Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.7 Direktionsrecht des Arbeitgebers

Die rechtliche Grundlage des Weisungs- oder Direktionsrechts findet sich in § 106 GewO .[1] Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) näher bestimmen. Daneben umfasst das Weisungsrecht aber auch die Möglichkeit, das arbeitsbegleitende Verhalten der Arbeitnehmer zu reglementieren (z. B. Alkoholverbote). Das Weisungsrecht k...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.1.1 Korrektur eines Bewertungsirrtums

Die entscheidende Frage bei der Beurteilung eines Bewertungsirrtums ist, welche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag zukommt. Hier sind 2 Möglichkeiten denkbar: Die Angabe der Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe stellt eine eigenständige vertragliche Vereinbarung über die Wertigkeit der auszuübenden Tätigkeit dar (siehe hierzu auch Ziff. 12.2.)...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 15.3.3 Ermittlung des Garantiebetrags für Höhergruppierungsvorgänge ab dem 1. Januar 2019

Bei der Ermittlung ist wie folgt vorzugehen: Schritt 1: Der Beschäftigte wird in der höheren Entgeltgruppe der Stufe zugeordnet, in der er mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt erhält. Untergrenze ist – wie bisher – die Stufe 2. Hinweis Sonderregelung Stufenzuordnung Beachte abweichende Stufenzuordnungen bei Anträgen auf Höhergruppierung bzw. bei der Überleitung von Amts ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.7 Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal gründliche und vielseitige Fachkenntnisse ist in den Entgeltgruppen 6, 8, 9a des Teil I der Entgeltordnung vorgesehen. Die Entgeltgruppe 7 ist im Teil I nicht besetzt. In der Entgeltgruppe 6 sind Beschäftigte eingruppiert, deren Tätigkeit (nur) gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert. Zusätzliche selbstständige Leistungen sind nicht erforderl...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.11 Auf Dauer übertragene höherwertige Tätigkeit – Arbeitsvertragsänderung

Grundlage der Eingruppierung ist die gesamte, nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit (§ 12 Abs. 1 Satz 3 TV-L). Danach bestimmt sich die tarifliche Wertigkeit und damit auch kraft Tarifautomatik die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe. Damit ist zugleich die tarifliche Ebene des Direktionsrechts festgelegt. Der Arbeitgeber ist befugt, dem Arbeitnehmer jede ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17 Darlegungs- und Beweislast in Eingruppierungsstreitigkeiten

Ist ein Beschäftigter der Auffassung, er sei zu niedrig eingruppiert, kann er seinen Anspruch durch eine Eingruppierungsfeststellungsklage geltend machen. In diesem Prozess hat der Beschäftigte diejenigen Tatsachen vorzubringen, die den Schluss darauf zulassen, dass die ihm übertragene Tätigkeit die Merkmale der von ihm in Anspruch genommenen Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe e...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.6 Bewertung von Beamtenstellen

Für die Beamten gilt ein einheitliches analytisches Bewertungsmodell. Ein allgemein anerkanntes analytisches Bewertungsverfahren stellt das Bewertungsmodell der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) von 1982 dar.[1] Der Beamte hat weder einen Anspruch auf Ausweisung einer Planstelle entsprechend der Bewertung seines Dienstpostens noch einen Anspr...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.5.1 Abschnittsübergreifende Veränderungen im Jahr 2012 und im Jahr 2019

Im Jahr 2012 wurden über den redaktionellen Ansatz hinaus auch die Wertigkeiten verändert: Einbeziehung der Entgeltgruppen 4 und 7 Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren in den Anlagen 2 und 4 des TVÜ-Länder ausschließlich für den Arbeiterbereich vorgesehen. Nunmehr wurden diese beiden Entgeltgruppen bei der "Abbildung" der Tätigkeits- und Bewährungsaufstiege auch für den Angestellt...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.5 Grundsatz der Tarifautomatik

