Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

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Beschäftigungszeit / 2.2.2.2 "Wechsel" zwischen vom TVöD erfassten Arbeitgebern

Die Zeiten bei dem anderen TVöD-Arbeitgeber werden beim neuen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt, wenn der Beschäftigte zwischen TVöD-Arbeitgebern "wechselt". Auch wenn der Tarifwortlaut – im Gegensatz zu dem bis 30.9.2005 gültigen Tarifrecht BAT – nicht mehr die Formulierung "unmittelbarer Anschluss der Beschäftigungsverhältnisse" enthält, muss sich das neue Arbei...mehr

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Beschäftigungszeit / 3.3 Kündigungsfristen, sog. Unkündbarkeit

Mit zunehmender Beschäftigungszeit verlängern sich die Kündigungsfristen für die ordentliche Kündigung (§ 34 Abs. 1 TVöD). Die Kündigungsfrist beträgt bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag bis zum Ende des 6. Monats 2 Wochen zum Monatsschluss. Danach beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeitmehr

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Beschäftigungszeit / 6 Festsetzung, Berichtigung, prozessuale Geltendmachung

Teilt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Beschäftigungszeit mit, so wird dadurch regelmäßig die Beschäftigungszeit festgehalten, die sich durch Anwendung der Tarifvorschrift auf den konkreten Einzelfall ergibt. Die Mitteilung des Arbeitgebers hat lediglich deklaratorischen Charakter. Ansprüche, die sich an der Beschäftigungszeit orientieren, kann der Arbeitnehmer nur auf die...mehr

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Überblick über die Besonder... / 2 Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Entgeltordnung TV-L

2.1 Gemeinsamkeiten Die Entgeltordnung des TV-H lehnt sich an die Entgeltordnung des TV-L und deren Systematik an, sodass die für die Entgeltordnung des TV-L geltenden Ausführungen aus dem Haufe Handbuch TV-L auf die Entgeltordnung des TV-H weitgehend übertragen werden können. 2.2 Redaktionelle Unterschiede Hierbei ist allerdings zu beachten, dass sich die Entgeltordnung des TV...mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.3.3 Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik – Teil II, 11. Abschnitt

Im Rahmen der Tarifrunde 2019 haben sich die Tarifvertragsparteien mit Wirkung zum 1. Januar 2020 auf eine Überarbeitung des Abschnitts 11 der Entgeltordnung verständigt. Die bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Unterabschnitte 1 bis 5 wurden aufgehoben und durch einen neuen Abschnitt 11 ohne Unterabschnitte ersetzt. Der Abschnitt 11 lautet: "Beschäftigte in der Informations-...mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.2 Redaktionelle Unterschiede

Hierbei ist allerdings zu beachten, dass sich die Entgeltordnung des TV-H in redaktioneller Hinsicht insofern von der Entgeltordnung des TV-L unterscheidet, als sie an die hessischen Gegebenheiten angepasst wurde. So enthält die Entgeltordnung des TV-H deutlich weniger Eingruppierungsmerkmale (z. B. im Teil IV – Beschäftigte im Pflegedienst). Für das Land Hessen nicht relevan...mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.1 Gemeinsamkeiten

Die Entgeltordnung des TV-H lehnt sich an die Entgeltordnung des TV-L und deren Systematik an, sodass die für die Entgeltordnung des TV-L geltenden Ausführungen aus dem Haufe Handbuch TV-L auf die Entgeltordnung des TV-H weitgehend übertragen werden können.mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.3.5 Beschäftigte der Polizei – Beschäftigte der Wachpolizei – Teil II, 18.2 Abschnitt

Mit Wirkung vom 1. Juni 2015 verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf besondere Tätigkeitsmerkmale für die Beschäftigten der Wachpolizei. Vergleichbare Regelungen finden sich in der Entgeltordnung des TV-L nicht. Die Grundeingruppierung der Beschäftigten der Wachpolizei ist die Entgeltgruppe 8. Bei Vorliegen eines entsprechenden Heraushebungsmerkmals erfolgt die Eing...mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.3 Inhaltliche Unterschiede

