Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

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Beschäftigungszeit / 3.2 Zahlung eines Jubiläumsgelds

Der Anspruch auf Zahlung eines Jubiläumsgelds richtet sich nach der Beschäftigungszeit. Beschäftigte erhalten gemäß § 23 Abs. 2 TV-L ein Jubiläumsgeld nach 25-jähriger Beschäftigungszeit in Höhe von 350 EUR, nach 40-jähriger Beschäftigungszeit in Höhe von 500 EUR. Entscheidend ist die Beschäftigungszeit i. S. d. § 34 Abs. 3 Sätze 1-4 TV-L. Damit werden auch Zeiten bei anderen vo...mehr

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Beschäftigungszeit / 3.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Anspruch und Dauer der Zahlung des Krankengeldzuschusses (Einzelheiten siehe Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) hängen von der Beschäftigungszeit ab (§ 22 Abs. 3 TV-L). Der Krankengeldzuschuss wird bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 1 Jahr längstens bis zum Ende der 13. Woche und von mehr als 3 Jahren längstens bis zum Ende der 39. Woche seit dem Beginn der Arbeitsunfä...mehr

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Beschäftigungszeit / 6 Festsetzung, Berichtigung, prozessuale Geltendmachung

Teilt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Beschäftigungszeit mit, so wird dadurch regelmäßig die Beschäftigungszeit festgehalten, die sich durch Anwendung der Tarifvorschrift auf den konkreten Einzelfall ergibt. Die Mitteilung des Arbeitgebers hat lediglich deklaratorischen Charakter. Ansprüche, die sich an der Beschäftigungszeit orientieren, kann der Arbeitnehmer nur auf die...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.1 Vorbemerkung

Beschäftigungszeit ist im allgemeinen Arbeitsrecht – dort üblicherweise "Betriebszugehörigkeit" genannt – die bei demselben Arbeitgeber verbrachte Zeit. Dem entspricht auch die Regelung in Satz 1 des § 34 Abs. 3 TV-L. Eines der großen Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst war die Lösung des Tarifrechts für die Beschäftigten von den beamtenrechtl...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.3 Wechsel zwischen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern

Nach § 34 Abs. 3 Satz 4 TV-L werden "bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber" die Vorzeiten als Beschäftigungszeit anerkannt. Bezüglich der Definition des Begriffs "Wechsel" wird auf die Ausführungen oben, Ziffer 2.2.2.2, verwiesen. Wichtig Aufgrund der Formulierung "… Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber" greift die Besti...mehr

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Beschäftigungszeit / 4.1 Vom TVÜ-Länder erfasster Personenkreis

Für Beschäftigte, die dem Geltungsbereich des TVÜ-Länder unterliegen, gelten hinsichtlich der Beschäftigungszeit die Besitzstandsregelungen in § 14 TVÜ-Länder. Mit § 14 Abs. 1 TVÜ-Länder soll der unter Geltung des früheren Tarifrechts erworbene Besitzstand gewahrt werden. Die Besitzstandsregelungen des TVÜ-Länder erfassen Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitge...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.3 Zeiten ohne Arbeitsleistung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Praxis-Tipp Mit Ausnahme des Sonderurlaubs (Einzelheiten hierzu unten, Ziffer 2.1.4) werden auch Zeiten ohne Arbeitsleistung als Beschäftigungszeit anerkannt. Entscheidend ist allein der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses. Die Dauer des Erholungsurlaubs und Zusatzurlaubs, einer Arbeitsbefreiung nach § 29 TV-L sowie Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit rechnen als Beschäft...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.1 Einleitung

Für Beschäftigte, die dem Geltungsbereich des TVÜ-Länder unterliegen, gelten hinsichtlich der Beschäftigungszeit und der Jubiläumszeit die Besitzstandsregelungen des § 14 TVÜ-Länder. Der TVÜ-Länder erfasst Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der TdL oder eines Mitgliedsverbands der TdL ist, vor dem 1.11.2006 begründet wurde und über den 31...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.1 Derselbe Arbeitgeber

