Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 3 Entfallene Regelungen

Mit Inkrafttreten der Entgeltordnung wurde das Übergangsrecht zur vorübergehenden Eingruppierung (§ 17 TVÜ-VKA sowie Anlage 1 und 3 TVÜ-VKA ) obsolet. Allerdings wird die Anlage 3 TVÜ-VKA in modifizierter Form als neue Anlage 3 zum TVÜ-VKA vereinbart, um weiterhin eine Zuordnung der Lohngruppen zu den Entgeltgruppen zu ermöglichen. Die bisherige Vergütungsordnung (VKA) wurde...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 29.2 Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei der Herabgruppierung

Wird der Beschäftigte einer niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet (Herabgruppierung), erfolgt die Stufenzuordnung gem. § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD unter Beibehaltung der bisherigen Stufenlaufzeit stufengleich, d. h. er wird derselben Stufe zugeordnet, wie in der höheren Entgeltgruppe. Das Entgelt der niedrigeren Entgeltgruppe wird auch bei der Herabgruppierung ab Beginn des Monats...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 23.1 Allgemeines

Die rechtliche Grundlage des Weisungs- oder Direktionsrechts findet sich in § 106 GewO . Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) näher bestimmen. Daneben umfasst das Weisungsrecht aber auch die Möglichkeit, das arbeitsbegleitende Verhalten der Arbeitnehmer zu reglementieren (z. B. Alkoholverbote). Das Weisungsrecht kann...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3.3 Entgeltgruppen 7, 8, 9a

Entgeltgruppe 7 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert. Entgeltgruppe 8 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbstständige Leistungen erfordert. Entgeltgruppe 9a Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert. Die Entgeltgruppe...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Kürzung von außergewöhnlichen Belastungen aufgrund einer steuer­pflichtigen Ersatzleistung

Leitsatz Einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen führen nicht zu einer Kürzung der nach § 33 EStG abzugsfähigen Aufwendungen. Normenkette § 33 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 EStG, § 23 Abs. 3 TV-L Sachverhalt Die Klägerin erhielt im Streitjahr (2017) aufgrund des Ablebens ihrer Mutter – auch ohne ihre Erbin geworden zu sein – gemäß § 23 Abs. 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Verfall von Urlaubsansprüchen und Beweislast des Arbeitgebers

Leitsatz Der Arbeitgeber, der sich auf das Erlöschen der Urlaubsansprüche mit Ende von Urlaubsjahr und Übertragungszeitraum beruft, ist darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass der Arbeitnehmer während des gesamten Urlaubsjahres arbeitsunfähig erkrankt oder erwerbsgemindert war und deshalb die Versäumung der arbeitgeberseitigen Mitwirkungspflicht bei der Verwirklichung des Urlaubsanspruchs das Erlöschen von Urlaubsansprüchen nach § 7 Abs. 3 BUrlG nicht hindert. Sachverhalt Der 43-jährige Kläger...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 3.6 Vermögenswirksame Leistungen und Mehrarbeit

§ 8 Abs. 2 TVöD bzw. § 8 Abs. 4 TV-L regelt die Abgeltung von Arbeitsstunden, die keine Überstunden sind und die aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht innerhalb des nach § 6 Abs. 2 Satz 1 oder 2 TVöD bzw. § 6 Abs. 2 Satz 1 oder 2 TV-L festgelegten Zeitraums mit Freizeit ausgeglichen werden. Für diese sog. Mehrarbeitsstunden erhält der Beschäftigte je Stunde 100 v. H. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 4.2.1 Tarifliche Aufstockung bei Entgeltumwandlung

Vermögenswirksame Leistungen werden üblicherweise in Verträgen mit mittelfristigen Laufzeiten (5 bis 7 Jahre) angelegt. Die Anlage erfolgt dabei in aller Regel nicht über eine Entgeltumwandlung. Verwendet der Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen jedoch im Rahmen der Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung, so werden diese vom Arbeitgeber mitunter (...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Amtsgerichts

Leitsatz "Arbeitsvorgänge" i.S.d. § 22 BAT und § 12 TV -L sind keine Einzeltätigkeiten, sondern die Arbeitsleistungen, die zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen. Insoweit können die Tätigkeiten einer Beschäftigten in der Serviceeinheit eines Amtsgerichtes einen einzigen Arbeitsvorgang bilden. Dies insbesondere dann, wenn die Tätigkeiten dem Arbeitsergebnis der Betreuung der Aktenvorgänge in der Serviceeinheit vom Eingang bis zum Abschluss des Verfahrens dienten...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Keine Hauptstadtzulage für Tarifbeschäftigte oberhalb der EG 13 TV-L

