Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.4 Entgeltgruppenzulage

Vergütungsgruppenzulagen nach der Anlage 1a zum BAT/BAT-O wurden ab dem 1.11.2006 bei neu eingestellten Beschäftigte nicht mehr gewährt (§ 17 Abs. 5 Satz 2 TVÜ-Länder). Ihre Fortsetzung finden sie nun in der Entgeltordnung als Entgeltgruppenzulage. In Parallelität zur "Abbildung der Aufstiege" werden alle Vergütungsgruppenzulagen, die spätestens nach 6 Jahren gewährt wurden,...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.3.8 Arbeitsplatzaufzeichnungen

In Ergänzung einer Arbeitsplatzbeschreibung bzw. als konkreter Nachweis der auszuübenden Tätigkeiten haben sich in der Praxis – vorrangig für den Verwaltungsbereich – Arbeitsaufzeichnungen als geeignetes Instrument erwiesen. Durch Arbeitsaufzeichnungen lassen sich insbesondere die Zeitanteile eines Arbeitsvorganges konkret bestimmen. Praxis-Tipp Die Arbeitsplatzbeschreibung w...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.2.2 Auslegung der tariflichen Regelung der EG 1

Die Eingruppierung in die originäre EG 1 erfolgt eigenständig ohne Bezugnahme auf die bisherige Zuordnung in den Lohngruppenverzeichnissen.[1] Ausgangspunkt ist der Wortlaut. Die Tätigkeit muss "einfachst" beschaffen sein. Und dieser Begriff wird operationalisiert durch Tätigkeitsbeispiele in der Protokollerklärung zur EG 1. Aufgrund des Tatbestandsmerkmals "z. B." ist die Au...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.6 Gründliche Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal gründliche Fachkenntnisse ist in den Entgeltgruppen 4 Fg. 2 und Entgeltgruppe 5 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Beschäftigte, deren Tätigkeit (nur) gründliche Fachkenntnisse erfordert, sind in der EG 5 eingruppiert. Weitere Voraussetzung sowie das Vorliegen von "vielseitigen Fachkenntnissen" oder "selbstständige Leistungen" bestehen nicht. Die ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.2 Vollständigkeitsprinzip der Entgeltordnung

Mit der Entgeltordnung sollen wie schon zuvor mit der Vergütungsordnung zum BAT/BAT-O alle im Geltungsbereich des TV-L anfallenden Tätigkeiten erfasst werden, um sie tarifrechtlich zu bewerten. Das Bundesarbeitsgericht sprach bei der Vergütungsordnung daher vom "universalen" Charakter der Vergütungsordnung.[1] Dies gilt gleichermaßen für die Entgeltordnung. Der universale Ch...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3 Zuordnung berufsgruppenbezogener Merkmale in Teil II

Teil I der Entgeltordnung enthält nur noch die "allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst", die auf die früheren 1. Fallgruppen aus dem Allgemeinen Teil der Anlage 1a zum BAT/BAT-O zurückgehen. Teil II der Entgeltordnung enthält die redaktionell überarbeiteten Tätigkeitsmerkmale der bisherigen, für den Länderbereich geltenden Teile II und IV der Anlage 1a zum B...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.4 Abschn. 1: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale

In Abschn. 1 sind die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale geregelt. Sie kommen dann zur Anwendung, wenn eine Tätigkeit nicht von den Tätigkeitsmerkmalen der Abschn. 2 und 3 erfasst ist. Sie haben eine uneingeschränkte Auffangfunktion. Im Hinblick auf diese Auffangfunktion wurden Tätigkeitsmerkmale aus dem Lohngruppenverzeichnis, die lediglich eine allgemeine Tätigkeitsbenennung o...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände

Nach § 78 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BPersVG unterliegen der Mitbestimmung die Praxis-Beispiel Eingruppierung Höher- oder Rückgruppierung Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtiger Tatbestand festgelegt. Nach § 99 BetrVG ist die...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.8.8 Haushalts-/Stellenplan

Ohne Bedeutung für die Eingruppierung des Beschäftigten ist die jeweilige Ausweisung einer entsprechenden Stelle im Haushalts- bzw. Stellenplan. Somit kann der Arbeitgeber tarifliche Ansprüche auf Bezahlung nach einer bestimmten Entgeltgruppe nicht unter Berufung auf haushaltsrechtliche Vorschriften oder unter Berufung auf den Stellenplan zurückweisen. Nach dem Urteil des Bu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.1 Fallgestaltungen einer Herabgruppierung