Nach § 12 Abs. 1 Satz 3 TV-L ist der Beschäftigte in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte, von dem Beschäftigten nicht nur vorübergehende auszuübende Tätigkeit entspricht. Diese Kernvorschrift für die Eingruppierung enthält den Grundsatz der Tarifautomatik. Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG besagt der Grundsatz der Tarifautomatik Folg...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.2 Struktur des Teils II

Die Entgeltgruppen 1-3 wie auch die Entgeltgruppen 4 und 7 werden in den Teil II integriert, um so die ganze Bandbreite der Entgeltgruppen weitgehend zu nutzen und Differenzierungen in der Wertigkeit der Tätigkeiten zu ermöglichen (vgl. näher hierzu die Darlegungen oben unter Punkt 4.5 und 4.9). Auch wurden die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 2-4 zur Behebung von Abgre...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7 Teil I der Entgeltordnung

7.1 Überblick über die Entwicklung seit 2006 Teil I der Entgeltordnung enthält seit dem 1.1.2012 nur noch die "allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst", die auf die früheren ersten Fallgruppen aus dem Allgemeinen Teil der Anlage 1a zum BAT/BAT-O zurückgehen. Die ursprünglich in Teil I (Allgemeiner Teil) der Anlage 1a zum BAT/BAT-O geregelten besonderen Tätigk...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.4.3 Anforderungsbetrachtung

Die Anforderungsbetrachtung bezieht sich ausschließlich auf Arbeitsvorgänge, die derselben untersten Gliederungseinheit zugeordnet sind. 13.4.3.1 Zusammenfassende Beurteilung Kann bei einer Einzelbewertung das Vorliegen einer tariflichen Anforderung nicht festgestellt werden, ist zu prüfen, ob das Tätigkeitsmerkmal durch eine zusammenfassende Betrachtung aller infrage kommende...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11 Die Zulagen

11.1 Weitergewährung von Zulagen an gem. § 29a TVÜ-L am 1. Dezember 2012 übergeleitete Beschäftigte Da alle Beschäftigten zum 1.1.2012 gem. § 29a TVÜ-Länder in die neue Entgeltordnung übergeleitet worden sind, ist nunmehr die Entgeltordnung ausschließliche Anspruchsgrundlage für Zulagen, die an die Tätigkeit geknüpft sind. Allerdings erhalten die übergeleiteten Beschäftigten ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12 Allgemeine Grundlagen und Grundsätze der Eingruppierung bei Beschäftigten, die nach der Entgeltordnung einzugruppieren sind

12.1 Funktion und Bedeutung der Eingruppierung Die Eingruppierung ist von zentraler Bedeutung für das Entgelt des Beschäftigten. Grundlage des Entgelts ist das Tabellenentgelt, das sich ihrerseits nach der Entgeltgruppe bestimmt. Die Entgeltgruppe ihrerseits wird nach der Regelung des TV-L nicht etwa frei vereinbart oder einseitig vom Arbeitgeber festgelegt, sondern bestimmt ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.4 Die Bewertung des Arbeitsvorgangs

13.4.1 Bewertungsgrundlage: jeder einzelne Arbeitsvorgang Der Arbeitsplatz ist auf Grundlage des § 12 TV-L zu bewerten. Bewertet wird dabei jeder einzelne Arbeitsvorgang. Es ist somit erforderlich, dass der Bewerter die gesamte Tätigkeit, die am Arbeitsplatz anfällt, zunächst in Arbeitsvorgänge zerlegt. Praxis-Tipp Bewertet wird also nicht der abstrakte Aufgabenkreis des Besch...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.8 Vorarbeiterzulage

Die Vorarbeiterzulage ist ausschließlich in Nr. 8 der Vorbemerkungen zu Teil III geregelt. Sie erhalten eine Zulage gem. Anlage F Abschn. III Nr. 1 bzw. Nr. 2. Das gilt sowohl, wenn die anspruchsbegründete Tätigkeit vor dem 1.1.2012 oder aber nach dem 31.12.2011 übertragen worden ist.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10 Teil IV der Entgeltordnung