"Arbeitgeber" ist die juristische Person, bei der der Beschäftigte angestellt ist. Hierbei ist auf die Rechtspersönlichkeit abzustellen, nicht auf die Beschäftigung bei einer bestimmten Behörde, einer einzelnen Dienststelle usw. Als "derselbe Arbeitgeber" sind z. B. anzusehen das jeweilige Bundesland, rechtlich selbstständige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentl...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.1 Nach § 19 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres (der Altersgrenze kommt wegen unzulässiger Altersdiskriminierung keine Bedeutung mehr zu) in einem Arbeitsverhältnis oder in einem Beamtenverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist, § 19 Abs. 1 und 3 BAT. "Andere Zeiten" können nach § 19 Abs. 4 BAT als Beschäftigungszeit a...mehr

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Beschäftigungszeit / 2 Der Begriff der Beschäftigungszeit

§ 34 Abs. 3 TV-L bestimmt: Zitat Beschäftigungszeit ist die Zeit, die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegt wurde, auch wenn sie unterbrochen ist. Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs gemäß § 28, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlaubs schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt. Wechseln Besc...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.4 Beschäftigungszeit bei Betriebsübergang und Rechtsformwechsel

Im Gegensatz zur früheren Bestimmung in § 19 Abs. 2 BAT enthält der TV-L keine ausdrückliche Regelung zur Anrechnung der Beschäftigungszeit bei einem Betriebsübergang bzw. – wie es der BAT formuliert hatte – bei Übernahme einer Dienststelle oder geschlossener Teile einer solchen. Eine Regelung im Tarifvertrag ist auch nicht erforderlich. Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der Arbe...mehr

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Beschäftigungszeit / 5 Die Berechnung der Beschäftigungszeit im Einzelnen

Nach dem TV-L haben grundsätzlich nur die bis zum Eintritt des Ereignisses erreichten vollen Beschäftigungsjahre Bedeutung (vgl. z. B. § 34 Abs. 1 – Kündigungsfristen, § 23 Abs. 2 – Jubiläumsgeld). Wurde die Beschäftigungszeit z. B. durch einen Sonderurlaub unterbrochen, so ist die Beschäftigungszeit tageweise zu berechnen. Der erste und letzte Tag der Beschäftigungszeit wird ...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.4 Beschäftigungszeit bei Teilzeitkräften

Mit dem 69. Tarifvertrag zur Änderung des BAT vom 25.4.1994 sowie dem 77. Änderungs-TV vom 29.10.2001 haben die Tarifvertragsparteien die Vorschriften zur Berechnung der Beschäftigungszeit bei Teilzeitkräften in wesentlichen Punkten geändert. Seit 1.5.1994 werden Teilzeitbeschäftigungen bei Berechnung der Beschäftigungszeit grundsätzlich in vollem Umfang angerechnet. Bis zum ...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.3.1 Die Tarifregelungen des MTArb

§ 6 MTArb (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. (2) Übernimmt der Arbeitgeber eine Dienststelle oder geschlossene Teile einer solchen von einem Arbeitgeber, der von diesem Tarifvertrag, dem MTArb-O oder von einem ...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 2 Geltungsbereich des TV Inflationsausgleich, anspruchsberechtigte Personen

Der Tarifvertrag gilt für Personen, die unter den Geltungsbereich eines der nachstehenden Tarifverträge fallen (§ 1 TV Inflationsausgleich): Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG), Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pfleg...mehr

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Inflationsausgleich TV-L

1 Einführung, Überblick Am 9. Dezember 2023 haben sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sowie dbb beamtenbund und tarifunion auf einen Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) geeinigt. Hinweis Tariflicher Anspruch auf Inflationsausgleichszahlun...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 7 Keine Berücksichtigung des Inflationsausgleichs bei der Bemessung sonstiger Leistungen