Herabgruppierung ist die Einreihung des Beschäftigten in eine niedrigere Entgeltgruppe. Eine Herabgruppierung kann erfolgen zur Korrektur eines Bewertungsirrtums. Hier ist mit der Herabgruppierung keine Änderung der auszuübenden Tätigkeit verbunden. Hinweis Der Bewertungsirrtum wird in der Regel in der Ausbringung einer unzutreffenden Entgeltgruppe liegen, kann aber auch in d...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.3 Mitbestimmung bei einer Höhergruppierung

Höhergruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine höhere Entgeltgruppe. Die Höhergruppierung ist in § 78 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG ausdrücklich als Mitbestimmungstatbestand angeführt. Zu beachten ist, dass in manchen Personalvertretungsgesetzen der Länder die Höhergruppierung als solche nicht der Mitbestimmung unterliegt, sondern lediglich die Übertragung einer höherw...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.8.1 Qualität und Quantität der geleisteten Arbeit

Die Qualität und Quantität der geleisteten Arbeit ist unerheblich. Maßgebend für die Eingruppierung ist nicht die "ausgeübte", sondern die "auszuübende" Tätigkeit. Es kommt daher nicht darauf an, ob der Beschäftigte den Anforderungen gewachsen ist oder nicht. Dies fällt in den Bereich des Arbeitgeberrisikos. So hat das BAG bereits im Urteil vom 28.5.1968[1] entschieden, dass...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2 Aufbau

Die Entgeltordnung enthält – mit Ausnahme der in der Einkommensrunde 2019 grundlegend überarbeiteten Tätigkeitsmerkmale für die Pflege, den Sozial- und Erziehungsdienst sowie für die Informationstechnik – weiterhin die im Wesentlichen nur redaktionell überarbeiteten, früheren Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung für Angestellte (Anlage 1a zum BAT/BAT-O) und Arbeiter (Lohng...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.4 Grundsatz: Beibehaltung der Wertigkeiten der bisherigen Tätigkeitsmerkmale bei der Einführung der Entgeltordnung im Jahr 2012

Die neue Entgeltordnung verfolgt in erster Linie einen redaktionellen Ansatz. Dies beschränkt sich jedoch nicht darauf, lediglich die bisherigen Tätigkeitsmerkmale sprachlich zu überarbeiten, z. B. "Beschäftigte" statt "Arbeiter" und "Angestellte", "Entgeltgruppe" anstatt "Vergütungsgruppe" oder "Lohngruppe". Vielmehr wurden auch veraltete Berufsbezeichnungen durch moderne e...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.5 Auswirkungen einer unterlassenen Personalvertretungsbeteiligung

Wird das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung verletzt, ist zwischen den individualrechtlichen und den personalvertretungsrechtlichen Auswirkungen zu unterscheiden. Der Entgeltanspruch beruht allein und ausschließlich auf der individualvertraglichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag und der sich hieraus ergebenden tariflichen Bewertung der auszuübenden Tätigkeit. Dieser A...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.1 Anlage 1a

Sie werden sich sicherlich gefragt haben, warum es 2 verschiedene Fassungen der Vergütungsordnung gibt. Grundlage für die Anlage 1a zum BAT/BAT-O war die Anlage 1 zur TO.A (Tarifordnung A für Angestellte im öffentlichen Dienst) i. d. F. vom 1.11.1943. Sie ist zunächst unverändert für die Eingruppierung der Angestellten angewandt worden. Bei Inkrafttreten des BAT/BAT-O am 1.4...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.4.1.3 Prüfung von Heraushebungsmerkmalen

Bei Aufbaufallgruppen ist nach der ständigen Rechtsprechung des BAG zunächst zu prüfen, ob die Anforderungen der Ausgangsfallgruppe erfüllt werden und anschließend, ob die qualifizierenden Merkmale der höheren Entgeltgruppe vorliegen. Soweit Tätigkeitsmerkmale der höheren Entgeltgruppe auf einer niedrigeren aufbauen und eine zusätzliche tarifliche Anforderung – Heraushebungsm...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6 Die Entgeltordnung – Allgemeine Grundsätze

