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Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 1 Einleitung

Antje Teichert
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Vorbemerkung

Nachfolgend wird hinsichtlich der Berufs- und Tätigkeitsbezeichnungen die männliche Form verwendet. Dies geschieht ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Transparenz. Eine Diskriminierung ist hiermit weder verbunden noch beabsichtigt.

Am 1.1.2017 ist die Entgeltordnung im Bereich der VKA in Kraft getreten. Sie löste die Eingruppierungsregelungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) einschließlich der Vergütungsordnung ab. Seit dem 1.4.1961 bestimmte der BAT/BAT-O mehr als 40 Jahre die Rechtsverhältnisse der Angestellten im öffentlichen Dienst. Angesichts der zunehmenden Kritik an der Komplexität wie Kostenstruktur der Regelungen des BAT/BAT-O waren sich die Tarifvertragsparteien einig, dass eine umfassende Reform des öffentlichen Dienstrechts dringend notwendig ist. Es galt, den als antiquiert empfundenen BAT/BAT-O durch ein neues, modernes Tarifrecht abzulösen. Am dringendsten wurde der Reformierungsbedarf im Bereich der Eingruppierung empfunden. Die bisherigen Eingruppierungsregelungen für Angestellte und Arbeiter in der Vergütungsordnung Anlage 1a und Anlage 1b sowie in den Lohngruppenverzeichnissen waren außerordentlich umfangreich, vielgestaltig und derart komplex, dass selbst erfahrene Praktiker Probleme bei der Umsetzung hatten. So enthält die Anlage 1a und Anlage 1b etwa 17.000 Merkmale, u. a. auch so bedeutsame wie das des Bisamrattenjägers. Daher vereinbarten sie in der Prozessvereinbarung vom 9.1.2003, das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes grundlegend neu zu gestalten. Der Modernisierungsprozess sollte bis zum 31.1.2005 abgeschlossen sein. Die Verhandlungen erwiesen sich jedoch angesichts der Komplexität der Materie als außerordentlich schwierig. Aufgrund der Kündigung der gesondert kündbaren Arbeitszeitvorschriften des BAT/B...

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