Die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und die Inflationsausgleichs-Monatszahlungen sind bei der Bemessung sonstiger tariflicher Leistungen nicht zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 4 TV Inflationsausgleich). Die Inflationsausgleichszahlungen fließen somit nicht ein in die Bemessung der Entgeltfortzahlung nach § 21 TV-L, die Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung nach § 20 TV...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Anspruch auf die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung ist nach § 2 Abs. 1 TV Inflationsausgleich, dass das Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 bestand und an mindestens einem Tag in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 Anspruch auf "Entgelt" oder dem Entgelt gleichgestellte Leistungen bestanden hat. Gleiches gilt hinsichtlich der Auszubilde...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 4.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die unter den Geltungsbereich des TV Inflationsausgleich fallenden Personen, erhalten in den Monaten Januar 2024 bis Oktober 2024 (Bezugsmonate) monatliche Inflationsausgleichs-Zahlungen. Der Anspruch auf den Inflationsausgleichs-Monatszahlungen besteht jeweils nur (§ 3 Abs. 1 TV Inflationsausgleich), wenn in dem Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis bzw. Ausbildungs-, Studien- od...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 3 Inflationsausgleichs-Einmalzahlung 2023

Der TV Inflationsausgleich sieht in § 2 bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung vor. 3.1 Anspruchsvoraussetzungen Voraussetzung für den Anspruch auf die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung ist nach § 2 Abs. 1 TV Inflationsausgleich, dass das Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 bestand und an mindestens einem Tag in der Zeit vom 1. Augu...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 4 Inflationsausgleichs-Monatszahlungen von Januar 2024 bis Oktober 2024

4.1 Anspruchsvoraussetzungen Die unter den Geltungsbereich des TV Inflationsausgleich fallenden Personen, erhalten in den Monaten Januar 2024 bis Oktober 2024 (Bezugsmonate) monatliche Inflationsausgleichs-Zahlungen. Der Anspruch auf den Inflationsausgleichs-Monatszahlungen besteht jeweils nur (§ 3 Abs. 1 TV Inflationsausgleich), wenn in dem Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis bz...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 4.2 Höhe der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen

Die Höhe der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen beträgt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, 120 EUR (§ 3 Abs. 2 TV Inflationsausgleich). Auszubildende, dual Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten (TVA-L BBiG, TVA-L Pflege, TVA-L Gesundheit, TVdS-L, TV Prakt-L), erhalten die Inflationsausgleichs-Monatszahlungen in Höhe von jeweils 50 ...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 3.3 Fälligkeit

Die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung 2023 ist nach § 2 Abs. 1 TV Inflationsausgleich zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszuzahlen. Diesbezüglich gilt es zu beachten, dass der TV Inflationsausgleich zwar formal bereits am 9. Dezember 2023 in Kraft getreten ist. Bis zum 19. Januar 2024 stand der TV Inflationsausgleich jedoch unter einer auflösenden Bedingung (näher Ziffer 9). I...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 5 Steuerfreiheit, Beitragsfreiheit

5.1 Steuerfreiheit des Inflationsausgleichs Bei der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung sowie den Inflationsausgleichs-Monatszahlungen handelt es sich jeweils um Leistungen des Arbeitgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3 Nr. 11c EStG für die Jahre 2023 und 2024, die in Form von Zuschüssen gezahlt werden (§ 4 Abs. 1 TV Inflationsausgleich). Na...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 9 Inkrafttreten des TV Inflationsausgleich

Der TV Inflationsausgleich trat am 9. Dezember 2023 in Kraft (§ 5 TV Inflationsausgleich). Der Abschluss des TV Inflationsausgleich stand zunächst unter der auflösenden Bedingung, dass die Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 bis zum Ablauf des 19. Januar 2024 von keiner Tarifvertragspartei widerrufen wird. Da keine der Tarifvertragsparteien die Grundsatzeinigung innerhalb der ...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 5.1 Steuerfreiheit des Inflationsausgleichs

