Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

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Eingruppierung – Entgeltord... / 15.6 Rückwirkende "Höhergruppierung" bei Vorliegen eines Bewertungsirrtums

Es sind Fälle denkbar, dass Beschäftigte eine Überprüfung der Eingruppierung beantragt haben und die Überprüfung ergibt, dass die Tätigkeit schon von Beginn an zu niedrig bewertet war. In der Praxis erfolgt dann nicht selten die Korrektur dieses Bewertungsirrtums fälschlicherweise nach den Regeln einer Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TV-L , mit der Folge, dass der Beschäfti...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.2 Protokollerklärungen, Niederschriftserklärungen

An zahlreichen Stellen des TV-L wie der Entgeltordnung sind Protokollerklärungen angefügt. Teils normieren sie selbstständige Tatbestände und sind nur aus Gründen der Verständlichkeit der eigentlichen Tarifnorm in Protokollerklärungen "ausgelagert" worden, teils handelt es sich um authentische Interpretationen der jeweiligen tariflichen Regelung. Sie haben Tarifcharakter und...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.4.2 Detailregelungen zur Einführung der neuen Stufe 6

Wechsel aus der Stufe 5 in die Stufe 6 am 1. Januar 2018 Bei Beschäftigten in den allgemeinen Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. in den für Pflegekräfte geltenden Entgeltgruppen KR 9a bis 11a, die am 31. Dezember 2017 der Stufe 5 zugeordnet waren, wurde die dort verbrachte Zeit angerechnet. Sie wurden daher am 1. Januar 2018 der Stufe 6 zugeordnet, wenn sie in der Stufe 5 mindestens f...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.2 Übersicht über das Bewertungsverfahren

Das Bewertungsverfahren ist in § 12 Abs. 1 TV-L festgelegt. Ablauf des Bewertungsverfahrens Für die Bewertung einer Tätigkeit ist zudem der im Satz 2 der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 1 TV-L festgelegte, folgendermaßen lautende Grundsatz wichtig: "Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf dabei hinsichtlich seiner Anforderungen zeitlich nicht aufges...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 15.5 Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung

Bei Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe der höheren Entgeltgruppe immer neu mit dem Tag der Höhergruppierung (§ 17 Abs. 4 Satz 3). Restzeiten aus der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe werden nicht angerechnet. Ungeachtet dessen erhält der Beschäftigte immer vom Beginn des Monats der Höhergruppierung an das Entgelt der höheren Entgeltgruppe (ev...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.4.1 Die Einführung der Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 und KR 9a bis KR 12a ab dem 1. Januar 2018

Aufgrund der Tarifeinigung vom 17. Februar 2017 wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2018 in der Entgelttabelle für die Entgeltgruppen 1 bis 15 (Anlage B zum TV-L) in den Entgeltgruppen 9 bis 15 sowie in den Entgeltgruppen KR 9a bis KR 11a (Anlage C zum TV-L) und ab dem 1.10.2018 auch in KR 11b und 12a jeweils eine neue Stufe 6 ausgebracht. Die Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.10 Vollzugszulage

Mit Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 17. Februar 2017 wurde zum Ausgleich besonderer Anforderungen in § 19a die sogenannte Vollzugszulage eingeführt. Beschäftigte in Justizvollzugseinrichtungen, in abgeschlossenen Vorführbereichen der Gerichte, in Psychiatrischen Krankenhäusern und in Abschiebehafteinrichtungen erhalten unter den gleichen Voraussetzungen und in der gleichen Hö...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.14 Zulage für Praxisanleiter

Die Zulage wird ausschließlich für die Praxisanleitung von Auszubildenden zur Pflegefachkraft nach dem Pflegeberufegesetz oder einer der Vorgängerregelungen (Krankenpflegegesetz, Altenpflegegesetz) gewährt. Zulageberechtigt sind Beschäftigte des Abschn. 1 in den Entgeltgruppen KR 7/Fg.1 und 2, KR 8/Fg. 1 bzw. FGr. 2 und KR 9/Fg. 1, die als Praxisanleiter mit berufspädagogisc...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 1 Einleitung

