Ermittlung des Unterschiedsbetrags zwi...mehr

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Entgelt / 5.10.6 Exkurs: Garantiebetrag in der bis zum 31.12.2018 geltenden Fassung

Der Garantiebetrag nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L soll sicherstellen, dass Beschäftigte nach Übertragung der höherwertigen Tätigkeit einen Mindestgewinn erzielen. Maßgeblich ist immer der Unterschiedsbetrag zwischen dem bisherigen Tabellenentgelt und dem in der neuen Entgeltgruppe maßgebenden Tabellenentgelt. Ergibt sich bei der oben dargestellten Zuordnung in den Entgeltgruppe...mehr

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Entgelt / 7.3.1 Berechnung nach dem Referenzprinzip

Basis der Durchschnittsberechnung sind die letzten 3 vollen Kalendermonate, die dem Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorausgegangen sind, § 21 Satz 2 TV-L. Entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist dabei auf den Beginn des maßgebenden Ereignisses abzustellen. Sofern der Anlass für die Entgeltfortzahlung mehr als einen Kalendermonat betrifft, erfolgt daher keine Neuberechn...mehr

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Entgelt / 5.10.7.1 Prüfung, ob ein Fall der Höher- oder der Herabgruppierung vorliegt (Durchführungshinweise der TdL vom 4.11.2019)

Ob es sich um eine Höher- oder eine Herabgruppierung handelt, ist mittels eines direkten Vergleichs der Endstufen der (bisherigen) Ausgangs- und der (neuen) Zielentgeltgruppe festzustellen: eine Höhergruppierung liegt vor, wenn die Endstufe der Zielentgeltgruppe einen höheren Betrag als die Endstufe der Ausgangsentgeltgruppe ausweist; eine Herabgruppierung liegt vor, wenn die ...mehr

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Entgelt / 5.10.4.5 Garantiebetrag im Zusammenhang mit der Zahlung einer Entgeltgruppenzulage bzw. Vergütungsgruppenzulage

Sofern den Beschäftigten in der bisherigen Entgeltgruppe eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach §§ 9 oder 17 Absatz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zusteht, ist diese bei einer Höhergruppierung zwar nicht bei der Stufenzuordnung, aber bei der anschließenden Bestimmung der Höhe des Entgelts zu berücksichtigen: Im ersten Schritt wird die Stufe in der neuen Entgeltgrupp...mehr

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Entgelt / 5.2.7.1 Einstellung im unmittelbaren Anschluss

Eine Einstellung in "unmittelbarem Anschluss" liegt vor, wenn zwischen der Beendigung des vorhergehenden Arbeitsverhältnisses und der Begründung des neuen Arbeitsverhältnisses keine zeitliche Unterbrechung liegt. Allgemein arbeitsfreie Tage an Wochenenden und gesetzliche Feiertage, die zwischen dem Ablauf des vorherigen Arbeitsverhältnisses und dem Beginn des neuen Arbeitsve...mehr

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Entgelt / 5.7.4 Stufenlaufzeitverlängerung

Umgekehrt kann bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung die erforderliche Zeit zum Stufenaufstieg verlängert (ausgesetzt) werden. In jedem Einzelfall ist jedoch zusätzlich eine Gesamtbetrachtung sämtlicher Umstände des Einzelfalls erforderlich. Leistungsminderungen aufgrund eines anerkannten Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nach §§ 8, 9 SGB VII sind in geeignet...mehr

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Entgelt / 7.3.4 Sonderfälle

Änderung der Arbeitszeit und Arbeitsunfähigkeit bzw. Urlaub (neue Protokollerklärung Nr. 3) Vor Einführung der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 21 Satz 2 und 3 TV-L hat die Rechtsprechung in Fällen, in welchen im ersten Monat der Änderung der individuellen Arbeitszeit oder nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses eine Entgeltfortzahlung erfolgte, danach unterschieden, ob die E...mehr

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Entgelt / 5.10.8 Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung

Bei Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe der höheren Entgeltgruppe immer neu mit dem Tag der Höhergruppierung (§ 17 Abs. 4 Satz 3). Restzeiten werden nicht angerechnet. 5.10.8.1 "Rückwirkende" Höhergruppierung In der Praxis treten immer wieder zwei Konstellationen auf, die zu vermeidbaren Unzuträglichkeiten führen: Beschäftigte "beantragen" eine Ü...mehr

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Entgelt / 5.10.4.3 Sonderfall: Höhergruppierung zur Unzeit

