Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

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Corona-Sonderzahlung (Länder) / 1.4.2 Anspruch auf "Entgelt" zwischen dem 1.1.2021 und dem 29.11.2021

Neben dem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 29.11.2021 (näher hierzu 1.4.1) ist weiter Voraussetzung, dass der Beschäftigte bzw. Auszubildende, dual Studierende oder vom Geltungsbereich erfasste Praktikant in der Zeit vom 1.1.2021 bis zum 29.11.2021 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt hatte (§ 2 Abs. 1 TV Corona-Sonderzahlung). Anspruch auf Entgelt im Sinne des TV...mehr

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Corona-Sonderzahlung (Länder) / 1.5.2 Teilzeitbeschäftigte

Bei Teilzeitbeschäftigung gilt nach § 2 Abs. 2 Satz 2 TV-Corona Sonderzahlung die Regelung in § 24 Abs. 2 TV-L entsprechend. Damit steht Teilzeitbeschäftigten die Corona-Sonderzahlung anteilig in dem Umfang zu, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht. Maßgebli...mehr

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Corona-Sonderzahlung (Länder) / 1.5.1 Vollzeitbeschäftigte

Die Corona-Sonderzahlung beträgt für am 29.11.2021 vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, 1.300 EUR (§ 2 Abs. 2 S. 1 TV Corona-Sonderzahlung). Auszubildenden, dual Studierenden und Praktikanten steht nach der genannten Vorschrift die Corona-Sonderzahlung i. H. v. 650 EUR zu.mehr

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Corona-Sonderzahlung (Länder) / Zusammenfassung

Überblick Mit der Tarifeinigung vom 29.11.2021 haben die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie die Gewerkschaft dbb beamtenbund und tarifunion einen Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung) verabschiedet. Auch für die Beschäftigten des Landes Hessen wurde mit der Tarifeinigung...mehr

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Corona-Sonderzahlung (Länder) / 1.5.3 Ruhen des Arbeitsverhältnisses am 29.11.2021

Ruht das Arbeitsverhältnis am 29.11.2021, so sind die Verhältnisse am Tag vor dem Beginn des Ruhens maßgeblich (§ 2 Abs. 2 S. 4 TV Corona-Sonderzahlung). Gleiches gilt bei Ruhen eines Ausbildungs-, Studierenden-bzw. Praktikantenverhältnisses. Sind trotz Ruhens des Arbeitsverhältnisses am 29.11.2021 die Anspruchsvoraussetzungen für die Corona-Sonderzahlung erfüllt, insbesonder...mehr

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Corona-Sonderzahlung (Länder) / 1.1 Einführung

Mit der Tarifeinigung vom 25.11.2021 haben die Tarifvertragsparteien – neben einer einmaligen Corona-Sonderzahlung – eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte im TV-L sowie der dynamisch ausgestalteten sonstigen Entgeltbestandteile ab 1.12.2022 um 2,8 %, die Erhöhung von Zulagen sowie neue Zulagen in Universitätskliniken und Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg sowi...mehr

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Corona-Sonderzahlung (Länder) / 1.4.1 Bestehen des Arbeitsverhältnisses am 29.11.2021

Zunächst ist Voraussetzung für den Anspruch auf die Corona-Sonderzahlung, dass die vom Geltungsbereich des TV Corona-Sonderzahlung erfasste Person am 29.11.2021 in einem Arbeitsverhältnis bzw. einem Ausbildung-, Studien-oder Praktikantenverhältnis gestanden hat (§ 2 Abs. 1 TV Corona-Sonderzahlung). Eine nur anteilige Zahlung bei unterjährigem Beginn oder unterjähriger Beendig...mehr

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Corona-Sonderzahlung (Länder) / 1.4.3 Weitere Praxisbeispiele

Praxis-Beispiel Aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedene Beschäftigte Auch zwischen dem 30.11.2021 und dem Auszahlungszeitpunkt aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedene Beschäftigte haben Anspruch auf die Corona-Sonderzahlung, wenn die in § 2 Abs. 1 TV Corona-Sonderzahlung normierten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Maßgebend ist, dass das Arbeitsverhältnis am Stichtag...mehr