Am 1.11.2006 ist der Tarifvertrag-Länder (TV-L) in Kraft getreten. Er löste den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) sowie den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) für den Bereich der Länder ab. Seit dem 1.4.1961 bestimmte der BAT/BAT-O mehr als 40 Jahre die Rechtsverhältnisse der Angestellten im Öffentlichen Dienst. Angesichts...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2 Stellung und Aufbau des Teils IV der Entgeltordnung ab 1. Januar 2019

Teil IV regelt abschließend die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Pflege. Er gliedert sich in 3 Abschnitte: Abschnitt 1: Beschäftigte in der Pflege Abschnitt 2: Leitende Beschäftigte in der Pflege Abschnitt 3: Lehrkräfte in der Pflege Die Entgeltordnung differenziert – abweichend von der Entgeltordnung zum TVöD-VKA – weiterhin zwischen den Beschäftigten in Gesundheitsbe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.5.1 Rechtslage bis zum 31.12.2018

Die zum Zeitpunkt der Überleitung in den TV-L am 1.11.2006 vorhandenen Beschäftigten erhalten bis zu einer Überarbeitung oder Neuregelung der entsprechenden Abschnitte der Entgeltordnung zum TV-L ihre Techniker-, Meister- und Programmierzulage unter den bisherigen Voraussetzungen als persönliche Besitzstandszulage weiter (Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Länder). B...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 15.3.1 Ermittlung des Garantiebetrags bis zum 31.12.2018

Der Garantiebetrag nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L soll sicherstellen, dass Beschäftigte nach Übertragung der höherwertigen Tätigkeit einen Mindestgewinn erzielen. Bis zum 31.12.2018 war immer der Unterschiedsbetrag zwischen dem bisherigen Tabellenentgelt und dem in der neuen Entgeltgruppe maßgebenden Tabellenentgelt maßgeblich. Ergab sich bei der oben dargestellten Zuordnung i...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.2.1 Einführung der EG 1

Der am 1.11.2006 in Kraft getretene TV-L enthielt keine eigenständigen Eingruppierungsvorschriften. Bis zum Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen mit einer Entgeltordnung galten die bisherigen Eingruppierungsvorschriften für Angestellte und Arbeiter gem. § 17 Abs. 1 TVÜ-Länder in Verbindung mit Anlage 4 als Übergangsregelung fort. Sie fanden nach § 17 Abs. 1 Satz...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.5 Rechtswirkungen der Arbeitsplatzbewertung – irrtümliche Eingruppierung

Angesichts der Komplexität der Arbeitsplatzbewertung empfiehlt es sich, die Eingruppierung einer ständigen Bewertungskommission zu übertragen. Das Ergebnis der Bewertung ist lediglich die Äußerung einer Rechtsmeinung, da der Beschäftigte kraft Tarifautomatik gem. § 12 TV-L in der Entgeltgruppe eingruppiert ist, deren Tätigkeitsmerkmale der gesamten von ihm nicht nur vorüberg...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.15 Weitere Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst (Teil IV)

Abschnitt 4 enthält über die vorgenannten Zulagen hinaus eine Intensivzulage gem. Vorbemerkung Nr. 10 zu Abschn. 1 bzw. Vorbemerkung Nr. 7 zu Abschn. 2 und eine Zulage für die Pflege von Schwerbrandverletzten gem. Vorbemerkung Nr. 11 zu Abschn. 1. Zulage für leitende Beschäftigte in der Pflege, die Gesamtverantwortung tragen gem. Vorbemerkung Nr. 9 zu Abschn. 2. Die Voraussetzun...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 15.1 Voraussetzungen

Überträgt der Arbeitgeber dem Beschäftigten eine tariflich höher bewertete Tätigkeit auf Dauer, ist der Beschäftigte mit dem Tag der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit automatisch in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert.[1] Dies folgt aus dem Grundsatz der Tarifautomatik. Im Arbeitsvertrag ist in diesem Fall eine Änderung hinsichtlich der vom Beschäftigten geschuldeten...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.13 Pflegezulagen

Die Rechtsgrundlagen für die Zulagen in der Pflege finden sich ab 1.1.2012 ausschließlich in Teil IV der Entgeltordnung (und ausnahmsweise nach § 43 Nr. 8 TV-L), d. h. bis 31.12.2018 nach der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Abschnitten, der Vorbemerkung Nr. 2 zu Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 und der Vorbemerkung Nr. 2 zu Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 bzw. ab 1.1.2019 nach den Vorbem...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.13 Nicht mehr vereinbarte Tätigkeitsmerkmale

