Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

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Beschäftigungszeit / 2.1.2 Bestehen eines "Arbeitsverhältnisses"

Nach § 34 Abs. 3 TV-L wird die bei demselben Arbeitgeber "in einem Arbeitsverhältnis" zurückgelegte Zeit als Beschäftigungszeit berücksichtigt. Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn "eine Einzelperson (Arbeitnehmer) einem anderen (Arbeitgeber) gegenüber verpflichtet ist, in persönlicher Abhängigkeit Dienste zu leisten".[1] Der Mitarbeiter muss als "Arbeitnehmer", d. h. als An...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.5 Zusammenfassende Betrachtung

Betrachtet man die Sätze 3 und 4 des § 34 Abs. 3 TV-L nebeneinander, so ergibt sich damit folgender Anwendungsbereich: § 34 Abs. 3 Satz 3 TV-L regelt die Anrechnung von Vorzeiten bei Arbeitgebern, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen. § 34 Abs. 3 Satz 4 regelt die Vorzeiten bei anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Hier kommt es nicht darauf an, dass der früher...mehr

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Beschäftigungszeit / 1 Einleitung

Beschäftigungszeit ist grundsätzlich die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen werden für den Anspruch auf Krankengeldzuschuss und das Jubiläumsgeld auch Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt (§ 34 Abs. 3 TV-L). Der TV-L unterscheidet – entgegen ...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.5 Beschäftigungszeit bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Nach § 34 Abs. 3 Satz 1 TV-L werden als Beschäftigungszeit auch Zeiten in einem früheren Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber angerechnet. Das Arbeitsverhältnis muss nicht "ununterbrochen" bestanden haben. Hinweis Wird ein Mitarbeiter, der bereits zu einem früheren Zeitpunkt z. B. in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stand, nach einer Unterbrechung er...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.4 Ausgenommene Zeiten: Sonderurlaub

Zeiten eines Sonderurlaubs nach § 28 TV-L – der aus wichtigem Grund unter Verzicht auf die Entgeltfortzahlung gewährt werden kann – bleiben bei der Berechnung der Beschäftigungszeit grundsätzlich unberücksichtigt (§ 34 Abs. 3 Satz 2 TV-L). Sonderurlaub aus persönlichen Gründen der Beschäftigten wird auf die Beschäftigungszeit nicht angerechnet. Praxis-Beispiel Eine Beschäftig...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.4 Mehrfacher Arbeitgeberwechsel

Wichtig Bei einem mehrfachen Wechsel zwischen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern wird nur die Zeit bei dem letzten Arbeitgeber, also die bei dem unmittelbar vorhergehenden Arbeitgeber erreichte Zeit, als Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 3 Sätze 3 und 4 TV-L angerechnet.[1] Praxis-Beispiel Die Mitarbeiterin war bisher wie folgt beschäftigt: 1.8.2002 bis 31.12.2013 bei einer U...mehr

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Beschäftigungszeit / 3.2 Zahlung eines Jubiläumsgelds

Der Anspruch auf Zahlung eines Jubiläumsgelds richtet sich nach der Beschäftigungszeit. Beschäftigte erhalten gemäß § 23 Abs. 2 TV-L ein Jubiläumsgeld nach 25-jähriger Beschäftigungszeit in Höhe von 350 EUR, nach 40-jähriger Beschäftigungszeit in Höhe von 500 EUR. Entscheidend ist die Beschäftigungszeit i. S. d. § 34 Abs. 3 Sätze 1-4 TV-L. Damit werden auch Zeiten bei anderen vo...mehr

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Beschäftigungszeit / 3.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Anspruch und Dauer der Zahlung des Krankengeldzuschusses (Einzelheiten siehe Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) hängen von der Beschäftigungszeit ab (§ 22 Abs. 3 TV-L). Der Krankengeldzuschuss wird bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 1 Jahr längstens bis zum Ende der 13. Woche und von mehr als 3 Jahren längstens bis zum Ende der 39. Woche seit dem Beginn der Arbeitsunfä...mehr