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Fachkräftezulage (§ 18 TV-H... / 4 Blick zu anderen öffentlichen Arbeitgebern

Da der Wettbewerb um o.g. Fachkräfte nicht nur zwischen dem öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft, sondern auch innerhalb des öffentlichen Dienstes besteht, soll ein Blick auf vergleichbare Regelungen bei TdL, Bund und VKA geworfen werden. Im Bereich der TdL gibt es keine tarifliche Fachkräftezulage. Allerdings hat die TdL in der Mitgliederversammlung vom 14.-16.5.2019...mehr

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Altersgrenze / 4 (Weiter-)Beschäftigung nach Erreichen des gesetzlich festgelegten Alters zum Erreichen der Regelaltersrente

Die speziellen Regelungen des § 60 BAT bzw. § 55 BMT-G und § 63 MTArb hinsichtlich der Weiterbeschäftigung und/oder Neueinstellung nach dem 65. Lebensjahr sind entfallen. Das Arbeitsverhältnis unterfällt damit weiterhin den Bestimmungen des TVöD mit Ausnahme einer möglichen Modifizierung der Kündigungsfristen (§ 33 Abs. 5 Satz 2 TVöD). Wichtig Es ist zu beachten, dass auch im...mehr

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Altersgrenze / 2.1 Beendigungszeitpunkt

§ 33 Abs. 1a TVöD wurde durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 v. 31.3.2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) v. 13.9.2005 an das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze v. 20.4.2007 angepasst. Das BAG hat diese Regelung auch für wirksam erachtet.[1] Das Arbeitsverhältnis endet nach der neuen Fassung des § 33 Abs. 1a mit Ablauf des Monats, in dem die/der B...mehr

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Deckung eines Personalbedarfs i.S.d. § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

Leitsatz Die Anerkennung von Zeiten förderlicher Tätigkeit nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L setzt nicht als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal voraus, dass der Bewerber bei seiner Einstellung eine Berücksichtigung solcher Zeiten verlangt. Sachverhalt Die Klägerin wurde bei dem beklagten Land als Musiklehrerin eingestellt. Hierbei wurde gem. § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L eine einschlägige Vorbeschäftigung als förderliche Zeit anerkannt, so dass die Klägerin in die EG 9 Stufe 4 TV-L zugeordnet wurde. Zuletzt...TV-Lmehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 8 Jubiläum während der Elternzeit

Bei Vollendung einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren erhalten Beschäftigte ein Jubiläumsgeld in Höhe von 350 EUR, bei Vollendung einer Beschäftigungszeit von 40 Jahren 500 EUR (§ 23 Abs. 2 TV-L). Hinweis Jubiläum während der Elternzeit Vollendet der Beschäftigte während der Elternzeit die erforderliche Beschäftigungszeit, so ist das Jubiläumsgeld während der Elternzeit fällig...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 3 Besitzstandszulage "kinderbezogene Entgeltbestandteile" prüfen

Die Besitzstandszulage "kinderbezogene Entgeltbestandteile" wird gezahlt an Beschäftigte, die am 1.11.2006 vom früheren Tarifrecht (BAT, MTArb) auf den TV-L übergeleitet wurden und bei denen das Kind im Oktober 2006 beim kinderbezogenen Ortszuschlag/Familienzuschlag zu berücksichtigen war. Bestand vor Antritt der Elternzeit bzw. vor Antritt des Mutterschutzes Anspruch auf di...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 6.4.3 Wiederaufnahme der Tätigkeit zwischen dem 1.7. und dem 1.9.