Im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung haben die Tarifvertragsparteien zum 1.1.2012 eine Reihe von Tätigkeitsmerkmalen nicht mehr vereinbart, z. T., weil sie als überholt erachtet wurden, z. T. weil eine gesonderte spezielle Darstellung nicht mehr als notwendig erachtet wurde. Beispiele hierfür sind: Beschäftigte im Schreibdienst Die Beschäftigten im Schreibdienst waren bi...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.3 Systematik, Aufbau des Abschnitts 11

Ab 1. Januar 2021 ist Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung zum TV-L (EntgO) nicht mehr in Unterabschnitte gegliedert, sodass die dort ausgebrachten Tätigkeitsmerkmale einheitlich für sämtliche Tätigkeiten in der IKT gelten. Die neue Systematik besteht aus einem "Ausbildungsstrang" und einem "Tätigkeitsstrang". Beide "Stränge" ermöglichen durch aufeinander aufbauende Heraus...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.9 Entgeltgruppe 13 mit Zulage (§ 29a Abs. 5 TVÜ-Länder)

Beschäftigte der VergGr. IIa mit 5- oder 6-jährigem Aufstieg nach VergGr. Ib, die bis zum 31.10.2006 eingestellt worden waren, wurden gemäß Anlage 2 TVÜ-Länder unmittelbar in Entgeltgruppe 14 in den TV-L übergeleitet. Entsprechende Beschäftigte, die vom 1.11.2006 bis zum 31.12.2011 eingestellt worden sind, wurden gemäß Anlage 4 TVÜ-Länder der Entgeltgruppe 13 zugeordnet. Zusä...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 3 Eingruppierung in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung

In der Zwischenphase zwischen Inkrafttreten des TV-L am 1.11.2006 und Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung fanden nach § 17 Abs. 1 TVÜ-Länder die bisherigen Eingruppierungs- bzw. Einreihungsvorschriften gemäß den §§ 22, 23 BAT BAT-O einschließlich der Vergütungsordnung, die §§ 1, 2 Abs. 1 und § 5 des Tarifvertrages über das Lohngruppenverzeichnis der Länder zum MTArb/MTArb-...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.1 Die Entgeltordnung als Instrument der Arbeitsbewertung

Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 TV-L richtet sich die Eingruppierung der Beschäftigten nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung (Anlage A). Hinweis Lehrkräfte Abweichend davon bestimmt sich seit dem 1.8.2015 die Eingruppierung der Lehrkräfte nach den Eingruppierungsregelungen der Entgeltordnung Lehrkräfte (§ 44 Nr. 2a TV-L in Verbindung mit dem Tarifvertrag über die Eingruppier...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.10 Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" ist in der Entgeltgruppe 9b in Fg. 1 enthalten. Dieses Heraushebungsmerkmal ist inhaltlich unverändert aus der VergGr. IVb Fg. 1a des Teils I Anlage 1a zum BAT/BAT-O übernommen worden. Diese Fallgruppe bildet lediglich die Basis für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 oder 11, wenn entweder zu einem Dritt...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.3 Vorbemerkungen zu Teil III der Entgeltordnung

Die Vorbemerkungen zu Teil III beruhen auf den §§ 1 bis 7 des Tarifvertrages über das Lohngruppenverzeichnis der Länder zum MTArb/MTArb-O sowie den Vorbemerkungen Nr. 1 bis 8 zum Lohngruppenverzeichnis. Insofern können die bisherigen Auslegungs- und Rechtsprechungsgrundsätze weiter herangezogen werden. Die Vorbemerkungen zu Teil III treffen abschnittsübergreifende Festlegunge...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.6 Eingruppierungserhebliche Tätigkeiten

Nach § 12 Abs. 1 Satz 3 TV-L bildet die "... gesamte nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit" die Eingruppierungsgrundlage. Die "... gesamte Tätigkeit" bedeutet, dass es nicht zulässig ist, Teile einer Tätigkeit außer Betracht zu lassen. Auch Tätigkeiten mit nur einem geringeren Anteil an der Gesamttätigkeit fließen also in die Bewertung ein. Höherwertige, etwa nur eine...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.8.2 Einarbeitungszeit, Probezeit