Die wichtigsten Grundsätze bzw. Strukturprinzipien der Entgeltordnung lauten: Vollständigkeitsprinzip Spezialitätsgrundsatz Hälftigkeitsgrundsatz Baukastensystem, Heraushebungsmerkmale Zwei Stränge in der Eingruppierung erster Strang: Tätigkeitsbezug zweiter Strang: Ausbildungsbezug. Differenzierungen in den Tätigkeitsmerkmalen können wie folgt kategorisiert werden: Personenbezogenen...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.4.1.1 Baukastensystem und Heraushebungsmerkmale

Die Entgeltordnung enthält eine Reihe von Tätigkeitsmerkmalen, die stufenweise aufeinander aufbauen. Der Prüfungseinstieg erfolgt bspw. im Teil I der EntgO in der Entgeltgruppe 5 für die Entgeltgruppen 5 bis einschließlich 9a. Heraushebungen werden in der Entgeltordnung als solche ausdrücklich gekennzeichnet ("Herausheben" aus der niedrigeren Entgelt- bzw. Fallgruppe).[1] Bei...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5 Schwierige Tätigkeit

Dieses neu geschaffene Tätigkeitsmerkmal ist in der Entgeltgruppe 4 Fg. 1 enthalten. Nach der Protokollerklärung Nr. 8 zu Teil 1 der Entgeltordnung sind schwierige Tätigkeiten solche, die mehr als eine eingehende Einarbeitung bzw. mehr als eine fachliche Anlernung i. S. d. Entgeltgruppe 3 erfordern, z. B. durch einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit. Es müssen sonach T...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.4 Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 2 hinausgeht

Das Tätigkeitsmerkmal in der EG 3 ist neu kreiert worden. Es löst zusammen mit dem ebenfalls neu geschaffenen Tätigkeitsmerkmal "schwierige Tätigkeit" der EG 4 das Tätigkeitsmerkmal "schwierigere Tätigkeiten" der VergGr. VIII Fg. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT ab. Die bislang unter das Tätigkeitsmerkmal "schwierigere Tätigkeiten" subsumierten Tätigkeiten sind nach der ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3 Die Entgeltgruppen 5-12

Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 5-12 erfassen Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst und haben seit dem 1.1.2020 zwei Stränge – einen mit und einen ohne Ausbildungsbezug. Der sachliche Geltungsbereich der Entgeltgruppen 5-12 wird mit dem Begriff "Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigem Innendienst und im Außendienst" u...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7 Integrierung der Entgeltgruppen 1 bis 3 in den Teil II der Entgeltordnung

Das Merkmal der Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeit) ist in Teil I und III ausdrücklich enthalten. In den Teilen II und IV ist es nicht ausdrücklich enthalten, gilt jedoch auch dort aufgrund der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Teilen der Entgeltordnung. Darüber hinaus wurden für die Beschäftigtengruppen des Teils II auch die Merkmale der Entgeltgruppen 2 und 3 des Teils I nutzb...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.3.3 Zusammenhangstätigkeiten bzw. Zusammenhangsarbeiten

Alle mit der Erledigung eines Arbeitsvorgangs in engem Zusammenhang stehenden sonstigen Arbeitsleistungen werden als Zusammenhangstätigkeiten bezeichnet. Diese sind dem Arbeitsvorgang zuzuordnen und dürfen nicht gesondert im Sinne einer Atomisierung bewertet werden. Eine getrennte Bewertung von Zusammenhangstätigkeiten würde, da es sich um meist "einfache" Arbeiten handelt, ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.1 Weitergewährung von Zulagen an gem. § 29a TVÜ-L am 1. Dezember 2012 übergeleitete Beschäftigte

Da alle Beschäftigten zum 1.1.2012 gem. § 29a TVÜ-Länder in die neue Entgeltordnung übergeleitet worden sind, ist nunmehr die Entgeltordnung ausschließliche Anspruchsgrundlage für Zulagen, die an die Tätigkeit geknüpft sind. Allerdings erhalten die übergeleiteten Beschäftigten vollen Bestandsschutz für den Fall, dass die neue Entgeltordnung für diese Tätigkeit eine Zulage nu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.4 Beschlüsse der TdL zu Abschn. 11