Inhaltlich weicht die Entgeltordnung des TV-H in allen Teilen von der Entgeltordnung des TV-L ab. Im Teil I: Entgeltgruppe 16 Im Teil II handelt es sich um folgende Abschnitte: 2.2 Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte 6. Beschäftigte in der Forschung 7. Technische Beschäftigte im Forstdienst 11. Beschäftigte in der Informations-und Kommunikationstechnik 12.1 Beschäftigte...mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.3.7 Beschäftigte im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau – Teil III, 3.7 Abschnitt, § 50 TV-H

2.3.7.1 Eingruppierung ab 1.8.2023 Mit Wirkung vom 1. August 2023 verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf umfassende Veränderungen der Eingruppierung der Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau. Die Neuregelungen sind maßgeschneidert auf die Anforderungen und Verhältnisse bei "Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement". Von den fast 1.000 Beschäfti...mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.3.1 Teil I: Entgeltgruppe 16

Die Formulierungen der Fallgruppen 1 und 2 der Entgeltgruppe 16 sind den Formulierungen der Fallgruppen 1a und 1b der Vergütungsgruppe I der Vergütungsordnung zum BAT entnommen worden. Aus diesem Grunde kann auf die hierzu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden. In der Fallgruppe 1 sind Beschäftigte eingruppiert "deren Tätigkeit deutlich höher zu bewerten ist als ei...mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.3.4 Beschäftigte der Polizei – Beschäftigte in der Schifffahrt – Teil II, 18.1 Abschnitt

Diese Beschäftigtengruppe war bis zum Inkrafttreten der Entgeltordnung des TV-H nach Teil IV Abschnitt D der Anlage 1a zum BAT eingruppiert (Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale für den Bereich der TdL/Angestellte im nautischen und schiffsmaschinentechnischen Dienst der Länder). Die Eingruppierungsregelungen wurden auf die aktuell bestehende Situation im Land Hessen zugeschnitten,...mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.3.6 Beschäftigte der Polizei – Beschäftigte beim Landespolizeiorchester – Teil II, 18.3 Abschnitt

Musikerinnen und Musiker in der Grundtätigkeit sind in der Entgeltgruppe 8 eingruppiert und bei langjähriger Tätigkeit [1] in der Entgeltgruppe 9a. Die Leiterin oder der Leiter des Landespolizeiorchesters ist in der Entgeltgruppe 11 eingruppiert, deren oder dessen ständige Vertretung in der Entgeltgruppe 10[2].mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.3.7.2 § 50 TV-H (Sonderregelungen für Beschäftigte im Sinne des § 38 Abs. 4 Satz 2 im Unterhaltungs- und Instandsetzungsdienst des Außendienstes der Straßen- und Verkehrsverwaltung)

In § 50 TV-H (Sonderregelungen für Beschäftigte im Sinne des § 38 Abs. 4 Satz 2 TV-H im Unterhaltungs- und Instandsetzungsdienst des Außendienstes der Straßen- und Verkehrsverwaltung) findet sich die wesentlichste Neuerung für die o. g. Beschäftigtengruppe. Die Regelungen stehen in Zusammenhang mit den entsprechenden Tätigkeitsmerkmalen für diese Beschäftigtengruppe bei "Hes...mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.3.7.1 Eingruppierung ab 1.8.2023

Mit Wirkung vom 1. August 2023 verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf umfassende Veränderungen der Eingruppierung der Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau. Die Neuregelungen sind maßgeschneidert auf die Anforderungen und Verhältnisse bei "Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement". Von den fast 1.000 Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst von ...mehr

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Überblick über die Besonder... / 2.3.2 Technische Beschäftigte im Forstdienst – Teil II, 7. Abschnitt

Das Land Hessen ist für das im Landesbetrieb HessenForst beschäftigte Personal zuständig. Deshalb kann es auf die Bedürfnisse des Landesbetriebs zugeschnittene Regelungen mit den Gewerkschaften vereinbaren, vergleichbar mit einem Haustarifvertrag. Daher wurden sowohl in der Entgeltordnung zum TV-Forst Hessen als auch in der Entgeltordnung zum TV-H für die Beschäftigten des L...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.2 Überwachungsrecht, Nr. 2

Zu den wesentlichen Aufgaben der Personalvertretung gehört Nr. 2. Die Personalvertretung hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden. Sinn und Zweck ist die Sicherheit, dass Beschäftigte dienst- und arbeitsrechtlich nicht in rechtswidriger Weise ...mehr