Teil IV gilt für Beschäftigte im Pflegedienst. Die Struktur und die Tätigkeitsmerkmale des Teils IV wurden zum 1. Januar 2019 durch die Tarifvertragsparteien grundlegend überarbeitet und vollständig neu gefasst. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich – mit Ausnahme des Punktes 10.1. – auf die ab dem 1. Januar 2019 geltende Rechtslage. 10.1 Eingruppierung in den Teil IV ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.9 Außendienstzulage für die Steuerverwaltung

Die Außendienstzulage in der Steuerverwaltung richtete sich ab dem 1. Januar 2019 ausschließlich nach der Vorbemerkung Nr. 2 zu Teil II Abschnitt 21. Das gilt sowohl, wenn die anspruchsbegründende Tätigkeit vor dem 1.1.2012 oder aber nach dem 31.12.2011 übertragen worden ist.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4 Übersicht über Aufbau und Struktur der neuen Entgeltordnung

4.1 Die Entgeltordnung als Instrument der Arbeitsbewertung Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 TV-L richtet sich die Eingruppierung der Beschäftigten nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung (Anlage A). Hinweis Lehrkräfte Abweichend davon bestimmt sich seit dem 1.8.2015 die Eingruppierung der Lehrkräfte nach den Eingruppierungsregelungen der Entgeltordnung Lehrkräfte (§ 44 Nr. 2a TV...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3 Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik

8.3.1 Geltungsbereich In Satz 3 der Vorbemerkung Nr. 1 zu Teil II, Abschnitt 11 EntgO wird der Geltungsbereich mit dem Be-griff "Lebenszyklus" eines IKT-Systems definiert. Dieser Lebenszyklus beschreibt die Tätigkeiten von der Planung über die Implementierung bis hin zur Fehlerbeseitigung im laufenden Betrieb und schließt u. a. auch die Nutzerbetreuung sowie die Update- und U...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18.4 Mitbestimmung bei einer Herabgruppierung (Rückgruppierung)

Herabgruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine niedrigere Entgeltgruppe. Hier gilt Entsprechendes wie bei der Höhergruppierung. Auf die obigen Darlegungen wird daher verwiesen.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.5 Ausnahme: Materielle Veränderung der bisherigen Wertigkeiten

4.5.1 Abschnittsübergreifende Veränderungen im Jahr 2012 und im Jahr 2019 Im Jahr 2012 wurden über den redaktionellen Ansatz hinaus auch die Wertigkeiten verändert: Einbeziehung der Entgeltgruppen 4 und 7 Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren in den Anlagen 2 und 4 des TVÜ-Länder ausschließlich für den Arbeiterbereich vorgesehen. Nunmehr wurden diese beiden Entgeltgruppen bei der "A...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.14 Weitere Tätigkeitsmerkmale mit erheblicher Praxisbedeutung

14.14.1 Ständige Unterstellung durch ausdrückliche Anordnung[1] Bei manchen Tätigkeitsmerkmalen ist die Eingruppierung von einer bestimmten Zahl unterstellter Beschäftigter abhängig, wie z. B. in Teil I EG 14 Fg. 4, EG 15 Fg.2, Teil II Abschnitt 2.1 EG 15, Abschnitt 2.2 EG 15 Fg. 1,5,6,7, Abschnitt 2.3 EG 15, Abschnitt 4 EG 9 Fg.6, Abschnitt 11.1 EG 12, Abschnitt 11.4 EG 12, ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8 Teil II der Entgeltordnung

8.1 Gliederung Teil II enthält 26 Abschnitte (davon seit dem 1.1.2020 zwei nicht belegt), in denen bestimmte Beschäftigungsgruppen aufgeführt werden. Sehr große Abschnitte werden in Unterabschnitte gegliedert. Das betrifft die Abschnitte Beschäftigte in Gesundheitsberufen (Abschn. 10), Meister, technische Beschäftigte mit besonderen Aufgaben, Grubenkontrolleure (Abschn. 15), Bes...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.5 Meister-, Techniker- und Programmierzulagen