Die vorstehend im Zusammenhang mit der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Jahressonderzahlung aufgezeigte Berechnung gilt auch in den Fällen, in denen der Beschäftigte die Arbeit oder eine Teilzeitarbeit während der Elternzeit zwischen dem 1.7. und dem 1.9. aufnimmt. In diesem Fall besteht während des Bemessungszeitraums Juli, August, September für mindestens 30 K...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / Zusammenfassung

Überblick Bei Wiederaufnahme der Arbeit nach Elternzeit ist keine gesonderte Meldung im Rahmen des DEÜV-Verfahrens erforderlich. Zu diesem Zeitpunkt ist die Stufe für das Tabellenentgelt festzulegen, Besitzstandszulagen und Strukturausgleich sind zu prüfen und der Urlaub für das laufende Jahr ist zu berechnen. Des Weiteren ist die Elternzeit im Monat November bei der Berechn...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 2.1 Keine Anrechnung der Elternzeit auf die Stufenlaufzeit

Die Elternzeit wird nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet (§ 17 Abs. 3 TV-L). Während der Elternzeit wird keine Berufserfahrung erworben. Leistet der Beschäftigte während der Elternzeit Teilzeitarbeit in derselben Tätigkeit, wird die Dauer der Teilzeitarbeit in vollem Umfang auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Ist die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit einer nied...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 4 Strukturausgleich prüfen

Vom früheren Tarifrecht BAT in den TV-L übergeleiteten Beschäftigten steht bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen im Rahmen einer Vertrauensschutzregelung ein zusätzlicher Strukturausgleich zu (Einzelheiten siehe "Strukturausgleich"). Während der Elternzeit wird Strukturausgleich nicht gezahlt. Steht der Strukturausgleich dauerhaft zu, so wird die Zahlung des Struktura...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 6.4.4 Wiederaufnahme der Tätigkeit ab dem 2.9.

Nimmt der Beschäftigte die Tätigkeit frühestens am 2.9. wieder auf, besteht im regulären Bemessungszeitraum Juli, August, September für weniger als 30 Kalendertage Anspruch auf Entgelt. Hinweis Elternzeit in den Monaten Juli, August, September Befindet sich der Beschäftigte im Bemessungszeitraum in Elternzeit, wird der Berechnung der Jahressonderzahlung der letzte Kalendermona...mehr

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Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers für Urlaubsübertragung bei Langzeiterkrankung

Leitsatz Im Falle einer Langzeiterkrankung verfällt der Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Dem steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber seine Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten nicht erfüllt hat, zumindest dann, wenn es objektiv unmöglich gewesen wäre, den Arbeitnehmer durch Mitwirkung des Arbeitgebers in die Lage zu versetzen, den Urlaubsanspruch tatsächlich zu realisieren. Die Frage, ob dies auch für den Fall gilt, wenn ein erst im Verlauf des Urlaubsjahrs arbeitsu...Art. 7 RL 2003/88/EGArt. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union§ 7 Abs. 3 BUrlGmehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 15.3 Beschäftigte mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss

Diese Beschäftigten haben im Krankheitsfall einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen (z. B. § 22 TVöD/TV-L). Hieraus fallen Umlagen, Zusatzbeiträge und Sanierungsgelder an. Ist der Beschäftigte nach Ablauf der Entgeltfortzahlung weiterhin krank oder hat er eine Kurmaßnahme (Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Reha...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 18 Rentenbezug

Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung endet, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Bezugs einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung endet oder beendet wird (vgl. Teil III 6) Bei Berichtigungen des Krankengeldzuschusses (fiktive Entgeltzahlung) ist für die Meldung zu beachten, dass nicht das steuerrechtliche Zuflussprinzip, sondern ausnahmsweise das sozialversic...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 4.4 Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD/TV-L auf der Basis des in den Monaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts berechnet. Für die Meldung der Höhe der zusatzversorgungspflichtigen Jahressonderzahlung für Beschäftigte in Altersteilzeit gilt Folgendes: 4.4.1 Beginn der Altersteilzeit bis einschließlich 1. Juli In diesen Fällen liegen der ...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 4.4.3 Beginn der Altersteilzeit im August oder September

In diesen Fällen liegen der Berechnung der Jahressonderzahlung teilweise volle und teilweise (halbe) Altersteilzeitentgelte zu Grunde. Bei Ermittlung der Jahressonderzahlung als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist dabei der Anteil der Entgelte, die für die Berechnung der Jahressonderzahlung benötigt werden und aus einer Altersteilzeitarbeit stammen, mit dem Faktor 1,8 z...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 6 Beurlaubung ohne Bezüge – Sonderurlaub