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Beschäftigungszeit / 6 Festsetzung, Berichtigung, prozessuale Geltendmachung

Teilt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Beschäftigungszeit mit, so wird dadurch regelmäßig die Beschäftigungszeit festgehalten, die sich durch Anwendung der Tarifvorschrift auf den konkreten Einzelfall ergibt. Die Mitteilung des Arbeitgebers hat lediglich deklaratorischen Charakter. Ansprüche, die sich an der Beschäftigungszeit orientieren, kann der Arbeitnehmer nur auf die...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.1 Vorbemerkung

Beschäftigungszeit ist im allgemeinen Arbeitsrecht – dort üblicherweise "Betriebszugehörigkeit" genannt – die bei demselben Arbeitgeber verbrachte Zeit. Dem entspricht auch die Regelung in Satz 1 des § 34 Abs. 3 TV-L. Eines der großen Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst war die Lösung des Tarifrechts für die Beschäftigten von den beamtenrechtl...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.3 Wechsel zwischen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern

Nach § 34 Abs. 3 Satz 4 TV-L werden "bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber" die Vorzeiten als Beschäftigungszeit anerkannt. Bezüglich der Definition des Begriffs "Wechsel" wird auf die Ausführungen oben, Ziffer 2.2.2.2, verwiesen. Wichtig Aufgrund der Formulierung "… Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber" greift die Besti...mehr

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Beschäftigungszeit / 4.3 Besitzstand beim Jubiläumsgeld

Nach § 14 Abs. 2 TVÜ-Länder werden "für die Anwendung des § 23 Abs. 2 TV-L", also für das Jubiläumsgeld, die bis zum 31. Oktober 2006 zurückgelegte Zeiten, die nach Maßgabe des § 39 BAT anerkannte Dienstzeit, des § 39 BAT-O bzw. § 45 MTArb-O anerkannte Beschäftigungszeit, des § 45 MTArb anerkannte Jubiläumszeit sind, als Beschäftigungszeit i. S. d. § 34 Abs. 3 TV-L berücksichtig...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.3 Zeiten ohne Arbeitsleistung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Praxis-Tipp Mit Ausnahme des Sonderurlaubs (Einzelheiten hierzu unten, Ziffer 2.1.4) werden auch Zeiten ohne Arbeitsleistung als Beschäftigungszeit anerkannt. Entscheidend ist allein der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses. Die Dauer des Erholungsurlaubs und Zusatzurlaubs, einer Arbeitsbefreiung nach § 29 TV-L sowie Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit rechnen als Beschäft...mehr

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Beschäftigungszeit / 4.1 Vom TVÜ-Länder erfasster Personenkreis

Für Beschäftigte, die dem Geltungsbereich des TVÜ-Länder unterliegen, gelten hinsichtlich der Beschäftigungszeit die Besitzstandsregelungen in § 14 TVÜ-Länder. Mit § 14 Abs. 1 TVÜ-Länder soll der unter Geltung des früheren Tarifrechts erworbene Besitzstand gewahrt werden. Die Besitzstandsregelungen des TVÜ-Länder erfassen Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitge...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.1 Einleitung

Für Beschäftigte, die dem Geltungsbereich des TVÜ-Länder unterliegen, gelten hinsichtlich der Beschäftigungszeit und der Jubiläumszeit die Besitzstandsregelungen des § 14 TVÜ-Länder. Der TVÜ-Länder erfasst Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der TdL oder eines Mitgliedsverbands der TdL ist, vor dem 1.11.2006 begründet wurde und über den 31...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.1 Derselbe Arbeitgeber