Die Beschlüsse bzw. Festlegungen der Mitgliederversammlung der TdL zur Eingruppierung von Fachinformatikern in der 2./2001 Sitzung der Mitgliederversammlung der TdL am 27. März 2001, TOP 18, zur Eingruppierung von IT-System-Kaufleuten und Informatikkaufleuten in der 5./2001 Sitzung der Mitgliederversammlung der TdL am 25. Oktober 2001, TOP 7 sowie zur Eingruppierung von IT-Syst...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.1 Verhältnis der 4 Teile zueinander- Spezialitätsgrundsatz

Das Verhältnis der Teile I und II zueinander ist in Nr. 1 der Vorbemerkungen geregelt. Sofern für die Tätigkeit von Beschäftigten besondere/spezielle Tätigkeitsmerkmale in Teil II der Entgeltordnung ausgewiesen sind, gilt ausschließlich dieser Teil. Für diese Beschäftigten gelten die Tätigkeitsmerkmale des Teils I weder in der Entgeltgruppe, in der ihre Tätigkeit in Teil II ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.1 Allgemeines

Teil III enthält eine spezielle Regelung für Beschäftigte mit körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten. In diesen Teil wurden die – redaktionell überarbeiteten – bisherigen allgemeinen und besonderen Tätigkeitsmerkmale für Arbeiter aus dem Lohngruppenverzeichnis zum MTArb/MTArb-O aufgenommen. So bestimmt Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung: 2. Für ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.8.3 Einstufung vergleichbarer Beschäftigter

Anträge auf Höhergruppierung werden häufig mit dem Hinweis begründet, dass ein Beschäftigter bei einer vergleichbaren Behörde mit dem gleichen Aufgabenbereich Entgelt z. B. nach der Entgeltgruppe 9 erhalte. In einem Eingruppierungsrechtsstreit obliegt dem Beschäftigten die Darlegungs- und Beweislast. So hat das BAG[1] darauf hingewiesen, dass der Mitarbeiter sein Eingruppier...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.5 Die Abschnitte 2 und 3: Besondere Tätigkeitsmerkmale

Der Abschn. 2 enthält bereichsübergreifende Tätigkeitsmerkmale wie z. B. Facharbeiter, Hausmeister, Pförtner, Wachpersonal, die nicht nur in einzelnen speziellen Bereichen vorkommen. Sofern Tätigkeiten ausgeübt werden, die in einem besonderen Tätigkeitsmerkmal genannt sind, richtet sich die Eingruppierung ausschließlich nach diesem besonderen Tätigkeitsmerkmal, wie z. B. die...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.4 Baukastensystem und Heraushebungsmerkmale

Wie schon in der Vergütungsordnung die Vergütungsgruppen, entwickeln sich in der Entgeltordnung die Tätigkeitsmerkmale einer Entgeltgruppe i. d. R. aus der niedrigeren Entgeltgruppe. Auszugehen ist von der jeweils untersten Entgeltgruppe (Ausgangsentgeltgruppe). Werden deren Tätigkeitsmerkmale erfüllt, sind die weiteren Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe mit der nächst höh...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.1 Gliederung

Teil II enthält 26 Abschnitte (davon seit dem 1.1.2020 zwei nicht belegt), in denen bestimmte Beschäftigungsgruppen aufgeführt werden. Sehr große Abschnitte werden in Unterabschnitte gegliedert. Das betrifft die Abschnitte Beschäftigte in Gesundheitsberufen (Abschn. 10), Meister, technische Beschäftigte mit besonderen Aufgaben, Grubenkontrolleure (Abschn. 15), Beschäftigte im R...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.8.6 Einstufung über- oder untergeordneter Mitarbeiter

Die Eingruppierung über- oder untergeordneter Mitarbeiter spielt i. d. R. keine Rolle, es sei denn, dass das Tätigkeitsmerkmal selbst die Eingruppierung von der Anzahl und Eingruppierung der unterstellten Mitarbeiter abhängig macht.[1] Praxis-Beispiel Entgeltgruppe 14 Fg. 4 Teil I der Entgeltordnung. Hier werden Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbil...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.5.2 Neufassung und Aufwertung der Tätigkeitsmerkmale in Teil II, Abschn. 11, 18, 20 sowie in Teil IV

Zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes der Länder sind die Tätigkeitsmerkmale nachfolgender Beschäftigtengruppen grundlegend überarbeitet und aufgewertet worden: Beschäftigte in der Informationstechnik (vormals Datenverarbeitung) zum 1.1.2021, Beschäftigte im Rettungsdienst zum 1.1.2020, Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst zum 1.1.2020 und Beschäftigte...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.1.2 Herabgruppierung bei variablen Tarifmerkmalen