Ein besonderes Ärgernis in der gängigen Tarifpraxis des BAT/BAT-O war der Umstand, dass ein Beschäftigter während eines längeren Zeitraums nach der Einstellung eine niedrigere Vergütung erhielt als tariflich gerechtfertigt wäre. Die personalbearbeitenden Stellen rechtfertigen diese Praxis mit dem Hinweis darauf, dass der Beschäftigte den Anforderungen des neuen Aufgabenfelde...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.1.1 Eingruppierungsrichtlinien der TdL

Im Geltungsbereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder regeln Richtlinien zum einen die Eingruppierung der Beschäftigten, deren Tätigkeit nicht unter die Entgeltordnung nach § 12 TV-L i. V. m. der Anlage A und § 12 TV-L i. d. F. des § 3 TV EntgO-L fallen. Zum anderen werden in den Richtlinien außertarifliche Vergütungsregelungen getroffen. Die Richtlinien sind für die in ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.2 Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei einer Herabgruppierung

Wird der Beschäftigte einer niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet (Herabgruppierung), erfolgt die Stufenzuordnung stufengleich, d. h. er wird derselben Stufe zugeordnet, wie in der höheren Entgeltgruppe. Ein Garantiebetrag kommt nicht zur Anwendung. Das Entgelt der niedrigeren Entgeltgruppe wird auch bei der Herabgruppierung ab Beginn des Monats, in dem die Herabgruppierung er...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9 Teil III der Entgeltordnung

9.1 Allgemeines Teil III enthält eine spezielle Regelung für Beschäftigte mit körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten. In diesen Teil wurden die – redaktionell überarbeiteten – bisherigen allgemeinen und besonderen Tätigkeitsmerkmale für Arbeiter aus dem Lohngruppenverzeichnis zum MTArb/MTArb-O aufgenommen. So bestimmt Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgelt...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14 Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung

14.1 Allgemeines Die Entgeltordnung enthält eine Vielzahl von unbestimmten Tätigkeitsmerkmalen. Diese sog. unbestimmten Rechtsbegriffe, z. B. "einfachste Tätigkeit", "einfache Tätigkeit", "schwierige Tätigkeit", "gründliche Fachkenntnisse", "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse", "selbstständige Leistungen" sind auslegungsbedürftig. Ihrem Charakter entsprechend können un...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16 Herabgruppierung (Rückgruppierung)

16.1 Fallgestaltungen einer Herabgruppierung Herabgruppierung ist die Einreihung des Beschäftigten in eine niedrigere Entgeltgruppe. Eine Herabgruppierung kann erfolgen zur Korrektur eines Bewertungsirrtums. Hier ist mit der Herabgruppierung keine Änderung der auszuübenden Tätigkeit verbunden. Hinweis Der Bewertungsirrtum wird in der Regel in der Ausbringung einer unzutreffend...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.2 Die Novellierung des Zulagenwesens zum 1.1.2019

Mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum TV-L wurden zum 1.1.2019 die Außendienstzulage in der Steuerverwaltung sowie die Techniker- und Meisterzulage in die jeweiligen Abschnitte der Entgeltordnung integriert, während gleichzeitig die bisherigen Altregelungen, die nach Teil B der Anlage 1 zum TVÜ-Länder fortgegolten hatten, einschl. der Besitzstandszulagenregelungen gem. Pr...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.4.1.2 Zeitliche Anteil

Bei Tätigkeitsmerkmalen mit mehreren Anforderungen muss gemäß § 12 Abs. 2 Satz 4 TV-L jede Anforderung in dem für die Bewertung der gesamten Tätigkeit geforderten zeitlichen Maß erfüllt sein. Eine Differenzierung danach, zu welchem zeitlichen Anteil innerhalb eines Arbeitsvorgangs die Anforderungen erfüllt werden, ist unzulässig. Anforderungen, die durch den Arbeitsvorgang e...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.10 Gesundheitsberufe, Wirtschaftspersonal

In diesen Bereichen hat man sich zunächst im Zuge der redaktionellen Überarbeitung der Tätigkeitsmerkmale damit begnügt, die Berufsbezeichnungen auf den aktuellen Stand zu bringen. Im Bereich der Gesundheitsberufe wurde in der Vorbemerkung zu Teil II Abschn. 10 ausdrücklich festgelegt, dass mit den dort aufgeführten Berufsbezeichnungen auch die dort genannten Vorläuferausbil...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.3 Vergütungsgruppenzulagen