"Arbeitgeber" ist die juristische Person, bei der der Beschäftigte angestellt ist. Hierbei ist auf die Rechtspersönlichkeit abzustellen, nicht auf die Beschäftigung bei einer bestimmten Behörde, einer einzelnen Dienststelle usw. Als "derselbe Arbeitgeber" sind z. B. anzusehen das jeweilige Bundesland, rechtlich selbstständige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentl...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.1 Nach § 19 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres (der Altersgrenze kommt wegen unzulässiger Altersdiskriminierung keine Bedeutung mehr zu) in einem Arbeitsverhältnis oder in einem Beamtenverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist, § 19 Abs. 1 und 3 BAT. "Andere Zeiten" können nach § 19 Abs. 4 BAT als Beschäftigungszeit a...mehr

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Beschäftigungszeit / 2 Der Begriff der Beschäftigungszeit

§ 34 Abs. 3 TV-L bestimmt: Zitat Beschäftigungszeit ist die Zeit, die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegt wurde, auch wenn sie unterbrochen ist. Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs gemäß § 28, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlaubs schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt. Wechseln Besc...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.4 Beschäftigungszeit bei Betriebsübergang und Rechtsformwechsel

Im Gegensatz zur früheren Bestimmung in § 19 Abs. 2 BAT enthält der TV-L keine ausdrückliche Regelung zur Anrechnung der Beschäftigungszeit bei einem Betriebsübergang bzw. – wie es der BAT formuliert hatte – bei Übernahme einer Dienststelle oder geschlossener Teile einer solchen. Eine Regelung im Tarifvertrag ist auch nicht erforderlich. Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der Arbe...mehr

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Beschäftigungszeit / 5 Die Berechnung der Beschäftigungszeit im Einzelnen

Nach dem TV-L haben grundsätzlich nur die bis zum Eintritt des Ereignisses erreichten vollen Beschäftigungsjahre Bedeutung (vgl. z. B. § 34 Abs. 1 – Kündigungsfristen, § 23 Abs. 2 – Jubiläumsgeld). Wurde die Beschäftigungszeit z. B. durch einen Sonderurlaub unterbrochen, so ist die Beschäftigungszeit tageweise zu berechnen. Der erste und letzte Tag der Beschäftigungszeit wird ...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.4 Beschäftigungszeit bei Teilzeitkräften

Mit dem 69. Tarifvertrag zur Änderung des BAT vom 25.4.1994 sowie dem 77. Änderungs-TV vom 29.10.2001 haben die Tarifvertragsparteien die Vorschriften zur Berechnung der Beschäftigungszeit bei Teilzeitkräften in wesentlichen Punkten geändert. Seit 1.5.1994 werden Teilzeitbeschäftigungen bei Berechnung der Beschäftigungszeit grundsätzlich in vollem Umfang angerechnet. Bis zum ...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.3.1 Die Tarifregelungen des MTArb

§ 6 MTArb (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. (2) Übernimmt der Arbeitgeber eine Dienststelle oder geschlossene Teile einer solchen von einem Arbeitgeber, der von diesem Tarifvertrag, dem MTArb-O oder von einem ...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 2 Geltungsbereich des TV Inflationsausgleich, anspruchsberechtigte Personen

Der Tarifvertrag gilt für Personen, die unter den Geltungsbereich eines der nachstehenden Tarifverträge fallen (§ 1 TV Inflationsausgleich): Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG), Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pfleg...mehr

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Inflationsausgleich TV-L

1 Einführung, Überblick Am 9. Dezember 2023 haben sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sowie dbb beamtenbund und tarifunion auf einen Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) geeinigt. Hinweis Tariflicher Anspruch auf Inflationsausgleichszahlun...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 7 Keine Berücksichtigung des Inflationsausgleichs bei der Bemessung sonstiger Leistungen