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Tarifliche Entgeltregelung – Schutzbereich von Art. 12 GG

Leitsatz Tarifliche Entgeltregelungen sind stets ein Kompromiss zwischen den kollidierenden Vorstellungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die Wertigkeit einer bestimmten Tätigkeit. Das Aushandeln von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ist jedoch gerade Aufgabe der insoweit sachnahen Tarifvertragsparteien und von Art. 9 Abs. 3 GG geschützt. Der Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG ist gegenüber tariflichen Entgeltregelungen daher erst eröffnet, wenn sie den existentiellen Kern der Berufsf...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.5.2 Tarifverträge

Auch einschlägige Tarifverträge beanspruchen Vorrang vor den Regelungen, insbesondere geschlossenen Dienstvereinbarungen, der personalvertretungsrechtlichen Parteien. Hintergrund ist unter anderem, dass die Dienststellenparteien, insbesondere die Personalräte den Gewerkschaften durch Überschneidungen in der Regelungskompetenz keine Konkurrenz machen sollen. Einschlägig ist e...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 5 & Zu 1. Zweck der Abmahnung: Die Abmahnung ist eine Reaktion auf einen Verstoß des Arbeitnehmers gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Sie soll dem Arbeitnehmer einerseits Gelegenheit geben, sein Verhalten zu verändern, um weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung zu vermeiden. Andererseits ist sie eine Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigu...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Außerordentliche Kündigung

Rz. 981 Die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes ist für die Dauer der Mitgliedschaft in dem betriebsverfassungsrechtlichen Gremium als außerordentliche Kündigung zulässig, allerdings dann nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich, § 15 Abs. 1 KSchG, § 103 Abs. 1 BetrVG. Gem. § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes stets der vorherigen Zust...mehr

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§ 32 Abwicklung / b) Unterschrift/Vertretungsbefugnis

Rz. 191 Die Schriftform bei der Zeugnisausstellung verlangt den eigenhändig geschriebenen Namen des Unterzeichners unter seiner Erklärung (§ 126 Abs. 1 BGB). Das Zeugnis muss daher die eigenhändige Namens- oder Firmenunterschrift tragen. Der Name des Ausstellers muss mit Tinte oder Kugelschreiber (nicht mit Bleistift!) voll und nicht bloß als Paraphe ausgeschrieben sein. Ein...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Betriebliche und/oder wirtschaftliche Beeinträchtigungen

Rz. 208 Die prognostizierten Fehlzeiten sind nur dann geeignet, eine krankheitsbedingte Kündigung zu rechtfertigen, wenn sie auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen (BAG v. 23.1.2014 – 2 AZR 582/13, Rn 27). Dabei können neben Betriebsablaufstörungen auch wirtschaftliche Belastungen, etwa durch zu erwartende, einen Zeitraum von mehr als ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 91. Schmiergeld

Rz. 1475 Als Schmiergeld (Oberbegriff: Vorteilsannahme) können in dem hier vorliegenden Zusammenhang alle solchen Vorteile bezeichnet werden, die ein Arbeitnehmer als Gegenleistung dafür erhält oder fordert, dass er einen Dritten bei dem Bezug von Waren oder Leistungen sonstiger Art in unlauterer Weise bevorzugt. Eine entsprechende Definition, wenn auch in wettbewerbsrechtli...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 12. Außerdienstliches Verhalten

Rz. 474 Außerdienstliches Verhalten, welches keine Auswirkungen auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hat, ist grds. kündigungsrechtlich irrelevant (v. Hoyningen/Huene-Linck, § 1 KSchG Rn 588; ErfK/Müller-Glöge, § 626 BGB Rn 82). Hierzu zählen auch besondere sexuelle Neigungen und Veranlagungen (BAG v. 23.6.1994, AP Nr. 9 zu § 242 BGB Kündig...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Erlöschen des Urlaubsanspruchs

Rz. 1708 Der Urlaubsanspruch erlischt durch Gewährung von bezahlter Freizeit (§ 7 Abs. 2 BUrlG) oder zulässiger Urlaubsabgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG); er verfällt, wenn er nicht im laufenden Kalenderjahr genommen wird (§ 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG) oder, falls ein Grund zur Übertragung besteht, wenn er nicht bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres genommen wird (BAG v. 26.6.1969, A...mehr