11.5.1 Rechtslage bis zum 31.12.2018 Die zum Zeitpunkt der Überleitung in den TV-L am 1.11.2006 vorhandenen Beschäftigten erhalten bis zu einer Überarbeitung oder Neuregelung der entsprechenden Abschnitte der Entgeltordnung zum TV-L ihre Techniker-, Meister- und Programmierzulage unter den bisherigen Voraussetzungen als persönliche Besitzstandszulage weiter (Protokollerklärun...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.18 Ausgleichszulagen bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Die Ausgleichszulage nach § 56 BAT/BAT-O bzw. §§ 25, 37 MTArb/MTArb-O wird gem. der Protokollerklärung zum 3. Abschn. des TVÜ-Länder nach den bisherigen Regelungen bis auf Weiteres weiter gewährt, auch hinsichtlich Beschäftigter, die nach dem 1.11.2006 neu eingestellt wurden.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 18 Die Beteiligung der Personalvertretung bei der Eingruppierung, Höhergruppierung sowie Herabgruppierung

18.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände Nach § 78 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BPersVG unterliegen der Mitbestimmung die Praxis-Beispiel Eingruppierung Höher- oder Rückgruppierung Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtig...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.2 Einfachste Tätigkeiten

14.2.1 Einführung der EG 1 Der am 1.11.2006 in Kraft getretene TV-L enthielt keine eigenständigen Eingruppierungsvorschriften. Bis zum Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen mit einer Entgeltordnung galten die bisherigen Eingruppierungsvorschriften für Angestellte und Arbeiter gem. § 17 Abs. 1 TVÜ-Länder in Verbindung mit Anlage 4 als Übergangsregelung fort. Sie fa...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.7 Heimzulage

Die Heimzulage ist in den Vorbemerkungen zu den einzelnen Unterabschnitten in Teil II Abschn. 20 der Entgeltordnung geregelt. Das gilt sowohl, wenn die anspruchsbegründete Tätigkeit vor dem 1.1.2012 oder aber nach dem 31.12.2011 übertragen worden ist.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.8 Unerhebliche Kriterien für die Eingruppierung

In der Praxis werden häufig Anträge auf Höhergruppierung unter Hinweis auf bestimmte Kriterien gestellt wie z. B. Eingruppierung eines vergleichbaren Beamten oder Eingruppierungspraxis anderer öffentlicher Arbeitgeber. Es ist deshalb wichtig zu wissen, dass für die Prüfung der Frage, welchen Tätigkeitsmerkmalen die vom Beschäftigten auszuübende Tätigkeit zuzuordnen ist, folg...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.8.9 Arbeitgeberrichtlinien

Gemäß dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29.8.1984[1] sind für die Eingruppierung von Beschäftigten Eingruppierungsrichtlinien einer Tarifvertragspartei unerheblich, da es sich um einseitige, also nicht zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarte Regelungen, handelt.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.4 Exkurs: Einführung Stufe 6 bzw. einer Zulage in der "kleinen" EG 9 zum 1.1.2018

7.3.4.1 Die Einführung der Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 und KR 9a bis KR 12a ab dem 1. Januar 2018 Aufgrund der Tarifeinigung vom 17. Februar 2017 wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2018 in der Entgelttabelle für die Entgeltgruppen 1 bis 15 (Anlage B zum TV-L) in den Entgeltgruppen 9 bis 15 sowie in den Entgeltgruppen KR 9a bis KR 11a (Anlage C zum TV-L) und ab dem 1.1...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.3.5 Aufspaltungsverbot

Das Aufspaltungsverbot ist im letzten Satz der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 1 TV-L mit folgendem Wortlaut geregelt: "Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden." Dieser unscheinbare Satz ist von großer praktischer Bedeutung. Fallen in einen Arbeitsvorgang höher zu bewertende Tätigkeit...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.3.2 Der Begriff des Arbeitsvorgangs in der neueren Rechtsprechung des BAG (Rechtsprechungsänderung)