Die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und die Inflationsausgleichs-Monatszahlungen sind bei der Bemessung sonstiger tariflicher Leistungen nicht zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 4 TV Inflationsausgleich). Die Inflationsausgleichszahlungen fließen somit nicht ein in die Bemessung der Entgeltfortzahlung nach § 21 TV-L, die Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung nach § 20 TV...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 4.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die unter den Geltungsbereich des TV Inflationsausgleich fallenden Personen, erhalten in den Monaten Januar 2024 bis Oktober 2024 (Bezugsmonate) monatliche Inflationsausgleichs-Zahlungen. Der Anspruch auf den Inflationsausgleichs-Monatszahlungen besteht jeweils nur (§ 3 Abs. 1 TV Inflationsausgleich), wenn in dem Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis bzw. Ausbildungs-, Studien- od...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Anspruch auf die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung ist nach § 2 Abs. 1 TV Inflationsausgleich, dass das Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 bestand und an mindestens einem Tag in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 Anspruch auf "Entgelt" oder dem Entgelt gleichgestellte Leistungen bestanden hat. Gleiches gilt hinsichtlich der Auszubilde...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 3 Inflationsausgleichs-Einmalzahlung 2023

Der TV Inflationsausgleich sieht in § 2 bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung vor. 3.1 Anspruchsvoraussetzungen Voraussetzung für den Anspruch auf die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung ist nach § 2 Abs. 1 TV Inflationsausgleich, dass das Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 bestand und an mindestens einem Tag in der Zeit vom 1. Augu...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 4 Inflationsausgleichs-Monatszahlungen von Januar 2024 bis Oktober 2024

4.1 Anspruchsvoraussetzungen Die unter den Geltungsbereich des TV Inflationsausgleich fallenden Personen, erhalten in den Monaten Januar 2024 bis Oktober 2024 (Bezugsmonate) monatliche Inflationsausgleichs-Zahlungen. Der Anspruch auf den Inflationsausgleichs-Monatszahlungen besteht jeweils nur (§ 3 Abs. 1 TV Inflationsausgleich), wenn in dem Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis bz...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 4.2 Höhe der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen

Die Höhe der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen beträgt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, 120 EUR (§ 3 Abs. 2 TV Inflationsausgleich). Auszubildende, dual Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten (TVA-L BBiG, TVA-L Pflege, TVA-L Gesundheit, TVdS-L, TV Prakt-L), erhalten die Inflationsausgleichs-Monatszahlungen in Höhe von jeweils 50 ...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 5 Steuerfreiheit, Beitragsfreiheit

5.1 Steuerfreiheit des Inflationsausgleichs Bei der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung sowie den Inflationsausgleichs-Monatszahlungen handelt es sich jeweils um Leistungen des Arbeitgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3 Nr. 11c EStG für die Jahre 2023 und 2024, die in Form von Zuschüssen gezahlt werden (§ 4 Abs. 1 TV Inflationsausgleich). Na...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 9 Inkrafttreten des TV Inflationsausgleich

Der TV Inflationsausgleich trat am 9. Dezember 2023 in Kraft (§ 5 TV Inflationsausgleich). Der Abschluss des TV Inflationsausgleich stand zunächst unter der auflösenden Bedingung, dass die Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 bis zum Ablauf des 19. Januar 2024 von keiner Tarifvertragspartei widerrufen wird. Da keine der Tarifvertragsparteien die Grundsatzeinigung innerhalb der ...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 3.3 Fälligkeit

Die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung 2023 ist nach § 2 Abs. 1 TV Inflationsausgleich zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszuzahlen. Diesbezüglich gilt es zu beachten, dass der TV Inflationsausgleich zwar formal bereits am 9. Dezember 2023 in Kraft getreten ist. Bis zum 19. Januar 2024 stand der TV Inflationsausgleich jedoch unter einer auflösenden Bedingung (näher Ziffer 9). I...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 5.1 Steuerfreiheit des Inflationsausgleichs