Bei der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung sowie den Inflationsausgleichs-Monatszahlungen handelt es sich jeweils um Leistungen des Arbeitgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3 Nr. 11c EStG für die Jahre 2023 und 2024, die in Form von Zuschüssen gezahlt werden (§ 4 Abs. 1 TV Inflationsausgleich). Nach § 3 Nr. 11c EStG sind zusätzlich zum ohn...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 3.2 Höhe der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung 2023

Die Höhe der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung beträgt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TV-L, 1.800 EUR. Auszubildende, dual Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten (TVA-L BBiG, TVA-L Pflege, TVA-L Gesundheit, TVdSL oder TV Prakt-L) erhalten die Einmalzahlung in Höhe von 1.000 EUR. Teilzeitbeschäftigte haben zeitanteilig in dem Umfang, der dem An...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 6 Inflationsausgleich kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt

Nach § 4 Abs. 3 TV Inflationsausgleich sind die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist, soweit sich aus Anlage 3 des Altersvorsorge-TV nichts anderes ergibt, der steuerpflichtige Arbeitslohn (vgl. § 15 Abs. 2 S. 1 TV Altersversorgung – ATV (Bund/TdL)). Sowe...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 4.3 Fälligkeit

Die Auszahlung erfolgt mit dem Entgelt des jeweiligen Bezugsmonats (§ 3 Abs. 1 Satz 2 TV Inflationsausgleich). Eine Besonderheit besteht für die Monate Januar bis März 2024: Die Auszahlung der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen für die Monate Januar 2024 bis März 2024 soll nach dem Tarifvertrag „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ erfolgen. Diesbezüglich gilt es zu beachten, da...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 8 Pfändbarkeit der Inflationsausgleichszahlungen

Bei der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und den Inflationsausgleichs-Monatszahlungen nach §§ 2 und 3 TV Inflationsausgleich handelt es sich um Arbeitseinkommen gemäß § 850 der Zivilprozessordnung (ZPO). Das Gesetz sieht keine ausdrückliche Unpfändbarkeit der Inflationsausgleichszahlungen vor. Somit greifen die gewöhnlichen Grundsätze des Pfändungsrechts. Danach gehören di...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 1 Einführung, Überblick

Am 9. Dezember 2023 haben sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sowie dbb beamtenbund und tarifunion auf einen Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) geeinigt. Hinweis Tariflicher Anspruch auf Inflationsausgleichszahlungen Es gibt keinen geset...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Inflationsausgleich TV-L / 5.2 Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung

Die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Danach gehören einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind, grundsätzlich nicht zum Arbeitsentgelt im sozialvers...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 2.1 Entgeltfortzahlung

Ist der Beschäftigte ohne sein Verschulden infolge Krankheit arbeitsunfähig, leistet der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung (§ 22 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-H). Der Anspruch besteht auch in den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses. Im Unterschied zur gesetzlichen Regelung (§ 3 Abs. 3 EFZG) kennen die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes keine Wartezeit. § 22 Abs. 1 TVöD / TV-L /...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Privilegierte Arbeitnehmerhaftung bei einem Unfall mit dem Firmenfahrzeug

Leitsatz Ein Arbeitnehmer, der beim Rückwärtsfahren mit dem Firmenfahrzeug auf dem öffentlich zugänglichen Firmenparkplatz ein dort parkendes Fahrzeug beschädigt, ist mittlere Fahrlässigkeit im oberen Bereich vorzuwerfen. Während des Rückwärtsfahrens ist es erforderlich, sich permanent durch die Benutzung des Innen- und der Außenspiegel sowie durch einen Schulterblick darüber zu vergewissern, dass die avisierte Fahrstrecke frei von Hindernissen ist. Gegebenenfalls muss sich der Fahrer durch einen...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.4 Jahressonderzahlung im November berechnen und auszahlen