Die richtige Feststellung der einzelnen Arbeitsvorgänge ist für die Tätigkeitsbewertung von zentraler Bedeutung, da der Arbeitsvorgang die allein maßgebliche Bewertungseinheit ist. Das BAG legt seiner Bewertung in den letzten Jahren eine aus Arbeitgebersicht nicht mehr vertretbare, pauschalierende Betrachtungsweise zugrunde.[1] Das BAG definiert den Arbeitsvorgang wie folgt: Z...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.3 Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung

Wie schon der Vergütungsordnung sind auch der Entgeltordnung "Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung" vorangestellt. Übersicht zum Regelungsinhalt der Vorbemerkung zu allen Teilen der Entgeltordnung Vorbemerkung Nr. 1 Die Vorbemerkung Nr. 1 regelt das Verhältnis der Teile I und II zueinander. Danach stehen die beiden Teile grundsätzlich selbstständig nebeneinander. S...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.8 Selbstständige Leistungen

Das Tätigkeitsmerkmal "selbstständige Leistungen" ist in den Entgeltgruppen 8, 9 Fg. 2 und 9 Fg. 3 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Die Entgeltgruppe 7 ist im Teil I nicht besetzt. Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff der selbstständigen Leistungen in der Protokollerklärung Nr. 5 zu Teil I definiert. Dort heißt es: „Selbstständige Leistungen erfordern ein den ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.2 Entgeltgruppen 13-15

In den Entgeltgruppen 13-15 knüpfen die Tätigkeitsmerkmale nicht nur an die auszuübende Tätigkeit an. Sie erfordern grundsätzlich zusätzlich auch als persönliche Voraussetzung eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung. Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung liegt gemäß Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 2 zu Teil I vor, wenn das Studium mit einer erste...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.4 Die Entgeltgruppen 4 bis 1

Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 4 bis 2 erfassen Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst und haben keinen Ausbildungsbezug. Sie knüpfen ausschließlich an die auszuübende Tätigkeit an. Ausgangsentgeltgruppe ist die EG 1 ("Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten"). Sie wurde aus der Anlage 4 TVÜ-Länder übernommen. Der dort ausge...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.4.3.2 Gesamtbetrachtung: Addition der zeitlichen Anteile der nach gleichen Tätigkeitsmerkmalen bewerteten Arbeitsvorgänge

Nach der Bewertung der einzelnen Arbeitsvorgänge sowie nach einer evtl. vorgenommenen zusammenfassenden Beurteilung ist als nächster Schritt festzustellen, welche Eingruppierungsnorm (Tätigkeitsmerkmal) der bewertete Aufgabenbereich erfüllt. Hierzu bestimmt § 12 Abs. 1 Satz 4 TV-L: "Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe, wenn...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.1 Eingruppierung ohne Ausbildungsbezug (sog. erster Strang)

Die Eingruppierung knüpft ausschließlich an die auszuübende Tätigkeit an. Das Vorliegen eines Bachelor- oder gar Masterabschlusses ist nicht erforderlich. Die Ausgestaltung der Tarifmerkmale ließ auch vor der Einführung des sog. zweiten Strangs zum 1.1.2020 – in Abgrenzung zu den EG 1 bis 4 – deutlich erkennen, dass Tätigkeiten erfasst werden, die im Regelfall mindestens eine...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.1 Teile, Abschnitte, Unterabschnitte, Entgeltgruppen und Fallgruppen

Die vorgenannten vier Teile sind in Abschnitte und zum Teil in Unterabschnitte gegliedert. Allen Teilen der Entgeltordnung ist eine teilübergreifende Vorbemerkung vorangestellt. Zudem enthält die Entgeltordnung Vorbemerkungen, deren Geltungsbereich auf Abschnitte oder sogar nur auf Unterabschnitte beschränkt ist. Diese sind den jeweiligen (Unter-)Abschnitten vorangestellt. Au...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.5 Erfordernis einer Vorbildung oder Ausbildung, Minus-Eins-Regelung