Beschäftigte, die bis zum 31.10.2012 einen Anspruch auf eine Besitzstandszulage gem. § 9 TVÜ-Länder erworben haben, haben weiterhin ausschließlich einen Anspruch auf diese Zulage. Die Besitzstandszulage wird so lange gezahlt, wie die anspruchsbegründete Tätigkeit ununterbrochen ausgeübt wird und die sonstigen Voraussetzungen für die Vergütungsgruppenzulagen nach bisherigem Re...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.3.7 Arbeitsplatzbeschreibung

Die Organisation der Behörde/des Ministeriums und die Zuordnung der (Plan-)Stellen ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Er beschreibt Zuständigkeiten bzw. beschreibt stichwortartig die Aufgaben der Organisationseinheit bzw. des Bediensteten. Er ist nicht gleichzusetzen mit der bewertungsrelevanten Tätigkeitsdarstellung (=Arbeitsplatzbeschreibung), die detailliert di...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.1.3 Übertragung einer tariflich niedriger zu bewertenden Tätigkeit

Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG erstreckt sich das Direktionsrecht des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst auf alle Tätigkeiten, die die Merkmale der Entgeltgruppe erfüllen, für die der Arbeitnehmer eingestellt worden ist. Danach können dem Arbeitnehmer grundsätzlich auch andere Tätigkeiten zugewiesen werden, soweit sie den Merkmalen dieser Entgeltgruppe entspreche...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.2 Struktur und Gliederung

Teil III der Entgeltordnung zum TV-L gliedert sich wie folgt: Vorbemerkungen zu Teil III der Entgeltordnung Abschn. 1 – Allgemeine Tätigkeitsmerkmale Abschn. 2 – Besondere Tätigkeitsmerkmale für sämtliche Bereiche Abschn. 3 – Besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Bereiche Anhang zu Teil III – Richtlinien für verwaltungseigene Prüfungen Die bisherige Struktur des Lohngruppenver...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.19 Funktionszulagen aus dem früheren Tarifrecht

Nach Inkrafttreten des TV-L zum 1.11.2006 besteht kein Anspruch auf Funktionszulagen, soweit deren Fortgewährung nicht ausdrücklich normiert ist. Dies hat das BAG zwischenzeitlich bestätigt. Zum Wegfall der Baustellenzulage[1], zur Auswärtszulage gem. Nr. 13 Abs. 1 Buchst. e der Sonderregelungen für die Besatzungen von Binnen- und Seefahrzeugen (Schiffen) und von schwimmende...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.8.4 Einstufung vergleichbarer Beamter

In vielen Aufgabenbereichen der Kommunen wie auch der Landesverwaltung werden gleiche Tätigkeiten sowohl von Beschäftigten wie von Beamten ausgeübt. Der Beschäftigte vergleicht deshalb oft seine Entgeltgruppe mit der Besoldungsgruppe eines Beamten. Bereits in seinem Urteil vom 18.11.1975[1] hat das BAG den Anspruch des Klägers, der sich auf vergleichbare Beamte berufen hatte,...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.3 Die Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 am 1.1.2019

Die Tarifvertragsparteien haben zum 1.1.2019 die bisher als ‹Sammelbecken› geltende Entgeltgruppe 9 – ohne Veränderung der Tätigkeitsmerkmale – in die EG 9a und 9b aufgespalten, die jeweils aus sechs Entgeltstufen, die gem. § 16 Abs. 3 Satz 1 TV-L durchlaufen werden, bestehen. In einem zweiten Schritt ist zum 1.1.2020 der sog. zweite Strang, d. h. ein Tätigkeitsmerkmal mit A...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.8.7 Mitteilung über das Ergebnis einer internen Stellenbewertung

Die Eingruppierung eines Beschäftigten in eine Entgeltgruppe durch den Arbeitgeber ist tarifrechtlich nichts anderes als die Äußerung einer Rechtsmeinung. So darf ein Arbeitgeber eine fehlerhafte Rechtsauffassung gegenüber seinem Arbeitnehmer jederzeit berichtigen.[1] In einer Tätigkeitsbewertung legt die personalbearbeitende Stelle fest, welche Tätigkeitsmerkmale nach ihrer...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.2 Bildung von Arbeitsvorgängen