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§ 32 Abwicklung / 10. Zeugnisvergabegrund

Rz. 178 Nach § 630 BGB kann der Arbeitnehmer bei Beendigung eines Dienstverhältnisses ein "Zeugnis" verlangen. In der betrieblichen Praxis wird jedoch oft der Wunsch nach Erteilung eines Zwischenzeugnisses geäußert. Nicht selten benötigt ein Arbeitnehmer ein Zeugnis, ohne dass an eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gedacht ist. Das Gesetz selbst regelt nur den Anspruch ...mehr

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§ 32 Abwicklung / b) Zwischenzeugnis

Rz. 51 Das Zwischenerzeugnis ist eine (Zwischen-) Beurteilung bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis. Das Gesetz regelt nur den Anspruch auf Erteilung eines Schlusszeugnisses und erwähnt das Zwischenzeugnis nicht. Auch Tarifverträge regeln die Voraussetzungen für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses nicht einheitlich. So ist nach § 35 Abs. 2 TVöD (§ 61 Abs. 2 BAT) ein Anges...mehr

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Kündigung / 7.9 Sonderfall Verfassungstreue

Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind verpflichtet, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen. Sie unterliegen damit einer besonderen politischen Loyalitätspflicht[1]. Das Landesarbeitsgericht Hamburg[2] hat die Verfassungstreue eines Polizisten im Rahmen einer personenbedingten Kündigung geprüft. Ein Polizist, der sich d...mehr

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Kündigung / 11.7.1 Tarifliche Unkündbarkeit

Für den öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 2 TVöD Tarifgebiet West) ist dieser Bereich immer noch einer der wichtigsten Anwendungsfälle der sozialen Auslauffrist. Dabei wiederum wird dem Bereich der personenbedingten, krankheitsbedingten Kündigung die größte Relevanz zukommen. Bejaht vom LAG Rheinland-Pfalz für den Fall einer Alkoholkrankheit (ordentlich unkündbar + 70 MdE).[1] Nu...mehr

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Kündigung / 6.6.5 Praxisfragen

Auch, aber nicht nur im Zusammenhang mit Ausfallzeiten durch Krankheit stellt sich die Frage, ob eine Verlängerung der Probezeit möglich ist. Maßgebliche Vorschrift ist hier § 1 Abs. 1 KSchG, der die Wartezeit regelt. Die Wartefrist beträgt 6 Monate. Die (längste) Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB beträgt ebenfalls 6 Monate. Im Bereich TVöD/TV-L ergibt sich aus dem Tarifvertrag...mehr

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Kündigung / 7.1 Alkohol- und Drogensucht

Bei Trunk- oder Drogensucht handelt es sich um eine Krankheit. Es gelten daher die Grundsätze der krankheitsbedingten Kündigung (vgl. unter 7.6). Diese Suchterkrankung als solche ist kein Kündigungsgrund, sondern die daraus entstehenden Folgen für das Arbeitsverhältnis wie z. B. Fehlzeiten, fehlende Einsetzbarkeit unter den konkreten betrieblichen Bedingungen (alkoholkranker...mehr

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Kündigung / 8.5 Einzelfälle

Abwerbung Eine Abwerbung von anderen Arbeitnehmern stellt nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn sie unter Verletzung sonstiger Vertragspflichten erfolgt ist, z. B. im Rahmen von unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers.[1] Abkehrwille Eine anderweitige Bewerbung rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kommt eine betriebsbedingte Kündigung ausnahm...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.5 Redaktionelle Änderungen

Im TVöD-VKA verfolgt die neue Entgeltordnung – wie zuvor schon im TV-L und im Bund – zunächst einmal einen redaktionellen Ansatz. Die Tätigkeitsmerkmale sind sprachlich/redaktionell vereinheitlicht und aktualisiert worden. Die bisherigen Tätigkeitsmerkmale wurden sprachlich überarbeitet, z. B. "Beschäftigte" statt "Arbeiter" und "Angestellte", "Entgeltgruppe" anstatt "Vergütu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.9 Tätigkeit in Ambulanzen, Blutzentralen und Dialyseeinheiten