Leitsatz Angestellte Beschäftigte des Landes Berlin mit einer Eingruppierung oberhalb der EG 13 TV-L haben keinen Anspruch auf Zahlung einer Hauptstadtzulage. Sachverhalt Auf der Grundlage einer landesgesetzlichen Regelung gewährt das Land Berlin Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13 seit November 2020 eine monatliche Hauptstadtzulage von 150 EUR (§ 74a BBesG in der Überleitungsfassung für das Land Berlin). Zudem kann nach § 74a Abs. 8 den Arbeitnehmern des Landes Berlin in entspre...TV-Lmehr

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Ortszuschlag / 3.2.2 Beide Ehegatten ab 1.11.2006 im TV-L

Fällt das Arbeitsverhältnis des Ehegatten des Angestellten am 1. November 2006 ebenfalls unter den Geltungsbereich des TV-L, so fließt der jeweils individuell zustehende Teil des Unterschiedsbetrags zwischen den Stufen 1 und 2 des Ortszuschlags in das Vergleichsentgelt ein (§ 5 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz TVÜ-Länder). Praxis-Beispiel Ein Bediensteter des Landesministeriums ist...mehr

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Ortszuschlag / 2 Die Bedeutung des Ortszuschlags/Sozialzuschlags nach Inkrafttreten des TV-L

Im Rahmen der Neugestaltung des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst wurden die familienbezogenen Vergütungsbestandteile teilweise in die neue Entgelttabelle eingerechnet, teilweise werden sie als Besitzstandszulage weitergezahlt. Die bis zum Inkrafttreten des TV-L geltende Regelung im kurzen Überblick: Der – entsprechend den Vergütungsgruppen des BAT/BAT-O nach "Tarifklass...mehr

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Ortszuschlag / 3 Der Ortszuschlag der Stufe 1 und 2 bei Überleitung bereits beschäftigter Arbeitnehmer auf den TV-L

3.1 Bemessung des Vergleichsentgelts, Grundsätzliches Angestellte, die am 31.10.2006 in einem Arbeitsverhältnis standen, das über den 31.10.2006 hinaus fortdauerte, wurden – nach Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltgruppe – mit einem sog. Vergleichsentgelt in die Stufen der neuen Entgelttabelle des TV-L übergeleitet. Das Vergleichsentgelt (§ 5 Abs. 2 Tarifvertrag zur Überlei...mehr

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Ortszuschlag / 3.1 Bemessung des Vergleichsentgelts, Grundsätzliches

Angestellte, die am 31.10.2006 in einem Arbeitsverhältnis standen, das über den 31.10.2006 hinaus fortdauerte, wurden – nach Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltgruppe – mit einem sog. Vergleichsentgelt in die Stufen der neuen Entgelttabelle des TV-L übergeleitet. Das Vergleichsentgelt (§ 5 Abs. 2 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den TV-L und zur Regelung d...mehr

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Ortszuschlag / 3.2.1 Einführung

Arbeitnehmer, die ab 1.11.2006 den Regelungen des TV-L unterliegen, erhalten – trotz der Einrechnung des Ortszuschlags der Stufe 1 und 2 in das Vergleichsentgelt – keine dem beamtenrechtlichen Familienzuschlag oder ehegattenbezogenen Anteil im Ortszuschlag "entsprechende Leistung" mehr[1], was Auswirkungen auf die Entgeltansprüche des als Beamter/Beamtin oder z. B. bei kirch...mehr

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Ortszuschlag / 3.3 Nachträgliche Korrektur des Vergleichsentgelts

Bei der Berechnung des Vergleichsentgelts können sich – wie oben, Ziffer 3.2.2 bis 3.2.7 aufgezeigt –aufgrund der Rechtsprechung zur Auslegung des Tarifvertrags oder der Korrektur von Fehlern bei der Überleitung in den TV-L nachträglich noch Änderungen ergeben. Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber hatte der Berechnung des Vergleichsentgelts zunächst den Ortszuschlag der Stufe 2 zu...mehr

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Ortszuschlag / 3.2.3 Ehegatte am 1.11.2006 im BAT-Arbeitsverhältnis oder im Beamtenverhältnis