Wird ein Sonderurlaub aus wichtigem Grund ohne Fortzahlung der Bezüge gewährt (z.B. § 28 TVöD/TV-L) und ist der Beschäftigte verpflichtet, die Arbeit bei Wegfall des Beurlaubungsgrundes unverzüglich – im Übrigen mit Ablauf des Beurlaubungszeitraumes – wieder aufzunehmen, bleibt die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bestehen. Für die Zeit eines Sonderurlaubes ist ein...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 15 Krankheit

Werden während einer Krankheit Entgeltfortzahlung oder Krankenbezüge geleistet oder besteht ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss, ist ein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt (Buchungsschlüssel 01 10 10 bzw. 01 10 01 oder/und 01 15 01 bzw. 01 15 07 bzw. 01 20 01 bzw. 01 20 07) so lange zu melden, bis kein Anspruch auf Krankenbezüge mehr besteht. Bei fortdauernder Krankheit i...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 14.1 Jahressonderzahlungen, die dem Beschäftigten während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zufließen

Anspruch auf Jahressonderzahlung haben Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen (§ 20 Abs. 1 TVöD/TV-L). Die Jahressonderzahlung wird mit dem Tabellenentgelt für den Monat November ausgezahlt. Sie ist grundsätzlich zusatzversorgungsrechtliches Entgelt. Dies gilt auch für Entgeltbestandteile, die in die Bemessungsgrundlage der Jahressonderzahlung einfließe...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 16.3 Kurzarbeit und freiwilliger Arbeitgeberzuschuss

Nicht tarifgebundene Mitglieder (Arbeitgeber) zahlen ggf. freiwillig einen Aufstockungsbetrag oder einen pauschalen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld. Ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld ist ebenfalls zusatzversorgungspflichtiges Entgelt, auch wenn er ganz oder teilweise steuerfrei ist, entsprechend der Aufstockung zum Kurzarbeitergeld nach § 5 Abs. 3...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 7.1.3 Weitere Beispiele für einmalige Zahlungen

Beispiel 1 - Ablauf der Bezugsfristen für Krankenbezüge – Jahressonderzahlungmehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 17 Mutterschutz

Durch den 5. Änderungstarifvertrag ATV/ATV-K vom 30.5.2011 werden Zeiten des Mutterschutzes als soziale Komponente mit (fiktivem) Entgelt belegt. Dabei werden Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis nach § 3 MuSchG ruht, so behandelt, als sei während dieser Zeiten eine Lohnfortzahlung nach § 21 TVöD/TV-L erfolgt. Mutterschutzzeiten (§ 3 Abs.1 MuSchG und Abs. 2 MuSchG) ab dem 1...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 24 Zeitrentenbezug

Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt während des Bezugs einer Zeitrente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung aufrechterhalten, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften ruht. Nach den für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträgen (z. B. § 33 Abs. 2 Satz 5 TVöD/TV-L) oder nach den Arbeitsvertragsrichtlinien für den Ca...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 7.4 Einmalige Zahlung bei Krankengeldzuschuss und freiwilligem Wehrdienst

Für Monate, in denen Anspruch auf Krankengeldzuschuss besteht, ist ein fiktives Entgelt (Entgeltfortzahlung, § 21 TVöD) zu melden. Die Jahressonderzahlung ist für diesen Zeitraum fiktiv zu ermitteln. Aus dem fiktiv errechneten Entgelt sind Umlagen und/oder Beiträge zu entrichten. Gleiches gilt auch für Zeiten des freiwilligen Wehrdienstes (vgl. Ziffer 23). Beispiel 1 Freiwill...mehr

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Vorweggewährung von Stufen – Abschmelzen bei Stufenaufstieg