Der Arbeitsvorgang ist die zentrale Bezugsgröße für die tarifrechtliche Bewertung einer Tätigkeit. Die Bildung der Arbeitsvorgänge erfolgt gemäß den Vorgaben des § 12 TV-L. Entscheidend für die Bestimmung des Arbeitsvorgangs ist der Begriff des "Arbeitsergebnis". Alle Einzeltätigkeiten und Arbeitsschritte, die diesem Arbeitsergebnis dienen, ihm voran- und nachgehen, sind zus...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.14.2 Ständiger Vertreter

Sieht eine Eingruppierungsnorm als tarifliche Anforderung die Funktion eines "ständigen Vertreters" vor, ist hierunter gemäß der Vorbemerkungen Nr. 7 zu allen Teilen der Entgeltordnung nicht die Vertretung im Urlaub oder sonstiger Abwesenheit zu verstehen. In solchen Fällen handelt es sich um einen "ständigen Abwesenheitsvertreter", auf den ggf. § 14 TV-L Anwendung findet. D...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.4.2 Überblick über das Bewertungsverfahren bei zwei und mehr Arbeitsvorgängen

In den letzten Jahrzehnten hat sich hierfür ein mehrstufiges Verfahren etabliert, das in allen seinen Facetten nicht unmittelbar der Tarifnorm entnommen werden kann. Es hat seinen Ursprung in der insoweit inhaltsgleichen Vorgängernorm § 22 Abs. 2 BAT/BAT-O und der zu dieser Norm und zu § 12 TV-L ergangenen jahrzehntelangen Rechtsprechung sowie der dazu getroffenen arbeitgebe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.11 Besitzstandszulage nach § 10 TV Zulagen

Die Besitzstandszulage nach § 10 des Tarifvertrages über Zulagen an Angestellte vom 17.5.1982 kann unter den dort genannten Voraussetzungen außertariflich[1] über den 31.12.2018 hinaus fortgezahlt werden. Die Zulage wird nur für Zeiträume gezahlt, in denen Beschäftigte Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung nach § 21 TV-L haben. Sie steht nicht neben einer Zulage nach ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.8.5 Ergebnis einer analytischen Stellenbewertung für Beamtenstellen

Für die Frage einer zutreffenden Eingruppierung kommt es auch nicht auf die Durchführung und das Ergebnis einer sog. analytischen Stellenbewertung an. In dieser werden die Tätigkeiten nach einzelnen Anforderungsarten wie z. B. Können, Erfahrung, geistige und körperliche Belastbarkeit, Grad der Selbstständigkeit, Grad der Verantwortung etc. gegliedert. So hat das BAG klargest...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.3.6 Funktionsbezogene Tätigkeitsmerkmale

Enthält ein Tätigkeitsmerkmal nur eine Funktionsbezeichnung (z. B. Leiter von Kassen, Vorsteher von Kanzleien), so sind alle zu dieser Funktion gehörenden Arbeitsvorgänge pauschal bewertet. Somit ist es nicht nötig, den zeitlichen Anteil jeder Einzeltätigkeit zu ermitteln, sondern alle zu diesem Aufgabenbereich gehörenden Einzeltätigkeiten sind zu einem Arbeitsvorgang zusamm...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.11 Datenverarbeitung, Informationstechnik

Die erste Überarbeitung der Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Informationstechnik (IT) erfolgte erst mit Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 23.8.2012 rückwirkend zum 1.1.2012. Aufgrund der unterschiedlichen Vorstellungen der Tarifvertragsparteien konnten die Merkmale der "Angestellten in der Datenverarbeitung" der Anlage 1a zum BAT lediglich redaktionell bereinigt werd...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.4.1 Bewertungsgrundlage: jeder einzelne Arbeitsvorgang

Der Arbeitsplatz ist auf Grundlage des § 12 TV-L zu bewerten. Bewertet wird dabei jeder einzelne Arbeitsvorgang. Es ist somit erforderlich, dass der Bewerter die gesamte Tätigkeit, die am Arbeitsplatz anfällt, zunächst in Arbeitsvorgänge zerlegt. Praxis-Tipp Bewertet wird also nicht der abstrakte Aufgabenkreis des Beschäftigten, d. h. Sie müssen zuerst aus der auszuübende Tät...mehr