Ist der Ehegatte des überzuleitenden Angestellten ortszuschlagsberechtigt im Sinne von § 29 Abschnitt B Abs. 5 BAT/BAT-O oder als Beamter nach beamtenrechtlichen Grundsätzen familienzuschlagsberechtigt, so wird bei der Bemessung des Vergleichsentgelts grundsätzlich nur der Ortszuschlag der Stufe 1 zugrunde gelegt (§ 5 Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz TVÜ-Länder). Die Regelung, wonach ...mehr

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Ortszuschlag / 3.2.4 Teilzeitbeschäftigter Ehegatte am 1.11.2006 im BAT-Arbeitsverhältnis oder im Beamtenverhältnis

Besonderheiten sind zu berücksichtigen, wenn der weiterhin ortszuschlags- oder familienzuschlagsberechtigte Ehegatte teilzeitbeschäftigt ist. In diesem Fall wird der Bemessung des Vergleichsentgelts zugrunde gelegt die Stufe 1 und "der jeweilige Anteil des Unterschiedsbetrages der Ortszuschlagsstufe 1 und 2 beziehungsweise des Familienzuschlags der Stufe 1, den die andere Pers...mehr

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Ortszuschlag / 3.2.5 Ehegatte im kirchlichen Bereich, beim Roten Kreuz u. a.

Die Einbeziehung des Ortszuschlags in das Vergleichsentgelt des auf den TV-L überzuleitenden Angestellten hat Auswirkungen auch auf den Vergütungsanspruch des im AVR-Bereich beschäftigten Ehegatten. Praxis-Tipp Bestimmte tarifvertragliche Regelungen und Arbeitsvertragsrichtlinien insbesondere im kirchlichen Bereich enthalten sog. Gegenkonkurrenzregelungen. Nach den Bestimmunge...mehr

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Ortszuschlag / 3.2.6 Ehegatte im ruhenden Arbeitsverhältnis

Problematisch erscheint die Berechnung des Vergleichsentgelts in den Fällen, in denen der Ehepartner des überzuleitenden Angestellten zwar in einem BAT-Arbeitsverhältnis steht oder als Beamter/Beamtin beschäftigt ist, im Oktober 2006 jedoch keine Bezüge erhält wegen Ruhen des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Elternzeit, Rente auf Zeit (gemeint ist hier die befristete Rente we...mehr

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Ortszuschlag / 3.2 Ehegatte im "öffentlichen Dienst"

3.2.1 Einführung Arbeitnehmer, die ab 1.11.2006 den Regelungen des TV-L unterliegen, erhalten – trotz der Einrechnung des Ortszuschlags der Stufe 1 und 2 in das Vergleichsentgelt – keine dem beamtenrechtlichen Familienzuschlag oder ehegattenbezogenen Anteil im Ortszuschlag "entsprechende Leistung" mehr[1], was Auswirkungen auf die Entgeltansprüche des als Beamter/Beamtin oder...mehr

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Ortszuschlag / 1 Einleitung

Der TV-L enthält – abgesehen von den Überleitungsvorschriften – keine familienbezogenen Entgeltbestandteile. Der Familienstand bzw. die Anzahl der Kinder haben damit ab 1. November 2006 grundsätzlich keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Entgelts der Beschäftigten der Länder. Unter Geltung des Bundes-Angestelltentarifvertrags (§ 29 BAT/BAT-O) gehörte jedoch bei Angestellten n...mehr

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Ortszuschlag / 3.2.7 Ortszuschlag der Stufe 2 wegen Aufnahme eines Kindes in den Haushalt

Nach dem bis 31.10.2006 anzuwendenden § 29 BAT bestand Anspruch auf Ortszuschlag der Stufe 2 nicht nur für verheiratete Angestellte des öffentlichen Dienstes. Bei Alleinerziehenden begründete ein in den Haushalt aufgenommenes, unterhaltsberechtigtes Kind nicht nur den Anspruch auf den kinderbezogenen Anteil im Ortszuschlag (Differenz Stufe 2 zu Stufe 3), sondern auch den Ans...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Tilgung von Urlaubsansprüchen bei fehlender Tilgungsbestimmung des Arbeitgebers

Leitsatz Bei Ansprüchen auf Erholungsurlaub aus einem Kalenderjahr, die auf unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen beruhen und für die unterschiedliche Regelungen gelten, handelt es sich um selbstständige Urlaubsansprüche, auf die § 366 BGB Anwendung findet, wenn die Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber nicht zur Erfüllung sämtlicher Urlaubsansprüche ausreicht. Nimmt der Arbeitgeber in einem solchen Fall bei der Urlaubsgewährung keine Tilgungsbestimmung i.S.v. § 366 Abs. 1 BGB vor, ist die in §...mehr