Nach der Vorbemerkung Nr. 6 zu Teil B Abschn. XI Ziffer 1 Entgeltordnung VKA gehört zu der entsprechenden Tätigkeit von Pflegehelfern bzw. von Pflegern auch die Tätigkeit in Ambulanzen, Blutzentralen und Dialyseeinheiten, soweit es sich nicht überwiegend um eine Verwaltungs- oder Empfangstätigkeit handelt. Die Regelung bezieht sich darauf, dass in den benannten Bereichen das Vor...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 1 Einleitung

Vorbemerkung Nachfolgend wird hinsichtlich der Berufs- und Tätigkeitsbezeichnungen die männliche Form verwendet. Dies geschieht ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Transparenz. Eine Diskriminierung ist hiermit weder verbunden noch beabsichtigt. Am 1.1.2017 ist die Entgeltordnung im Bereich der VKA in Kraft getreten. Sie löste die Eingruppierungsregelungen de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1.2 Entgeltgruppen 5 bis 9b

Entgeltgruppe 5 Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 5 wurde inhaltlich unverändert aus der Vergütungsgruppe VII übernommen. Die Beschäftigten der Vergütungsgruppe VII sind auch bisher nach Anlage 1 und 3 TVÜ-VKA der Entgeltgruppe 5 zugeordnet. Entgeltgruppe 6 Entgeltgruppe 6 beinhaltet die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe VIb Fallgruppen 1 und 3. Die Beschäftigten de...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.2 Entgeltgruppe 9c

Entgeltgruppe 9c Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist. Die bei Einführung des TVöD wie auch des TV-L geschaffene Entgeltgruppe 9 war von Anfang an missglückt. Zu viele Wertebenen flossen in diese neue Entgeltgruppe ein, deren unterschiedlicher Bedeutung und Wertigkeit die Ausdifferenzierung nu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 29.2 Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei der Herabgruppierung

Wird der Beschäftigte einer niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet (Herabgruppierung), erfolgt die Stufenzuordnung gem. § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD unter Beibehaltung der bisherigen Stufenlaufzeit stufengleich, d. h. er wird derselben Stufe zugeordnet, wie in der höheren Entgeltgruppe. Das Entgelt der niedrigeren Entgeltgruppe wird auch bei der Herabgruppierung ab Beginn des Monats...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 23.1 Allgemeines

Die rechtliche Grundlage des Weisungs- oder Direktionsrechts findet sich in § 106 GewO . Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) näher bestimmen. Daneben umfasst das Weisungsrecht aber auch die Möglichkeit, das arbeitsbegleitende Verhalten der Arbeitnehmer zu reglementieren (z. B. Alkoholverbote). Das Weisungsrecht kann...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 7 Übersicht über Aufbau und Struktur der neuen Entgeltordnung

Schematische Übersicht Wie im TV-L und anders als beim Bund wird die neue Entgeltordnung nicht als eigenständiger Tarifvertrag, sondern als Anlage 1 zum TVöD konzipiert. Die Entgeltordnung gliedert sich in 4 Bereiche: Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) Teil A. Allgemeiner Teil Teil B. Besonderer Teil Anhang. Regelungskompetenzen Die Grundsätzlichen Eingruppie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 3 Entfallene Regelungen

Mit Inkrafttreten der Entgeltordnung wurde das Übergangsrecht zur vorübergehenden Eingruppierung (§ 17 TVÜ-VKA sowie Anlage 1 und 3 TVÜ-VKA ) obsolet. Allerdings wird die Anlage 3 TVÜ-VKA in modifizierter Form als neue Anlage 3 zum TVÜ-VKA vereinbart, um weiterhin eine Zuordnung der Lohngruppen zu den Entgeltgruppen zu ermöglichen. Die bisherige Vergütungsordnung (VKA) wurde...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3.3 Entgeltgruppen 7, 8, 9a

Entgeltgruppe 7 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert. Entgeltgruppe 8 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbstständige Leistungen erfordert. Entgeltgruppe 9a Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert. Die Entgeltgruppe...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Kürzung von außergewöhnlichen Belastungen aufgrund einer steuer­pflichtigen Ersatzleistung