Bei der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung sowie den Inflationsausgleichs-Monatszahlungen handelt es sich jeweils um Leistungen des Arbeitgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne des § 3 Nr. 11c EStG für die Jahre 2023 und 2024, die in Form von Zuschüssen gezahlt werden (§ 4 Abs. 1 TV Inflationsausgleich). Nach § 3 Nr. 11c EStG sind zusätzlich zum ohn...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 3.2 Höhe der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung 2023

Die Höhe der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung beträgt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TV-L, 1.800 EUR. Auszubildende, dual Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten (TVA-L BBiG, TVA-L Pflege, TVA-L Gesundheit, TVdSL oder TV Prakt-L) erhalten die Einmalzahlung in Höhe von 1.000 EUR. Teilzeitbeschäftigte haben zeitanteilig in dem Umfang, der dem An...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 6 Inflationsausgleich kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt

Nach § 4 Abs. 3 TV Inflationsausgleich sind die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist, soweit sich aus Anlage 3 des Altersvorsorge-TV nichts anderes ergibt, der steuerpflichtige Arbeitslohn (vgl. § 15 Abs. 2 S. 1 TV Altersversorgung – ATV (Bund/TdL)). Sowe...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 8 Pfändbarkeit der Inflationsausgleichszahlungen

Bei der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und den Inflationsausgleichs-Monatszahlungen nach §§ 2 und 3 TV Inflationsausgleich handelt es sich um Arbeitseinkommen gemäß § 850 der Zivilprozessordnung (ZPO). Das Gesetz sieht keine ausdrückliche Unpfändbarkeit der Inflationsausgleichszahlungen vor. Somit greifen die gewöhnlichen Grundsätze des Pfändungsrechts. Danach gehören di...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 1 Einführung, Überblick

Am 9. Dezember 2023 haben sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sowie dbb beamtenbund und tarifunion auf einen Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) geeinigt. Hinweis Tariflicher Anspruch auf Inflationsausgleichszahlungen Es gibt keinen geset...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 5.2 Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung

Die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Danach gehören einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind, grundsätzlich nicht zum Arbeitsentgelt im sozialvers...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 4.3 Fälligkeit

Die Auszahlung erfolgt mit dem Entgelt des jeweiligen Bezugsmonats (§ 3 Abs. 1 Satz 2 TV Inflationsausgleich). Eine Besonderheit besteht für die Monate Januar bis März 2024: Die Auszahlung der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen für die Monate Januar 2024 bis März 2024 soll nach dem Tarifvertrag „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ erfolgen. Diesbezüglich gilt es zu beachten, da...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 2.1 Entgeltfortzahlung

Ist der Beschäftigte ohne sein Verschulden infolge Krankheit arbeitsunfähig, leistet der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung (§ 22 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-H). Der Anspruch besteht auch in den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses. Im Unterschied zur gesetzlichen Regelung (§ 3 Abs. 3 EFZG) kennen die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes keine Wartezeit. § 22 Abs. 1 TVöD / TV-L /...mehr

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Privilegierte Arbeitnehmerhaftung bei einem Unfall mit dem Firmenfahrzeug

Leitsatz Ein Arbeitnehmer, der beim Rückwärtsfahren mit dem Firmenfahrzeug auf dem öffentlich zugänglichen Firmenparkplatz ein dort parkendes Fahrzeug beschädigt, ist mittlere Fahrlässigkeit im oberen Bereich vorzuwerfen. Während des Rückwärtsfahrens ist es erforderlich, sich permanent durch die Benutzung des Innen- und der Außenspiegel sowie durch einen Schulterblick darüber zu vergewissern, dass die avisierte Fahrstrecke frei von Hindernissen ist. Gegebenenfalls muss sich der Fahrer durch einen...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 2.1.4 Fälligkeit, Auszahlungszeitpunkt der Entgeltfortzahlung