Einige Eingruppierungsnormen enthalten Merkmale, die von sich aus ohne weiteres Zutun des Arbeitgebers Schwankungen und Veränderungen unterworfen sind. So heißt es z. B. in EG 9 Teil II Abschn. 20.2 der Entgeltordnung: "Leiter von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 70 Plätzen". Und in der Vorbemerkung Nr. 2 heißt es hierzu: "Der Ermittlung der Dur...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5 Exkurs: Überblick über Entstehung und den Aufbau der bis zum 1.1.2021 geltenden Allgemeinen Vergütungsordnung

Die Entgeltordnung ist aus der Allgemeinen Vergütungsordnung (im Folgenden: Vergütungsordnung) und dem Lohngruppenverzeichnis hervorgegangen, die in der Hauptsache redaktionell überarbeitet wurden. Daher kann auch die bisherige Rechtsprechung hierzu weiterhin herangezogen werden. Zum besseren Verständnis zunächst eine kurze Übersicht über den Aufbau der bislang geltenden Ver...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.3 Der Arbeitsvorgang als Bewertungsgrundlage

Ursprünglich erfolgte die Eingruppierung gem. § 22 BAT – wie schon nach der TO.A – nach der "überwiegend auszuübenden" Tätigkeit. Die hierzu bei angenommener "einheitlich zu bewertender Gesamttätigkeit" entwickelte Rechtsprechung des BAG führte 1975 zur Neufassung des § 22 BAT. Durch den 37. Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung des BAT vom 17.3.1975 ist der Begriff des Ar...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.3 Einfache Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal in EG 2 ersetzt die Tätigkeitsmerkmale "mit einfacheren Arbeiten" der Vergütungsgruppe IXb Fg. 1 mit 2-jährigem Aufstieg nach Vergütungsgruppe IXa Fg. 2 des Teils I der Anlage 1a zum BAT und "mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit" der Vergütungsgruppe X Fg. 1 mit 2-jährigem Aufstieg nach Vergütungsgruppe IXb Fg. 2 des Teils I der Anlage 1a zum BAT. Die ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.12 Richtlinien für verwaltungseigene Prüfungen

Bestimmte Fallgruppen des Teils III der Entgeltordnung erfordern für die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe die erfolgreiche Ablegung einer verwaltungseigenen Prüfung. Dies ist z. B. in Abschn. 1 in Entgeltgruppe 5 Fg. 2, in Abschn. 3 Unterabschn. 5 in Entgeltgruppe 5 und in Abschn. 3 Unterabschn. 8 in Entgeltgruppe 5 der Fall. Ergänzend regelt Nr. 4 Abs. 3 der Vorbem...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.2.3 Die Beispielsmerkmale im Einzelnen

Bei der Auslegung des Oberbegriffs "einfachste Tätigkeiten" ist die sich aus den Beispielstätigkeiten ergebende Wertungsebene zu berücksichtigen, weil die Tarifvertragsparteien mit den Tätigkeitsbeispielen Maß und Richtung für die Auslegung des maßgeblichen Oberbegriffs gegeben haben.[1] Daher wird nachfolgend deren Bedeutung und Geltungsbereich näher betrachtet. Essens- und ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.6 Neustrukturierung der Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 2-4

Bei den Tätigkeitsmerkmalen in den unteren Entgeltgruppen hat es in der Vergangenheit z. T. erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten gegeben. Um dem zu begegnen, haben die Tarifvertragsparteien die Tätigkeitsmerkmale der EG 2 bis EG 4 neu strukturiert. Nunmehr ergibt sich folgender Aufbau: Entgeltgruppe 1: Einfachste Tätigkeiten, Entgeltgruppe 2: Einfache Tätigkeiten (mehr als se...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.14.1 Ständige Unterstellung durch ausdrückliche Anordnung

Bei manchen Tätigkeitsmerkmalen ist die Eingruppierung von einer bestimmten Zahl unterstellter Beschäftigter abhängig, wie z. B. in Teil I EG 14 Fg. 4, EG 15 Fg.2, Teil II Abschnitt 2.1 EG 15, Abschnitt 2.2 EG 15 Fg. 1,5,6,7, Abschnitt 2.3 EG 15, Abschnitt 4 EG 9 Fg.6, Abschnitt 11.1 EG 12, Abschnitt 11.4 EG 12, EG 11, Abschnitt 11.5 EG 9, Abschnitt 13 EG 9 Fg. 4. Die jeweili...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3 Auslegung von Eingruppierungsnormen