Leitsatz Die Zulage gem. § 16 Abs. 5 Satz 1 TV-H wird bei einem Stufenaufstieg abgeschmolzen, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden. Sachverhalt Die Klägerin war ab dem 1.6.2017 unbefristet als Lehrkraft an einer Grundschule zur berufsbegleitenden Weiterbildung zum Erwerb des Zertifikats über die Lehrbefähigung für Grundschulen sowie hierauf aufbauend zum berufsbegleitenden Erwerb des Lehramts an Grundschulen beschäftigt. Grundlage hierfür waren ein Erlass des Hessischen Kultu...§ 16 Abs. 5 TV-Hmehr

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Berechnung der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L unter Berücksichtigung von Zeiten und Vergütungen eines vorangegangenen Arbeitsverhältnisses

Leitsatz Der Gesamtzusammenhang der tariflichen Bestimmungen in § 20 TV-L unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck ergibt, dass nur die Zeit und das Entgelt des anspruchsbegründenden Arbeitsverhältnisses in die Berechnung der Jahressonderzahlung eingehen können und die Zeiten eines vorhergehenden Arbeitsverhältnisses nicht zu berücksichtigen sind. Sachverhalt Die Klägerin war vom 1.8.2008 bis zum 31.7.2015 bei dem beklagten Land als Lehrkraft im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses be...TV-Lmehr

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Praktikanten / 1.4 Praktikanten im öffentlichen Dienst

Praktikanten fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Tarifrechts im öffentlichen Dienst. Gemäß § 1 Abs. 2 Buchst. e TV-L sind sie ebenso wie Auszubildende und Volontäre vom Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ausgenommen. Stattdessen gelten für sie differenzierte Regelungen je nach Inhalt und rechtlicher Ausgestaltung des Prak...mehr

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Praktikanten / 2.8.1 Zeitzuschläge für Sonderformen der Arbeit

Für die praktische Tätigkeit an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, am 24. Dezember und am 31. Dezember, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge verweist § 9 Abs. 1 Satz 1 auf die für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Regelungen. Die vorgenannten Sonderformen der Arbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit...mehr

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Praktikanten / 2.10.2 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen, § 12

Der TV Prakt-L sieht neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch eine Entgeltfortzahlung in anderen Fällen vor: Über § 12 findet die für die Beschäftigten des Arbeitgebers maßgebende Regelung zur Arbeitsbefreiung des § 29 TV-L entsprechende Anwendung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen (z. B. Niederkunft der Ehefrau/Lebenspartnerin i. S. des Lebenspartnerschaftsgesetz...mehr

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Praktikanten / 2.7.2 Fälligkeit des Entgelts

Gemäß § 8 Abs. 2 TV Prakt-L gilt für die Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 24 TV-L entsprechend. Das Entgelt ist somit fällig am letzten Tag eines jeden Monats (§ 24 Abs. 1 TV-L), wobei unter dem letzten Tag eines Monats der letzte Arbeitstag zu verstehen ist (vgl. § 18 Abs. 2 BBiG).mehr

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Praktikanten / 2.8.3 Zulagen im Heimerziehungsdienst

Für den Fall, dass Beschäftigten nach der Anlage A zum TV-L Zulagen im Heimerziehungsdienst gezahlt werden (z. B. Teil II Ziffer 20.4 der Anlage A zum TV-L), erhalten die Praktikanten unter denselben Voraussetzungen die entsprechende Zulage in voller Höhe (§ 9 Abs. 3).mehr

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Praktikanten / 2.8.2 Erschwerniszulagen

Gemäß § 9 Abs. 2 erhalten Praktikanten bei Vorliegen der Voraussetzungen die Zulage nach § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O in voller Höhe. Hinweis § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O gilt für Beschäftigte i. S. d. § 38 Abs. 5 Satz 1 TV-L gem. § 19 Abs. 5 Satz 2 TV-L bis zum Inkrafttreten eines entsprechenden Tarifvertrags weiter. Die Gewährung der Zulage nach §...mehr

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Praktikanten / 3.7 Berechnung der Praktikantenvergütung, § 7 Abs. 3 und Abs. 4