Die Fortzahlung des Tabellenentgelts und der monatlichen Zulagen erfolgt im Krankheitsmonat. Der "Tagesdurchschnitt" je Krankheitstag – der Ausgleich für die nicht ständigen Entgeltbestandteile (vielfach noch immer wie im früheren Tarifrecht BAT als "Aufschlag" für Krankheitstage bezeichnet) – ist zeitversetzt im übernächsten Kalendermonat auszuzahlen (§ 24 Abs. 1 Satz 4 TVöD...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.4 Jahressonderzahlung im November berechnen und auszahlen

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit führt, solange Anspruch auf Entgeltfortzahlung (in den ersten 6 Wochen der Krankheit) oder Krankengeldzuschuss besteht, nicht zu einer Kürzung der Jahressonderzahlung. Besonderheiten ergeben sich bei der Berechnung der Jahressonderzahlung, wenn über die 6-Wochen-Entgeltfortzahlung hinausgehende Krankheitszeiten in die Monate Juli, August,...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 4.1 Jahressonderzahlung kürzen

Die Jahressonderzahlung vermindert sich um 1/12 für jeden vollen Kalendermonat der Krankheit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss (sog. "Zwölftelung"). Besonderheiten ergeben sich in bestimmten Fällen hinsichtlich des Bemessungszeitraums für die Jahressonderzahlung: Wird in den Monaten Juli, August und September Entgelt nicht oder an weniger als 30 Ka...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 7 Auswirkungen einer rückwirkenden Rentengewährung auf den Krankengeldzuschuss

Krankengeldzuschuss wird nicht über den Zeitpunkt hinaus gezahlt, ab dem der Beschäftigte eine Rente oder eine vergleichbare Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung oder einer sonstigen Versorgungseinrichtung erhält (§ 22 Abs. 4 TVöD/TV-L/TV-H). Wird die Rente rückwirkend bewilligt für einen Zeitraum, für...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.5 Keine Auswirkungen auf Stufenlaufzeit

Solange Anspruch auf Entgeltfortzahlung (in den ersten 6 Wochen der Krankheit) oder Krankengeldzuschuss besteht (längstens bis zum Ende der 13. bzw. 39. Krankheitswoche), kommt es nicht zu einer Unterbrechung der Stufenlaufzeit für den Aufstieg in die nächst höhere Entgeltstufe (§ 17 Abs. 3 Buchst. b TVöD/TV-L/TV-H).[1]mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 4.2 Stufenlaufzeit für Aufstieg in den Entgeltstufen anhalten

Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit bis zu 39 Wochen, sind beim Aufstieg in den Entgeltstufen den Zeiten einer Tätigkeit gleichgestellt (§ 17 Abs. 3 Buchst. b TVöD/TV-L/TV-H). Die Stufenlaufzeit läuft also – trotz Krankheit – bis zu 39 Wochen weiter. Bei Überschreiten dieser Frist ist die Stufenlaufzeit anzuhalten. Die über die Dauer von längstens 39 Wochen hinausgehende Krankhei...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 2.2 Lohnsteuer und Sozialversicherung

Die Abrechnung des Lohnes während der Entgeltfortzahlung unterscheidet sich nur geringfügig von der normalen Entgeltabrechnung. Der vom Arbeitgeber weitergezahlte Arbeitslohn muss nach den allgemeinen Regelungen dem Lohnsteuerabzug unterworfen werden. Die Grundlagen für die Lohnabrechnung – Steuerklasse, Kinderzahl, Freibeträge, gelten während der Entgeltfortzahlung uneinges...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.2 Krankengeldzuschuss prüfen und auszahlen

Anspruchsvoraussetzungen Das Krankengeld ist in der Regel betragsmäßig geringer als das tarifliche Entgelt. Zum Ausgleich der Einbußen sieht der Tarifvertrag die Zahlung eines Krankengeldzuschusses vor (§ 22 Abs. 2 TVöD / TV-L / TV-H). Voraussetzung ist eine Beschäftigungszeit (näher hierzu Beschäftigungszeit) von mehr als einem Jahr. Vollendet der Beschäftigte während der Arbe...mehr