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Infektionsschutz / 2.5.1 Personen, die tätig sind

Bei Personen, die in den genannten Einrichtungen grundsätzlich tätig sind, besteht die Verpflichtung bis spätestens zum Ablauf des 15.3.2021 einen entsprechenden Nachweis vorzulegen (zur Abgrenzung s. Gliederungspunkt 1.3). Kommen diese Personen dieser Verpflichtung nicht nach oder bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des Nachweises, besteht zunächs...mehr

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Dienstvereinbarungen / 1 Bedeutung von Dienstvereinbarungen

Das Personalvertretungsrecht räumt Dienststelle und Personalrat die Möglichkeit ein, bestimmte, die Arbeitsbedingungen bzw. Dienstleistungen der Beschäftigten betreffende Angelegenheiten gemeinsam durch Dienstvereinbarung zu beschließen, anstatt sie einseitig im Wege einer Anordnung der Dienststelle zu regeln, der die Personalvertretung gegebenenfalls lediglich zugestimmt ha...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4 Die §§ 12, 13 TV-L als Grundnormen der Eingruppierung

Alle Eingruppierungsvorgänge ab dem 1.1.2012 sind grundsätzlich nach diesen Vorschriften vorzunehmen. Dies gilt für Eingruppierungsvorgänge bei Neueinstellungen und für Eingruppierungsvorgänge (Umgruppierungen, Höhergruppierungen, Herabgruppierungen) von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis am 31.12.2011 schon und am 1.1.2012 noch bestand. Die §§ 12 und 13 TV-L sind an die Re...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.9 Hineinwachsen in eine höherwertige Tätigkeit (§ 13 TV-L)

Die Aufgaben in den öffentlichen Verwaltungen unterliegen einem steten Wechsel. Die von den Beschäftigten auszuübenden Tätigkeiten können sich ohne Einflussnahme des Personalamts in der Weise ändern, dass sie gem. § 12 Abs. 1 Satz 3 TV-L den tariflichen Anforderungen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen. Diesem Sachverhalt haben die Tarifvertragsparteien durch § 13 TV-L R...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.10 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (§ 14 TV-L)

Im Berufsalltag ergeben sich regelmäßig Situationen, in denen aus personalwirtschaftlichen/organisatorischen (sachlichen) Gründen Mitarbeitern vorübergehend für einen überschaubaren Zeitraum eine Tätigkeit übertragen wird, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als der vorliegenden Entgeltgruppe entspricht. In diesen Fällen greift nicht der Grundsatz der Tarifautomatik. J...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 15 Höhergruppierung § 17 Abs. 4 TV-L

15.1 Voraussetzungen Überträgt der Arbeitgeber dem Beschäftigten eine tariflich höher bewertete Tätigkeit auf Dauer, ist der Beschäftigte mit dem Tag der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit automatisch in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert.[1] Dies folgt aus dem Grundsatz der Tarifautomatik. Im Arbeitsvertrag ist in diesem Fall eine Änderung hinsichtlich der vom Beschä...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.16 Zulage für Beschäftigte im Gesundheitsdienst

Ab 1.1.2022 erhalten nachfolgende Beschäftigte an Universitätskliniken eine dynamische monatliche Zulage nach Anlage F, Abschn. IIa TV-L: Diätassistenten (Teil II, Abschn. 10.4 EntgO TV-L), Ergotherapeuten (Teil II, Abschn. Abschnitt 10.5 EntgO TV-L), Logopäden (Teil II, Abschn. 10.6. EntgO TV-L), Masseure und medizinische Bademeister (Teil II, Abschn. 10.7 EntgO TV-L), medizinis...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2 Die Entstehung des Eingruppierungsrechtes – vom RAT/TAR zum TV-L mit Entgeltordnung

In den Anfangszeiten des öffentlichen Dienstes bestand dieser im Wesentlichen nur aus Beamten. Das allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 kannte nur Regelungen für "Militärbedienstete" (Soldaten) und "Civilbeamte". Beschäftigte, die auf der Grundlage eines privatrechtlichen Dienstvertrages tätig waren, gab es nur im geringen Ausmaß. Dies änderte sich nach d...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 15.3 Garantiebetrag