Die Berechnung der Praktikantenvergütung für einzelne Tage wird gem. § 7 Abs. 3 – in Abweichung von § 24 Abs. 3 TV-L – nicht kalendertäglich, sondern zu 30 Tagen gerechnet (§§ 26, 18 Abs. 1 Satz 2 BBiG). Die Berechnung der Vergütung von Praktikanten, bei denen der zeitliche Umfang des Einsatzes hinter der üblichen durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der ...mehr

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Praktikanten / 2.6 Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit, § 7

Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die tägliche Arbeitszeit der Praktikanten richtet sich gem. § 7 nach den Bestimmungen, die für die Arbeitszeit der bei dem Arbeitgeber in dem künftigen Beruf der Praktikanten Beschäftigten gelten. Neben den tarifvertraglichen Vorschriften (im Geltungsbereich des TV-L ist der zeitliche Umfang der Arbeitsleistung in...mehr

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Praktikanten / 2.8.4 Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit

§ 9 Abs. 4 regelt einen Anspruch der Praktikanten auf Wechselschicht- und Schichtzulagen. Der Anspruch ist allein von der Erfüllung der in § 7 Abs. 1 und 2 TV-L genannten tatbestandlichen Voraussetzungen für Wechselschicht- bzw. Schichtarbeit abhängig (vgl. Stichwort Zulagen). Der Höhe nach ist der Anspruch begrenzt auf 75 % der Zulagenbeträge gem. § 8 Abs. 7 und 8 TV-L. Die...mehr

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Praktikanten / 2.9 Urlaub, § 10

§ 10 verweist wegen des Erholungsurlaubs auf die für die Beschäftigten des Arbeitsgebers geltenden Regelungen. Dies führt dazu, dass der Urlaubsanspruch der Praktikantinnen/Praktikanten bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 30[1] Arbeitstage beträgt. Aufgrund der Verweisung auf die für die Beschäftigten des Arbeitg...mehr

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Praktikanten / 2.5.2 Schweigepflicht, § 5 Abs. 1

Die Praktikanten haben nach § 5 Abs. 1 in demselben Umfang Verschwiegenheit zu wahren wie die Beschäftigten des Arbeitgebers. Dies bedeutet, dass sie über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder vom Arbeitgeber angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren haben; an die Schweigepflicht bleiben die Praktikanten auch über die Beend...mehr

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Praktikanten / 2.16 Übernahme in ein Arbeitsverhältnis

Gemäß der Nr. 2 der Protokollerklärungen zu § 16 Abs. 2 TV-L sind Zeiten in einem Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikanten der Länder grundsätzlich als einschlägige Berufserfahrung bei der Einstufun...mehr

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Praktikanten / 2.5.4 Vergünstigungen, § 5 Abs. 3

Die Regelung in § 5 Abs. 3 entspricht inhaltlich der Regelung in § 3 Abs. 3 TV-L und § 3 Abs. 2 TVöD, so dass insoweit auf den Beitrag "Vergünstigungen" verwiesen wird.mehr

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Praktikanten / 2.2 Geltungsbereich, § 1

Der Geltungsbereich des TV Prakt-L beschränkt sich auf Praktikantinnen/Praktikanten, die in einem Praktikantenverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, dessen Beschäftigte unter den Geltungsbereich des TV-L fallen und einer der in § 1 TV Prakt-L genannten Berufsgruppe angehören. Hierbei handelt es sich um Praktikantinnen/Praktikanten für den Beruf der Sozialarbeiterin/des Sozia...mehr

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Praktikanten / 2.10.1 Entgelt im Krankheitsfall, § 11

§ 11 Abs. 1 sieht vor, dass Praktikanten, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, die erforderliche praktische Tätigkeit auszuüben, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen das Entgelt (§ 8 Abs. 1) in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Regelungen fortgezahlt e...mehr

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Praktikanten / 2 Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder (TV Prakt-L) v. 9.12.2011

Nach Einführung des TV-L im Tarifbereich der Länder am 1.12.2006 galten die bisherigen tariflichen Regelungen für Praktikanten im Wesentlichen zunächst weiter (Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten vom 12.10.2006 ). Dazu gehörten: Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten ...mehr