In Teil I enthielten die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 1 bis 12 (Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst) bis zum 31.12.2019 keinen Ausbildungsbezug und knüpften ausschließlich an die auszuübende Tätigkeit an. Zum 1.1.2020 wurden in den EG 5 bis 12 weitere Tätigkeitsmerkmale, die an die Ausbildung anknüpfen, eingeführt. In den E...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.7.1 Sonderfall: Direktionsrecht in der Entgeltgruppe 9 zwischen dem 1.11.2006 und dem 31.12.2018

In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch die Frage, ob unterschiedliche Entgeltverläufe in den Entgeltgruppen eine übergreifende und entgeltwirksame Zuweisung rechtfertigen können. Praxis-Beispiel Dem Beschäftigten, der in der ‹großen› Entgeltgruppe 9 Fg. 2 eingruppiert ist, sollen Tätigkeiten der sog. ‹kleinen› Entgeltgruppe 9 Fg. 3 zugewiesen werden. Die ‹kleine› Entgeltgr...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.9 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal ist in der Entgeltgruppe 9b Fg. 2 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Es basiert ohne inhaltliche Änderungen auf dem Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fg. 1 mit Aufstieg nach VergGr. IVb Fg. 2 des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BAT-O. Das in der Vergütungsordnung weiterhin enthaltene Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fg. 1b mit Aufstieg nach VergGr. ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.2.4 Vorgehen bei der Eingruppierung in die EG 1

Die Tätigkeit unterfällt vollumfänglich einem Tätigkeitsbeispiel In einem 1. Schritt ist zu prüfen, ob die auszuübenden Tätigkeiten einem oder mehrerer der Tätigkeitsbeispiele vollumfänglich zuzuordnen sind. Ist dies der Fall, sind die tariflichen Anforderungen der EG 1 per se erfüllt, ohne dass es noch einer weiteren Subsumtion unter diese bedarf. Dabei ist es unerheblich, o...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.3.1 Begriff des Arbeitsvorgangs

Nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 1 TV-L sind die Arbeitsvorgänge wie folgt definiert: Zitat Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis des/der Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, eines Wi...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.11 Besondere Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal einer "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit" ist in Teil I der Entgeltordnung in den Entgeltgruppen 10 und 11 vorgesehen. In der Entgeltgruppe 10 muss sich die Tätigkeit nur zu einem Drittel und in der Entgeltgruppe 11 mindestens zur Hälfte (§ 12 Abs. 1 Satz 4 TV-L) durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9 Fg. ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.4.3.1 Zusammenfassende Beurteilung

Kann bei einer Einzelbewertung das Vorliegen einer tariflichen Anforderung nicht festgestellt werden, ist zu prüfen, ob das Tätigkeitsmerkmal durch eine zusammenfassende Betrachtung aller infrage kommenden Arbeitsvorgänge bejaht werden kann, § 12 Abs. 1 Satz 5 TV-L. Einige Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung enthalten Anforderungen, die nach der Natur der Sache bzw. nach ih...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.1 Beispielhafte Darstellung eines Höhergruppierungsverfahrens in der Praxis

Bevor auf einzelne Regelungen zum Eingruppierungsrecht eingegangen wird, zunächst die beispielhafte, an der Praxis orientierte Beschreibung eines Antrages auf Höhergruppierung: Praxis-Beispiel Beispiel 1 Frau F. ist Sekretärin an einer von der katholischen Kirche getragenen Schule und erhält Entgelt aus EG 5. Im Rahmen eines Mitarbeitergespräches zwischen dem Schulleiter Herrn...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.4.4 Entgeltgruppenbetrachtung

Die Entgeltgruppenbetrachtung kommt bei Mischtätigkeiten (siehe auch Ziff. 13.4.1) zur Anwendung. Sie erfolgt unabhängig davon, welchen Teilen, Anschnitten oder Unterabschnitten der Entgeltordnung die Arbeitsvorgänge zugeordnet sind. Die Rechtsgrundlage bildet § 12 Abs. 1 Satz 4 TV-L und die darauf basierende Rechtsprechung durch das BAG.[1] Prüfschema Entgeltgruppenbetrachtu...mehr