15.3.1 Ermittlung des Garantiebetrags bis zum 31.12.2018 Der Garantiebetrag nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L soll sicherstellen, dass Beschäftigte nach Übertragung der höherwertigen Tätigkeit einen Mindestgewinn erzielen. Bis zum 31.12.2018 war immer der Unterschiedsbetrag zwischen dem bisherigen Tabellenentgelt und dem in der neuen Entgeltgruppe maßgebenden Tabellenentgelt maßge...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.2 Geltungsbereich der Eingruppierung

Die Eingruppierungsregelungen der §§ 12, 13 TV-L gelten nur für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen bzw. in den Fällen des § 1 Abs. 2 und 3 TV-L soweit die Anwendung des TV-L einschl. der Eingruppierungsnormen einzelvertraglich vereinbart wurde. Besteht eine bewusste Regelungslücke in der Entgeltordnung (siehe hierzu 6.2. Vollständigkeitsprinzip), rich...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.1 Eingruppierung in den Teil IV zwischen dem 1. November 2006 und dem 31. Dezember 2018

In den Teil IV wurden zum 1. Januar 2012 die ausschließlich redaktionell überarbeiteten Tätigkeitsmerkmale für Pflegekräfte aus der Anlage 1b zum BAT aufgenommen; sie wurden wie folgt gegliedert: Vorbemerkungen zu Teil IV der Entgeltordnung Abschn. 1 – Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpflegehelferinnen sowie Pflegehelferinnen Abschn. 2 – Hebammen in...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13 Bewertungsverfahren

Gemäß § 12 TV-L erhält der Beschäftigte Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der er eingruppiert ist. Eingruppiert ist der Beschäftigte in der Entgeltgruppe, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Nunmehr stellt sich die Frage, wie dies konkret festgestellt wird. Für diesen Vorgang haben die Tarifvertragsparteien...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.3 Pflegetabelle, Stufenlaufzeiten, Zuordnungstabelle zu den Entgeltgruppen der Anlage B, Zulagen

Zeitgleich mit den neuen Tätigkeitsmerkmalen wird die Entgelttabelle für die Pflege (Anlage C zum TV-L) neu gefasst. Sie basiert betragsmäßig auf der Entgelttabelle für die Pflege – sog. P-Tabelle – des TVöD-VKA am 31.12.2018 und wird ab 1. Januar 2019 entsprechend den für den TV-L vereinbarten linearen Entgeltsteigerungen dynamisiert. Um Leitungsfunktionen weiter aufzuwerte...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.6 Erschwerniszulage

§ 19 TV-L enthält in den Abs. 1–5 lediglich eine Rahmenvorschrift für die Zahlung von Erschwerniszuschlägen. In Abs. 2 wird festgelegt, für welche Erschwernisse Zuschläge gewährt werden können und hält in Abs. 4 fest, dass die Zuschläge i. d. R. 5 bis 15 % des auf eine Stunde entfallenden Anteils des monatlichen Tabellenentgelts der Stufe 2 der Entgeltgruppe 2 betragen solle...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 15.3.2 Der Garantiebetrag ab dem 1.1.2019

Die Garantiebeträge sind zum 1. Januar 2019 auf 100 EUR (in den Entgeltgruppen 2 bis 8) bzw. 180 EUR (in den Entgeltgruppen 9a bis 15) erhöht worden (§ 17 Absatz 4 Satz 2 TV-L). Welcher Garantiebetrag zur Anwendung kommt, richtet sich nach der Entgeltgruppe, in die die Höhergruppierung erfolgt (Zielentgeltgruppe). So kommt beispielsweise bei einer Höhergruppierung aus der EG...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.17 Zulage für Beschäftigte in Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg

Pfleger und Pflegehelfer gem. Vorbemerkung 1 zu Teil IV, Abschn. 1 EntgO TV-L, die nach Teil IV, Abschn. 1 oder Abschn. 2 EntgO TV-L eingruppiert sind, erhalten eine monatliche Zulage nach Anlage F Abschnitt IV Nr. 8 ("Universitätsklinikzulage"). Wegen der Einzelheiten vgl. Ziff. 11.12. Nachfolgende Beschäftigte erhalten ab 1.1.2022 eine monatliche Zulage für Beschäftigte im ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 15.4 Höhergruppierung und Entgeltgruppenzulage