Die statische Ausgestaltung des Garantiebetrags und seine Deckelung führt – in Verbindung mit der durch die Mindestbetragserhöhungen in den Jahren 2019 bis 2021 "gestauchten" Entgelttabelle – vielfach zu problematischen Ergebnissen. Die bisherige Faustformel, dass Höhergruppierungen kurz vor Ablauf der Stufenlaufzeit Höhergruppierungen "zur Unzeit" sind, bleibt bestehen. Auf...mehr

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Entgelt / 5.9.2.2 Sonstige Quarantäneanordnung

Eine Quarantäne von weniger als einem Monat ist eine unschädliche sonstige Unterbrechung im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 Buchst. e TV-L. Dauert die Quarantäne länger als ein Kalendermonat und wurde keine Arbeit im Homeoffice vereinbart, so führt dies – bezogen auf den einen Monat übersteigenden Zeitanteils – zu einem Anhalten des Aufstiegs in die nächst höhere Entgeltstufe ge...mehr

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Entgelt / 5.2.1.7 Grundbegriff: Deckung des Personalbedarfs

Das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals ist Voraussetzung für die Berücksichtigung förderlicher Zeiten bei der Stufenzuordnung. Sowohl das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen als auch die Rechtsfolge ist einzelfallbezogen zu prüfen und als zahlungsbegründende Unterlage aktenkundig zu dokumentieren. Die Anforderung an eine Einstellung, die der Deckung des Personalbedarfs...mehr

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Entgelt / 5.3.3 Höhe der Zulage

Der Tarifvertrag lässt es zu, dass ein bis zu 2 Stufen höheres Entgelt "ganz oder teilweise" vorweg gewährt werden kann. Damit kann der Arbeitgeber dem Beschäftigten maximal den Differenzbetrag zwischen seiner aktuellen Stufe bis zur übernächsten Stufe in vollem Umfang gewähren. Zulässig ist die Gewährung jedes beliebigen Betrags bis zum Maximalbetrag. Bei Beschäftigten mit e...mehr

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Entgelt / 5.10.10.3 Exkurs: Herabgruppierung aus der Entgeltgruppe 13 Ü

Sofern eine Herabgruppierung aus der Entgeltgruppe 13 Ü erfolgt, ist § 17 Abs. 4 Satz 4 TV-L unter Berücksichtigung des § 20 Abs. 2 TVÜ-Länder anzuwenden. Zunächst ist aus § 20 Abs. 2 TVÜ-Länder herzuleiten, aus welcher Entgeltgruppe (E 13 oder E 14) und aus welcher Stufe der regulären Entgelttabelle der jeweilige Betrag entlehnt wurde. Für Herabgruppierungen aus Entgeltgrup...mehr

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Entgelt / 5.3.5 Exkurs: Änderungen durch Einführung der Stufe 6 ab Entgeltgruppe 9 ab 1.1.2018

Mit der Einführung der Stufe 6 am 1.1.2018 wurde in den Entgeltgruppen 9 bis 15 die Stufe 6 als neue Endstufe eingeführt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Vorweggewährung von Entgelt gem. § 16 Abs. 5 TV-L. 5.3.5.1 Vorweggewährung erstmals ab 1.1.2018 Für die entgeltbezogene Vorweggewährung von Stufen, die ab dem 1.1.2018 gewährt wird, sind die nachfolgenden Ausführungen zu b...mehr

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Entgelt / 5.9.2.4 Freistellungen gem. § 56 Abs. 1 a IfSG

Es wird auf die Ausführungen zu § 17 Abs. 3 Satz 1 Buchst. e TV-L verwiesen.mehr

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Entgelt / 5.10.4.4 Prüfung, ob ein Garantiebetrag zusteht und Ermittlung seiner Höhe – individuelle Endstufe

Befindet sich der Beschäftigte in einer individuellen Endstufe ist entsprechend dem Grundschema (siehe 4.9.3.1) vorzugehen, eine Deckelung ist naturgemäß nicht möglich. Der Beschäftigte wird entweder einer regulären Stufe zugeordnet oder es muss erneut eine individuelle Endstufe ausgebracht werden. Beispiel (Tabelle 1.2.2025) Garantiebetrag bei Höhergruppierungen aus einer in...mehr

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Entgelt / 5.5.3 Mitbestimmung – Stufenlaufzeit

Die Stufenzuordnung nach Ende der regulären Stufenlaufzeit ist im Bereich des Personalvertretungsrechts nicht mitbestimmungspflichtig, da es sich üblicherweise um Routinevorgänge und nicht um die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe handelt[1], es sei denn die landesrechtlichen Regelungen enthalten ausdrücklich ein Mitbestimmungsrecht, wie z. B. § 75 Abs. 1 Nr. 3 LPVG-BW, d...mehr