Die Entgeltordnung enthält unterschiedliche, in ihrer Wertigkeit abgestufte unbestimmte Tätigkeitsmerkmale, die im Einzelfall auszufüllen sind. Diese unbestimmten Rechtsbegriffe sind solche, deren Inhalt nicht durch einen feststehenden Sachverhalt bestimmt wird, sondern bei deren Anwendung auf den Einzelfall eine Fixierung erforderlich ist, die entweder im Bereich des Tatsäc...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1 Allgemeines

Die Entgeltordnung enthält eine Vielzahl von unbestimmten Tätigkeitsmerkmalen. Diese sog. unbestimmten Rechtsbegriffe, z. B. "einfachste Tätigkeit", "einfache Tätigkeit", "schwierige Tätigkeit", "gründliche Fachkenntnisse", "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse", "selbstständige Leistungen" sind auslegungsbedürftig. Ihrem Charakter entsprechend können unbestimmte Rechts...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.7 Der "sonstige Beschäftigte"

Wie bisher enthalten viele Tätigkeitsmerkmale die Rechtsfigur "sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben". Der Begriff des ‹sonstigen Beschäftigten› wurde im Vergleich zur Vergütungsordnung materiell nicht verändert, daher sind die hierzu von der Rechtsprechung in Jahrzehnten entwickelten (strengen)...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.8.10 Sonstige für die Eingruppierung unerhebliche Kriterien

Weitere für die Eingruppierung unerhebliche Kriterien sind u. a.: die Wertung, Einschätzung eines Vorgesetzten. Vielmehr entscheidend ist, wie die Tätigkeit unter die Tätigkeitsmerkmale subsumiert wird. Voten bzw. Empfehlungen behördenintern eingesetzter Bewertungskommission[1] Bewertungen des LRH[2] eine frühere, jedoch zwischenzeitlich nicht mehr ausgeübte Tätigkeit, die Eingru...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.8 Überlappungsbereiche

Für eine Vielzahl von Tätigkeiten, die vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Arbeiter unterlagen, waren Tätigkeitsmerkmale sowohl im Lohngruppenverzeichnis zum MTArb/MTArb-O als auch in der Anlage 1a zum BAT/BAT-O (hier oft mit dem Zusatz "Ferner, wenn sie als Angestellte beschäftigt sind") vereinbart, die bei vergleichbarer Tätigkeit zu Lohn bzw. Vergütung in zum Teil...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.3.4 Atomisierungsverbot

Der Begriff Atomisierung (i. S. v. völlig zerstören, zerkleinern) wurde vom Bundesarbeitsgericht geschaffen. Atomisierung bedeutet, Arbeitsvorgänge in kleinstmögliche abgrenzbare Arbeitsleistungen zu zerstückeln mit der Folge, dass diese rechtswidrig gebildeten Bewertungseinheiten eine "schlechtere" Gesamtbewertung ermöglichen. Zu beachten ist hierbei, dass zur Vermeidung ein...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.2 Eingruppierung mit Ausbildungsbezug (sog. zweiter Strang) ab dem 1.1.2020

In Teil I der Entgeltordnung mit den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst wurde ab dem 1. Januar 2020 in den Entgeltgruppen 5 und 9b ein zusätzliches Tätigkeitsmerkmal mit Ausbildungsbezug eingeführt: In der Entgeltgruppe 5 wurde die Fallgruppe 2 mit dem Tätigkeitsmerkmal "Beschäftigte mit abgeschlossener mindestens dreijähriger Berufsausbildung und entsp...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.5.2 Rechtslage ab dem 1.1.2019

Die Tarifvertragsparteien haben in einem ersten Schritt gedanklich die Entscheidung des BAG[1], umgesetzt, nach der die o. a. Zulagen auch neu eingestellten Beschäftigten zustehen. In einem zweiten Schritt wurde die bisherige tarifliche Regelung, dass die o. a. Zulagen längstens bis zu einer Neuregelung der entsprechenden Abschnitte gezahlt werden, umgesetzt. Die Zulagenbetr...mehr