Bei der Ermittlung ist wie folgt vorzugehen: Schritt 1 (Stufenfindung): Der Beschäftigte wird in der höheren Entgeltgruppe der Stufe zugeordnet, in der er mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt erhält. Untergrenze ist die Stufe 2. Eine bestehende oder in der Zielentgeltgruppe zu gewährende Entgeltgruppenzulage bleibt außer Betracht. Schritt 2: Es ist die Differenz zwischen...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltordnung TV-L

1 Einleitung Am 1.11.2006 ist der Tarifvertrag-Länder (TV-L) in Kraft getreten. Er löste den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) sowie den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) für den Bereich der Länder ab. Seit dem 1.4.1961 bestimmte der BAT/BAT-O mehr als 40 Jahre die Rechtsverhältnisse der Angestellten im Öffentlichen Dienst...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.12 Universitätsklinikzulage

Gem. Vorbemerkung Nr. 8 zu Abschn. 1 sowie zu Abschn. 2 des Teils IV erhalten Pfleger, Pflegehelfer sowie leitende Pfleger und der ständige Vertreter ab 1. Januar 2019 eine dynamische monatliche Zulage nach Anlage F Abschnitt IV Nr. 8 zum TV-L, wenn sie an einer Universitätsklinik beschäftigt sind. Weitere, bspw. fachliche oder tätigkeitsbezogene Voraussetzungen müssen nicht...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.12 Lehrkräfte

Gemäß Nr. 4 der Vorbemerkungen gilt die Entgeltordnung nicht für Beschäftigte, die als Lehrkräfte tätig sind. Dies entspricht der bisherigen Regelung. Für Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen blieb es nach Einführung des TV-L zunächst weiterhin bei der Eingruppierung auf der Grundlage der Lehrer-Richtlinien der TdL. In der Tarifrunde 2015/2016 wurde m...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.1 Funktion und Bedeutung der Eingruppierung

Die Eingruppierung ist von zentraler Bedeutung für das Entgelt des Beschäftigten. Grundlage des Entgelts ist das Tabellenentgelt, das sich ihrerseits nach der Entgeltgruppe bestimmt. Die Entgeltgruppe ihrerseits wird nach der Regelung des TV-L nicht etwa frei vereinbart oder einseitig vom Arbeitgeber festgelegt, sondern bestimmt sich nach der Wertigkeit der auszuübenden Täti...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 15.3.4 Überleitung von Beschäftigten, die am 31.12.2018 einen Anspruch auf Zahlung eines Garantiebetrags hatten

Hatte ein Beschäftigter am 31.12.2018 einen Anspruch auf Zahlung eines Garantiebetrags nach dem seinerzeitigen Recht und bestand dieser Anspruch über den 31.12.2018 hinaus fort, hat er ab 1. Januar 2019 bis zum Erreichen der nächsten Stufe einen Anspruch auf den (in der Regel höheren) Garantiebetrag nach dem ab 1.1.2019 geltenden neuen Recht, Protokollerklärung zu § 17 Abs. ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.20 Außertarifliche Fachkräftezulage

Die TdL[1] hat beschlossen, dass zur Gewinnung oder Bindung von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Tierärzten (Teil II Abschnitt 2 der Entgeltordnung zum TV-L), Beschäftigten in der IT (Teil II Abschnitt 11 Unterabschnitte 1 bis 4 der Entgeltordnung zum TV-L sowie Fachinformatiker) und Ingenieuren (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 1 der Entgeltordnung zum TV-L) im begründeten...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 15.2 Zuordnung der Stufe

Im Falle der Höhergruppierung erfolgt die Zuordnung zur Tabellenstufe in der höheren Entgeltgruppe nicht stufengleich, sondern die Zuordnung zur Stufe erfolgt nach dem Entgelt im Wege des betragsmäßigen Vergleichs. Der Beschäftigte wird in der höheren Entgeltgruppe der Stufe zugeordnet, in der er mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt erhält. Untergrenze für die Zuordnun...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.4.3 Neue Zulage in der "kleinen" EG 9 ab dem 1. Januar 2018

Die "kleine" Entgeltgruppe 9 im TV-L ergibt sich aus der Überleitung von sehr verschiedenen Vergütungsgruppen des BAT und Lohngruppen des MTArb in den TV-L im Jahr 2006. Die Ausdifferenzierung der unterschiedlichen Wertebenen erfolgte innerhalb der Entgeltgruppe 9 in den Stufen. Einige wurden in die reguläre Entgeltgruppe 9 mit damals 5 Erfahrungsstufen und regulären Stufenl...mehr