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Entgelt / 1.5 Einführung einer Niedriglohngruppe

Mit der EG 1 ist im TV-L zum 1.1.2016 eine echte Niedriglohngruppe eingeführt worden. Da die Tarifentgelte im niedrigsten Qualifikationssegment häufig nicht konkurrenzfähig sind und entsprechende Tätigkeiten in der Folge verstärkt outgesourct, d. h. auf private Anbieter außerhalb des Geltungsbereichs der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes verlagert wurden, bestand Bedar...mehr

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Entgelt / 9.10 Entgeltansprüche für Umkleidezeiten/Desinfektion

Inwiefern Umkleide- und Desinfektionszeiten und innerbetriebliche Wegezeiten Arbeitszeit sind, hängt davon ab, ob sie nach dem TV-L Bestandteil der tariflichen Arbeitszeit sind. Eine ausdrückliche Regelung enthält der TV-L nicht. In § 6 TV-L ist lediglich die Dauer der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit enthalten. Die Tarifvertragsparteien haben nicht definiert, was...mehr

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Entgelt / 5.5.1 Durchschnittliche Stufenlaufzeit

Die erforderliche Zeit für das Aufrücken in die nächst höhere Stufe ist in den Entgeltgruppen 2 bis 15 progressiv ausgestaltet, das heißt, die Zeit verlängert sich von Stufe zu Stufe um jeweils ein Jahr. Maßgeblich für das Aufrücken in die nächste Stufe ist nicht die Beschäftigungszeit des Beschäftigten, sondern die Zeit in der jeweiligen Stufe.mehr

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Entgelt / 5.10.5 Exkurs: Überleitung von Beschäftigten, die am 31.12.2018 einen Anspruch auf Zahlung eines Garantiebetrages hatten

Hatte ein Beschäftigter am 31.12.2018 einen Anspruch auf Zahlung eines Garantiebetrags nach dem seinerzeitigen Recht und bestand dieser Anspruch über den 31.12.2018 hinaus fort, hat er ab 1.1.2019 bis zum Erreichen der nächsten Stufe einen Anspruch auf den (in der Regel höheren) Garantiebetrag nach dem ab 1.1.2019 geltenden neuen Recht, Protokollerklärung zu § 17 Abs. 4 Satz...mehr

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Entgelt / 5.3.6.3 Mitbestimmung – Überleitung

Das BAG[1] hat darüber hinaus entschieden, dass auch die Überleitung vom BAT in den TVöD (entsprechend für den TV-L) nach § 99 BetrVG als Akt der Rechtsanwendung mitbestimmungspflichtig sei, sodass der Betriebsrat nicht nur bei der Stufenzuordnung, sondern auch der Überleitung nach den §§ 3 bis 7 TVÜ-Länder zu beteiligen ist (vertiefend siehe Stichwort – Mitbestimmung).mehr

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Entgelt / 4.2.5.1 Grundsatz

Seit dem 1.1.2010 gelten für die Beschäftigten unabhängig vom Tarifgebiet einheitliche Tabellenwerte. Damit sind die Unterschiede in den Arbeitsbedingungen in Ost und West weitgehend abgebaut (Unterschiede bestehen z. B. noch bei der Arbeitszeit § 6, bei befristeten Arbeitsverträgen § 30 Abs. 1 Satz 2, bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen § 34 Abs. 2 und bei Bestimmung...mehr

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Entgelt / 5.10.8.1 "Rückwirkende" Höhergruppierung

In der Praxis treten immer wieder zwei Konstellationen auf, die zu vermeidbaren Unzuträglichkeiten führen: Beschäftigte "beantragen" eine Überprüfung ihrer Eingruppierung und der Antrag wird nicht zeitnah bearbeitet. Arbeitgeber nehmen vermeintlich gleichwertige Um-/Versetzungen vor, erst nach langer Zeit wird festgestellt, dass die Tätigkeit höherwertig ist. Gemäß § 12 Abs. 1 ...mehr

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Entgelt / 5.2.4.1 Abschluss eines (neuen) Arbeitsvertrags

Sofern Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis gem. § 33 Abs. 1 Buchst. a) TV-L geendet hat, nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterbeschäftigt werden sollen, ist zunächst gem. § 33 Abs. 5 Satz 1 TV-L ein neuer Arbeitsvertrag abzuschließen. Das heißt, es handelt sich um eine (Wieder-)Einstellung und nicht um eine Verlängerung des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses. Die Re...mehr