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit führt, solange Anspruch auf Entgeltfortzahlung (in den ersten 6 Wochen der Krankheit) oder Krankengeldzuschuss besteht, nicht zu einer Kürzung der Jahressonderzahlung. Besonderheiten ergeben sich bei der Berechnung der Jahressonderzahlung, wenn über die 6-Wochen-Entgeltfortzahlung hinausgehende Krankheitszeiten in die Monate Juli, August,...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.5 Keine Auswirkungen auf Stufenlaufzeit

Solange Anspruch auf Entgeltfortzahlung (in den ersten 6 Wochen der Krankheit) oder Krankengeldzuschuss besteht (längstens bis zum Ende der 13. bzw. 39. Krankheitswoche), kommt es nicht zu einer Unterbrechung der Stufenlaufzeit für den Aufstieg in die nächst höhere Entgeltstufe (§ 17 Abs. 3 Buchst. b TVöD/TV-L/TV-H).[1]mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 4.2 Stufenlaufzeit für Aufstieg in den Entgeltstufen anhalten

Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit bis zu 39 Wochen, sind beim Aufstieg in den Entgeltstufen den Zeiten einer Tätigkeit gleichgestellt (§ 17 Abs. 3 Buchst. b TVöD/TV-L/TV-H). Die Stufenlaufzeit läuft also – trotz Krankheit – bis zu 39 Wochen weiter. Bei Überschreiten dieser Frist ist die Stufenlaufzeit anzuhalten. Die über die Dauer von längstens 39 Wochen hinausgehende Krankhei...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 4.1 Jahressonderzahlung kürzen

Die Jahressonderzahlung vermindert sich um 1/12 für jeden vollen Kalendermonat der Krankheit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss (sog. "Zwölftelung"). Besonderheiten ergeben sich in bestimmten Fällen hinsichtlich des Bemessungszeitraums für die Jahressonderzahlung: Wird in den Monaten Juli, August und September Entgelt nicht oder an weniger als 30 Ka...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 7 Auswirkungen einer rückwirkenden Rentengewährung auf den Krankengeldzuschuss

Krankengeldzuschuss wird nicht über den Zeitpunkt hinaus gezahlt, ab dem der Beschäftigte eine Rente oder eine vergleichbare Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung oder einer sonstigen Versorgungseinrichtung erhält (§ 22 Abs. 4 TVöD/TV-L/TV-H). Wird die Rente rückwirkend bewilligt für einen Zeitraum, für...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 2.1.4 Fälligkeit, Auszahlungszeitpunkt der Entgeltfortzahlung

Die Fortzahlung des Tabellenentgelts und der monatlichen Zulagen erfolgt im Krankheitsmonat. Der "Tagesdurchschnitt" je Krankheitstag – der Ausgleich für die nicht ständigen Entgeltbestandteile (vielfach noch immer wie im früheren Tarifrecht BAT als "Aufschlag" für Krankheitstage bezeichnet) – ist zeitversetzt im übernächsten Kalendermonat auszuzahlen (§ 24 Abs. 1 Satz 4 TVöD...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.3.1 Auswirkungen des Krankengeldbezugs – Lohnsteuer

In aller Regel ist die Abrechnung auch beim Bezug von Krankengeld unproblematisch. Der Arbeitgeber gewährt – sofern die Beschäftigungszeit ein Jahr nicht überschreitet – nach Ablauf der Entgeltfortzahlung grundsätzlich keine Bezüge mehr. Für den Monat, in dem die Entgeltfortzahlung endet, werden noch die Entgelte und Bezüge im Lohnabrechnungsprogramm erfasst. Für die Lohnste...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.2 Krankengeldzuschuss prüfen und auszahlen