Leitsatz Einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen führen nicht zu einer Kürzung der nach § 33 EStG abzugsfähigen Aufwendungen. Normenkette § 33 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 EStG, § 23 Abs. 3 TV-L Sachverhalt Die Klägerin erhielt im Streitjahr (2017) aufgrund des Ablebens ihrer Mutter – auch ohne ihre Erbin geworden zu sein – gemäß § 23 Abs. 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Verfall von Urlaubsansprüchen und Beweislast des Arbeitgebers

Leitsatz Der Arbeitgeber, der sich auf das Erlöschen der Urlaubsansprüche mit Ende von Urlaubsjahr und Übertragungszeitraum beruft, ist darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass der Arbeitnehmer während des gesamten Urlaubsjahres arbeitsunfähig erkrankt oder erwerbsgemindert war und deshalb die Versäumung der arbeitgeberseitigen Mitwirkungspflicht bei der Verwirklichung des Urlaubsanspruchs das Erlöschen von Urlaubsansprüchen nach § 7 Abs. 3 BUrlG nicht hindert. Sachverhalt Der 43-jährige Kläger...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Amtsgerichts

Leitsatz "Arbeitsvorgänge" i.S.d. § 22 BAT und § 12 TV -L sind keine Einzeltätigkeiten, sondern die Arbeitsleistungen, die zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen. Insoweit können die Tätigkeiten einer Beschäftigten in der Serviceeinheit eines Amtsgerichtes einen einzigen Arbeitsvorgang bilden. Dies insbesondere dann, wenn die Tätigkeiten dem Arbeitsergebnis der Betreuung der Aktenvorgänge in der Serviceeinheit vom Eingang bis zum Abschluss des Verfahrens dienten...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Keine Hauptstadtzulage für Tarifbeschäftigte oberhalb der EG 13 TV-L

Leitsatz Angestellte Beschäftigte des Landes Berlin mit einer Eingruppierung oberhalb der EG 13 TV-L haben keinen Anspruch auf Zahlung einer Hauptstadtzulage. Sachverhalt Auf der Grundlage einer landesgesetzlichen Regelung gewährt das Land Berlin Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13 seit November 2020 eine monatliche Hauptstadtzulage von 150 EUR (§ 74a BBesG in der Überleitungsfassung für das Land Berlin). Zudem kann nach § 74a Abs. 8 den Arbeitnehmern des Landes Berlin in entspre...TV-Lmehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ortszuschlag / 3.2.2 Beide Ehegatten ab 1.11.2006 im TV-L

Fällt das Arbeitsverhältnis des Ehegatten des Angestellten am 1. November 2006 ebenfalls unter den Geltungsbereich des TV-L, so fließt der jeweils individuell zustehende Teil des Unterschiedsbetrags zwischen den Stufen 1 und 2 des Ortszuschlags in das Vergleichsentgelt ein (§ 5 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz TVÜ-Länder). Praxis-Beispiel Ein Bediensteter des Landesministeriums ist...mehr

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Ortszuschlag / 2 Die Bedeutung des Ortszuschlags/Sozialzuschlags nach Inkrafttreten des TV-L

Im Rahmen der Neugestaltung des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst wurden die familienbezogenen Vergütungsbestandteile teilweise in die neue Entgelttabelle eingerechnet, teilweise werden sie als Besitzstandszulage weitergezahlt. Die bis zum Inkrafttreten des TV-L geltende Regelung im kurzen Überblick: Der – entsprechend den Vergütungsgruppen des BAT/BAT-O nach "Tarifklass...mehr

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Ortszuschlag / 3 Der Ortszuschlag der Stufe 1 und 2 bei Überleitung bereits beschäftigter Arbeitnehmer auf den TV-L

3.1 Bemessung des Vergleichsentgelts, Grundsätzliches Angestellte, die am 31.10.2006 in einem Arbeitsverhältnis standen, das über den 31.10.2006 hinaus fortdauerte, wurden – nach Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltgruppe – mit einem sog. Vergleichsentgelt in die Stufen der neuen Entgelttabelle des TV-L übergeleitet. Das Vergleichsentgelt (§ 5 Abs. 2 Tarifvertrag zur Überlei...mehr