Anspruchsvoraussetzungen Das Krankengeld ist in der Regel betragsmäßig geringer als das tarifliche Entgelt. Zum Ausgleich der Einbußen sieht der Tarifvertrag die Zahlung eines Krankengeldzuschusses vor (§ 22 Abs. 2 TVöD / TV-L / TV-H). Voraussetzung ist eine Beschäftigungszeit (näher hierzu Beschäftigungszeit) von mehr als einem Jahr. Vollendet der Beschäftigte während der Arbe...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 2.2 Lohnsteuer und Sozialversicherung

Die Abrechnung des Lohnes während der Entgeltfortzahlung unterscheidet sich nur geringfügig von der normalen Entgeltabrechnung. Der vom Arbeitgeber weitergezahlte Arbeitslohn muss nach den allgemeinen Regelungen dem Lohnsteuerabzug unterworfen werden. Die Grundlagen für die Lohnabrechnung – Steuerklasse, Kinderzahl, Freibeträge, gelten während der Entgeltfortzahlung uneinges...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / XIII. Befristungen im öffentlichen Dienst

Rz. 56 Der öffentliche Arbeitgeber hat beim Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit Sachgrund neben den Regelungen des TzBfG die besonderen Regelungen des § 30 TVöD/TV-L zu beachten. Voraussetzung für die Geltung des § 30 TVöD/TV-L ist die Tarifgebundenheit der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Abschlusses des befristeten Arbeitsvertrages, § 4 Abs. 1 TVG. Nach § 30 A...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Kein Formerfordernis

Rz. 251 Die Einhaltung der Schriftform ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Abmahnung. Der Arbeitgeber hat im Kündigungsschutzprozess die Darlegungs- und Beweislast für die vorherige ergebnislos gebliebene und wirksam erteilte Abmahnung (vgl. Rdn 217). Dieser Beweis lässt sich in der Praxis durch Zeugen häufig nur schwer führen, weil diese in der Verhandlung entweder das ...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / III. Kündigung

Rz. 18 Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden, § 626 BGB. Rz. 19 Eine ordentliche Kündigung ist nach § 15 Abs. 4 TzBfG nur zulässig, wenn dies einzelvertraglich oder in einem anwendbaren Tarifvertrag (z.B. § 30 Abs. 4 und 5 TVöD/TV-L) geregelt ist. Dementsprechend sollte in jedem befristeten Arbeitsvertrag ein ordentliches ...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / b) Elternzeitvertretung

Rz. 112 § 23 TzBfG stellt klar, dass § 21 Abs. 1 BEEG eine eigenständige Rechtsgrundlage für eine Befristung ist.[274] Liegen die in § 21 Abs. 1 BEEG normierten Tatbestandsvoraussetzungen vor, ist ein sachlicher Grund, der die Befristung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigt, gegeben, ohne dass noch weitere Voraussetzungen hinzukommen müssen. Rz. 113 Nach § 21 Abs. 1 BEEG l...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Recht auf Gegendarstellung

Rz. 283 Nach § 83 Abs. 2 BetrVG bzw. der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bzw. nach tariflichen Bestimmungen (z.B. § 3 Abs. 6 S. 4 TV-L) besteht das Recht, eine Gegendarstellung zum Abmahnungssachverhalt in die Personalakte aufnehmen zu lassen.[717] Der Arbeitgeber muss die Gegendarstellung unmittelbar im Anschluss an die Abmahnung in die Personalakte heften und ...mehr

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§ 18 Beendigung durch auflö... / V. Sonstige Gründe

Rz. 23 Die gesetzliche Neuregelung führt nicht zur Unzulässigkeit der nach der bisherigen Rspr. des BAG als zulässig erachteten Bedingungen. So sind insbesondere Vereinbarungen von Altersgrenzen als auflösende Bedingung weiterhin zulässig (vgl. auch § 17 Rdn 142 ff.).[41] Der Grundsatz, dass es insoweit eines rechtfertigenden Sachgrundes bedarf, bindet auch die Tarifvertrags...mehr